Muss ich in meinem Schwimmbad eine Beckenaufsicht haben? EN 15288 2: Risikoanalyse Abschnitt 5.1.3



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Transkript:

Dipl.-Ing. Dr. Arno Sorger W.H.U. GmbH Bodenlehenstraße 15 5500 Bischofshofen Tel.: 0664 13 89 555 E-mail: arno@sorger.at Risikoanalyse in Bädern und Nebeneinrichtungen die Norm in Theorie und Praxis seit neun Jahren Im Auftrag von: Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 1 Muss ich in meinem Schwimmbad eine Beckenaufsicht haben? EN 15288 2: Risikoanalyse Abschnitt 5.1.3 Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 2

Darf ich mein Schwimmbad mit Lichteffekten ausstatten? EN 15288 1, Abschnitt 5.5.5 (Auszug): Wenn für besondere Beleuchtungseffekte erforderlich, sind niedrigere Beleuchtungsstärken an den Verkehrswegen und über den Wasserflächen zulässig, sofern in einem Notfall zusätzliches Licht bereitgestellt werden kann und eine entsprechend verstärkte Aufsicht sichergestellt ist. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 3 Ich möchte an den Rand des Schwimmbeckens noch zusätzlich eine IR Kabine hinstellen. Darf ich das? EN 15288 1, Tabelle 1 Aber: Primär unbedingt die jeweiligen Bestimmungen der Bauordnung beachten! Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 4

Wie muss ich die Flockungsanlage in meiner Aufbereitung ausführen? EN 15288 1, Abschnitt 5.12.4 Bäderhygieneverordnung 2012 ÖNORM M 6216 Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 5 Wir haben im Garten unserer Reihenhaussiedlung mit 6 Häusern gemeinsam ein privates Schwimmbecken. Für uns gelten nur die Regeln für private pools! Korrekt gemäß Definition EN 15288 x ACHTUNG! Die Definition eines privaten Schwimmbades gemäß Bäderhygienegesetz ist anders. Gemäß BHygG ist dies ein ÖFFENTLICHES Schwimmbad und daher dieses Gesetz anzuwenden. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 6

Welche Qualifikation müssen meine Mitarbeiter haben? EN 15288 2, Abschnitt 6.2.2 Ist unpräzise. Genauere Anforderungen stehen in der ÖNORM S 1150 Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 7 Rutschfestigkeit In EN 15288 1 geregelt: 5.6.3 Becken 5.6.3.1 Beckenboden c) Die Rutschhemmung des Bodens soll entsprechen: Bei Wassertiefen < 0,8 m der Bewertungsklasse 18 nach EN 13451 1:2001; Bei Wassertiefen 0,8 m bis 1,35 m der Bewertungsklasse 12 nach EN 13451 1:2001. 5.5 Allgemeine Bereiche für Badegäste 5.5.2 Verkehrswege, Fußböden Einzelne Stufen auf den Verkehrswegen müssen c) eine rutschhemmende Oberflächenausführung nach den einschlägigen Normen/Vorschriften haben. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 8

EN 15288 EN 15288 1: Schwimmbäder Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau Swimming pools Part 1: Safety requirements for design EN 15288 2: Schwimmbäder Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb. Swimming pools Part 2: Safety requirements for operation CEN/TC 136: WG 8: Swimming pools CEN/TC 136: Sports, playground and other recreational facilities and equipment Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 9 Stufenbau der Rechtsfindung Europäisches Recht Europ. Verordnung Europ. Richtlinien Österreichisches Recht Österreichische Gesetze Österreichische Verordnungen Weisungen/Erlässe Normen Fachgutachten Eigene Richtlinien Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 10

Normen OECD (Organisation for Economic Co operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) OECD Guideline ISO (International Organization for Standardization) ISO Normen CEN (Comité Européen de Normalisation, Europäisches Komitee für Normung) EN Norm: Immer als ÖNORM EN Harmonisierte Norm ASI (Austrian Standards Institute) ÖNORM Norm ÖNORM EN Norm ÖNORM ISO Norm Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 11 NORMEN Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, Kapitel I Artikel 2 Abs. 1 eine von einer anerkannten Normungsorganisation angenommene technische Spezifikation zur wiederholten oder ständigen Anwendung, deren Einhaltung nicht wingend ist und die unter eine der nachstehenden Kategorien fällt: a) internationale Norm, b) europäische Norm, c) harmonisierte Norm, d) nationale Norm. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 12

EN 15288 Oberstes Prinzip ist die Eigenverantwortung: Der Errichter bzw. Betreiber eines Schwimmbades hat für die Sicherheit zu sorgen Die Normen geben Hinweise, wie die Sicherheit erzielt werden kann, wie ein Sicherheitskonzept aussehen kann und wie man dorthin kommt. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 13 Verkehrssicherungspflicht Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Österreich ABGB 1295 in Verbindung mit weiteren, vor allem: 1319 ABGB: Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, daß er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 14

Verkehrssicherungspflicht Wer bestimmt im Falle eines Schadens, daß er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe? Die ÖNORM EN 15288 x dient der Erzielung von Rechtssicherheit. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 15 Inhalt der EN 15288 1 Vorwort Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Klassifizierung 4.1 Schwimmbad Typ 1 4.2 Schwimmbad Typ 2 4.3 Schwimmbad Typ 3 5 Sicherheitsrelevante Faktoren und Anforderungen an Planung 5.1 Allgemeines 5.2 Gestaltung 5.3 Sicherheits Informations Systeme 5.4 Materialien 5.5 Allgemeine Bereiche für Badegäste 5.6 Spezielle Bereiche 5.7 Wellenbecken 5.8 Schwimmbeckenabdeckungen 5.9 Erste Hilfe Räume 5.10 Aufsichtsposition 5.11 Lagerräume/ bereiche für Chemikalien zur Wasseraufbereitung 5.12 Technikräume und zugehörige Einrichtungen Literaturhinweise Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 16

Inhalt der EN 15288 2 Vorwort Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Klassifizierung 4.1 Schwimmbad Typ 1 4.2 Schwimmbad Typ 2 4.3 Schwimmbad Typ 3 5 Anforderungen an die Organisation 5.1 Allgemeines 5.2 Verfahrensanweisungen zu Sicherheit im Schwimmbad Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 17 Inhalt der EN 15288 2 6 Anforderungen an den Betriebsablauf 6.1 Anforderungen an den sicheren Betrieb eines Schwimmbades und seiner Ausrüstung 6.2 Betriebliche Anforderungen an die Führung des Personals des Schwimmbades 6.3 Verhalten bei Notfällen 7 Anweisungen an die Nutzer 7.1 Allgemeines 7.2 Informationen für die Besucher Anhang A (normativ) Färbetest Betriebliche Vorschriften Anhang B (informativ) Beispiele für ein Formblatt für den Unfallbericht B.1 Beispiel eines Formblattes für den Unfallbericht aus den Niederlanden B.2 Beispiel eines Formblattes für einen Unfallbericht aus dem Vereinigten Königreich Literaturhinweise Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 18

Risikoanalyse gemäß EN 15288 2 Die Risikoanalyse dient der Prüfung der Aspekte des Schwimmbadbetriebes, die möglicherweise zu Personenschäden führen können. Sie muss a) den Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit der Gefährdungen bewerten; b) die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen festlegen; c) prüfen, welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, falls erforderlich war einzugreifen. Die erforderlichen Schritte bei einer Risikoanalyse sind: d) Gefährdungen erkennen; e) entscheiden, wer verletzt werden könnte und auf welche Weise; Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 19 Risikoanalyse gemäß EN 15288 2 f) Risiko bewerten; g) geeignete Maßnahmen ergreifen (das Risiko ausschließen oder verringern oder Gefährdete schützen); h) Verfahrensanweisungen ausarbeiten; i) diese verteilen; j) das Personal schulen; k) die Ergebnisse aufzeichnen; l) die Analyse entsprechend überprüfen. Die Risikoanalyse muss datiert und vom Schwimmbadbetreiber unterschrieben werden. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 20

Dokumentation gemäß EN 15288 2 Die EN 15288 2 verlangt eine umfangreiche Dokumentation der Einrichtungen und der betrieblichen Abläufe: Verfahrensanweisungen ISO 9001 Unerfahrene: Unmöglich. Nur Papierkram. Sinnloser Aufwand. ISO 9001 Erfahrene: Ist doch logisch, dass das vorhanden sein muss. Alles Pipifax Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 21 Dokumentation gemäß EN 15288 2 Man muss nicht alles selbst erfinden Auch Bedienungsanleitungen können Verfahrensanweisungen sein Man muss nicht alles bis ins kleinste Detail beschreiben. Wesentliche Fragen: Wo finde ich was? Wer kennt sich aus? Wer ist zu verständigen? Wo kann ich nachsehen? Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 22

Dokumentation gemäß EN 15288 2 Verfahrensanweisungen können kurz sein. Verfahrensanweisungen können auch (fast) nur aus Piktogrammen bestehen. Verfahrensanweisungen können/müssen Querverweise enthalten. Ablaufdiagramme helfen die Reihenfolge sicherzustellen. Checklisten verhindern, dass Handlungen vergessen werden und dokumentieren die Durchführung von Handlungen. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 23 EN 15288 x Positiv betrachtet Die Normen geben gute Hinweise, wie ein Schwimmbad sicherheitstechnisch einwandfrei zu errichten und zu führen ist und geben trotzdem Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere wurde der typische Europäische Fehler: Nivellieren auf unterstem Niveau vermieden. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 24

EN 15288 x negativ betrachtet In den Normen der Scope manchmal etwas weit ausgelegt so dass Anforderungen gestellt wurden, für die in der Arbeitsgruppe die Expertise fehlte, in bereits anderwärtig geregelte Bereiche eingegriffen wurde die Tragweite einer Aussage der Norm von den Experten unterschätzt wurde. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 25 EN 15288 x kritisch betrachtet Einzelnen Abschnitten in der Norm stehen gesetzliche Regelungen entgegen. Die Anwendung der Normen ohne Kenntnis der Gesetzeslage kann zu unliebsamen Überraschungen führen. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 26

EN 15288 1 Viele Anforderungen der EN 15288 1 sind bereits in anderen Vorschriften teilweise aber auch etwas anders geregelt. Es gibt mehrere Kompendien über die Errichtung von Schwimmbädern. Die EN 15288 1 ist eine europaweite gemeinsame Basis und gibt umfassende Hinweise. Die EN 15288 1 ist keine komplette Bauvorschrift und ist immer im Konsens mit den rechtlichen und zusätzlichen normativen Gegebenheiten zu sehen. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 27 EN 15288 2 Wer ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 (o.ä.) betreibt und die Anforderungen aus Arbeitnehmerschutz etc. ernst nimmt hat den Großteil der Anforderungen aus der EN 15288 x bereits erfüllt Die Risikoanalyse aus der EN 15288 2 ist sofern sie richtig angewandt wird für den Betreiber eines Schwimmbades ein wichtiges Instrument zur Erzielung von Rechtssicherheit im Betrieb eines Schwimmbades. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 28

Ausblick Beide Normen sind derzeit in Überarbeitung Durch Mitarbeit in den Gremien kann man die Normen mit gestalten Europäische Normen sind immer ein Kompromiss unter Berücksichtigung aller Europäischen Ansichten Ständiges Präsent sein stärkt die österreichische Position Starker Rückhalt durch das Spiegelgremium stärkt die österreichische Position. Normen sind keine Selbstverwirklichung einer größenwahnsinnigen Organisation sondern sorgen für Vergleichbarkeit und verbessern die rechtliche Situation im Spannungsfeld zwischen Kunden, Betreiber/Hersteller und Behörde. Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Sorger 2014 Ausgerutscht - EN 15288 30