VR China Legal Services Thema Titel Steuer und Recht Neue rechtliche Entwicklung der Devisenkontrolle in China Datum 11. Dezember 2008 I. Hintergrund Die Devisenreserven Chinas haben sich im Laufe des Jahres 2008 beständig erhöht und sind laut chinesischer Zentralbank bis Ende September 2008 auf über 1,9 Billionen US-Dollar angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 32,92 Prozent im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum. Insgesamt sind die Devisenreserven des Landes in den ersten drei Quartalen des Jahres um 377,3 Milliarden US-Dollar angestiegen. Es wird befürchtet, dass es sich bei diesem Teil um Devisen handelt, die von den Spekulanten wegen der Aufwertung des RMB nach China eingeführt wurden. Um die Devisenzuflüsse besser zu kontrollieren und die gesunde Entwicklung der nationalen Wirtschaft zu gewährleisten, wurde am 05.08.2008 die neue Bestimmung über die Devisenkontrolle (Regulation on Foreign Exchange Administration - Order of the State Council of the People s Republic of China No. 532) erlassen. II. Bestimmung über die Devisenkontrolle (Order No. 532) 1. Devisenhandel durch ausländische Gesellschaften und Einzelpersonen Mit der neuen Bestimmung über die Devisenkontrolle wurde die bisherige Kontrolle intensiviert. Die Devisenkontrolle wird durch die chinesische Staatsbehörde für den Devisenhandel (State Administration of Foreign Exchange = SAFE) mit Hilfe einer Online-Überprüfung der speziell einzurichtenden Prüfkonten ausgeübt. Der Ablauf der Devisenkontrolle ist Folgender: a) Zunächst müssen sich ausländische Gesellschaften oder Einzelpersonen bei der SAFE registrieren lassen, damit eine computergestützte Überprüfung der Devisengeschäfte GIC German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. Beijing Branch Landmark Towers II Unit 0811 8 North Dongsanhuan Road Chaoyang District Beijing 100004 Tel +86(0)10 6590 6295 Fax +86(0)10 6590 6313 kessler.florian@bj.china.ahk.de www.china.ahk.de GIC German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. Shanghai Branch 29/F POS Plaza 1600 Century Avenue Pudong Shanghai 200122 Tel +86(0)21 6875 8536 ext. 1629 Fax +86(0)21 6875 8573 ext. 5629 sun.jing@sh.china.ahk.de www.china.ahk.de
ermöglicht wird. b) Weiterhin ist für die Vornahme von Devisengeschäften im Staatsgebiet der VR China ein Prüfkonto speziell für den Devisenhandel zu eröffnen. Sämtliche Devisengeschäfte können ausschließlich über ein derartiges Konto abgewickelt werden. c) Devisenzahlungen sind zunächst auf das Prüfkonto zu transferieren. Im Warenexport besteht für Vorauszahlungen sowie verzögerte (Zahlungseingang mehr als 90 Tage nach dem Warenexport) und gestundete Zahlungen von Devisen eine Pflicht zur vorherigen Registrierung der Zahlungsflüsse. Die Anmeldefrist bei Vorauszahlungen beträgt in der Regel 15 Tagen nach dem Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über Vorauszahlungen bzw. nach dem tatsächlichen Erhalt der Vorauszahlung. Für verzögerte oder gestundete Zahlungen beträgt die Frist 15 Arbeitstage nach 90 Tagen nach Vertragsschluss oder Genehmigung der Zollerklärung durch das Zollamt. Entsprechende Fristen bestehen auch im Bereich des Warenimports. d) Bei der Bank erfolgt eine computergestützte Überprüfung der Zahlungsflüsse auf ihre Übereinstimmung mit den transferierten Waren. Zudem wird unter Berücksichtigung der Zollerklärung, der Anzahl der Transaktionen, der Erklärung gegenüber der SAFE über die früher geleistete Zahlungen an das Unternehmen sowie unter Berücksichtigung des Geschäftsbereichs des Unternehmens eine Quote errechnet, in deren Höhe eine Gutschrift auf das normale Geschäftskonto des Unternehmens erfolgen darf. e) Beim Warenexport ist die Abhebung des Geldes vom Prüfkonto innerhalb von weiteren 15 Arbeitstagen nach dem Eintreffen der Devisenzahlungen zu registrieren. 2. Devisenhandel im Ausland durch chinesische Gesellschaften und Einzelpersonen Chinesische Gesellschaften und Einzelpersonen sind nunmehr befugt im Ausland mit Sicherheiten und Derivaten zu handel. Hierfür müssen sie sich bei der SAFE registrieren lassen, wofür in manchen Fällen wiederum die Genehmigung der Handelsbehörde erforderlich ist. Handeln chinesische Gesellschaften oder Einzelpersonen im Ausland, sind sie nicht mehr verpflichtet ihre im Ausland erworbenen Devisen nach China zu transferieren, sondern es wird ihnen erlaubt, diese auch im Ausland zu belassen. 3. Rechtsfolge bei Verstößen gegen Vorschriften zum Devisenhandel Wird im Rahmen des Devisenhandels gegen nationale Rechtsvorschriften verstoßen, ist die SAFE befugt dem Verletzer ein Bußgeld in Höhe von regelmäßig bis zu 30 % des Devisenwertes, in schwerwiegenden Fällen von mindestens 30 % bis zu maximal dem Gesamtwert der Devisen, Seite 2 von 5
aufzuerlegen. Sofern auch eine strafrechtliche Norm verletzt wurde, drohen darüber hinaus strafrechtliche Sanktionen. Wurde der Verstoß im Zusammenhang mit einem Devisentransfer ins Ausland begangen, kann die SAFE zudem den Rücktransfer innerhalb einer bestimmten Frist anordnen. Neben dem Deviseninhaber drohen bei Verletzungen der Vorschriften zum Devisenhandel auch der Bank empfindliche Strafen. Hat diese ihre Kontrollpflichten im Rahmen des Devisenhandels verletzt, kann ihr, neben der Verpflichtung zur Korrektur der erfolgten Geschäfte innerhalb einer bestimmten Frist, ebenfalls ein Bußgeld auferlegt werden und darüber hinaus kann ihr eine weitere Tätigkeit im Bereich des Devisenhandels verboten werden. Zudem können die Verantwortlichen der Bank auch persönlich mit einem Bußgeld belegt und unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Durch diese Regelungen soll gewährleistet werden, dass die Banken ihren Kontrollpflichten sorgfältig nachkommen. Die SAFE hat, wenn sie den Verdacht eines Verstoßes gegen die Regelungen über den Devisenhandel hegt, umfassende Ermittlungsbefugnisse. Die verdächtigte Gesellschaft oder Einzelperson ist verpflichtet der SAFE bei ihren Ermittlungen durch Angaben, Vorlage von Dokumenten und Daten Hilfe zu leisten. III. Auswirkungen Neben dem durch die neuen Regelungen beabsichtigten Überwachungs- bzw. Regulierungseffekt, bringen diese Regelungen verschiedene Probleme mit sich. Zum einen wird durch die Zwischendeponierung der Devisen auf dem Prüfkonto die Dauer der Devisenabrechnung erhöht, so dass Liquiditätsprobleme entstehen können. Ferner sind die neu eingeführten Kontrollmaßnahmen mit hohem Verwaltungsauswand und Verwaltungskosten sowohl für die Unternehmen als auch die Behörden verbunden. Wie die Verwaltungsbehörden dieses Problem bewältigen werden oder ob es letztlich zu einer Vereinfachung des Verfahrens kommen wird, bleibt insofern abzuwarten. Seite 3 von 5
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