GESPRÄCHSPROTOKOLL zu Wertpapier- Kaufauftrag und Vermögensverwaltungsauftrag



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Transkript:

GESPRÄCHSPROTOKOLL zu Wertpapier- Kaufauftrag und Vermögensverwaltungsauftrag GRUNDLAGEN: Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern für die Durchführung von Wertpapierdienstleistungen die Einholung persönlicher Angaben des Kunden sowie deren Dokumentation. Nehmen Sie das Haftungsdach der Bank in Anspruch, so müssen hinter jedem Kreuz, eine professionelle Information und ein ausführliches Gespräch stehen. Es sind stets die aktuellen Formulare zu benutzen, da diese ständig seitens der Bank an die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Aufklärungspflichten ergänzt bzw. abgeändert werden (sämtliche Unterlagen befinden sich auf der Serviceplattform unter Beratung Kundenmappen). Vermögensverwaltungsprodukte (Aktienkörbe, Fondskörbe, Anleihenkörbe) sind nur mittels Anlageberatung möglich! Die Varianten Execution Only und das Beratungsfreie Geschäft werden von der Partner Bank im Allgemeinen abgelehnt! Sollte dennoch einer der beiden Varianten ausdrücklich vom Kunden gewünscht werden, so ist dafür zusätzlich ein Beiblatt zu verwenden. GRUNDSÄTZE: Pro Geschäftsabschluss und Anlageziel, das zu einem Auftrag des Kunden führt, ist ein Gesprächsprotokoll auszufüllen. Dies dient der Sicherheit des Kunden und des Finanzdienstleisters gleichermaßen. Werden bei einem Geschäftsabschluss mehrere Produkte gezeichnet, genügt nur dann ein GP, wenn alle Produkte für das gleiche Anlageziel und die gleiche Anlagedauer gewählt wurden und von der angegebenen Risikoklasse gedeckt sind. Entscheidend ist hier der Kundenwille. Es muss mindestens alle drei Jahre eine neues Gesprächsprotokoll eingeholt werden! Ausnahme: Vor Ablauf dieser 3 Jahre muss ein neues Gesprächsprotokoll eingeholt werden, wenn erkennbar ist, dass sich am Kundenprofil (finanzielle Verhältnisse, Risikoprofil etc.) etwas geändert hat. Dies gilt auch bei: Aufstockungen von Vermögensverwaltungs-Produkten Umschichtung oder Nachkauf von Einzeltiteln mittels Formular Verfügungsauftrag, sofern das neue Investment vom vorhandenen Gesprächsprotokoll nicht gedeckt ist. Bei Bestandskunden, von denen noch kein neues GP zumindest Stand 2008 (sondern nur ein Kundenprofil) vorhanden ist, muss beim nächsten Geschäftsfall (auch bei Aufstockung, Umschichtung) ein aktuelles GP eingereicht werden. Seite 1

Bei Gemeinschaftsdepots mit zwei Auftraggebern, kann für beide gemeinsam ein GP ausgefüllt werden, solange sich deren Angaben decken. Gibt es Unterschiede, z.b. bei Erfahrungen mit Finanzinstrumenten, müssen diese neben der Tabelle A.3. dokumentiert werden, und für welchen Auftraggeber die Angaben gelten. Für weitere Ergänzungen steht auch das Notiz-Feld unter Punkt G zur Verfügung. Wichtig: es muss nachvollziehbar sein, welche Kenntnisse die Auftraggeber jeweils haben, bzw. welche Kenntnisse der Berater ihnen vermittelt hat (unter Punkt F.). Können sich die beiden Auftraggeber auf kein gemeinsames Anlageziel bzw. Risikoklasse einigen, ist ein Gemeinschaftsdepot nicht möglich. Bei Stellvertretern (Sachwalter, Eltern für Minderjährige etc.): Finanzielle Verhältnisse, Anlageziele, Risiko: Daten des Vertretenen eintragen Kenntnisse und Erfahrungen: Daten des Stellvertreters eintragen. Es ist im Gesprächsprotokoll jeweils mit einem Zusatz zu vermerken, wem die betreffenden Angabe zuzuordnen ist! Nachträgliche Änderungen, Korrekturen oder Streichungen am GP werden nur akzeptiert, wenn diese durch eine zusätzliche Kundenunterschrift und dem Datum neben der Änderung bestätigt werden! AUFBAU DES GESPRÄCHPROTOKOLLS Wie findet man heraus, welche Dienstleistung angeboten werden kann? Der Finanzdienstleister muss zunächst seinen Kunden und dessen persönliche Verhältnisse kennen lernen 1. Teil des GP Dann erst steht fest, ob alle Voraussetzungen als Pflichtangabe im Formular gekennzeichnet - für die Abgabe einer persönlichen Empfehlung (= Anlageberatung) vorliegen. Gibt der Kunde keine oder ungenügende Auskünfte, ist die Anlageberatung (und auch Vermögensverwaltung) als Dienstleistung nicht möglich. Der 2. Teil des GP sieht die Dokumentation des Gesprächsinhaltes vor. VORGANGSWEISE BEI VERMÖGENSVERWALTUNG UND ANLAGEBERATUNG ÜBERBLICK Das GP wird in folgenden Punkten bearbeitet und ausgefüllt: A bis E vollständig ausfüllen F bei Bedarf, wenn Vorkenntnisse zur Wertpapiergattung im gewünschten Produkt fehlen. G Raum für besondere Anmerkungen, Feld darf auch leer bleiben. H Unterschrift, mit der der Kunde alle Angaben bestätigt Die Angaben zu Datum und Gesprächszeit(en) sind verpflichtend. Nur vom Finanzdienstleister auszufüllen Name (lesbar) und Unterschrift des Beraters, gegebenenfalls Stempel. Seite 2

DETAILIERTE BETRACHTUNG DES GESPRÄCHPROTOKOLLS Hier sind der Auftraggeber bzw. beide Auftraggeber anzuführen. Derzeitiger Beruf: Angabe wie z.b. Arzt, Bäcker, Lehrer, Controller, Hausfrau. Die bloße Angabe Angestellter ist z.b. zu unbestimmt. Bei Berufen wie Kaufmann, Geschäftsführer u.ä. auch Branche/Tätigkeitsfeld angeben. Die Angabe des Berufes lässt häufig Rückschlüsse bezüglich der Vermögensverhältnisse und bezüglich der Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich zu. ACHTUNG: Titel wie Dr., Mag, Dipl.-Ing. sind keine Berufsbezeichnungen! Frühere Berufe: War der Anleger früher in einem Beruf tätig, in dem er Finanzmarktkenntnisse sammeln konnte, kann man auf gewisse Wertpapierkenntnisse schließen (z.b.: Bankangestellter, Finanzdienstleister, Versicherungsmakler, usw). Ausbildung: Der konkrete Beratungsaufwand ist auch von der Vorbildung abhängig ist. z.b. Pflichtschule, Lehre, Matura/Abitur, Hochschul-Abschluss ALLGEMEINE VERTRAUTHEIT MIT FINANZINSTRUMENTEN Seite 3

Pflichtangabe bei Anlageberatung und Vermögensverwaltung Es müssen alle Felder ausgefüllt werden! Grundsatz: Der Anleger muss das Risiko der gewünschten Veranlagung verstehen. Der Finanzdienstleister muss den Kunden diesbezüglich beraten. Verfügt der Kunde bereits über Kenntnisse und Erfahrungen, so ist die Beratung an diese Kenntnisse und Erfahrungen anzupassen. Um den genauen Erfahrungsschatz des Anlegers kennen zu lernen, sind die Angaben über den finanziellen Umfang und den Zeitraum nötig. Jeweiliges Finanzinstrument: Will der Anleger z.b. einen Aktienkorb zeichnen, so muss er entweder bereits Kenntnisse zu Aktien haben (Angabe lautet zumindest gelegentlich ), oder diese mit dem Berater erarbeiten ( Punkt F.) Für einen Fondskorb, muss er Kenntnisse zu den im Korb enthaltenen Fondsgattungen vorweisen können oder erarbeiten. 1. Häufigkeit: Bei jedem Finanzinstrument muss eine der drei Möglichkeiten angekreuzt sein. 2. Finanzieller Umfang: Anzugeben ist zumindest der ungefähre Anlagebetrag im angeführten Zeitraum. 3. Zeitraum: Jahreszahlen von - bis reichen aus, oder z.b. seit 2010 VERTRAUTHEIT MIT WERTPAPIER-DIENSTLEISTUNGEN Mehrfachangaben sind möglich. Hat der Anleger keine Erfahrungen mit Wertpapieren Angabe bei keine FINANZIELLE VERHÄLTNISSE des KUNDEN Die Erhebung der finanziellen Verhältnisse ist notwendig, damit der Finanzdienstleister für den Kunden auf Basis dieser Angaben eine geeignete Veranlagung empfehlen kann und um die finanzielle Tragbarkeit möglicher mittelfristiger Kursschwankungen zu ermitteln. Seite 4

Grundsatz: Die Veranlagungssumme aus dem Antrag muss durch das frei verfügbare Monats-Nettoeinkommen und/oder die zur Veranlagung freien Vermögenswerte gedeckt sein. Summe der regelmäßigen Monatseinkünfte (netto monatlich): Neben dem Betrag ist auch die Herkunft anzugeben wie z.b.: Beruf, Vermietung usw. Summe der regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen: Summe aus Lebenshaltungskosten, Miete, Versicherungen, Kreditraten usw. Frei verfügbares Monats-Nettoeinkommen: Dieser Betrag kann höchstens die Differenz aus den beiden darüber liegenden Angaben, aber auch niedriger sein. Geldvermögen: z.b. Sparguthaben, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Bausparverträge usw. Wertpapiervermögen: Gesamtbetrag des Wertpapiervermögens ist anzuführen (bei Partner Bank und anderen Banken) Immobilienbesitz: Sowohl eigene Wohnimmobilie als auch Anlage-Immobilien anführen Vom Wert sind offene Kredite und Belehnungen abzuziehen Sonstiges Vermögen: Kunst- und Wertgegenstände können nur dann angerechnet werden, wenn aktuelle Wertgutachten vorliegen. ANLAGEZIELE DES KUNDEN Hier soll Ziel und Zweck der Anlage ermittelt werden! Grundsatz: Pro GP kann nur eine Anlagedauer angeben! Bei den Anlagezielen können mehrere Punkte angekreuzt werden, diese dürfen sich allerdings nicht widersprechen! GEMEINSAM angekreuzt dürfen z.b. werden: Alters-Vorsorge und Vermögensaufbau Ausbildung und Vermögensaufbau Gesundheit und Pflege und Vermögensaufbau. NICHT gemeinsam angegeben werden dürfen z.b. Alters-Vorsorge und Investition! Ausbildung und Investition Seite 5

RISIKOPRÄFERENZ DES KUNDEN Grundsatz: Pro GP nur eine Risiko-Kategorie angeben! Achtung: Risikopräferenz des Kunden und Anlageziel des Kunden (Punkt C) dürfen sich nicht widersprechen z.b.: Altersvorsorge und hohes Risiko sind nicht vereinbar, wenn der Anleger bereits etwas älter ist. Bei einem jüngeren Anleger ergibt sich daraus kein Widerspruch!) Auf der Serviceplattform (Liste Fonds) kann die durch die Bank vorgenommene Risikoeinstufung eingesehen werden. INFORMATION BROSCHÜREN UND INFORMATION Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass diese Unterlagen durch den Finanzdienstleister zur Verfügung gestellt wurden. Grundsatz: Der Kunde muss das Produkt verstehen und es muss mit seinem Anlageziel, Risikoneigung und finanziellen Verhältnissen übereinstimmen. Vereinfacht gesagt, das Produkt muss also auch zum Kunden passen. Dazu sind Produktunterlagen zur Verfügung zu stellen (= erläutert und übergeben). Informationsbroschüre der PB: Kundeninformation der Partner Bank: Kundeneinstufung, Umgang mit Interessenskonflikten, Durchführungspolitik, Chance und Risiko im Wertpapiergeschäft, AGBs. Besprechen und übergeben! Seite 6

Produktinformationen: bei Investmentfonds ist das KID bzw. InvFprospekt auszuhändigen. Besprechen und übergeben! Risikobeurteilung und mögliche Kursschwankungen: Spezifische auf jeweiliges Produkt bezogenen Beschreibung und Besprechung über Art und Risiken der Finanzinstrumente, etwaige Hebelwirkung und ihr Effekt sowie damit verbundenes Risiko des Totalverlustes, Einhalten von Laufzeiten und zwischenzeitige Kursschwankungen. Notizen darüber im Formular oder in den Unterlagen des Finanzdienstleisters sind dringend ratsam. Besprechen! Verfügbarkeit / Aufstockungen / Entnahmen: Besprechung muss erfolgen! Kosten und Gebühren / Konditionenblatt: Besprechen und Unterschreiben lassen! Mindestveranlagungsdauer: Besprechen (vor allem bei Garantieprodukten)! Kontakte für Auskünfte und Informationen: Besprechung muss erfolgen ERWEITERUNG DER KENNTNISSE DES KUNDEN ÜBER FINANZINSTRUMENTE Grundsatz: Ob hier Angaben gemacht werden müssen, ist abhängig von den Vorkenntnissen des Anlegers (Punkt A.3. Allgemeine Vertrautheit ) und vom gewählten Produkt. Zuerst müssen mit dem Kunden seine Kenntnisse und Erfahrungen erarbeitet und ergänzt werden. Erst dann wird auf das Produkt anhand der Produktinformation oder des Factsheets eingegangen. Beispiele: Will der Anleger in einen Aktienkorb veranlagen, muss er Kenntnisse zu Aktien vorweisen können oder diese mit dem Berater erarbeiten. Will der Anleger in einen Fondskorb veranlagen, muss er Kenntnisse zu den im Korb enthaltenen Fondsgattungen (Anleihen-F., Aktien-F., Gemischte F., Sonstige F.) vorweisen können oder diese mit dem Berater erarbeiten. Wenn der Kunde einen Immobilienfonds zeichnet (EF) oder einen Korb wo Immobilienfonds lt. Asset Allocation/Factsheet enthalten sein können, so muss am GP nicht unbedingt "Immobilien-Veranlagungen" angekreuzt sein; wenn Immobilienveranlagung nicht angekreuzt wurde, so wäre in erster Linie "Sonstige Fonds" anzukreuzen, aber auch "Gemischte Fonds" ist möglich. Ein völlig falscher Ansatz ist es sicherheitshalber alles anzukreuzen, ohne den Kunden entsprechend aufgeklärt zu haben! Seite 7

ANLAGEENTSCHEIDUNG DES KUNDEN Grundsatz: Feld kann auch frei bleiben. Nur relevante Angaben eintragen, die nicht mit den zuvor gemachten Angaben in Widerspruch stehen! Beispiel: es ist empfehlenswert hier Stichworte zur Risikoberatung anzuführen. Zu Beweiszwecken ist es ebenfalls zu empfehlen, wenn allfällige beim Beratungsgespräch anwesende Dritte angegeben werden. BITTE auf Lesbarkeit achten! UNTERSCHRIFT Grundsatz: Die Angaben zu Datum und Dauer des Gesprächs sind ausnahmslos anzuführen, wobei die Zeitangaben auf ¼-Stunden gerundet werden können. Fehlen diese Angaben, wird der Vertrag nicht erfasst! Ist das Zustandekommen des Geschäftsabschlusses auf mehrere Termine verteilt, sind alle Termine (Datum und Dauer) festzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass bei Anlageberatung die Dauer des Beratungsgespräches nicht unter 1 Stunde beträgt. Bei zwei Auftraggebern sind auch zwei Unterschriften erforderlich. Seite 8

NAME UND UNTERSCHRIFT DES BERATERS Grundsatz: Name und Unterschrift des Beraters sind unbedingt erforderlich, Stempel bitte nur im dafür vorgesehenen Feld anbringen! SONDERFÄLLE Beiblätter (Execution Only, Beratungsfreies Geschäft, einmalige Sonderzahlungen, Varianten BG etc.) Minderjährige Sachwalter Erben Vorsorgevollmacht/sonstige Stellvertreter Übertragungsauftrag Unternehmen bzw. nicht-natürliche Personen In diesen Fällen ist auf die teilweise besonderen Kennzeichnungen im Gesprächsprotokoll und die zusätzlich notwendig einzufordernden Dokumente zu achten. Bitte erkundigen Sie sich im Sonderfall auf der Homepage der Bank oder bei Ihrem persönlichen Vertriebsbetreuer über die Vorgehensweise. Seite 9