UNION INFOABEND Registrierkassenpflicht für Sportvereine Eisenstadt, 16.2.2016 Referenten: Mag. Andreas Sommer Steuerberater und Experte für steuerliche Aspekte des Vereinslebens www.steuerrat.info Mag. Christian Fuchs Mitarbeiter Ready2Order und IT Experte www.ready2order.at
Seit Anfang des Jahres 2016 klingelt auch im Sportverein die Registrierkassa Die Einführung der Registrierkassenpflicht betrifft mit 1.1.2016 neben der Wirtschaft auch Vereine mit gewissen Geschäftsbereichen. Viele Anfragen in unserem Verbandssekretariat zeigen, dass ein großer Bedarf an Aufklärung und Information besteht. Die wichtigsten Eckpunkte fassen wir nochmals kurz zusammen: Für die Registrierkassenpflicht gelten folgende Stichtage: Seit 1.1.2016 besteht Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Bis 31.3.2016 werden keine Strafverfahren eingeleitet, um den Betroffenen Zeit zur Umstellung zu geben Mit ausreichender Begründung gegenüber den Finanzbehörden kann der Einsatz einer Registrierkassa auch bis 30.6.2016 unterbleiben. Lieferengpässe für ein bestelltes System oder ein Gerät wäre beispielsweise eine solche Begründung. 1.1.2017: Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Die Registrierkasse ist durch eine technische Sicherheitseinrichtung vor Manipulation zu schützen. Keine Pflicht auf die Nutzung einer Registrierkassa oder auf Ausstellung eines Belegs für jeden Umsatz besteht in folgenden Fällen: Bei Umsätzen im unentbehrlichen Hilfsbetrieb von Sportvereinen, das sind Barumsätze in direktem Zusammenhang mit der sportlichen Zweckerfüllung z.b. Einzahlung von Mitglieds- und Kursbeiträgen,Eintrittsgelder bei Sportveranstaltungen. Diese können weiterhin in Form eines Kassasturzes der Tageslosungermittelt werden. Umsätze im entbehrlichen Hilfsbetrieb: Bei kleinen Vereinsfesten im Sinne der Vereinsrichtlinien können Barumsätze in Form einer Tageslosung ermitteln werden. Bei Einzelaufzeichnung, durch z.b. Stricherlliste der Speisen und Getränke ist diese heranzuziehen und kein Kassasturz möglich. Registrierkassenpflicht besteht hingegenseit 1.1. 2016 in diesen Fällen: Bei begünstigungsschädlichem Geschäftsbetrieb, wie den Betrieb einer öffentlichen Vereinskantine oder die Veranstaltung eines großen Vereinsfestes und ab 15.000 Euro netto Gesamtjahresumsatz aus diesem Geschäftsbetrieb und einem Anteil über 7.500 Euro an Barumsätzen. Unter Barumsätzen fallen auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten, sowie anderen elektronischen Zahlungsformen. Bei Überschreiten dieser Umsatzgrenzen 2015 besteht bereits ab 1.1.2016 die gesetzliche Pflicht des Betreibers der Kantine zur Verwendung einer Registrierkassa. Wenn diese Umsätze erstmals 2016 erzielt werden, beginnt die Verpflichtung im vierten Monat nach Überschreiten der beiden Umsatzgrenzen.
Bei Umsätzen von höchstens EUR 7.500,- pro Jahr im begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb besteht keine Einzelaufzeichnungspflicht, keine Belegerteilungsverpflichtung und ist damit keine Registrierkasse erforderlich (Rz 466 VereinsRL) Ausnahmeregelung für Umsätze im Freien bis zu einer Jahresumsatzgrenze des gesamten Geschäftsbetriebs von 30.000 Euro netto: Die Kalte Hände -Regelung bei Geschäften unter freiem Himmel ermöglicht eine vereinfachte Losungsermittlung. Dies betrifft offene Verkaufsbuden, frei oder unter Schirmen und Zeltdächern stehende Verkaufstische. Es darf kein Naheverhältnis zu einer fest umschlossenen Verkaufsräumlichkeit gegeben sein (z.b. Gastgartenverkauf einer Kantine) Die Belegerteilungspflichtgiltunabhängig von der Höhe des Barumsatzes(Ausnahmen siehe oben). Jeder Kunde muss für seine Barzahlung einen Beleg erhalten, entgegennehmen und bis außerhalb der Verkaufsstelleoder bis zum Verlassen derselben mitnehmen. Das SPORTUNION- Registrierkassenangebot für unsere Mitgliedsvereine Speziell für unsere Mitgliedsvereine haben wir mit zahlreichen Anbietern verhandelt und können jetzt drei kostengünstige und gerade für Sportvereine maßgeschneiderte Kassensysteme anbieten. Die Anbieter erfüllen alle rechtlichen und technischen Vorgaben der neuen Regelungen. Zum einen empfehlen wir ein kompaktes Komplettsystem, das aus einer Kassa, Bondrucker und der notwendigen Software besteht. Zum anderen zwei reine Web- bzw. Softwarelösungen, die einfach mit allen gängigen Computern, Laptops, Tablets oder Smartphones genutzt werden kann. Bestellungen unter Angabe des SPORTUNION Mitgliedsvereins und eines Ansprechpartners sendet an: office@sportunion.at oder telefonisch unter 01-5137714 (betreffend Angebot 1 und 2, Angebot 3 ist direkt beim Hersteller zu bestellen)
1. Kassenkaiser Kassenkaiser bietet verschiedene Komplettlösungen für alle Anforderungenan Bargeschäfte an. Im speziellen Fall für Ihre Kantine oder den Handel mit Sportartikel sowie den Ticketverkauf die Olivetti Nettuna@ 7000open. Dieses platzsparende System verbindet alle Anforderungen anein modernes Kassensystem in einem Gerät und bieteteingabebildschirm, Bondrucker und Kundendisplay in einem Gehäuse. Olivetti NETTUNA@ 7000 open Kassensystem für die Gastronomie, Handel und Dienstleistungen höhenverstellbarer 10,1 Touch Monitor integrierter Bondrucker integriertes Kundendisplay CSB Kassensoftware u.a. Tischverwaltung bei Verwendung in der Gastronomie Kasse, Installation, Einrichtung, Schulung vor Ort 1.290,- netto / 1.548,- brutto Leasing 60 Monate, per Monat 27,86,- netto / 33,43 brutto Update für Registrierkassensicherheitsverordnung 2017 inkludiert.
2. HEROLD ETRONonR-Kasse Die HEROLD ETRON onr-kasse ist die Alternative zu Komplettlösungen und erfüllt trotzdem alle gesetzlichen Anforderungen, die seit 1.1.2016 in Kraft sind. Denn der HEROLD macht aus jedem Computer eine gesetzeskonforme Registrierkasse. Weblösung: ohne Software von jedem Computer, Laptop, Tablet, Handy aus aufrufbar Offlinenutzung möglich Hardwareunabhängig Verwendung über praktisch jeden Computer oder Laptop mit Internet-Browser (dzt. Google Chrome) Sofort loslegen: Für die Bedienung braucht man sich nur einzuloggen. Belegsdruck über handelsüblichen Drucker oder Bondrucker. 24 / Monat netto / 28,80,- brutto, exklusiv für Mitglieder der Sportunion Österreich. Bondrucker ab 175,- netto / 210,- brutto Erfüllt die Vorgaben der Registrierkassensicherheitsverordnung 2017
3. Ready2Order (readycash.at) Der burgenländische Anbieter Ready2Order setzt auf eine softwarebasierte Lösung die auf allen gängigen Geräten (Tablets, Laptops, Smartphones) funktioniert und alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Weblösung: ohne Software von jedem Computer, Laptop, Tablet, Handy aus aufrufbar Offlinenutzung möglich Komplett Hardwareunabhängig Verwendung über praktisch jeden Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone Sofort loslegen und einfach zu bedienen Sichere SSL-Verschlüsselung bei der Übertragung und tägliche Backups Belegsdruck über handelsüblichen Drucker oder Bondrucker. Prepaid-Verrechnung (über aufladbares Guthaben) möglich: 1% des Umsatzes als Lizenzgebühr oder z.b. für 12 Monate monatlich 29 (netto) Kooperationspartner von A1 - Vorteile für A1 Kunden wie Startguthaben und Gutschriften bei Kauf eines Bondruckers Erfüllt die Vorgaben der Registrierkassensicherheitsverordnung 2017