Der umweltverträgliche Betrieb. Einzelhandel. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken



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Transkript:

Der umweltverträgliche Betrieb Einzelhandel Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken

Inhalt 1 Müll, Abfall, Schutt...3 2 Typische Abfälle...5 3 Abfallgesetze...6 4 Befördern von Abfällen...9 5 Abfälle vermeiden...10 6 Abfälle verwerten...14 7 Abfälle entsorgen...20 8 Organisation im Betrieb...22 9 Nützliche Adressen...24 10 Nützliche Literatur...27 11 Impressum...28 Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 2

1 Müll, Abfall, Schutt Im Einzelhandel fallen als Abfall überwiegend Verpackungsmaterialien an, die nach der Verpackungsverordnung wieder zu verwenden oder stofflich zu verwerten sind. Daher sind Verpackungen auch von der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen. Worum geht s? Um überflüssige Verpackungen zu vermeiden, sollten Sie als Einzelhändler/-in Ihren Einfluss auf Hersteller und Vertreiber geltend machen. Die letzten Jahre haben bereits gezeigt, dass für viele Produkte auf Umverpackungen verzichtet werden kann oder vielfach umweltverträglichere Materialien bei Verkaufs- und Transportverpackungen eingesetzt werden können. Auch Ihre Kundschaft wird zunehmend umweltbewusster und erwartet von Ihnen, dass Sie ihrem Wunsch nach verpackungsarmem Einkauf Rechnung tragen. Ihnen bietet sich somit auch die Chance, sich im täglichen Wettbewerb abzuheben. Laut einer Umfrage hat sich bei den befragten Lebensmittelhändlern das Umweltengagement positiv im Umsatz niedergeschlagen. Umweltengagement zahlt sich aus Praxisnahe Tipps für Vermeidung, Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung von Abfällen bietet Ihnen diese Broschüre. Weiter gehende Beratung zur praktischen Umsetzung im Betrieb bieten die Umwelt- und Abfallberatung der Städte und Landkreise, aber auch die IHK, die Handwerkskammer sowie die Innungen und Verbände. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 3

Die Belastungen von Natur und Umwelt sind hinreichend bekannt. Jeder, egal ob privat oder im Beruf, als Arbeiter oder Geschäftsführer, hat die Pflicht, eigene Umweltbelastungen so gering wie möglich zu halten. Packen Sie's an, denn: Nur ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen! Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 4

2 Typische Abfälle Branchenspezifische Abfälle Verpackungsabfälle Allgemeine Abfälle Beispiele Lebensmittelhandel: Kartonagen Büroabfälle: Überlagerte Lebensmittel Papier Papier Verdorbene Lebensmittel Folien Farbbänder Glasbruch Styropor Tonerkartuschen Schaumstoffverpackungen Kassenrollen Textilhandel: Kleiderbügel Möbelhandel: Verpackungsbänder Beschädigte Möbel Paletten aus Holzwerkstoffen Sonderabfälle: Paletten und Kisten aus Massivholz Leuchtstoffröhren Reifenhandel: Obst- und Gemüsesteigen Altöl Altreifen Spraydosen Batterien, Akkus Tankstellen: Desinfektionsmittel Altöl Pflanzenschutzmittel Öldosen Schädlingsbekämpfungsmittel Lack- und Lösemittelreste Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 5

3 Abfallgesetze Bund, Länder und Kommunen haben aufeinander aufbauende Abfallgesetze, -verordnungen und Satzungen erlassen, die den Rahmen für Ihre innerbetriebliche Abfallwirtschaft bilden. Im Namen des Gesetzes Zusammengefasst gilt: ❿ Abfälle sind zu vermeiden, zu verwerten bzw. einer geordneten Entsorgung zuzuführen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.09.1994). ❿ Abfälle zur Beseitigung (früher: Abfälle) und Abfälle zur Verwertung (früher: verwertbare Reststoffe) müssen deklariert und vorgegebene Entsorgungs- und Verwertungswege müssen eingehalten werden. Die Entsorgung von Sonderabfällen - diese heißen nun besonders überwachungsbedürftige Abfälle - ist nachzuweisen (Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung, Nachweisverordnung vom 10.09.1996). Ausnahme: Sonderabfall-Kleinmengen unter insgesamt 2000 kg pro Jahr müssen bis zur Übergabe nicht besonders überwacht werden. ❿ Sämtliche Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, auch schadstoffbehaftete, sind außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zuzuführen (Verpackungsverordnung vom 21.08.1998). ❿ Auch Teile des Chemikaliengesetzes, der Altölverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung können für die Entsorgung Ihres Betriebes von Bedeutung sein. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 6

In Ihrer Branche spielt die Verpackungsverordnung eine besonders wichtige Rolle. Hier einige Punkte, die für Sie von Bedeutung sind: Transportverpackungen Transportverpackungen müssen vom Hersteller bzw. Lieferanten zurückgenommen und außerhalb der öffentlichen Entsorgung verwertet werden. Transportverpackungen, die vom Kunden mitgenommen werden, gelten als Verkaufsverpackungen. Ihre Pflichten: Es gibt für Sie drei Möglichkeiten, Transportverpackungen zu entsorgen: ❿ Rückgabe an den Lieferanten: Wenn Sie darauf bestehen, ist der Lieferant verpflichtet, die Transportverpackungen zurückzunehmen. Laut Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts muss der Lieferant die Transportverpackungen auf eigene Kosten zurücknehmen, wenn die Ware direkt bei der Belieferung ausgepackt bzw. regelmäßig angeliefert wird. ❿ Entsorgung durch den Handel selbst: Der Handel übernimmt die Verwertung und stellt nach Absprache die Kosten dem Lieferanten in Rechnung. Überprüfen Sie, ob die von der Industrie angebotenen Pauschalverträge die tatsächlichen Entsorgungskosten decken. ❿ Branchenlösungen: Für die Sanitär-, Möbel-, Bau- und Elektrobranche gibt es so genannte Branchenlösungen. Die Hersteller und Importeure zahlen Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 7

an die jeweiligen Entsorger-Zusammenschlüsse (z. B. Interseroh, Resy, VfW u. a.) eine Gebühr, mit der die Entsorgung finanziert wird. Der Handel hat lediglich die Kosten der Vorsortierung und gegebenenfalls der Containermiete zu tragen. Umverpackungen Seit dem 1. April 1992 können Endverbraucher ihre Umverpackungen in Einzelhandelsbetrieben zurücklassen. Ihre Pflichten: Der Handel ist verpflichtet, das kostenlose Zurücklassen von Umverpackungen in der Verkaufsstelle bzw. in ihrer Nähe zu ermöglichen. Die Sammelbehälter müssen gut sichtbar und gut zugänglich aufgestellt werden. Ferner muss auf diese Möglichkeit deutlich hingewiesen werden. Die Umverpackungen sind einer Verwertung zuzuführen. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 8

4 Befördern von Abfällen Abfälle dürfen gem. 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und nach der Transportgenehmigungsverordnung vom 10.09.1996 gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde (kreisfreie Stadt oder Landratsamt) befördert werden. Ich bring s mal kurz zur Deponie. Ausnahmen: Keine Transportgenehmigung wird benötigt für Transporte von unbelastetem Bauschutt, Erdaushub und Straßenaufbruch sowie für Werksverkehr zwischen verschiedenen Standorten eines Unternehmens. Ebenfalls ausgenommen sind Entsorgungfachbetriebe, sofern die Fachbetriebseigenschaft für diese Tätigkeit verliehen wurde. Achten Sie bei Ihrem Entsorger auf diese Zertifizierung! Betriebe können sich von der Transportgenehmigungspflicht befreien lassen, wenn geringfügige Abfallmengen anfallen. Viele Einzelhändler sind allerdings zweckmäßigerweise an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen. Die genauen satzungsrechtlichen Regelungen erfahren Sie von Ihrer Abfallberatung. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 9

5 Abfälle vermeiden Die besten Möglichkeiten zur Verwirklichung vorhandener Vermeidungspotentiale bei Verpackungen liegen bei Herstellern und Händlern. Auch in diesem Zusammenhang kann auf die Verpackungsverordnung verwiesen werden, die als erstes Ziel die Vermeidung unnötiger Verpackungen anstrebt. Wieso haben wir eigentlich immer so viel Abfall? Nicht zuletzt senkt jedes Kilogramm nicht gelieferter Verpackung die Verwertungskosten und jedes nicht ausgelieferte Kilogramm Verpackung Materialkosten. Checkliste - Vermeidung - Verpackung Umverpackungen sind oft unnötig. Beziehen Sie Ihre Verkaufsartikel ohne überflüssige Verpackungen. Verzicht auf Schrumpffolien bei Kartonware. Nutzen Sie Mehrwegsysteme im Transportbereich (siehe Liste im Anhang). Aktionsdisplays nur auf Mehrwegpaletten. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 10

Folien durch Metallbänder oder bei kleineren Einheiten durch Papierbanderolen ersetzen. Prüfen Sie, ob Formteile oder Füllstoffe, die zur Transportsicherung genutzt werden, vom Lieferanten erneut verwendet werden können. Verwenden Sie vorhandene Kartons aus Warenlieferungen für Retouren, Filiallieferungen und Warenauslieferungen an Kunden. Wo eine Vermeidung nicht möglich ist, sollten möglichst umweltverträgliche Materialien eingesetzt werden: Verpackungsstoffe aus PE und PP ohne Einfärbung oder nur in weißer Einfärbung verwenden. Verzicht auf PVC als Verpackungsmaterial. Geben sie Verpackungen mit hohem Altstoffeinsatz den Vorzug. Verbundmaterialien vermeiden. Schadstofffreie Druckfarben verwenden. Werden Füllstoffe zur Transportsicherung benötigt, so können inzwischen statt der häufig verwendeten Kunststoffe Alternativprodukte aus Altpapier, Stärke, Naturfasern, Stroh, aufblasbaren Kissen usw. verwendet werden. Büro So können Sie Abfälle vermeiden Beidseitig kopieren. Fehlkopien als Schmierpapier verwenden. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 11

Wieder befüllbare Tonerpatronen verwenden. Einwegprodukte, wie z. B. Wegwerfkugelschreiber, verbannen. Bei der EDV-Ausstattung auf Ausbaufähigkeit und Kompatibilität achten. und so der Umwelt einen Gefallen tun Recyclingpapier verwenden. Auf lösemittelhaltige Büromaterialien wie Korrekturflüssigkeiten, Klebstoffe, Faserschreiber verzichten. PVC-freie Sichthüllen verwenden. Warenangebot Ermöglichen Sie auch Ihren Kunden, abfallarm einzukaufen. Das können Sie als Händler Ihren Kunden bieten: Bieten Sie Getränke möglichst in Pfandflaschen an. Verkaufen Sie Obst und Gemüse verpackungsfrei. Nutzen Sie beim Verkauf von Fleisch, Wurst und Molkereiprodukten die Möglichkeit, Waren lose in mitgebrachte Behälter abzugeben. In Bayern gilt die Regelung, dass mitgebrachte Gefäße auch hinter der Theke eingesetzt werden dürfen. So sind Umwelt und Kunde König Bieten Sie vermehrt verpackungsarme Nachfüllpackungen an. Achten Sie darauf, dass Ihre Produkte reparaturfreundlich sind und somit eine längere Nutzungsdauer bieten. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 12

Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Umweltschutz kein Fremdwort für Sie ist: Achten Sie bei der Auswahl der Produkte auf den Blauen Umweltengel. Ersetzen Sie schwierig zu verwertende Materialien wie PVC oder Verbundverpackungen. Bevorzugen Sie Produkte aus Recyclingpapier. Schadstoffhaltige Produkte wie Holzschutzmittel, Fleckenentferner, Sprays, Desinfektionsmittel möglichst vermeiden. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 13

6 Abfälle verwerten Die Verwertung von Abfällen hat mittlerweile eine beachtliche Verringerung des Restmüllaufkommens bewirkt. Voraussetzung ist natürlich eine konsequente Trennung vor Ort, möglichst an jedem Arbeitsplatz. Die Verpackungsverordnung verpflichtet die Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von Verpackungen. Beachten Sie hierbei, dass Ihr Betrieb einerseits Kunde und Rückgabeberechtigter, andererseits Vertreiber und damit Rücknahmepflichtiger sein kann. Vielleicht kann s ein Anderer gebrauchen? Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 14

Checkliste - Verwertung - Die stoffliche Verwertung der verschiedenen Packstoffe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nachfolgend sind die Anforderungen der Verwerterbetriebe an die Stoffbeschaffenheit der Verpakkungsmaterialien aufgelistet. Im Einzelfall sollten Sie die Annahmebedingungen mit Ihrem Entsorger vor Ort abklären. Sammlung von Wellpappe, Vollpappe Frei von papierfremden Bestandteilen. Frei von produktionsschädlichen Papieren und Pappen (z.b. Wachs-, Paraffin-, Bitumen-, Ölpapiere oder -pappen; nassfest imprägnierte und/ oder geleimte Papiere und Pappen). Schrumpffolien aus PE Bedruckung nicht mehr als 3 % der Fläche. Sauber, trocken und frei von Fremdstoffen. Als Fremdstoffe gelten Papier (z.b. Etiketten), Pappe, Holz, Klebebänder, artfremde Kunststoffe, Metalle, Glas, Keramik, Textilien usw. Die Folien dürfen nicht mit Chemikalien (Produkt-/Füllgutreste), Öl, Farben, Speiseresten oder anderen Abfallkomponenten verunreinigt sein. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 15

Luftpolsterfolien und Schaumstoffverpackungen aus PE Frei von Farbzusätzen und unbedruckt. Sauber, trocken und frei von Fremdstoffen. Als Fremdstoffe gelten Papier (z.b. Etiketten), Pappe, Holz, Klebebänder, artfremde Kunststoffe, Metalle, Glas, Keramik und Textilien. Die Folien dürfen nicht mit Chemikalien (Produkt-/Füllgutreste), Öl, Farben, Speiseresten oder anderen Abfallkomponenten verunreinigt sein. Styroporverpackungen Getrennte Sammlung nach Formteilen und Loose-Fill. Das Material darf nicht mit Chemikalien, Ölen, Farben o.ä. behaftet sein, muss trocken sein und nachfolgende Qualitätsanforderungen erfüllen: Formteile: weiß und sauber unbeklebt unzerkleinert (nur handgebrochen, nicht maschinell geshreddert) ohne Farben, Lacke und Fremdsubstanzen (z.b. Papier, Blech, Metall) keine Vermischung mit anderen Kunststoffen Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 16

Loose Fill (Chips): schmutzfrei ohne Fremdsubstanzen (z.b. Papier, Karton usw.) farbig gemischt möglich keine Vermischung mit anderen Kunststoffen Kunststoff-Umreifungsbänder Getrennte Sammlung nach Material. Die Bänder werden zur besseren Unterscheidung von den Garantiegebern durch farbliche Gestaltung (PP - schwarz, PET grün, PA - blau) gekennzeichnet. Also farbsortiert sammeln! Die Bänder dürfen nicht mit Chemikalien, Öl, Farben oder anderen Abfallkomponenten verunreinigt sein. Paletten und Kisten aus Massivholz Nur in massiver Form und in unbehandeltem Zustand. Nicht imprägniert, lackiert oder beschichtet. Keine Paletten mit Kunststoffbuchsen und -füßen. Frei von Holz mit Eisenteilen (z. B. Klammern, Nägel, Schrauben, Bolzen und Bandeisen stärker als 10 mm Durchmesser). Massivholz-Paletten mit Spanholz-Distanz-Klötzen sind erlaubt und Bestandteil dieser Sortimentsgruppe. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 17

Paletten und Palettenabdeckungen aus Holzwerkstoffen (z. B. Spanplatten, Spanholzformteile, Pressspanpaletten) Diese sind getrennt von Transportverpackungen aus Massivholz bereitzustellen. Nur in unbehandeltem Zustand. Keine Paletten mit Kunststoffbuchsen und -füßen. Frei von Holzwerkstoffen mit Eisenteilen (z. B. Klammern, Nägel, Schrauben, Bolzen und Bandeisen stärker als 10 mm Durchmesser). Papiersäcke trocken ohne Fremdstoffe Lebensmittel Erfolgt in Ihrer Kommune eine getrennte Sammlung der Bioabfälle, so können im Regelfall auch Lebensmittelabfälle in haushaltsüblichen Mengen über die Bioabfallsammlung entsorgt werden. Die genauen Bedingungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Abfallberatung. Bei einigen Entsorgern (Tierfutterherstellern) können die Lebensmittel auch in Verpackung angeliefert werden. Die Reste werden nach behördlichen Vorschriften behandelt und zu Mastfutter verarbeitet. Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 18

Unser Tipp: ❿ Materialvielfalt einschränken ❿ Recycling erschwerende Materialien vermeiden, z.b. Klebeetiketten oder -bänder auf Verpackungsfolien ❿ Transportverpackungen im Mehrwegsystem nutzen Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 19

7 Abfälle entsorgen Alle Abfälle, die nicht verwertbar und darüber hinaus keine besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind, gelten als Hausmüll oder hausmüllähnlicher Gewerbeabfall. Die Entsorgung erfolgt in der Regel über den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Bei Fragen zur Entsorgung wenden Sie sich bitte an Ihre Abfallberatung, die Sie über die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung informiert und bei Entsorgungsproblemen berät. Der Rest Wollen Sie Abfälle selbst an der Entsorgungsanlage anliefern, beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise unter Punkt 4 Transport von Abfällen. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) dürfen nicht vermischt und müssen exakt gekennzeichnet werden. Wichtige Hinweise enthalten hier die Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten. Heiße Eisen! Einige besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind verwertbar, Informationen über die sich ständig ausweitenden Verwertungsmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Abfallberatung. Europäischer Abfallkatalog (EAK) Seit dem 1. Januar 1999 gilt in der Bundesrepublik Deutschland der Europäische Abfallkatalog (EAK). Er stellt eine einheitliche Grundlage für die Bezeichnung von Abfällen innerhalb der Europäischen Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 20

Union dar. Der EAK ersetzt bei uns den nationalen Abfallartenkatalog der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). In der folgenden Tabelle sind die gültigen Bezeichnungen und Abfallschlüssel des EAK der alten LAGA-Bezeichnung und LAGA- Abfallschlüsselnummer gegenübergestellt. Der unterschiedliche Aufbau des EAK und des LAGA-Abfallartenkataloges lässt eine eindeutige Zuordnung der EAK-Abfallschlüssel zu den LAGA- Abfallschlüsseln nicht immer zu. LAGA - Schlüssel LAGA-Bezeichnung alt 1. Besonders überwachungsbedürftige Abfallarten EAK- Schlüssel EAK-Bezeichnung neu 35323 NiCd-Akkumulatoren 16 06 02 Ni-Cd-Batterien 35324 Batterien, quecksilberhaltig 16 06 03 Quecksilbertrockenzellen 35326 Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Quecksilberdampflampen, Leuchtstoffröhren 53103 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Altbestände 20 01 21 Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 20 01 19 Pestizide 54112 Altöl 13 02 02 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle 55512 Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet 08 01 01 Alte Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten 2. Überwachungsbedürftig bei Verwertung und Beseitigung 08 01 02 Alte Farben und Lacke, die keine halogenierten Lösemittel enthalten 55512 Altlacke, Altfarben, nicht ausgehärtet 08 01 03 Abfälle von Farben und Lacken auf Wasserbasis 35325 Trockenbatterien (Trockenzellen) 20 01 20 Batterien Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 21

8 Organisation im Betrieb Um Abfälle vermeiden bzw. nicht vermeidbare Abfälle verwertungsfähig sammeln zu können, ist eine gründliche Bestandsaufnahme Voraussetzung. Stellen Sie fest, welche Abfälle in Ihrem Betrieb anfallen und wie sie entsorgt werden. Überlegen Sie, wo Verbesserungen im Sinne des Umweltschutzes möglich sind. Prüfen Sie Ihr Sortiment auf rücknahmepflichtige Artikel (z.z. Altöl, Batterien, Akkus). Denken Sie dabei an Beschilderung und Lagerfläche. Ein Entsorgungskonzept ist in der Regel nicht kurzfristig realisierbar und sollte zukunftsweisend sein. Nehmen Sie daher auch Punkte in Ihre Überlegungen auf, die auf den ersten Blick in der Umsetzung schwierig erscheinen. Checkliste - Organisation - Sind Art, Mengen und Zusammensetzung Ihrer Abfälle bekannt? Sind die Größe der Sammelbehälter und der Abfuhrrhythmus entsprechend dem tatsächlichen Aufkommen der jeweiligen Abfallart gewählt? Mich fragt ja keiner! Werden alle Wertstoffe getrennt erfasst? Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 22

Sind Ihnen Möglichkeiten zur Vermeidung Ihrer Abfälle bekannt? Wurden Vereinbarungen mit den Lieferanten über die Rücknahme von Verpackungsmaterial getroffen? Werden die vom Kunden zurückgenommenen Altgeräte und Altstoffe (z. B. Batterien, Altöl) fachgerecht entsorgt? Haben Sie eine Frage mit nein beantwortet, dann sollten Sie unbedingt mit Ihrer Abfallberatung eine Betriebsbesichtigung und ein Beratungsgespräch vereinbaren. Unser Tipp: Geben Sie diese Broschüre Ihren Mitarbeitern an die Hand und fordern Sie sie auf, Verbesserungsvorschläge im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens zu machen. Die besten Ideen schlummern vor Ort! Nutzen Sie dieses Potenzial! Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 23

9 Nützliche Adressen Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteiner Straße 9 63741 Aschaffenburg Tel.: 0 60 21/8 80-0 Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt Mainaustraße 33 97082 Würzburg Tel.: 09 31/4 19 40 Gesellschaft zur Entsorgung von Sondermüll in Bayern mbh Annahmestelle Aschaffenburg Limesstraße 64 63741 Aschaffenburg Tel.: 0 60 21/8 74 96 Gesellschaft zur Entsorgung von Sondermüll in Bayern mbh Annahmestelle Schweinfurt Uferstraße 10 97424 Schweinfurt Tel.: 0 97 21/80 07-0 Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 24

Handwerkskammer für Unterfranken Rennweger Ring 3 97070 Würzburg Tel.: 09 31/3 09 08 0 Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.v. Brienner Straße 45 80333 München Tel.: 089/55118-0 Bezugsadressen für Alternativen zu Füllstoffen aus Kunststoff (dies stellt keine Empfehlung dar, sondern gibt nur dem Verfasser bekannte Adressen wieder): Transportformteile aus 100 % Altpapier: Verpackung + Display Unternehmensgruppe Stabernack JR Partner Hans Jürgen Schreiber Bellingerstraße 7-9 36043 Fulda Tel.: 0661/88213 Papierschaum aus Altpapier und Stärke: PSP Papierschaum Priehs GmbH Desmastr. 3-5 28832 Achim Tel.: 0 42 02/80 68 Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 25

Formteile aus Kokosfasern: Coco Pack Andreas Augsburg Auf dem Kamp 1-13 27711 Osterholz-Scharmbeck Tel.: 0 47 91/20 25 Stroh: Degenhard Urbahn, bio Pack, Verpackungs GmbH & Co. KG Erwitterstr. 34-36 59557 Lippstadt Tel.: 0 29 41/2 88 80 Mehrweg-Transportsysteme: Liftcase Transportsysteme für Eier, Geflügel, Fleisch, Gemüse und Brot Franz Delbronck GmbH Bieberkamp 51-59 58710 Menden Tel.: 0 23 73/80 89-0 CCG Zentrale für Coorganisation GmbH Maarweg 133 50825 Köln Tel.: 02 21/94 71 40 Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 26

10 Nützliche Literatur BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (Informationen zu produktbezogenen Umweltschutzinformationen): BAG-Nachrichten Friedrichstr. 60 10117 Berlin Tel.: 0 30/20 61 20-0 Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 27

11 Impressum Verfasser: Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken Ansprechpartner: Jürgen Morlok Volker Leiterer Landratsamt Aschaffenburg Landratsamt Schweinfurt Bayernstraße 18 Schrammstr. 1 63739 Aschaffenburg 97421 Schweinfurt Tel. (06021) 394-409 Tel. (09721) 55-546 E-Mail: E-Mail: juergen.morlok@lra-ab.bayern.de volker.leiterer@lrasw.de Gestaltung und Herstellung: Reinhard Weikert Landratsamt Kitzingen Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Tel. (09321) 928-145 E-Mail: Reinhard.Weikert@kitzingen.de Stand: Februar 2000 Ähnlichkeiten mit anderen Informationen zu diesem Thema sind nicht zufällig, sondern können aus diesen entnommen sein! Hinweise finden Sie unter dem Punkt Nützliche Literatur. Jede kommerzielle Vervielfältigung ist untersagt! Alle Rechte vorbehalten! makepeace hd word 98 acrobat 4.0 2000 Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken Arbeitsgemeinschaft Abfallberatung in Unterfranken 28