Weimarer Ortsrecht 42.9 Seite 1 Entgeltordnung Stadtmuseum i. d. F. d. 2. Änderung 27.12.2012



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Transkript:

42.9 Seite 1 Die Entgeltordnung des Stadtmuseums Weimar, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 22, Seite 5157, vom 04.12.2010, in der Fassung der 1. Änderung, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 13, Seite 5559, vom 09.07.2011, wird wie folgt geändert. Nachfolgend die Lesefassung in der Form der 2. Änderung: Entgeltordnung für das Stadtmuseum Weimar in der Fassung der 2. Änderung 1.1 Eintrittsentgelte A. Bertuchhaus ständige Ausstellung 2,50 EUR 1,00 EUR Für Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen werden die Eintrittspreise nach Art, Umfang und Kosten jeweils neu kalkuliert und festgelegt. B. Kunsthalle Harry Graf Kessler Wechselausstellungen 2,50 EUR 1,00 EUR Für Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen werden die Eintrittspreise nach Art, Umfang und Kosten jeweils neu kalkuliert und festgelegt. Ermäßigungen für den Eintritt in alle Einrichtungen des Stadtmuseums Ermäßigungen und er Eintritt werden nach Vorlage von gültigen Nachweisen für folgende Besucher gewährt: Ermäßigungen: Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende, Erwerbslose (Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger), Schwerbehinderte, Rentner, Asylbewerber. Kombikarte (Stadtmuseum + Kunsthalle Harry Graf Kessler ) 3,50 EUR 1,50 EUR Jahreskarten für alle Einrichtungen des Stadtmuseums (außer Sonderausstellungen, nicht übertragbar) 10,00 EUR 5,00 EUR

42.9 Seite 2 Freier Eintritt: - Vorlage der Weimar-Card - Vorlage der ThüringenCard - Kinder bis zum Schuleintritt und Schüler bis zum Ende ihrer Schulpflicht und deren pädagogische Begleitperson - Vorlage eines Presseausweises - ICOM-Mitglieder - Mitglieder der "Freunde und Förderer des Stadtmuseums" - Museumsmitarbeiter - Gäste der Beherbergungsbetriebe in Weimar, die eine Kulturförderabgabe lt. Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar in der Fassung der 1. Änderungssatzung, beschlossen durch den Stadtrat am 06.04.2011, entrichten und während der Dauer dieses Aufenthalts das Stadtmuseum und/oder die Kunsthalle HARRY GRAF KESSLER besuchen. 1.2 Führungen - Angemeldete Gruppen (Gruppenstärke max. 25 Personen) Führungsgebühr Zuzüglich er Eintritt pro Person Angemeldete Schülergruppen (Schüler bis zum Ende ihrer Schulpflicht und deren pädagogische Begleitperson) Führungsgebühr Eintritt 25,- EUR 0,- EUR - Stadtführern und anderen en Mitarbeitern, die durch Mitarbeiter des Stadtmuseums geschult wurden und mit einer Gruppe das Museum besuchen, wird die Führungsgebühr durch die Gruppenleitung direkt ausgezahlt. Deutsch 25,- EUR Fremdsprachen 40,- EUR - Führungen für Individualtouristen (nach Angebot) 3,- EUR Ermäßigt 1,- EUR Zuzüglich er Eintritt pro Person 2. Entgelte für die Bildwiedergabe 2.1 Reproduktionsgebühren für Archiv- und Sammlungsgut 2.1.1 S/W-Fotos wissenschaftliche Arbeiten, Ausstellungen (Programmhefte, Kataloge)

42.9 Seite 3 einmalige Veröffentlichungen in Büchern nach Auflagenhöhe einmalige Veröffentlichung in Büchern 2-sprachig Weltrechte für eine Reproduktion in einem Buch Plakate, Kunstblätter nach Auflage/Größe Tageszeitungen Wochenzeitungen, Zeitschriften, Firmenbroschüren nach Nutzung Bucheinband, MC/CD Postkarte Wiedergabe auf kunstgewerblichen Objekten nach Werbezweck/Auflage 20,00 105,00 EUR 40,00 125,00 EUR 60,00 260,00 EUR 75,00 665,00 EUR 10,00 510,00 EUR 100,00 360,00 EUR 50,00 EUR 80,00 510,00 EUR 2.1.2 Farbaufnahmen wissenschaftliche Arbeiten, Ausstellungen (Programmhefte, Kataloge) einmalige Veröffentlichungen in Büchern nach Auflagenhöhe einmalige Veröffentlichung in Büchern 2-sprachig Weltrechte für eine Reproduktion in einem Buch Plakate, Kunstblätter nach Auflage/Größe Tageszeitungen Wochenzeitungen, Zeitschriften, Firmenbroschüren nach Nutzung Bucheinband, MC/CD Postkarte Wiedergabe auf kunstgewerblichen Objekten nach Werbezweck/Auflage 40,00 125,00 EUR 82,00 145,00 EUR 125,00 255,00 EUR 155,00 920,00 EUR 20,00 1.025,00 EUR 100,00 515,00 EUR 100,00 EUR 155,00 1.025,00 EUR 2.2 Film- und Fernsehaufnahmen - Innenaufnahmen pro Drehtag (8 Stunden) Grundbetrag - Für die technische Betreuung durch Mitarbeiter des Stadtmuseums pro Person und Stunde - Für Aufnahmen von Einzelexponaten, Gemälden usw. wird pro Objekt ein Zuschlag von erhoben. - Außenaufnahmen sind nur nach Genehmigung durch die Leitung des Museums gestattet. 255,00 EUR 8,00 EUR 25,00 EUR gebühren

42.9 Seite 4 Die Reproduktionsgebühren werden nach Verwendungszweck gestaffelt: - aktuelle Berichterstattung (über Ausstellungen und Veranstaltungen des Stadtmuseums) 0,00 105,00EUR - Kulturdokumentationen 105,00 255,00 EUR - Spiel- und Werbefilme ab 255,00 EUR - Videos nach Auflage, Länge, Verwendungszweck prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös (ca. 10%) Sonderkonditionen werden gewährt, wenn die Film- und Fernsehaufnahmen im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit des Museums liegen. 3. Benutzungsentgelte 3.1 Für die Benutzung von Archiv- und Sammlungsgut, einschließlich beanspruchter Leistungen des Stadtmuseums, sind Entgelte nach dem in der Anlage beigefügten Entgeltverzeichnis für Benutzungsentgelte nach Punkt 3.1 zu entrichten. Dieses Entgeltverzeichnis für Benutzungsentgelte ist Bestandteil der Entgeltordnung. 3.1.1 Entstehen der Entgeltschuld In den Fällen der Ziffern 1 und 2 des Entgeltverzeichnisses für Benutzungsentgelte entsteht die Entgeltschuld mit Stellung des Antrages auf Benutzung bzw. mit dem Beginn der Nutzung. Im Falle der Ziffer 3 des Entgeltverzeichnisses für Benutzungsentgelte entsteht das Entgelt mit der Beendigung der schriftlichen Auskunft. 3.1.2 Entgeltschuldner Zur Zahlung des Entgelts ist verpflichtet, a) wer die entgeltpflichtige Nutzung vornimmt oder wer die schriftliche Auskunft beantragt hat; b) wer die Kosten durch eine gegenüber dem Stadtmuseum abgegebene oder ihm mitgeteilte Erklärung übernommen hat; c) wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner. 3.1.3 Fälligkeit Das Entgelt wird mit der Bekanntgabe der Entgeltentscheidung an den Schuldner fällig. In Einzelfällen kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden.

42.9 Seite 5 3.1.4 Auslagen Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. Im Übrigen gelten die Punkte 3.1.2 und 3.1.3 entsprechend. 3.2 Entgeltheit 3.2.1 Entgelt/Mieten werden nicht erhoben für Auskünfte und Benutzungen in Amts- und Rechtshilfeersuchen durch öffentliche Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und andere, der Allgemeinheit dienende Einrichtungen bei Entgeltheit auf Gegenseitigkeit. 3.2.2 Entgelte werden nicht erhoben a) für Beratung und Auskunftserteilung ohne Hinzuziehung von Archiv- und Sammlungsgut sowie b) für wissenschaftliche, orts- und heimatgeschichtliche Zwecke, soweit sie nicht privaten Auftraggebern zur gewerblichen Nutzung dienen. 3.2.3 Für Schüler, Studenten, Erwerbslose und Schwerbehinderte gelten um 50 % e Entgelte, soweit sie nicht im Auftrag Dritter, nicht Ermäßigungsberechtigter, tätig sind. 3.2.4 Drehgenehmigungen für Film- und Fernsehaufnahmen werden nur nach Rücksprache und mit dem Einverständnis des Leiters der Einrichtung erteilt. Bezüglich der dafür zu entrichtenden Entgelte können auf Antrag Sonderkonditionen gewährt werden, wenn sie im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit des Museums liegen. 3.3 Veranstaltungen Von dieser Entgeltordnung wird nicht die Nutzung von Räumlichkeiten des Stadtmuseums für Veranstaltungszwecke erfasst. Hierfür werden Mieten erhoben. 3.4 Auslagen Entstehen dem Stadtmuseum anlässlich einer Benutzung oder Leistung im Sinne des Punktes 3.1 Auslagen, so sind diese zu erstatten, und zwar unabhängig davon, ob ein Entgelt anfällt.

42.9 Seite 6 4. Umsatzsteuer In den Entgelten nach Punkt 2 und 3 ist die Umsatzsteuer nicht enthalten, gegebenenfalls ist die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. 5. Inkrafttreten Die 2. Änderung zur Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Weimar, den 27.12.2012 Stefan Wolf Oberbürgermeister 2. Änderung zur Entgeltordnung des Stadtmuseums: Veröffentlicht im Rathauskurier, Amtsblatt der Stadt Weimar, Nr. 1/13 vom 12.01.2013, S. 6389 Änderungen: Art der Änderung Datum Änderungen Fundstelle 1. Änderung 01.07.2011 Pkt. 1.1 Ergänzung letzter Anstrich u. Freier Eintritt Rathauskurier 13/2011 vom 09.07.2011, S. 5559 2. Änderung 27.12.2012 Pkt. 1.1 Streichung Passus Rathauskurier 01/2013 vom Pkt. 4 Neueinfügung 12.01.2013, S. 6389 Pkt. 5 Änderung (alter Pkt. 4 in 5 geändert)

42.9 Seite 7 Anlage zur Entgeltordnung für das Stadtmuseum Weimar Entgeltverzeichnis für Benutzungsentgelte nach Punkt 3.1 1. Direktbenutzung für Forschungen aller Art mit fachlicher Beratung und Akteneinsicht, auch Sammlungsgut und Archivshilfsmittel 1.1 je angefangener Tag 2,50 EUR 1.2 für eine Woche 9, EUR 1.3 für einen Monat 15,00 EUR 1.4 für ein Jahr 46,00 EUR 1.5 einmaliger Zuschlag bei erhöhtem Arbeitsaufwand wie für Karten, Fotos, Plakate 5,00 EUR 1.6 sonstige Hilfeleistungen 2,50 10, EUR 2. Benutzung außerhalb des Stadtmuseums 2.1 Versendung von Archivalien 2,50 EUR 2.2 Ausleihe von Farbdiapositiven (bis 3 Monate) GEWERBLICH W ISSENSCHAF TLICH Kleinbild 5, EUR 2,50 EUR 9 x 12 cm 30, EUR 10, EUR 13 x 18 cm 40, EUR 15, EUR 2.3 Ausleihe von Filmen und Tonträgern zu ein- oder mehrmaliger Vorführung je Vorführminute 2.4 Schutzentgelt bei Ausleihen in Abhängigkeit des Wertes der Leihgabe 2.5 Versicherungs-, Versand- und Verpackungskosten trägt der Antragsteller. 0,02 EUR 2,50 255, EUR 3. Schriftliche Auskünfte und Anfertigung von Kopien unter Hinzuziehung von Archiv- und Sammlungsgut 3.1 Grundentgelt 2,50 EUR 3.2 Zeitaufwand bei aufwendigen Recherchearbeiten pro begonnene Arbeitsstunde 10, EUR 3.3 Zuschlag für besonders aufwendige Recherchen bis 100 % 3.4 Kopien über Sofortkopierer DIN A4 0,20 EUR DIN A4 doppelseitig 0,30 EUR DIN A3 0,50 EUR DIN A3 doppelseitig 0,70 EUR 3.5 Abwicklung durch Vertragsfirmen für andere Formate, Color-Laser-Kopien, Fotoreproduktionen laut Vertrag 3.6 Siegelabgüsse je angefangenen Zentimeter Umfang 1,50 EUR 4. Sonstiges Für das Fotografieren zum persönlichen Gebrauch (ohne Blitz, ohne Stativ) wird ein Entgelt in Höhe von 0,50 EUR erhoben.