Preisliste Mietservice gültig ab 1. April 2012
Inhaltsübersicht Absperrmaterial Seite 1 Bauzaun Bautür Betonfuß Anhänger Seite 1 Anhänger Einachser 1,3 to. Anhänger Tandem 2,1 to. Tiefladeanhänger überfahrbar 8,2 to. Baustellenbedarf Seite 1-2 Betonmischer 145l Atika Gabelhubwagen Krangabel für Porenbetonpaletten Wassertank mit Hahn 1000ltr. Betonbearbeitung Seite 2-3 Betonschleifer Eibenstock EBS 125.1 Betonschleifer Eibenstock EBS 1802 Betonschleifer Bosch GBR 14 CA Bodenbearbeitung Seite 3 Zugeisen Parkettschleifmaschine Jaguar Treppen-/Randschleifer Panda Pandavorsatz kurz Pandavorsatz lang Teppichstripper Janser Bohr-/Stemm-/Abbruchhämmer Seite 4-8 Oberflächensanierer HK0500 Bohrmaschine Makita NHP 1300 S Bohrhammer 2kg Makita HR 2400 Bohrhammer 2kg Bosch GBH 2 DSE Bohrhammer 3,6kg Duss P 26 Bohr-/Stemmhammer 4kg Bosch GBH 4 DSC Nadelabklopfer Bohr-/Stemmhammer 4,7kg Duss PX 46 Bohr-/Stemmhammer 7kg Duss PX 76 Bohr-/Stemmhammer 10kg Bosch GBH 10 Abbruchhammer 10kg Bosch GSH 10 Abbruchhammer 11kg Bosch GBH 11 DE Abbruchhammer 27kg Bosch GSH27 Flachmeißel Spitzmeißel Spatenmeißel Asphaltmeißel Meißel diverse für SDS-Plus-Aufnahme Meißel diverse für SDS-Max-Aufnahme Bohrer diverse für SDS-Plus-Aufnahme Bohrer diverse für SDS-Max-Aufnhame Hammerkrone 82mm Fischer C1-Koffer Dachdeckerbedarf Seite 9 Anwärm-/Aufschweißbrenner Elektromaterial Seite 9 Anschlussverteilerschrank Fliesenlegerbedarf Seite 9 Fliesenschneider (Hand-) Hufa Fliesenschneider (Elektro-) Gölz FT200 Garten-/Landschaftsbau Seite 10-12 Heckenschere (Elektro-) Bosch Kettensäge (Elektro-) 35cm Freischneider Stihl FS 350 Vertikutierer Agria 8200-V 4 Einachsschlepper Agria 3500 Motorhacke Agria 1000 Gartenwalze Handbohrer 90mm Handbohrer 150mm Gerüste Seite 13 Kurbelgerüstbock 1500kg Rollgerüst 645 cm Leichtmetall Heizgeräte Seite 13-14 Elektroheizgebläse EL 9 Gasheizgebläse Wilms GH 25 M Gasheizgebläse Wilms GH 35 TH Gasheizgebläse Wilms GH 50 TH Gasheizgebläse GH 14 M Hilfsgeräte Seite 13-14 Treppenroll-Transportkarre Bauschuttrohrsatz 10mtr. Hochbau Seite 14-15 Baukreissäge Avola ZBV 400 Umformer Wacker FU 1,6/200 Umformer Wacker FU 1,8/200 Rüttelflasche 38 Wacker Iren Rüttelflasche 57 Wacker Iren Rüttelflasche 65 Wacker Iren Container Seite 8-9 Materialcontainer Raumcontainer WC-Container
Inhaltsübersicht Kleingeräte Seite 16-18 Heißluftföhn Bosch GHG 650 LCE Akkuschrauber Makita 6203 Schnellschrauber Makita 6825 Elektroschaber Bosch GSE 300 E Elektrohobel Bosch GHO 36-82 Stichsäge Bosch GST 100 BCE Handkreissäge Makita 5603 R Reciposäge Makita JR 3000 Fuchsschwanz Bosch GFZ 16-35 AC Winkelschleifer Bosch GWS 14-125 Winkelschleifer Bosch GWS 25-230 Mauernutfräse Bosch GNF 20 CA Rührgerät Eibenstock EHR 15 SB Kompressoren Seite 17-18 Baustellenkompressor Mobil Flachmeißel Spitzmeißel Spatenmeißel Asphaltmeißel Tief-/Straßenbau Seite 22-25 Nassschneider Zuber 350 S Benzintrennschneider Wacker BTS 350 Führungswagen Rüttelplatte Wacker DPU 1850 Rüttelplatte Wacker DPS 2050 Rüttelplatte Wacker DPS 2950 Rüttelplatte Wacker DPS 4045 Pflasterschoner Vibrationsstampfer Minibagger Komatsu PC 09 Tieflöffel 15cm Tieflöffel 25cm Tieflöffel 35cm Minibagger Komatsu PC 16 R Tieflöffel 30cm Tieflöffel 50cm Minibagger Komatsu PC 35 R Tieflöffel 30cm Tieflöffel 60cm Grabenraumlöffel 100cm Kompaktlader Komatsu SK 05J Palettengabel Radlader Caterpillar 906 Palettengabel Rohrgehänge 3-Strang Partybedarf Seite 18 Terrassenstrahler Luxus Reinigungsgeräte Seite 19 Staubsauger (Nass/Trocken) WAP SQ 50-21 Staubsauger (Nass/Trocken) WAP SQ 450-11 Staubsauger (Nass/Trocken) WAP SQ 650-11 Trocknungsgeräte Seite 25 Kondenstrockner KT 170 Bautrockner KT 400 Bautrockner KT 800 Bautrockner Wilms KT 1000 Seitenstrangverdichter Wilms GV 28 Steinbearbeitung Seite 20 Hebelsäge Zagro UVB 500 230V Hebelsäge Zagro UVB 500 400V Steintrennsäge Weber Verti-Cut Steintrennsäge Lissmac Stromerzeuger Seite 21 Stromerzeuger Geko 2801 Stromerzeuger Güde GSE 950 Stromerzeuger Güde GSE 2700
Sicherheit an erster Stelle!!! Sicheres Arbeiten Auch bei der Zusammenstellung dieses Kataloges haben wir zu jeder Zeit die Rolle des Arbeitsschutzes ganz oben angestellt. Jede Maschine, jedes Werkzeug, das in den Verleih kommt, wird umfangreichen Tests auf der Basis der deutschen Arbeitsschutzbestimmungen unterzogen. Natürlich setzt das voraus, dass jeder Kunde sachgemäß mit den Geräten umgeht und entsprechend der Sicherheitsinstruktionen mit den Mietgeräten arbeitet. Arbeitsschutzbekleidung Jede benötigte Arbeitsschutzbekleidung können Sie selbstverständlich auch bei uns erhalten. Zusätzlich erfahren Sie auch hier weitere wertvolle Hinweise von unserem geschulten Fachpersonal. Schutzbrille Zum Schutz Ihrer Augen Atemschutzmasken Von einfachen Textilmaskentüchern bis zu Feinstaubfiltermasken ist alles verfügbar. Gehörschutz Mehrzweck-Gehörschutz und Ohrstopfen schützen Ihr Gehör bei hohen Schallpegeln. Schutzhandschuhe Eine Auswahl verschiedenster Handschuhe können Sie bei uns erwerben. Von PVC- über Schweinsleder- bis zu Schweißerhandschuhen. Schutzhelme Bieten Schutz bei Überkopfarbeiten von herunterfallenden Teilen und unter schwebenden Lasten. Arbeitsschutz-Overalls Aus halbdurchlässigem Kunststoffmaterial gefertigte Schutzanzüge schützen vor Funken, Splittern und Schmutz. Überlastungsschalter Die mit einem Überlastungsschalter versehenen Geräte schützen den Nutzer vor Stromschlägen. Die Überlastungsschalter sind dringend zu empfehlen an Geräten, die im Freien und in Nassräumen eingesetzt werden. Diamantscheiben Die Diamantscheiben beseitigen die Gefahr der Scheibensplitterung und vermindern damit die Verletzungsgefahr enorm. Verglichen mit herkömmlichen Trennscheiben haben die Diamantscheiben eine deutlich höhere Lebensdauer. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Nutzungsgebühr der Diamantscheiben extra pro Verschleißmillimeter berechnet. Kettensägen-Schutzbekleidung Umfasst Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz, Sicherheitshandschuhe, Schutzjacke und -hose sowie Schutzgamaschen. Für Selbstabholer Wenn Sie Ihre angemietete Ausrüstung selbst abholen wollen, erfahren Sie die jeweiligen Gewichte aus dem Katalog.
So leihen Sie aus: Telefonische Bestellungen Rufen Sie uns an oder bestellen Sie übers Internet unter www.mobau-klein.de und wir liefern Ihnen die gewünschten Geräte. Im Rahmen der Anlieferung oder Abholung erfolgt auch die Bezahlung. Bitte weisen Sie sich aus Die nötigsten Formalitäten sind auch bei uns unerlässlich. Wie ein Autovermieter so benötigen auch wir von Ihnen einen Identifikationsnachweis. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit! Wir schützen Sie vor Reparaturkosten Da Ihnen mit Ihrem Leihgerät ein Missgeschick passieren könnte, sichern Sie sich lieber ab. Wir bieten Ihnen eine Maschinenbruchversicherung an (10% des Mietpreises). Die Höhe des Selbstbehalt (Eigenanteil je Schaden vom Kunden zu übernehmen) entnehmen Sie diesem Katalog. Den Ersatz zerstörter oder verloren gegangener Geräte können wir allerdings nicht übernehmen. Fragen Sie unser Personal nach den Reparaturübernahmebedingungen und sehen Sie in unsere Geschäftsbedingungen. Vorauszahlungen Wenn Sie bei uns nicht als Kontokunde geführt werden, bitten wir Sie, bei jeder Ausleihung von Mietgeräten um die Bezahlung des Mietpreises bei Abholung. Wir behalten uns das Recht vor, von jedem Kunden (nicht Kontokunde und Kontokunde) die ausgewiesene zu verlangen. Sie haben die Möglichkeit, die Vorauszahlung in bar zu umgehen, wenn Sie eine gültige Euro-Scheckkarte mitbringen. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie bequemer mit EC-Cash oder bar bezahlen möchten. Allgemeine Mietbestimmungen Reinigung wird nach Aufwand berechnet (1 Std. = 33,23 Euro) Mietgerätepreise verstehen sich zzgl. evtl. anfallender Kosten für Betriebsstoffe und Betriebshilfsstoffe (Kraftstoffe etc.) Anfuhr- und Abholpauschale bis 25 km Entfernung je Tour 35,00 Euro Containertransporte werden nach Aufwand abgerechnet (75 Euro / Std.) Die ausgewiesene ist bindend und wird auch bei Nichtbenutzung oder kürzerer Benutzung berechnet!!! Alle Preise (Mietpreise, Versicherungen, etc.) gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abrechnungsmodus Rückgabe: bis spätestens 8.00 Uhr am darauffolgenden Tag nach 8.00 Uhr am darauffolgenden Tag bis spätestens 12.00 Uhr bei Abholung am gleichen Tag nach 12.00 Uhr Berechnung bis Ende Vortag weiterer 1/2 Tag wird berechnet Mietzeit: 1/2 Tag Mietzeit: 1 Tag Abholung: ab 13.00 Uhr und Rückgabe am gleichen Tag ab 13.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Tag bis spätestens 8.00 Uhr nach 17.00 Uhr und Rückgabe bis spätestens 8.00 Uhr am übernächsten Tag Mietzeit: 1/2 Tag Mietzeit: 1/2 Tag Mietzeit: 1 Tag Miete über 1 Wochenende bei arbeitstäglich vermieteten Geräten Abholung: Freitag ab 17.00 Uhr und Rückgabe Samstag bis 12.00 Uhr Freitag ab 17.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Montag bis 8.00 Uhr Samstag 8.00 Uhr und Rückgabe bis spätestens 12.00 Uhr Samstag 8.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Montag bis 8.00 Uhr Mietzeit: 1/2 Tag Mietzeit: 1 Tag Mietzeit: 1/2 Tag Mietzeit: 1 Tag Die ausgewiesene ist bindend und wird auch bei Nichtbenutzung oder kürzerer Benutzung berechnet!!!
Absperrmaterial Bauzaun 10001 -- / -- -- / -- 3,85 1 Mon 20,00 20% 3,50x2,00m (bxh) inkl. Betonfuß 10002 -- / -- -- / -- inkl. 5,00 Bautür 11100/11200/11300/11400/11500/11600/ 11700/11800/11900 Breite 780-1080mm, ohne Zylinderschloss -- / -- -- / -- 25,00 1 Mon 200,00 20% Anhänger Anhänger Einachser 1,3 to. 20002 Nutzlast 1,3 to. Besonders geeignet für Rüttelplatten und Kleingeräte 20,00 0,5 Tag 250,00 20% 500,00 Anhänger Tandem 2,1 to. 20004 Minitieflader Nutzlast 2,15 to. Lademasse 3,00 x 1,60 x 0,28 mtr 20,00 0,5 Tag 300,00 20% 500,00 Tiefladeanhänger überfahrbar 8,2 to. 20003 Nutzlast 8,2 to. Masse 5,50 x 2,45 mtr 100,00 20,00 0,5 Tag 1000,00 300,00 20% 1000,00 Baustellenbedarf Betonmischer 145l Atika 70002 15,00 0,5 Tag 200,00 20% 145l Profi, mit Handrad und Fußbremse 230V (auf Anfrage) 1
Gabelhubwagen 18010/18011 15,00 80,00 250,00 0,5 Tag 60,00 20% 2 to. Tragkraft Krangabel für Porenbetonpaletten 18020 5,00 27,00 95,00 0,5 Tag 120,00 20% Zum Abladen mit einem Baukran Wassertank mit Hahn 38000 -- / -- -- / -- 25,00 1 Mon 250,00 20% Nur für Wasser geeignet Betonbearbeitung Betonschleifer Eibenstock EBS 125.1 70010 50,00 Zum Entfernen von Mörtel- und Kleberresten, Arbeitsbreite ca. 140mm. Zu benutzen nur mit Sauger 39002 und 39003 Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (30,00 ) Betonschleifer Eibenstoch EBS 125.1 50,00 Zum entfernen von Kleberesten. Zum benutzen nur mit Industriestaubsauger Betonschleifer Bosch GBR 14 CA 70015 50,00 Zum Entfernen von Mörtel- und Kleberresten, Arbeitsbreite ca. 125mm Zu benutzen nur mit Sauger 39002 und 39003 Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (30,00 ) (auf Anfrage) 2
Bodenbearbeitung Zugeisen 49007 10,00 0,5 Tag 10,00 20% Zugeisen, um Laminat oder Parkett zu verlegen Parkettschleifmaschine Jaguar 49020 35,00 0,5 Tag 250,00 20% Walzenschleifmaschine zum Schleifen von Parkett und Holzfußböden, 230V, 1500W, Schleifbreite ca. 60cm, Walzengeschwindigkeit ca. 2700U/min. Zubehör: Schleifmittel nur zum Verkauf Treppen-/Randschleifer Panda 49030 20,00 0,5 Tag 250,00 20% Zum Schleifen im Randbereich, auf Treppen oder an schwer zugänglichen Stellen, langer oder kurzer Aufsatz - wahlweise Zubehör: Schleifmittel nur zum Verkauf Pandavorsatz kurz 49032 5,00 Passend zu Treppen-/Randschleifer 49030 Pandavorsatz lang 49031 5,00 Passend zu Treppen-/Randschleifer 49030 Teppichstripper Janser 49040 35,00 0,5 Tag 250,00 20% Zum Entfernen von Teppichböden und Belagsrückständen, 2000W, Arbeitsbreite 21cm, mit Fahrwerk, im Koffer (auf Anfrage) 3
Bohr-/Stemm-Abbruchhammer Oberflächensanierer HK0500 50011 25,00 0,5 Tag 150,00 20% Leichter Meißelhammer zum Abschlagen von Putz, Mörtelresten und alten Fliesen, mit elektronischer Schlagstärkeneinstellung Zubehör: Meißel 48001-48005 Bohrmaschine Makita NHP 1300 S 90010 7,50 Bohrmaschine mit Zahnkranzbohrfutter bis 13mm Zubehör: Bohrer nur zum Verkauf Bohrhammer 2kg Makita HR 2400 90001 10,00 Bohrhammer, SDS-PLUS-Aufnahme, zum Bohren bis 24 mm Zubehör: Bohrer 48007,48017+Hammerkrone 48082 Bohrhammer 2kg Bosch GBH 2 DSE 90002 10,00 Bohrhammer, SDS-PLUS-Aufnahme rechts-/links- Lauf, auch für ganz leichte Meißelarbeiten geeignet. Zubehör: Bohrer 48007,48017+ Hammerkrone 48082, Meißel 48011-48016 Bohrhammer 3,6kg Duss P 26 90003 15,00 Bohrhammer zum Bohren bis 30 mm Zubehör: Bohrer 48007,48017+Hammerkrone 48082 Bohr-/Stemmhammer 4kg Bosch GBH 4 DSC 50012 Bohr- und Meißelhammer, SDS-MAX-Aufnahme zum Bohren 8-55mm, auch für leichte Meißelarbeiten geeignet Zubehör: Meißel 48001-48005 +Bohrer 48010+48035 15,00 0,5 Tag 120,00 20% Nadelabklopfer 50013 10,00 0,5 Tag 120,00 20% Passend zu Bohr-/Stemmhammer 50012 (auf Anfrage) 4
Bohr-/Stemmhammer 4,7kg Duss PX 46 50001 Bohr- und Meißelhammer, SDS-MAX-Aufnahme, zum Bohren 8-55 mm, auch für leichte Meißelarbeiten geeignet Zubehör: Meißel 48001-48005+ Bohrer 48010+48035 20,00 0,5 Tag 120,00 20% Bohr-/Stemmhammer 7kg Duss PX 76 50006 Zum Bohren 12-80mm, auch für leichte bis mittelschwere Meißelarbeiten geeignet SDS-MAX- Aufnahme Zubehör: Meißel 48001-48005+ Bohrer 48010+48035 25,00 0,5 Tag 150,00 20% Bohr-/Stemmhammer 10kg Bosch GBH 10 50010 Zum Bohren 12-52mm (bis 150mm bei Hohlbohrkronen) SDS-MAX-Aufnahme Zubehör: Meißel 48001-48005+ Bohrer 48010+48035 30,00 0,5 Tag 150,00 20% Abbruchhammer 10kg Bosch GSH 10 50009 Für mittelschwere bis schwere Stemmarbeiten geeignet SDS-MAX-Aufnahme Zubehör: Meißel 48001-48005+ Bohrer 48010+48035 30,00 0,5 Tag 150,00 20% Abbruchhammer 11kg Bosch GSH 11 E 50015 Für mittelschwere bis schwere Stemmarbeiten geeignet SDS-MAX-Aufnahme Zubehör: Meißel 48001-48005 + Bohrer 48010 + 48035 30,00 0,5 Tag 150,00 20% Abbruchhammer 11kg Bosch GBH 11 DE 50008 Für mittelschwere bis schwere Stemmarbeiten geeignet SDS-MAX-Aufnahme Zubehör: Meißel 48001-48005+ Bohrer 48010+48035 30,00 0,5 Tag 150,00 20% Abbruchhammer 27kg Bosch GSH 27 50020/50021/50022 Schwerer Abbruchhammer Leistung vergleichbar mit Drucklufthammer Zubehör: Meißel 48271/48272/48273/48274 40,00 200,00 700,00 0,5 Tag 250,00 20% 150,00 (auf Anfrage) 5
Flachmeißel 48271 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Spitzmeißel 48272 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Spatenmeißel 48273 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Asphaltmeißel 48274 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Flachmeißel 48011 3,50 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme Spitzmeißel 48012 3,50 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme Spatenmeißel 48013 3,50 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme Flügelmeißel 48014 3,50 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme (auf Anfrage) 6
Hohlmeißel 48015 3,50 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme Fliesenmeißel 48016 3,50 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-MAX- Aufnahme Flachmeißel kurz 48003 3,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-MAX- Aufnahme Flachmeißel lang 48004 4,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-MAX- Aufnahme Spatenmeißel 48005 5,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-MAX- Aufnahme SDS-PLUS Bohrersatz 5-12mm 48007 5,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme SDS-PLUS Bohrer diverse Größen 48017 2,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme SDS-MAX Bohrer 20-50mm 48010 5,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme (auf Anfrage) 7
SDS-MAX Bohrer 35mm 48035 5,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme Hammerkrone 82mm 48082 10,00 Passend zu Bohr-/Stemmhammer mit SDS-PLUS- Aufnahme Fischer C1-Koffer 48050 15,00 0,5 Tag 30,00 20% Koffer mit Zubehör zur Verarbeitung von Fischer Injektionsmörteln Container Materialcontainer 10011/10012 3,05x2,17x2,15m (lxbxh), 1 Tür 1,30m breit längsseits Mitte, nur leer verkranbar Endreinigung bauseits oder nach Aufwand -- / -- -- / -- 100,00 1 Mon. 1.000,00 20% 150,00 Materialcontainer 10013 3,80x1,95x2,00m (lxbxh), 1 Tür Nur leer verkranbar Endreinigung bauseits oder nach Aufwand -- / -- -- / -- 150,00 1 Mon. 1000,00 20% 150,00 Raumcontainer 10003/10004/10005/10006/10007/10008 6,00x2,50m, lichte Raumhöhe 2,50m, Türe stirnseitig, Windfang, E-Anschluss 400V, 16A, CCE Endreinigung nach Aufwand -- / -- -- / -- 200,00 1 Mon. 1000,00 20% mind 500,00 (auf Anfrage) 8
WC-Container 41010/41020/41030 WC-Container 6,00x2,50x2,83m, Gewicht 2,3 to., Elektroheizung, Wasseranschluss 3/4", Abwasser 100mm, 400V, 32A, 2xDamen und 2xHerren Endreinigung nach Aufwand -- / -- 135,00 1 Woche 600,00 20% mind 500,00 Dachdeckerbedarf Anwärm-/Aufschweißbrenner 12010 10,00 Heizleistung bis ca. 147 KW, inkl. 10m Schlauchgarnitur und Druckminderer Zubehör: Propangas nur zum Verkauf Elektromaterial Anschlussverteilerschrank 15010/15011/15012/15013/15014/15015 3 x 230V, 2 x 400V 16A, 1 x 400V 32A mit Zählerfeld, ohne Zähler Anschluss und Zähler erfolgen bauseits -- / -- -- / -- 30,00 1 Mon. 500,00 20% 150,00 Fliesenlegerbedarf Fliesenschneider (Hand) Hufa 30070 10,00 Zum Schneiden und Brechen von Fliesen, mit Hartmetallschneidrad Fliesenschneider (Elektro-) Gölz FT200 30046 25,00 0,5 Tag 500,00 20% Zum Nassschneiden von Fliesen Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (35,80 ) (auf Anfrage) 9
Garten-/Landschaftsbau Heckenschere (Elektro-) Bosch 19070 230 V, 650 W, Messerschnellstop, Messerbalken ca. 600mm, ca. 4,1kg Messerbalken beidseitig schneidend (nur mit Sicherheitskoffer) 20,00 0,5 Tag 200,00 20% Kettensäge (Elektro-) 35cm 19085 30,00 0,5 Tag 200,00 20% Elektrokettensäge, 35cm Schnittlänge, 230V (wird nur mit Sicherheitskoffer + Öl vermietet) Freischneider Stihl FS 350 19090 40,00 0,5 Tag 300,00 20% (Wird nur mit Sicherheitskoffer + Öl vermietet) Vertikutierer Agria 8200-V 4 19050 40,00 0,5 Tag 200,00 20% 4-Takt-Benzinmotor (5PS), Arbeitsbreite ca. 40 cm, 13 Vertikutiermesser, ca. 40 kg (Führungsholm klappbar) Einachsschlepper Agria 3500 19101 40,00 0,5 Tag 300,00 20% Einachsschlepper mit Anbaufräse, Arbeitsbreite bis ca. 40cm, Arbeitstiefe bis ca. 12cm Benzinmotor (5,0 PS) Motorhacke Agria 1000 19040 40,00 0,5 Tag 200,00 20% Motorhacke 4,1 KW (5,5PS), 4-Takt-Benzinmotor Arbeitsbreite ca. 40cm, Gewicht ca. 39 kg (Führungsholm klappbar) (auf Anfrage) 10
Gartenwalze 19005/19006 15,00 45,00 Arbeitsbreite 50cm Gewicht mit Wasserfüllung bis zu 100kg Vermietung ausschließlich ohne Wasserfüllung (auf Anfrage) 11
Handbohrer 90mm 80090 5,00 0,5 Tag 30,00 20% Maximale Bohrtiefe 500mm Handbohrer 150mm 80150 5,00 0,5 Tag 30,00 20% Maximale Bohrtiefe 500mm Gerüste Kurbelgerüstbock 1500kg 21015 5,00 25,00 1 Tag 50,00 20% Tragfähigkeit bis ca. 1500kg Rollgerüst 645cm Leichtmetall 21001 Mit Fahrbalken, max. Plattformhöhe 545cm, Gerüsthöhe 645cm, Plattformbreite 75cm, Plattformlänge 180cm, Nutzlast 275kg Vermietung nur komplett!!! 30,00 150,00 0,5 Tag 250,00 20% 250,00 (auf Anfrage) 12
Heizgeräte Elektroheizgebläse EL 9 23008 25,00 135,00 0,5 Tag 120,00 20% Anschluss: 400V 16A Nur in kleinen Räumen zu verwenden Gasheizgebläse Wilms GH 25 M 23001 20,00 105,00 0,5 Tag 120,00 20% Gasheizgebläse mit regelbarer Heizleistung (auch mit Mehrflaschenanschluss möglich) Zubehör: Propangas nur zum Verkauf Gasheizgebläse Wilms GH 35 TH 23007 Gasheizgebläse 50KW in Verbindung mit Thermostat (Zubehör) auch automatisch möglich Betrieb nur mit Mehrflaschenanschluss Zubehör: Propangas nur zum Verkauf 20,00 105,00 380,00 0,5 Tag 120,00 20% Gasheizgebläse Wilms GH 50 TH 23002 Gasheizgebläse 50KW in Verbindung mit Thermostat (Zubehör) auch automatisch möglich Betrieb nur mit Mehrflaschenanschluss Zubehör: Propangas nur zum Verkauf 25,00 135,00 480,00 0,5 Tag 120,00 20% Gasheizgebläse GH 14 M 23005 10,00 45,00 160,00 0,5 Tag 120,00 20% Gasheizgebläse 14KW mit regelbarer Heizleistung Zubehör: Propangas nur zum Verkauf Hilfsgeräte Treppenroll-Transportkarre 24060/24061 15,00 Sackkarre mit Sternrädern zum Befahren von Treppen und Stufen (auf Anfrage) 13
Bauschuttrohrsatz 10mtr. 24000 Schuttrohrsatz komplett mit Brüstungshalter, Handwinde mit 20 m Seil und Containerplane zur Staubverhinderung Vermietung nur komplett!!! 50,00 0,5 Mon. 100,00 20% 150,00 Hochbau Baukreissäge Avola ZBV 400 25030 400 V Blattdurchmesser 400mm 20,00 100,00 0,5 Tag 200,00 20% 100,00 Umformer Wacker FU 1,6/200 25016/25017 Antriebsaggregat zum Betreiben von Rüttelflaschen 230 V Zubehör: Rüttelflaschen 25003/25004/25005 20,00 100,00 0,5 Tag 200,00 20% 100,00 Umformer Wacker FU 1,8/200 25014 Antriebsaggregat zum Betreiben von Rüttelflaschen 380 V Zubehör: Rüttelflaschen 25003/25004/25005 20,00 100,00 0,5 Tag 200,00 20% 100,00 Rüttelflasche 38 Wacker Iren 25003 Rüttelflasche 38 mm Durchmesser 20,00 0,5 Tag 250,00 20% 100,00 passend zu Umformer 25014/25015/25016/25017 (auf Anfrage) 14
Rüttelflasche 65 WACKER IREN 25005 Rüttelflasche 65 mm Durchmesser 20,00 0,5 Tag 250,00 20% 100,00 passend zu Umformer 25014/25015/25016/25017 Kleingeräte Heißluftföhn Bosch GHG 650 LCE 30110 15,00 50-650 C, 230V, 2000W Akkuschrauber Makita 6203 15,00 Zum Schrauben und Bohren 2 Akkus mit 9,6 V Zubehör: Bohrer und Bits nur zum Verkauf Schnellbauschrauber Makita 6825 30007 15,00 Speziell zum Schrauben in Metallständerwerk Zubehör: Bits und Schrauben nur zum Verkauf (auf Anfrage) 15
Elektroschaber Bosch GSE 300 E 30060/30061 15,00 0,5 Tag 200,00 20% im Koffer Zubehör: Spachtel und Messer nur zum Verkauf Elektrohobel Bosch GHO 36-82 27030 15,00 0,5 Tag 200,00 20% Stichsäge Bosch GST 100 BCE 30100 15,00 Zubehör: Sägeblätter nur zum Verkauf Handkreissäge Makita 5603 R 27001 20,00 Leistungsaufnahme 1100 W Drehzahl 5000 U/Min, Schnitttiefe ca. 54mm (38 mm bei 45 ) Reciposäge Makita JR 3000 30001 15,00 0,5 Tag 200,00 20% Fuchsschwanz zum Sägen unterschiedlicher Materialien Zubehör: Sägeblätter nur zum Verkauf Fuchsschwanz Bosch GFZ 16-35 AC 50050 20,00 0,5 Tag 150,00 20% Besonders geeignet zum Schneiden von Hebelsteinen Zubehör: Sägeblätter nur zum Verkauf Winkelschleifer Bosch GWS 14-125 30011 15,00 1400 W, Blattdurchmesser 125mm Zubehör: Trennblätter nur zum Verkauf Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (25,00 ) (auf Anfrage) 16
Winkelschleifer Bosch GWS 25-230 30004/30090 20,00 2500W, Blattdurchmesser 230mm Zubehör: Trennblätter nur zum Verkauf Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (25,00 ) Mauernutfräse Bosch GNF 20 CA 30080 25,00 0,5 Tag 200,00 20% Zum Fräsen von Schlitzen für Elektroleitungen Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (35,80 ) Rührgerät Eibenstock EHR 15 SB 30008/30009 20,00 Rührgerät zum Anrühren von Fliesenkleber etc., 1000 W Kompressoren Baustellenkompressor Mobil 31001 Zugvorrichtung höhenverstellbar und Wechselkupplung für PKW und LKW inkl. Druckluftschlauch und Drucklufthammer Berechnung von Reinigung und Kraftstoff je nach Aufwand 55,00 240,00 0,5 Tag 250,00 20% 1.000,00 (auf Anfrage) 17
Flachmeißel für GSH 27 Bosch 48271 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Spitzmeißel 48272 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Spatenmeißel 48273 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Asphaltmeißel zu GSH 27 Bosch 48274 8,00 Passend zu Drucklufthammer 14001 und Abbruchhammer 50020/50021/50022 Partybedarf Terrassenstrahler Luxus 37010 12KW, strahlt Wärme im Umkreis von ca. 8mtr. Gas-Betrieb mit 11kg Flaschen Zubehör: Propangas nur zum Verkauf 20,00 100,00 0,5 Tag 250,00 20% 100,00 (auf Anfrage) 18
Reinigungsgeräte Staubsauger (Nass/Trocken) WAP SQ 50-21 39001 20,00 0,5 Tag 120,00 20% Industriestaubsauger zum Nass- und Trockensaugen. Beim Nasssaugen vor Arbeitsbeginn Filter entfernen zum Einsatz ohne Staubsaugerbeutel geeignet Staubsauger (Nass/Trocken) WAP SQ 450-11 39002 20,00 0,5 Tag 120,00 20% Industriestaubsauger zum Nass- und Trockensaugen. Beim Nasssaugen vor Arbeitsbeginn Filter entfernen Zubehör: Staubsaugerbeutel nur zum Verkauf Staubsauger (Nass/Trocken) WAP SQ 650-11 39003 Industriestaubsauger zum Entfernen von Grobverschmutzungen, als Absaugung für Betonschleifer nur mit Staubbeutel. Zubehör: Staubsaugerbeutel nur zum Verkauf 25,00 0,5 Tag 150,00 20% (auf Anfrage) 19
Steinbearbeitung Hebelsäge Zagro UVB 500 43008/43011/43012 Zum Schneiden von Porenbetonsteinen 230V Zubehör: Sägeblatt nur zum Verkauf 15,00 50,00 180,00 1 Tag 300,00 20% 500,00 Hebelsäge Zagro UVB 500 43005/43006/43007 Zum Schneiden von Porenbetonsteinen 400V Zubehör: Sägeblatt nur zum Verkauf 15,00 50,00 180,00 1 Tag 300,00 20% 500,00 Steintrennsäge Weber Verti-Cut 43004 Zum Schneiden von großformatigen Steinen Zubehör: Diamantscheiben werden nach Abnutzung berechnet 15,00 80,00 290,00 1 Tag 500,00 20% 500,00 Steintrennsäge Lissmac 43009 Zum Schneiden von großformatigen Steinen Zubehör: Diamantscheiben werden nach Abnutzung berechnet 15,00 80,00 290,00 1 Tag 500,00 20% 500,00 (auf Anfrage) 20
Stromerzeuger Stromerzeuger Geko 2801 44010 35,00 0,5 Tag 250,00 20% Stromerzeuger ca. 2,5KW, 4-Takt-Benzinmotor 2x230V, Betriebsstundenzähler Kraftstoff wird nach Verbrauch berechnet Stromerzeuger Güde GSE 950 44015 15,00 0,5 Tag 250,00 20% Stromerzeuger ca. 650W, 2-Takt-Benzinmotor 1x230V Kraftstoff wird nach Verbrauch berechnet Stromerzeuger Güde GSE 2700 44012 25,00 0,5 Tag 250,00 20% Stromerzeuger ca. 2000W, 4-Takt-Benzinmotor 2x230V Kraftstoff wird nach Verbrauch berechnet (auf Anfrage) 21
Tief-/Straßenbau Nassschneider Zuber 350 S 43042/43043/43044/43045 25,00 80,00 280,00 0,5 Tag 250,00 20% 250,00 Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (25,00 ) Benzintrennschneider Wacker BTS 350 43013 Nassschneider, Schnitttiefe bis 120mm Blattdurchmesser 350mm Zubehör: Führungswagen 43003 Mindestabrech. Diamantscheibe 0,5mm (25,00 ) 40,00 200,00 0,5 Tag 250,00 20% Führungswagen 43003 10,00 50,00 Mit Schnitthöhenverstellung und Fernbedienung, passend zu Benzintrennschneider 43002 Rüttelplatte Wacker DPU 1850 46042 Gewicht ca. 107kg, Platte (lxb) 600x500mm Dieselmotor mit Revisierstart, angebautes Transportfahrwerk Zubehör: Pflasterschoner 46006 30,00 Verladung nicht in Pkws 0,5 Tag 150,00 20% 500,00 (auf Anfrage) 22
Rüttelplatte Wacker DPS 2050 46003/46004 Gewicht ca. 116kg, Platte (lxb) 600x500mm Dieselmotor mit Kurbelstart Zubehör: Pflasterschoner 46006 30,00 Verladung nicht in Pkws 0,5 Tag 150,00 20% 500,00 Rüttelplatte Wacker DPU 2950 46040 Gewicht ca. 192kg, Platte (lxb) 700x500mm Dieselmotor mit Kurbelstart (Vor-/Rücklauf), verdichtet Schichtdicken bis 25cm Unterbau 40,00 Verladung nicht in Pkws 0,5 Tag 250,00 20% 500,00 Rüttelplatte Wacker DPU 4045 46045 Gewicht ca. 400kg, Platte (lxb) 750x600mm Dieselmotor mit Kurbelstart (Vor-/Rücklauf), hydraulisch, 20m/min. 50,00 Verladung nicht in Pkws 0,5 Tag 400,00 20% 500,00 Pflasterschoner 46006 10,00 Schont die Pflasteroberfläche beim Abrütteln passend zu Rüttelplatte 46003/46004/46005/ 46006 Vibrationsstampfer Wacker BS 700 46009 2-Takt-Benzinmotor zum Verdichten in schmalen Einfahrten 30,00 0,5 Tag 250,00 20% 500,00 Minibagger Komatsu PC 09 46500 Durchfahrbreite: 72cm Gummiketten Planierschildbreite=72cm, Gewicht ca. 0,8t. Zubehör: Tieflöffel 15cm, 25cm, 35cm, (Tieflöffel im Preis enthalten) 80,00 1 Tag 300,00 20% 1.000,00 Minibagger Komatsu PC 16 R 46200 Stahlketten mit Gleitschuhen Planierschildbreite=103cm, Gewicht ca. 1,7t. Zubehör: Tieflöffel 46030/46035, Grabenraumlöffel 46050 (ein Tieflöffel im Preis enthalten) 100,00 0,5 Tag 300,00 20% 1.000,00 Tieflöffel 30 cm oder 50cm 46030 = 30cm 46035 = 50cm 10,00 Passend zu Minibagger 46200 (auf Anfrage) 23
Minibagger Komatsu PC 35 46100 Stahlketten mit Gleitschuhen Planierschildbreite=150cm, Gewicht ca. 3,1t. Zubehör: Tieflöffel 46020/46025, Grabenraumlöffel 46050 (ein Tieflöffel im Preis enthalten) 150,00 0,5 Tag 400,00 20% 1.000,00 Tieflöffel 30 cm 46020 10,00 Passend zu Minibagger 46100 Tieflöffel 60 cm 46025 10,00 0,5 Tag 120,00 20% Passend zu Minibagger 46100 Grabenräumlöffel 100cm 46050 20,00 0,5 Tag 150,00 20% Starre Ausführung, passend zu Minibagger 46001/46002 Kompaktlader Komatsu SK05J 46015 Länge 2,90m, Höhe 1,90m, Motorleistung 31,5KW (30PS), Gewicht ca. 1,7t., max. Geschwindigkeit 8,4km/h Zubehör: Palettengabel 46016 115,00 0,5 Tag 500,00 20% 1.000,00 Palettengabel 46016 20,00 Passend zu Kompaktlader 46015 Radlader Caterpillar 906 46010 Schaufelinhalt ca. 0,8 cbm Motorleistung 45KW (62PS), 5,1t., Höhe ca. 2,68m Zubehör: Palettengabel 46011 150,00 0,5 Tag 300,00 20% Mind. 1.000,00 Palettengabel 46011 20,00 0,5 Tag 200,00 20% Passend zu Radlader 46010 (auf Anfrage) 24
Rohrgehänge 3-Strang 46070 20,00 0,5 Tag 250,00 20% Rohrgehänge zum Versetzen von Schachtringen Trocknungsgeräte Kondenstrockner KT 170 32010/32011/32013 15,00 77,00 270,00 Entfeuchtungsleistung bis zu 10,5ltr./24h für Räume bis 100 cbm Bautrockner KT 400 32008 20,00 105,00 380,00 Entfeuchtungsleistung bis zu 40ltr./24h für Räume bis 400 cbm Bautrockner KT 800 32005/32007 20,00 105,00 380,00 0,5 Tag 120,00 20% Entfeuchtungsleistung bis zu 52ltr./24h für Räume bis 400 cbm Bautrockner Wilms KT 1000 32001 25,00 135,00 480,00 0,5 Tag 150,00 20% Entfeuchtungsleistung bis zu 82ltr./24h Seitenstrangverdichter Wilms GV 28 32004 25,00 135,00 480,00 0,5 Tag 200,00 20% Geruchsverbesserer zur Trocknung unter Estrichen (auf Anfrage) 25
Stichwortverzeichnis Abbruchhammer 10kg Bosch GSH 10 Abbruchhammer 11kg Bosch GBH 11 DE Abbruchhammer 27kg Bosch GSH 27 Akkuschrauber Makita 6203 Anhänger Einachser 1,3 to. Anhänger Tandem 2,0 to. Anschlussverteilerschrank Anwärm-/Aufschweißbrenner Asphaltmeissel Baukreissäge Avola ZBV 450-6 Bauschuttrohrsatz 10mtr. Baustellenkompressor Mobil Bautrockner KT 400 Bautrockner KT 800 Bautrockner Wilms KT 1000 Bautür Bauzaun Benzintrennschneider Wacker BTS 350 Betonfuß Betonmischer 145l Atika Betonschleifer Bosch GBR 14 CA Betonschleifer Eibenstock EBS 125.1 Blockstufenversetzzange Bohrer Bohr-/Stemmhammer 10kg Bosch GBH 10 Bohr-/Stemmhammer 11kg Wacker Bohr-/Stemmhammer 4,7kg Duss PX 46 Bohr-/Stemmhammer 4kg Bosch GBH 4 DSC Bohr-/Stemmhammer 7kg Duss PX 76 Bohrhammer 2kg Bosch GBH 2 SE Bohrhammer 2kg Makita HR 2400 Bohrhammer 3kg Duss P 26 Bohrmaschine Makita NHP 1300 S Einachsschlepper Agria 3500 Elektroheizgebläse EL 9 Elektrohobel Bosch GHO 36-82 Elektroschaber Bosch GSE 300 E 5 5 5 15 1 1 9 9 6 14 14 17 25 25 25 1 1 22 1 1 2 2 22 8 5 5 5 4 5 4 4 4 4 10 13 16 16 Fischer C1-Koffer Fischer C1-Koffer Flachmeissel Fliesenschneider (Elektro-) Gölz FT200 Fliesenschneider (Hand-) Hufa Freischneider Stihl FS 350 Fuchsschwanz Bosch GFZ 16-35 AC Führungswagen Gabelhubwagen Gartenwalze Gasheizgebläse GH 14 M Gasheizgebläse Wilms GH 25 M Gasheizgebläse Wilms GH 35 TH Gasheizgebläse Wilms GH 50 TH Grabenraumlöffel 100cm Hammerkrone 82mm Handbohrer 150mm Handbohrer 90mm Handkreissäge Makita 5603 R Hebelsäge Zagro UVB 500 230V Hebelsäge Zagro UVB 500 400V Heckenschere (Elektro-) Bosch Heißluftföhn Bosch GHG 50 LCE Kettensäge Elektro 35cm Kompaktlader Komatsu SK05J Kondenstrockner KT 170 Kurbelgerüstbock 1500kg Materialcontainer Mauernutfräse Bosch GNF 20 CA Meißel Minibagger Komatsu PC 09 Minibagger Komatsu PC 16 R Minibagger Komatsu PC 35 R Motorhacke Agria 1000 Nadelabklopfer Nassschneider Zuber 350 S 8 8 6 9 9 10 16 22 2 11 13 13 13 13 24 8 12 12 16 20 20 10 15 10 24 25 13 8 17 6,7,18 23 23 24 10 4 22 Oberflächensanierer HK0500 4 Pandavorsatz kurz Pandavorsatz lang Parkettschleifmaschine Jaguar 3 3 3
Stichwortverzeichnis Pflasterschoner Radlader Caterpillar 906 Raumcontainer Reciposäge Makita JR 3000 Rohrgehänge 3-Strang Rollgerüst 645cm Leichtmetall Rührgerät Eibenstock EHR 15 SB Rüttelflasche 38 Wacker Iren Rüttelflasche 65 Wacker Iren Rüttelplatte Wacker DPS 2050 Rüttelplatte Wacker DPS 2950 Rüttelplatte Wacker DPS 4045 Rüttelplatte Wacker DPU 1850 Schnellbauschrauber Makita 6825 Seitenstrangverdichter Wilms GV 28 Spatenmeissel Spitzmeissel Staubsauger WAP SQ 50-21 Staubsauger WAP SQ 450-11 Staubsauger WAP SQ 650-11 Steintrennsäge Lissmac Steintrennsäge Weber Verti-Cut Stichsäge Bosch GST 100 BCE Stromerzeuger Geko 2801 Stromerzeuger Güde GSE 2700 Stromerzeuger Güde GSE 950 Teppichstripper Janser Terrassenstrahler Luxus Tieflöffel Treppen-/Randschleifer Panda Treppenroll-Transportkarre Umformer Wacker FU 1,6/200 Vertikutierer Agria 8200-V 4 Vibrationsstampfer Wassertank mit Hahn 1000ltr. WC-Container Winkelschleifer Bosch GWS 14-125 Winkelschleifer Bosch GWS 25-230 Zugeisen 23 24 8 16 25 12 17 14 15 23 23 23 22 15 25 6 6 19 19 19 20 20 16 21 21 21 3 18 23,24 3 13 14 10 23 2 9 16 17 3
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. 1.1. Angebote, Vertragsabschluss, ausschließliche Einbeziehung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (A GB) des Vermieters, Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommen ausschließlich unter Zugrundelegen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden genannt:agb) zustande. 2.2. Bei einem mündlichen Mietvertragsabschluss beginnt das Mietverhältnis zum mündlichen vereinbarten Zeitpunkt und, wenn dieser nicht eindeutig erweisbar ist, spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes. Das Mietverhältnisendet unterfolgenden Voraussetzungen: Sie gelten auch für alle künftigen Mietvertragsabschlüsse zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart werden. EtwaigeAllgemeine Geschäftsbedingungendes Mieterssindnur insoweit wirksam, wie sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch den Vermieter schriftlichanerkannt werden. Verwendet der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen eigene AGB, ist er verpflichtet, den Vermieter hierauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, so gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, dass der Mieter darauf verzichtet, aus seinen AGB-Rechte geltend zu machen, die denjenigen deragb desvermieters widersprechen. 2.3. Bei einem auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrag mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; bei einem auf unbestimmte Zeit vereinbarten Mietverhältnis: entweder durch Kündigung des Vermieters unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen, oder mangels Kündigung durch den Vermieter mit der vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes einschließlich etwaigem Zubehör an den Vermieter und der beidseitigen Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch die Vertragsparteien. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen. Anderenfalls verlängert sich das Mietverhältnis um mindestens fünf Werktage. Soweit die AGB des Vermieters keine ausdrückliche Regelung treffen, giltdas Gesetz. Dieses kanndurchagb desmieters nicht zum Nachteildes Vermietersabgedungenwerden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Anmieten bestimmter spezieller Mietgegenstände oder für die Durchführung von Reparaturen im Zusammenhang mit dem durch diese AGB näher geregelten Mietvertrag zusätzliche AGB gelten, wie beispielsweise für die Anmietung von Containern, die Anmietung von Arbeitsbühnen, die Durchführung von Reparaturen im Allgemeinen, die Reparatur von Diamantwerkzeugen, die Anmietung von Hochbaukränen. Falls ein schriftlicher Abschluss des durch diese AGB näher geregelten Mietvertrages unterblieben sein sollte und über den Inhalt der mündlichen Vertragsabsprachen Uneinigkeit bestehen sollte, kommt ein Mietvertrag ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder seinen Bevollmächtigten zustande. 2.4. 3. 3.1. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist. Übergabe des Mietgegenstandes Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mangelfrei und betriebsbereit zu übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Inempfangnahme auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen. Mit beanstandungsfreier Inempfangnahme erkennt der Mieter den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an. 3.2.. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter des Weiteren den Empfang der Gerätepapiere (Bedienungsanleitungen etc.), soweit solche für die einzelnen zu vermietenden Geräte durch den jeweiligen Hersteller zur Verfügung stehen. Sowohl bei schriftlichem als auch bei mündlichem Vertragsabschluss vers ichert der Em pfänger des Mietgegenstandes, falls er nicht selbst der Mieter ist, ausdrücklich, zum Abschluss des Mietvertrages und zur Inempfangnahme des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. 1.2.. DieAngebote desvermieters sindunverbindlich. 3.3. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter über, insbesondere diejenigen des zufälligen Untergangs, des Verlustes, der Verschlechterung. Beschädigung und der vorzeitigen Abnutzung. Für den Fall des Diebstahls, der Beschädigung durch Dritte und sonstige Delikte ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und der diesbezüglichen Beweissicherung verpflichtet. 1.3. 2. Sämtliche mündlichen und schriftlichen Angaben über den Mietgegenstand, wie beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen, über technische Leistung, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit für den von dem Mieter beabsichtigten Verwendungszweck sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter Vertragsbestandteil. Der Vermieter haftet nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben. Er verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Mieter, diesem etwaige Ansprüche gegen den Hersteller auf Verlangen des Mieters unverzüglich abzutreten. Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Mieter beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Mieter zumutbar ist. Der Vermieter behält sich vor, beiabschluss des Vertrages, oder während der Laufzeit des Vertrages, die Gestellung einer im Sinnedes 315 BGB angemessenen zuverlangen. Dauerdes Mietverhältnisses 2.1.. Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbartist. 3.4. 4. 4.1. Kommt der Vermieter mit der Übergabe des Mietgegenstandes in Verzug, weil der Vormieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben hat, ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Für den Zeitraum von bis zu drei Werktagen sind Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter insoweit ausgeschlossen, als der Vermieter nicht von dem Vormieter Schadenersatz erlangt. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, auf Verlangen des Mieters, Schadenersatzansprüche gegen den Vormieter an den Mieter unverzüglich abzutreten. Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter, Reparatur- und Wartungsarbeiten, Einsatzort, Gebrauchsüberlassung, Pfändungs- und sonstige Maßnahmen Dritter, Versicherungspflicht. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Einsatzort im Rahmen der betriebstechnischen Eignung des Mietgegenstandes einzusetzen und ausschließlich durch geeignetes Fachpersonal bedienen und durch geeignetes Fachpersonal oder durch den Vermieter oder durch sonst fachkundige Unternehmen auf Kosten des Mieterswartenzu lassen. Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind durch den Mieter und seine Erfüllungsgehilfen vollumfänglich zu beachten und insbesondere eine Überlastung des Mietgegenstandes zu vermeiden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 4.2. 4.3. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche während der Mietzeit auftretenden Mängel oder zum Schutz der Mietsache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlichen Maßnahmen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, sämtliche durch ihn zu vertretenden Reparaturarbeiten auf seine Kosten durch den Vermieter ausführen zu lassen. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn der Mieter nachweist, dass er die Reparaturarbeiten von einem durch ihn ausgewählten Fachunternehmen und/oder kostengünstiger durchführen lassen kann. Vor Durchführung dieser Arbeiten ist der Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter ist berechtigt, für die Durchführung der Arbeiten verbindliche Anweisungen zu erteilen, wie beispielsweise die Auswahl der Ersatzteile. In jedem Fall muss die Reparatur unter Verwendung von Original-Ersatzteilenerfolgen. Nicht vom Mieter zu vertretende Mängel hat der Vermieter auf eigene Kosten zu beheben. Der Mieter kann den Mangel nur unter den Voraussetzungen des 536 a) Abs. 2 BGB selbst durch fachkundige Unternehmen beseitigenlassen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, falls sich nicht ein Mangel herausstellt, dessen Beseitigung der Mieter pflichtwidrig nicht gemäß Ziff.4.2. veranlassthat. 5.2. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt eine unverzügliche gemeinsame Überprüfung des Mietgegenstandes durch beide Vertragsparteien. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, wird der Zustand des Mietgegenstandes in einem durch den Mieter und den Vermieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll festgehalten. Soweit im Einzelfall über das Vorliegen von Mängeln keine Einigkeit der Vertragsparteien besteht, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Aufnahme ihrer Ansicht in das Rückgabeprotokoll zu verlangen. Jede der Vertragsparteien kann die Untersuchung des Mietgegenstandes durch einen durch die für den Vermieter örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer zu be nenne nden S ac hv er s tänd i gen v er la ngen. Di e Sachverständigenkosten tragen die Vertragsparteien je nach dem Ergebnis der Feststellungen des Sachverständigen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein und das Vertretenmüssen von Mängeln im Verhältnis ihres Obliegens oder Unterliegens. Der Sachverständige entscheidet auch verbindlich entsprechend dem Feststellungsergebnis darüber, in welchem Verhältnis die Parteien die Sachverständigenkosten zu tragenverpflichtet sind. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. 4.8. 5. 5.1. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das osteuropäischeausland, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und des Nachweises des durch den Mieter zu beschaffenden umfassenden Versicherungsschutzes, insbesondere für die Risiken des Diebstahls, Brandes und sonstigen Abhandenkommens und der zeitweiligen Nichtrückführbarkeit. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte, die nicht Angestellte oder Arbeiter des Mieters sind, ist ausgeschlossen. Sollten Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger Rechte oder unbefugt Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen befugt oder unbefugt in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens drei Tagen zu benachrichtigen und vorab den oder die Dritten auf das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis dem Vermieter innerhalb gleicher Frist zuübermitteln. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu leisten. Der Vermieter bietet bei Vertragsabschluss gegen einen angemessenen Kostenzuschlag den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung an, die auch die weiteren typischen Risiken wie Diebstahl u.a. abdeckt. Sofern der Mieter diese Versicherung nicht abschließt, verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand während der Mietzeit gegen alle einsatztypischen Gefahren zugunsten des Vermieters zu versichern, insbesondere gegen Brand, Diebstahl, sonstigen Verlust, fehlerhafte Bedienung, Baustellenunfälle jeglicher Art und bei für den Straßenverkehr zugelassenen Maschinen auch gegen die Risiken des Straßenverkehrs, soweit diese Risiken zu handelsüblichen Konditionen versicherbar sind und dem Vermieter auf Verlangen den Versicherungsschutz vor Übergabe des Mietgegenstandesnachzuweisen. Der Mieter trägt die Kosten der Betriebsmittel. Vorhandene Betriebsmittel werden bei Übergabe und Restbestände bei Rückgabe des Mietgegenstandes vermerkt und entsprechend abgerechnet. Rückgabe desmietgegenstandes Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß im Sinne der Ziff. 2 dieseragb frei von ihm zu vertretenden Mängeln und gesäubert zurückzugeben. 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. Soweit zahlenmäßig umfangreiche Mietgegenstände zurückgenommen werden, wie beispielsweise Schalungen und Kleinmaterial, erfolgt die Rücknahme durch den Vermieter unter dem Vorbehalt dernachträglichen Überprüfung. Werden bei der Rückgabe die Wartungsbedürftigkeit oder vom Mieter zu vertretende Mängel oder Verschmutzungen oder s ons tige v on i hm z u vertr etende S chäden des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, die entstehenden angemessenenkosten zu tragen. Werden Mängel, Schäden oder Wartungsbedürftigkeit erst später festgestellt, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich zu benachrichtigen und ihm eine Nachprüfung durch Besichtigung zu ermöglichen. Der Mieter ist in diesem Fall nur dann zum Ersatz der Reparatur- und Wartungskosten verpflichtet, wenn der Vermieter dem Mieter nachweist, dass der Mieter die Mängel, Schäden oder Wartungsarbeiten zu vertreten hat. Ist der Mietgegenstand aufgrund vonvom Mieter zuvertretenden Schäden oder Wartungsarbeiten oder mangels Rückgabe mit sämtlichem Zubehör oder aufgrund sonstiger durch den Mieter zu vertretender Umständenicht anderweitig vermietbar, schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der tagesanteiligen Miete, zuzüglich eines vorläufigen Mietausfallschadens von mindestens drei Werktagen, falls der Vermieter nicht eine frühere anderweitige Vermietung vornehmen kann. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes unvollständig, insbesondere hinsichtlich etwaigen Zubehörs, ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet, nach seinem Ermessen etwa verfügbares Mietzubehör oder andere fehlende Teile mietweise und gegen zusätzliche Vergütung zur Verfügung zu stellen, um eine anderweitige Vermietungzu ermöglichen. Ist dem Mieter die Rückgabe des Mietgegenstandes aus einem durch ihn zu vertretenden Grund unmöglich geworden, ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes des mängelfreien und uneingeschränkt betriebsbereiten Mietgegenstandes zuzüglich einer Wiederbeschaffungskostenpauschale (ohne Bearbeitungsgebühr) von brutto 7,5 % des Zeitwertes sowie eine Nutzungsentschädigung in Höhe des tagesanteiligen Mietzinses für einen angemessenen Zeitraum zur Ersatzbeschaffungdurch den Vermieter, längstensjedochfür einen Monat zu leisten, falls der Vermieter die sofortige Nachvermietbarkeit nachweist. Der Vermieter ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Geringhaltung des Schadens zuunternehmen. Die vorstehende Regelung unter Ziff. 5.6. gilt auch dann, wenn bei Rückgabe des Mietgegenstandes die Reparaturkosten von vom Mieter zu vertretenden Mängelnoder Schäden den Zeitwert
Allgemeine Geschäftsbedingungen 6. 6.1. 6.2. 6.3. 7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.5. 8. 8.1. Um mehr als 10 % übersteigen und der Mieter daher eine Reparatur ablehnt. Zieht der Mieter in diesen Fällen eine Reparatur vor, schuldet er für deren Dauer eine Nutzungsentschädigung in Höhe des tagesanteiligen Mietzinses. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. Berechnung desmietzinsesundabgeltungsumfang Der Mietzins versteht sich zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe ohne Kosten für etwaige Transporte ab der Betriebsstätte des Vermieters, sowie ohne Betriebsstoffe und ohne Personal des Vermieters. Sofern nicht schriftlicheine abweichendevereinbarung getroffen wurde, errechnet sich der Gesamtmietzins aus dem Tagesmietzins multipliziert mit der auf Tage bezogenen. Die Tage der Übergabe und Rücknahme werden als volle Miettage berechnet. Bei mit Betriebsstundenzählern ausgestatteten Mietgegenständen werden acht Einsatzstunden als ein Einsatz innerhalb eines Werktages im Durchschnitt zugrundegelegt. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand mehr als acht Stunden im Laufe eines Werktages, erhöht sich der Mietzins für jede weitere angefangenestunde um 1/8 destagesmietpreises. Pro Werktag ist jedoch mindestens eine durchschnittliche Mindesteinsatzzeit von acht Stunden zu Grunde zu legen und zu vergüten. Fälligkeit, Zahlungdes Mietzinses, Verzug Die Abrechnung des Mietzinses und sonstiger Forderungen des Vermieters erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstandes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Der Mietzins ist bei Rückgabe durch Barzahlung fällig. Sofern mit Zustimmung des Vermieters durch Scheck- oder Wechselbegebung gezahlt werden sollte, erfolgt die Zahlung erfüllungshalber. Verlangt der Mieter bei Barzahlung über die Empfangsbestätigung hinsichtlich des Mietzinses auf den Mietvertrag hinaus die Ausstellung einer gesonderten Rechnung, wird bei Rechnungen bis zu brutto Euro 300,00 ein Verwaltungskostenzuschlag von Euro 5,00 + gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, jederzeit Zwischenabrechnungen vorzunehmen. Die berechneten Beträge sind spätestens eine Woche ab Rechnungszugang bei dem Mieter ohne Abzüge eingehend bei dem Vermieter zahlbar. Gerät der Mieter in Verzug, ist seine Verbindlichkeit in Höhe der dem Vermieter berechneten Kreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, wenn es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher handelt. Handelt es sich um einen Unternehmer, beläuft sich der Verzugszinssatz auf mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens istnicht ausgeschlossen. Nach Verzugseintritt schuldet der Mieter für jede Mahnung einen Betrag voneuro 12,50. Zahlungen des Mieters werden zunächst auf etwaige Auslagen und Fremdkosten des Vermieters, dann auf die Zinsen und zuletzt auf denmietzins angerechnet. Haftungsbegrenzung des Vermieters, Abtretung von Schadenersatzansprüchen gegendritte an den Mieter Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter für eigene vorsätzliche oder fahrlässige 8.2. 8.3. 9. 9.1. 9.2. 10. 10.1. 10.2. 11. Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind jedoch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehende Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Vermieters dann auf den Ersatz destypischen vorhersehbarenschadens. Soweit der Vermieter nach Ziff. 8.1. haftet, ist dieser nur schadenersatzpflichtig, soweit er den Schaden durch Versicherung seiner gesetzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder im Rahmen von durch die Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellten Prämien und Prämienzuschlägen bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer hätte decken können und kein Fall der Leistungsfreiheit des Versicherers vorliegt odervorläge. Der Vermieter ist verpflichtet, etwaige ihm gegen Dritte - insbesondere Versicherungen - zustehende Schadenersatzansprüche, soweit er diese nicht zur Abdeckung eigener Schadenersatzpflichten benötigt, auf Verlangen an den Mieter abzutreten, soweit dies nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. Sicherungsrechte desvermieters, Forderungsabtretungen Der Mieter tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherrungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Vermieters sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seiner Versicherer zulässig ist), sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Mieters ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetztwurde. DerVermieter nimmt dieabtretungenan. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber dem Mieter, die F or der ungs abt ret ung geg enübe r dem o der d en Drittschuldner(n) so lange nicht offen zu legen, wie er Mieter sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigemgrunde gekündigt ist. Falls dervermieter den Vertrag auswichtigem Grunde gekündigt hat oder der Mieter sich mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug befinden sollte, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auch ohne Zustimmung des Mieters in Besitz zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zum Standort des Mietgegenstandes zu ermöglichen unddie Wegnahmezu dulden. Aufrechnungsbeschränkung, Abtretungs- und Einziehungsermächtigungsausschluss Der Mieter ist berechtigt, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder zumindest als zugunsten des Mieters durch gerichtlichen Hinweis als entscheidungsreif bezeichneten Forderung gegen den Vermieter aufzurechnen. DieBefugnis desmieters, Ansprüche ausdiesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritte zur Einziehung von Forderungen oder der Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag zu ermächtigen, wird ausgeschlossen. Leistungsverweigerungsrechtdes Vermieters Werden dem Vermieter nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die ernsthafte Bedenken darüber Rechtfertigen, dass in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder der Mieter schon bei Vertragsschluss nicht mehr ausreichend zahlungsfähig war und dadurch der Anspruch auf die Zahlung des Mietzinses oder sonstiger Forderungen aus dem Mietverhältnis gefährdet ist, ist der Vermieter berechtigt, die
Allgemeine Geschäftsbedingungen 12. 12.1. 12.2. 13. wurde. Kündigung aus wichtigem Grundedurch dievertragsparteien Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzungdes Mietverhältnissesnicht mehrzumutbar ist. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Zahlung von nicht nur im Sinne des 320 Abs. 2 BGB geringfügigen Verbindlichkeiten in Verzug ist, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden, der Mieter seine Zahlungen einstellt oder in ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eintritt, der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt, oder der Mieter den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbartenort verbringt. Rechtswahl, Erfüllungsort undgerichtsstand Mieter zubesorgen. 6. Sollte an derarbeitsbühne während der Einsatzzeit ein Defekt festgestellt werden, ist das Gerät sofort stillzulegen. Der Vermieter muss sofort verständigt werden, seineanweisungen sind abzuwarten. 7. Bei groben Arbeiten ist das Gerät ausreichend abzudecken und zu schützen. Dies gilt insbesondere bei Maler-, Schweißund Reinigungsarbeiten mit Säuren. Verboten sind Spritz- und Sandstrahlarbeiten. 8. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Arbeitsbühne an andere PersonenoderFirmen nichtmöglich. 9. Der Mieter ist verpflichtet, den Motor- und Hydraulikölstand sowie den Wasserstand der Batterie täglich zu überprüfen und gegebenenfalls kostenlos aufzufallen. Für Schäden, die auf Betriebsstoffmangelzurückzuführensind, haftet dermieter. Stand: 2006 13.1. 13.2. Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. MitKaufleuten, juristischenpersonendes öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen sowie mit Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, bzw. verlegen, gilt als vereinbart, dass Gerichtsstand für all e aus dem Vertr agsv erhäl tni s ents pringenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Karlsruhe ist. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. 14. Vertragslücken Sollte sich eine Regelungslücke in diesem Vertrag herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die lückenhaften Vertragsbestandteile durch solche Vertragsbestimmungen zu ergänzen, die dem insgesamt gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und in rechtlich zulässiger Weise entsprechen oder ihm möglichstnahe kommen. Gesonderte Mietbedingungen fürhubarbeitsbühnen 1. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass das Gerät (Arbeitsbühne) für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Für die Eignungsprüfung stellt der Vermieter Arbeitsdiagramme, technische Daten der einzelnen Geräte aufanfrage bereit. 2. Ergibt sich, dass das angemietete Fahrzeug für den geplanten Einsatz nicht geeignet ist (mangelnde Reichweite, Arbeitshöhe oder dergleichen), steht dem Vermieter gleichwohl der Mietzins für die gesamte vereinbarte Mietzeit zu. 3. Wird das Fahrzeug ohne Bedienungspersonal vermietet, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Bedienung von einer Arbeitskraft unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der UVV und entsprechend den Bestimmungen der UVV vorgenommen wird. Gegebenenfalls weist der Vermieter einen oder mehrere Mitarbeiter des Mietersindie Handhabungder Maschineein. Nurdiese Kräfte sind zum Bedienen der Arbeitsbühne berechtigt und müssen dies auch schriftlich bestätigen (It. UVV). Das Bedienungspersonal mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben. 4. Die Arbeitsbühnen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, d.h. insbesondere dürfen sie nicht alshebekran über diefestgelegte Korbbelastunghinaus belastet werden. 5. Etwaige für den Einsatz erforderliche behördliche SondergenehmigungensowieAbsperrmaßnahmen hat der
Baustoffhandel Rudolf-Diesel-Straße 2 53859 Niederkassel-Mondorf Telefon: 0228-20707-0 Fax: 0228-20707-49 Baumarkt Karl-Hass-Straße 1 53859 Niederkassel-Ranzel Telefon: 02208-9484-0 Fax: 02208-9484-50 Stahlhandel Marktstraße 118 53859 Niederkassel-Rheidt Telefon: 02208-509-51/52 Fax: 02208-509-53 www.mobau-klein.de