Anmeldung An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 16.10.2013). Name, Vorname Kanzlei / Firma Straße PLZ/Ort Fon./Fax E-Mail Datum Unterschrift Den Kostenbeitrag von 20,- EUR (inkl. MwSt.) für Klausur und Online-Besprechung am 06.11.2013 o o zahle ich nach Rechnung (Adresse wie oben) zahle ich nach Rechnung an folgende Adresse: o bitte ich Sie, per Lastschrift von folgendem Konto einzuziehen Name, Vorname Kanzlei / Firma Bank BLZ Konto-Nr Straße PLZ/Ort Kontoinhaber falls abweichend vom Teilnehmer Datum Unterschrift Teilnahmebedingungen der Klausurübung zur Refa-Fachprüfung: Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Klausurübung zur Refa-Fachprüfung wird eine Probeklausur aus dem Bereich der Zivilprozessordnung als pdf-datei zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt auf der Internetseite der DeutschenAnwaltAkademie. Die Klausuren entsprechen den Prüfungsstoffen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung ReNoPatAusbV). Die zur Lösung zur Klausur erforderlichen Gesetzestexte und Kommentare werden nicht gestellt. Die Lösungen müssen zu dem jeweils genannten Stichtag an die DeutscheAnwaltAkademie postalisch oder per E-Mail gesandt werden. Bei Einsendung der Klausurlösung ist darauf zu achten, dass das ausgefüllte Anmeldeformular beigefügt ist. Später zugesandte Lösungen, oder Lösungen, bei denen das Anmeldeformular nicht beigefügt ist, sind von der Korrektur ausgeschlossen. Die eingesandten Lösungen werden nach Ablauf der Einsendungsfrist korrigiert und anschließend per Post zusammen mit einer Lösungsskizze zurückgesandt. Mit der Anmeldung zur Klausurübung erfolgt zugleich die Zulassung zur Online-Besprechung, welche jeweils zeitnah zu den Prüfungsterminen der Refa-Fachprüfung liegt. Der Kostenbeitrag für die Klausurkorrektur nebst der Onlinebesprechung fällt jeweils pro eingereichte Übungsklausur einmalig an. Sie gehen als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer keine darüber hinaus gehenden Verpflichtungen ein. Die DeutscheAnwaltAkademie haftet nicht für die Inhalte der Klausuraufgaben, der Lösungsskizzen sowie der Online-Besprechung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der DeutschenAnwaltAkademie oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Klausuraufgaben und die Lösungsskizzen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der DeutschenAnwaltAkademie vervielfältigt werden. Die Klausuraufgaben, Lösungsskizzen sowie die Online-Besprechungstermine stehen exklusiv nur den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Klausurübung zur Verfügung. DeutscheAnwaltAkademie GmbH Littenstraße 11 10179 Berlin Fon 030 / 726153-0 Fax 030 / 726153-111 daa@anwaltakademie.de www.anwaltakademie.de
RVG Aufgaben 06.11.2013 Name Vorname Zulässige Hilfsmittel RVG Gesetzestext Taschenrechner Bearbeitungszeit 90 Minuten Datum Punkte Note Unterschrift Note Punkte sehr gut 100-92 gut 91-81 befriedigend 80-67 ausreichend 66-50 mangelhaft 49-25 ungenügend 24-0 1
Wichtige Hinweise für die Prüfungsklausur Rechtsanwaltsgebührenrecht Setzen Sie Ihre Antworten/Lösungen ausschließlich auf die dafür vorgesehenen Linien der Arbeitsblätter. Die Anzahl der Linien ist ausreichend bemessen. Bei manchen Aufgaben können mehr Linien vorhanden sein als benötigt werden. Sollte der vorgesehene Platz nicht ausreichen, können Sie die Rückseite der Blätter benutzen. Machen Sie dies durch einen Pfeil kenntlich. Das Einfügen von Zusatzblättern ist nicht gestattet. Beachten Sie die besonderen Anweisungen zu den jeweiligen Aufgaben! 2
1. Der Tenor des Urteils enthält folgende Feststellung: 4 Punkte Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Welche Wirkung hat diese Regelung für die Parteien? 3
2. Bestimmen Sie die Höhe der Gegenstandswerte und zeigen sie den Berechnungsweg auf. 14 Punkte Sachverhalt Berechnungsweg Gegenstandswert Scheidung der Ehe vor dem Familiengericht Einkommen Antragsteller brutto 2.000 = 1.500 netto monatlich Antragsgegnerin brutto 1.500 = netto 1.000 monatlich Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Das monatliche Bruttogehalt beträgt 2.500 = 2.000 netto. Klage auf Zahlung von laufenden Kindesunterhalt ab Mai monatlich 500 zuzüglich Rückstand für die Monate März und April Klage auf Erhöhung der monatlichen Wohnungsmiete von derzeit 400 auf 500 RA P erteilt dem Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über eine Forderung in Höhe von 10.000 RA P verlangt die Herausgabe einer Sache im Zeitwert von 4.000 bei einem ursprünglichen Wert von 5.000 RA P erteilt den Auftrag zur Sachpfändung wegen einer Forderung von 14.000 zuzüglich Zinsen von 400 und Kosten von 1.500 4
3. RA P vertritt seinen Mandanten gerichtlich in 1. vor dem Amtsgericht und 2. Instanz vor dem Landgericht. Das Verfahren ist insgesamt im Jahre 2009 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 25.1.2010 übersendet RA P seine Abrechnung von insgesamt 4.338,00. 5 Punkte 3.1 Bestimmen Sie den letzten Tag der Verjährung für den Vergütungsanspruch des RA P. 3.2 Mit welcher Maßnahme kann RA P die Hemmung der Verjährung erreichen? 3.3 Welches Gericht ist für die Entscheidung über diesen Antrag zuständig? 3.4 Welche Möglichkeiten hat RA P zur Titulierung seines Vergütungsanspruches für eine außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG? Begründen Sie Ihre Antwort. 5
4. Bestimmen Sie in den nachfolgenden Beispielen die jeweilige Gebührenart. 5 Punkte Beispiel Gebührenart Verfahrensgebühr für Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids Geschäftsgebühr Grundgebühr für den Wahlverteidiger Einigungsgebühr außergerichtlich Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe 6
5. RA P erhält den Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung einer Forderung in Höhe von 5.000. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens erscheint der Gegner in der Kanzlei des RA P. In dem Besprechungstermin einigen sich die Beteiligten auf die Zahlung eines Betrages von 3.000 zum Ausgleich der Forderung. Berechnen Sie die Vergütung des RA P. 8 Punkte 7
6. RA P erhält den Auftrag von den Mandanten A, B und C zur außergerichtlichen Geltendmachung einer gemeinschaftlichen Forderung in Höhe von 20.000. Nach Zugang des Aufforderungsschreibens zahlt der Gegner 5.000. Über den Restbetrag erhält RA P Klageauftrag. Nach Zustellung der Klageschrift einigen sich die Parteien unmittelbar und ohne Mitwirkung des RA P auf die Zahlung von 12.000. RA P wird angewiesen, die Klage zurück zu nehmen. Berechnen Sie die Vergütung des RA P. 12 Punkte 8
7. RA P erhält den Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung in Höhe von 15.000. Vor Einreichung der Klageschrift fordert RA P den Gegner schriftlich außergerichtlich zur Zahlung unter Fristsetzung zur Vermeidung einer Klageerhebung auf. Berechnen Sie in den nachfolgenden Fällen die jeweilige Gebühr ohne Auslagen und Umsatzsteuer. 12 Punkte 7.1 Der Gegner zahlt nach Zugang des Aufforderungsschreibens den gesamten Betrag. 7.2 Der Gegner zahlt zunächst nicht. RA P erhebt Klage nach Fristablauf. Der Gegner überweist die gesamte Forderung. 7.3 Der Gegner zahlt nach Zugang des Aufforderungsschreibens einen Betrag in Höhe von 3.000. Über den Restbetrag wird Klage erhoben. Nach mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil. 9
8. RA P beantragt auftragsgemäß den Erlass eines Mahnbescheids in Höhe von 10.000. Der Antragsgegner lässt Teilwiderspruch durch RA X in Höhe von 7.000 einlegen. Über den Restbetrag von 3.000 ergeht auf Antrag von RA P ein Vollstreckungsbescheid. Der Betrag in Höhe von 7.000 wird im streitigen Verfahren weiterverfolgt. Im Termin der mündlichen Verhandlung erscheint der RA X trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht. Es ergeht auf Antrag von RA P ein Versäumnisurteil. Dagegen legt RA X fristgemäß Einspruch ein. In dem weiteren Termin der mündlichen Verhandlung erscheint der RA X wiederum nicht. Es ergeht antragsgemäß ein 2. Versäumnisurteil. Berechnen Sie die Vergütung des RA P und RA X. 18 Punkte 8.1 Vergütung des RA P 8.2 Vergütung des RA X. 10
9. RA P betreibt im Auftrag seines Mandanten die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlich protokollierten Vergleich über 10.000. Er beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Die Sachpfändung ist fruchtlos. Der Gerichtsvollzieher bestimmt Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. RA P nimmt an diesem Termin teil. Berechnen Sie die Vergütung des RA P. 10 Punkte 9.1 Sachpfändung 9.2 Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 11
10. RA P erteilt den Auftrag zur Wahlverteidigung wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall. Er beantragt in dem Ermittlungsverfahren Akteneinsicht und fertigt eine Einlassung. Das Verfahren wird eingestellt und an die zuständige Bußgeldstelle der Stadt Köln abgegeben. Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wird ein Bußgeld in Höhe von 200 verhängt und ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet. Gegenden Bescheid legt RA P Einspruch ein. Nach Abgabe der Bußgeldsache an das Amtsgericht wird Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. RA P nimmt 3 Wochen vor dem Termin den Einspruch zurück. Berechnen Sie die Vergütung des RA P. 12 Punkte 10.1 Verteidigung im Ermittlungsverfahren 10.2 Verteidigung in Bußgeldsachen Ende der Bearbeitung 12