Besondere Geschäftsbedingungen für Tele2 Server-Housing. Stand 04/2012



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Transkript:

Besondere Geschäftsbedingungen für Tele2 Server-Housing Stand 04/2012 1. Geltung 1.1. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für Tele2 Server-Housing (in der Folge kurz BGB Server-Housing ) gelten für die von Tele2 angebotenen Dienstleistungen im Rahmen des Services Tele2 Server-Housing. Soweit die BGB Server-Housing keine besonderen Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Leistungsbeschreibung des Services Tele2 Server-Housing und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tele2. Diese sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage von Tele2 (auf www.tele2.at) abrufbar. 1.2. Beim von Tele2 angebotenen Service Tele2 Server-Housing bietet Tele2 dem Kunden die Möglichkeit, im Rahmen des für die Erbringung der jeweiligen Tele2 Dienstleistungen vorgesehenen Standortes (in der Folge kurz Tele2-Standort ) Rackspace, Racks oder einen ganzen Bereich für das eigene Equipment des Kunden zu mieten bzw. bestimmte Hardware und Software über Tele2 zu erwerben und von Tele2 betreuen zu lassen. Die konkrete Ausgestaltung von Tele2 Server-Housing, insbesondere hinsichtlich Serverplatz, verfügbare Netzwerkanbindungen, optionale Leistungen und Managed Services, ergibt sich aus dem jeweils zwischen dem Kunden und Tele2 abgeschlossenen Vertrag. 2. Voraussetzungen der Kunden-Hardware, Rechte und Pflichten des Kunden 2.1. Kundeneigene Hardware muss für 19-Zoll-Racks kompatibel sein. Es dürfen vom Kunden ausschließlich CE-konforme Geräte verwendet werden. Welches Betriebssystem auf der Kunden-Hardware betrieben wird, kann vom Kunden frei gewählt werden. 2.2. Der Kunde ist berechtigt, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen vorgesehenen und im Einzelvertrag beschriebenen Tele2-Standorte zum Zweck der Inspektion, Installation, zur Durchführung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten am Equipment zu jeder Zeit zu betreten, sofern diese Tätigkeiten nicht gemäß dem Einzelvertrag Aufgabe von Tele2 sind. 1

2.3. Zutrittsregelungen für den Zutritt zu den Tele2 Housing Standorten: - Tele2 Housing Standorte in Wien 21. und Wien 2.: Zutritt erhalten nur registrierte Mitarbeiter bzw. ausgewiesene Vertreter des Kunden. Die Registrierung muss vor dem erstmaligen Zutritt zum Housing Standort mindestens 5 Werktage im Voraus bei Tele2 unter der Email Adresse housinganfrage@at.tele2.com beantragt und genehmigt werden. Nach erfolgter Registrierung gewährt Tele2 registrierten Personen bis auf Widerruf dauerhaften Zutritt zu den jeweiligen Kundenracks, wobei beim Portier des Tele2 Housing Standorts ein gültiger Lichtbildausweis vorgezeigt werden muss. - Tele2 Housing Standort in Wien 19.: Kunden können von Tele2 ein Zutritts-Set beziehen (Ausnahme: Miete einzelner Höheneinheiten). Dieses ermöglicht den Zutritt zum Server-Housing-Center rund um die Uhr. Das von Tele2 ausgestellte Zutritts-Set verbleibt im Eigentum von Tele2 und ist nicht übertragbar. Der Kunde verpflichtet sich bei der Übernahme des Zutritt-Sets den ausgestellten PIN-Code geheim zu halten. Ein Verlust bzw. Diebstahl des Zutritts-Sets ist jedenfalls und unverzüglich polizeilich anzuzeigen und Tele2 schriftlich zu melden. Tele2 veranlasst danach die sofortige Sperre des Zustritts-Sets. Der Kunde verpflichtet sich, Tele2 die Anzeigebestätigung in Kopie zukommen zu lassen. Die Kosten für die erneute Ausstellung eines Zutritts- Sets bzw. für den Wechsel der Rack-Schlösser trägt der Kunde. Kunden werden bei der Übernahme des Zutritt-Sets in die Bedienung des Zutrittskontrollsystems eingeschult. Wird durch Fehlbedienung des Systems ein Bereitschaftseinsatz ausgelöst, so kann dieser durch Tele2 in Rechnung gestellt werden. Ohne ausdrückliche Anweisung des Hauptansprechpartners des Kunden wird bei Verlust einzelner Schlüssel kein Generalschlüssel an Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden herausgegeben, bzw. werden keine Gehäuse bzw. Racks geöffnet, falls Vertreter des Kunden ihre Schlüssel verloren oder verlegt haben. - Tele2 Housing Standorte in Linz und Innsbruck: Im Zuge der Übergabe der gemieteten Racks an den Kunden erhält der ausgewiesene Vertreter des Kunden Schlüssel für den Zutritt zum Housingstandort und zum Kundenrack (Zutritt 7 x 24). - Housing Standort Graz: Zutritt erhalten nur registrierte Mitarbeiter bzw. ausgewiesene Vertreter des Kunden. Die Registrierung muss vor dem erstmaligen Zutritt zum Housing Standort mindestens 5 Werktage im Voraus bei Tele2 unter der Email Adresse housinganfrage@at.tele2.com beantragt und genehmigt werden. Der Housing Standort Graz ist an Werktagen, von Montag 6:00 Uhr bis Samstag 6:00 Uhr, von Mitarbeitern des Rechenzentrums besetzt. Voranmeldung für den Zutritt innerhalb dieser Zeit unter der Telefonnummer 0316 4002-7625. Ein Zutritt außerhalb dieser Zeiten ist ebenfalls möglich, jedoch kostenpflichtig, und muss spätestens zwei Werktage davor angemeldet werden. 2

2.4. Hausordnung und Verhaltensregelungen für Tele2 Housing Standorte:Der Kunde hat jederzeit die Sicherheits- und Brandschutzvorschriften, die im Serverraum angegebenen bzw. ausgehängten Vorschriften der Hausordnung, sowie alle Anweisungen, die von Tele2 Mitarbeitern gegeben werden, zu befolgen. In Tele2- Räumlichkeiten ist das Rauchen, Trinken und Essen strengstens verboten. Nach Abschluss von Arbeiten des Kunden an seinem Rack sind allfällige Verpackungsmaterialien und Materialreste auf eigene Kosten zu entsorgen. Falls Tele2 der begründeten Ansicht ist, dass der Kunde die von ihm gemietete Stellfläche nicht ausreichend in Ordnung und sauber hält, oder durch das Equipment des Kunden in irgendeiner Weise eine Gefahr für Personen oder die Einrichtung droht, wird der Kunde zur Abstellung dieser Mängel unter Einhaltung einer den Umständen angemessenen Frist schriftlich aufgefordert. Falls der Kunde die Probleme nicht innerhalb der angegebenen Frist ausräumt, ist Tele2 berechtigt alle Maßnahmen, die zur Beseitigung der Gefahr für notwendig erachtet werden, zu ergreifen und den dabei entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Standort ist im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Die Web-Kameras vor Ort dürfen nicht abgedeckt oder verstellt werden. Das Öffnen anderer Racks im Systemraum und Entfernen von Hardwarekomponenten ist untersagt und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Verhalten im Brandfall: 1. Alarmieren - Notrufnummer 122, 2. Retten, 3. Löschen! 2.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Tele2-Standorte videoüberwacht sind. Der Kunde erklärt sich mit der allfälligen Auswertung der angefertigten Videoaufzeichnungen einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter und sonstige Dritte, die im Auftrag des Kunden die jeweiligen Tele2-Standorte betreten, ebenfalls auf diesen Umstand hinzuweisen. 2.6. Der Kunde ist selbst für die Anlieferung, Aufstellung und Installation seines Equipments im jeweiligen Tele2-Standort verantwortlich. Alle Lieferungen an den Serverraum sind vom Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus mit Tele2 zu vereinbaren. In der Regel gestattet Tele2 Lieferungen und bestätigt dem Kunden den Termin. Tele2 behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden verbindliche Anweisungen bezüglich des Termins, der Uhrzeit und der Weise zu geben, in der die Anlieferung zu erfolgen hat, um Konflikte bei der Nutzung von Ladeplatz, Aufzügen, Zugangskorridoren, etc. zu vermeiden. Für alle aus jeglichem Grund nicht termingerecht gelieferten Waren, bzw. für Lieferrückstände, gelten die selben Bestimmungen hinsichtlich Terminvereinbarung wie bei Neulieferungen. Der Kunde muss zur Übernahme aller Lieferungen vor Ort sein, oder sicherstellen, dass ein 3

Vertreter des Kunden zur Annahme aller Lieferungen vor Ort ist. Die Annahme unangekündigter Lieferungen wird von Tele2 in jedem Fall verweigert. Postsendungen für Kunden können am Housing Standort von Tele2 nicht angenommen werden und werden an den Absender zurück geschickt. 2.7. Abtransporte von Equipment aus dem Serverraum sind vom Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus mit Tele2 schriftlich zu vereinbaren. Hierbei ist eine vollständige Liste des zu entfernenden Equipments beizulegen. Darin sind Datum und Uhrzeit des gewünschten Abtransports sowie der Name des Vertreters des Kunden anzugeben, der das Equipment abholen wird. Nach Genehmigung durch Tele2 wird eine Bestätigung versandt und eine Genehmigung zum Abtransport von Equipment ausgestellt, die für den vom Kunden beauftragten Vertreter zur Abholung am vereinbarten Termin bereit liegt. Wenn große Mengen an Equipment abgeholt werden sollen, behält Tele2 sich das Recht vor, dem Kunden bindende Anweisungen zu Datum, Uhrzeit und Art und Weise der Abholung zu geben. Dadurch sollen Konflikte bei der Nutzung von Ladeplatz, Aufzügen, Zugangskorridoren, etc. vermieden werden. 2.8. Der Kunde ist weiters für eine ausreichende Versicherung (einschließlich gegen mögliche Schäden an Einrichtungen, den Tele2-Standorten und jeglichem Equipment von Tele2 oder seinen Kunden) dieses Equipments verantwortlich. Die Sicherheit und Wiederherstellbarkeit von auf dem Equipment des Kunden gespeicherten Daten liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Equipment des Kunden im Tele2-Standort zu speichern. 2.9. Tele2 übernimmt keine Haftung für Dienstleistungsunterbrechungen oder sonstige Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit unsachgemäßer Nutzung oder Wartung des Equipments des Kunden durch diesen oder durch Dritte verursacht worden sind. 2.10. Der Kunde ist verpflichtet, Tele2 alle für die Erbringung ihrer Leistungen notwendigen oder nützlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls Instruktionen zu erteilen, die für die vereinbarten Leistungen von Tele2 erforderlich sind, einschließlich allfälliger Bedienungshinweise, -anleitungen oder Codes. 2.11. Der Kunde ist verpflichtet, Tele2 genaue Informationen über das in den Tele2- Standorten aufgestellte Equipment, beispielsweise durch Kopien der entsprechenden 4

Rechnungen, zur Verfügung zu stellen und Änderungen des Equipments unverzüglich bekannt zu geben. 2.12. Der Betrieb sämtlicher Geräte zur drahtlosen Kommunikation oder Übertragung und aller Geräte von denen elektromagnetische oder sonstige Strahlung ausgeht, die den ordnungsgemäßen Betrieb des IT- und Telekommunikation-Equipments stören kann, ist im Serverraum verboten. Besonders erwähnt sei das Verbot von Wireless LAN Lösungen innerhalb des Serverraums. 2.13. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Equipment den gängigen Sicherheitserfordernissen entspricht und dass durch dieses Equipment keinerlei Schäden oder sonstige Beeinträchtigung an Geräten, Einrichtungen oder Software in Eigentum oder Gebrauch von Tele2 oder anderen Kunden von Tele2 entstehen können. Der Kunde ist auch verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten. 2.14. Der Kunde hat alle einschlägigen Gesetze (insbesondere das Pornographie- und Verbotsgesetz, das Strafgesetzbuch, das DSG 2000, TKG 2003, das Medien- und Urheberrechtsgesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), welche die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte regeln, zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung derselben zu übernehmen. 3. Rechte und Pflichten von Tele2 3.1. Tele2 wird für ein angemessenes Umfeld (Datenanbindung, Stromversorgung, Klimatisierung, Feuerlöschsysteme) für die Aufstellung und den Betrieb des Equipments des Kunden im jeweiligen Tele2-Standort sorgen. Die genauen Standortmerkmale und die Ausgestaltung des Service Level Agreements ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung Server-Housing von Tele2. 3.2. Tele2 behält sich vor, von Zeit zu Zeit Wartungen in den Tele2-Standorten durchzuführen. Tele2 wird sich bemühen, dass durch solche Wartungsarbeiten keine Unterbrechung Leistungen von Tele2 entstehen. Sollten solche Unterbrechungen unvermeidlich sein, wird Tele2, außer bei Gefahr im Verzug, den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Tele2 behält sich das Recht vor, für Zwecke der Inspektion, nach vorheriger Ankündigung Stellflächen zu betreten, die an Housing-Kunden vermietet wurden. Bei Gefahr im Verzug oder Notfallsarbeitern behält sich Tele2 das Recht vor, jederzeit die Stellflächen des Kunden zu betreten. 5

3.3. Tele2 behält sich vor, die Konfiguration der Tele2-Standorte zu ändern. Tele2 wird den Kunden über die beabsichtigte Änderung rechtzeitig informieren. 3.4. Für die Erreichbarkeit des Equipments des Kunden über das Internet werden diesem eine oder mehrere nicht exklusive IP-Adressen zugewiesen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine ihm einmal zugewiesene IP-Adresse auch für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleibt. Tele2 hat das Recht, dem Kunden eine geänderte IP-Adresse zuzuweisen, sofern dies durch technische oder wirtschaftliche Umstände begründet ist. 3.5. Tele2 ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. 4. Preise, Zahlungsbedingungen 4.1. Die Preise für die von Tele2 erbrachten Server-Housing Leistungen ergeben sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag zwischen dem Kunden und Tele2. 4.2. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tele2. 4.3. Stromnutzungsentgelte Tele2 passt den monatlichen Preis für die Server Housing Dienstleistung entsprechend an, wenn der gemessene Stromverbrauch des Kunden pro Monat (in kwh) den vertraglich vereinbarten inkludierten Stromverbrauch (in kwh) um 5% oder mehr übersteigt. Die Entgeltanpassung errechnet sich auf Basis des Strompreises pro kwh, der Tele2 am Housing Standort vom Stromlieferanten verrechnet wird, zuzüglich der Kosten für die aus der höheren Leistungsaufnahme resultierenden zusätzlichen Kühlleistung. Für den Fall, dass der Marktpreis für Strom ( pro kwh) um 5% oder mehr steigt, ist Tele2 ebenfalls berechtigt, die Entgelte entsprechend anzupassen. Sobald die 5%- Schwelle erstmals überschritten wird, tritt die Erhöhung automatisch ein. Sollte Tele2 trotz einer Steigerung des Marktpreises für Strom um mehr als 5% die ursprünglichen Entgelte weiter verrechnen, so stellt dies keinen konkludenten Verzicht seitens Tele2 auf das Recht dar, seine Entgelte zu erhöhen. Tele2 ist bemüht, seinen Kunden möglichst ohne Verzug eine Erhöhung schriftlich bekannt zu geben. 6

5. Gewährleistung und Haftung 5.1. Tele2 ist bemüht, die ständige Erreichbarkeit des Equipments des Kunden aufrecht zu erhalten, kann diese aufgrund des Wesens des Internet jedoch nicht zusichern und diesbezüglich daher auch keine Haftung oder Gewähr übernehmen. Eine ständige Erreichbarkeit ist somit auch nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Tele2. 5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet zur Erreichbarkeit seines Equipments mit Unsicherheiten verbunden ist (z.b. Viren oder Angriffe von Hackern). Tele2 übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. 5.3. Tele2 haftet ausschließlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der unmittelbar im Einflussbereich von Tele2 gelegenen Netzwerk-, Strom- und Serverinfrastruktur. 5.4. Tele2 haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ist der Kunde ein Unternehmer, so trifft diesen die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Haftung für (Mangel-) Folgeschäden, sonstige Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter ist in diesem Fall ausgeschlossen. Tele2 haftet nicht für Schäden, die auf Grund von Handlungen Tele2 nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt oder nicht zurechenbarem Netzausfall verursacht wurden. 6. Kündigung 6.1. Aus wichtigem Grund kann der Einzelvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus diesen BGB Serverhousing oder den jeweiligen Hausordnungen der Housing Standorte verletzt, oder den vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Für den Fall, dass der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Tele2 im Verzug ist, stimmt der Kunde hiermit zu, dass Tele2 an den dem Kunden gehörenden Gegenständen, insbesondere Server einschließlich allfälligen Zubehör, die sich den Räumlichkeiten von Tele2 befinden, ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, und zwar so lange, bis sämtliche Verbindlichkeiten aus welchem Vertragsverhältnis auch immer des Kunden gegenüber Tele2 beglichen sind. 7

6.2. Bei Vertragsbeendigung aus welchem Grund immer ist Tele2 berechtigt, die Erreichbarkeit des Equipments zu unterbrechen. Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment unverzüglich vom jeweiligen Tele2-Standort zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Tele2 berechtigt, das Equipment auf Kosten und Gefahr des Kunden an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse transportieren zu lassen. 6.3. Der Kunde hat bei Vertragsbeendigung sämtliche Zutrittssets, Schlüssel und Zutrittskarten, die von Tele2 an Mitarbeiter oder befugte Personen des Kunden übergeben wurden, im Zuge der Rückgabe der Rackflächen an Tele2 zu retournieren. Erfolgt die Rückgabe der Zutrittssets/Schlüssel/Karten nicht oder nicht vollständig, werden dem Kunden die Kosten für Ersatzschlüssel, aus dem gegebenenfalls notwendigen Austausch von Zutrittssystemen entstehende Kosten, sowie mögliche sonstige Folgekosten, in Rechnung gestellt. 8