Die wichtigsten Änderungen, die das neue Arbeitsvertragsgesetz mit sich bringt, sollen im Folgenden vorgestellt werden:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die wichtigsten Änderungen, die das neue Arbeitsvertragsgesetz mit sich bringt, sollen im Folgenden vorgestellt werden:"

Transkript

1 VR China Legal Service Thema Titel Arbeitsvertragsgesetz der VR China Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen Datum Das neue Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China (PRC Labour Contract Law) wurde am 29. Juni 2007 verabschiedet und tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Es verursacht grosse Veränderungen in allen arbeitsrechtlichen Beziehungen und ist neben dem Arbeitsgesetz (Labour Law of PRC) die wichtigste Regelung im Arbeitsrecht der VR China. Das Arbeitsgesetz bleibt weiterhin gültig, wird aber durch das neue Arbeitsvertragsgesetz spezifiziert. Der erste Entwurf des Arbeitsvertragsgesetzes wurde am 20. März 2006 vorgestellt. In der Folgezeit konnten Verbesserungsvorschläge und Kommentare zu vier verschiedenen Entwürfen durch die Öffentlichkeit abgegeben werden. Dadaurch war die Möglichkeit eröffnet, den Gesetzgebungsprozess aktiv zu beeinflussen. Viele dieser Kommentare wurden auch tatsächlich vom Gesetzgeber aufgegriffen und in das neue Gesetz eingearbeitet. Aufgabe der Unternehmen wird es jetzt sein, alle Arbeitsverträge, Ernennungsurkunden und auch die internen Unternehmensvorschriften den Erfordernissen des neuen Gesetzes anzupassen. Der Hauptzweck des neuen Gesetzes ist es, den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern. Die wichtigsten Änderungen, die das neue Arbeitsvertragsgesetz mit sich bringt, sollen im Folgenden vorgestellt werden: 1. Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge Innerhalb eines Monats nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen werden. Der Arbeitsvertrag kann als befristeter, unbefristeter oder als Vertrag über die Fertigstellung eines Projekts (Erreichung eines bestimmten Ziels) GIC German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. Beijing Branch Landmark Towers II Unit North Dongsanhuan Road Chaoyang District Beijing Tel +86(0) Fax +86(0) kessler.florian@bj.china.ahk.de GIC German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. Shanghai Branch 29/F POS Plaza 1600 Century Avenue Pudong Shanghai Tel +86(0) ext Fax +86(0) ext sun.jing@sh.china.ahk.de

2 abgeschlossen werden. Geschieht dies nicht, und ist dadurch die Höhe des Gehalts nicht ausreichend klargestellt, so sollen die Vorschriften des kollektiven Arbeitsvertrages gelten. Existiert ein solcher nicht, so soll der Arbeitnehmer das gleiche Gehalt wie andere Arbeitnehmer in der jeweiligen Position erhalten. Wird der Arbeitsvertrag nicht innerhalb eines Jahres von den Parteien abgeschlossen, so wird angenommen, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Wird erst nach einem Monat aber vor Ablauf eines Jahres nach Beginn der tatsächlichen Arbeit ein schriftlicher Arbeitsvertrag von den Parteien abgeschossen, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das doppelte seines eigentlichen Monatsgehalts während dieser Zeit. 2. Mindestinhalt des Arbeitsvertrages Eine Reihe gesetzlich vorgeschriebener Punkte müssen in Zukunft in allen Arbeitsverträgen geregelt werden. Dies sind z.b. Name, Sitz und gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers, Name, Adresse, ID-Nr. oder eine andere Identifikation des Arbeitnehmers und einige weitere Punkte. Neben diesen zwingenden Regelungen können die Parteien auch Vorschriften über Probezeit, Fortbildungen, Wettbewerbsverbote, zusätzliche Versicherungen und Bonuszahlungen vereinbaren. Enthält der Arbeitsvertrag keinen Mindestinhalt oder wird dem Arbeitnehmer der schriftliche Vertrag nicht übergeben, weist die Arbeitsverwaltung den Arbeitgeber an, dies zu korrigieren. Wird der Arbeitnehmer dadurch geschädigt, so haftet der Arbeitgeber auf Schadensersatz. 3. Vertragslaufzeit Ein unbefristeter Arbeitsvertrag soll grundsätzlich dann Anwendung finden, wenn der Arbeitnehmer entweder länger als zehn Jahre in dem Unternehmen tätig war oder ein befristeter Arbeitsvertrag mehr als zweimal verlängert wurde und der Arbeitnehmer selbst keinen Grund zur Kündigung gegeben hat (er z.b. nicht seine Ungeeignetheit für diese Position gezeigt hat). In diesen Fällen kann aber auch auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers erneut ein befristeter Vertrag abgeschlossen werden. Hat der Arbeitgeber nach dieser Vorschrift mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschliessen, so hat er den Arbeitnehmern von dem Zeitpunkt, in dem der unbefristete Arbeitsvertrag hätte abgeschlossen werden müssen bis zu dem Zeitpunkt in dem er tatsächlich abgeschlossen wurde, einen Anspruch auf Zahlung des doppelten Monatsgehalts. Nach dem Ende der zweiten Verlängerung des Arbeitsvertrages kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer eine dritte Verlängerung des Vertrages anbieten möchte. Die dritte Verlängerung ist jedoch nicht zwingend. 4. Informationspflichten Der Arbeitgeber hat alle seine Arbeitnehmer über deren Aufgaben, Arbeitsbedingungen, den Ort der 2 von 8

3 Arbeitsausübung, Berufsrisiken, Sicherheits- und Produktionskonditionen, Gehalt und andere erhebliche Punkte zu informieren. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber über alle mit dem Arbeitsverhältnis in direktem Zusammenhang stehenden Fakten aufzuklären. 5. Probezeit Eine Probezeit darf nur einmalig vereinbart werden. Die maximale Probezeit, die im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann, ist abhängig von der Laufzeit des Vertrages. Sie beträgt mindestens einen und maximal sechs Monate. Bei einer Vertragslaufzeit von unter drei Monaten ist die Vereinbarung einer Probezeit nicht zulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Vereinbarung einer Probezeit in Arbeitsverträgen, die die Fertigstellung eines bestimmten Projekts zum Inhalt haben. Das neue Arbeitsvertragsgesetz regelt nun auch das dem Arbeitnehmer während der Probezeit zu zahlende Gehalt. Während dieser Zeit darf das Gehalt nicht niedriger sein als das niedrigste Gehalt für eine ähnliche Position bei diesem Arbeitgeber oder nicht weniger als 80% des vereinbarten Gehalts. Darüber hinaus darf das Gehalt während der Probezeit nicht unter dem Mindestgehalt der jeweiligen Stadt liegen. Hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine rechtswidrige Vereinbarung über die Probezeit getroffen, ist sie nach Anweisung der Arbeitsverwaltungsbehörde zu korrigieren. Fängt die unzulässige Probezeit bereits an, so haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Kompensation. 6. Wettbewerbsklauseln Die maximale Dauer des Wettbewerbsverbots wurde auf zwei Jahre festgelegt. Wettbewerbsklauseln können nur für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vereinbart werden. Dazu gehören Führungskräfte, hochrangige technische Mitarbeiter und andere Mitarbeiter, die mit Betriebsgeheimnissen betraut sind. Die Vereinbarung der Wettbewerbsklausel muss die Kompensation für den Arbeitnehmer beinhalten. Über der Höhe der Kompensation enthält das Gesetz jedoch keine Regelung. Eine Verletzung der Wettbewerbsklauseln zieht eine Haftung auf Schadensersatz nach sich. 7. Fortbildungen In den Fällen, in denen der Arbeitgeber Fortbildungen für seine Arbeitnehmer anbietet oder bereits angeboten hat, kann auch eine Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrages vereinbart werden. Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem eigentlichen Ende seines Vertrages, so kann er verpflichetet sein, Ausgleichszahlungen für die Zurverfügungstellung der Fortbildungen an seinen ehemaligen Arbeitgeber zu zahlen. 3 von 8

4 8. Kündigung und Beendigung des Arbeitsvertrages. Das Arbeitsgesetz legt fest, dass der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses übereinstimmend beschließen können. Das Arbeitsvertragsgesetz differenziert bei den Beendigungsgründen des Arbeitsvertrages zwischen Kündigung und sonstigen Beendigungsgründen. Da das Arbeitsvertragsgesetz einen umfassenderen Rechtsschutz des Arbeitnehmers bezweckt, wird die Kündigung durch den Arbeitnehmer voran gestellt. a) Kündigung durch den Arbeitnehmer Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer hat er die 30-tägige Kündigungsfrist und die schriftliche Form einzuhalten. Neu aufgenommen ist die ordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers in der Probezeit. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Fall drei Tage. Außerordentlich kann der Arbeitnehmer kündigen, wenn sich der Arbeitgeber mit der Zahlung des Monatsgehalts in Verzug befindet. Ebenfalls neu aufgenommen sind die folgenden außerordentlichen Kündigungsgründe: wenn der Arbeitgeber die in dem Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen über Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit nicht erfüllt, die gesetzliche Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nicht zahlt, eine innerbetriebliche Regelung rechtswidrig und für den Arbeitnehmern schädlich ist, der Arbeitsvertrag durch Täuschung, Drohung und Zwang zustande gekommen ist oder die von anderen Gesetzen genannten Nichtigkeitsgründe für das Arbeitsverhältnis vorliegen. Das neue Arbeitsvertragsgesetz enthält auch neue Voraussetzungen unter denen der Arbeitnehmer ohne vorherige Ankündigung das Arbeitsverhältnis kündigen kann (z.b. der Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber zur Arbeit gezwungen). b) Kündigung durch den Arbeitgeber Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber unterscheidet das Arbeitsvertragsgesetz zwischen personenbedingten und betriebsbedingten Gründen. Im Falle der personenbedingten Kündigung bleiben die Kündigungsgründe unverändert. Neu ist eine Möglichkeit des sofortigen Erlöschens des Arbeitsverhältnisses (bzw. ohne Einhaltung der 30-tägigen Kündigungsfrist) wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich ein Monatsgehalt zahlt. Ferner muss der Arbeitgeber nach dem neuen Arbeitsvertragsgesetz dem Arbeitnehmer die Kündigungsgründe erklären, wenn er den Arbeitnehmer während der Probezeit kündigt. Darüber hinaus wurden zwei neue Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung ergänzt. Zum einen wenn der Arbeitnehmer mit einem anderem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis begründet und ihn dies bei der Erfüllung des Arbeitsvertrags erheblich beeinträchtigt oder der Arbeitnehmer sich zur Korrektur dieses Verhaltens nach Forderung des Arbeitgebers weigert, und zum anderen wenn der Arbeitsvertrag durch Täuschung, Drohung und Zwang zustande gekommen war. Eine neue Vorschrift enthält das Arbeitsvertragsgesetz bezüglich der Pflicht zur sozialen Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung. Eine betriebsbedingte Kündigung ist bei einer gleichzeitigen Kündigung von 4 von 8

5 über 20 Personen gegeben oder wenn die Anzahl der gekündigten Arbeitnehmer über 10% der gesamten Arbeitnehmerzahl beträgt. Es sind dann folgende unabdingbare Faktoren für jeden vergleichbaren Arbeitnehmer festzustellen: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter sowie die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Eine soziale Auswahl muss der Arbeitgeber immer dann vornehmen, wenn für eine betriebsbedingte Kündigung mehrere Arbeitnehmer des Betriebes in Frage kommen, die nach ihrer Qualifikation und nach dem Inhalt ihres Arbeitsvertrages vergleichbar und damit austauschbar sind. Stellt der Arbeitgeber nach betriebsbedingten Kündigungen innerhalb von sechs Monaten neue Arbeitnehmer ein, so hat er die gekündigten Personen zu informieren und bei gleicher Qualifikation vorrangig wieder einzustellen. Neu ist die Regelung, dass der Arbeitnehmer trotz dieser personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründe in zwei Fällen nicht gekündigt werden kann. Zum einen wenn die Gesundheit des Arbeitnehmers vor seiner Entlassung wegen Kontakts mit gesundheitsschädlichen Stoffe nicht kontrolliert wurde oder wenn im Zweifel eine Berufskrankheit vorliegt und sich der Arbeitnehmer unter Beobachtung befindet und zum anderen wenn der Arbeitnehmer ununterbrochen für 15 Jahre im Betrieb gearbeitet hat und seine Pensionierung weniger als fünf Jahre entfernt ist. Nach dem neuen Arbeitvertragsgesetz muss der Arbeitgeber bei der Kündigung durch den Arbeitgeber vorher den Betriebsrat über die Gründe der Kündigung informieren. Das Betreibsrat ist u.u. berechtigt, den Arbeitgeber zur Korrektur aufzufordern. c) Zahlung von Abfindungen Im Fall der ordentlichen Kündigung, der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmber sowie der übereinstimmenden Vertragsaufhebung hat der Arbeitgeber eine Abfindung zu zahlen. Das Gesetz schreibt jetzt vor, dass auch bei Ablauf eines befristeten Vertrages Abfindungen an die Arbeitnehmer gezahlt werden müssen. Bei der Nichterneuerung eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrages sind Abfindungen durch den Arbeitgeber zu zahlen. Keine Abfindungen werden wiederum für die Fälle gezahlt, in denen der Arbeitgeber die Erneuerung eines zeitlich befristeten Vertrages unter denselben Konditionen anbietet, dies jedoch durch den Arbeitnehmer abgelehnt wird. Die Höhe der Abfindung ist von der Länge der Betriebszugehörigkeit abhängig. Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ist ein monatlicher Arbeitslohn zu bezahlen. Ist die Betriebszugehörigkeit länger als sechs Monate aber kürzer als ein Jahr, so gilt diese für die Berechnung der Abfindung als ein Jahr. Ist die Betriebszugehörigkeit kürzer als sechs Monaten, so beträgt die Abfindung ein halbes Monatsgehalt. (Bsp.: hat ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber zehn Jahre gearbeitet, so hat er Anspruch auf eine 5 von 8

6 Abfindung in Höhe von zehn Monatsgehältern). Weiter gibt es eine Kappungsgrenze für alle Arbeitnehmer, die mehr als das dreifache des durchschnittlichen lokalen Gehalts verdienen. Die Abfindung darf dann nicht mehr als 300% des lokalen durchschnittlichen Monatsgehalts betragen. Auch bei längerer Arbeitszeit darf die Abfindung eine Berechnungsgrundlag von 12 Jahren nicht überschreiten. Neu vorgeschrieben ist die Haftung des Arbeitgebers bei der ungültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu verlangen. Kann es nicht fortgesetzt werden, ist die doppelte Abfindung durch den Arbeitgeber zu zahlen. d) Pflichten nach der Beendigung des Arbeitsvertrags Gesetzlich vorgeschrieben ist die Ausstellungspflicht eines Arbeitszeugnisses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Personalakte sowie die Dokumente über die Sozialversicherung weiterzuleiten. Vom Arbeitgeber einbehaltene Sachen sind dem Arbeitnehmer unverzüglich zurückzugeben. Bei einem Verstoß erteilt die Aufsichtsbehörde eine Weisung und ordnet ein Ordnungsgeld zwischen 500 Yuan und 2000 Yuan an. Im Schadensfall trägt der Arbeitgeber die Haftung. 9. Personalvermittlungsagenturen Die Mindestlaufzeit von Verträgen mit Personalvermittlungsagenturen soll in Zukunft mindestens zwei Jahre betragen. Bisher waren Ein-Jahres-Verträge üblich. Daüber hinaus muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, entweder dem Betriebsrat der Personalvermittlungsagentur oder seines direkten Arbeitgebers beizutreten. Das Gehalt eines über eine Agentur angestellten Arbeitnehmers ist monatlich zu zahlen. Eine weitere wichtige gesetzliche Neuerung ist, dass für die gleiche Art von Arbeit auch das gleiche Gehalt an alle Arbeitnehmer der Personalvermittlungsagentur zu zahlen ist. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer, die über eine Agentur angestellt sind auch das gleiche Gehalt erhalten wie Arbeitnehmer, die in der gleichen Position direkt beim Arbeitgeber angestellt sind. Hat die Personalvermittlungsagentur gegen das Arbeitsvertragsgesetz verstoßen, wird sie von der zuständigen Arbeitsverwaltungsbehörde angewiesen, dies zu korrigieren. Bei weiteren Verstößen wird eine Geldbuße in Höhe von zwischen 1000 und 5000 Yuan für jeden Arbeitnehmer angeordnet und gleichzeitig wird die Handelslizenz entzogen. Entsteht dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden, haften die Vermittlungsagentur und der direkte Arbeitgeber als Gesamtschuldner. 10. Interne Unternehmensvorschriften/Unternehmenshandbücher Bisher wurden diese einseitig vom Unternehmen gestellt und waren u.u. Teil des Arbeitsvertrages. Das neue Gesetz schreibt nun vor, dass die Betriebsräte oder die Arbeitnehmer ein Mitspracherecht haben sollen, sofern die Unternehmensvorschriften die Interessen der Arbeitnehmer betreffen (z.b. Arbeitszeiten, Gesundheitsvorschriften... etc.). Die Unternehmensvorschriften sollen nun mit den Arbeitnehmern oder deren Vertretern diskutiert werden. Am Ende soll eine Einigung zwischen den 6 von 8

7 Vertretern der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber erzielt werden, d.h. ohne die Zustimmung der Vertreter der Arbeitnehmer (nicht notwendigerweise von allen Arbeitnehmern) oder des Betriebsrates (Trade Union) können keine Unternehmensvorschriften durch den Arbeitgeber erlassen werden. Der Begriff, den das Gesetz verwendet ( Trade Union ) ist ähnlich einem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft nach deutschem Recht zu verstehen. Die Trade Union kann entweder innerhalb des Unternehmens, ähnlich einem Betriebsrat gegründet werden, oder aber auch übergreifend, ähnlich einer Gewerkschaft. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Unternehmensregelungen, die das Interesse des Arbeitnehmers betreffen, zu publizieren oder dem Arbeitnehmer zu informieren. 11. Übergangsvorschriften Arbeitsverträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Arbeitsvertragsgesetzes (01. Januar 2008) abgeschlossen wurden und deren Laufzeit über dieses Datum hinausgeht, sollen weiterhin gültig bleiben. Sofern sich das Gesetz sich auf mehrmalige Verlängerungen befristeter Arbeitsvertäge bezieht, sind nur die Verlängerungen zu zählen, die nach dem 01. Januar 2008 durchgeführt wurden. Wurde das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Inkrafttreten des Arbeitsvertragsgesetzes begründet und liegt dem kein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde, so ist dieser spätestens innerhalb eines Monats nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abzuschliessen. Auf bereits bestehende Arbeitsverträge, die nach dem 01. Januar 2008 gekündigt werden oder auslaufen, finden die Vorschriften des neuen Arbeitsvertragsgesetzes über Abfindungen ebenfalls Anwendung. Allerdings sollen die Abfindungen nur ab dem Zeitpunkt berechnet werden, der nach dem 01. Januar 2008 liegt. Für den Zeitraum davor soll das alte Arbeitsrecht anwendbar bleiben. Bei einem Vertrag, der z.b. am 31. März 2008 auslaufen würde, wäre daher eine Abfindung für die Monate Januar bis März durch den Arbeitgeber zu entrichten. 7 von 8

8 Rechtshinweis Diese Information kann naturgemäß nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl alle Informationsmaterialien mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt oder ausgewählt und überprüft werden, kann daher keine Haftung für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit dieser Informationen übernommen werden. Sowohl Veröffentlichung als auch entgeltliche wie unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung des GICs erlaubt. 本 信 息 仅 为 初 步 提 示, 使 用 者 不 得 对 其 完 整 性 提 出 要 求 即 使 所 有 材 料 已 尽 最 大 的 谨 慎 提 供 选 择 和 校 验, 信 息 提 供 者 对 于 信 息 的 完 整 性 以 及 内 容 的 正 确 性 不 承 担 任 何 责 任 除 非 得 到 GIC 的 事 先 许 可, 使 用 者 不 得 发 布 本 信 息 或 出 于 商 业 和 非 商 业 目 的 向 第 三 方 传 播 本 信 息 This information can naturally give only first advice and thus is not exhaustive. Although all informative literature is generated or selected and revised with utmost care, no liability will be assumed for the completeness and the accuracy of the contents of this bulletin. Publication as well as commercial and non-commercial transmission to a third party is prohibited unless prior permission is obtained from GIC. GIC German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. Beijing Branch Landmark Towers II Unit North Dongsanhuan Road Chaoyang District Beijing Phone: Fax: info@bj.china.ahk.de German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd. Shanghai Branch 29/F POS Plaza 1600 Century Avenue Shanghai Phone: Fax: office@sh.china.ahk.de German Industry and Commerce South China Representative Office 2915 Metro Plaza 183 Tian He North Road Guangzhou Phone: Fax: info@gz.china.ahk.de DEinternational is a registered brand of German Chamber Network, services are provided by GIC.

Änderungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung für den Export bestimmter Waren ab 1. August 2008

Änderungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung für den Export bestimmter Waren ab 1. August 2008 Legal Service Thema Titel Recht und Steuern Änderungen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung für den Export bestimmter Waren ab 1. August 2008 Datum 6. August 2008 Am 30. Juli 2008 haben das chinesische

Mehr

Die wichtigsten Änderungen, die das neue Arbeitsvertragsgesetz mit sich bringt, sollen im Folgenden vorgestellt werden:

Die wichtigsten Änderungen, die das neue Arbeitsvertragsgesetz mit sich bringt, sollen im Folgenden vorgestellt werden: VR China Legal Services Thema Titel Arbeitsvertragsgesetz der VR China Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen Datum Das neue Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China (PRC Labour Contract Law)

Mehr

Legal Services. Steuer und Recht. Neue rechtliche Entwicklung der Devisenkontrolle in China. Datum 11. Dezember 2008. VR China

Legal Services. Steuer und Recht. Neue rechtliche Entwicklung der Devisenkontrolle in China. Datum 11. Dezember 2008. VR China VR China Legal Services Thema Titel Steuer und Recht Neue rechtliche Entwicklung der Devisenkontrolle in China Datum 11. Dezember 2008 I. Hintergrund Die Devisenreserven Chinas haben sich im Laufe des

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Leiharbeit in den Niederlanden

Leiharbeit in den Niederlanden Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Personalfragebogen (ELENA) Kündigung

Personalfragebogen (ELENA) Kündigung - Angaben zur /Entlassung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn /Entlassung des oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am /Entlassung durch Arbeitgeber Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte nicht zum selben Zeitpunkt

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Beschwerdeverfahren 2.1.2

Beschwerdeverfahren 2.1.2 Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines Vermögensbildung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlage 3. Freiwilligkeit, Kündigung, Widerruf 4. Anlageberechtigte und Anlageformen 5. Arbeitgeberpflichten 6. Rechtsprechungs-ABC

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1) Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit

Mehr

1. SEMINAR - ARBEITSRECHT 03. SEPTEMBER 2014 2. ÄNDERUNGEN DES ARBEITSGESETZES 1. SEMINAR: ARBEITSRECHT 03. SEPTEMBER 2014

1. SEMINAR - ARBEITSRECHT 03. SEPTEMBER 2014 2. ÄNDERUNGEN DES ARBEITSGESETZES 1. SEMINAR: ARBEITSRECHT 03. SEPTEMBER 2014 INHALT: 1. SEMINAR - ARBEITSRECHT 03. SEPTEMBER 2014 2. ÄNDERUNGEN DES ARBEITSGESETZES 1. SEMINAR: ARBEITSRECHT 03. SEPTEMBER 2014 Die Rechtsanwälte Tomic Sindjelic Groza organisieren das Seminar zum Thema

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

Personalfragebogen Kündigung

Personalfragebogen Kündigung Angaben zur Kündigung / Entlassung Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am Arbeitsverhältnis wurde gekündigt zum Kündigung/Entlassung durch Arbeitgeber/Dienstherr

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Legal Services. Zoll und Recht. Neue Bestimmungen für die Zollabfertigung in China. Datum 17. Dezember 2008. VR China

Legal Services. Zoll und Recht. Neue Bestimmungen für die Zollabfertigung in China. Datum 17. Dezember 2008. VR China VR China Legal Services Thema Titel Zoll und Recht Neue Bestimmungen für die Zollabfertigung in China Datum I. Hintergrund Entsprechend den zum 01.07.2009 geplanten Änderungen der Durchführungsverordnung

Mehr

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

Vollzeitarbeitsvertrag

Vollzeitarbeitsvertrag Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und

Mehr

Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis

Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis Da der Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag haben Sie einen Betriebsrat?... Befristet / unbefristet?... Welchen

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer 1. Dienstanbieter Savebon ist ein Dienst der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8, 10823 Berlin. 2. Leistungsbeschreibung Savebon betreibt das Online-Portal

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr