Zeigerpflanzen Gemäss Vorgaben Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe II Biodiversitätsförderflächen (bisher ökologische Ausgleichsfläche) können im Punktesystem Biodiversität mehrmals angegeben werden, sofern sie gewisse Anforderungen erfüllen. Eine extensive Wiese kann beispielsweise sowohl bei der Strukturvielfalt (z. B. Rückzugsstreifen stehen lassen), als auch bei der Qualität eingegeben werden. Bei den Qualitätsstufen unterscheiden wir zwischen Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe II (Ökoqualität ÖQV) und Projektqualität. Der vorliegende Katalog soll dem Bewirtschafter helfen, die entsprechenden Zeigerpflanzen auf den Biodiversitätsförderflächen zu finden. Damit kann der Betriebsleiter selber einzuschätzen, ob eine Biodiversitätsförderfläche die Anforderungen an die Qualität erfüllt. Die Qualitätsanforderungen nach Qualitätsstufe II (bisher ÖQV-Q) wird durch die jeweiligen Kantone im Detail geregelt und kontrolliert. Eine Liste dieser Zeigerpflanzen finden Sie auf den folgenden Seiten. Sind in einer kreisrunden Fläche mit einem Radius von 3 m (Testfläche) in einem möglichst einheitlichen, repräsentativen Teil der Parzelle 6 verschiedene Zeigerpflanzen vorhanden, dann erfüllt die entsprechende Fläche die Anforderungen Qualitätsstufe II. In diesem Falle kann diese Fläche beim Kanton zur Kontrolle gemeldet werden. Einerseits können diese Flächen dann im Punktesystem angegeben werden, andererseits erhält der Bewirtschafter zusätzliche Direktzahlungen (2015: z. B. Fr. 1 500.00 pro ha extensive Wiese mit Qualitätsstufe II in der Talzone, Bergzone I und Bergzone II). Detaillierte Angaben finden Sie unter http://www.blw.admin.ch/themen/00006/01711/01712/index.html?lang=de Weisungen zur Qualität unten rechts auf dieser Seite. Die Projektqualität ist ebenfalls eine Qualitätsstufe von Ökoflächen. Diese wurde durch IP-SUISSE in Zusammenarbeit mit der Schweizer Vogelwarte definiert. Eine extensive Wiese erfüllt dann die Projektqualität, wenn in einer kreisrunden Fläche mit einem Radius von 3 m (Testfläche) in einem möglichst einheitlichen, repräsentativen Teil der Parzelle 3 verschiedene Zeigerpflanzen vorhanden sind Eine Liste dieser Zeigerpflanzen finden Sie auf den folgenden Seiten. Sie können diese Fläche als Selbstdeklaration in das Punktesystem Biodiversität eingeben. Diese Fläche wird innerhalb von 3-4 Jahren durch einen IP-SUISSE Kontrolleur überprüft. Bitte beachten Sie, dass auch nur Teile einer Biodiversitätsförderfläche die Qualitätskriterien erfüllen können. Beispielsweise kommen bei grösseren Ökoflächen entlang von Waldrändern im schattigen Teil oft kaum Zeigerpflanzen vor. Im sonnigen Teil hingegen können Zeigerpflanzen durchaus vorkommen. In diesem Falle kann die Projektqualität nur für die sonnige Teilfläche mit den Zeigerpflanzen angegeben werden. Betreffend Strukturvielfalt kann eine Fläche dann angegeben werden, wenn die entsprechenden Strukturelemente vorhanden sind (z. B. Rückzugsstreifen). Dies unabhängig davon, ob eine Ökofläche Qualität aufweist oder nicht. Eintragen der Flächen im Punktesystem Biodiversität von IP-SUISSE Eine extensive Wiese, welche als Biodiversitätsförderfläche angemeldet ist, kann in der ersten Spalte bei Ziff. 5.1 eigegeben werden. Erfüllt diese Fläche oder Teile davon Qualitätsstufe II (ÖQV-Qualität) (Bescheinigung vom Kanton), dann kann diese Fläche in Spalte 2 eigegeben werden. Erfüllt diese Fläche oder Teile davon Projektqualität (Selbstdeklaration), dann kann diese Fläche in Spalte 3 eigegeben werden. Weist die Ökofläche auf mindestens 10% Strukturelemente auf, (z. B. Rückzugsstreifen) dann kann diese Fläche (auch ohne Qualität) in Spalte 4 eigetragen werden.
Liste der Zeigerpflanzen für Bescheinigung Qualitätsstufe II (ÖQV-Q) und Selbstdeklaration Projektqualität 1. Alpenhelm 2. Arnika 1 3. Aufrechte Trespe 1 4. Betonie 5. Blutwurz 6. Dost (inkl. Wirbeldost) 7. Enziane, blau/violett 1 8. Esparsette 1 9. Flaumhafer 10. Flockenblumen 11. Gelb blühende Klee, grossköpfig 12. Gelbe Primeln 13. Glockenblumen 14. Gräser, borstenblättrig, horstwüchsig 1 (ohne Festuca rubra) 15. Habermark 16. Hainsimsen 17. Herbstzeitlose 18. Hopfenklee 19. Klappertopf 20. Knolliger Hahnenfuss 1 21. Kohldistel 22. Korbblütler gelb, einköpfig (ohne Löwenzahn, Schwarzwurzel und den separat genannten Arnika und Habermark) 23. Korbblütler, gelb, mehrköpfig (ohne Gänsedistel, Alpen-Greiskraut und den separat genannten Arnika und Habermark) 24. Kuckuckslichtnelke 25. Leimkräuter, weiss 26. Mädesüss 27. Margerite 28. Mehlprimel 1 29. Mittlerer Wegerich 30. Orchideen 1 31. Platterbsen, gelb 32. Ruchgras 33. Salbei 34. Schlaffe Segge 35. Seggen 1 (ohne Schlaffe Segge) 36. Sterndolde 37. Sumpfdotterblume 38. Sumpf-Herzblatt 1 39. Teufelskralle 40. Thymian 41. Trollblume 42. Vogel-Wicke 43. Wiesenknopf (kleiner und grosser) 44. Witwenblumen/Skabiose 45. Wollgräser 1 46. Zittergras 47. Zypressenblättrige Wolfsmilch 1 Arten von besonderer Bedeutung Achtung: Scharfer Hahenfuss (Nährstoffzeiger) siehe ähnlich aus, knolliger Hahenfuss kommt nur in Magerwiesen vor, scharfer Hahnenfuss in nährstoffreichen Wiesen.
1. Alpenhelm 3. Aufrechte Trespe 2. Arnika 4. Betonie
5. Blutwurz 7. Enziane 6. Dost (Oregano) 8. Esparsette
9. Flaumhafer 11. Gelb blühender Klee, grossköpfig 10. Flockenblume 12. Gelbe Primeln
13. Glockenblumen 15. Habermark 14. Gräser Borstblättrig (Beispielbild) 16. Hainsimsen
17. Herbstzeitlose 19. Klappertopf 18. Hopfenklee 20. Knolliger Hahnenfuss
21. Kohldistel 23. Korbblütler gelb, mehrköpfig ohne Gänsedistel und Alpen-Greiskraut 22. Korbblütler gelb, einköpfig ohne Löwenzahn und Schwarzwurzel 24. Kuckuckslichtnelke
25. Leimkräuter weiss 27. Margerite 26. Mädesüss 28. Mehlprimel
29. Mittlerer Wegerich 31. Platterbsen gelb 30. Orchideen 32. Ruchgras/Geruchgras
33. Wiesensalbei 35. Andere Seggen 34. Schlaffe Segge 36. Sterndolde
37. Sumpfdotterblume 39. Teufelskralle 38. Sumpf - Herzblatt 40. Thymian
41. Trollblume 43. Wiesenknopf (grosser und kleiner) 42. Vogel-Wicke 44. Wittwenblume/Skabiose
45. Wollgräser 47. Zypressenblättrige Wolfsmilch 46. Zittergras