Die Verwendung gesundheitlich unschädlicher und unbedenklicher Bau- und Ausstattungsmaterialien



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Die Verwendung gesundheitlich unschädlicher und unbedenklicher Bau- und Ausstattungsmaterialien ist selbstverständlich.

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Transkript:

Bau- und Ausstattung Kitas werden neu gebaut oder bestehende Gebäude umgenutzt, alte Kindertagesstätten nach neuen Standards saniert oder Ladenräume in Kitaräume verwandelt. Diese unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen sind es, die den Ablauf Ihres Vorhabens entscheidend beeinflussen. Grundsätzlich sind die erforderlichen Fachämter, die Kita- Aufsicht, Fachleute, Architekten und Ingenieure zu beteiligen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, welche Standards in Berliner Kindertagesstätten gelten. Aus dem vorher Gesagten können Sie aber bereits entnehmen, dass es Abweichungen geben kann, zuweilen geben muss, da die Ausgangsbedingungen eben unterschiedlich sind. Standards werden dann zu Orientierungsgrößen, die sich in der Praxis bewährt haben. Einige Standards sind nicht verhandelbar. Der Mindestflächenstandard von 3 m² pro Kind pädagogischer Nutzfläche darf nicht unterschritten werden, 4,5 m² sind anzustreben. Allgemein Beachtenswertes Es gilt Kindertagesstätten in Wohngebieten zu errichten. Bereits die Auswahl des Standortes ist von eminenter Bedeutung. Der Standort muss über eine geeignete Außenfläche bzw. Natur- und Grünfläche verfügen. Schädliche Emissionen sowie Lärmbelastungen sind auszuschließen. Die Verwendung gesundheitlich unschädlicher und unbedenklicher Bau- und Ausstattungsmaterialien ist selbstverständlich. In Kindertagesstätten variiert das Alter der betreuten Kinder. Um unterschiedliche pädagogische Konzepte realisieren zu können, ist eine altersentsprechende multifunktionale Ausstattung in allen Gruppen- und Funktionsräumen erforderlich. Es gilt Räume zu schaffen zum Spielen, Lernen, Tanzen, Bauen, Turnen, Matschen, Ruhen, Toben und Träumen. Barrierefrei und selbständig nutzbar - für alle Kinder: von der 8. Lebenswoche bis zur Einschulung, mit und ohne Behinderung. Eingangsbereich Obwohl der Eingangsbereich eine reine Verkehrsfläche ist, kann er unter Berücksichtigung der Brandsicherheit auch multifunktional genutzt werden, ohne Anrechnung auf die pädagogische Nutzfläche. 1

Treppen sind grundsätzlich mit beidseitig durchgehenden Handläufen in kindgerechter Höhe auszustatten. Abstände von Längsstreben und anderen Gestaltungselementen dürfen 7 cm nicht überschreiten. Garderoben Aus Gründen der Brandsicherheit sind Garderoben grundsätzlich in geschlossenen Räumen zu planen. Der Garderobenbereich sollte kommunikationsfreundlich und großzügig sein, damit kein Gedränge aufkommt. Die Garderobe ist der Ort, an dem sich Eltern, Kinder und Erzieher/innen täglich begegnen. Hier können Tür - und Angel- Gespräche geführt werden, Eltern sich kennen lernen und Informationen austauschen. Diesem Bedarf sollte bei der Gestaltung der Garderobe entsprochen werden. Anforderungen: Grundfläche Garderobe: 0,4 m² pro Platz belüftbar pro Platz je ein Ablagefach, eine Sitzmöglichkeit (bei Bänken 30 cm Sitzfläche pro Platz) Schuhablage Abstand Garderobenhaken: mind. 20 cm Sanitärräume Sanitäre Anlagen sollen den Gruppenbereichen so zugeordnet sein, dass Kinder sie allein aufsuchen können und die Aufsichtspflicht durch das pädagogische Personal wahrgenommen werden kann. Ein direkter Zugang zum Gruppenraum ist nicht zulässig. Dazwischen gehört ein Vorraum oder Flur. Je sinnvoller er angelegt ist, umso mehr kann er selbständiges Verhalten der Kinder fördern. Die Ausstattung ist auf die Erfordernisse altersgemischter Gruppen auszurichten. Im WC-Bereich ist für Kinder ab dem dritten Lebensjahr mindestens eine WC-Kabine vorzusehen, um dem Bedürfnis von Kindern nach Intimität Rechnung zu tragen. Bei der Installation von Handwaschbecken, WC-Becken, Ablagen und Handtuchhaken ist die unterschiedliche Größe der Kinder zu beachten. Ecken, Kanten und Haken sind zu runden bzw. abzuschirmen, um Verletzungen zu vermeiden. Bei der Betreuung von Krippenkindern sind die Wickeltische ausschließlich im Sanitärbereich vorzuhalten. Anforderungen: Grundfläche Sanitärraum: 0,6 m² pro Platz Temperaturbegrenzer für Handwaschbecken, Warmwasser bis max. 45º C 2

Rutschfester Boden (Rutschfestigkeitsklasse R 10) für je 10 Kinder 1 WC/ Handwaschbecken für Einrichtungen mit maximal 15 Plätzen genügt 1 WC/1 Handwaschbecken Sitzhöhe für WC-Becken Krippe / Kiga: Sitzhöhe 26 35 cm WC-Trennwände / Kabinen (keine Pendeltüren) 1,40 m hoch / Klemmschutz Höhe Handwaschbecken: 48-60 cm, Tiefe 28-40 cm bei Altersmischung Höhe Handwaschbecken: für Krippenkinder durchschnittlich 55 cm Höhe Handwaschbecken für Kiga-Kinder: durchschnittlich 60 cm 1 Handtuchhaken pro Kind, Abstand: 15 cm Duschmöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren Wickelplatz (empfohlen mit Treppe) Abstellfläche für Zahnpflegeutensilien Gesonderte Personal- und Gäste WC s sind vorzuhalten. Gruppen- und Funktionsräume Für jede Gruppe sind zwei Räume vorzusehen; bei Kleinsteinrichtungen mindestens jedoch für 2 Gruppen 3 Räume. 2 m² pro Kind im Gruppenraum soll nicht unterschritten werden. Die Anlage der pädagogisch zu nutzenden Räume soll eine Nutzungsvielfalt und die spätere Änderung pädagogischer Konzepte ermöglichen. Die Gruppenräume sollen von der Anlage her sowohl ein hohes Maß an Differenzierung der Lernangebote als auch eine Öffnung zueinander in größere Raumeinheiten erlauben. Dabei ist die Zuordnung mindestens zweier Gruppen zueinander anzustreben mit der Möglichkeit, die Gruppenbereiche teils oder ganz öffnen zu können. Über die Gruppenbereiche hinaus sind Mehrzweckräume, z.b. für Bewegungserziehung und Theateraufführungen, empfehlenswert. Für einen ungestörten Tagesablauf sowie die Berücksichtigung von Altersund Entwicklungsbesonderheiten sind Durchgangsräume als Gruppen- und Funktionsräume nicht zulässig. Alle Räume, die nicht separat über Flure oder eine Verkehrsfläche (ungleich pädagogische Nutzfläche) zugänglich sind, sind Durchgangsräume. Die richtige Belichtung der Gruppenräume ist von großer Bedeutung. Räume, die nur mit künstlichem Licht zu nutzen sind, werden nicht als Gruppenräume anerkannt. Durch geeigneten Sonnenschutz ist das Aufheizen der Räume zu vermeiden. Angenehme Wärme und eine zweckmäßige Belüftung sind Grundvoraussetzung für das Wohlbefinden und das Raumklima. Da Kinder gern auf dem Boden spielen, ist auf ausreichende Bodenwärme zu achten. Neben einer guten Isolierung sind auch Fußbodenheizungen kombiniert mit anderen Heizsystemen möglich. Spielebenen auf unterschiedlichem Niveau fördern das dreidimensionale Raumgefühl, machen Perspektive erfahrbar und bieten den Kindern außerdem Rückzugsmöglichkei- 3

ten. Die altersgerechte Ausstattung ist zu beachten. Hochebenen müssen gut einsehbar sein, um im Gefahrenfall den Aufenthalt der Kinder schnell feststellen zu können. Rettungswege dürfen nicht überbaut werden. Zur Vermeidung vollgestellter Räume erweisen sich Einbauschränke als nützlich. Außerdem lassen sich hier Matratzen und Bettzeug gut integrieren. Flure sind Verkehrsflächen und zählen nicht als pädagogische Nutzfläche. Anforderungen: 4,5 m² Grundfläche pro Platz in den pädagogisch genutzten Räumen sind anzustreben, 3 m² sind Mindeststandard Raumhöhe: mindestens 2.50 m Belichtung: 300 Lux Dreh - und Kippflügelfenster Verglasungen: Grundsätzlich Sicherheitsglas nach DIN oder Splitterschutzfolie bis 1.50 m Höhe (Empfehlung: Abkleben der gesamten Glasfläche) Sonnenschutz außen Schalldämmung (Nachhallzeit nicht mehr als 0,6-0,8 Sekunden) Elektrische Anlagen einschließlich Steckdosensicherung nach DIN Mind. 2 Stromkreisläufe pro Raum Unfallsichere Heizkörper (keine scharfen Kanten) Keine Etagenbetten Keine Hochstühle Außenfläche Die örtlichen Gegebenheiten (vorhandener Baumbestand, Höhenunterschiede im Gelände, Hügel, Hanglagen) sind bei der Errichtung der Spielgeräte und Planung der Fläche zu berücksichtigen. Eine großzügig bemessene Abstellfläche für Spielgeräte, ebenerdig und von der Außenfläche her zugänglich, sollte vorhanden sein. Ebenso ein von außen zugänglicher WC- Raum für die Kinder. Sowohl beim Aufstellen von Spielgeräten wie auch bei der Zuordnung zu den Spielbereichen sind die Sicherheitsvorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung - GUV und die des jeweiligen Geräte-Herstellers zu beachten. Dachflächen sind nur im Einzelfall genehmigungsfähig und unterliegen einer gesonderten Prüfung. Eine Außenspielfläche sollte 6 Bereiche umfassen: Bewegungsbereich Zum Klettern, Kriechen, Hangeln, Rutschen usw. Es soll ein Bereich sein, in dem die Kinder sich austoben können und die Fähigkeit erlernen, Gefahren und Risiken richtig einzuschätzen. 4

Sand - / Wasserbereich Für etwas ruhigere und auch gestalterische Aktivitäten, wo Kinder graben, Burgen bauen, oder sich einfach nur mit Sand und Wasser beschäftigen können. Bei Wasserspielanlagen muss das Wasser versickern oder abfließen können. Freifläche Sie bietet Platz für größere Gruppenspiele wie Ball-, Tanz-, Kreis- und Hüpfspiele, auch für Rollerfahren, Seilspringen usw. Sie ist auch Fläche für Feste aller Art. Ruhe - / und Kommunikationsbereich Dort können sich die Kinder zurückziehen, sich in kleinen informellen Gruppen treffen, Theater bzw. Rollen oder Geschichten spielen sowie geschützt beobachten. Hier bietet sich die Anpflanzung von Weidenhäuschen an. Experimentierfläche Hier haben die Kinder in den ungestalteten Bereichen die Möglichkeit, nach eigenen Vorstellungen zu graben, Hügel aufzuschütten, Höhlen zu bauen, Steine zu schichten. Kleinere Bachläufe - auch künstlich geschaffen - sind ebenfalls hervorragend geeignete Stellen, an denen durch Stauen oder Graben experimentiert werden kann. Auch eine Feuerstelle ist empfehlenswert. Nutzgarten Er bietet Kindern erste Erfahrungen im Umgang mit der Natur. Hier können die Kinder säen, pflanzen und das Werden und Vergehen in der Natur beobachten. Der Garten ist letztlich der Begriffsstamm für den Namen Kinder-Garten. Anforderungen: Orientierungsgröße: mindestens 6-10 m² bespielbare Fläche je Platz Keine giftigen Pflanzen Sicherheitsgerechte Spielgeräte Küchen Die Zubereitung der Mahlzeiten vor Ort bietet große Vorteile: Einflussnahme auf die Qualität und Auswahl der Gerichte durch Kinder und Personal / Eltern Berücksichtigung spezieller Ernährungsbedürfnisse Optimale Möglichkeiten der ernährungsphysiologischen Erfordernisse (zeitnahe Kochund Essensabläufe) Aus pädagogischen Gründen ist es vorteilhaft, die Küche für Kinder einsehbar zu gestalten (Glas), um für die Kinder hauswirtschaftliche Abläufe und entsprechende Berufsbilder erfahrbar zu machen. In Kindertagesstätten, die nicht selbst kochen, ist mindestens eine Verteilerküche mit ca. 8 m² einzurichten. Verteilerküchen sollten so angelegt sein, dass sie auch von Kin- 5

dern genutzt werden können. In diesem Fall muss die Kochstelle gesichert werden (geräteexterner Stromschalter, Herdgitter). In mehrgeschossigen Gebäuden wird der Einbau von Verteilerküchen auf jeder Ebene und Speiseaufzüge empfohlen. Die Planung der Räume und deren Ausstattung muss mit der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörde abgestimmt werden. Personal-, Wirtschafts- und Abstellräume Ein Bereich für Gespräche, Arbeitsvorbereitungen, Arbeitspausen, Verwaltungstätigkeit und Unterbringung von Garderobenschränken ist für das Personal erforderlich. Materialräume / Abstellräume ermöglichen eine übersichtliche Aufbewahrung und zweckmäßige Lagerung von Spiel- und Lernmaterial, Mobiliar, Liegen, Matratzen, Bettzeug sowie Reinigungsmitteln. Weiterhin ist eine Kinderwagen-Abstellmöglichkeit einzurichten. Brandsicherheit Neben der bauseitig erforderlichen Herstellung der Brandsicherheit kommt der Ausgestaltung der Räumlichkeiten eine besondere Bedeutung zu. Es gilt der Grundsatz, dass sich insbesondere in Fluren, Treppenräumen und Eingangsbereichen (Rettungswege) keine brennbaren Materialien befinden dürfen, dennoch sollen sie nicht leer und steril erscheinen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten der Gestaltung. So ist z.b. die Verwendung von Metall, Keramik, Glas (Glashalter zum Ausstellen von Bildern aller Art) unbedenklich. Beispiele hierfür findet man auf der Web-Seite der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung unter dem Titel Gratwanderung zwischen Brandsicherheit und Pädagogik. Anforderungen: Grundsätzlich zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege ( Rutschen zur Rettung sind unzulässig ) Alarmeinrichtung zur Warnung von Personen (je nach Größe der Einrichtung) Feuerlöscher (anzubringen in 1,10 m Höhe) Rauchmelder Löschdecke in Kochküchen Beschilderung der Rettungswege und Rettungswegeplan Mindestbreite der Rettungswege: 1,10 m Panikverschlüsse an Außentüren 6

UNFALLKASSE BERLIN Sicherheitsgerechte Gestaltung von Kinderkrippen in Ergänzung der Richtlinien für Kindergärten Bau und Ausrüstung (GUV-SR 2009) Beispiele und Hinweise 1. Vorbemerkung Kinder unter 36 Monaten sind noch nicht in der Lage, Gefahren zu erkennen, ihnen auszuweichen oder sie zu bewältigen. Beim Bau und der Einrichtung von Krippen ist deshalb noch mehr als in Kindergärten auf sichere Gestaltung zu achten. Grundsätzlich sind jedoch die sicherheitstechnischen Schutzziele in Krippen und Kindergärten weitgehend identisch. Bei Planung, Bau und Betrieb von Krippen sind deshalb die Richtlinien für Kindergärten unter Beachtung der folgenden zusätzlichen Anforderungen anzuwenden. 2. Gebäude 2.1. Am Gebäudeeingang ist für einen stufenlosen Zugang für Kinderwagen zu sorgen (z.b. durch Rampen mit einer Neigung von max. 6 %). 2.2. An den Ausgängen zur Freispielfläche sind Stufen und Schwellen zu vermeiden. 2.3. Die Kinderwagen sind außerhalb der Verkehrs- und Fluchtwege unterzubringen (z.b. in einem gesonderten Raum). 2.4. In Aufenthaltsbereichen von Kindern sind an Metall- und Ganzglastüren die hinteren Schließkanten abzudecken bzw. gegen Fingerquetschgefahren zu sichern (z.b. Öffnungsspalt in keiner Stellung > 0,4 cm). 2.5. Treppen, die sich im Aufenthaltsbereich und im Spielbereich der Kinder befinden, sind zu sichern (z.b. durch Türchen oder Kinderschutzgitter mit einer Mindesthöhe von 65 cm). 2.6. Die Mindesthöhe von Absturzsicherungen an Spielpodesten beträgt 100 cm, die Abstände von senkrechten Gitterstäben max. 8,9 cm. Bei Gitternetzen beträgt die max. Maschenweite 0,7cm. 2.7. An Treppen ist ein zusätzlicher Handlauf für Kinder anzubringen (z.b. wandseitig in 60 cm Höhe). 3. Einrichtungen 3.1. Für Zugänge zu erhöhten Ebenen von Spielmöbeln eignen sich flache 7

Treppen mit max. 13 cm hohen Stufen. 3.2. Zum Schlafen eignen sich Matten / Kinderbetten nach DIN EN 716-1. 3.3. Der Wickelplatz ist an den Seiten und an der Rückwand mit Absturzsicherungen zu versehen (mit mind. 20 cm Höhe Aufkantungen). Die notwendigen Utensilien müssen vom Wickeltisch aus leicht erreichbar sein. 3.4. An Herden, die für Kinder zugänglich sind, müssen Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein: Ein Energieschalter außerhalb der Reichweite der Kinder (ca. 1,70 m Höhe), oder ein Abdeckgitter über den Herdschaltern. Ein Gitter an der Kochplatte, das ein Herunterziehen von Töpfen verhindert. Eine nicht heißwerdende Dreiflachverglasung oder eine Gitterabschirmung am Backofenfenster. 3.5 Heißwasserboiler sind außerhalb der Reichweite der Kinder oder in einem verschlossenen Raum oder Schrank (z.b. Unterschrank) anzuordnen. Temperaturstellelemente für Warmwasserentnahmestellen sind gegen Verstellen durch Kinder zu sichern (z.b. abziehen oder feststellen). 3.6. Waschmaschinen und Wäschetrockner sind für Kinder nicht zugänglich aufzustellen. 4. Außenspielflächen 4.1. Als Bodenbeläge für die Terrasse eignen sich z.b. Verbundpflaster, gesägte Natursteine, Asphalt. Beläge aus Holz sind bedingt geeignet, da sie bei Nässe und Frost die rutschhemmenden Eigenschaften verlieren können. 4.2. Bei Spielflächen zur Benutzung mit Kinderfahrzeugen sind Absturzstellen wie Stufen und Treppen zu vermeiden bzw. abzusichern. 4.3. Teiche, Feuchtbiotope u.ä. sind zu vermeiden oder abzusichern (z.b. durch eine Einfriedung mit mind. 100 cm Höhe die nicht zum Klettern verleitet). 5. Hinweise 5.1. Zum Schutz vor Verunreinigungen von Sandspielplätzen nach dem Spielbetrieb eignet sich z.b. eine Abdeckung mit einem engmaschigen Netz oder Drahtgitter. 8

5.2. Spielgeräte, entsprechend den Richtlinien für Kindergärten - Bau und Ausrüstung (GUV-SR 2009) oder nach DIN EN1176 sind grundsätzlich für Kinder ab 3 Jahren geeignet. Kinder unter 3 Jahre können sie nur unter spezieller Hilfestellung bzw. intensiver Beaufsichtigung durch Erzieher benutzen. Maße, Größen, Normen im Überblick Garderoben Grundfläche Garderobe: 0,4 m² pro Platz belüftbar pro Platz je ein Ablagefach, eine Sitzmöglichkeit (bei Bänken 30 cm Sitzfläche pro Platz), Schuhablage Abstand Garderobenhaken: mind. 20 cm Sanitärräume Grundfläche Sanitärraum: 0,6 m² pro Platz. Temperaturbegrenzer für Handwaschbecken, Warmwasser bis max. 45º C Rutschfester Boden (Rutschfestigkeitsklasse R 10) für jeweils 10 Kinder 1 WC/Handwaschbecken Sitzhöhe für WC-Becken Krippe / Kiga: Sitzhöhe 26 35 cm WC-Trennwände / Kabinen (keine Pendeltüren) 1,40 m hoch / Klemmschutz Höhe Handwaschbecken: 48-60 cm, Tiefe 28-40 cm bei Altersmischung Höhe Handwaschbecken für Krippenkinder: durchschnittlich 55 cm Höhe Handwaschbecken für Kiga-Kinder: durchschnittlich 60 cm 1 Handtuchhaken pro Kind, Abstand: 15 cm Duschmöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren Wickelplatz (nur im Sanitärbereich) Abstellfläche für Zahnpflegeutensilien Haltegriffe im WC-Bereich für die in der Bewegung eingeschränkten Kinder Pädagogische Räume Mindeststandard 3 m² Grundfläche pro Platz in den pädagogisch genutzten Räumen, 4,5 m² sind anzustreben Raumhöhe: mindestens 2.50 m Belichtung: 300 Lux 9

Dreh - und Kippflügelfenster Verglasungen: Grundsätzlich Sicherheitsglas nach DIN oder Splitterschutzfolie bis 1.50 m Höhe (Empfehlung: Abkleben der gesamten Glasfläche) Sonnenschutz außen Schalldämmung (Nachhallzeit nicht mehr als 0,6-0,8 Sekunden) Elektrische Anlagen einschließlich Steckdosensicherung nach DIN Mind. 2 Stromkreisläufe pro Raum Unfallsichere Heizkörper (keine scharfen Kanten) Keine Hochstühle Keine Doppelstockbetten/Hochbetten Einbauten Spielebenen in Gruppenräumen mit einer Höhe bis 1,50 m sind mit Umwehrungen von mindestens 70 cm Höhe auszustatten Spielebenen mit einer Höhe von mehr als 1,50 m sind mit Umwehrungen von mindestens 1 m Höhe auszustatten Abstand zwischen den Längsstreben: höchstens 8,9 cm Treppen mit beidseitig durchgehenden Handläufen in kindgerechter Höhe ca. 70 cm Vermeidung von scharfen Kanten aller Art Außenspielfläche Orientierungsgröße mindestens 6-10 m² Netto-Spielfläche je Platz. Wird einem Träger einer Kindertagesstätte von der zuständigen bezirklichen Jugendhilfeplanung ein Platzbedarf bestätigt (nicht erforderlich für Elterninitiativkindertagesstätten), kann unter folgenden Bedingungen eine Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII auch ohne eigene Freifläche erteilt werden: Es handelt sich um einen Standort mit maximal 25 Plätzen ab dem 1. Lebensjahr. Die Raumbedingungen des Standortes müssen einen entsprechenden Ausgleich gewährleisten, dementsprechend sind mindestens 4 m² pädagogische Nutzfläche pro Kind vorzuhalten. Es liegt eine Beschreibung der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms ohne eigene Freifläche vor. Es kann der Nachweis einer nahe gelegenen Freifläche erbracht werden. Deren Beschaffenheit und Ausstattung ist näher darzustellen. Standorte mit mehr als 25 Plätzen müssen grundsätzlich über eine eigene Freifläche verfügen. Diese Fläche sollte sich direkt am Haus bzw. in für Kinder gut erreichbarer Nähe befinden. 10

Küchen In einer selbst kochenden Kindertagesstätte richtet sich die Größe der Hauptküche nach der Kapazitätsanforderung. Bei kleinen Einrichtungen: Vollküche mindestens 15 m² Verteilerküche: mindestens 8 m² Handwaschbecken für das Personal Brandsicherheit Grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege Alarmeinrichtung zur Warnung von Personen (je nach Größe der Einrichtung) Feuerlöscher (anzubringen in 1,10 m Griffhöhe) Rauchmelder Löschdecke in Kochküchen Beschilderung der Rettungswege und Rettungswegeplan Mindestbreite der Rettungswege 1,10 m Panikverschlüsse an Außentüren 11