01 02 2013 Newsletter aus der Versicherungswelt Renten-irrtümer Es herrscht viel Unklarheit bei der gesetzlichen Versicherung einige Vorurteile sind sehr weit verbreitet. www.amv.de
01 02 2013 Kurzmeldungen S. 3 Auf dem Weg zur Arbeit Geraten Fahrgemeinschaften auf dem Weg zum Arbeitsplatz in einen Unfall, kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf. Zusätzlicher Schutz ist ratsam. S. 4 Renten-Irrtümer Viele Bundesbürger wissen nur wenig über die Altersvorsorge. Besonders in Fragen der gesetzlichen Rente herrscht Unklarheit. S. 6 Gefahrenzone Stadion Die Rückrunde der Bundesliga hat begonnen, und auf den Tribünen geht es nicht gerade zimperlich zu. Wie sich Fans richtig absichern können. S. 7 Jugendlicher Leichtsinn Junge Leute müssen ihre eigenen Erfahrungen machen. Damit sie diese nicht teuer bezahlen, gehören einige Policen zur unverzichtbaren Grundausstattung. Minijobber: Mehr Geld und Schutz vor Invalidität Es gibt Neuigkeiten für geringfügig Beschäftigte: Zum 1. Januar 2013 wurde die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber von monatlich 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Gleichzeitig erhalten sie mit verhältnismäßig niedrigen Beiträgen den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Unterschätzte Gefahr: Multitasking am Steuer Bis zum Jahreswechsel waren Minijobber grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Nur auf Wunsch und durch freiwillige Aufstockung mit Zusatzbeiträgen konnten sie vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen beziehen. Seit Anfang 2013 haben geringfügig Beschäftigte Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente, medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Riester-Förderung. Dafür stocken sie den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent aus eigenen Mitteln auf. Mit in der Regel 3,9 Prozent Eigenanteil erwerben Minijobber so Anspruch auf das volle Leistungspaket. Bei einem Verdienst von 450 Euro sind das maximal 17,55 Euro monatlich. Alternativ können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für Beschäftigungsverhältnisse, die schon vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, gelten Bestandsschutz- und Übergangsregelungen. Online www.amv.de/pressenewsletter Telefonieren, die neuesten Nachrichten auf dem ipad überfliegen und gleichzeitig das nörgelnde Kind beruhigen nirgendwo scheinen die Deutschen so multitaskingfähig zu sein wie im Auto. Für viele wird die tägliche Fahrt Routine und die Konzentration auf den Straßenverkehr zur Nebensache. Dabei kann Nachlässigkeit am Steuer ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Experten gehen davon aus, dass Unaufmerksamkeit für jeden vierten schweren Unfall verantwortlich ist. Wer abgelenkt in einen Unfall verwickelt ist, kann unter Umständen bei einigen Versicherern den Kaskoschutz verlieren oder sogar die alleinige Schuld zugewiesen bekommen, sagt Michael Bokemüller von der AachenMünchener. Auch ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg drohen dem abgelenkten Fahrer. Zwar ist das Telefonieren während der Fahrt mithilfe einer Freisprechanlage grundsätzlich erlaubt. Doch kommt es auf der Autobahn durch das Bedienen der Freisprechanlage zu einem Unfall, zahlt die Kaskoversicherung womöglich nicht. Deshalb gilt: Telefone und Tablets ausschalten und Kinder am besten satt und mit befestigtem Spielzeug ausgestattet befördern. Fotocredit: fotolia (1), istockphoto (2), veer (1) 2
Newsletter aus der Versicherungswelt Fahrgemeinschaft Gemeinsam zur Arbeit Wer zusammen mit Kollegen zur Arbeit fährt, kann sich die Benzinkosten teilen und die Umwelt schonen. Fahrgemeinschaften bieten viele Vorteile. Doch was passiert, wenn es auf dem Weg zur Arbeit einmal kracht? Wer haftet, wenn sich Fahrer, Beifahrer oder dritte Verkehrsteilnehmer verletzen? Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung? Zunächst gilt: Wie bei allen Vorfällen auf dem Weg zur Arbeit kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Personenschäden auf, und zwar für den Fahrer sowie alle Mitfahrer. Voraussetzung ist, dass der Fahrer den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle wählt. Dazu zählen auch Strecken, die zum Abholen der einzelnen Mitfahrer zurückgelegt werden. Gesetzliche Unfallpolice reicht mitunter nicht Der Umweg zur günstigen Tankstelle oder zum Supermarkt ist dagegen nicht abgedeckt. Diese Wege gelten als eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt, reichen die Leistungen in vielen Fällen nicht aus, sagt Michael Bokemüller von der AachenMünchener. Wer beispielsweise aufgrund einer Schwerbehinderung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und wenn zusätzlich zu Hause Umbaumaßnahmen notwendig werden, um den Alltag zu bewältigen, der braucht ein zusätzliches Einkommen, so der Experte. Mitfahrerin: besser zusätzlich privat versichert. die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten. Liegt die Schuld beim Fahrer, zahlt seine Kfz- Haftpflichtversicherung zwar auch für die Fahrzeuginsassen, aber nicht für den Fahrer selbst. Für ihn ist es sinnvoll, eine eigene Unfallversicherung zu haben. Wenn der Unfallverursacher wie zum Beispiel ein Radfahrer oder Fußgänger nicht haftpflichtversichert ist, hilft dem Verunglückten ebenfalls die eigene Unfallversicherung. Sinnvolle Versicherung für den Fahrer Damit der Fahrer in diesen Fällen nicht leer ausgeht, sollte er sich zusätzlich absichern. Empfehlenswert ist etwa FAHRER PLUS von der AachenMünchener Versicherung. Damit erhält der Fahrer in jedem Fall einen vollumfänglichen Versicherungsschutz. Das eigene Kraftfahrzeug ist bei Autounfällen durch die verschiedenen Arten der Kfz-Versicherung abgesichert. Wird man Unfallopfer, zahlt hierfür ebenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ist man selbst der Verursacher, benötigt man eine Vollkaskoversicherung, die dann die Schäden am eigenen Kfz übernimmt. Wird man bei einer Autofahrt Unfallopfer, übernimmt Wer zahlt im Fall eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit? Unfallopfer gesetzliche Unfallversicherung private Unfallversicherung außerdem Mitfahrer Kfz-Haftpflicht des Fahrers Fahrer FAHRER PLUS Fußgänger Haftpflicht des Unfallverursachers Unfall in der Freizeit - Haftpflicht des Unfallverursachers 3
01 02 2013 Renten-irrtümer Automatisch unterversorgt? Dass die gesetzliche Altersrente drei Monate vor dem geplanten Antritt der Rente beantragt werden muss, überrascht viele. Schließlich werden auch die Beiträge zur Rentenkasse ohne persönliches Zutun abgezogen. Es gibt noch mehr Renten-Irrtümer. Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung ihre Informationen. Diese werden zwar zur Kenntnis genommen, doch damit auseinandersetzen möchte man sich nicht. Dass die Rentenbeiträge 2013 um 0,7 Prozentpunkte gesenkt wurden, bedeutet nicht, dass die gesetzliche Altersvorsorge gesichert ist. Kein Wunder also, dass sich einige Irrtümer bezüglich der gesetzlichen Rente hartnäckig halten. Etwa folgende: è Alle müssen bis 67 arbeiten. Nein. Für die ab 1947 Geborenen verlängert sich das Renteneinstiegsalter pro Jahr um einen Monat, ab Jahrgang 1959 jährlich um zwei Monate. Wer bereits 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann ebenfalls ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. è Es werden nur Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angerechnet. Das stimmt nicht. Wer etwa Arbeitslosengeld I bezieht, für den zahlt die Agentur für Arbeit wenn auch geringere Beiträge in die Rentenkasse ein. Unter anderem spielen Anrechnungszeiten eine Rolle, das heißt die Jahre der Ausbildung, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Diese Zeiten werden in sogenannten persönlichen Entgeltpunkten gerechnet. è Wer mit 65 in Rente geht, muss zwei Jahre Abschläge in Kauf nehmen. Nein. Die Abschläge mindern die Altersrente auf Dauer, und zwar für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze angetreten wird. Nur wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit 65 in Rente gehen, ohne dass er Abschläge in Kauf nehmen muss. è Rentner können 400 Euro dazuverdienen, höhere Beträge mindern die Rente. Die Zuverdienstgrenze wurde Anfang 2013 auf 450 Euro im Monat angehoben, zweimal im Jahr darf sogar das Doppelte verdient werden, ohne dass es die Rente mindert. Diese Grenze gilt nur für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und für Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Sobald diese erreicht wird, gibt es keine Zuverdienstgrenze mehr. è Die Rente ist steuerfrei. Nein. Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 gilt: Die Rente muss zu einem Teil versteuert werden, der abhängt vom Renteneintrittsjahr. Wer 2013 in den Ruhestand tritt, muss lebenslang auf 66 Prozent seiner Rente Steuern zahlen, 2014 sind es 68 Prozent. Der Anteil erhöht sich bis 2020 um zwei Prozentpunkte, anschließend um einen Prozentpunkt pro Jahr. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss die komplette Rente versteuern. è Die Rente reicht zum Leben. Wie hoch die reale Netto-Altersrente tatsächlich ist, kann erst bei Renteneintritt konkret berechnet werden. Es steht heute aber bereits fest, dass die gesetzliche Rente in den seltensten Fällen ausreicht. Ein Standardrentner, der 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen bezogen und entsprechend eingezahlt hat, erhält derzeit 1.263 Euro (Westdeutschland) bzw. 1.121 Euro (Ostdeutschland) aus der gesetzlichen Rente. Dieser Betrag muss teilweise oder ganz versteuert werden. Fazit: Jeder sollte deshalb früh damit beginnen privat vorzusorgen, um auf eine ausreichende Altersversorgung zurückgreifen zu können. Und er sollte Verträge wählen, bei denen er auf staatliche Unterstützung setzen kann, etwa eine Riester-Rente, sagt Gerret Bäßler-Vogel von der AachenMünchener. Denn die Gesetze zur staatlichen Rente ändern sich mit Sicherheit in Zukunft weiter. Wer jedoch privat vorsorgt, kann sich darauf verlassen, dass die Bedingungen, die er unterzeichnet hat, auch in Zukunft weiter Bestand haben. 4
Newsletter aus der Versicherungswelt Rentnerpaar: frühzeitige Information statt böses Erwachen. 5
01 02 2013 Stadion-unfälle Sicher auf der Tribüne Wer sich beim Spiel seines Fußballvereins im Stadion verletzt, kann die Haftpflicht des Veranstalters in Anspruch nehmen allerdings nur, wenn dieser den Unfall auch verschuldet hat. In den meisten Fällen gehören Unfälle zum allgemeinen Lebensrisiko. Deshalb gilt: gesteigerte Vorsicht auf der Tribüne! Fußball ist ein Kontaktsport, bei dem es in der Profiliga zwangsläufig zu Verletzungen kommt. Etliche Spieler befinden sich zu Beginn der Bundesliga-Rückrunde mit Bänderrissen, Schulter- und anderen Verletzungen im Krankenstand. Doch auch die Tribünen können gefährliche Orte sein. Dort wird gefiebert und gejubelt. Immer wieder tragen sich in Stadien Unfälle zu. Eine Journalistin etwa, die 2007 bei einem Spiel Cottbus gegen Hannover 96 auf einer unebenen Treppenstufe im Cottbusser Stadion umgeknickt war, hatte sich einen Fußgelenkbruch zugezogen und war mehrere Monate arbeitsunfähig. Sie verlangte von der Stadt Cottbus Schadenersatz wegen Verdienstausfall. Den bekam sie jedoch nicht, Begründung: Die Mulde in der Treppenstufe war klein, sie hätte aufpassen müssen (Az.: 2 U 25/09). Auch die Mutter, die sich im März 2012 zusammen mit ihren drei Kindern ein Heimspiel von Rot-Weiss Essen angeschaut hatte, bekam vom Stadionbetreiber kein Schmerzensgeld. Sie verlor den kleinen Finger ihrer linken Hand, weil sie im Gedränge nach Spielende mit einem Ring im Gitter hängengeblieben war. Schwierige Haftungsfrage Wer sich beim Besuch eines Fußballspiels auf dem Stadiongelände verletzt, hat nicht automatisch einen Anspruch gegen den Veranstalter. In jedem einzelnen Fall muss geprüft werden, wer haftbar gemacht werden kann, sagt Stefan Köhlbach, Experte der AachenMünchener. Es ist also nicht von vorneherein klar, ob der Veranstalter ein Schmerzensgeld zahlen muss. Besser privat absichern Unabhängig von der Haftungsfrage kann sich jeder mit einer privaten Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Verbleibt durch einen Unfall eine Invalidität, bekommt der Versicherte von seiner Unfallversicherung die vereinbarte Kapitalleistung oder Unfall-Rente. Wer aufgrund eines Unfalls invalide ist, erhält von der Versicherung eine monatliche Rente oder eine Kapitalzahlung über die vereinbarte Summe, Sportfans: Veranstalterhaftpflicht greift nicht bei jedem Schaden. sagt Stefan Köhlbach. Hinzu kämen eventuell Krankenhaustagegeld, Schmerzensgeld und einige weitere Leistungen der AachenMünchener, gegebenenfalls auch für Familienangehörige. Oberstes Ziel aller Fußballfans sollte es jedoch sein, durch ausreichende Umsicht Unfälle möglichst zu vermeiden. Stadion-Spielregeln Verboten: Glas- und Plastikflaschen, sperrige Gegenstände wie Klappstühle, Videokameras, Gas- und Sprühfanfaren, Waffen, Fahnenstangen aus Holz oder Metall oder die länger als 1,50 m sind, Feuerwerkskörper jeglicher Art dürfen nicht mitgebracht werden. Außerdem darf das Gebäude nicht beschmutzt werden, es dürfen keine Gegenstände geworfen werden. Erlaubt Thermoskannen ohne alkoholischen Inhalt (in der kalten Jahreszeit), Essen, Fotoapparate, Fahnen bis 2 m Höhe in den Fanblöcken, Konfetti in Handmengen, Sitz- und Wolldecken. 6
Newsletter aus der Versicherungswelt unfallgefährdete Jugend Risikoreicher Erlebnishunger Jugendliche Abenteuerlust dient dem Bedürfnis, durch Erfahrung zu lernen. Häufig macht Schaden nicht nur klug, sondern auch arm: wenn der Versicherungsfall eintritt, bevor die Police abgeschlossen wurde. Einige Absicherungen sollte jeder haben. Jugendliche gehen auf Weltreise, probieren neue Trendsportarten aus oder wagen sich in die Selbstständigkeit mit ihrer Idee, die bisher noch niemand hatte. Im Bereich der Versicherungen ist es allerdings schwierig, Erfahrungen zu sammeln. Die Notwendigkeit einer guten Absicherung wird oft erst erkannt, wenn es zu spät und der Schaden eingetreten ist. Dabei zeigt eine Studie der University of California bei einer Untersuchung von 65 Personen zwischen 12 und 50 Jahren im August vergangenen Jahres, dass Jugendliche einem deutlich erkennbaren Risiko stärker abgeneigt sind als ältere Menschen. Dagegen sind junge Menschen aber eher bereit, sich auf Situationen mit unbekanntem Ausgang einzulassen. Zudem führen sie ein risikoreicheres Leben als Erwachsene und setzen sich doppelt so häufig der Unfall- oder Todesgefahr aus wie Kinder. Deshalb ist die Risikovorsorge gerade für junge Menschen ein sehr wichtiges Thema, mit dem sie sich rechtzeitig auseinandersetzen müssen. Doch welche Vorsorge ist für junge Menschen am wichtigsten? Im Ernstfall versorgt Die Gesundheit ist das höchste Gut. Während die Krankenversicherung in den allermeisten Fällen noch bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern läuft, gehört eine Unfallversicherung zu den wichtigen Policen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur im Ausbildungsbetrieb und an der Universität sowie auf dem Hin- und Rückweg. Doch gerade in der Freizeit, beim Sport oder auf Reisen können Unfälle geschehen, die bleibende Verletzungen nach sich ziehen. Die Krankenkasse oder -versicherung kommt nur für die erste medizinische Versorgung auf, sagt Stefan Köhlbach von der AachenMünchener. Die Kapitalleistung aus einer Unfallversicherung dagegen hilft etwa, wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss. Schutz bei Fremdschäden Vor Missgeschicken ist niemand gefeit. Wie leicht kann es passieren, dass man versehentlich einen Schaden verursacht. Wenn es dabei zu Personenschäden kommt, kann das besonders teuer werden. Bei Auszubildenden und Studenten, die ihre erste Berufsausbildung oder ihr Erststudium absolvieren, greift die Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Dabei spielt es oft keine Rolle, ob man noch zu Hause wohnt. Die eigene Haftpflichtversicherung wird nach Beenden der Erstausbildung oder bei einer Heirat nötig, sagt Kölhbach. Clever vorausgedacht Kaum ein Schulabgänger denkt darüber nach, seinen späteren Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können zu einer Berufsunfähigkeit führen, bevor der Einstieg in den ersten Job erfolgte. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind Betroffene auf staatliche Hilfe angewiesen, die selten ausreicht. In den ersten fünf Berufsjahren besteht sogar überhaupt kein Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Wer privat vorsorgen will, fängt am besten früh an. Denn: je jünger der Versicherte, desto niedriger die Beiträge. Für Auszubildende und Studenten bietet die STARTER BU der AachenMünchener besonders kostengünstige Konditionen. Mit ihr sparen Versicherte rund 50 Prozent der Beiträge in den ersten fünf Jahren. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Leistungen erbringt, wenn der Versicherte in seinem zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, gibt es als kostengünstige Worst-Case-Absicherung auch die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU). Sie leistet, sofern der Versicherte überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann, und kann bereits von Schülern ab 15 Jahren abgeschlossen werden. Auch die EU wird von der AachenMünchener als STARTER-Variante angeboten, und sie zahlt sich für junge Leute aus: Sie ermöglicht den Wechsel zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Umstellung kann entweder nach fünf Jahren ab Vertragsabschluss, zum Ausbildungs- oder Studienbeginn oder mit der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgen. 7
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