INHALTSVERZEICHNIS. 2. Sonderausgabe 2013. Fragen & Antworten zu Wechselmöglichkeiten Veranstaltungsschwerpunkt für Pensionisten 2-3



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Transkript:

2. Sonderausgabe 2013 INHALTSVERZEICHNIS (Die Artikel dieser Sonderausgabe wurden teilweise bereits im Newsletter 1 und 2 des Jahres 2013 abgedruckt.) Fragen & Antworten zu Wechselmöglichkeiten Veranstaltungsschwerpunkt für Pensionisten 2-3 Die VBV-Garantiepension 4 Das Pensionsservice-Team der VBV 5 Umstieg in die neue VBV-Garantiepension wie sinnvoll ist ein Garantieprodukt für die Pension? 6-7 Vorwegbesteuerung 2012 Zahlen & Fakten 8-9 Interview mit Franz H. Schön Ombudsmann für Leistungsberechtigte der VBV 10-11 Alle wichtigen Themen für Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2013

2 Fragen & Antworten zu Wechselmöglichkeiten Barbara Tröstl Leiterin Pensionsservice Veranstaltungsschwerpunkt für Pensionisten Die Novelle des Pensionskassengesetzes (PKG) aus dem letzten Jahr ermöglicht Pensionsbeziehern unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Rechnungsparameter des Pensionskassenmodells bzw. einen Systemwechsel. Deshalb hat die VBV als zusätzliches Service bereits zahlreiche Veranstaltungen für Leistungsberechtigte in Zusammenarbeit mit Pensionistenvereinen oder Betriebsräten organisiert und abgehalten. In den kommenden Monaten sind noch weitere Veranstaltungen in ganz Österreich geplant. Mit diesen Veranstaltungen informiert das VBV-Pensionsservice-Center detailliert über die verschiedenen Optionsmöglichkeiten. Außerdem besteht die Gelegenheit Fragen zu den bereits versandten Informationen zu besprechen. Hier finden Sie jetzt die am häufigsten gestellten Fragen mit einer kurzen Antwort. 1. Welche Wechselmöglichkeiten haben Leistungsberechtigte im Zuge der Novelle? Leistungsberechtigte, die bereits im Jahr 2012 eine beitragsorientierte Pension bezogen haben, können in eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) mit einem niedrigeren Rechnungszins (maximal 3%) in eine spezielle Sicherheits-VRG mit Garantie in eine betriebliche Kollektivversicherung (BKV) wechseln. 2. Gilt das auch für Leistungszusagen, d.h. bei Verträgen mit einer unbeschränkten Nachschusspflicht? Nein, da der ehemalige Arbeitgeber die Pension garantiert, sieht das Gesetz hier keine Wechselmöglichkeiten für Leistungsberechtigte vor. 3. Welche Möglichkeit haben Pensionisten, deren Pensionskassenzusage mit einer Mindestertragsgarantie verwaltet wird? Diese können gemäß Pensionskassengesetz in eine Sicherheits-VRG mit Garantie und in eine BKV wechseln. Natürlich steht auch der Wechsel in eine VRG mit einem Rech- nungszins von maximal 3% zur Verfügung. Hier sind die Wahl-VRGen je nach Inhalt des Pensionskassenvertrags des ehemaligen Arbeitgebers unterschiedlich. Wird der Vertrag des ehemaligen Arbeitgebers in der Mindestertragsgarantie geführt, können diese Pensionisten nur in eine VRG mit Mindestertragsgarantie wechseln. 4. Welche Fristen gibt es zu beachten? Die Option muss bis spätestens 31.10.2013 schriftlich bei der Pensionskasse eingegangen sein. Vorher muss nachweislich eine Information gemäß 19b PKG stattgefunden haben, sonst ist die Option ungültig. 5. Was bedeutet eine Reduktion des Rechnungszinssatzes für die laufende Pension? Die Verminderung des Rechnungszinssatzes bewirkt eine sofortige Reduktion der Pension. Hinsichtlich der Veränderung muss folgende Faustregel beachtet werden: Die Senkung des Rechnungszinssatzes um 1% bedeutet eine Reduktion der Pension um rund 10%!

3 6. Was ist die Sicherheits-VRG und was würde ein Wechsel in diese VRG für Pensionisten bedeuten? Die Sicherheits-VRG hat einen Rechnungszins von 1,5%, ist sehr konservativ ausgerichtet und die Pension ist der Höhe nach garantiert. Beim Wechsel in die Sicherheits- VRG wird die Pensionsleistung aus dem vorhandenen Kapital unter Berücksichtigung des Rechnungszinses neu berechnet. Diese neu errechnete erste Monatspension ist dann die Garantiepension. Zukünftige Pensionsleistungen dürfen zu keinem Zeitpunkt geringer sein als diese erste Monatspension. Darüber hinaus garantiert das Gesetz eine Erhöhung dieser Garantiepension alle 5 Jahre. Die Aufzinsung ist im 12a Abs. 1 Z 3 PKG genau geregelt. Die Schwankungsrückstellung ist für Anwartschaftsund Leistungsberechtigte global zu führen. Zum Zeitpunkt der Übertragung in die Sicherheits-VRG müssen 5% vom Vermögen in die Schwankungsrückstellung fließen. 7. Welche Kosten sind mit einem Wechsel in die Sicherheits-VRG verbunden? Grundsätzlich fallen bei einem Wechsel innerhalb der Pensionskasse keine Spesen oder Provisionen an. Mit einer Garantie sind aber spezielle Garantiekosten verbunden, die in der Sicherheits-VRG 0,55 vh des der VRG zugeordneten Vermögens betragen. Der Prozentsatz ist für alle Berechtigten gleich. 8. Was ist eine betriebliche Kollektivversicherung? Bei der betrieblichen Kollektivversicherung handelt es sich, wie man aus dem Namen schon ableiten kann, um ein Versicherungsprodukt. Die Einbeziehungskriterien sind, dass weder Pensionszusagen mit einer Mindestertragsgarantie noch mit uneingeschränkter Nachschusspflicht des Arbeitgebers verwaltet werden. In der betrieblichen Kollektivversicherung wird die Pension garantiert (nicht aber der Teil der Bonuspension). Die Erhöhungen erfolgen über die Gewinnbeteiligung, die Kostenverrechnung ist in der Höhe nicht vorgeschrieben und liegt daher im Ermessen der Versicherung. Der Rechnungszins in der BKV beträgt 1,75%. 9. Welche Kosten sind mit einem Wechsel in die betriebliche Kollektivversicherung verbunden? Bei einem Systemwechsel können Abschlusskosten und Provision anfallen, weil es sich um ein neues Vertragsverhältnis handelt. Auch bei der betrieblichen Kollektivversicherung fallen Garantiekosten an. Diese Kosten können zukünftige Gewinnbeteiligungen schmälern, weil diese nicht zur Gänze an den Kunden weitergegeben werden müssen. 10. Müssen Leistungsberechtigte einen Wechsel in Anspruch nehmen bzw. eine Auswahl treffen? Nein! Die Wechselmöglichkeiten sind optional. Um das Pensionskassenmodell so wie bisher beizubehalten muss nichts unternommen werden. 11. Besteht auch später noch eine Wechselmöglichkeit? Aus heutiger Sicht nicht. Das Gesetz räumt die Wechselmöglichkeiten in eine andere VRG oder in die BKV nur bis 31.10.2013 ein. Die Frist für den Verzicht auf die Dotierung der Schwankungsrückstellung besteht ein Jahr länger, bis zum 31.10.2014. 12. Welche Unterstützung bietet die VBV bei der Entscheidung? Alle Pensionisten haben mit dem Leistungsnachweis eine detaillierte, individuelle Information erhalten. In dieser Aussendung hat die VBV eine Darstellung über die wichtigsten systematischen Unterschiede der Wahlmöglichkeiten beigelegt. Als zusätzliches Service und Entscheidungshilfe stellt die VBV im Kundenportal der Homepage www.vbv.at einen Kalkulator zur Verfügung. Mit diesem können die Leistungsberechtigten die Auswirkungen der unterschiedlichen Varianten nach Eingabe ihrer Pensionshöhe selbst darstellen und erhalten dadurch einen Richtwert der Veränderungen bei Inanspruchnahme einer Optionsmöglichkeit. Natürlich steht auch das Pensionsservice Center der VBV in gewohnter Weise zur Verfügung.

4 VBV-Garantie P E N S N I O NEU: Die VBV-Garantiepension Weil mir eine Garantie etwas wert ist Was ist die VBV-Garantiepension? Die VBV-Garantiepension ist eine spezielle Garantievariante für Pensionskassen-Berechtigte. Die Garantieleistung ist im 12a Pensionskassengesetz genau definiert. Alle Anwartschafts- und Leistungsberechtigte dieses Modells werden in einer eigenen sogenannten Sicherheits-VRG verwaltet. Für diese VRG gelten besonders strenge Richtlinien. Was ist bei der Garantiepension garantiert? Ab Pensionsantritt wird die Pension garantiert. D.h. die Pension kann niemals unter den Wert der ersten Monatspension fallen. Ergebnisse die über dem Rechnungszins von 1,5% liegen, werden zum Ausbau der Reserve oder für Pensionserhöhungen verwendet. Alle fünf Jahre wird die Pension gemäß den gesetzlichen Richtlinien jedenfalls erhöht. Wer kann die VBV-Garantiepension in Anspruch nehmen? Grundsätzlich können alle Anwartschaftsberechtigten, die in einem beitragsorientieren Pensionskassenmodell verwaltet werden, ab Vollendung des 55. Lebensjahres individuell in dieses neue Pensionsmodell wechseln. Muss der Arbeitgeber dafür die Verträge ändern? Nein, eine besondere vertragliche Grundlage mit dem Arbeitgeber ist dafür nicht notwendig. Können auch Pensionisten in die Garantiepension wechseln? Ja, aber nur, wer bis zum Stichtag 31.12.2012 bereits eine Zusatzpension (ohne Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers) bezogen hat, bekommt einmalig die Möglichkeit, bis zum 31.10.2013 eine Wechselerklärung abzugeben. Danach besteht diese Möglichkeit für Pensionsbezieher nicht mehr! (siehe auch Seite 4) Für welche Personen ist diese VBV-Garantiepension besonders geeignet? Für alle Personen, für die Sicherheit an erster Stelle steht. Grundsätzlich können Anwartschaftsberechtigte ab Vollendung des 55. Lebensjahres in diese Garantie-Variante wechseln, aufgrund der besonders konservativen Veranlagung eignet sich dieses Modell aber in erster Linie für die Pensionsphase, bzw. für einen Wechsel kurz vor Pensionsantritt. Was unterscheidet die neue VBV-Garantie-pension von anderen klassischen Pensionskassen-VRGen? Die VBV-Garantiepension wird besonders konservativ veranlagt und hat einen niedrigen Rechnungszins von 1,5%. Da der Rechnungszins wesentlich für die Höhe der Anfangspension ist, bedeutet dies eine niedrigere Anfangspension als in einem Pensionsmodell mit einem höheren Rechnungszins. Als Faustregel gilt: Ein um 1% niedrigerer Rechnungszins bedeuted rund 10% weniger Pension. Dafür ist diese Pension dann der Höhe nach garantiert.

5 Das Pensionsservice Center der VBV die Experten für Anliegen und Fragen der Pensionisten Die VBV bietet Pensionsbeziehern ein Service, das weit über das Angebot anderer Finanzdienstleister hinausgeht. Als Pensionskasse ist die Auszahlung von Zusatzpensionen eine unserer Kernaufgaben, der wir mit einer eigenen Abteilung dem Pensionsservice Center gerecht werden. Dabei steht neben der Abwicklung der Pensions-Überweisung auch das Service für unsere Pensionisten im Mittelpunkt, denn das macht den Unterschied zu den Mitbewerbern aus. Das Angebot der VBV für Pensionisten besteht aus zahlreichen Serviceleistungen: Zu Pensionsantritt erhält jeder neue VBV-Pensionist eine Pensionsantrittsmappe. Darin sind alle wichtigen Informationen rund um die Zusatzpension zusammengefasst. Jedes Jahr wird eine Übersicht der Pensionsleistungen aus dem Vorjahr zugesandt, das Lohnkonto. Ebenfalls jährlich erhalten Pensionisten den Leistungsnachweis, eine Aufstellung über Entwicklung des Kapitals im Vorjahr. Bei jeder Überweisung der VBV-Pension erfolgt ein Andruck der Pensionsabrechnung. Für hochbetagte Leistungsbezieher übernimmt das Pensionsservice Center bei Bedarf die Berechnung von Pflegekosten und die Abwicklung von Pflegegeldheimansprüchen. Im Online-Kundenportal auf www.vbv.at gibt es für jeden Pensionisten ein persönliches Postfach und ein Archiv aller Leistungsnachweise ab dem Jahr 2010. In Newslettern und im Veranlagungs-Quarterly wird über aktuelle Themen in der Pensionskassen-Branche und am Kapitalmarkt berichtet. Seit 1.3.2013 gibt es einen Ombudsmann ausschließlich für die Anliegen der Pensionisten. Darüber hinaus bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pensionsservice Centers auch Unterstützung bei Fragen zur gemeinsamen Versteuerung oder der Meldung der Lohnzettel an das Finanzamt. An einer weiteren Verbesserung der Abwicklung dieser beider Themen wird laufend gearbeitet. Durch die mehrjährige Erfahrung unserer Experten erhalten VBV-Pensionisten die optimale Unterstützung und Betreuung bei allen Fragen und Anliegen rund um die Zusatzpension. Haben Sie Fragen zu Ihrer VBV-Pension? Die Spezialisten des Pensionsservice Centers stehen in gewohnter Weise unter 01/240 10 499 bzw. pension@vbv.at zur Verfügung.

6 Mag. Otto Lauer Leiter Marketing Umstieg in die neue VBV-Garantiepension wie sinnvoll ist ein Garantieprodukt für die Pension? Wo liegt der Unterschied zwischen der neuen VBV-Garantiepension (Sicherheits- VRG mit Garantie gemäß 12a Pensionskassengesetz) und den bisherigen klassischen Pensionskassen-VRGen? Der Hauptunterschied besteht darin, dass die VBV-Garantiepension, wie der Name schon sagt, ein Garantieprodukt ist, ähnlich der betrieblichen Kollektivversicherung. Die VBV garantiert bei der Garantiepension in der Leistungsphase die Anfangspension, d.h. die Pension kann während der gesamten Pensionsphase niemals unter diesen Anfangswert fallen. Pensionserhöhungen sind möglich und wahrscheinlich. Liegt die Jahresperformance über dem für die Garantiepension festgelegten Rechnungszins von 1,5%, wird diese Überperformance im darauf folgenden Kalenderjahr für eine Pensionserhöhung oder für den Aufbau einer erhöhten Reserve verwendet. Bei einer Pensionsleistung aus einer klassischen VRG hängt die Pensionsentwicklung stärker von den Erträgen am Kapitalmarkt ab als bei der Garantiepension, weil der Rechnungszins (teilweise deutlich) höher ist. Die Bandbreite der Rechnungszinsen liegt derzeit je nach VRG zwischen 2,75% und (bei einigen Altverträgen) sogar bei bis zu 6,5%. Auch hier wird eine Überperformance für eine Pensionserhöhung bzw. den Aufbau einer Reserve verwendet. Je höher der Rechnungszins ist, desto geringer ist allerdings die Wahrscheinlichkeit von regelmäßigen Pensionserhöhungen und desto größer ist die Gefahr von Pensionsreduktionen. Dabei kann die Pensionshöhe auch unter den Anfangswert fallen. Ist ein Garantieprodukt daher die optimale Lösung für die Pensionsphase? Analysiert man das Verhalten unserer Kunden in den letzten Jahren, schaut es nicht so aus. Schon seit 8 Jahren gibt es für Anwartschaftsberechtigte der Pensionskasse die Möglichkeit, beim Pensionsantritt in eine Versicherung zu wechseln und damit ein Garantieprodukt zu wählen, welches ähnlich funktioniert wie die neue VBV-Garantiepension. Nicht einmal 1% der Berechtigten hat sich in der Vergangenheit für diese Versicherungslösung entschieden. Über 99% blieben in ihrer bisherigen VRG in der Pensionskasse, weil die Kosten-Nutzen-Relation der Garantie schlecht ist. Warum haben sich Kunden der VBV gegen eine Garantie entschieden und stärkere Schwankungen ihrer Pension in Kauf genommen? Der Grund dafür ist leicht erklärt: Zwar garantiert die Versicherung die Anfangspension (so wie die Pensionskasse bei der Garantiepension), diese ist aber meist deutlich niedriger als die klassische Pensionskassen-Pension. Bei einem Rechnungszins von 6,5% in der Pensionskasse kann der Abschlag zu einem Garantieprodukt bis zu 45% betragen. Das gilt sowohl für die betriebliche Kollektivversicherung als auch für die VBV-Garantiepension. Daher ist es nicht verwunderlich, dass von rund 10.000 Pensionsantritten seit 2005 in der VBV- Pensionskasse weniger als 100 Personen ihr angespartes Kapital einer Versicherung anvertraut haben. Die überwiegende Mehrheit der Berechtigten entschied sich beim direkten Vergleich zwischen einem Garantieprodukt und ihrem bisherigen Pensionskassen-Modell für den Verbleib in der bestehenden VRG. Die Sicherheit einer Garantie ist mit zu hohen Garantiekosten belastet.

7 Wie wirkt sich der Umstieg aus einem höheren Rechnungszins in die VBV-Garantiepension bzw. in die betriebliche Kollektivversicherung auf die Pensionshöhe aus? Folgende Parameter gelten für die Berechnung: Mann, Geburtsdatum 1.1.1948, Pensionsbeginn 1.1.2013 im Alter von 65 Jahren PK PK PK PK Garantiepension BKV Rechnungszins 6,5% 5,5% 3,5% 1,5% 1,75% Kapital per 1.1.2013 50.000,- 50.000,- 50.000,- 50.000,- 50.000,- Jahrespension 2013 4.204,- 3.831,- 3.115,- 2.063,- 2.156,- Ist ein Garantieprodukt daher keine Alternative zu den bestehenden Veranlagungsund Risikogemeinschaften? Selbst wenn die garantierte Pension (BKV bzw. VBV-Garantiepension) jedes Jahr steigt und die Pension in der alten VRG jedes Jahr gekürzt werden müsste, ist es unwahrscheinlich, dass sich die Garantievariante für den Berechtigten jemals auszahlt. Auch aus psychologischer Sicht ist die Entscheidung unserer Kunden nachvollziehbar. Die meisten Menschen wollen die Firmenpension eher am Anfang ihres Pensionslebens genießen wo sie noch rüstig und aktiv sind und nicht im hochbetagten Alter. Allerdings muss jedem, der sich für den Verbleib in seiner bisherigen VRG mit einem hohen Rechnungszins entscheidet, klar sein, dass seine Anfangspension sinken kann. Die Sicherheit einer Garantie kostet Geld und verringert die Anfangspension im Vergleich zu bestehenden Pensionskassenzusagen deutlich. Das spricht nicht grundsätzlich gegen solche Garantievarianten, der Kunde sollte sich einen Systemwechsel allerdings genau überlegen und am besten zum Pensionsantritt anhand der konkreten Pensionsberechnungen eine Entscheidung treffen. Ist für den Kunden der Abschlag bei der Pensionshöhe für die gewonnene Sicherheit vertretbar, dann ist die Garantiepension eine Alternative. Gibt es auch andere Alternativen zur VBV-Garantiepension bzw. betrieblichen Kollektivversicherung? Schaut man sich die Entwicklung im Lebensphasenmodell an, so spricht alles für dieses. In Kombination mit einem realistischen Rechnungszins von 3% ist eine auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Veranlagung möglich. Das Lebensphasenmodell bietet mit drei Veranlagungsgemeinschaften (dynamisch ausgewogen konservativ) eine gute Auswahl sowohl für junge Anwartschaftsberechtigte als auch für Personen kurz vor / in der Pensionsphase. Es entfallen die Garantiekosten, womit die Ertragschancen gewahrt bleiben. So konnten wir 2012 in der dynamischen VRG einen Ertrag von beinahe 11% für unsere Kunden erwirtschaften, über 8% in der ausgewogenen VRG und selbst in der konservativen VRG wurden 6,5% Performance erreicht. Das liegt alles deutlich über dem Ertrag von Garantieprodukten. Leistungsberechtigte k önnen zwar nicht ins Lebensphasenmodell wechseln, aber in die konservative VRG mit einem Rechnungszins von 3% und damit die auf die Pensionsphase ausgerichtete VRG des Lebensphasenmodells in Anspruch nehmen.

8 Barbara Tröstl Leiterin Pensionsservice Vorwegbesteuerung 2012 Zahlen & Fakten Zur Erinnerung: Der Nationalrat hat im Rahmen des Sparpaketes 2012 auch eine Änderung des Pensionskassengesetzes beschlossen. Für bestimmte Anwartschafts- und Leistungsberechtigte wurde die zeitlich befristete Möglichkeit zur (teilweisen) Vorwegbesteuerung des Pensionskassenkapitals eröffnet. Service-Offensive für unsere Kunden Um die betroffenen Personen frühestmöglich über die Neuerung in Kenntnis zu setzen, hat die VBV bereits Anfang April 2012 eine erste allgemeine Information über das Vorwegsteuermodell auf ihrer Homepage veröffentlicht, die eine vereinfachte Zusammenfassung und auch einen Link zum Gesetzesentwurf enthielt. Im August 2012 wurden auch alle rund 3.000 Anwartschaftsberechtigten, die die Voraussetzungen für die Vorwegbesteuerung erfüllten, mit einem separaten Schreiben informiert. Die persönliche Betreuung aller Anfragen der Leistungsberechtigten erfolgte durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pensionsservices und wurde intensiv von unseren Kunden genutzt. Ende Juni 2012 wurde jeder beitragsorientierte Leistungsberechtigte der VBV in einem Begleitschreiben zum Leistungsnachweis umfangreich über alle wesentlichen Aspekte zur Vorwegbesteuerung informiert. Als besonderes Service hat die VBV als einzige Pensionskasse ihren Leistungsberechtigten ab Juni 2012 einen eigenen Vorwegsteuer-Kalkulator zur Verfügung gestellt. Dieser Rechner wurde zunächst im geschützten Bereich der VBV-Homepage eingerichtet, in weiterer Folge aber auch dem Pensionistenverband Österreichs und dem Fachverband der Pensionskassen zur Verfügung gestellt und somit im Internet öffentlich für alle zugänglich gemacht. Auch das Bundesministerium für Finanzen hat einen Link zum VBV-Kalkulator veröffentlicht. Für alle, die keinen Internetzugang hatten, wurde als Entscheidungshilfe eine Blicktabelle erstellt, die auf Anfrage durch das Pensionsservice übermittelt wurde. Nach Ablauf der Frist wurde die abzuführende Vorwegsteuer berechnet und mit Ende November durch die VBV an das Finanzamt überwiesen. Die Information an die betroffenen Leistungsberechtigten über die neue Pensionshöhe erfolgte Mitte Dezember (bei vorschüssiger Auszahlung) bzw. Mitte Jänner (bei nachschüssiger Auszahlung). Wer hat das Vorwegsteuermodell in Anspruch genommen? Bei der VBV haben insgesamt 1.712 Personen, 1.478 Pensionisten und 234 Anwartschaftsberechtigte, die Möglichkeit der Vorwegbesteuerung in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass rund 9,4% der Pensionisten der VBV die Vorwegbesteuerung beantragt haben. Bei der Analyse des Bestandes wird deutlich, dass die Vorwegbesteuerung sowohl bestandsmäßig (rund 770 von gesamt 1.712 Personen), aber vor allem auch steuermäßig (rund 65% der Gesamtsteuer) vorwiegend von Personen aus dem Bankensektor in Anspruch genommen wurde.

9 In Bezug auf die monatliche Pensionshöhe vor der Vorwegbesteuerung zeigt sich, dass die Möglichkeit zur Vorwegsteuer vor allem von Leistungsbeziehern genutzt wurde, die eine Zusatzpension von monatlich mehr als 1.000 Euro erhalten. So haben rund 27% der möglichen Berechtigten mit einer VBV-Firmenpension zwischen 1.001 und 2.000 Euro einen Antrag auf Umwandlung in eine Pension gem. 48b PKG gestellt, bei Pensionen zwischen 2.001 und 4.000 Euro waren es bereits rund 57% und bei Pensionisten mit einer Zusatzpension von mehr als 4.000 Euro sogar 68%. Inanspruchnahme des Vorwegsteuermodells nach Pensionshöhe 12.000 Personen 10.961 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 665 0-300 1.882 155 301-500 1.776 242 501-1.000 811 223 245 139 1.001-2.000 2.001-4.000 79 54 über 4.000 Nicht in Anspruch genommen In Anspruch genommen Wie wirkt sich die Inanspruchnahme der Vorwegsteuer auf die Nettopension 2013 aus? Überschlagsmäßig kann unter Berücksichtigung des guten Veranlagungsergebnisses im letzten Jahr und einer angenommenen moderaten Erhöhung der ASVG- Pension davon ausgegangen werden, dass Pensionisten mit einer VBV-Zusatzpension zwischen 1.001 und 2.000 Euro bis zu 5%*, Pensionisten mit einer VBV-Zusatzpension zwischen 2.001 und 4.000 Euro bis zu 7,5%*, und Pensionisten mit einer Zusatzpension von mehr als 4.000 Euro bis zu 10%* mehr an Netto-Gesamtpension erhalten werden als im Jahr 2012. (*Abhängig vom Rechnungszins, der tatsächlichen Pensionsanpassung und den individuellen steuerlichen Rahmenbedingungen. Als ASVG-Pension wurde 2.000,- brutto im Monat angenommen.)

10 Interview mit Franz H. Schön Ombudsmann für Leistungsberechtigte der VBV Franz H. Schön Ombudsmann der VBV Herr Schön Sie werden ab 1.3.2013 das Amt des Ombudsmanns für Leistungsberechtigte der VBV-Pensionskasse AG antreten. Warum übernehmen Sie diese Aufgabe? Als ehemaliger Mitarbeiter der Bank Austria kenne ich die Probleme, die mit den Auslagerungen von direkten Leistungszusagen auf die Pensionskasse, welche überwiegend Ende der 90er Jahre umgesetzt wurden, entstanden sind. Da ich selbst von der VBV eine Pensionskassen-Pension beziehe, beschäftige ich mich seit 2006 intensiv mit diesem komplexen Thema. Schon bisher habe ich mich in mehreren ehrenamtlichen Funktionen um die Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten gekümmert. So bin ich Pensionskassen-Sprecher des Pensionistenverbandes (PVÖ), Berater des Präsidiums des Seniorenrats in Pensionskassen Angelegenheiten, Mitglied des Vorstandes des Pekabe und Vertreter für Leistungsberechtigte im Aufsichtsrat in der VBV-Pensionskasse. Außerdem möchte ich die Aktivitäten des Vorstandes unterstützen, den Stellenwert der Leistungsberechtigten in der VBV (wie z.b.: Vertretung im Aufsichtsrat bzw. Ombudsmann) auszubauen. Dabei übt die VBV als Marktführer bereits eine Vorreiterrolle aus. Wenn ich in meiner neuen Funktion meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen auch aus anderen Unternehmen helfen kann, tue ich das gerne. Sie sind also eigentlich schon ein echter Experte in Pensionskassen-Angelegenheiten? Ja, mit der Zeit und der Unterstützung durch einige Kolleginnen und Kollegen bin ich es geworden. Obwohl die Materie sehr komplex ist und durch diverse Gesetzes-Novellen nicht einfacher geworden ist. Allerdings sind die eigentlichen Experten schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBV, die tagtäglich mit diesem Thema beschäftigt sind. Worin sehen Sie Ihre Aufgabe als Ombudsmann für Leistungs-berechtigte in der VBV? Die Idee ist folgende: Noch aktive Kolleginnen und Kollegen in Unternehmen werden vom Betriebsrat vertreten, oder haben die Personalabteilung als Anlaufstelle. Die VBV pflegt sehr engen Kontakt zu den Betriebsräten. Hier können Wünsche betreffend Informationen und Modellgestaltung besprochen werden. Die Pensionistinnen und Pensionisten haben diese Vertretung nicht. Und hier möchte ich eine Art Schnittstelle zwischen den rund 25.000 Leistungsberechtigten und der VBV sein. Haben Sie bereits eine Idee, wie diese Aufgabenteilung zwischen der Serviceabteilung der VBV und Ihnen funktionieren soll? Die VBV hat ja als einzige Pensionskasse eine eigene Abteilung zur Betreuung der Pensionistinnen und Pensionisten, nämlich das VBV-Pensionsservice. Die Mitarbeiterinnen

11 und Mitarbeiter dort sind sehr kompetent und hilfsbereit und haben schon beim möglichen Umstieg zum Vorwegsteuermodell im letzten Jahr vorbildlich beraten. D.h. alle technischen Fragen zur Versteuerung, zur Auszahlung, zu den laufenden Pensionen, zu den Aussendungen sollen und werden natürlich weiterhin vom Pensionsservice bearbeitet. Dort liegen ja auch die konkreten Informationen auf. Ich möchte eher bei Beschwerden oder bei Fragen, wo Unsicherheit herrscht, zur Verfügung stehen. Eine Unsicherheit kann ja auch entstehen, obwohl gut und richtig informiert wurde. Vielleicht hilft eine Rückmeldung von jemandem der in der gleichen Situation ist, also selbst bereits in Pension ist, manchmal mehr. Wie werden Sie mit Beschwerden umgehen? Also hier werde ich mir das ganz genau anschauen. Natürlich gibt es bei den Kolleginnen und Kollegen die bereits in Pension sind, egal ob von der Bank Austria, Erste Bank oder anderen Unternehmen, eine Frustration aus der Vergangenheit. Die Gründe hierfür sind glaube ich hinlänglich bekannt: die Bewilligung zu hoher Rechnungszinssätze bis 2003 durch das Bundesministerium für Finanzen bzw. die Finanzmarktaufsicht, Ertragseinbrüche auf den Kapitalmärkten und dadurch teilweise hohe Pensionskürzungen. Für diese Pensionsverluste aus der Vergangenheit gibt es aber leider derzeit keine Lösung, außer die ehemaligen Arbeitgeber würden das fehlende Kapital nachschießen. Dazu sind diese aber nicht bereit. D.h. wir können unser Augenmerk nur auf das Jetzt und die Zukunft richten. Jeden Verbesserungsvorschlag für das Service und die Verständlichkeit werde ich aufgreifen und als Feedback an den Vorstand und die Abteilungen der VBV weitergeben. Und ich werde versuchen, jede Anfrage an mich zu beantworten und einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Wie wollen Sie das alles schaffen? Eigentlich sind Sie ja in Pension und sollten Ihren Ruhestand genießen. Ich bin lieber ein aktiver und engagierter Pensionist und es freut mich, wenn ich die Situation von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen verbessern kann. Daher habe ich mich auch als Vertreter des Seniorenrates bei den Sozialpartnergesprächen zur Reform des Pensionskassengesetzes für die Interessen der Pensionskassen-Leistungsberechtigten eingesetzt. Konkret ersuche ich aber schon um Verständnis, wenn ich nicht jede Anfrage sofort beantworten kann. Und ich ersuche wenn möglich die Anfragen über das Kundenportal der VBV (www.vbv.at) zu stellen. Das Portal ist technisch verschlüsselt und es können mir vertrauliche Daten, die ich zur Beantwortung der Fragen benötige, zugänglich gemacht werden. Die Einhaltung des Datenschutzes ist mir sehr wichtig. Ich werde aber jede Anfrage in einer angemessenen Frist beantworten. Was ist Ihr erstes Vorhaben als Ombudsmann in der VBV? Ich möchte, dass über die bis 31.10.2013 bestehenden Wechselmöglichkeiten für Leistungsberechtigte genauso umfangreich und objektiv informiert wird wie beim Vorwegsteuermodell im letzten Jahr. Hier war die VBV durchaus ein Vorbild in der Branche und stellte als einzige Pensionskasse einen Kalkulator (Online-Rechner) zur Verfügung. Den Pensionskassen-Pensionisten müssen die Vor- und Nachteile eines Wechsels in die Sicherheits-VRG mit Garantie oder in eine VRG mit einem niedrigeren Rechnungszins bzw. in die betriebliche Kollektivversicherung klar und verständlich kommuniziert werden. Dazu habe ich einige Informationen zusammengestellt, die unter www.vbv.at abrufbar sind. Außerdem habe ich auch schon Gespräche mit dem Vorstand geführt und wieder einen Online-Rechner angeregt. Ich denke, das könnte so wie beim Vorwegsteuermodell wieder eine gute Entscheidungshilfe für die Leistungsberechtigten der VBV sein. Wir danken für das Gespräch.

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