DiAG-B Ladl s fünfzehnte Dezember 2009 Abschaffung der Anlage 18 AVR zum 31.10.2009 - Zerreißprobe für den 3. Weg? I. Vorgeschichte Die Mitarbeiterseite der Bundeskommission konnte erreichen, dass die seit 2001 rechtswidrige Anlage 18 AVR ersatzlos gestrichen wird. Die Mitarbeiterseite der Verhandlungskommission rief Ende letzten Jahres den Vermittlungsausschuss an. Dieser stellte fest, dass es sich bei dem Antrag zur Anlage 18 AVR um ein Unabweisbares Regelungsbedürfnis handelt und machte im Februar 2009 den Vorschlag, diese zum 31.10.2009 abzuschaffen. Nachdem die Bundeskommission innerhalb eines Monats nichts Veränderndes zu diesem Vorschlag beschlossen hat, bekommt der Vorschlag für die AVR jetzt Rechtswirkung. Der Vermittlungsausschuss wies in seiner Entscheidung vom Februar 2009 zusätzlich darauf hin, dass er einen deutlichen Bedarf sieht, in verschiedenen Bereichen markt- und wettbewerbstaugliche Regelungen zu schaffen, die auch außerhalb des derzeitigen Lohnniveaus der AVR liegen können. Im September 2009 wurde der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur künftigen Vergütung geringfügig Beschäftigter bisher Anlage 18 AVR abgelehnt. Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 1
II. Welche Bedeutung hat dieser Beschluss? Die Anlage 18 AVR entfällt zum 31.10.2009 e r s a t z l o s! Die Gehälter von geringfügig Beschäftigten sind genauso anteilig zu ermitteln wie die aller anderen Teilzeitbeschäftigten auch. Dies heißt konkret: Ordnungsgemäße Eingruppierung nach AVR (Achtung: Zustimmungsrecht der MAVen nach 35 MAVO) Zahlung einer an der jeweiligen Septembervergütung orientierten Weihnachtszuwendung für 2009 (und Folgejahre) Zahlung der jeweiligen Zuschläge und Zulagen nach der AVR III. Konsequenzen aus der Abschaffung der Anlage 18 AVR Für Dienstgeber werden alle ehemals unter Anwendung der Anlage 18 AVR begründeten Dienstverhältnisse teurer. In vielen Fällen wird es zu einer Überschreitung der 400 -Grenze kommen; dies führt zu Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Um auch weiterhin die 400 -Grenze einhalten zu können, kann von der Möglichkeit der (teilweisen) Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht werden. Ausführlichere Informationen im AK-Magazin Nr. 33, Download unter: http://akmas.de/index.php?option=com_content&view=article&id=85&itemid=59 IV. Diözesancaritasverband (DiCV) München und Freising beschreitet Sonderweg bei der Abschaffung der Anlage 18 AVR Wichtiger Hinweis: (Dienst) Vereinbarungen zwischen DiCV und G-MAV gelten ausschließlich für die Einrichtungen des Diözesancaritasverbandes und haben für Einrichtungen der Fachverbände und sonstiger Rechtsträger keine Gültigkeit. Interview mit Elisabeth von Liel, Vorsitzende der Gesamt-MAV des DiCV: B'Ladl: Die Gesamt-MAV des DiCV München und Freising lässt es zu, dass der DiCV die Anlage 18 AVR erst zum 01.01.2010 abschafft. Wie ist es dazu gekommen? Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 2
G-MAV: Der DiCV-Dienstgeber hat der Gesamt-MAV mitgeteilt, dass er die Umsetzung des AK-Beschlusses im Punkt Abschaffung der Anlage 18 erst zum 01.01.2010 vollziehen wird. Dem DG wurde vom Finanzamt dringend geraten, die Umstellung nicht innerhalb des Jahres vorzunehmen Die Begründung des Dienstgebers: Die Umstellung von der abgesenkten Einstufung nach Anlage 18 auf die Vergütung nach AVR verändert das gesamte Jahreseinkommens derart, dass viele MitarbeiterInnen rückwirkend die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten würden und Abgaben (Steuern, Sozialabgaben) nach zu zahlen hätten. Die Erklärung dafür war so nachvollziehbar, dass wir zusagten, nichts dagegen zu unternehmen. Die Gesamt MAV vereinbarte mündlich mit dem Dienstgeber, die Umsetzung des AK-Beschlusses statt zum 1. Nov. 2009 zum 1. Jan. 2010 zu dulden. B'Ladl: Du hast die Abrechnungsschwierigkeiten und die evtl. steuerlichen Nachteile für einen Teil der Betroffenen geschildert. Wurden diese von eurem Dienstgeber genannten Folgen für die Mitarbeiter/innen von der Gesamt-MAV überprüft? Torpediert das Vorgehen von DiCV und G-MAV nicht den Beschluss der AK-Bundeskommission? G-MAV: Sachlage ist, dass 400.- -Kräfte im Laufe eines Jahres insgesamt nicht mehr als 4800 verdienen dürfen. Der Caritasverband wird ab 1.1.10 die neue Beschlusslage 1:1 umsetzen und nicht versuchen, in Einzelfällen diese zu unterlaufen. Das werden wir sehr genau beobachten. Wir sind nicht der Meinung, dass es hier um ein Torpedieren geht, sondern um eine pragmatisch vernünftige Vorgehensweise. Als ich vor 2 Wochen den juristischen Berater der Arbeitsrechtlichen Kommission Wolfgang Bartels auf das Problem ansprach, sagte er mir, das sei die einzig vernünftige Möglichkeit, das umzusetzen, wie wir es in München machen. Er räumte ein, dass auch die AK mal einen Fehler machen kann. B'Ladl: Was gibt der Dienstgeber den Dienstnehmern im Diözesan-Caritasverband für dieses Entgegenkommen? G-MAV: Wir gehen davon aus, dass sich so ein Vorgehen auf Dauer für die MitarbeiterInnen rechnen wird. Eine MAV, die auch die Sichtweise des Dienstgebers zur Kenntnis nimmt und deren Relevanz abwägt, wird mehr bei diesem Dienstgeber erreichen. B'Ladl: Vereinbarungen / Absprachen zw. DiCV und G-MAV haben immer eine Art Signalwirkung in der Diözese. Ist eure Absprache zur späteren Abschaffung der Anlage 18 AVR auch verbindlich für die angeschlossenen Fachverbände bzw. Einrichtungen? Glaubst du nicht auch, dass die Gesamt-MAV damit sich, den AK-Vertretern und den MAVen in den angeschlossenen Einrichtungen einen Bärendienst erwiesen hat? Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 3
G- MAV: Diese Duldung gilt natürlich nicht für die angeschlossenen Fachverbände. Die MAVen sind dort frei, mit ihren Dienstgebern ggf. andere Modelle zu entwickeln. Zur Frage des Bärendienstes denke ich eher, dass die AK hätte sie ausreichend Zeit gehabt zu diskutieren - auch lieber den 1.1.2010 gewählt hätte. Vielen Dank für das Gespräch. Die Fragen fürs B'Ladl stellten die Vorsitzenden des DiAG-Vorstandes, Werner Kotter und Werner Schöndorfer V. Aktuelle Situation (Stand: 18.12.2009) 11 (!!) Bischöfe haben ihr sogenanntes Letztentscheidungsrecht - verbrieft in der AK-Ordnung genutzt, um für die geringfügig Beschäftigten wieder Regelungen in Kraft zu setzen, die der abgeschafften Anlage 18 AVR sehr ähneln. Die Bischöfe haben dabei 2 Sachverhalte übersehen : a) Die eingesetzten Regelungen widersprechen dem Teilzeit- und Befristungsgesetz! b) Die Bischöfe verlassen den Dritten Weg, da den betroffenen Kolleginnen und Kollegen Dienstverträge abseits der AVR angeboten werden! VI. Worauf sollten MAVen achten? Die Dienstgeber haben begonnen, die Auswirkungen dieser Umstellung für ihren Bereich zu prüfen. Die MAV sollte sich bemühen, vom Dienstgeber auf dem Laufenden gehalten zu werden, was bei der Prüfung herausgekommen ist und unbedingt rechtzeitig Informationen darüber einfordern, wie der Dienstgeber mit der Umstellung umgehen will. Bei der Eingruppierung spielt auch das Beteiligungsrecht der MAV eine Rolle. Betroffene Mitarbeiter/innen sollten darauf hingewiesen werden, erst ihren Bruttoverdienst ab 01.11.2009 und die sich eventuell ergebenden Veränderungen genau zu prüfen, bevor sie wegen eines eventuellen Wunsches einer Anpassung der Arbeitszeit auf ihren Dienstgeber zugehen. Bei nicht AVR-konformen Eingruppierungen bzw. Dienstverträgen, sollten die Mitarbeitervertretungen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unbedingt dahingehend beraten, erst einmal nichts zu unterschreiben! MAVen sollten von ihrem Zustimmungsverweigerungsrecht (Einstellung / Eingruppierung) Gebrauch machen. Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 4
VII. Fazit: Als positive Auswirkung der Abschaffung der Anlage 18 AVR ist sicher festzuhalten, dass die langjährige Ungerechtigkeit bzw. Rechtswidrigkeit endlich beseitigt wurde. Sehr erfreulich ist auch, dass unser Erzbischof, Hr. Dr. Marx, nicht zu den oben genannten Bischöfen gehört. Die Erzdiözese München und Freising wird dadurch aber keine Insel der Glückseligen ; durch einen Träger mit Sitz in NRW sind die unter V. genannten Regelungen auch in unsere Diözese geschwappt. Ein Träger in der Erzdiözese ist gar der Meinung, eigenmächtig und ohne den Erzbischof in Analogie zu 15 Abs. 7 der AK-O die Regelung des Bischofs von Trier übernehmen zu können. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Anlage 18 AVR ist darüber hinaus auch die eine oder andere Regelung ans Tageslicht gekommen, die die geringfügig beschäftigten Kolleginnen und Kollegen ganz außerhalb der AVR (ins Abseits) stellte. Zu guter letzt stellt sich die Frage, ob die 11 oben genannten Bischöfe durch ihre Letztentscheidungen den 3. Weg vor eine schwere Zerreißprobe stellen oder ob der Bogen bereits überspannt ist dies wird sich in den nächsten Wochen zeigen!! w.s. DiAG-MAV-Tag 2009 Am 14.07.09 fand der DiAG-MAV-Tag 2009 statt. Allen TeilnehmerInnen ist sicherlich noch die nicht enden wollende Neuwahl des DiAG-Vorstandes in (weniger) guter Erinnerung. Der Vorstand der DiAG-B MAV möchte sich an dieser Stelle für die hohe Beteiligung ca. 200 TeilnehmerInnen aus 75 MAVen - und für das entgegengebrachte Vertrauen herzlich bedanken! Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 5
Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 6
MAV-Wahlen 2009 Dieses Jahr wurden turnusgemäß wieder MAV-Neuwahlen durchgeführt. Dazu die statistischen Erhebungen ; Stand: August 2009: Der DiAG-B-MAV gemeldete MAVen insgesamt: 144 davon MAVen des DiCV: 61 MAVen aus angeschlossenen Fachverbänden / Stiftungen: 83 MAV-Größen: 1er MAVen: 11 3er MAVen: 47 5er MAVen: 42 7er MAVen: 30 9er MAVen: 3 11er MAVen 2 13er MAVen: 4 15er MAVen 3 fehlende Angaben: 2 MAV-Mitglieder insgesamt: 712 davon Frauen: 448 Männer: 264 Wahlberechtigte MitarbeiterInnen insgesamt: ca. 17.200 Die DiAG-B MAV wünscht allen (neu)gewählten MAV-Mitgliedern ein allzeit gutes Gelingen ihrer MAV-Tätigkeit! p.p./w.s. Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 7
DiAG-B-MAV Termine für die Vorstandssitzungen 2010 Mo., 01.02.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 08.03.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 26.04.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 17.05.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 21.06.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 05.07.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 27.09.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 18.10.2010, 13.00 16.00 Uhr Mo., 22.11.2010, 13.00 16.00 Uhr Fr., 13.12.2010, 13.00 16.00 Uhr = DiAG on Tour ist möglich Der Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen (DiAG-MAV B) ist nach wie vor mobil unterwegs ( DiAG on Tour ) - er kommt auf Einladung zu den MAVen in die Einrichtung. Bei den gemeinsamen Sitzungen ist Gelegenheit zu einem intensiven Meinungsaustausch mit dem DiAG-B-Vorstand über die Arbeit der jeweiligen MAV, ihre Erfolge und Probleme. Gelegentlich lassen es sich auch die jeweiligen GeschäftsführerInnen nicht nehmen, in einem Gespräch mit der DiAG ihr gutes Verhältnis zu ihrer MAV zu demonstrieren. Eine Einrichtungsbesichtigung und ein gemeinsames Mittagessen runden normalerweise das Besuchsprogramm ab. Im Anschluss findet die Vorstandssitzung der DiAG in der Einrichtung statt. Wenn auch Ihre MAV an einem Besuch des DiAG-B-Vorstandes Interesse hat, dann bitte telefonisch bzw. per E-Mail melden! Mögliche Termine entnehmen sie bitte der Terminübersicht! Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 8
Facharbeitsgruppen der DiAG-MAV-B DiAG spezial : Die DiAG spezial Termine für 2010: Mo., 22. März 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr Mo., 19. Juli 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr Mo., 04. Oktober 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr Mo., 20. Dezember 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr im PRMH, Raum 010, Hirtenstr. 4 in München Facharbeitsgruppe Pflege : Die Termine 2010 der Facharbeitsgruppe Pflege : Mo., 22. Februar 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr im PRMH, Raum 010 Mo., 29. November 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr im PRMH, Raum 010 Einladungen dazu erfolgen gesondert Facharbeitsgruppe MAVen in Behinderteneinrichtungen : Die Termine 2010 der Facharbeitsgruppe MAVen in Behinderteneinrichtungen : Do., 25. Februar 2010, 10.00 Uhr 16.00 Uhr in München CZ i.d. Landwehrstr. Di., 16. November 2010, 10.00 Uhr 16.00 Uhr in Au am Inn Einladungen dazu erfolgen gesondert Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 9
Facharbeitsgruppe MAVen in Jugendhilfeeinrichtungen : Die Termine 2010 der Facharbeitsgruppe MAVen in Jugendhilfeeinrichtungen : Di., 09. März 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr im Adelgundenheim Di., 09. November 2010, 13.30 Uhr 16.00 Uhr im BBW Kirchseeon Einladungen dazu erfolgen gesondert Alle MAVen haben nach 25 MAVO ein Recht auf Teilnahme an den Facharbeitsgruppen nehmt Euer Recht in Anspruch!! DiAG-B-MAV - News Einigung bei Ausführungsbestimmungen zu 25 MAVO: Am 25.09.09 haben sich DiCV, Erzbischöfliches Ordinariat und DiAG-B MAV endlich auf die Ausführungsbestimmungen zu 25 MAVO einigen können, die durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising zum 01.11.2009 in Kraft gesetzt wurden. Wesentliche Neuerungen sind: Neue Quoten-Regelung für Teilnahme an Mitgliederversammlung: 1er und 3er MAVen: 5er und 7er MAVen: 11er und 13er MAVen: 15er MAVen: 1 MAV-VertreterIn 2 MAV-VertreterInnen 3 MAV-VertreterInnen 4 MAV-VertreterInnen Mit dem Einverständnis des Dienstgebers dürfen selbstverständlich mehr MAV-VertreterInnen aus der jeweiligen MAV an der Mitgliederversammlung teilnehmen! Das angestrebte Ziel, aus der Mitgliederversammlung eine Vollversammlung zu machen, konnte leider nicht erreicht werden. Die Mitgliedersammlung kann künftig eine Wahlordnung für die DiAG-B MAV beschließen; damit gehören Vorstandswahlen mit über 2 Stunden Dauer wohl endgültig der Vergangenheit an. Das oben angeführte Sitzrecht ist gleichzeitig das Stimmrecht. w.s. Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 10
Jahresmeldung 2009 Yes, you can! Liebe MAV-Kolleginnen und Kollegen, wir weisen bei den DiAG-MAV-Tagen immer wieder darauf hin, dass wir für unsere Arbeit regelmäßig Daten von euch benötigen, insbesondere Dienstgeberverstöße, Verfahren vor der Einigungsstelle bzw. dem Kirchl. Arbeitsgericht etc. Jetzt ist es wieder so weit - same procedure as every year: Die Jahresmeldung 2009 liegt diesem B Ladl bei bzw. steht auf der Homepage zum Download bereit. Nicht vergessen: Repräsentative Aussagen sind nur möglich, wenn sich möglichst viele MAVen an der Umfrage beteiligen! Yes, you can!!! w.s. wünscht Euch / Ihnen die DiAG-B MAV! Die AutorInnen dieses B Ladls: e.v.l. = Elisabeth von Liel p.p. = Petra Prinz w.k. = Werner Kotter w.s. = Werner Schöndorfer Hirtenstr. 4, 80335 München, Tel./Hotline-Nr.: 089 55169-496, Fax: 089 55169-402 Seite 11