Einführung Basisschrift



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Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Abteilung Schulentwicklung und -betrieb Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz Telefon 041 819 19 11 Telefax 041 819 19 17 Einführung Basisschrift Konzept für den Kanton Schwyz Basisschrift mit den unverbundenen Formen, wie sie die 1.-Klässler lernen, und den Verbindungen, wie sie 3.-Klässler erarbeiten. Januar 2015

Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Ausgangslage... 3 2 Die Basisschrift 1... 4 2.1 Aufbau nach Stufen... 4 2.2 Lehrplan Schrift... 6 2.3 Lehrmittel Basisschrift... 6 3 Einführung... 7 4 Weiterbildungsmodule... 7 5 Zeitplan der obligatorischen Kursmodule... 8 6 Mengengerüst und Kosten... 9-2 -

1 Ausgangslage Deutschschweizer Basisschrift Nach der D-EDK Plenarversammlung vom 12. Juni 2014 zeichnete sich auf sprachregionaler Ebene ein Wechsel hin zu einer teilverbundenen Schrift ab. An der Plenarversammlung vom 30. Oktober 2014 wurde folgender Beschluss gefasst: Die D-EDK empfiehlt den Kantonen, auf die Basisschrift in der Form umzustellen, in der sie im Kanton Luzern seit einigen Jahren erfolgreich unterrichtet wird. Die D-EDK übernimmt hierzu die Rechte an dieser Schrift vom Kanton Luzern und wird diese in Zukunft als Deutschschweizer Basisschrift bezeichnen. Keine Koordination in der BKZ Die Volksschulämterkonferenz Zentralschweiz (VKZ) hat an ihrer Sitzung vom 28. August 2014 beschlossen, auf eine koordinierte Einführung der Basisschrift zu verzichten, da in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedliche Voraussetzungen herrschen und auch kein zwingender Koordinationsbedarf besteht. Kanton Schwyz Der Kanton Schwyz folgt der Empfehlung der D-EDK vom 30. Oktober 2014 und hat entschieden, die Basisschrift verpflichtend in den 1. Klassen ab Schuljahr 2016/17 umzusetzen. Grundlage soll die Luzerner Basisschrift sein, die ab November 2014 zur Deutschschweizer Basisschrift umbenannt worden ist. - 3 -

2 Die Basisschrift 1 Die Basisschrift ist eine klare, schnörkellose Schrift, die es erlaubt, ökonomisch und zügig zu schreiben. Im Gegensatz zur Schweizer Schulschrift entfällt der Zwang, die Buchstaben zu verbinden. Nationalfonds-Studie Die PHZ Luzern hat im Schuljahr 2009/10 im Rahmen einer Nationalfonds-Studie die schreibmotorischen Leistungen von Kindern der 4. Klasse in Abhängigkeit vom unterrichteten Schrifttyp untersucht. Die Ergebnisse zeigen bezüglich Leserlichkeit und Geläufigkeit der Schrift eindeutige Vorteile bei der Basisschrift. Zudem bestätigt die Studie, dass die Gestaltung des Schriftunterrichts auf die Entwicklung der Schriften der Lernenden einen wesentlichen Einfluss hat. 2.1 Aufbau nach Stufen In der 1. und 2. Klasse wird die Basisschrift als unverbundene Schrift gelernt. Sie ist eine einfache, klare Schrift. Die Buchstabenformen bleiben über alle Schuljahre gleich. In der 1. Klasse werden die folgenden Buchstabenformen eingeführt. Abbildung 1: Basisschrift Buchstaben und Zahlen In der 2. Klasse kommen die sogenannten Rundwenden hinzu. Sie dienen später zur Verbindung der Buchstaben. Es handelt sich aber nach wie vor um eine unverbundene Schrift. 1 Die Grafiken und einige Textstellen auf den folgenden Seiten stammen von Dokumenten des Kantons Luzern. Verwendung mit Erlaubnis der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern vom 12. Dezember 2014. - 4 -

Abbildung 2: Basisschrift mit Rundwendungen Ab der 3. Klasse wird in der Basisschrift verbunden, was der Geläufigkeit der Schrift dient und die Leserlichkeit nicht einschränkt. Auf überflüssige Bewegungen wie Schleifen und rückläufige Überdeckungen wird verzichtet. Die Buchstabenformen bleiben in der verbundenen Version gleich wie in der unverbundenen Variante. Abbildung 3: Basisschrift - teilverbunden Im Lehrplan Schrift ist der Schriftunterricht in der 5./6. Klasse in den Grobzielen verankert und didaktisch erläutert. Erlerntes soll gefestigt und die Freude am persönlichen Ausdruck der Handschrift gefördert werden. Geläufigkeit und Leserlichkeit in der persönlichen Handschrift bleiben dabei die übergeordneten Ziele. - 5 -

2.2 Lehrplan Schrift Der aktuelle Lehrplan Schrift der Kommission Schrift der Innerschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (IEDK) kann bis zur Einführung des Lehrplans 21 sinngemäss weiterverwendet werden. Die Begriffe Steinschrift und verbundene Schrift müssen lediglich durch unverbundene respektive teilverbundene Schrift ersetzt werden. Zudem wurde, falls benötigt, der Beginn einer Kompetenz angepasst. Grobzielübersicht Grobziele 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse In der richtigen Haltung schreiben X X X X X X Einfache Grundbewegungen nach allen Richtungen ausführen X Feinmotorik und Schreibmotorik entwickeln und verfeinern X X X X X X Rhythmisch schreiben X X X X X In Steinschrift unverbundener Basisschrift schreiben X X X X X X Grundbewegungen der teilverbundenen Schrift ausführen X X X X X In Schweizer Schulschrift teilverbundener Basisschrift schreiben. X X X X Mit Tinte schreiben lernen. Mit verschiedenen Schreibgeräten X schreiben lernen. Leserliche und geläufige persönliche Schrift entwickeln X X X Schriftliche Arbeiten übersichtlich und wirkungsvoll darstellen X X X X X Im Hinblick auf die Inkraftsetzung des Lehrplans 21 soll auf eine aufwändige Anpassung des Lehrplans verzichtet werden. Stattdessen wird in der Weiterbildung auf die Thematik hingewiesen. 2.3 Lehrmittel Basisschrift Die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern und das Institut für Lehren und Lernen (ILeL) der PH Luzern haben gemeinsam ein geeignetes Lehrmittel für die Einführung der Basisschrift entwickelt. Dieses heisst Unterwegs zur persönlichen Handschrift Lernprozesse gestalten mit der Luzerner Basisschrift. Der Ordner für Lehrpersonen umfasst: - 3 Broschüren: Grundlagen zur Basisschrift, didaktische Kommentare für die 1./2. Klasse, didaktische Kommentare für die 3./4. Klasse - Kopiervorlagen für Arbeitsblätter - CD mit Buchstabenvorlagen, Werkstätten und weiteren Hilfestellungen für den Unterricht Die Unterlagen leiten die Lehrpersonen an, sich mit dem Erwerb der Schrift auseinanderzusetzen und die Kinder bei der Entwicklung der persönlichen Handschrift zu fördern. Das Lehrmittel wird im Kantonalen Lehrmittelverzeichnis als empfohlen aufgeführt. - 6 -

Ebenfalls wurde ein elektronischer Schriftsatz entwickelt, ein sogenannter Font. Lehrpersonen können die Basisschrift als Computerschrift gratis herunterladen und Unterrichtsdokumente für nicht kommerzielle Zwecke erstellen (Copyright by Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern). Die Schrift und die Anleitung sind zu finden unter www.sz.ch/volksschulen > Schnellzugriff > Schrift. 3 Einführung Für die Organisation und Durchführung der Kurse ist die Abteilung W+D der pädagogischen Hochschule Schwyz zuständig. Die Lehrpersonen sind, bevor sie erstmals die Basisschrift im Unterricht einsetzen, gezielt darauf vorzubereiten. Daher wird die Einführung gestaffelt geplant und durchgeführt. 4 Weiterbildungsmodule Ziel: Kindergartenlehrpersonen und Lehrpersonen der Primarstufe kennen den Aufbau der Basisschrift und können diese anwenden. Für diese Lehrpersonen sind zwei obligatorische Kurshalbtage vorgesehen. Modul Einführung Zielgruppe: - Obligatorisch für Lehrpersonen Kindergarten und Primar mit HZI-, HZA- und Privatschullehrpersonen obligatorisch), inklusive aller beteiligter Fachlehrpersonen wie IF, DaZ, Logopädie, Psychomotorik und Handarbeit. Inhaltliche Schwerpunkte: - Vermittlung von grundlegenden Informationen und Basiswissen (Merkmale und Aufbau) zur neuen Schrift. Dauer: ½ Tag Modul Schrifterwerb Zielgruppe: - Obligatorisch für alle Lehrpersonen Kindergarten und Unterstufe sowie alle Fachlehrpersonen IF, DaZ, Logopädie, Psychomotorik und Handarbeit. Inhaltliche Schwerpunkte: - Das Modul beinhaltet das Training eigener Handschriftkompetenzen, neue Theorien des Bewegungslernens sowie didaktische Grundlagen zum Handschrifterwerb unter Berücksichtigung der grafomotorischen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Nebst den theoretischen Grundlagen erhalten die Lehrpersonen Zugang zu Lehrmitteln und Unterrichtsmaterialien. Dauer: ½ Tag Interessierte Lehrpersonen der Mittelstufe I und II können das Modul Schrifterwerb fakultativ besuchen. Modul Schriftentwicklung Zielgruppe: - Obligatorisch für alle Lehrpersonen der 3. bis und mit 6. Klassen und alle Fachlehrpersonen IF, DaZ und Handarbeit. - 7 -

Start Umsetzung Basisschrift Inhaltliche Schwerpunkte: - Das Modul beinhaltet hauptsächlich den Übergang von der unverbundenen- zur teilverbundenen Schrift. Es geht aber auch darum, die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer persönlichen Handschrift unterstützen zu können. Dauer: ½ Tag Lehrpersonen des Kindergartens und der Unterstufe I können das Modul Schriftentwicklung fakultativ besuchen. Im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsprogramms bietet die PHSZ zur Vertiefung weitere Kurse an. Bei einer Umstellung der Schulschrift ist es unerlässlich, dass die Lehrpersonen auch in Eigenregie das Schriftbild trainieren. Lehrpersonen, welche in ihrer Ausbildung bereits mit der Basisschrift gearbeitet haben, können von Obligatorien ausgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung. Diese ist grundsätzlich dafür besorgt, dass die Lehrpersonen die Einführung besuchen. Die Schulaufsicht thematisiert die Einführung jeweils bei den Schulgesprächen. 5 Zeitplan der obligatorischen Kursmodule Schuljahr 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 LP KG, LP Unterstufe, die im SJ 16/17 in einer 1. Klasse unterrichten LP Unterstufe, die im SJ 17/18 in einer 1. Klasse unterrichten LP Mittelstufe I, die im SJ 18/19 in einer 3. Klasse unterrichten LP Mittelstufe I, die im SJ 19/20 in einer 3. Klasse unterrichten LP Mittelstufe II, die im SJ 20/21 in einer 5. Klasse unterrichten LP Mittelstufe II, die im SJ 21/22 in einer 5. Klasse unterrichten E S E S E SE E SE E SE E SE *Die obligatorischen Kursmodule gelten für alle unter den entsprechenden Modulen definierten Lehrpersonengruppen (siehe Kapitel 4). E = ½ Tag Modul Einführung S = ½ Tag Modul Schrifterwerb SE = ½ Tag Modul Schriftentwicklung - 8 -

6 Mengengerüst und Kosten Die obligatorische Einführung bezieht sich auf ca. 880 Lehrpersonen (Voll- und Teilpensen, Fachlehrpersonen, HZI, Logopädie, Privatschulen). Diese werden in zwei obligatorischen Kurshalbtagen auf die Basisschrift vorbereitet. Schuljahr Anzahl Personen Obligatorische Kurshalbtage pro Person 2015/16 330 2 660 2016/17 150 2 300 2017/18 100 2 200 2018/19 100 2 200 2019/20 100 2 200 2020/21 100 2 200 Total Teilnehmerhalbtage Die Kurshalbtage werden zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht angerechnet. Die Einführung der Basisschrift kann daher über das Weiterbildungsbudget der PHSZ abgewickelt werden. Für den Kanton entstehen keine zusätzlichen Kosten. - 9 -