Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Kurzinformation zum Lehramt Englisch (WPO) www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/ INSTITUT FÜR - ANGLISTIK INSTITUT FÜR LITERATURWISSENSCHAFT ANGLISTIK/AMERIKANISTIK Nachfolgende Informationen betreffen Studierende, 1. die das Lehramt nach WPO oder KPO studieren und dieses nach dem 31.03.2001 und vor dem 01. September 2010 begonnen haben 2. für die die folgenden Übergangsregelungen gelten. http://www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/abschluesse/la/uebergang/index.html Für diese Studierenden sind die Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung (WPO) vom 13. März 2001 und der Künstlerischen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 noch grundsätzlich 6 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung gültig (längstens bis September 2016). Über darüber hinausgehende Ausnahmen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt. Anschrift: Institut für Literaturwissenschaft/ Abtlg. NEL/Amerikanistik: Keplerstraße 17, 4. OG, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-83101, www.uni-stuttgart.de/nel nel@ilw.uni-stuttgart.de ; amerikanistik@ilw.uni-stuttgart.de Institut für Linguistik/Fachrichtung Anglistik Keplerstraße 17, 4. OG, 70174 Stuttgart Tel: 0711-685-83120, sekretariat@ifla.uni-stuttgart.de http://ifla.uni-stuttgart.de Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine Hochschulreife Zulassungsmodus: www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/ Weitere Sprachkenntnisse: spätestens zur Meldung der letzten Teilprüfung der Akademischen Zwischenprüfung nachzuweisen: Lehramt HF: Latinum oder Französisch oder Italienisch oder Spanisch; Studienbeginn: Ab WS 2010/11 sind Übergangsregelungen zu beachten. http://www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/abschluesse/la/uebergang/index.html Bewerbung: Online an Universität Stuttgart www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung 15. Juli (Fach ist zulassungsbeschränkt) 15. September (Fach ist zulassungsfrei) Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 1 -
Hochschulabschlüsse: Regelstudienzeit: Studiengebühren: Praktikum: Staatsexamen/Lehramt an Gymnasien (Hauptfach, Beifach) Wahlpflichtfach Wirtschaftspädagogik (Universität Hohenheim) Wahlpflichtfach Technikpädagogik (Universität Stuttgart) 10 Semester im Wissenschaftlichen Lehramt (inkl. Praxissemester) 13 Semester im Künstlerischen Lehramt (inkl. wiss. (Bei)-Fach und Praxissemester) 3 Semester Erweiterungsprüfung Beifach 4 Semester Erweiterungsprüfung Hauptfach ab SS 2012 werden keine Studiengebühren mehr erhoben. www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren Lehramt: Mit Studienbeginn WS 2000/01 ist das Praxissemester obligatorisch. Das Praxissemester soll in der Regel nach der Zwischenprüfung bzw. zum Ende des Grundstudiums hin absolviert werden. Von allen, die ab 2006 mit dem Vorbereitungsdienst beginnen und nicht Sport als Kombinationsfach haben, ist mit der Anmeldung ein Betriebs- oder Sozialpraktikum im Umfang von 4 Wochen nachzuweisen. Weitere Fragen beantwortet auch das zuständige Regierungspräsidium: Tel.: 0711-904-0, abteilung7@rps.bwl.de www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de Darüber hinaus wird jeweils im Hauptfach ein mindestens sechsmonatiger, im Beifach ein mindestens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im englischen Sprachraum erwartet. Promotion: Fachberatung: Prüfungsordnung: möglich Terminvereinbarung direkt über die Institute aktuelle Version des angestrebten Abschlusses www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt www.llpa-bw.de Für Gespräche und Informationen steht Ihnen gerne auch die Zentrale Studienberatung der Universität Stuttgart zur Verfügung www.uni-stuttgart.de/zsb/ studienberatung@uni-stuttgart.de Weitere Informationen rund um das Lehramt finden Sie hier www.bildungsserver.de www.kultusportal-bw.de www.studieninfo-bw.de Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 2 -
KLEINER WEGWEISER Als Anglistik wird das Studienfach bezeichnet, das die gesamte englische Sprache, die englischsprachige Literatur sowie die kulturgeschichtlichen Zusammenhänge englischsprachiger Länder behandelt. In aller Regel kann man davon ausgehen, dass an deutschen Universitäten in der Hauptsache die Lehrangebote, die die nationale britische und amerikanische Tradition behandeln, im Vordergrund stehen. Hierbei bilden die Sprachwissenschaft (Linguistik) und die Literaturwissenschaft gleichwertige Hauptgebiete. Durch die Landeskunde (cultural studies) werden all jene Bereiche erfasst, die nicht eindeutig nur über die Sprach- und Literaturwissenschaft abgedeckt werden können (z. B. Einfluss der Medien auf das aktuelle Sprachverhalten). Grundvoraussetzung für ein Studium der Anglistik ist in erster Linie ein überdurchschnittlich großes Interesse an der englischen Sprache und Literatur sowie wenigstens durchschnittliche Schulleistungen im Fach Englisch und die Bereitschaft und Motivation, den mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch während des Studiums zu vervollkommnen und sich auch mit komplizierten komplexen Sprach- und Literaturbereichen zu befassen. Die Prüfungsordnung bzw. der Studienplan (die ausführliche Fassung ist in den Sekretariaten des Fachbereichs Anglistik erhältlich) geben vor, welche Veranstaltungen im Grundstudium und Hauptstudium mindestens besucht werden müssen. Es wird allerdings vorausgesetzt, dass jeder Studierende darüber hinaus je nach den persönlichen Interessen weitere Lehrveranstaltungen besucht. Bei einem Studium von zwei Fächern werden für das Fach Anglistik etwa 5-6 Veranstaltungen (zehn bis zwölf Wochenstunden) pro Semester empfohlen. Für die Erstellung des individuellen Semesterstundenplans braucht man - neben dem Studienplan - die kommentierten sverzeichnisse der Hauptgebiete Anglistische Linguistik und Anglistische Literaturwissenschaft, die im Sekretariat des Instituts für Linguistik: Anglistik bzw. im Sekretariat des Instituts für Literaturwissenschaft: Anglistik erhältlich sind. Das Lehrangebot Anglistische Linguistik (LING), Ältere Englische Sprache und Literatur = Mediävistik (MED) Neuere Englische Literatur (NEL) Amerikanische Literatur (AL) Die Veranstaltungen in NEL und AL sind gleichwertig und austauschbar und können je nach Neigung gewählt werden. Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 3 -
Veranstaltungen des Grundstudiums Grundkurse (G1): Einführung in Linguistik ; Einführung in die Literaturwissenschaft Sprachpraktische Übungen: z.b.: Written Communication, Current English Phraseology, Übersetzung Deutsch-Englisch Übungen zur Linguistik (G2): z. B. : Basic Sentence Structure, English Grammar, Varieties of English Übungen zur Literaturwissenschaft: z. B. : Essay Writing and Interpretation of Literary Texts, 20th Century Literary Theory, Play-Reading Group Proseminare zur Linguistik: G3: z. B.: Introduction to Syntax/Semantics/the Phonetics and Phonology of English G4: z. B.: Advanced Phonology, Syntax II, Aspects of English Morphology, Historical Linguistics Proseminare zur Literaturwissenschaft: G2 Methods of Critical Analysis : z. B. zu: Poetry, Short Stories, Contemporary novels G3: z. B. : Romantic Poetry, Selected Contemporary British Short Stories en zu linguistischen und literaturwissenschaftlichen Themen Veranstaltungen zur Landeskunde Veranstaltungen des Hauptstudiums Sprachpraktische Übungen: Übersetzung Deutsch-Englisch Übungen zur Literaturwissenschaft: z.b.: Interpretationsübung, Essay Writing Hauptseminare zur Linguistik: bspw.: Language Acquisition, Topics in Syntax Hauptseminare zur Literaturwissenschaft: bspw.: Kanadische Kurzgeschichten, William Faulkner, American poetry in the 20th Century Examenskolloquien zur Linguistik und Literaturwissenschaft en zu linguistischen und literaturwissenschaftlichen Themen Veranstaltungen zur Älteren Englischen Sprache und Literatur Veranstaltungen zur Landeskunde Orientierungsprüfung Zum Beginn des szeitraums des dritten Semesters sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen: Grundkurs Einführung in die Linguistik (Introduction to Linguistics) Übersetzungskurs deutsch/englisch Grundkurs Neuere Englische Literatur oder Grundkurs Amerikanische Literatur Seit dem WS 2009/10 werden Grundkursscheine aus der Germanistik und Romanistik nicht mehr angerechnet. (Bis einschließlich WS 08/09 gab es unterschiedliche Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung des Grundkurses Linguistik. In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich auf.) Lehramt Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Studienplanung das Praxissemester, das Betriebs- oder Sozialpraktikum/bzw. Vereinspraktikum, die pädagogischen Studien im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden und das ethisch-philosophische Grundlagenstudium im Gesamtumfang von 4 Semesterwochenstunden. (www.uni-stuttgart.de/philo/index.php?id=142) Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 4 -
Diese Veranstaltungen werden vom Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie, Azenbergstraße 16, (0711-685-87440), paedagogik@iep.uni-stuttgart.de, und dem Institut für Philosophie, Seidenstraße 36, (0711-685-83660), sekretariat@philo.uni-stuttgart.de, angeboten. Eine Äquivalenzliste für die Pädagogischen Studien und das Bildungswissenschaftliche Begleitstudiums finden Sie hier. www.uni-stuttgart.de/pae/lehre/kvv.html Empfohlener Semesterplan im Grundstudium Wissenschaftliches und Künstlerisches Lehramt / Hauptfach Sem. 1 G1 EINFÜHRUNG + TUTORIUM 2 G2 ÜBUNG ZUR PROSEMINAR G2 LITERATUR- WISSENSCHAFT: CRITICAL ANALYSIS ÜBUNG: ÜBERSETZUNG (1) D-E Veranstaltungen ESSAY WRITING AND INTERPRETA- TION OF LITERARY TEXTS G1 EINFÜHRUNG LITERATURWISSENSCHAFT ANGLISTIK-AMERIKANISTIK + TUTORIUM und/oder sprachpraktische Übung Current Phraseology Literatur Übersetzung (2) D-E Orientierungsprüfung: Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs Linguistik (Introduction to Linguistics), sowie eines Übersetzungskurses dt./engl. Und die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Neuere Englische Literatur oder Amerikanische Literatur 3 G3 PROSEMINAR 4 G4 PROSEMINAR G3 PROSEMINAR LITERATUR- WISSENSCHAFT Zwischenprüfung Sprachpraktische Übung: Übersetzung (4) D-E Literatur Linguistik G2 ÜBUNG ZUR Veranstaltung nach Wahl Übersetzung (3) D-E Business English VERANSTALTUNG LANDESKUNDE (nach Belieben im 1.- 8. Semester.) Zwischenprüfung Zwischenprüfung Literaturwissenschaft: Inhaltlich über das G3 Proseminar Zwischenprüfung Linguistik: Inhaltlich über das G4 Proseminar und wenige allgemeine Fragen + Übersetzungsklausur PFLICHTVERANSTALTUNGEN / LITERATURWISSENSCHAFT Ergänzungsveranstaltungen: SOLL Ergänzungsveranstaltungen: KANN Wer das Fach mit Hauptfachanforderung im Künstlerischen Lehramt studiert, muss die Orientierungs- und Zwischenprüfung zwar ablegen, ist aber nicht an die Prüfungsfristen gemäß der Zwischenprüfungsordnung der Universität Stuttgart gebunden. Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 5 -
Empfohlener Semesterplan Wissenschaftliches Lehramt / Erweiterungsprüfung Hauptfach Wer Englisch als drittes Fach in einer Lehramtskombination mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung Hauptfach studiert, sollte sich an den Empfehlungen des wissenschaftlichen Hauptfaches orientieren. Im Erweiterungsfach muss allerdings keine Zwischenprüfung abgelegt werden. Empfohlener Semesterplan, ausgelegt auf 4 Semester Wissenschaftliches Lehramt Erweiterungsprüfung Beifach und Künstlerisches Lehramt Beifach Sem. 1 2 3 4 G1 + TUTORIUM ÜBUNG PROSEMINAR ÜBUNG IM HAUPTSTUDIUM WISSENSCHAFT Hauptseminar Linguistik oder Hauptseminar Literatur ÜBUNG Veranstaltungen PROSEMINAR LITERATUR- ÜBUNG Veranstaltung nach Wahl G1 LITERATURWISSENSCHAFT ANGLISTIK-AMERIKANISTIK + TUTORIUM und/oder sprachpraktische Übung und/oder sprachpraktische Übung VERANSTALTUNG LANDESKUNDE Sprachpraktische Übung im Hauptstudium Veranstaltung nach Wahl PFLICHTVERANSTALTUNGEN / LITERATURWISSENSCHAFT Ergänzungsveranstaltungen: KANN Für die Beifachprüfung im Künstlerischen Lehramt und für die Erweiterungsprüfung Beifach ist keine Orientierungs- und Zwischenprüfung abzulegen AUSZUG AUS DER AKADEMISCHEN ZWISCHENPRÜFUNGSORDNUNG MAGISTER ARTIUM UND LEHRAMT AN GYMNASIEN Teil A: Allgemeine Bestimmungen (Die komplette Fassung unter:) www.uni-stuttgart.de/studierende/studium/organisation/pruefungen/zwischenpruefung.html 3 Orientierungsprüfung Mit der Orientierungsprüfung soll die Studienwahlentscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Bis zum Beginn der szeit des dritten Semesters sind zwei Prüfungsleistungen (Orientierungsprüfung) zu erbringen. Die Prüfungsleistungen können einmal im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 6 -
Wer diese Prüfungsleistungen nicht spätestens bis zum Beginn der szeit des vierten Semesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch; es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Vorsitzende auf Antrag des Studierenden. Der zuständige Prüfungsausschuss kann nach Anhörung des betreffenden Prüfers die Wiederholung als mündliche oder schriftliche Prüfung festlegen. Soweit die als Orientierungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistungen aus zeitlich abgeschichteten Teilprüfungen oder studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung bestehen, werden diese Prüfungsleistungen im Rahmen der Zwischenprüfung anerkannt. Im Studiengang mit dem Abschluss Magister Artium ist in jedem Hauptfach eine Prüfungsleistung zu erbringen. In der Kombination von einem Hauptfach mit zwei Nebenfächern muss in dem Hauptfach sowie einem der beiden Nebenfächer (nach Wahl des Studierenden) eine Prüfungsleistung erbracht werden. Im Studiengang mit dem Abschluss Lehramt an Gymnasien ist in jedem der beiden Hauptfächer eine Prüfungsleistung zu erbringen. Die Prüfungsleistung kann nicht im dritten Lehramtsfach (Erweiterungsfach) erbracht werden. [...] 6 Zeitpunkt der (Zwischen-)Prüfung (4) Die Zwischenprüfung ist bis zum Beginn des szeitraums des fünften Fachsemesters abzulegen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Beginn des szeitraums des siebten Fachsemesters nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten; hierüber entscheidet der Rektor auf Antrag des Kandidaten. (5) Die Fristüberschreitung hat der Student insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn er nach Teil B dieser Ordnung bis zur Meldung zur Zwischenprüfung Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen hat und diese nicht bereits im Reifezeugnis ausgewiesen sind. [...] Teil B: Fachspezifische Bestimmungen 1a Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung gemäß 3 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der Zwischenprüfungsordnung besteht in den Fächern Englisch (Lehramt an Gymnasien) und Anglistik (Magister) aus zwei studienbegleitenden Prüfungsleistungen. Die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Linguistik Die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Literaturwissenschaft Anglistik oder Amerikanistik Die erfolgreiche Teilnahme an einem Übersetzungskurs deutsch/englisch 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Bei der Anmeldung zur Teilprüfung Linguistik ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Übungen sowie an je einem linguistischen Proseminar der Grundstufen 3 und 4 (G3 und G4) und bei der Anmeldung zur Teilprüfung in Literaturwissenschaft der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an je einem literaturwissenschaftlichen Proseminar der Grundstufen 2 und 3 (G2 und G3) sowie einer Übung Essaywriting und Interpretation of Literary Texts vorzulegen. (2) Latinum oder Lateinkenntnisse, die mindestens dessen Anforderungen entsprechen. [... ] An die Stelle des Lateins können in einer Studienfachkombination mit dem Abschluss Magister Artium vergleichbare Kenntnisse möglichst in einer romanischen Fremdsprache des Bewerbers treten, wenn ein geeigneter Nachweis vorliegt. [... ] Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 7 -
AUSZUG AUS DER PRÜFUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄT STUTTGART FÜR DIE AKADEMISCHE ABSCHLUSSPRÜFUNG IN DEN MAGISTERSTUDIENGÄNGEN www.uni-stuttgart.de/studierende/studium/organisation/pruefungen/magisterpruefung.html Das Fach Anglistik besteht aus den vier Teilgebieten: - Anglistische Linguistik - Ältere englische Sprache und Literatur - Neuere Englische Literatur - Amerikanistik Die Magisterprüfung erstreckt sich nach Wahl des Bewerbers im Hauptfach auf zwei dieser Teilgebiete, im Beifach auf ein Teilgebiet. 1 Studienumfang Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im: - Hauptfach 40 SWS im Grundstudium und 38 SWS im Hauptstudium - Nebenfach 30 SWS im Grundstudium und 10 SWS im Hauptstudium [... ] 3 Zulassungsvoraussetzungen 1. Latinum [...] oder vergleichbare Kenntnisse möglichst in einer romanischen Sprache [...] 2. Erfolgreiche Teilnahme an - zwei sprachpraktischen Übungen im Hauptfach, von denen eine Essaywriting and Interpretation of Literary Texts sein muss - einer sprachpraktischen Übung im Nebenfach - einem sprachwissenschaftlichen, einem literaturwissenschaftlichen Hauptseminar und einem weiteren literaturwissenschaftlichen oder sprachwissenschaftlichen oder landeskundlichen Hauptseminar im Hauptfach - einem sprachwissenschaftlichen oder einem literaturwissenschaftlichen Hauptseminar im Nebenfach - einer Lehrveranstaltung über gegenwartsbezogene kulturelle, politische und soziale Probleme Großbritanniens oder der Vereinigten Staaten von Amerika. 3. Ein im Hauptfach mindestens sechsmonatiger, im Nebenfach mindestens dreimonatiger zusammenhängender Aufenthalt im englischen Sprachgebiet wird erwartet. 4 (4) Prüfungsfächer und Fächerverbindungen Jeder Studierende hat bis zur Meldung zur Magisterarbeit die erforderliche Teilnahme an Lehrveranstaltungen in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fach ( alternatives Fach ) im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden nachzuweisen; es sei denn, ein ingenieurwissenschaftliches Fach oder Geschichte der Naturwissenschaft und Technik ist Teil der gewählten Magisterkombination. Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 8 -
AUSZUG AUS DER VERORDNUNG DES KULTUSMINISTERIUMS ÜBER DIE WISSENSCHAFTLICHE STAATSPRÜFUNG FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN Die komplette Prüfungsordnung finden Sie unter: www.llpa-bw.de Zulassungsvoraussetzungen Hauptfach Latinum oder Kenntnis einer der folgenden europäischen Fremdsprachen: Französisch, Italienisch, Spanisch. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen...[ ]... spätestens zum Zeitpunkt der Meldung der akademischen Zwischenprüfung: Erfolgreiche Teilnahme an - sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I - sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II - 2 sprachwissenschaftlichen und 2 literaturwissenschaftlichen Proseminare - 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar - 2 landeskundlichen Lehrveranstaltungen zur englischsprachigen Welt, davon mindestens 1 über Großbritannien oder die Vereinigten Staaten von Amerika, aus 2 verschiedenen Gebieten - 1 fachdidaktischen Lehrveranstaltung - den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C. - Ein mindestens dreimonatiger, zusammenhängender Aufenthalt im englischen Sprachgebiet wird erwartet. Beifach Erfolgreiche Teilnahme an - sprachpraktischen Übungen im Grundstudium im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins I - sprachpraktischen Übungen im Hauptstudium im Umfang von 4 Semesterwochenstunden zum Erwerb des Sprachenscheins II - 1 sprachwissenschaftlichen und 1 literaturwissenschaftlichen Proseminar - 1 sprachwissenschaftlichen oder 1 literaturwissenschaftlichen Hauptseminar - 1 landeskundlichen Lehrveranstaltung zu Großbritannien oder den Vereinigten Staaten von Amerika - den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C. - Ein mindestens dreimonatiger, zusammenhängender Aufenthalt im englischen Sprachgebiet wird erwartet. Stand: 07.03.2012. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Prüfungsordnung. - 9 -