KONSUMENTENBROSCHÜRE STROMKENNZEICHNUNG ERKENNEN, WOHER IHR STROM WIRKLICH KOMMT. PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN.

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Transkript:

KONSUMENTENBROSCHÜRE STROMKENNZEICHNUNG ERKENNEN, WOHER IHR STROM WIRKLICH KOMMT. PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN.

WIE KANN DER VERBRAUCHER DEN STROMANTEIL AUS ERNEUERBAREN ENERGIETRÄGERN ERKENNEN? In Österreich muss auf der Stromrechnung die Stromzusammensetzung ausgewiesen sein. Das heißt: Sie können nachvollziehen, aus welchen Energieträgern die elektrische Energie erzeugt wurde. In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Infos und Tipps zum Thema Stromkennzeichnung. INHALT > Stromkennzeichnung 05 > Gesetzliche Grundlagen 07 > Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises 09 > Stromkennzeichnungsbericht 11 > Wie geht es weiter? 15 03

ERKENNEN, DASS STROM

> Stromkennzeichnung JETZT AUCH SPRECHEN KANN. Die gesetzliche Stromkennzeichnung verfolgt das Ziel, dem Stromkunden Informationen über den von ihm bezogenen Strom zu vermitteln. Dafür muss auf der Stromrechnung sowie auf Werbematerial die sogenannte Stromkennzeichnung platziert werden. Der Kunde kann somit auf einen Blick sehen, woher sein Strom stammt. Grundlage dafür bilden Herkunftsnachweise, mit denen der Ursprung des Stroms belegt werden kann. In der Stromkennzeichnung ist auch die Information, aus welchem Land der Strom stammt und welche Umweltauswirkungen (CO 2 -Ausstoß und radioaktive Abfälle) bei der Stromerzeugung entstanden sind, enthalten. Erfreulich: Österreich zählt mit seiner anspruchsvollen und flächendeckenden Stromkennzeichnung zu den Spitzenreitern in Sachen Transparenz.! INFOBOX: WAS IST EIN HERKUNFTSNACHWEIS? Mit dem Herkunftsnachweis kann ein Ökostromerzeuger nachweisen, dass er tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert und in das öffentliche Netz einspeist. Der entsprechende Herkunftsnachweis liegt in elektronischer Form in der Datenbank der Energie Control Austria vor. Pro MWh Strom wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt und beinhaltet unter anderem Informationen über die Energiequelle, den Zeitraum der Erzeugung des Stroms sowie Angaben zum Standort der Erzeugungsanlage. FÜR MEHR INFORMATIONEN: http://www.e-control.at/de/konsumenten/oeko-energie/oekostrom-erkennen/ herkunftsnachweis 05

ERKENNEN, WAS IM

> Gesetzliche Grundlagen STROM TATSÄCHLICH DRIN IST. Die Grundlage für die Stromkennzeichnung und für Herkunftsnachweise auf europäischer Ebene bilden die Richtlinie 2009/28/EG sowie die Richtlinie 2009/72/EG. Laut dem österreichischen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz sind Stromlieferanten und sonstige Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern, dazu verpflichtet, auf ihrer Stromrechnung sowie auf relevantem Informationsmaterial den Versorgermix auszuweisen. Wie die Stromkennzeichnung im Detail auszusehen hat, ist in der Stromkennzeichnungsverordnung, die von der Energie Control Austria erlassen wird, geregelt. So kann eine korrekte Stromkennzeichnung aussehen: MUSTER FÜR STROMKENNZEICHNUNG GEM. STROMKENNZEICHNUNGSVERORDUNG Stromkennzeichnung gem. 78 Abs. 1 und 2 EIWOG 2010 und Stromkennzeichnungs-VO 2011 für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 Energieträger Wasserkraft Biomasse Biogas Sonstige Ökoenergie Windenergie Sonnenenergie Erdgas Erdöl Kohle rechn. Zuordnung Nuklearenergie *) rechn. Zuordnung Fossile Energieträger *) rechn. Zuordnung so. Primärenergieträger *) Summe Versorgermix 32,42% 7,48% 2,43% 0,87% 9,11% 1,29% 30,12% 1,28% 8,10% 2,42% 4,45% 0,03% 100,00% 1,28% 2,42% 1,29% 8,10% 30,12% 9,11% 32,42% 7,48% 4,45% 0,87% Die Herkunftsnachweise stammen zu 100% aus Österreich. 0,03% 2,43% *) Eine rechnerische Zuordnung erfolgt für Strom unbekannter Herkunft. Für diesen wird die Aufteilung der Produktion im europäischen Übertragungsnetzgebiet herangezogen. Im Jahr 2010 setzte sich diese Produktion folgendermaßen zusammen: fossile Energieträger: 64,5%, Nuklearenergie: 35,08%, sonstige Energieträger: 0,42%. Bei der Erzeugung entstanden folgende Umweltauswirkungen freiwillige Zusatzangaben: CO 2 -Emissionen radioaktiver Abfall 203,1 g/kwh 0,2 mg/kwh 100% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben. FÜR MEHR INFORMATIONEN: www.e-control.at/de/recht/bundesrecht/oekostrom-energieeffizienz/verordnungen 07

ERKENNEN, WAS LEBENSZYKLUS EINES HERKUNFTSNACHWEISES Zählpunkt OeMAG Netzbetreiber Herkunftsnachweis Wind Stromrechnung Stromkennzeichnung 5% Windenergie Labeling STROMLIEFERANT 1 Verkauf Stromrechnung Herkunftsnachweis Wind? 1 STROMLIEFERANT 2 MWh Graustrom Herkunftsnachweisdatenbank Strombörse Stromrechnung Stromkennzeichnung 5% Windenergie Stromkennzeichnung 5% Windenergie

> Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises IHREN STROM AUSZEICHNET. Eine Erzeugungsanlage, beispielsweise ein Windrad, erzeugt Strom und speist diesen in das öffentliche Netz ein. Der Betreiber des Windrades verkauft dann diesen erzeugten Strom an einen Stromlieferanten. Der Netzbetreiber liest über den sogenannten Zählpunkt die eingespeiste Strommenge ab und gibt sie in der Herkunftsnachweisdatenbank der Energie Control Austria ein. Für diese Menge Strom werden Herkunftsnachweise generiert. Genutzt werden die Nachweise von jenem Stromlieferanten, der den Strom der Windanlage abkauft. Der Stromlieferant kann den Nachweis für seine eigene Stromkennzeichnung einsetzen (Labeling) und darf so diese Menge Windstrom seinem Versorgungsmix zurechnen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Nachweis zu verkaufen. Wird der Nachweis verkauft, kann ein anderer Stromlieferant, der eine MWh Graustrom (Strom unbekannter Herkunft) kauft, den Windnachweis erwerben und damit den Graustrom kennzeichnen. Aus dem Strom unbekannter Herkunft wird so Windstrom.! INFOBOX: WAS BEZEICHNET MAN ALS GRAUSTROM? Als Graustrom (Strom unbekannter Herkunft) bezeichnet man Strom, für den kein Herkunftsnachweis entwertet wurde. Wird dieser Graustrom auf der Stromrechnung ausgewiesen, muss als Zusammensetzung des Stroms der Durchschnitt der europäischen Erzeugung angenommen werden (ENTSO-E Mix). Der Anteil an erneuerbaren Energien wird abgezogen. Graustrom muss rechnerisch in drei Bereiche aufgeschlüsselt werden: fossile Energieträger, nukleare Energieträger und sonstige Energieträger. Achtung! Ab 2015 herrscht ein komplettes Verbot von Graustrom. Der gesamte gelieferte Strom muss dann mit Herkunftsnachweisen gekennzeichnet werden. 09

STROMKENNZEICHNUNGSBERICHT 2013 ERKENNEN, OB IHRE STROMRECHNUNG PROFITIEREN. WO IMMER SICH STROM DEKLARIERT. Stromkennzeichnungsbe Ergebnisse der jährlichen Üb Stromkennzeichnungsbericht PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN.

> Stromkennzeichnungsbericht AUCH WIRKLICH KLARTEXT SPRICHT. Die Energie Control Austria führt jährlich eine umfassende Überprüfung der Stromkennzeichnung durch. Dafür werden von Lieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, Stromrechnungen und Werbematerialien überprüft. Sollten die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden, wird zur Überarbeitung der Stromkennzeichnung aufgefordert. Der Großteil der Lieferanten nimmt die Stromkennzeichnung jedoch sehr ernst und führt sie korrekt durch. Die Ergebnisse der Überprüfung werden jährlich im Stromkennzeichnungsbericht der Energie Control Austria dargestellt. FÜR MEHR INFORMATIONEN: www.e-control.at/de/konsumenten/oeko-energie/oekostrom-erkennen/ stromkennzeichnung! INFOBOX: WAS PASSIERT, WENN LIEFERANTEN IHREN STROM NICHT KORREKT KENNZEICHNEN? Stromlieferanten, die den gesetzlichen Verpflichtungen zur Stromkennzeichnung nicht nachkommen, drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 75.000 Euro. 11

> Stromkennzeichnungsbericht ENTWICKLUNG DES GEKENNZEICHNETEN STROMS IN ÖSTERREICH in % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Wasserkraft 52,72 51,21 53,7 58,8 56,13 65,26 Windenergie 3,45 3,27 3,6 3,6 3,42 4,29 Feste oder flüssige Biomasse 3,27 3,5 3,8 3,9 3,85 3,76 Sonstiger Ökostrom 1 0,94 1 1,1 1,04 1,21 Erdgas 11,73 13,64 13,2 14,1 12,38 13,22 Erdöl und dessen Produkte 0,89 0,74 0,6 0,3 0,29 0,04 Kohle 6,53 8,88 6,3 3,2 8,74 4,66 Bekannte sonstige 0,38 0,37 0,3 0,3 0,27 0,31 Primärenergieträger Strom unbekannter Herkunft 20,03 17,45 17,5 14,7 13,89 7,25 Der gekennzeichnete Strom hat sich in den letzten Jahren merklich entwickelt. Im Bereich der Wasserkraft ist eine kontinuierliche Steigerung zu erkennen. Ausgenommen ist das Jahr 2011, in dem auf Grund geringer Wassermengen nur wenig Strom erzeugt wurde. Die Steigerung von 2011 auf 2012 beträgt daher fast 10 Prozentpunkte. Dies liegt zum einen daran, dass im Jahr 2012 mehr Wassermengen vorhanden waren und entsprechend mehr Zertifikate generiert werden konnten, zum anderen kam es zu einem Anstieg beim Import von norwegischen Wasserkraftzertifikaten.

ENTWICKLUNG DES STROMS UNBEKANNTER HERKUNFT in % 25 20 15 10 5 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Seit 2008 wird immer mehr Strom mit Herkunftsnachweisen belegt. Der Anteil von Strom unbekannter Herkunft geht daher kontinuierlich zurück. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Anteil an Strom unbekannter Herkunft im Jahr 2012 fast halbiert werden. Da rechnerisch auch Strom aus Nuklearenergie ein Bestandteil des Stroms unbekannter Herkunft ist, bewirkt der Rückgang des Graustroms auch einen Rückgang des anfallenden radioaktiven Abfalls. In Zukunft wird es jedoch keinen Strom unbekannter Herkunft mehr geben, dadurch verschwindet auch der rechnerisch ausgewiesene Anteil von radioaktivem Abfall. Im nächsten Kapitel wird genauer auf die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Stromkennzeichnung eingegangen.

ERKENNEN, WIE

> Wie geht es weiter? TRANSPARENT DIE ZUKUNFT IST. Die am 3. Juli 2013 vom Nationalrat beschlossene Novellierung des ELWOG bringt einige Änderungen im Bereich der Stromkennzeichnung mit sich. Besonders hervorzuheben ist die verpflichtende vollständige Stromkennzeichnung: Ab dem Jahr 2015 darf kein Graustrom mehr an Endkunden geliefert werden. 79a. (1) legt fest, dass sämtliche Stromlieferungen mit Herkunftsnachweisen zu belegen sind. Für Lieferungen an Endkunden, die keine Haushaltskunden sind, gilt dies erst ab 1. Jänner 2015. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2015 kein Strom unbekannter Herkunft mehr ausgewiesen werden darf. 79a. (2) regelt die Kennzeichnung von Pumpstrom. Im Rahmen der vollständigen Kennzeichnung aller Lieferungen muss auch Strom, der an Pumpspeicherkraftwerke geliefert wird, gekennzeichnet werden. FÜR MEHR INFORMATIONEN: Von welchen Lieferanten Sie Grünstrom beziehen können, sehen Sie auf: www.e-control.at/de/konsumenten/oeko-energie/lieferanten-von-oekostrom Weiterführende Informationen: www.e-control.at www.stromnachweis.at 15

NOTIZEN

IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a, A-1010 Wien Tel.: +43 1 24 7 24-0 Fax: +43 1 24 7 24-900 E-Mail: office@e-control.at www.e-control.at Twitter: www.twitter.com/energiecontrol Facebook: www.facebook.com/energie.control Für den Inhalt verantwortlich: DI Walter Boltz und Mag. (FH) DI (FH) Martin Graf, MBA Vorstände Energie-Control Austria Konzeption & Design: Reger & Zinn OG, bjoern.forgber.at Text: Energie-Control Austria Druck: Druckerei Robitschek Energie-Control Austria 2014 Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Über setzung, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Redaktionsschluss: 31. Dezember 2013