Berufsbild dipl. Homöopath/in hfnh staatlich anerkannt vom Kanton Zug



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Transkript:

Volkswirtschaftsdirektion Amt für Berufsbildung Berufsbild dipl. Homöopath/in hfnh staatlich anerkannt vom Kanton Zug Die Berufs-, Funktions- und Personenbezeichnungen gelten sinngemäss immer für beide Geschlechter. Einleitung Chamerstrasse 22, 6301 Zug T 041 728 51 50, F 041 728 51 59 www.zg.ch/berufsbildung

Im Berufsfeld Alternativmedizin (AM) sind verschiedene Berufe definiert. Unterscheidungen zeigen sich unter anderem in den Theorien, Konzepten, Arbeitsverfahren und Instrumentierung dieser Berufe und werden in den Anhängen beschrieben. Im gemeinsamen Teil werden die Gemeinsamkeiten dieser Berufe erläutert. Berufsdefinition/Berufsbezeichnung Die Berufsangehörigen gehören zu den Fachpersonen im Gesundheitswesen und üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus. verfügen über umfassende Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Gebiet der Naturheilverfahren und Homöopathie. haben vertiefte Kompetenzen im Bereich Gesundheit und Krankheit und arbeiten in gegenseitiger Respektierung der jeweiligen Rollen mit den übrigen Fachleuten im Gesundheitswesen zusammen. führen selbständig Behandlungen und Beratungen von Menschen im Bereich der Gesundheitsförderung, Gesundheitserhaltung und in therapeutischer Hinsicht durch. unterstehen den gesetzlichen Bestimmungen der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung. Im Berufsfeld AM sind derzeit folgende Berufe definiert: Homöopath/in Naturheilpraktiker/in TEN (,.Traditionelle Europäische Naturheilkunde) Naturheilpraktiker/in MV (Manuelle Verfahren) Akupunkteur/in TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) Einsatzorte Die Berufsangehörigen arbeiten eigenverantwortlich in einer eigenen Praxis, in einer Praxisgemeinschaft oder in einer Institution. Leistungsempfänger Die Leistungen richten sich an Menschen zur Gesundheitserhaltung. kranke Menschen. Menschen in der Rehabilitation. Seite 2/6 Zug, März 2010

Funktionen der Berufsangehörigen Generell kennen Berufsangehörige die berufsrelevanten nationalen und kantonalen Gesetzesgrundlagen und passen ihre therapeutische Tätigkeit entsprechend an. Befunderhebung, Diagnostik und Deutung Erheben Befunde im Hinblick auf ihre Behandlungsmöglichkeiten. verfügen über dazu notwendiges medizinisches und fachspezifisches Grundwissen. ziehen aus den Befunden im Hinblick auf die Behandlungsmöglichkeiten die richtigen Schlussfolgerungen. dokumentieren Befunde und Behandlungen. verstehen vorhandene Befunde, Diagnosen, Arztberichte und Verordnungen. Therapeutische Intervention Wenden therapeutische Techniken an. erstellen einen Behandlungsplan, bzw. planen die Interventionen ausgehend von der Befunderhebung/Diagnose und in Absprache mit dem Patienten. fördern durch ihre Haltung und ihr Kommunikationsverhalten Vertrauen und Wohlbefinden der Patienten. wenden berufsspezifisches, medizinisches und fachliches Wissen sowie elementare Kenntnisse der Psychologie, wie auch der Arbeitstechnik und Methodik an. kommunizieren in adäquater Art und Weise mit den Patienten, um eine detaillierte Fallaufnahme zu erheben, welche die mentalen, emotionalen und körperlichen Symptome erfasst. kennen ihre Grenzen, speziell im Bereich von akuten und chronischen Beschwerden führen Erste-Hilfe-Massnahmen kompetent durch. überprüfen die eigene Tätigkeit und hinterfragen sie kritisch. verfügen über Kenntnisse zur Auswahl und Anwendung des Praxismaterials. Prävention und Gesundheitsförderung orientieren sich an den Prinzipien der Gesundheitsförderung und integrieren entsprechende Modelle, Konzepte und Prinzipien in ihr Denken und Handeln. erkennen Zusammenhänge biologischer, psychosozialer und gesellschaftlicher Faktoren (wie z.b. Ernährung, Bewegung, Belastung, Arbeit, Hygieneverhalten) und beraten ihre Patienten entsprechend. verfügen über Kenntnisse des Gesundheitswesens (Gesundheitspolitik, aktuelle Tendenzen, Strukturen) und sind sich dabei bewusst, welchen Platz die eigene Berufstätigkeit in diesem Kontext einnimmt. Arbeitsorganisation und Technik Gewährleisten die Organisation ihrer Arbeit und warten ggf. technische Einrichtungen. kennen die betriebswirtschaftlichen Grundlagen für die Planung und Führung eines eigenen Betriebs und sind in der Lage, selbständig eine Praxis zu führen. führen die Patientendokumentation entsprechend den professionellen Standards. stellen die Arbeitsabläufe am eigenen Arbeitsplatz und im Team sicher. fördern durch ihre Haltung und ihr Verhalten die Zusammenarbeit im Team. Seite 3/6 Zug, März 2010

Kompetenzen der Berufsangehörigen Berufsangehörige 1. sind in der Lage, die körperliche, seelische, geistige und soziale Situation ihrer Patienten zur Grundlage ihres Handelns zu machen. 2. haben die Kenntnisse erworben, die sie befähigen, selbständig Patienten zu behandeln und zu beraten. 3. haben die manuellen Fertigkeiten erworben, die für die selbständige Behandlung des Patienten erforderlich sind. 4. haben die geistigen Grundlagen und psychischen Fähigkeiten erworben, um selbständig Behandlungen und Beratungen an Patienten zu leisten. 5. haben die notwendigen Grundlagen erworben, sich eigenständig problemorientiert fortzubilden. 6. besitzen die Fähigkeit zu wissensgestütztem Denken. 7. sind zu eigenständiger Problemlösung und Entscheidung fähig und bereit. 8. können die Möglichkeiten und Grenzen ihres eigenen Wissens und Könnens sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren/Methoden einschätzen. 9. sind zur Zusammenarbeit mit anderen im Gesundheitswesen tätigen Personen sowie Studierenden fähig und bereit. 10. haben sich zu einer sich selbst, dem einzelnen Menschen und dem Gemeinwohl verpflichteten Persönlichkeit entwickelt. Die spezifischen Kompetenzen werden im jeweiligen berufsspezifischen Kapitel definiert. Seite 4/6 Zug, März 2010

Homöopath/in Einleitung Die Homöopathen üben die Homöopathie berufsmässig und eigenverantwortlich aus. Sie behandeln Patienten nach den Grundsätzen der homöopathischen Heilkunst. Diese Grundsätze wurden von Dr. Christian Friedrich Hahnemann in ein therapeutisch anwendbares System gebracht und in seinem grundlegenden Werk Organon der Heilkunst detailliert beschrieben. Die Bezeichnung klassische Homöopathie hat sich für diese Heilkunde etabliert. Die Homöopathen erfassen den gesundheitlichen Zustand des Patienten gemäss den Grundsätzen der klassischen Homöopathie unter Einbezug der pathologischen Befunde und behandeln Patienten mit homöopathischen Heilmitteln. Homöopathen beherrschen eine Heilkunst, die weltweit verbreitet ist. Fachgerecht angewendet hat sie ein sehr breites Indikationsspektrum. Berufsdefinition/Berufsbezeichnung Homöopath/in Einsatzorte Keine Ergänzung Leistungsempfänger Keine Ergänzung Funktionen Auf einer umfassenden Fallaufnahme, welche den körperlichen, seelischen und geistigen Zustand des Patienten erfasst, folgt die homöopathische Fallanalyse. In der Fallanalyse werden die individuellen, vom Patienten geäusserten Symptomen und die am Patienten wahrgenommenen Symptome mit einem homöopathischen Arzneimittelbild in Übereinstimung gebracht. Bei der Analyse ist entscheidend, die individuellen, auffallenden Symptome von den pathognomischen Symptomen herauszuarbeiten. Die wichtigsten Methoden zur Mittelfindung sind das Studium der homöopathischen Arzneimittellehre und die Repertorisation. Homöopathen verschreiben dem Patienten das indizierte homöopathische Einzelmittel. Entsprechend der Pathologie und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten wählen sie die Potenzhöhe und Dosierung des homöopathischen Heilmittels. Sie beraten den Patienten aufgrund ihrer berufsspezifischen Kenntnisse. Sie beurteilen den Behandlungsverlauf und betreuen den Patienten während der gesamten Behandlungsdauer. Seite 5/6 Zug, März 2010

Kompetenzen erkennen das Gesamtkonzept der klassischen Homöopathie als eine elementare Grundlage ihres therapeutischen Handelns. analysieren jeden Patienten individuell und wählen für den betreffenden Patienten das geeignete homöopathische Heilmittel. sind fähig zwischen pathognomischen und individuellen Krankheitssymptomen zu unterscheiden. verfügen über vertiefte Kenntnisse der homöopathischen Heilmittel und sind in der Lage, diese gezielt und fachgerecht in der Praxis einzusetzen. haben gründliche Kenntnisse der homöopathischen Prinzipien und Arzneimittellehre, und verstehen mit dem Repertorium umzugehen. können aufgrund der Fallanalyse das indizierte homöopathische Heilmittel auswählen und Potenzhöhe und Dosierung entscheiden. sind in der Lage, den Patienten aufgrund ihrer berufsspezifischen Kenntnisse zu beraten und ihm eine therapeutische Anleitung bezüglich der homöopathischen Behandlung geben können den homöopathischen Fallverlauf und Heilungsprozess beurteilen Seite 6/6 Zug, März 2010