Region Hellweg-Hochsauerland



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Transkript:

Region Hellweg-Hochsauerland Standorte des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Hellweg-Hochsauerland Kreishaus Soest Hoher Weg 1 3 59494 Soest Kreishaus Meschede Steinstraße 27 59872 Meschede Telefon: 0 29 21 / 30 20 39 E-Mail: competentia.walter@r-h-h.de www.competentia.nrw.de/hellweg-hochsauerland gefördert vom: vielseitig zukunftssicher anpruchsvoll: GESUNDHEITS& PFLEGEBERUFE lnfos zu Ausbildungsberufen in der Gesundheitswirtschaft

INHALTSVERZEICHNIS Vorwort: Pflege- und Gesundheitsberufe: Berufe mit Zukunft & Perspektive... 4 Kompetenzzentrum Frau & Beruf Hellweg-Hochsauerland... 6 Mach mit! Berufsorientierung... 7 Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer/in... 8 Familienpfleger/in... 12 Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in... 16 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in... 20 Hebamme und Entbindungspfleger... 24 Fördermöglichkeiten... 28 Persönliche Notizen... 32 Adressenverzeichnis... 34 Impressum... 35

PFLEGE- UND GESUNDHEITSBERUFE: BERUFE MIT ZUKUNFT & PERSPEKTIVE Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Leserinnen und Leser, Heilberufe sind anspruchsvoll, vielseitig und zukunftsweisend drei gute Gründe, sich für einen der zahlreichen Ausbildungsberufe im Gesundheitsund Pflegebereich zu entscheiden! So unterschiedlich die einzelnen Berufsbilder auch sind, eines haben alle gemeinsam: Sie beschäftigen sich mit der Pflege, Betreuung, Diagnostik und Therapie von kranken und hilfsbedürftigen Menschen. Sie erfordern eine hohe soziale Kompetenz und fundiertes Fachwissen. Sie bilden die Grundlage für eine hochqualifizierte und zukunftsorientierte Berufstätigkeit. Ich bin mir bewusst, dass die Pflege und Versorgung alter und kranker Menschen zu einem erheblichen Teil von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heilberufe geleistet wird. Der Bedarf an qualifizierter Betreuung steigt angesichts des Alterungsprozesses in unserer Gesellschaft von Jahr zu Jahr. Im Juni letzten Jahres arbeiteten in der Region Hellweg-Hochsauerland fast 29.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen. Der Gesundheitsbereich ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einer der stärksten Wachstumsbranchen. Ein guter Grund über eine Ausbildung im Gesundheits- oder Pflegesektor nachzudenken. Mit dieser Broschüre möchte lhnen das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Hellweg-Hochsauerland, in Trägerschaft des Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.v., einen Überblick geben über die Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich mit ihren Weiterbildungsmöglichkeiten und Perspektiven. Dabei wird insbesondere auf die bundes- oder landesrechtlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungswege eingegangen und über Ausbildungsstätten in der Region informiert. Ich hoffe, die Broschüre wird Ihnen eine gute Orientierungshilfe sein! Ihr Prof. Dr. Volker Verch Vorsitzender des Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.v. kaum ein Tag vergeht, an dem in den Medien nicht auf die Folgen der demografischen Entwicklung im Gesundheits- und Pflegesektor hingewiesen wird. Pflegenotstand und Fachkräftemangel sind Schlagworte, die die derzeitige Pflegesituation beschreiben. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der stetig alternden Gesellschaft müssen Unternehmen davon ausgehen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch die Pflege von Angehörigen beinhaltet. Unternehmen müssen sich dem Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stellen. Dies kann nur gelingen, wenn ausreichend Fachkräfte zur Versorgung Pflegebedürftiger zur Verfügung stehen. Wir möchten junge Menschen für eine Ausbildung im Pflege- oder Gesundheitsbereich gewinnen. Das ist ein wesentlicher Baustein in unserem Bemühen, den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken. Gesundheits- und Pflegeberufe sind ein wichtiger Teil der Gesundheitswirtschaft und gewinnen sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich immer mehr an Bedeutung. Der Pflege- und Gesundheitssektor bietet jungen Menschen ein attraktives und zukunftsorientiertes Betätigungsfeld mit anspruchsvollen, eigenverantwortlichen und abwechslungsreichen Aufgaben. Die schnellen Fortschritte in der Medizin und Pflege führen zu ständig erweiterten und spezialisierten Anforderungen. Dies betrifft die Arbeit in Krankenhäusern ebenso wie die Tätigkeit im Bereich der ambulanten Pflege oder in Pflegeeinrichtungen. Es ist wichtig, die guten Karrierechancen insbesondere auch für junge Frauen aufzuzeigen, um diese für das Berufsfeld zu interessieren. Auch Frauen, die nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen möchten und bereit sind, sich beruflich neu zu orientieren, bietet der Pflegebereich sehr gute Beschäftigungsaussichten und Perspektiven. Die vorliegende Broschüre stellt lhnen die verschiedenen Berufe mit ihren Zugangsvoraussetzungen, Tätigkeitsbereichen und Perspektiven vor und informiert über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region Hellweg-Hochsauerland. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre persönliche Zukunft und dass die vorliegende Broschüre Sie bei Ihrem Entscheidungsprozess für einen Pflegeberuf unterstützt! Ihre Edeltraud Walter Projektleitung Kompetenzzentrum Frau & Beruf Hellweg- Hochsauerland 4 5

KOMPETENZZENTRUM FRAU & BERUF HELLWEG-HOCHSAUERLAND Mach mit! Berufsorientierung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, Wo fange ich an? Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Hellweg- Hochsauerland ist Teil der Landesinitiative Competentia NRW. Trägerin des Kompetenzzentrums ist der Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.v.. Vorrangiges Ziel des Kompetenzzentrums ist auch mit Blick auf die demografische Entwicklung und die Fachkräftesicherung, die Frauenerwerbsquote in der Region zu erhöhen. Wir unterstützen Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen bei der Verwirklichung gleicher Chancen bei der Einstellung, beim Aufstieg und nicht zuletzt auch bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf. So unterstützt beispielsweise das Kompetenzzentrum Frau & Beruf in Kooperation mit der wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh die Unternehmen in der Region auf dem Weg zum Zertifikat,,Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Soest bzw. im Hochsauerlandkreis. Gemeinsam mit den Akteuren und Akteurinnen vor Ort möchte das Kompetenzzentrum vorhandene Strukturen in der Region Hellweg-Hochsauerland stärken, Vernetzungen auf- und ausbauen sowie maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen und auch für (junge) Frauen und Berufsrückkehrerinnen entwickeln und konstruktiv begleiten. Sie erreichen das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Hellweg-Hochsauerland an zwei Standorten: Sie haben sicher bereits selbst erkannt, dass die Berufswahl ein komplexer und schwieriger Prozess ist. Eine Vielzahl von Aspekten und Fragen muss bedacht und beantwortet werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich frühzeitig informiert, vor allem um Klarheit über die eigenen Wünsche und Fähigkeiten zu gewinnen. Nur so kann die Entscheidung für einen (weiteren) beruflichen Weg und die daraus resultierenden Schritte wohl überlegt und rechtzeitig erfolgen. Finden Sie heraus, wo Ihre Interessen und Stärken liegen. Was interessiert mich? Was macht mir Spaß? Wo liegen meine Stärken und was kann ich nicht so gut? Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor? Wenn Sie Auch Tage der offenen Tür an Ausbildungsbetrieben bzw. Ausbildungsstätten oder Berufs- und Ausbildungsmessen eignen sich, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. TIPP Während der Schulzeit eignen sich Schülerpraktika oder auch Aktionen wie Girls Day, Boys Day dazu, erste Eindrücke zu sammeln. Nutzen Sie diese Möglichkeiten! Kreishaus Soest Hoher Weg 1 3, 59494 Soest Telefon: 02921/302039 Kreishaus Meschede Steinstraße 27, 59872 Meschede Telefon: 0291/941418 www.competentia.nrw.de/ Hellweg-Hochsauerland Freude am Umgang mit Menschen haben, kontaktfreudig und einfühlsam sind, Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt zu ihren Stärken zählen, über eine gewisse Stressresistenz und psychische Stabilität verfügen und einen abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Beruf mit guten Weiterbildungsund Spezialisierungsmöglichkeiten suchen, dann sollten Sie sich über die vielfältigen Ausbildungsberufe im Gesundheits- und Pflegebereich und deren Zugangsvoraussetzungen näher informieren. Das Sammeln von Informationen über mögliche Berufe ist unverzichtbar. Nach dem Schulabschluss bietet zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) eine hervorragende Möglichkeit, Einblick in den Arbeitsalltag in der Pflege zu erhalten. Nehmen Sie auch die Angebote der Berufsberatung in Anspruch. Sprechen Sie mit Eltern und Lehrer(n)/innen oder mit Bekannten, die sich bereits in einer beruflichen Ausbildung befinden. 6 7

ALTENPFLEGER/IN UND ALTENPFLEGEHELFER/IN BERUFSBILD UND PERSPEKTIVE DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN Die Altenpflege ist ein Beruf mit vielen Potenzialen und Möglichkeiten! Pflege ist vielseitig und abwechslungsreich und hat wesentlich mehr zu bieten, als Rollstühle zu schieben und Bettpfannen zu wechseln. Altenpfleger/innen bzw. Altenpflegehelfer/ innen betreuen und pflegen ältere Menschen, die nicht mehr alleine zurechtkommen. Im Mittelpunkt steht folglich die Arbeit am Menschen mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Alte Menschen individuell pflegen, betreuen und begleiten ist eine anspruchsvolle berufliche Aufgabe. Altenpflege ist ein Beruf mitten im Leben und nah am Menschen. Altenpfleger/innen und Altenpflegehelfer/innen brauchen ein Gespür für die individuellen und sozialen Bedürfnisse älterer Menschen. Altenpflege ein Berufsfeld mit Zukunft: Altenpflege wird für die Gesellschaft immer wichtiger. Durch die längere Lebenszeit ist in den nächsten Jahrzehnten mit einem weiteren Anstieg der Zahl der hilfe- und pflegebedürftigen älteren Menschen zu rechnen. Die Anzahl Hochaltriger und die Zahl derjenigen, die von Demenzerkrankungen betroffen sind, wird zunehmen. Es wird viele Betreuungsbedürftige geben, die alleine leben. Es steht außer Frage ob in einer stationären Einrichtung oder im eigenen Zuhause: Immer mehr pflegebedürftige ältere Menschen sind auf eine intensive Unterstützung durch Pflegefachkräfte angewiesen. Die Betreuung älterer Menschen ist eine wichtige Aufgabe. Vielleicht möchten Sie sie zu ihrem Beruf machen! Altenpfleger/innen sollten geduldig und verantwortungsbewusst und in der Lage sein, sich mit Themen wie Sterben und Leid auseinanderzusetzen. Interesse an medizinischen, pflegewissenschaftlichen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragestellungen sind ebenso notwendig wie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten oder sich auf Beziehungsarbeit einzulassen. Die Arbeit ist körperlich zuweilen anstrengend und die ständige Konfrontation mit der Vergänglichkeit des Lebens nicht immer leicht. Nähe aufbauen und Grenzen setzen, beides ist in diesem Beruf wichtig. Zu ihren Stärken sollte auch zählen: Freude am Umgang mit Menschen, Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen, Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, eine gewisse Stressresistenz und psychische Stabilität, Selbstständigkeit und Organisationstalent. WO WERDE ICH ARBEITEN? WAS WERDE ICH MACHEN? Die Einsatzmöglichkeiten von Altenpfleger/innen und Altenpflegehelfer/innen sind sehr vielfältig. Sie arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, in Altenwohn- und Pflegeheimen, in Kurzzeitpflege- oder Tageseinrichtungen bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten. Zu den Aufgaben gehören: Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung, Soziale Betreuung (Gespräche führen, Planung von Aktivitäten), Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und bei der Nahrungsaufnahme, Schulung von Praktikanten und Auszubildenden, organisatorische und verwaltende Tätigkeiten (Schreiben eines Pflegeplans, Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten), Kontakt herstellen zu Therapeut(en)/innen. Altenpfleghelfer/innen unterstützen Altenpfleger/ innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Der Beruf ist nicht nur etwas für Schulabgängerinnen und Schulabgänger! Auch Quereinsteiger/ innen mit Berufserfahrung egal ob in der Pflege oder in anderen Bereichen können zur staatlich examinierten Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger umschulen. 8 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN ALTENPFLEGER/IN Realschulabschluss oder ein anderer anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schul- bildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulausbildung oder Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine landesrechtlich geregelte, abgeschlossene, mind. einjährige Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflegehilfe. Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN ALTENPFLEGEHELFER/IN Vollendung des 16. Lebensjahres und Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder die durch das durchführende Fachseminar bescheinigte Eignung auf der Grundlage einer besonders erfolgreichen Teilnahme an mind. zwei Bausteinen von je zwei bis drei Monaten des nordrhein-westfälischen Werkstattjahres, Bereich Altenhilfe. Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. Auch eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Es verlängert sich hierdurch allerdings die Dauer der Ausbildungszeit. 9

ALTENPFLEGER/IN UND ALTENPFLEGEHELFER/IN AUSBILDUNG Altenpfleger/in: 3 Jahre in Vollzeit Unterricht: 2.100 Stunden Praktische Ausbildung: 2.500 Stunden Altenpflegehelfer/in: 12 Monate in Vollzeit Unterricht: 750 Stunden Praktische Ausbildung: 900 Stunden Wer eine Altenpflegeausbildung beginnen möchte, braucht einen Schulplatz für den theoretischen Unterricht und einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung, dem Träger der praktischen Ausbildung. Tipp: Da die Altenpflegeschulen und Pflegeeinrichtungen in der Regel getrennte Bewerbungsverfahren durchführen, sollten Sie die Bewerbungsunterlagen gleichzeitig an Altenpflegeschulen und an Altenpflegeeinrichtungen in Ihrer Region schicken. Die Ausbildung in den Pflegeberufen findet an staatlich anerkannten Fachseminaren statt. Die Liste finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zum Download: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/ berufe_alten_familienpflege/altenpflege/index.php AUSLÄNDISCHE BILDUNGSABSCHLÜSSE Wenn Sie in Deutschland diesen Beruf ausüben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden. Die zuständige Stelle ist: Bezirksregierung Arnsberg (s. Adressenverzeichnis) ENTWICKLUNGSCHANCEN WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Die Altenpflege bietet nicht nur sehr gute Aussichten für einen Berufseinstieg sondern auch weitreichende, vielfältige Entwicklungsperspektiven: Fachqualifikation Wundexperte, Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung oder Heimleitung, Weiterbildung zum/zur Pflegeberater/in, Fachpflegekraft für Gerontopsychiatrie, Hygiene oder Rehabilitation, Gesundheits- oder Ernährungsberater/in, Qualifizierung zur Demenzbetreuung nach 87b, Studium im Bereich der Pflege wie Pflegemanagement, Pflegewissenschaften oder Pflegepädagogik. Altenpflegehelfer/innen können sich zu Altenpfleger/innen weiterqualifizieren; die Ausbildungsdauer kann um bis zu einem Jahr verkürzt werden. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob bestimmte Voraussetzungen für die Weiterbildung erforderlich sind (z.b. Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium oder Berufserfahrung). Im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit kann die Ausbildungsdauer zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin auf Antrag um bis zu 2 Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. Auch für Personen, die an einer durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geförderten Weiterbildung teilnehmen und bereits in der Pflege gearbeitet haben, bestehen Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen die Umschulung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin zu verkürzen. RECHTLICHE REGELUNGEN, INFORMATIONEN, BROSCHÜREN Gesetz über die Berufe in der Altenpflege-Altenpflegegesetz (AltPflG) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/altpflg/gesamt.pdf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/altpflaprv/gesamt.pdf Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe Landesaltenpflegegesetz (AltPflG NRW) http://www.altenpflegeausbildung.net/startseite/landesrechtliche-grundlagen/nordrhein-westfalen.html Ausbildungs und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2120&bes_id=9604&aufgehoben=n&menu=1&sg=0 Beratungsteam Altenpflegeausbildung; Kostenloses Serviceangebot des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) http://www.altenpflegeausbildung.net/startseite/beratungsteam-altenpflegeausbildung/nordrhein-westfalen.html Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bestellbar und als Download) Broschüre: Altenpflegeausbildung http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/publikationsliste.html Bundesministerium für Bildung und Forschung, Broschüre: Ausbildung in Teilzeit Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes im Überblick http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_in_teilzeit.pdf Leitfaden zur Altenpflege und Altenpflegehilfe sowie Fachseminare für Altenpflege im Regierungsbezirk Arnsberg finden sie auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/berufe_alten_familienpflege/index.php Fachseminare für Altenpflegeausbildung (bundesweit) http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/ausbildung/index.php Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe http://www.dbfk.de/ 10 11

FAMILIENPFLEGER/IN BERUFSBILD UND PERSPEKTIVE DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN Familienpfleger und Familienpflegerinnen vertreten oder unterstützen selbstständig und eigenverantwortlich die Hausfrau, den Hausmann oder die verantwortliche Person im hauswirtschaftlichen, erzieherischen oder pflegerischen Bereich. Familienpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige Menschen jeden Alters in ihrer Wohnung. Familienpflege ist ein Beruf mitten im Leben und nah am Menschen. Familienpfleger/innen arbeiten mit Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und aus allen Altersschichten; oft auch an wechselnden Einsatzorten. Sie übernehmen diese Aufgaben in familienähnlichen Strukturen sowohl vorübergehend als auch dauerhaft. Die Einsatzmöglichkeiten der Familienpflegerin und des Familienpflegers sind breiter und vielfältiger geworden, da sich das Berufsbild in den letzten Jahren erheblich verändert hat. Beschränkte es sich früher auf die Weiterführung des Haushaltes der Klassischen Familie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft der haushaltsführenden Person, so beinhaltet es heute die umfassende (Alltags-)Betreuung in allen Arten von Haushalten und Lebens- und Wohngemeinschaften. 12 Dementsprechend wird eine gewisse räumliche und auch zeitliche Flexibilität erwartet. Familienpfleger/innen sollten sich gut auf unterschiedlichste Personen einstellen können; sie sollten geduldig und kontaktfreudig sein. Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt ist für die Tätigkeiten sehr wichtig. Wichtig sind außerdem Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit, um auch in schwierigen Situationen angemessen reagieren zu können. Zu ihren Stärken sollten außerdem zählen: Freude am Umgang mit Menschen, Gewissenhaftigkeit und eine gewisse Stressresistenz. WO WERDE ICH ARBEITEN? WAS WERDE ICH MACHEN? Familienpfleger/innen arbeiten vorwiegend in Einrichtungen des Sozialwesens z. B. bei Sozialstationen und sozialen Diensten, bei ambulanten Familienpflegediensten, im offenen Ganztag, in betreuten Wohneinrichtungen oder in Mutter-Kind-Heimen. Sie sind oftmals an wechselnden Einsatzorten tätig, zum einen in den Räumlichkeiten der sozialen Einrichtungen, zum anderen in den Räumlichkeiten der zu betreuenden Personen. Familienpfleger/innen unterstützen meistens vorübergehend Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Zu den Aufgaben gehören: Führung des Haushaltes, Einkaufen, für Wäsche und Mahlzeiten sorgen etc., Wahrnehmung erzieherischer Aufgaben in Familien in Abstimmung mit den Personensorge- berechtigten, pflegerische Grundversorgung kranker, pflege bedürftiger oder behinderter Menschen, Anleitung bei hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten, Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der selbst ständigen Lebensführung, organisatorische und verwaltende Tätigkeiten. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FAMILIENPFLEGER/IN Vollendung des 17. Lebensjahres und Hauptschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand oder eine abgeschlossene Ausbildung und eine mind. einjährige Tätigkeit im hauswirtschaft- lichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich oder Vollendung des 25. Lebensjahres und eine mind. sechsjährige Führung eines Mehr personenhaushaltes. Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. TIPP Eine Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich. Der Beruf ist nicht nur etwas für Schulabgängerinnen und Schulabgänger! Auch Quereinsteiger/innen mit Berufserfahrung egal ob in der Pflege oder in anderen Bereichen können sich zum Familienpfleger oder zur Familienpflegerin umschulen. 13

FAMILIENPFLEGER/IN AUSBILDUNG 3 Jahre in Vollzeit Unterricht: 1.800 Stunden Fachpraktische Unterweisung: 1.200 Stunden Der/Die Auszubildende schließt vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit der ausbildenden Einrichtung. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege statt. Die Liste der Fachseminare im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zum Download: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/berufe_alten_familienpflege/altenpflege/index.php Anrechenbare Zeiten: Auszubildenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung in staatlich anerkannten Berufen des hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereiches können bis zu 12 Monate auf die Ausbildung zur Familienpflegerin und zum Familienpfleger angerechnet werden. Auch Auszubildenden, die mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens sechs Jahre einen Mehrpersonenhaushalt geführt haben, können bis zu 12 Monate auf die Ausbildung angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anrechnung trifft die Bezirksregierung auf Vorschlag des Fachseminars unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorkenntnisse und der beigebrachten Unterlagen der Auszubildenden. AUSLÄNDISCHE BILDUNGSABSCHLÜSSE Wenn Sie in Deutschland diesen Beruf ausüben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden. Die zuständige Stelle ist: Bezirksregierung Arnsberg (s. Adressenverzeichnis) ENTWICKLUNGSCHANCEN WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Hausund Familienpflege über Kochen und Küchenwesen bis hin zu Heil- und Sonderpädagogik. Seminare und Kurse bieten die Möglichkeit, auf dem Laufenden zu bleiben, innovatives Denken zu entwickeln und somit auch konkurrenzfähig zu sein. Haus- und Familienpfleger/innen, die eine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss in den Studienfächern Gesundheitsförderung/-pädagogik oder Pflegemanagement und Pflegewissenschaft erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. RECHTLICHE REGELUNGEN, INFORMATIONEN, BROSCHÜREN Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2124&bes_id=5249&menu =1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger#det0#det0 Fachseminare für Familienpflege im Regierungsbezirk Arnsberg http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/berufe_alten_familienpflege/index.php Bundesministerium für Bildung und Forschung Broschüre: Ausbildung in Teilzeit Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes im Überblick http://www.bmbf.de/pub/ausbildung_in_teilzeit.pdf Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe 14 15

GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGER/IN BZW. GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEASSISTENT/IN BERUFSBILD UND PERSPEKTIVE DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN WO WERDE ICH ARBEITEN? WAS WERDE ICH MACHEN? ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN GESUNDHEITS UND KRANKENPFLEGER/IN Das Berufsbild lässt sich wie folgt charakterisieren: Die Menschen beim Gesundwerden begleiten! Gesundheits- und Krankenpfleger/innen bzw. Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten/ innen sorgen dafür, dass die Patienten die richtige Pflege erhalten und sie so rasch wie möglich wieder gesund werden. Sie sind ein Bindeglied zwischen Patient und Arzt. Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung die Menschen in Deutschland leben immer länger. Stichwort: Demografie. Auf Grund der Veränderungen ist es jetzt schon absehbar, dass der Bedarf an qualifiziertem Personal im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheits- und Krankenpflege zukünftig steigen wird und daher diese Absolvent(en)/ innen sehr gute Berufsaussichten haben werden. Der Beruf erfordert sehr viel Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten/ innen benötigen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, um auf die Ängste und Nöte kranker Menschen und ihrer Angehörigen eingehen zu können. Interesse an medizinischen, pflegewissenschaftlichen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragestellungen sind ebenso notwendig wie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten. Der Beruf verlangt außerdem Kontaktbereitschaft und psychische Belastbarkeit. Die Arbeit ist körperlich zuweilen anstrengend und die ständige Konfrontation mit der Vergänglichkeit des Lebens nicht immer leicht. Wie bei fast allen Pflegeberufen ist die Bereitschaft zu Wochenend- und Schichtarbeit ein Muss. Sie arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, in Altenwohn- und Pflegeheimen, in Gesundheitszentren, in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten oder in Facharztpraxen. Zu den Aufgaben gehören: Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege (z. B. Körperpflege, Anziehen und Nahrungsaufnahme oder Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung und einfache Verbandswechsel), Mitwirkung an Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Personen und ihrer Bezugspersonen, organisatorische und verwaltende Tätigkeiten (Dokumentation und Auswertung). Gesundheits- und Krankenpflegeassistent(en)/ innen unterstützen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen bei der Versorgung und Pflege von Patienten. Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine abgeschlossene sonstige zehnjährige allgemeine Schulausbildung oder Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine abgeschlossene landesrechtlich geregelte mind. einjährige Ausbildung in der Altenoder Krankenpflegehilfe. Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN GESUNDHEITS UND KRANKENPFLEGEASSISTENT/IN Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. 16 17

GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGER/IN BZW. GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGEASSISTENT/IN AUSBILDUNG Gesundheits- und Krankenpfleger/in: 3 Jahre in Vollzeit Unterricht: 2.100 Stunden Praktische Ausbildung: 2.500 Stunden Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in: 1 Jahr in Vollzeit Unterricht: 500 Stunden Praktische Ausbildung: 1.100 Stunden Der Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen, an Krankenhäusern oder in staatlich anerkannten Schulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind, vermittelt. Die Ausbildungsstätten im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/gesundheitsfachberufe/do_ausbildungsstaetten/index.php AUSLÄNDISCHE BILDUNGSABSCHLÜSSE: Wenn Sie in Deutschland diesen Beruf ausüben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden. Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Die zuständige Stelle ist: Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (s. Adressenverzeichnis) ENTWICKLUNGSCHANCEN WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Neben einer soliden Ausbildung bieten die Pflegeund Gesundheitsfachberufe vielfältige und attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Hier sind insbesondere die in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannten Fachweiterbildungen zu nennen zum/zur Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für den Operationsdienst, in der psychiatrischen Pflege, in der Intensivpflege und Anästhesie sowie für Krankenhaushygiene. Weiterbildung zur Stationsleitung oder zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin. Studium im Bereich der Pflege wie Pflegemanagement, Pflegewissenschaften oder Pflegepädagogik. Gesundheits- und Krankenpflegeassistent(en)/innen können sich zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in weiterqualifizieren. Im Kreis Soest kann in diesem Fall die Ausbildungsdauer um neun Monate verkürzt werden. TIPP Auch eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Es verlängert sich hierdurch allerdings die Dauer der Ausbildung. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob bestimmte Voraussetzungen für die Weiterbildung erforderlich sind (z.b. Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium oder Berufserfahrung). RECHTLICHE REGELUNGEN, INFORMATIONEN, BROSCHÜREN Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege Krankenpflegegesetz (KrPflG) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflg_2004/gesamt.pdf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin und des Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten (GesKrPflassAPrV) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2124&bes_id=12224&aufgehoben =N&menu=1&sg=0 Ausbildungsstätten im Regierungsbezirk Arnsberg http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/gesundheitsfachberufe/do_ausbildungsstaetten/krankenpflege.pdf http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/gesundheitsfachberufe/do_ausbildungsstaetten/krankenpflegeassistenz.pdf Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Nordrhein-Westfalen http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/ausbildung/krankenpflegeschulen/staatlich_anerkannte_ Pflegeschulen.pdf Informationen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) zu Pflegeberufen http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/index.php Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe http://www.dbfk.de/ Das Deutsche Pflegeportal http://www.deutsches-pflegeportal.de 18 19

GESUNDHEITS- UND KINDERKRANKENPFLEGER/IN BERUFSBILD UND PERSPEKTIVE DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN WO WERDE ICH ARBEITEN? WAS WERDE ICH MACHEN? ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN GESUNDHEITS UND KINDERKRANKENPFLEGER/IN Die Kinderkrankenpflege ist ein eigenständiger Zweig der Krankenpflege und ein selbstständiger Ausbildungsberuf. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen pflegen, betreuen und beobachten kranke und pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen oder manchmal auch im ambulanten Bereich. Sie beraten Eltern bzw. Bezugspersonen hinsichtlich spezieller Pflegemaßnahmen. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sorgen dafür, dass die Patienten die richtige Pflege erhalten und sie so rasch wie möglich wieder gesund werden. Sie sind ein Bindeglied zwischen Patient und Arzt. Der Beruf erfordert sehr viel Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen benötigen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, um auf die Ängste und Nöte kranker Säuglinge, Kinder sowie deren Eltern eingehen zu können. Interesse an medizinischen, pflegewissenschaftlichen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragestellungen ist ebenso notwendig wie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten. Der Beruf verlangt außerdem Kontaktbereitschaft und psychische Belastbarkeit. Für die Arbeit mit den zumeist kleinen Patienten ist ein freundlich gewinnendes Wesen ebenso wichtig wie eine gute und aufmerksame Beobachtungsgabe. Wie bei fast allen Pflegeberufen ist die Bereitschaft zu Wochenend- und Schichtarbeit ein Muss. Sie arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern auf Säuglings- oder Kinderstationen, in Kinderkliniken, bei ambulanten Diensten, insbesondere Kinderkrankenpflege, in Facharztpraxen für Kinder und Jugendliche in Gesundheitszentren und in Wohnheimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Zu den Aufgaben gehören: Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Maßnahmen der Grundpflege für kranke bzw. pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche wie beispielsweise Betten, Lagern, Waschen, Wickeln oder mit Nahrung versorgen, verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung, einfache Verbandswechsel, Puls, Blutdruck und Temperatur messen, Mitwirkung an Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Beratung, Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Bezugspersonen, organisatorische und verwaltende Tätigkeiten (Dokumentation und Auswertung). Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine abgeschlossene sonstige zehnjährige allgemeine Schulausbildung oder Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine abgeschlossene landesrechtlich geregelte mind. einjährige Ausbildung in der Altenoder Krankenpflegehilfe. Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. STUDIUM UND AUSBILDUNG DUALES STUDIUM In Nordrhein-Westfalen besteht auch die Möglichkeit, ein wissenschaftliches Studium im Bereich der Pflege mit einer Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu verbinden. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Zugangs- und Einschreibungsvoraussetzungen bei den jeweiligen Hochschulen. 20 21

GESUNDHEITS- UND KINDERKRANKENPFLEGER/IN AUSBILDUNG 3 Jahre in Vollzeit Unterricht: 2.100 Stunden Praktische Ausbildung: 2.500 Stunden Der Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen, an Krankenhäusern oder in staatlich anerkannten Schulen, die mit Krankenhäusern verbunden sind, vermittelt. Die Ausbildungsstätten im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/ gesundheitsfachberufe/do_ausbildungsstaetten/ index.php Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/ ausbildung/index.php Informieren Sie sich im Vorfeld, ob bestimmte Voraussetzungen für die Weiterbildung erforderlich sind (z.b. Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium oder Berufserfahrung). TIPP AUSLÄNDISCHE BILDUNGSABSCHLÜSSE Wenn Sie in Deutschland diesen Beruf ausüben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden, d.h. es muss überprüft werden, ob ausländische Bildungsabschlüsse in Gesundheitsfachberufen deutschen gleichwertig sind oder ob Ausbildungsdefizite bestehen. Die in Nordrhein-Westfalen zuständige Stelle ist: Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (s. Adressenverzeichnis) ENTWICKLUNGSCHANCEN WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen spezialisieren sich in Krankenhäusern vor allem auf Bereiche wie Operationsdienst, Stations- oder Intensivpflege. Es gibt verschiedene Aufstiegsweiterbildungen. Hier sind insbesondere die in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannten Fachweiterbildungen zu nennen zum/zur Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in in der psychiatrischen Pflege, in der Intensivpflege und Anästhesie und für den Operationsdienst. Auch Weiterbildungen zur Leitung eines Bereichs oder einer Station eröffnen neue Perspektiven. Weitere Qualifikationsmöglichkeiten bietet auch ein Studium im Bereich der Pflege wie Pflegemanagement, Pflegewissenschaften oder Pflegepädagogik. RECHTLICHE REGELUNGEN, INFORMATIONEN, BROSCHÜREN Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege Krankenpflegegesetz (KrPflG) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflg_2004/gesamt.pdf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf Ausbildungsstätten im Regierungsbezirk Arnsberg http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/gesundheitsfachberufe/do_ausbildungsstaetten/krankenpflege.pdf Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Nordrhein-Westfalen http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/ausbildung/krankenpflegeschulen/staatlich_anerkannte_ Pflegeschulen.pdf Informationen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) zu Pflegeberufen http://www.mgepa.nrw.de/pflege/pflegeberufe/index.php Schulen des Gesundheitswesens in NRW, Informationen und Adressen http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/pdf/schulen.pdf Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe http://www.dbfk.de/ Das Deutsche Pflegeportal http://www.deutsches-pflegeportal.de 22 23

HEBAMME UND ENTBINDUNGSPFLEGER BERUFSBILD UND PERSPEKTIVE DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN WO WERDE ICH ARBEITEN? WAS WERDE ICH MACHEN? ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Der Beruf der Hebamme ist ein Beruf mit langer Tradition. Obwohl in der Berufsbezeichnung 1987 explizit Entbindungspfleger als Maskulinum eingeführt wurde, arbeiten bis heute fast ausschließlich Frauen in diesem Beruf. Im Zentrum der Hebammentätigkeit stehen die Beratung und Betreuung von Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett inklusive Entwicklung des Kindes in den ersten Wochen nach der Geburt und manchmal auch länger. Die Arbeit umfasst präventive Maßnahmen, die Förderung der normalen Geburt, das Erkennen von Komplikationen bei Mutter und Kind, die Gewährleistung notwendiger medizinischer Behandlungen oder anderer angemessener Unterstützung sowie die Durchführung von Notfallmaßnahmen. Die Hebamme bzw. der Entbindungspfleger übernimmt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge bei den zu betreuenden Frauen, aber auch innerhalb der Familie und der Gesellschaft. Diese Arbeit beinhaltet zum Beispiel die Bereiche Familienplanung, Elternschaft, Rückbildung, Entwicklung des Kindes und Stillen. Ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Geduld und vor allem Einfühlungsvermögen sind Eigenschaften, die den Alltag der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers prägen. Für Geburtshelfer/innen ist das Interesse an medizinischen Sachverhalten eine wichtige Voraussetzung, denn jeden Tag wird es in der Praxis durch den Austausch mit Medizinern/innen zum Austausch über medizinische Fragestellungen kommen. Eine wichtige Eigenschaft liegt im guten Umgang mit Menschen. Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger sind ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt. Hebammen und Entbindungspfleger sollten psychisch sehr belastbar sein, weil trotz hohen Zeitdrucks bei Notfällen und komplizierten Geburten sorgfältig und zuverlässig gearbeitet werden muss. Die Bereitschaft zu Wochenend- und Schichtarbeit ist ein Muss. Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten vorwiegend in Krankenhäusern, Geburtshäusern und Hebammenpraxen. Die Aufgabe von Hebammen und Entbindungspflegern ist die Betreuung der Mutter vor der Geburt, während des Geburtsvorgangs und nach der Entbindung des Babys. Hierzu gehören: Betreuung werdender Mütter während der Schwangerschaft, Vorbereitung auf die Elternschaft, Durchführung von Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik, Übernahme von Untersuchungen und Kontrollen während der Schwangerschaft, eigenständige Durchführung komplikationsloser Entbindungen, Assistenz bei Geburtshilfemaßnahmen, Versorgung von Mutter und Kind nach der Entbindung, Nachsorge und Beratung nach der Entbindung, Durchführung der ärztlich verordneten Behandlung, Dokumentation der Maßnahmen und Befunde. Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und erfolgreicher Besuch einer mind. zweijährigen Pflegevorschule oder erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mind. zwei Jahren. Persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. SELBSTSTÄNDIG ALS HEBAMME ODER ENTBINDUNGSPFLEGER Hebammen und Entbindungspfleger können auch freiberuflich tätig sein oder sich mit einer hebammengeleiteten Einrichtung wie einer Hebammenpraxis oder einem Geburtshaus selbstständig machen. Viele freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger nutzen zudem die ihrem Beruf offenstehende Möglichkeit, als Beleghebamme bzw. Entbindungspfleger in Kliniken und Krankenhäusern zu arbeiten. In den vergangenen Jahren sind die Berufshaftpflichtprämien für freiberuflich tätige Hebammen stark angestiegen. Im März 2014 hat sich der Bundesrat des Themas angenommen. Welche Auswirkungen das haben wird und wie sich der Beruf dann weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. 24 25

HEBAMME UND ENTBINDUNGSPFLEGER AUSBILDUNG 3 Jahre in Vollzeit Unterricht: 1.600 Stunden Praktische Ausbildung: 3.000 Stunden Seit dem Jahr 2008 gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit einen Bachelorabschluss als Hebamme zu erwerben. Inzwischen gibt es mehrere primärqualifizierende Modellstudiengänge. Das heißt, sowohl die staatliche Hebammen- als auch die Bachelorprüfung werden an der Hochschule abgenommen. Examinierte Hebammen haben die Möglichkeit, quer, d.h. in ein höheres Semester, einzusteigen. Die (Zugangs-)Voraussetzungen können Sie den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen entnehmen oder bei der Studienberatung erfragen. AUSLÄNDISCHE BILDUNGSABSCHLÜSSE Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland eine staatliche Erlaubnis beantragen. Überprüfungen, ob ausländische Bildungsabschlüsse in Gesundheitsfachberufen deutschen Abschlüssen gleichwertig sind oder ob Ausbildungsdefizite bestehen, werden in Nordrhein-Westfalen durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) bei der Bezirksregierung in Düsseldorf vorgenommen. ENTWICKLUNGSCHANCEN WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Die Hebammenfortbildung umspannt das gesamte Spektrum der Hebammentätigkeit. Ob Schwangerenvorsorge, Stillen oder Rückbildungsgymnastik. Zu allen Themen des Berufsfeldes gibt es Fortbildungsveranstaltungen. Hebammen und Entbindungspflegern steht die Weiterbildung zur Stationsleitung im Kreißsaal, zur Familienhebamme oder zur Lehrkraft im Hebammenwesen offen. Alle Hebammen in NRW sind nach der aktuellen Berufsordnung gesetzlich verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem aktuellen Wissensstand auszuüben. Eine regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungen ist deshalb erforderlich. Für bereits examinierte Hebammen gibt es über die zuvor genannten Möglichkeiten hinaus weitere Wege, einen Hochschulabschluss zu erwerben. So kann, je nach Karrierewunsch, ein betriebswirtschaftliches oder Managementstudium oder ein Bachelorabschluss als Hebamme sinnvoll sein. Bei Interesse an einer Lehrtätigkeit bietet sich zum Beispiel ein Pädagogikstudium an. Die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen sind bei den jeweiligen Bildungsanbietern zu erfragen. RECHTLICHE REGELUNGEN, INFORMATIONEN, BROSCHÜREN Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers Hebammengesetz (HebG) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hebg_1985/gesamt.pdf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hebapro/gesamt.pdf Berufsordnung für Hebammen und Entbidungspfleger (HebBO NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2124&bes_id=5053&aufgehoben =N&menu=1&sg=0 Gesetz über die Berufsausübung der Hebammen und Entbindungspfleger Landeshebammengesetz (LHebG NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2124&bes_id=5041&aufgehoben=n&menu=1&sg=0 Ausbildungsstätten im Regierungsbezirk Arnsberg für Hebammen und Entbindungspfleger: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/gesundheitsfachberufe/do_ausbildungsstaetten/hebamme.pdf Broschüre des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Schulen des Gesundheitswesens in NRW, Informationen und Adressen http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/pdf/schulen.pdf Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe Deutscher Hebammenverband e.v. http://www.hebammenverband.de/ Landesverband der Hebammen Nordrhein-Westfalen e.v. http://www.hebammen-nrw.de/cms/ Die in Nordrhein-Westfalen zuständige Stelle ist: Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (s. Adressenverzeichnis) TIPP Auf Antrag kann eine andere Ausbildung im Umfang der Gleichwertigkeit auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden. Eine Ausbildung als Krankenschwester/-pfleger oder Kinderkrankenschwester/ -pfleger ist mit 12 Monaten anzurechnen ( 8 des Hebammengesetzes -HebG). 26 27

FÖRDERMÖGLICHKEITEN TIPP Bitte denken Sie daran, die Anträge rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Aus, Fort oder Weiterbildung, zu stellen! Empfehlung: Stellen Sie im Zweifelsfall einen Antrag. Bildung ist wichtig aber oftmals teuer. Dennoch lohnt sie sich! Es gibt für den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildungen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, welche genutzt werden können. Nachfolgend einige Unterstützungsmöglichkeiten. Für weitere Informationen können die Internetseiten der Fördermittelgeber detailliertere Auskünfte geben. FINANZIELLE HILFEN UND DETAILLIERTE INFORMATIONEN WER FÖRDERT? ANTRAGSTELLUNG Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Antragstellung bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz Für Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich die Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig. Für Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien sind die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, in deren Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Agentur für Arbeit Meschede Soest: Heinsbergplatz 6 Brückenstraße 10 59494 Soest 59872 Meschede Berufsausbildungsbeihilfe wird bezahlt, um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen. Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen oder weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Die Adressen für die Antragstellung finden Sie unter: http://www.bafög.de/de/487.php Amt für Ausbildungsförderung: Kreis Soest: Hochsauerlandkreis: Hoher Weg 1 3 Steinstraße 27 59494 Soest 59872 Meschede Tel.: 0 29 21 / 30-0 Tel.: 0291 / 94-0 Bildungskredit Bildungskreditprogramm der Bundesregierung Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Bundesverwaltungsamt, Abteilung IV Bildungskredit, 50728 Köln Der Antrag kann auch online gestellt werden. Ein Anspruch auf BAföG besteht nur dann, wenn Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Beantragung von elternunabhängigem BAföG möglich. Hotline des Bildungskredits: 02 28 / 993 58-44 92 Zinsgünstiger, flexibler Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Aufstiegsförderung Aufstiegsförderungsgesetz ( AFBG) (sog. Meister-BAföG ) Bundesministerium für Bildung und Forschung Bezirksregierung Köln Dezernat 49, 50606 Köln Dienstgebäude: Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen Tel.: 0221 / 147 49 80 Beratung und Antragsannahme durch die Kammern: IHK Arnsberg Handwerkskammer Hellweg-Sauerland Dortmund Königstraße 18 20 Ardeystraße 93 95 59821 Arnsberg 44139 Dortmund Aufstiegsfortbildungen im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege können mit dem Meister- BAföG gefördert werden. Bildungsgutschein Antragstellung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Agentur für Arbeit Meschede Soest: Heinsbergplatz 6 Brückenstraße 10 59494 Soest 59872 Meschede Hotline: 0800 / 4 555 500 Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv Paradieser Weg 2, 59494 Soest Im Hochsauerlandkreis die Jobcenter der jeweiligen Kommunen. Mit diesem Gutschein können die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen werden. So kann z. B. eine Altenpflegeausbildung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung (sog. Umschulung) erfolgen. 28 29

FÖRDERMÖGLICHKEITEN TIPP Wenn Sie z.b. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines Unfalls ihren bisherigen Beruf nicht mehr vollständig ausüben können, kann eine Umschulung durch die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung finanziert werden. Kostenlose Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung: 0800 / 1000 4800 FINANZIELLE HILFEN UND DETAILLIERTE INFORMATIONEN WeGebAU WER FÖRDERT? ANTRAGSTELLUNG Beratung und Antragstellung: Agentur für Arbeit Meschede Soest: Heinsbergplatz 6 Brückenstraße 10 59494 Soest 59872 Meschede Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh Steinstraße 27, 59872 Meschede Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern (Höchstgrenze des jährlich zu versteuernden Einkommens ist maximal 20.000 bzw. bei gemeinsam Veranlagten 40.000 ). Hotline: 0800 / 455 50 20 Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere von gering Qualifizierten und/oder älteren Beschäftigten in kleineren und mittleren Betrieben. Finanzielle Unterstützung durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und/oder die Erstattung der Weiterbildungskosten. Es werden Maßnahmen gefördert, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Bildungsprämie Beratung und Antragstellung: Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe Haus des Handwerks Am Handwerk 4, 59494 Soest Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH Villa Plange, Sigefridwall 20, 59494 Soest IHK-Bildungsinstitut Hellweg-Sauerland GmbH Lippertor 1, 59555 Lippstadt oder Königstraße 12, 59821 Arnsberg Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbh Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 (3.OG), 59457 Werl Handwerkskammer Südwestfalen Brückenplatz 1, 59821 Arnsberg Nicht gefördert werden Personen, die ALG I, ALG II oder Meister-BAföG nach dem AFBG erhalten, ebenso wie Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. Bildungsscheck Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Beratung und Antragstellung bzw. Ausgabe des Bildungsschecks (individueller Zugang): Wirtschaftsförderung der Stadt Geseke An der Abtei 1, 59590 Geseke BWT - Brilon Wirtschaft und Tourismus Derkere Str. 10a, 59929 Brilon Wirtschaftsförderung Marsberg Bäckerstraße 8, 34431 Marsberg Wirtschaftsförderung Medebach Österstraße 1, 59964 Medebach Stadtmarketing Meschede e.v. Wirtschaftsförderung Meschede Le-Puy-Str. 6-8, 59872 Meschede Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH Am Kurpark 4, 59955 Winterberg Die Beratungsstellen, die für die Bildungsprämie zuständig sind, führen auch die Beratung für den Bildungsscheck durch. Der Bildungsscheck übernimmt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 2.000 Euro) und wird in NRW einfach und unkompliziert ausgestellt. 30 31

PERSÖNLICHE NOTIZEN 32 33

ADRESSENVERZEICHNIS IMPRESSUM Agentur für Arbeit Meschede-Soest Heinsbergplatz 6, 59494 Soest Brückenstr. 10, 59872 Meschede www.arbeitsagentur.de Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg Telefon: 0 29 31 / 82-0 www.bezreg-arnsberg.nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 / 475 41 62 (Service-Point) www.bezreg-duesseldorf.nrw.de Bezirksregierung Köln Dezernat 49 - Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW Zeughausstr. 2 10, 50667 Köln Telefon: 0221 / 147 49 80 www.bezreg-koeln.nrw.de Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Servicehotline: 0228 / 993 58-44 92 oder 0228 / 993 58-4500 www.bva.bund.de BWT - Brilon Wirtschaft und Tourismus Derkere Str. 10a, 59929 Brilon Telefon: 0 29 61 / 969 90 www.briloner-wirtschaft.de Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbh Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 (3.OG), 59457 Werl Telefon: 0 29 22 / 800 700-0 www.gws-werl.de Handwerkskammer Südwestfalen Brückenplatz 1, 59821 Arnsberg Telefon: 0 29 31 / 877-0 www.hwk-suedwestfalen.de Handwerkskammer Dortmund Ardeystraße 93 95, 44139 Dortmund Telefon: 0231 / 54 93-400 www.hwk-do.de Hochsauerlandkreis Steinstraße 27, 59872 Meschede Telefon: 0291 / 94-0 www.hochsauerlandkreis.de IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland Königstraße 18-20, 59821 Arnsberg Telefon: 0 29 31 / 878-0 www.ihk-arnsberg.de IHK-Bildungsinstitut Hellweg-Sauerland GmbH Lippertor 1, 59555 Lippstadt Telefon: 0 29 21 / 590 23 43 oder Königstr. 12, 59821 Arnsberg Telefon: 0 29 41 / 97 47 20 www.ihk-bildungsinstitut.de Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) Paradieser Weg 2, 59494 Soest Telefon: 0 29 21 / 106-500 www.arbeit-hellweg-aktiv.de Jobcenter Hochsauerlandkreis Steinstraße 27, 59872 Meschede Telefon: 0291 / 94-25 60 www.arbeitsmarkt-hsk.de Kreis Soest Hoher Weg 1 3, 59494 Soest Telefon: 0 29 21/ 30-0 www.kreis-soest.de Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe Haus des Handwerks Am Handwerk 4, 59494 Soest Telefon: 0 29 21 / 892-0 www.kh-hellweg.de Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e.v. Hoher Weg 1 3, 59494 Soest Telefon: 0 29 21/ 30 34 99 oder Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg Telefon: 0 29 31/ 94 40 40 www.regionalagentur-hellweg-hochsauerland.de Schmallenberg Unternehmen Zukunft e.v. (SUZ) Oststraße 3, 57392 Schmallenberg Telefon: 0 29 72 / 96 11 52 www.schmallenberg-unternehmen-zukunft.de Stadtmarketing Meschede e.v. Wirtschaftsförderung Meschede Le-Puy-Str. 6-8, 59872 Meschede Telefon: 0291 / 90 24 91 15 www.stadtmarketing-meschede.de/ wirtschaftsfoerderung/index.php Stadtverwaltung Geseke An der Abtei 1, 59590 Geseke Telefon: 0 29 42 / 500-39 www.geseke.de/wirtschaft/ansprechpartner/ sp_auto_107.php Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH Am Kurpark 4, 59955 Winterberg Telefon: 0 29 81 / 92 50 12 www.standort-winterberg.de Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg Telefon: 0 29 32 / 201-2223 oder 201-2227 www.wfa-arnsberg.de Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH Erwitter Straße 105, 59557 Lippstadt Telefon: 0 29 41 / 270-101 www.wfl-lippstadt.de Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh Steinstraße 27, 59872 Meschede Telefon: 0291 / 94 15 02 www.wirtschaftsfoerderung-hsk.de Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH Villa Plange, Sigefridwall 20, 59494 Soest Telefon 0 29 21 / 30 22 59 www.wfg-kreis-soest.de Wirtschaftsförderung Marsberg Bäckerstraße 8, 34431 Marsberg Telefon: 0 29 92 / 902 81 90 www.wirtschaftsfoerderung-marsberg.de Wirtschaftsförderung Medebach Österstraße 1, 59964 Medebach Telefon: 0 29 82 / 400-0 und 400-112 www.medebach.de/wirtschaft/ wifo/117160100000001468.php Herausgeber Kompetenzzentrum Frau & Beruf Competentia NRW Hoher Weg 1 3, 59494 Soest www.competentia.nrw.de ln Trägerschaft von Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland e. V. Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg www.regionalagentur-hellweg-hochsauerland.de Grafische Gestaltung und Druck SOESTMEDIA An der Schwemecke 11, 59494 Soest Telefon: 0 29 21 / 321 00 00 www.soestmedia.de Fotos Barabas Attila Fotolia (Titel); Robert Kneschke Fotolia (Titel); mma23 Fotolia (Titel); Peter Maszlen Fotolia (S. 8); Photographee.eu Fotolia (S. 8); Mat Hayward Fotolia (S. 12); mma23 Fotolia (S. 12); JackF Fotolia (S. 15); Gina Sanders Fotolia (S. 16); Tyler Olson Fotolia (S. 16); JPC-PROD Fotolia (S. 20); WavebreakmediaMicro Fotolia (S. 23); Anatoly Tiplyashin Fotolia (S. 24); Tyler Olson Fotolia (S. 24); Icon made by Freepik, Ocha and SimpleIcon from Flaticon.com Haftungsausschluss Die Inhalte dieser Informationsbroschüre wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. 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