Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen - Aktualisierung am 1. November 2014 -
Diese Broschüre wurde unter Aufsicht einer aus Beamten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen bestehenden Arbeitsgruppe erstellt. Sie darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Föderalen Öffentlichen Dienstes nicht mittels Druck, Kopie, Mikrofilm oder auf jegliche andere Weise vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. Sie kann ebenfalls nicht als ministerielles Rundschreiben betrachtet werden und kann somit nicht vor Gericht geltend gemacht werden. Layout: Dienst Strategische Koordination und Kommunikation Verantwortlicher Herausgeber: Nadine Daoût (Dienst Strategische Koordination und Kommunikation) FÖD Finanzen - North Galaxy B24 Boulevard du Roi Albert II 33, Bk. 70-1030 Brüssel D/2014-1418/20
Inhalt Schenkungen 5 Schenkung: Begriffsbestimmung, Arten usw. 7 Berechnung der Schenkungssteuer 9 Steuersätze in den verschiedenen Regionen 10 Erbschaften 37 Sperrung und Freigabe der Bankkonten 39 Tod und Nachlasserklärung 47 Erbschaft und Berechnung der Erbschaftssteuer 57 Steuersätze in den verschiedenen Regionen 58 Zahlung der Erbschaftssteuer 87 Glossar 89 3
Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften Schenkungen 5
Schenkung: Begriffsbestimmung, Arten usw. Was ist eine Schenkung? Eine Schenkung ist ein Vertrag, durch den der Schenker unentgeltlich, unverzüglich und unwiderruflich ein bewegliches oder unbewegliches Gut zu Gunsten eines Beschenkten, der dies annimmt, verschenkt. Vor meinem Tod möchte ich gerne einen Teil meiner Güter verschenken. Ist eine solche Schenkung steuerpflichtig? Wenn Sie eine Schenkung von beweglichen Gütern beabsichtigen, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten: die Handschenkung, die indirekte Schenkung per Banküberweisung, die Schenkung durch notarielle Urkunde. Bei der Schenkung unbeweglicher Güter ist zwingend eine notarielle Urkunde notwendig. Diese notarielle Urkunde muss registriert werden und der Beschenkte muss Schenkungssteuer zahlen. Was versteht man unter Handschenkung? Bei einer Handschenkung gehen unbewegliche Güter ohne Formalitäten von einer Hand in die andere über. Die für diese Schenkung zu berücksichtigenden Güter sind Geld, Schmuck, Antiquitäten usw. Für Handschenkungen besteht keinerlei Registrierungspflicht und daher ist auch keine Schenkungssteuer geschuldet. Wenn die Handschenkung jedoch registriert wurde, wird die Schenkungssteuer fällig. 7
Wenn die Schenkung nicht registriert wurde und der Schenker innerhalb von 3 Jahren ab Schenkung verstirbt, muss diese Schenkung in der Nachlasserklärung vermerkt werden. Auf den Betrag der Schenkung wird dann Erbschaftssteuer erhoben. Die Erbschaftssteuer ist höher als die Schenkungssteuer. Als Beschenkter können Sie eine Handschenkung ohne Mitwirken eines Notars registrieren lassen, indem Sie dem Registrierungsamt alle Dokumente (Briefe usw.), die die Existenz der Schenkung belegen, übermitteln. Wenn Sie Registrierungsgebühren auf diese Schenkung beweglicher Güter gezahlt haben, müssen Sie sie als Erbe nicht mehr in der Nachlasserklärung vermerken und Sie schulden demnach auch keine Erbschaftssteuer. Was versteht man unter indirekte Schenkung per Banküberweisung? Ebenso besteht für die indirekte Schenkung per Banküberweisung keine Registrierungspflicht und daher ist auch keine Schenkungssteuer geschuldet. Wenn diese Schenkung jedoch registriert wurde, wird die Schenkungssteuer fällig. Wenn die Schenkung nicht registriert wurde und der Schenker verstirbt innerhalb von 3 Jahren ab Schenkung, muss diese Schenkung in der Nachlasserklärung aufgeführt werden. Die Erbschaftssteuer wird dann auf den Betrag der Schenkung erhoben und ist höher als die Schenkungssteuer. Als Beschenkter können Sie eine indirekte Schenkung per Banküberweisung ohne Mitwirken eines Notars registrieren lassen, indem Sie dem Registrierungsamt alle Dokumente (Briefe, Überweisungsbeleg usw.), die die Existenz der Schenkung belegen, übermitteln. Wenn Sie Registrierungsgebühren auf diese Schenkung beweglicher Güter gezahlt haben, müssen Sie sie als Erbe nicht mehr in der Nachlasserklärung vermerken und Sie schulden demnach auch keine Erbschaftssteuer. 8
Berechnung der Schenkungssteuer Wie wird die Schenkungssteuer berechnet? Die Schenkungssteuer wird berechnet auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach einem Steuersatz, der im Verhältnis zum Wert der Güter ansteigt nach einem Steuersatz, der im Verhältnis zum Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variiert (je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Steuersatz) Die Steuersätze variieren je nach Region, in der der Schenker seinen Steuerwohnsitz zum Zeitpunkt der Schenkung hat. Wenn während 5 Jahren vor der Schenkung der Steuerwohnsitz des Schenkers an mehr als einem Ort in Belgien war, wird der Steuersatz der Region angewandt, in der er während dieses Zeitraums am längsten seinen Steuerwohnsitz hatte. 9
Steuersätze in den verschiedenen Regionen WALLONISCHE REGION 1. Schenkung von unbeweglichen Gütern Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden in der Wallonischen Region angewandt? Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehepartner/gesetzlich Zusammen-wohnenden in der Wallonischen Region gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz. Schenkungstranche (Euro) von 0,01 12.500,01 25.000,01 50.000,01 100.000,01 150.000,01 200.000,01 250.000,01 Über 500.000 bis (einschließlich) 12.500 25.000 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 500.000 An Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 3 4 5 7 10 14 18 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 375 875 2.125 5.625 10.625 17.625 26.625 86.625 10
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwoh-nenden eine Immobilie in der Wallonischen Region erhalte? Die Ermäßigung für beschenkte Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnende, die wenigstens drei lebende Kinder unter 21 Jahren haben, beläuft sich auf 4 % pro Kind, das das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht hat. Diese Ermäßigung darf jedoch nicht höher als 124 Euro pro Kind sein. Was versteht man unter gesetzlich Zusammenwohnendem in der Wallonischen Region? Unter gesetzlich Zusammenwohnendem versteht man in der Wallonischen Region: die Person, die zum Zeitpunkt der Schenkung mit dem Schenker zusammenwohnt und mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen unterschrieben hat vorausgesetzt, dass die Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen dem belgischen Zivilgesetzbuch oder dem Gesetzbuch über das internationale Privatrecht entsprechend aufgestellt wurde Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammen-wohnenden eine Immobilie, die zu Wohnzwecken in der Wallonischen Region bestimmt ist, erhalte? Bei einer Schenkung zwischen Eheleuten/gesetzlich Zusammenwohnenden eines Teils des Volleigentums des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt ist, in der Wallonischen Region liegt und in der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung seit mindestens 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz hat, wird folgender Vorzugstarif für den Beschenkten, der seine Anwendung beantragt, gewährt: 11
Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 25.000,01 50.000,01 175.000,01 250.000,01 Über 500.000 bis (einschließlich) 25.000 50.000 175.000 250.000 500.000 Zwischen Ehepartnern und gesetzlich Zusammenwohnenden anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 1 2 5 12 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 250 750 7.000 16.000 76.000 Außerdem ist für die Schenkungsurkunden, die diesem Vorzugstarif unterliegen, dasjenige was zwischen Eheleuten oder gesetzlich Zusammenwohnenden geschenkt wurde, von der Schenkungssteuer befreit: für einen Betrag von 12.500 Euro für einen Betrag von zusätzlichen 12.500 Euro wenn der Bruttoteil pro Beschenktem 125.000 Euro nicht übersteigt. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Wallonischen Region angewandt? Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Wallonischen Region gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz. 12
Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 50.000,01 100.000,01 150.000,01 200.000,01 250.000,01 Über 500.000 12.500 25.000 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 500.000 Zwischen gerader Linie anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 3 4 5 7 10 14 18 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 375 875 2.125 5.625 10.625 17.625 26.625 86.625 Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkelkind, Elternteil, Großelternteil) eine Immobilie, die zu Wohnzwecken in der Wallonischen Region bestimmt ist, erhalte? Bei einer Schenkung in gerader Linie eines Teils des Volleigentums des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt ist, in der Wallonischen Region liegt und in der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung seit mindestens 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz hat, wird folgender Vorzugstarif für jeden der Beschenkten, der seine Anwendung beantragt, gewährt: Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 25.000,01 50.000,01 175.000,01 250.000,01 Über 500.000 25.000 50.000 175.000 250.000 500.000 anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 1 2 5 12 24 30 In gerader Linie Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 250 750 7.000 16.000 76.000 13
Außerdem sind Schenkungen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) von der Schenkungssteuer befreit: für einen Betrag von 12.500 Euro für einen Betrag von zusätzlichen 12.500 Euro wenn der Bruttoteil pro Beschenktem 125.000 Euro nicht übersteigt. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen Bruder oder eine Schwester in der Wallonischen Region angewandt? Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Bruder oder eine Schwester in der Wallonischen Region gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz. Schenkungstranche (Euro) An Geschwister von bis (einschl.) Anwendbarer Steuersatz auf die jeweilige Tranche Zahlbarer Steuerbetrag für die vorausgehenden Tranchen (Euro) 0,01 12.500,01 25.000,01 75.000,01 Über 175.000 12.500 25.000 75.000 175.000 20 25 35 50 65 2.500 5.625 23.125 73.125 Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Onkel, Tante, Nichte oder Neffen zum Tragen? Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an Onkel, Tante, Nichte oder Neffen in der Wallonischen Region werden Registrierungsgebühren auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert gemäß folgender Tabelle zahlbar. 14
Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 12.500,01 25.000,01 75.000,01 Über 175.000 bis (einschließlich) 12.500 25.000 75.000 175.000 Zwischen Onkeln oder Tanten und Neffen oder Nichten anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 25 30 40 55 70 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 3.125 6.875 26.875 81.875 Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an eine andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der Wallonischen Region angewandt? Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an eine andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Familienangehörigen in gerader Linie, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Wallonischen Region gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz. Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 75.000,01 Über 175.000 12.500 25.000 75.000 175.000 Zwischen allen anderen Personen anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 30 35 60 80 80 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 3.750 8.125 38.125 118.125 15
Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Wallonischen Region erhalte? Der Beschenkte, der wenigstens 3 lebende Kinder hat, die am Tag, an dem die Steuer dem Staat zusteht, das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht haben, erhält eine Ermäßigung von 2 % für jedes seiner Kinder, die jedoch 62 Euro pro Kind nicht übersteigen darf. Für den beschenkten Ehepartner oder Zusammenwohnenden werden diese Zahlen verdoppelt (siehe hiervor). 2. Schenkung von beweglichen Gütern Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden in der Wallonischen Region angewandt? Im Prinzip wird eine Steuer von 3,3 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehen ist, erhoben. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Wallonischen Region angewandt? Im Prinzip wird eine Steuer von 3,3 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehen ist, erhoben. 16
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Bruder oder eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Wallonischen Region angewandt? Im Prinzip wird eine Steuer von 5,5 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehen ist, erhoben. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an eine andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der Wallonischen Region angewandt? Im Prinzip wird eine Steuer von 7,7 % auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter erhoben. Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Anderenfalls wird die Steuer, die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehen ist, erhoben. REGION BRÜSSEL-HAUPTSTADT 1. Schenkung von unbeweglichen Gütern Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an den Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt? Die Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Region Brüssel Hauptstadt gibt Anlass zur Erhebung einer Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter zu folgendem Steuersatz. 17
Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 50.000,01 100.000,01 175.000,01 250.000,01 Über 500.000 bis (einschließlich) 50.000 100.000 175.000 250.000 500.000 Zwischen Ehepartnern und gesetzlich anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 3 8 9 18 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 1.500 5.500 12.250 25.750 85.750 Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte? Die Ermäßigung für beschenkte Ehepartner/Zusammenwohnende, die wenigstens drei lebenden Kinder unter 21 Jahren haben, beläuft sich auf 4 % pro Kind, das das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht hat. Diese Ermäßigung darf jedoch nicht höher als 124 Euro pro Kind sein. Was versteht man unter Zusammenwohnender in der Region Brüssel- Hauptstadt? Unter Zusammenwohnender versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt: die Person mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen gemacht hat. 18
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammen-wohnenden eine Immobilie, die zu Wohnzwecken bestimmt ist, in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte? Bei einer Schenkung zwischen Eheleuten/gesetzlich Zusammenwohnenden eines Teils des Volleigentums des Schenkers in einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt ist und die in der Region Brüssel-Hauptstadt liegt, wird folgender Vorzugstarif angewandt. Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 50.000,01 100.000,01 175.000,01 250.000,01 Über 500.000 bis (einschließlich) 50.000 100.000 175.000 250.000 500.000 Zwischen Ehepartnern und gesetzlich anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 2 5,3 6 12 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 1.000 3.650 8.150 17.150 77.150 Achtung! Die Anwendung dieses Vorzugstarifs unterliegt folgenden Bedingungen: 1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht das gesamte Volleigentum an einer anderen Wohnimmobilie besitzen, auch nicht, wenn diese sich im Ausland befindet. 2. Der Beschenkte muss die Anwendung des Vorzugstarifs ausdrücklich in der Schenkungsurkunde oder in der Urkunde zur Annahme der Schenkung beantragen. 3. In dieser Urkunde muss jeder der Beschenkten, der die Anwendung des Vorzugstarifs beantragt, ausdrücklich erklären, dass er von dieser Anwendung nicht ausgeschlossen ist. 19
4. Wenigstens einer der Beschenkten, der die Anwendung dieses Vorzugstarifs beantragt, muss sich in dieser Urkunde verpflichten: seinen Hauptwohnort innerhalb von 2 Jahren ab Registrierung an die Adresse besagter Wohnung zu verlegen seinen Hauptwohnort während mindestens 5 Jahren ab Einrichtung seines Hauptwohnortes in besagtem Gut in der Region Brüssel-Hauptstadt zu behalten Achtung: Die Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BS 2. Februar 2012) hat diese Bedingung aufgehoben für Urkunden, die ab 12. Februar 2012 getätigt wurden. Dieser Vorzugstarif ist nicht anwendbar bei der Schenkung eines Baugrundstücks. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von Immobilien an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt? Bei Schenkung unbeweglicher Güter an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt wird die Schenkungssteuer auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach folgendem Steuersatz erhoben: Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 50.000,01 100.000,01 175.000,01 250.000,01 Über 500.000 50.000 100.000 175.000 250.000 500.000 anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 3 8 9 18 24 30 In gerader Linie Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 1.500 5.500 12.250 25.750 85.750 20
Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkelkind, Elternteil, Großelternteil) eine Immobilie, die zu Wohnzwecken bestimmt ist, in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte? Bei einer Schenkung in gerader Linie eines Teils des Volleigentums des Schenkers in einer Immobilie, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt ist und die in der Region Brüssel-Hauptstadt liegt, wird folgender Vorzugstarif angewandt. Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 50.000,01 100.000,01 175.000,01 250.000,01 Über 500.000 50.000 100.000 175.000 250.000 500.000 anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 2 5,3 6 12 24 30 In gerader Linie Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 1.000 3.650 8.150 17.150 77.150 Achtung! Die Anwendung dieses Vorzugstarifs unterliegt folgenden Bedingungen: 1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht das gesamte Volleigentum einer anderen Wohnimmobilie besitzen, auch nicht wenn diese sich im Ausland befindet. 2. Der Beschenkte muss die Anwendung des Vorzugstarifs ausdrücklich in der Schenkungsurkunde oder in der Urkunde zur Annahme der Schenkung beantragen. 3. In dieser Urkunde muss jeder der Beschenkten, der die Anwendung des Vorzugstarifs beantragt, ausdrücklich erklären, dass er von dieser Anwendung nicht ausgeschlossen ist. 21
4. Wenigstens einer der Beschenkten, der die Anwendung dieses Vorzugstarifs beantragt, muss sich in dieser Urkunde verpflichten: seinen Hauptwohnort innerhalb von 2 Jahren ab Registrierung an die Adresse besagter Wohnung zu verlegen seinen Hauptwohnort während mindestens 5 Jahren ab Einrichtung seines Hauptwohnortes in besagtem Gut in der Region Brüssel-Hauptstadt zu behalten. Achtung: Die Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BS 2. Februar 2012) hat diese Bedingung aufgehoben für die Urkunden, die ab dem 12. Februar 2012 getätigt wurden. Dieser Vorzugstarif ist nicht anwendbar bei der Schenkung eines Baugrundstücks. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen Bruder oder eine Schwester in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt? Bei einer Schenkung unbeweglicher Güter an einen Bruder oder eine Schwester wird die Schenkungssteuer in der Region Brüssel-Hauptstadt auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach folgendem Steuersatz erhoben. Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 50.000,01 100.000,01 175.000,01 Über 250.000 12.500 25.000 50.000 100.000 175.000 250.000 Zwischen Geschwistern anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 20 25 30 40 55 60 65 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 2.500 5.625 13.125 33.125 74.375 119.375 22
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Region Brüssel- Hauptstadt angewandt? Bei einer Schenkung unbeweglicher Güter an einen Onkel, eine Tante, einem Neffen oder eine Nichte wird die Schenkungssteuer in der Region Brüssel-Hauptstadt auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach folgendem Steuersatz erhoben. Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 50.000,01 100.000,01 Über 175.000 bis (einschließlich) 50.000 100.000 175.000 Zwischen Onkeln oder Tanten und Neffen oder Nichten anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 35 50 60 70 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 17.500 42.500 87.500 Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an eine andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt? Bei der Schenkung unbeweglicher Güter an einen andere Person als den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Familienangehörigen in gerader Linie, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte wird die Schenkungssteuer in der Region Brüssel-Hauptstadt auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter nach folgendem Steuersatz erhoben. 23
Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 50.000,01 75.000,01 Über 175.000 50.000 75.000 175.000 Zwischen allen anderen Personen anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 40 55 65 80 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 20.000 33.750 98.750 Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Region Brüssel-Hauptstadt erhalte? Der Beschenkte, der wenigstens 3 lebende Kinder hat, die am Tag, an dem die Steuer dem Staat zusteht, das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht haben, erhält eine Ermäßigung von 2 % für jedes seiner Kinder, die jedoch 62 Euro pro Kind nicht übersteigen darf. Für den beschenkten Ehepartner oder gesetzliche Zusammenwohnenden werden diese Zahlen verdoppelt (siehe hiervor). 2. Schenkung von beweglichen Gütern Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an den Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Region Brüssel- Hauptstadt angewandt? Auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von 3 % erhoben. 24
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt? Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von 3 % erhoben. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an eine andere Person als einen Ehepartner oder einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt? Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von 7 % erhoben. 25
FLÄMISCHE REGION Ab 1. Januar 2015 ist die Flämische Region für die Schenkungssteuer bei unbeweglichen und beweglichen Gütern zuständig. Für die Schenkung von Immobilien : Der Schenker muss in der Flämischen Region wohnen (und mindestens während der längsten Zeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Schenkung dort gewohnt haben (Fünf-Jahre-Regel)). oder Wenn der Schenker nicht in Belgien wohnt, muss die Schenkung (eine) Immobilie(n) betreffen, die sich in der Flämischen Region befindet. Für die Schenkung von beweglichen Gütern : Der Schenker muss in der Flämischen Region wohnen (Fünf-Jahre-Regel). oder Wenn der Schenker nicht in Belgien wohnt, muss der Beschenkte in der Flämischen Region wohnen (Fünf-Jahre-Regel). oder Wenn weder der Schenker, noch der Beschenkte einen Wohnsitz in Belgien hat, muss die Schenkung in der Flämischen Region registriert werden. 26
1. Schenkung von unbeweglichen Gütern Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an den Ehepartner/Zusammenwohnenden in der Flämischen Region angewandt? Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 50.000,01 100.000,01 150.000,01 200.000,01 250.000,01 Über 500.000 12.500 25.000 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 500.000 Zwischen Ehepartnern und anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 3 4 5 7 10 14 18 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 375 875 2.125 5.625 10.625 17.625 26.625 86.625 Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von meinem Ehepartner/Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Flämischen Region erhalte? Die Ermäßigung für beschenkte Ehepartner/Zusammenwohnende, die wenigstens drei lebenden Kinder unter 21 Jahren haben, beläuft sich auf 4 % pro Kind, das das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht hat. Diese Ermäßigung darf jedoch nicht höher als 124 Euro pro Kind sein. Diese Ermäßigung ist nicht gültig bei Schenkung eines zum ermäßigten Satz besteuerten Baugrundstücks. 27
Was versteht man unter Zusammenwohnender in der Flämischen Region? Unter Zusammenwohnender versteht man in der Flämischen Region: die Person mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen gemacht hat (=gesetzlich Zusammenwohnender) die Person(en), die am Tag der Schenkung wenigstens seit einem Jahr ununterbrochen mit dem Schenker in einem gemeinsamen Haushalt zusammengewohnt haben (= faktisch Zusammenwohnender). Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von meinem Ehepartner/Zusammenwohnenden ein Grundstück in der Flämischen Region erhalte, das zum Bau einer Wohnung nach Städtebauvorschriften bestimmt ist? Im Fall einer Schenkung zwischen Eheleuten/Zusammenwohnenden eines Baugrundstücks, das zum Bau einer Wohnung bestimmt ist, sind die Steuersätze bis zu einem Teilbetrag von 100.000 bis einschließlich 150.000 Euro um 2 % gegenüber dem gewöhnlichen Steuersatz ermäßigt. Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 50.000,01 100.000,01 150.000,01 200.000,01 250.000,01 Über 500.000 12.500 25.000 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 500.000 Zwischen Ehepartnern und anwendbarer Protzentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 1 2 3 5 8 14 18 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 125 375 1.125 3.625 7.625 14.625 23.625 83.625 28
Bedingung zur Beibehaltung der Ermäßigung Für Urkunden, die vor 1. Januar 2012 getätigt wurden Eine vollständige Akte für den Erhalt der Baugenehmigung einer Wohnung muss beim Städtebau innerhalb von 3 Jahren nach der Schenkung eingereicht werden. Für Urkunden, die zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2014 getätigt wurden Das Haushaltsdekret 2012 sieht zum letzten Mal eine Verlängerung dieser Vorzugsregelung bis 31. Dezember 2014 vor. Außerdem führt das Dekret neue Bedingungen zur Anwendung des ermäßigten Satzes auf.. Das Grundstück, das Sie schenken möchten ist zum Bau einer Wohnung nach Städtebauvorschriften bestimmt. Jetzt kommt dazu, dass das Grundstück in der Flämischen Region liegen muss. Andere Neuerung: die Person, der Sie das Grundstück schenken, muss sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren ab Urkunde ihren Hauptwohnsitz an der Adresse des Grundstücks zu nehmen. Dies schließt die doppelte Bedingung ein, dass auf diesem Grundstück tatsächlich eine Wohnung errichtet werden muss und dass der Beschenkte dort effektiv wohnen muss. Die frühere Bedingung, dass der Beschenkte eine vollständige Akte für den Erhalt einer Baugenehmigung einreichen musste, entfällt jedoch. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Flämischen Region angewandt? Seit 17. Januar 2014 sind folgende Schenkungen in der Flämischen Region Schenkungen in gerader Linie : Schenkungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern (Kind des Elternteils, des gesetzlich Zusammenwohnenden oder des faktisch zusammenwohnenden Partners) und umgekehrt wenn es gemeinsame Nachkommen gibt, Schenkungen zwischen geschiedenen oder von Tisch und Bett getrennten Eltern und Schenkungen zwischen Ex-Zusammenwohnenden Schenkungen zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern - und umgekehrt - wenn die "de facto adoptierte" Person vor dem Altern von 21 Jahren und ununterbrochen während drei Jahren im Haushalt einer anderen Person gelebt hat und hauptsächlich von dieser Person oder deren Partner (Ehepartner, gesetzlich 29
Zusammenwohnender oder faktisch zusammenwohnender Partner) die Hilfe und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren "blutsverwandten" Eltern erhalten. Die vorgenannten Schenkungen unterliegen einem Vorzugssatz (3 % für die Schenkung beweglicher Güter, 3 % bis 30 % für die Schenkung von Immobilien). Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 12.500,01 25.000,01 50.000,01 100.000,01 150.000,01 200.000,01 250.000,01 Über 500.000 bis (einschließlich) 12.500 25.000 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 500.000 An Verwandte in auf- und absteigender Linie anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 3 4 5 7 10 14 18 24 30 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 375 875 2.125 5.625 10.625 17.625 26.625 86.625 Kann ich eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) ein Baugrundstück in der Flämischen Region erhalte, das zum Bau einer Wohnung nach Städtebauvorschriften bestimmt ist? Bei Schenkung eines Grundstücks in gerader Linie, das zum Bau einer Wohnung bestimmt ist, sind die Steuersätze bis zum Teilbetrag von 100.000 bis einschließlich 150.000 Euro um 2 % im Vergleich zum normalen Steuersatz ermäßigt. 30
Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 50.000,01 100.000,01 150.000,01 200.000,01 250.000,01 Über 500.000 12.500 25.000 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 500.000 anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 1 2 3 5 8 14 18 24 30 In gerader Linie Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 125 375 1.125 3.625 7.625 14.625 23.625 83.625 Bedingung zur Beibehaltung der Ermäßigung Für Urkunden, die vor 1. Januar 2012 getätigt wurden Eine vollständige Akte für den Erhalt der Baugenehmigung einer Wohnung muss beim Städtebau innerhalb von 3 Jahren nach der Schenkung eingereicht werden. Für Urkunden, die zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2014 getätigt wurden Das Haushaltsdekret 2012 sieht zum letzten Mal eine Verlängerung dieser Vorzugsregelung bis 31. Dezember 2014 vor. Außerdem führt das Dekret neue Bedingungen zur Anwendung des ermäßigten Satzes ein. Das Grundstück, das Sie schenken möchten ist zum Bau einer Wohnung nach Städtebauvorschriften bestimmt. Jetzt kommt dazu, dass das Grundstück in der Flämischen Region liegen muss. Andere Neuerung: die Person, der Sie das Grundstück schenken, muss sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren ab Urkunde ihren Hauptwohnsitz an der Adresse des Grundstücks zu nehmen. Dies schließt die doppelte Bedingung ein, dass auf diesem Grundstück tatsächlich eine Wohnung errichtet werden muss und dass der Beschenkte dort effektiv wohnen wird. Die frühere Bedingung, dass der Beschenkte eine vollständige Akte für den Erhalt einer Baugenehmigung einreichen musste, entfällt jedoch. 31
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen Bruder oder eine Schwester in der Flämischen Region angewandt? Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 75.000,01 Über 175.000 12.500 25.000 75.000 175.000 Zwischen Geschwistern anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 20 25 35 50 65 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 2.500 5.625 23.125 73.125 Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Flämischen Region angewandt? Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 12.500,01 25.000,01 75.000,01 Über 175.000 bis (einschließlich) 12.500 25.000 75.000 175.000 Zwischen Onkeln oder Tanten und Neffen oder Nichten anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 25 30 40 55 70 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 3.125 6.875 26.875 81.875 32
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung einer Immobilie an eine andere Person als den Ehepartner/Zusammenwohnenden, den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der Flämischen Region angewandt? Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 12.500,01 25.000,01 75.000,01 Über 175.000 12.500 25.000 75.000 175.000 Zwischen allen anderen Personen anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 30 35 50 65 80 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 3.750 8.125 33.125 98.125 Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden oder einem Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkelkind, Elternteil, Großelternteil) ein Baugrundstück in der Flämischen Region erhalte, das zum Bau einer Wohnung nach Städtebauvorschriften bestimmt ist? Bei Schenkung eines Baugrundstücks, das zum Bau einer Wohnung bestimmt ist, zwischen Personen, die nicht Ehepartner/Zusammenwohnende oder Familienangehörige in gerader Linie sind, ist ein Steuersatz von 10 % bis zum Teilbetrag von 150.000 Euro anwendbar. Darüber hinaus ist der gewöhnliche Steuersatz für Schenkungen von Immobilien unter Berücksichtigung des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenker und Beschenktem anwendbar. 33
Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 150.000,01 Über 175.000 150.000 175.000 Zwischen Geschwistern anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 10 50 65 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 15.000 27.500 Teilbetrag der Schenkung in Euro von 0,01 150.000,01 Über 175.000 bis (einschließlich) 150.000 175.000 Zwischen Onkeln oder Tanten und Neffen oder Nichten anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 10 55 70 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 15.000 28.750 Teilbetrag der Schenkung in Euro von bis (einschließlich) 0,01 150.000,01 Über 175.000 150.000 175.000 Zwischen allen anderen Personen anwendbarer Prozentsatz auf den entsprechenden Teilbetrag 10 65 80 Gesamtbetrag der Steuer auf die vorangehenden Teilbeträge (in EUR) 15.000 31.250 34
Kann ich auch eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn ich von einer anderen Person als meinem Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden eine Immobilie in der Flämischen Region erhalte? Der Beschenkte, der wenigstens 3 lebende Kinder hat, die am Tag, an dem die Steuer dem Staat zukommt, das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht haben, erhält eine Ermäßigung von 2 % für jedes seiner Kinder, die jedoch 62 Euro pro Kind nicht übersteigen darf. Für den beschenkten Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden werden diese Ziffern verdoppelt (siehe hiervor). 2. Schenkung von beweglichen Gütern Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an den Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnenden in der Flämischen Region angewandt? Auf den Bruttowert der vom Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von 3 % erhoben. Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Flämischen Region angewandt? Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von 3 % erhoben. 35
Seit 17. Januar 2014 sind folgende Schenkungen in der Flämischen Region Schenkungen in gerader Linie : Schenkungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern (Kind des Elternteils, des gesetzlich Zusammenwohnenden oder des faktisch zusammenwohnenden Partners) und umgekehrt wenn es gemeinsame Nachkommen gibt, Schenkungen zwischen geschiedenen oder von Tisch und Bett getrennten Eltern und Schenkungen zwischen Ex-Zusammenwohnenden Schenkungen zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern - und umgekehrt - wenn die "de facto adoptierte" Person vor dem Altern von 21 Jahren und ununterbrochen während drei Jahren im Haushalt einer anderen Person gelebt hat und hauptsächlich von dieser Person oder deren Partner (Ehepartner, gesetzlich Zusammenwohnender oder faktisch zusammenwohnender Partner) die Hilfe und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren "blutsverwandten" Eltern erhalten. Die vorgenannten Schenkungen unterliegen einem Vorzugssatz (3 % für die Schenkung beweglicher Güter, 3 % bis 30 % für die Schenkung von Immobilien). Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an eine andere Person als einen Ehepartner oder einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Flämischen Region angewandt? Auf den Bruttowert der von jedem Beschenkten erhaltenen Güter wird eine Steuer von 7 % erhoben. 36
Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften Erbschaften 37
Sperrung und Freigabe der Bankkonten Warum wird ein Bankkonto bei einem Sterbefall gesperrt? Da man nicht mit Sicherheit bestimmen kann, wer die Rechtsnachfolger beim Tod eines Bankkonteninhabers oder Mieters eines Schließfachs sind, wird das Konto oder das Schließfach durch das Bankinstitut gesperrt (genannt Drittinhaber des Guthabens). Eine Sperrung der Konten und der Schließfächer auf Anfrage der Verwaltung geschieht nur in einem einzigen Fall: wenn ein oder mehrere Erben außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen (*). Wenn keiner der Erben außerhalb der Europäischen Wirtschaftsraums (*) wohnt, sind Drittinhaber nur an eine Informationspflicht gebunden: die Guthaben des Verstorbenen oder seines Ehepartners können erst dann ausgezahlt oder erstattet werden, wenn die Liste (Liste 201 genannt), auf der die Guthaben festgehalten wurden, der Verwaltung übermittelt wurde. (*) Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich, Slowakei Slowenien und Schweden. Wie kann ich vorgehen, um ein Bankkonto freizugeben? Die Freigabe eines Bankkontos ist möglich mittels Vorlage: einer vom Notar ausgestellten Erburkunde eines vom Einnehmer des Registrierungsamtes ausgestellten Erbscheins (= Erbschaftsamt) Die von den Gemeindeverwaltungen unterzeichnete "Erberklärung" für kleine Summen und die vom Friedensrichter ausgestellte "Offenkundigkeitsurkunde" sind für die Freigaben nicht gültig. 39
Der überlebende Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend) kann, ohne dass Erburkunde oder Erbschein (im Prinzip erforderlich) vorgelegt wurden, die Hälfte der Summe aller Konten mit einem Maximum von 5.000 Euro als Anzahlung auf dringende Ausgaben erhalten. Ist der Einnehmer des Registrierungsamtes in allen Fällen zuständig? Der Einnehmer des Registrierungsamtes, der mit der Erbschaftsakte des Verstorbenen betraut ist, ist für die Ausstellung des Erbscheins zuständig, insofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: die Erbschaft unterliegt ausschließlich den Verfügungen der im belgischen Zivilgesetzbuch vorgesehenen gesetzlichen Übertragung: bestehen ein oder mehrere Testamente oder jegliche andere Urkunde, die den letzten Willen des Verstorbenen enthalten, ist der Einnehmer nicht zuständig; der Testator hat weder einen Ehevertrag abgeschlossen, noch eine Abänderungsurkunde des Ehevertrags getätigt; es gibt keine Erben, die "handlungsunfähig" sind (minderjährige Erben, für handlungsunfähig Erklärte usw.). Was ändert ab 1. Juli 2012? Ab 1. Juli 2012 muss der Notar oder der Einnehmer des Registrierungsamtes, bei dem die Erben die Erburkunde oder den Erbschein beantragen, mit Steuer- und Sozialverwaltung Kontakt aufnehmen. Diese müssen prüfen, ob keine Schuld auf Namen des Verstorbenen und/oder der Erben besteht. Wenn das der Fall ist, können diese Verwaltungen dies dem Notar oder dem betreffenden Einnehmer innerhalb einer Frist von 12 Werktagen mitteilen. Die Bankkonten können freigegeben werden, wenn im Erbschein, in der Erburkunde oder unten auf der Kopie ("Abschrift"), die für die verschiedenen Erben bestimmt ist, vermerkt ist: 40
dass weder für den Verstorbenen, noch für die Erben eine Schuld eingetragen ist dass - entweder alle aufgeführten Schulden bezahlt wurden - oder alle aufgeführten Schulden vor der Freigabe mit dem Guthaben des (der) gesperrten Kontos (Konten) bezahlt werden. In diesem Fall muss die Bank tatsächlich über das Einverständnis aller Erben verfügen. Diese neue Regelung gilt für alle Erbscheine oder Erburkunden, die ab 1. Juli 2012 ausgestellt werden. Achtung: Bevor eine Erburkunde oder ein Erbschein beantragt wird, achten die Erben zunächst darauf, dass - wenn möglich - all ihre fälligen Steuer- und Sozialschulden bezahlt werden. Auf diese Weise verhindern oder mindern sie das Risiko, dass noch eine Schuld erwähnt wird und beschleunigen die Freigabe der Bankkonten. Was kostet eine Erburkunde oder ein Erbschein? Die Kosten einer notariellen Erburkunde decken die Registrierungsgebühren (50 Euro), die Schreibgebühren (7,5 Euro), die Notarhonorare und die Aktenkosten. Der vom Einnehmer des Registrierungsamtes ausgestellte Erbschein ist vollkommen unentgeltlich. Wie kann ich einen Erbschein beim Einnehmer des Registrierungsamtes beantragen? Für die Erben gibt es zwei Möglichkeiten, einen Erbschein zu beantragen: ERSTE MÖGLICHKEIT Sie nehmen Kontakt mit irgendeinem Registrierungsamt auf. Den Informationen entsprechend, über die Sie zu diesem Zeitpunkt verfügen, wird das Registrierungsamt Ihnen ein Antragsformular ausstellen. 41
entweder nicht vorausgefüllt oder teilweise vorausgefüllt oder vollständig vorausgefüllt Wenn Sie sofort ein vollständig vorausgefülltes Antragsformular erhalten möchten, raten wir Ihnen, beim Registrierungsamt folgende Dokumente vorzulegen: einen Originalauszug aus der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Sterbeurkunde; das Heiratsbuch (die Heiratsbücher) (oder eine Kopie) des Verstorbenen (und insbesondere die Seiten, die die Personalien der Ehepartner, die Nachkommenschaft und die Eintragungen bezüglich eines Ehevertrags aufführen); wenn der Verstorbene keine Nachkommenschaft hinterlässt, eine Kopie des Heiratsbuchs oder der Heiratsbücher der Eltern des Verstorbenen und seiner (Halb )Geschwister. In jedem Fall müssen die vollständigen Personalien aller Erben des Verstorbenen auf dem Antragsformular vermerkt sein. Die Erklärungen, die der Antragsteller auf dem Antragsformular festhält, müssen korrekt und auf Ehre und Gewissen abgegeben werden. ZWEITE MÖGLICHKEIT Sie füllen selbst ein Antragsformular via Internet aus. Speichern Sie dieses Dokument auf Ihrem Rechner. Vervollständigen Sie das Formular unter Berücksichtigung der auf dem Antragsformular vermerkten Erläuterungen. Drucken, unterschreiben und hinterlegen sie das Dokument in einem Registrierungsamt zusammen mit den oben erwähnten Dokumenten (Auszug aus der Sterbeurkunde, Heiratsbuch (Heiratsbücher)). Sie können sich an gleich welches Registrierungsamt wenden, um dieses Dokument auszufüllen. Zur Beschleunigung des Verfahrens schlagen wir Ihnen vor, das Dokument sofort dem zuständigen Amt zu übermitteln. Sie finden die Angaben des zuständigen Registrierungsamtes mit Hilfe der Anwendung "Info Succession". 42
Wie finde ich das zuständige Registrierungsamt? Um diese Angabe erhalten zu können, müssen Sie über folgende Elemente verfügen: die Nationale Nummer des Verstorbenen (die Nationale Nummer befindet sich auf dem elektronischen Personalausweis des Verstorbenen und auf seiner SIS-Karte); die Wohnsitze, an denen der Verstorbene während der letzten fünf Jahre im Bevölkerungsregister eingetragen war, sowie die jeweiligen Zeiträume der Eintragung (Für jede Adresse, Anfangs- und Enddatum der Einschreibung im Bevölkerungsregister). Gehen Sie wie folgt vor: Gehen Sie auf die Webseite des FÖD Finanzen: www.finances.belgium.be > E-services > Les E-services pour les Particuliers>Info-Succ Klicken Sie auf Version francophone. Klicken Sie auf "OK" im erscheinenden Pop-up Fenster. Geben Sie die Nationale Nummer des Verstorbenen im vorgesehenen Feld ein. Klicken Sie auf "service". Füllen Sie den Teil "données du défunt" mit Namen, Vornamen und Sterbedatum des Verstorbenen aus. Füllen Sie den Teil "Vos données" mit Ihrem Namen, Vornamen und Telefonnummer aus und kreuzen Sie "Téléphone" unter Kontakt an. Klicken Sie auf den Pfeil (weiter). Klicken Sie die Schaltfläche "ajouter le domicile" an. Wählen Sie den ersten Buchstaben oder das erste Zeichen des Namens der Gemeinde oder Stadt, wo der Verstorbene im Bevölkerungsregister bei seinem Tod eingetragen war. Wählen Sie die betreffende Gemeinde aus dem Abrollmenü. Füllen Sie das Datum aus, ab dem der Verstorbene dort wohnhaft war. 43
Füllen Sie das Datum aus, bis wann der Verstorbene dort eingetragen war (Sterbedatum). Klicken Sie auf den Pfeil (zurück). Fügen Sie gegebenenfalls die Wohnsitze bei, an denen der Verstorbene während der letzten fünf Jahre vor seinem Tod gelebt hat (dabei jedes Mal die Schaltfläche "ajouter un domicile" anklicken). Klicken Sie auf (weiter), nachdem Sie alle Wohnsitze eingegeben haben. Die Angaben des zuständigen Amtes werden angezeigt (Sie können diese Seite über "Fichier", "Imprimer" drucken). Dann können Sie das Programm verlassen. Wann werde ich den Erbschein vom Einnehmer des Registrierungsamtes erhalten? Der Einnehmer wird den Schein mit Hinweis auf den Erbanteil eines jeden Erben ausstellen: nach Prüfung der Aktenstücke (Auszug aus der Sterbeurkunde usw.) und der erhaltenen Auskünfte nachdem er eventuell zusätzliche Auskünfte angefragt hat nachdem er die Dokumentation der Verwaltung eingesehen hat nachdem er das Nationalregister eingesehen hat nach Bestätigung vom Zentralregister der Testamente, dass es keine bekannte Eintragung auf den Namen des Verstorbenen gibt (Auskunft, die im Prinzip am Tag nach dem Antrag erteilt wird) nachdem er die Steuerverwaltung und die Sozialverwaltung von der Existenz eines Bescheinigungsantrags in Kenntnis gesetzt hat nach Ablauf einer Frist von 12 Tagen, während der die Verwaltungen die Möglichkeit haben, die Schulden mitzuteilen (gegebenenfalls) nachdem die Zahlungsnachweise der angegebenen Schulden hinterlegt wurden 44
Konkret bedeutet dies, dass : Sie mit etwa vier Wochen für die Ausstellung eines Erbscheins rechnen müssen, in dem festgehalten wird, dass; - entweder keine Schuld eingetragen ist - oder die eingetragenen Schulden noch nicht bezahlt sind - oder die eingetragenen Schulden bezahlt sind, insofern alle Zahlungsbelege vor der Ausstellung vorgelegt wurden; wenn die eingetragenen Schulden nach Ausstellung des Scheins beglichen wurden, kann der Anspruchsberechtigte den zuständigen Einnehmer bitten, einen zusätzlichen Schein auszustellen, in dem die Zahlung der Schulden eingetragen ist und dem die Belege beigefügt sind (Bescheinigung des Gläubigers, dass alle diese Schulden beglichen sind). Wird die Bank den Erbschein in jedem Fall annehmen? Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und auf Vorlage eines "Erbscheins" wird die Bank Ihr Einverständnis zur Freigabe der Barmittel, Gelder und Werte, die auf Namen des Verstorbenen und/oder seines Ehepartners eingetragen sind, geben. Wie bereits erklärt wird keine Urkunde und kein Erbschein vom überlebenden Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend) verlangt, wenn es darum geht, die Hälfte der Summen, die sich auf allen Konten befindet, mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro zu erhalten. Jede Bank behält sich jedoch das Recht vor, die Freigabe aufgrund irgendeines Erbscheins zu verweigern, wenn der Verstorbene oder sein Ehepartner ein Schließfach bei der Bank gemietet haben. Kann ein Einnehmer oder ein Notar die Ausstellung eines Erbscheins oder einer Erburkunde verweigern? Sie können diese Ausstellung verweigern, wenn aus den hinterlegten Erklärungen und durchgeführten Nachforschungen hervorgeht, dass die Erben nicht mit Sicherheit bestimmt werden können. Wenn der Einnehmer nicht für das Ausstellen des Scheins zuständig ist, muss er den Antrag ablehnen. 45