Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes



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Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Weiterbildungs-Master-Studiengang Konstruktionsbionik Stand: 05.02.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Studiengangspezifische Bestimmungen... 2 1.1 Zugehörigkeit zur Fakultät... 2 1.2 Zulassungsvoraussetzungen... 2 1.3 Zulassungskommission... 2 1.4 Dauer und Gliederung des Studiums... 2 1.5 Abschluss und Zeugnis... 3 1.6 Wahlpflichtmodule... 3 1.7 Praktische Studienphase... 3 1.8 Auslandssemester... 3 1.9 Master-Abschlussarbeit (Master-Thesis)... 3 1.10 Anmeldungen zur Prüfungen... 3 1.11 Teilzeitstudium... 3 1.12 Weiterbildung... 3 1.13 Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen... 3 1.14 Zuteilung von nummern... 3 2 Studienplan... 4 2.1 Aufbau des Studiengangs... 4 2.2 Vertiefungsfächer- / katalog... 5 2.3 Aufbau der Harmonisierungssemester... 5 2.4 Teilnahmegebühren... 5 3 Schlussbestimmungen... 5 3.1 Inkrafttreten... 5 3.2 Übergangsregelungen... 5 1

1 Studiengangspezifische Bestimmungen Der Master-Studiengang Konstruktionsbionik wird von der Fakultät für Ingenieurwissenschaften in Kooperation mit dem Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) mit Unterstützung des Bionik- Engineering-Network BEN e.v. in Kooperation mit der FH Kaiserslautern durchgeführt. Aufbauend auf ein in der Regel naturwissenschaftliches oder technisches Studium beinhaltet das Weiterbildungsstudium Konstruktionsbionik eine Vertiefung hinsichtlich der Produktentwicklung und hier besonders eine Spezialisierung in die Nutzung bionischer Methoden. Dabei wird der Schwerpunkt auf eine wissenschaftlich fundierte Anwendungsorientierung gelegt. 1.1 Zugehörigkeit zur Fakultät Der Master-Studiengang wird von der Fakultät für Ingenieurwissenschaften getragen. 1.2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Formale Voraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss, Bachelor oder Diplom (FH oder Universität), in einem in der Regel ingenieurwissenschaftlichen Studiengang der Fachrichtungen Maschinenbau, Mechatronik, Werkstoffwissenschaften oder vergleichbarer Studienrichtungen, der an einer staatlich anerkannten Hochschule erworben wurde. Die Zulassungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse. (2) Der Masterstudiengang setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit mindestens 210 ECTS-Punkte voraus. Absolventen mit einem Studienumfang von weniger als 210 ECTS-Punkte können die fehlenden Credits in den beiden Harmonisierungssemestern im Rahmen einer Gasthörerschaft an der HTW nachholen. Über die Anerkennung von Leistungen aus der bisherigen Berufstätigkeit entscheidet die Zulassungskommission. (3) Ausländische Studierende müssen gute Deutschkenntnisse nachweisen. Hierbei kommt die hochschulinterne Richtlinie zur Bewertung der Deutschkenntnisse zur Anwendung. (4) Es muss eine aussagekräftige schriftliche Bewerbung vorliegen. Dieser sind die üblichen Unterlagen und Zeugnisse sowie eine ausführliche Darstellung der Motivation für das Studium beizufügen. Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Auswahl der Studierenden durch die Zulassungskommission unter besonderer Berücksichtigung des Notendurchschnitts und der Aufnahmekapazität. 1.3 Zulassungskommission (1) Die Zulassungskommission besteht aus der Studiengangsleitung und je einem Vertreter der FH Kaiserslautern und dem Bionik-Engineering-Network BEN e.v. Die Studiengangsleitung wird durch den Fakultätsrat der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der HTW gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils 2 Jahre. (2) Für jedes Mitglied der Zulassungskommission wird eine Vertretung benannt. (3) Der Zulassungskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben: Überprüfung der Erfüllung der spezifischen Zulassungsvoraussetzungen, Anerkennung von Leistungen aus der bisherigen Berufstätigkeit, Entscheidung über die Zulassung zum Studium, Festlegung und Durchführung von Eingangsprüfungen 1.4 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Das Weiterbildungsstudium Konstruktionsbionik umfasst einschließlich Prüfungszeiten und der Master-Abschlussarbeit eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. (2) Das Studium kann sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester aufgenommen werden. (3) Insgesamt hat der Studiengang einen Umfang von 90 ECTS-Punkten. 2

1.5 Abschluss und Zeugnis (1) Mit Bestehen der Master-Prüfung wird der akademische Grad "Master of Engineering verliehen. (2) Die Abschlussnote errechnet sich aus den mit den ECTS-Punkten gewichteten Einzelnoten der erfolgreich zu absolvierenden e. 1.6 Wahlpflichtmodule 1.7 Praktische Studienphase 1.8 Auslandssemester 1.9 Master-Abschlussarbeit Die Anmeldung zur Master-Abschlussarbeit ist nach Erreichen von 30 ECTS-Punkten möglich. Die Bearbeitungszeit der Master-Abschlussarbeit beträgt zwölf Monate. Sie ist in der Regel von zwei Prüferinnen/Prüfern zu bewerten; über die Bewertung ist eine schriftliche Begründung zu erstellen. 1.10 Anmeldungen zur Prüfungen Gemäß Studienplan 1.11 Teilzeitstudium Der Studiengang ist berufsbegleitend organisiert. 1.12 Weiterbildung Der Studiengang ist ein weiterbildender Master-Studiengang. 1.13 Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen (1) Die Anerkennung von außerhalb der Hochschule erbrachten Leistungen erfolgt nach den Regelungen der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der HTW. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung. 1.14 Zuteilung von nummern Die nummern setzen sich aus dem Studiengangskürzel MKB und einer laufenden Nummer zusammen. 3

2 Studienplan 2.1 Aufbau des Studiengangs Nummer Präsenzzeit Selbst studium Arbeitsbelastung ECTS- Punkte Art der Prüfung Sem. der Prüfung Möglichkeit zur Wdh.-prüfung MKB1 Allgem. Biologie und Bionik I 40 110 150 5 K 1 semesterweise MKB2 Physiologie für Ingenieure 40 110 150 5 K 1 semesterweise MKB3 Einführung in die Bionik 12 138 150 5 1 semesterweise Ausarbeitung A60% Laborbericht L30% MKB4 MKB5 MKB6 MKB7 Grundlagen der bionischen Produktentwicklung Gestaltoptimierung und Design Technische und bionische Konstruktionswerkstoffe Allgemeine Biologie und Bionik II Präsentation P10% 40 110 150 5 K 3 semesterweise MKB8 Lokomotion 40 110 150 5 K 3 semesterweise MKB9 Orthobionik 40 110 150 5 K 3 semesterweise MKB10 Bionische Lösungssuche 40 110 150 5 K 4 semesterweise MKB11 Projekt Konstruktionsbionik 40 260 300 10 4 semesterweise Projektarbeit PA80% Präsentation P20% MKB12 Master-Abschlussarbeit 900 900 30 5+6 Ausarbeitung A90% Präsentation P10% Summe 412 2288 2700 90 Erläuterungen der Abkürzungen: ECTS = European Credit Transfer System (europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen), 1 ECTS-Punkt entspricht 30 Zeitstunden, Std.: Zeitstunden Art der Prüfung: A = Ausarbeitung, K = Klausur, P = Präsentation, PA = Projektarbeit, L=Labor Prüfungen sind benotet 4

2.2 Vertiefungsfächer- / katalog 2.3 Aufbau der Harmonisierungssemester Nummer Präsenzzeit Selbst studium Arbeitsbelastung ECTS- Punkte Art der Prüfung Sem. der Prüfung Möglichkeit zur Wdh.-prüfung MKB13 CAD und moderne Berechnungsmethoden 40 110 150 5 K 1 semesterweise MKB14 Technische Wahlpflichtfächer* 80 220 300 10 K 1 MKB15 F + E - Projekt 10 440 450 15 Projektarbeit PA80% Präsentation P20% Summe 130 770 900 30 *in Absprache mit der Zulassungskommission 2.4 Teilnahmegebühren Die aktuellen Teilnahmegebühren werden in dem Gebührenverzeichnis für weiterbildende Veranstaltungen des IWW ausgewiesen. 3 Schlussbestimmungen 3.1 Inkrafttreten Diese Anlage zur Prüfungsordnung tritt am 01.04.2014 in Kraft. 3.2 Übergangsregelungen 5