,3 Brüssel, 19. November 2001 %LQQHQPDUNWDQ]HLJHU )RUWVFKULWWH EHL GHU 8PVHW]XQJDEHUDXFKYLHOH9HUWUDJVYHUOHW]XQJHQ 'HU 3UR]HQWVDW] GHU QRFK QLFKW LQ QDWLRQDOHV 5HFKW XPJHVHW]WHQ %LQQHQPDUNWULFKWOLQLHQ GDV VR JHQDQQWH 8PVHW]XQJVGHIL]LW LVW ]XP HUVWHQ 0DO DXI LP (8'XUFKVFKQLWW JHVXQNHQ GDV LVW GHU M QJVWHQ $XVJDEH GHV %LQQHQPDUNWDQ]HLJHUV ]X HQWQHKPHQ ) QI 0LWJOLHGVWDDWHQ )LQQODQG 'lqhpdun6fkzhghqglh1lhghuodqghxqg6sdqlhqkdehqehuhlwvgdvyrp (XURSlLVFKHQ 5DW YRUJHJHEHQH 'HIL]LW=LHO YRQ ZHQLJHU DOV HUUHLFKW )LQQODQGKDWYRQDOOHQ0LWJOLHGVWDDWHQGLHEHVWH%LODQ]ZlKUHQG)UDQNUHLFK XQG *ULHFKHQODQG ]XVDPPHQ GDV 6FKOXVVOLFKW ELOGHQ 'LHVHU SRVLWLYHQ (QWZLFNOXQJ VWHKW LQGHVVHQ PLW FD )loohq HLQH JUR H =DKO YRQ 9HUWUDJVYHUOHW]XQJVYHUIDKUHQZHJHQ9HUVWR HVJHJHQGDV%LQQHQPDUNWUHFKW JHJHQ EHU $XI )UDQNUHLFK,WDOLHQ XQG 'HXWVFKODQG HQWIDOOHQ ]XVDPPHQ DQQlKHUQGGLHVHU9HUIDKUHQXQGI U,UODQG%HOJLHQXQG*ULHFKHQODQG VWHKHQ JHPHVVHQ DQ LKUHU *U H XQYHUKlOWQLVPl LJ YLHOH 9HUWUDJVYHUOHW]XQJHQ]X%XFKH'HU%LQQHQPDUNWDQ]HLJHU HQWKlOW DX HUGHP GLH(UJHEQLVVHHLQHUHXURSDZHLWHQ8PIUDJHEHL8QWHUQHKPHQ EHUGLH 4XDOLWlWGHUVLHEHWUHIIHQGHQ5HFKWVYRUVFKULIWHQ'LH$QWZRUWHQ]HLJHQGDVV GLH PHLVWHQ 8QWHUQHKPHQ GLH QDWLRQDOHQ XQG JHPHLQVFKDIWOLFKHQ 5HFKWVYRUVFKULIWHQ I U ]X NRPSOL]LHUW XQG DXIZlQGLJ KDOWHQ 0LW EHVVHUHQ 5HFKWVYRUVFKULIWHQ N QQWHQ QDFK 6FKlW]XQJHQ PLQGHVWHQV 0LOOLDUGHQ ¼ HLQJHVSDUWZHUGHQ:DVGLH8PVHW]XQJGHU%LQQHQPDUNWVWUDWHJLHDQJHKWVR ZHUGHQODXW%LQQHQPDUNWDQ]HLJHUYRUDXVVLFKWOLFKGHU=LHOYRUKDEHQ]XU 9HUEHVVHUXQJ GHU )XQNWLRQVZHLVH GHV %LQQHQPDUNWHV GLH (QGH DEJHVFKORVVHQVHLQVROOWHQQLFKWIULVWJHUHFKWEHHQGHW Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Fritz Bolkestein stellte fest: Die mit dem Binnenmarktanzeiger verfolgte Strategie des name and shame trägt erste Früchte. Die meisten Mitgliedstaaten bemühen sich intensiv um eine Verbesserung ihrer Bilanz bei der Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien. Auf der anderen Seite ist es enttäuschend, dass Frankreich, Deutschland, das Vereinigte Königreich, Österreich und Griechenland immer noch nicht genug tun, um das vom Europäischen Rat vorgegebene Ziel eines durchschnittlichen Umsetzungsdefizits von unter 1,5 % bis zum Gipfel in Barcelona im März 2002 zu erreichen. Auch die große Zahl von Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Binnenmarktrechts gibt Anlass zur Sorge und schwächt das Vertrauen von Bürgern und Unternehmen in den Binnenmarkt. Ich fordere daher die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Streitfälle frühzeitig zu regeln und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Binnenmarkt spielt eine Schlüsselrolle für die Verwirklichung des Ziels der Europäischen Union, bis zum Jahr 2010 der dynamischste Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Er bietet den EU-Bürgern eine größere Auswahl an Qualitätswaren und -dienstleistungen und erleichtert ihnen das Reisen in der Union und das Arbeiten, Studieren und Leben in anderen Mitgliedstaaten. Unseren Unternehmen beschert er bessere Geschäftsmöglichkeiten. Der Binnenmarkt kann jedoch nur dann sein gesamtes Potenzial entfalten, wenn die Mitgliedstaaten die einmal verabschiedeten Richtlinien auch wirksam umsetzen. Der Binnenmarktanzeiger übt Druck auf die Mitgliedstaaten aus, da er ihre Leistungen bei der Umsetzung dieser Rechtsvorschriften aufzeigt und miteinander vergleicht. Dieses Konzept hat sich bewährt: das EU-weite Durchschnittdefizit ist stetig zurückgegangen - von 6,3% im Jahre 1997 auf nunmehr 2,0 %. Lediglich 63 % der Zielvorhaben der Binnenmarktstrategie, die bis Ende 2001 beendet sein sollten, werden voraussichtlich rechtzeitig zum Abschluss gebracht. Das ist zwar besser als im Jahr 2000, aber immer noch enttäuschend. Einige äußerst wichtige Vorschläge, die der Europäische Rat in Lissabon zu Top-Prioritäten erklärt hatte, sind blockiert oder kommen nur viel zu langsam voran. Dazu gehören die Vorschläge über das Gemeinschaftspatent, die Überarbeitung der EU- Rechtsvorschriften über ein offenes und wettbewerbsorientiertes öffentliches Vergabewesen, die Anwendung der Mehrwertsteuer auf digitale Produkte sowie die weitere Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte. Bei der Schaffung eines integrierten europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen bis zum Jahr 2005 wurden entscheidende Fortschritte erzielt, beispielsweise bei der Bekämpfung der Geldwäsche, den Investmentfonds, dem elektronischen Geld, dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und den grenzüberschreitenden Zahlungen. 'HU%LQQHQPDUNWLQGH[ Zum ersten Mal enthält der Binnenmarktanzeiger den so genannten Binnenmarktindex, der auf der Grundlage von 20 Variablen, wie beispielsweise Preisstreuung, Intra-EU-Handel, Preise von Versorgungsleistungen, Energieintensität und Umweltverschmutzung, die Fortschritte aufzeigen soll. Setzt man für das Jahr 1996 den Wert 100 an, so stand der Binnenmarktindex im Jahr 2000 auf 105,1. Die Entwicklung des Index lässt sich zwar am besten über einen längeren Zeitraum verfolgen, es ist jedoch erkennbar, dass eine Reihe von Variablen zwischen 1996 und 2000 einen negativen Effekt auf den Index hatten. Er wäre höher, hätte es keinen Anstieg der Postgebühren, keine hohen Treibhausgasemissionen und keine Effizienzmängel im Bankensystem der Union gegeben. Auf der anderen Seite haben ein Abbau staatlicher Beihilfen und ein Rückgang bei den Telekommunikationskosten den Index ansteigen lassen. 2
8PVHW]XQJGHU%LQQHQPDUNWULFKWOLQLHQ Umsetzungsdefizite der Mitgliedstaaten am 15. Oktober 2001 (in Prozent) EL F A UK D P IRL B L I E NL S DK FIN 3.0 3.0 2.9 2.8 2.6 2.5 2.4 2.3 2.1 1.7 1.3 1.3 0.9 0.8 0.7 Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat im letzten halben Jahr gute Fortschritte gemacht. Vor allem Finnland und Griechenland konnten ihre Defizite seit dem letzten Binnenmarktanzeiger vom Mai 2001 erheblich senken. Auf Grund des großen Rückstands den es hatte, bildet Griechenland aber nach wie vor (zusammen mit Frankreich) das Schlusslicht der Liga. Die skandinavische Länder wetteifern um den Spitzenplatz. Luxemburg und Schweden sind die einzigen Mitgliedstaaten deren Ergebnis sich verschlechtert hat, wobei das Defizit Schwedens aber immer noch unter 1 % liegt. Prozentuale Verbesserung seit 30. April 2001 S L B D P A F UK IRL E DK I NL EL FIN -80-1 4 7 7 9 14 15 27 28 34 35 35 38 50 Die Umsetzung von Richtlinien ist ein kontinuierlicher Prozess, und bis zum Frühjahr 2002, dem vom Europäischen Rat gesetzten Termin, müssen noch viele neue Richtlinien bzw. Änderungen bereits bestehender Richtlinien umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis zum 15. März 2002 insgesamt 822 nationale Umsetzungsmaßnahmen mitteilen, um ein Null-Defizit zu erreichen. Die unten stehende Tabelle zeigt die Zahl der Binnenmarktrichtlinien, die jeder Mitgliedstaat umsetzen muss, um bis zu dem genannten Termin ein Defizit von Null bzw. von 1,5% zu erreichen. A EL F UK B D P IRL L I NL DK E S FIN Für ein Null- 71 70 66 66 63 63 63 59 51 50 44 40 39 39 38 Defizit Für ein 1,5 %- Defizit 48 47 43 43 40 40 40 36 28 27 21 17 16 16 15 Der Binnenmarkt ist nach wie vor sehr stark fragmentiert: 10 % der Rechtsvorschriften sind noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt, sodass der Binnenmarkt bisher nur mit 90 % seines Potenzials arbeitet. Da Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich - große Mitgliedstaaten also - zu den Ländern mit dem höchsten Umsetzungsrückstand gehören, sind die Rechtsunsicherheit für die europäischen Unternehmen und Bürger, die dadurch verursacht wird, und die entgangenen Möglichkeiten ganz erheblich. 3
9HUWUDJVYHUOHW]XQJHQ Derzeit liegt die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Binnenmarktrechts bei ca. 1500. Auf Frankreich, Italien und Deutschland entfallen annähernd 40 % aller Fälle. Jeder Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht ist einer zu viel, und die Zahlen des Vereinigten Königreichs zeigen, dass es auch für einen größeren Mitgliedstaat durchaus möglich ist, die Zahl der Vertragsverletzungen niedrig zuhalten. Auf der anderen Seite steht für einige der kleineren Mitgliedstaaten eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Vertragsverletzungen zu Buche. Gegen Irland, Belgien und Griechenland laufen doppelt so viele Vertragsverletzungsverfahren wie gegen die Niederlande, und jeder der drei genannten Mitgliedstaaten verzeichnet mehr Fälle als die skandinavischen Mitgliedstaaten zusammen. Anhängige Vertragsverletzungsverfahren je Mitgliedstaat F I D E B EL IRL A UK NL P DK S L FIN 224 192 150 132 128 125 122 78 76 59 54 40 35 35 27 Der Binnenmarktanzeiger zeigt auch, dass nur etwa ein Drittel aller Vertragsverletzungsfälle frühzeitig geregelt wird. Die Mehrzahl wird erst nach über zwei Jahren zum Abschluss gebracht. Kommen die Vertragsverletzungsverfahren vor den Gerichtshof, kann es sehr lange dauern, bis sie abgeschlossen werden. Aber selbst wenn der Gerichtshof im Sinne der Kommission entscheidet, was er in 9 von 10 Fällen tut, lassen sich die Mitgliedstaaten bisweilen sehr viel Zeit damit, dem Urteil nachzukommen, sodass die Kommission gezwungen ist, erneut ein Verfahren einzuleiten. Belgien ist der Mitgliedstaat, der am häufigsten Urteilen des Gerichtshofes nicht nachgekommen ist. 1RUPXQJ Ernsthafte Probleme gibt es nach wie vor bei den Europäischen Normen, insbesondere im Bereich der Bauprodukte und der Maschinen. Bei den Bauprodukten beispielsweise sind bisher keine 10 % der Normen, die für das Funktionieren des Binnenmarktes notwendig sind, verabschiedet. Im Maschinensektor wurde gerade die Hälfte der erforderlichen Normen verabschiedet. Aber die Unsicherheit und Fragmentierung des Binnenmarktes wird nicht allein durch das Fehlen von Normen in industriellen Schlüsselbranchen verursacht, sondern auch durch die lange Zeit, die ihre Verabschiedung in Anspruch nimmt. Im Durchschnitt dauert es 8 Jahre, bis eine harmonisierte Norm nach dem neuen Konzept verabschiedet ist. Normung und Produktkonformität sind für das Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich. Ohne eine große Zahl von Normen wird der Binnenmarkt für Waren die Unternehmen in der EU weiterhin frustrieren, da sie gezwungen sind, erhebliche Summen in Produktgestaltung und Produktion zu investieren, bevor sie ihre Erzeugnisse auf den Markt bringen können. 4
8PIUDJH EHUGLH4XDOLWlWGHU5HFKWVYRUVFKULIWHQLQGHU(8 Der jüngste Binnenmarktanzeiger enthält die Ergebnisse einer größeren unabhängigen Umfrage bei 4000 Unternehmen in allen Mitgliedstaaten, die die Kommission in Auftrag gegeben hat, um zu ermitteln, wie die europäischen Unternehmen die Qualität der sie betreffenden Rechtsvorschriften bewerten. Die Hauptergebnisse: - ein Großteil der Unternehmen ist unzufrieden mit der Qualität der sie betreffenden Rechtsvorschriften - die meisten Unternehmen haben noch nichts von den Bemühungen ihrer Regierungen um eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften gespürt, das gilt vor allem für Frankreich, Deutschland und Dänemark - mindestens 50 Milliarden ¼N QQWHQGXUFKEHVVHUH5HFKWVYRUVFKULIWHQHLQJHVSDUW werden - am einfachsten ist nach Auffassung der Unternehmen der Geschäftsverkehr mit Finnland, am schwierigsten mit dem Vereinigten Königreich und Italien. Die Ergebnisse dieser Umfrage unterstreichen die Dringlichkeit einer schlüssigen, Strategie für eine radikale Verbesserung des rechtlichen Umfelds der Unternehmen in der Union. Die Tagung des Europäische Rates in Laeken im Dezember 2001 (auf der sowohl der Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung der Rechtsvorschriften als auch Vorschläge der Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten erörtert werden) bietet der EU eine hervorragende Möglichkeit, ein klares, neues Konzept für die optimale Gestaltung und Anwendung von Rechtsvorschriften zu entwerfen. Weitere Informationen über die Unternehmensbefragung finden Sie in MEMO/01/376. Der vollständige Text des jüngsten Binnenmarktanzeigers ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://www.europa.eu.int/comm/internal_market (siehe unter Binnenmarktanzeiger ). 5