Konzeption der. Das Kleinkind weiß, was das Beste für es ist. Lasst uns selbstverständlich. darüber wachen, dass es keinen Schaden erleidet.

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Transkript:

Konzeption der Das Kleinkind weiß, was das Beste für es ist. Lasst uns selbstverständlich darüber wachen, dass es keinen Schaden erleidet. Aber statt es unsere Wege zu lehren, lasst uns ihm Freiheit geben, sein eigenes kleines Leben nach seiner eigenen Weise zu leben. Dann werden wir, wenn wir gut beobachten, vielleicht etwas über die Wege der Kindheit lernen. Maria Montessori 1

Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung der Großtagespflegestelle 1.1. Lage und Umfeld 1.2. Das Team 1.3. Die Räumlichkeiten 1.4. Der Außenbereich 2. Organisatorisches 2.1. Öffnungszeiten 2.2. Schließzeiten 2.3. Buchungsverfahren 2.4. Aufnahmekriterien 3. Pädagogische Arbeit 3.1. Grundsätze der Pädagogischen Arbeit (Das Kind Die Persönlichkeit) 3.2. Erziehungsziele 3.3. Pädagogische Gesichtspunkte 4. Eingewöhnungszeit der Abschied 5. Tagesablauf 6. Zusammenarbeit mit den Eltern 6.1. Was erwarten wir von den Eltern 6.2. Was können Sie von uns erwarten 7. Feste und Feiern 7.1. Feste und Feiern im Jahresverlauf 8. Rechtliches 9. Aufsichtspflicht 9.1. Versicherungsschutz 9.2. Betreuungsvereinbarung (im Anhang) 10. Ihre Ansprechpartner 2

Die vorliegende Konzeption soll als Richtlinie für die Arbeit in der Großtagespflege betrachtet werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sehen es als unsere Aufgabe, diese immer wieder zu reflektieren und den Veränderungen anzupassen. Die Konzeption wurde erstellt für das Erziehungs- und Pflegepersonal der Goldacher Sonnenkäfer, Eltern, und für alle, die an unserer Arbeit interessiert sind. DAS TEAM Kati Ristau, Aniko Schrödl, Viola Kirmse 3

1. Beschreibung der Großtagespflegestelle 1.1 Lage und Umfeld Die Großtagespflege Goldacher Sonnenkäfer befindet sich in Hallbermoos- Goldach. Sie ist Bayern s jüngste, stetig wachsende Gemeinde, in der Nähe des Flughafens. 1.2. Das Team Das Team setzt sich aus einer staatlich anerkannten Heilerzieherin, einer staatlich geprüften Kinderpflegerin und einer durch das Amt für Jugend und Familie in Freising qualifizierten Tagesmutter zusammen. Das Team nimmt regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil und arbeitet nach den Bestimmungen des bayrischen Kinderbildungs-und Erziehungsgesetzes (BayKiBiG.). 1.3. Die Räumlichkeiten Wir verfügen über einen großen Eingangsbereich. In diesem Bereich der Großtagespflege befindet sich die kindergerechte Garderobe. Außerdem können Sie im Eingangsbereich den Essensplan der laufenden Woche einsehen. Ein Kummerkasten und ein Aufsteller mit Informationsmaterial befinden sich zudem im Eingangsbereich. Garderobe In unserem Gruppenraum können die Kinder ihr Freispiel gestalten und an Angeboten teilnehmen. Zu den Essenszeiten nutzen wir diesen Bereich auch zum essen. Da die Kinder morgens zu verschiedenen Zeiten gebracht werden, haben wir für sie eine gleitende Frühstückszeit eingeplant. Das Mittagessen und die gemeinsame Brotzeit am Nachmittag sind zu festen Zeiten im Tagesablauf verankert. 4

Gruppenraum Wickelraum Gegenüber von unserem Gruppenraum befindet sich unser Bad, in dem sich zwei Wickeltische für die Kleinen und eine Toilette für die Großen befinden. Im Obergeschoss dürfen wir mindestens 1x in der Woche den großen, hellen Sportsaal der Volkshochschule Hallbergmoos nutzen. Die Küche der Nachbarschaftshilfe Hallbergmoos ist für die Gruppe nicht geöffnet, da wir jedoch die Mahlzeiten selbst zubereiten, können uns einzelne Kinder bei den Vorbereitungen helfen. 1.4. Der Außenbereich Im Garten können die Kinder ihrem Bedürfnis nach Bewegung im Freien nachgehen. Dieser ermöglicht den Kindern vielfältigste Sinneserfahrungen. Verschiedene Spielgeräte, wie Rutschen, Schaukel, Sandkasten, Wippe und vieles mehr stehen den Kindern zur Verfügung. Wir nutzen des Öfteren auch das angrenzende Naturgebiet, denn der Kontakt zur Natur kann hier durch Umgang mit den verschiedenen Elementen intensiviert werden. Wir verbringen sehr viel Zeit im Freien, daher gilt bei uns: Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung! 5

Der Garten Der Turnraum (VHS) 2. Organisatorisches 2.1. Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten sind derzeit wie folgt: Montag bis Donnerstag: Freitag: 07:00 Uhr 16:30 Uhr 07:00 Uhr 16:00 Uhr Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern. 2.2. Schließungszeiten Die genauen Schließungszeiten werden immer zu Anfang des neuen Jahres bekannt gegeben. Die Goldacher Sonnekäfer haben 15 Tage im Jahr geschlossen. Diese Tage sind im Sommer 1 Woche, zu Ostern 1 Woche und über Weihnachten und Neujahr. Wir nehmen auf die Berufstätigkeit und die Urlaubszeiten der Eltern 6

besonders Rücksicht und werden für Notfälle unser Möglichstes tun um eine Ersatzbetreuung zu gewährleisten. 2.3. Buchungsverfahren Die Großtagespflege hat vom Amt für Jugend und Familie in Freising die Genehmigung / Pflegeerlaubnis erhalten, bis zu 10 Kinder im Alter von 1-3 Jahren gleichzeitig zu betreuen. Da jedoch nicht jedes Kind jeden Tag anwesend ist, können einzelne Plätze geteilt werden, so dass insgesamt mehr als 10 Betreuungsverträge vorliegen können. 2.4. Aufnahmekriterien Berücksichtigt werden vor allem Kinder von Alleinerziehenden, berufstätigen Müttern / Vätern und Auszubildenden. Bei uns können die Kinder ganzjährig aufgenommen werden. Sobald ein Platz frei wird, vergeben wir ihn gern. Für die Kinder, die nicht sofort einen Platz erhalten, führen wir eine Warteliste. Bei telefonischen Anfragen nehmen wir einige Daten auf und vereinbaren einen ersten Termin zum kennenlernen. Dieser Termin gibt interessierten Eltern und Kindern die Gelegenheit sich die Räumlichkeiten der Goldacher Sonnenkäfer in Ruhe anzuschauen, einen ersten Eindruck zu erhalten und sich vor Ort ausführlich zu informieren. 7

3. Pädagogische Arbeit 3.1. Grundsätze der pädagogischen Arbeit (Das Kind - die Persönlichkeit) Es ist uns wichtig, die Persönlichkeit eines jeden Kindes zu respektieren und sehr behutsam mit ihm umzugehen. Auch kleine Kinder setzten sich bereits aktiv mit ihrer Umwelt auseinander und bestimmen ihre Entwicklung mit. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen des Kindes einzugehen. In den ersten Lebensjahren geht die Entwicklung oft sehr schnell vor sich. Es gibt dabei individuell unterschiedlich stattfindende Entwicklungsschritte, die wir mit unserem pädagogischen Handeln unterstützen und fördern. Vieles kann man getrost erwarten, bei manchen Verzögerungen ist ein unmittelbares Agieren notwendig. Aus diesem Grund ist es notwendig, das einzelne Kind gut zu beobachten und die Dokumentation schriftlich festzuhalten. In unserem Alltag mit den Kindern legen wir Wert auf Zeiten, in denen die Kinder allein und selbständig spielen. Diese Zeiten fördern den freien Umgang miteinander, aber auch die eigene Kreativität zu erkunden und Verantwortung zu übernehmen, Konflikte selbst auszutragen und zu bewältigen. Die Pflegemaßnahmen nehmen bei Kleinkindern einen breiten Raum ein. Sie sind wichtig für das körperliche und seelische Wohlbefinden. Körperpflege, Schlafbedürfnisse und das Einnehmen der Mahlzeiten sind für unsere Kinder von elementarer Bedeutung. Auch die kreative Zeit, sei es spielen oder malen, wird von uns situationsbedingt gestaltet. Somit kann jedes Kind spielerisch und individuell in einer kleinen Gruppe seine Umwelt erobern, sich und andere Kinder entdecken lernen und auf diese Weise immer mehr seine Persönlichkeit entwickeln. Begleitend im gesamten Tagesablauf fördern wir die Sprachentwicklung mit Fingerspielen, Liedern und Büchern. 8

3.2. Erziehungsziele Erziehung geht nicht nur Eltern, sondern alle an, denn sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Erziehung soll Kinder in vielerlei Hinsicht stark machen: um ihr Leben zu bestimmen, um Beziehungen einzugehen, um Rückschläge zu verkraften, um andere Meinungen zu akzeptieren und vieles mehr. Zunächst bedeutet das, Kinder mit allem lebensnotwendigem zu versorgen. Sie brauchen gesunde, ausgewogene Ernährung, Geborgenheit und die Möglichkeit die Welt zu erkunden. Kinder müssen Erfahrungen machen dürfen und brauchen auf ihrem Lebensweg zuverlässige Begleiter, um ihren Platz in der Gesellschaft einnehmen zu können. Erziehung ist ein lebendiger und spannender Prozess. Sie kann zwar manchmal anstrengend sein, aber vor allem macht sie Spaß und ist wichtig für die Gesellschaftsfähigkeit unserer Kinder. Mit starker Erziehung hat die Welt mehr von ihren Kindern und die Kinder mehr von ihrer Welt. Quelle: Stark durch Erziehung; eine Initiative des Jugendamtes im Bündnis für Familie Es gibt acht Leitsätze in der Erziehung, die für Sie als Eltern eine große Rolle in Ihrem Erziehungsalltag spielen. Auch für uns als Ihr Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungspartner stellen diese Leitsätze eine wesentliche Bedeutung dar. Erziehung ist Akzeptanz und Zuneigung schenken Erziehung ist streiten zu dürfen Erziehung ist zuhören zu können Erziehung ist eigene Grenzen zu erkennen und zu setzen und die der Anderen zu akzeptieren Erziehung ist den Kindern Freiraum zu geben, um ihre Umwelt zu erforschen und Selbstbestimmt zu agieren Erziehung ist Gefühle zeigen zu dürfen Erziehung ist Zeit zu haben, Erziehung ist Mut zu machen, neues anzugreifen zu bewältigen Die Umsetzung dieser Ziele geschieht im täglichen Zusammenleben mit den Kindern, dem Tagesablauf und den immer wiederkehrenden Tagesaktionen. 9

3.3 Pädagogische Gesichtspunkte Sozialerziehung Grundsätzlich bieten wir den Kindern alles an, was ihnen Freude und Spaß bereitet und ihre Entwicklung unterstützt. Dabei orientiert sich unsere pädagogische Arbeit an dem Erfahrungs- und Entwicklungsstand der Kinder. Wir gewähren ihnen in unserem Tagesablauf lange Freispielzeiten und übertragen ihnen in diesem Sinne Verantwortung für sich und ihr Umfeld. Erziehung zum Spiel Kinder sollen Freude und die Freiheit haben, ihr Spiel selbst zu bestimmen und lernen, verlieren zu können. Sie bekommen von uns Impulse ihre Frustrationstoleranz zu steigern, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, ihre Konflikte selbst auszutragen bzw. bewältigen zu können. Gesundheitserziehung Die Kinder sollen Hygiene kennenlernen, indem wir sie beim Händewaschen, Toilette gehen, Zähne putzen, etc. unterstützen. Durch ausreichende Bewegung an der frischen Luft fördern wir ihre Agilität. Wir achten auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Umwelt und Naturerziehung Ein wichtiger Bestandteil für diese Altersgruppe ist hierbei die Sinneserfahrung. Hören, sehen, schmecken, riechen und tasten ist von großer Bedeutung um sich selbst und seine Umwelt wahrzunehmen. Wir setzten hier Schwerpunkte für unsere Arbeit um den Kindern, besonders in diesem Bereich, in ihrer Entwicklung gerecht zu werden. Die Kinder sollen nicht alles als selbstverständlich nehmen. Sie können hier positive wie negative Erfahrungen sammeln, diese verarbeiten und akzeptieren. Kreativitätserziehung Selbstverständlich haben die Kinder jederzeit die Möglichkeit mit den unterschiedlichsten Materialien (Papier, Knete, Fingerfarben, Naturmaterialien ) Erfahrungen zu sammeln und somit auch ihre Motorik und Kreativität anzuregen. 10

Zudem haben sie hier die benötigte Zeit und den Raum ihrer Phantasie freien Lauf zu lassen. Spracherziehung Durch sprechen, singen, Fingerspiele, Bücher etc. fördern wir die Sprachentwicklung der Kinder. Sie erweitern somit ihren Wortschatz, lernen Dinge beim Namen zu nennen und Zusammenhänge zu erfassen. Wir achten auf einen höflichen Umgangston und fördern bei den Kindern den Erwerb, Bedürfnisse zu äußern. Musik und Bewegungserziehung Auch die Freude an der Musik wir durch Bewegungsspiele und Musikinstrumente jeglicher Art gern unterstützt. Der Phantasie der Kinder sind keine Grenzen gesetzt. Damit die Kinder Förderung in der Musik und Bewegungserziehung erfahren, bieten wir ihnen an, z.b. im Ballbecken ihr Körperbewusstsein zu erweitern. Die Kinder können die vorhandenen Musikinstrumente jeder Zeit benutzen und sich zur Musik frei oder gezielt bewegen. 4. Die Eingewöhnungszeit Der Abschied Der Eintritt des Kindes in eine Tagespflege hat für Eltern und Kinder den Charakter der Erstmaligkeit / Einmaligkeit. Für die Familien ist die Aufnahme ihres Kindes etwas Neues und Fremdes, das eventuell mit Unsicherheit behaftet ist. Um die Trennungssituation von der Familie gut zu gestalten und das Kind in seiner Entwicklung zu unterstützen, ist eine behutsame Eingewöhnung in der Tagespflege in Anwesenheit einer Bezugsperson notwendig. Die Eingewöhnung der einzelnen Kinder (und Eltern) gestaltet sich individuell nach den Bedürfnissen der Kinder (und Eltern). Erfahrungsgemäß dauert die Eingewöhnungszeit etwa 2 Wochen. Hier wird das Kind erstmals mit der neuen Umgebung und einer Bezugsperson vertraut gemacht. Eine erste Trennung von den Eltern kann etwa nach drei Tagen stattfinden. Nach und nach wird die Bringsituation verkürzt und die Trennungszeit verlängert. Wir legen in der Eingewöhnung bereits sehr viel Wert auf einen offenen und ehrlichen Austausch zwischen den Erziehungspartnern. 11

Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit zur Hospitation. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dieses Angebot von Zeit zu Zeit in Anspruch nehmen würden. 5. Unser Tagesablauf 07:00 Frühöffnung 07:00-09:00 Frühstück und Freispiel 09:00-10:00 Morgenkreis, Freispiel, Vorbereitung für Angebote 10:00-11:00 gezielte Angebote, Garten, Spiel 11:00-11:30 Vorbereitung für die Mittagszeit 11:30-12:00 Mittagessen 12:00-14:00 Ruhezeit (keine Abholzeit) 14:00-15:30 Freispiel, Garten 15:30-16:00 Brotzeit 16:00-16:30 Spiele, Garten 6. Zusammenarbeit mit den Eltern 12

6.1. Was erwarten wir von den Eltern? Familie und Tagespflege sind gemeinsam für das Wohl der Kinder verantwortlich. Uns geht es darum, gleichberechtigte Beziehungen herzustellen, die eine Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflege auf der Basis gegenseitigen Vertrauens ermöglicht. 6.2. Was können Sie von uns erwarten? Eine Atmosphäre gegenseitiger Akzeptanz und Offenheit ( Info- Tafel, Elternbriefe, Elternkaffee, Elterngespräche ) Größtmögliche Transparenz unseres pädagogischen Handelns (Ausstellungen, Projekte ) Grundsätzliche Gesprächsbereitschaft (Elterngespräche, Türund Angelgespräche ) Angebote fachlicher Begleitung und Unterstützung (Referenten Elternabende, Bibliothek für Eltern.) Elternmitwirken zu ermöglichen (Mithilfe bei Festen, Projekten ) 7. Feste und Feiern 13

Feste und Feiern sollen der Höhepunkt in unserem Jahresablauf sein. Sie bieten den Kindern Orientierung im Jahreskreis. Die Kinder lernen Sitten, Bräuche, deren Bedeutungen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gruppe werden gestärkt. Feste sind immer mit Gefühlen verbunden, sie lassen Vorfreude entstehen, beflügeln oder trösten über Abschied hinweg. Neben Essensgenüssen haben Musik, Tanz und Kostümierung eine wichtige Funktion im Festverlauf. Der eigene Geburtstag ist für jedes Kind stets ein besonders aufregendes Ereignis. Wir feiern dieses Ereignis mit allen Kindern gemeinsam. An diesem Tag steht das Geburtstagskind ganz im Mittelpunkt und kann seine Wünsche für den Ablauf der Feier äußern (Spiele, Lieder ). Für die Geburtstagsfeier bringen die Eltern eine besondere Leckerei mit. Folgende Feste und Feiern fallen im Jahresverlauf - Laternenfest / St. Martin - Nikolausfeier - Weihnachtsfeier - Faschingsfeier - Osterfeier - Sommerfest - Abschiedsfeier Fasching 2011 8. Rechtliches 14

Förderfähige Kindertagespflege liegt vor, wenn folgende Kriterien gegeben sind: a) Die Betreuungszeit beträgt durchschnittlich mindestens 10 Wochenstunden pro Kind. b) Beide Elternteile, wenn sie zusammen in einem Haushalt leben, bzw. der alleinerziehende Elternteil gehen einer Erwerbstätigkeit nach oder befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer Schul- bzw. Hochschulausbildung und stehen während der Betreuungszeit berufsbedingt nicht zur Betreuung des Kindes zur Verfügung. c) Eine Bedarfsanerkennung der Wohngemeinde des Tageskindes liegt vor. Der Teilnahmebeitrag fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern, Krankheit oder Urlaub der Tagespflegeperson an. Betreuungszeiten: Das Kind wird von den Eltern/Sorgeberechtigten zu den gebuchten Zeiten der Tagespflegestelle in deren Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet, übergeben und dort zum Ende der gebuchten Betreuungszeit wieder abgeholt, es sei den es wurde zwischen den Eltern/Sorgeberechtigten und der Tagespflegestelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Eltern/Sorgeberechtigten und die Tagespflegestelle verpflichten sich, die gebuchten Zeiten einzuhalten. Krankheit des Kindes: Die Eltern/Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegestelle umgehend von einer Erkrankung des Kindes zu unterrichten. Bei besonderen Erkrankungen kann eine Betreuung nicht stattfinden (Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder, aufwendige Pflege). Es liegt im Ermessen der Tagespflegestelle, ein krankes Kind aufzunehmen oder nicht. Schweigepflicht: Eltern und Tagespflegestelle erfahren im Verlauf ihrer Zusammenarbeit erfahrungsgemäß viele private, möglicherweise auch intime Dinge über die jeweils andere Familie. Aus diesem Grund sollten beide Parteien vor Beginn des Betreuungsverhältnisses vertraglich eine gegenseitige Schweigepflicht vereinbaren, die auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses weiter gilt. Zusammenarbeit: 15

Die Großtagespflegestelle wird das Kind liebevoll betreuen und vielseitige Entwicklungsanregungen geben. Dabei wird auf jegliche körperliche und seelische Gewalt dem Kind gegenüber verzichtet. Alle Beteiligten werden daran mitwirken, dass das Kind sich wohl fühlt und gerne zur Tagespflegestelle kommt. Die Eltern erteilen sowohl der Großtagespflegestelle als auch dem Träger (Tageselternprojekt Hallbergmoos) alle für die Betreuung des Kindes wichtigen Auskünften. Die Eltern werden umgekehrt ebenfalls über die während der Betreuung des Kindes auftretenden wesentlichen Begebenheiten unterrichtet. Bei besonderen Vorkommnissen, wie beispielsweise einer ernsthaften Erkrankungen oder einem Unfall des Kindes werden die Eltern sofort benachrichtigt. L ANDRATSAMT Freising Amt für Jugend und Familie Kindertagespflege Stand: Juli 2007 9. Aufsichtspflicht 16

Die Tagespflegestelle übernimmt während der Zeit, in der das Kind durch sie betreut wird, die Aufsichtspflicht (gem. 832 GBG) für das Kind. 9.1. Versicherungsschutz Unfallversicherungsschutz für das Kind Unfallversicherungsschutz für das Kind während der Betreuungszeiten besteht nur bei Tagespflegepersonen, die über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamts verfügt (Tagespflegeperson nach SGB VIII). Die Kinder der Goldacher Sonnenkäfer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung über den Träger Unfallversichert. 9.2. Betreuungsvereinbarung Vor Beginn der Betreuung wird von den Eltern und der Großtagespflegestelle eine Betreuungsvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben. Diese beinhaltet alle rechtlichen- und finanziellen Regelungen für die Kindertagespflegestelle und die Eltern. 17

10. Ihre Ansprechpartner Goldacher Sonnenkäfer GbR Hauptstrasse 56 85399 Hallberbmoos/ Goldach Tel.: 0811/29989803 Email: goldacher-sonnenkaefer@gmx.de ODER Tageselternprojekt TEP der Nachbarschaftshilfe Hauptstrasse 56 85399 Hallbergmoos Tel.: 0811-98 26 55 Fax.: 0811-98 26 79 Email: nbhhallbergmoos@gmx.de Internet: www.nbh-hallbergmoos.de Sozialpädagogin Verwaltung Cornelia Aimer, Freitag 9-12 Uhr Claudia Gaus, Montag 9-12 Uhr Ihr Team von der Goldacher Sonnenkäfer GbR 18