3. Verständigung an den Schulen über Anforderungen bei GFS und Präsentationsprüfung



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Transkript:

RPI Karlsruhe, Herbert Kumpf, Mai 2012 1/5 Präsentationsprüfung im Abitur (und GFS) - worauf besonders zu achten ist - (keine Vollständige Zusammenstellung aller Regelungen, dazu siehe die angegebenen Quellen) 1. Grundlagen: rechtliche Grundlagen für die Präsentationsprüfung NGVO vom 23.Juli 2001, KuU, S.295/2001 http://www.landesrecht- bw.de/jportal/?quelle=purl&psml=bsbawueprod.psml&max=true&docid=jlr- GymAbiPrVBWrahmen&doc.part=X,( Zum 16.05.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe) insb. 24 Hinweise zur Gestaltung und Durchführung der mündlichen Abiturprüfung, = Schwerpunktthemenerlass (Gibt es jedes Jahr neu. Benennung im IRP-Heft zur Präsentationsprüfung: Abiturerlass ) http://www.rp.badenwuerttemberg.de/servlet/pb/show/1295651/rpt-75-schwerpunktthemen-2012.pdf, Seite 45-48 Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) Evangelische Religionslehre, Beschluss vom 1.12.1989 i.d. F. vom 16.11.2006: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1989/1989_12_01-epa-ev-religion.pdf Weitere wichtige Texte + Informationsmöglichkeiten: Wengert, Hans Gert / Trenz, Günter: Didaktische Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der neugestalteten mündlichen Abiturprüfung in Baden Württemberg, http://www.schulebw.de/schularten/gymnasium/zentralepruefungen/abitur/handreichungenmuendlichepruefung/ - Didaktische Hinweise anklicken - Seitenzählung nach diesem pdf-dokument Handreichung für Evang. und Kath. Religionslehre: http://www.schulebw.de/schularten/gymnasium/zentralepruefungen/abitur/handreichungenmuendlichepruefung/ Religion (alle Konfessionen) Abitur 2004, Präsentationsprüfung, hrsg. von Heinrich, Ralf / Michalke-Leicht, Wolfgang, Broschüre mit CD-rom IRP Freiburg, Februar 2002, 5 Weitere Informationen unter: www.irp-freiburg.de Referate Gymnasium 2. Berücksichtigung der Festlegungen durch die EPA: (2.1) Unbeschadet einer prüfungsdidaktisch erforderlichen Schwerpunktbildung dürfen sich die von der Schülerin bzw. vom Schüler zu bearbeitenden Aufgaben nicht auf die Sachgebiete eines Schulhalbjahres beschränken. (Vereinbarung über die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II vom 07.07.1972 i.d.f. vom 16.02.2000, 5 Abs 4) (S.12) (2.1) Die Prüfungsaufgabe [...] erreicht dann ein angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anforderungsbereich II (mit ca. 40 %) liegt und daneben die Anforderungsbereiche I und III (mit je ca. 30 %) berücksichtigt werden, und zwar Anforderungsbereich I in höherem Maße als Anforderungsbereich III. (S.12) (4.1) Die mündliche Prüfung bezieht sich auf erworbene Kompetenzen und auf fachliche Inhalte aus mindestens zwei Halbjahren der Qualifikationsphase. In jedem Fall muss die Perspektive des christlichen Glaubens zur Sprache kommen. (S.24) 3. Verständigung an den Schulen über Anforderungen bei GFS und Präsentationsprüfung An den Schulen, besser zwischen den Schulen einer Region, muss man sich gerade auch über Fächergrenzen hinweg! auf Anforderungen einigen, die Gewichtung der verschiedenen Aspekte bei der Notengebung festlegen und dies den Schülerinnen und Schülern mitteilen. U.a. ist auch zu klären, ob Handouts (mit Quellenangaben) gefordert werden (sehr sinnvoll und absolut zu empfehlen!) und ob Internetquellen ausgedruckt abzugeben sind. Eine Eigenständigkeitserklärung ist beim Abitur nicht nötig. Die Bestimmungen der NGVO bezüglich Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen ( 28) umfassen das ohnehin. Für von außen kommende FAV (Fachausschussvorsitzende) sind die Absprachen der Schule zu respektieren. Dies wird empfohlen 1 und ist im Sinne der neuen Abiturprüfung, die Freiräume eröffnet für eigenständige und unterschiedliche Schulentwicklungsprozesse. Falls FAV Veränderungsvorschläge bezüglich 1 Schließlich sollte im Sinne von Tranzsparenz und Fairness nur das in die Bewertung einfließen, was im Unterricht zuvor gelernt und geübt werden konnte. Wengert, Hans Gert / Trenz, Günter: Didaktische Hinweise, S.8

RPI Karlsruhe, Herbert Kumpf, Mai 2012 2/5 der Regelungen an der besuchten Schule haben, ist es für die Weiterentwicklung gut, darüber (vielleicht erst nach der Prüfung?) zu sprechen. Unterschiedliche Ansichten sollten auf keinen Fall auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler während der Prüfungen ausgetragen werden. 4. Zur Themenstellung (bei GFS) und Präsentationsprüfung im Abitur Bei der Themenformulierung für das Präsentationsabitur ist es gut im Blick zu haben, wie in den Hinweise[n] zur Gestaltung und Durchführung der mündlichen Abiturprüfung die Ziele 2 dieser Prüfungsform festgelegt wurden: Die Prüflinge sollen neben fachlichem Wissen auch ihre Fähigkeit nachweisen, dieses angemessen darzustellen. Sie erhalten die Gelegenheit, die Ergebnisse ihrer selbständigen Recherche und die Fähigkeit zur Aufbereitung von Materialien ebenso demonstrieren zu können wie die Fähigkeit zur Problemlösung. In der Prüfung sollen sowohl fachliche Leistung und Transferfähigkeit als auch Kommunikationsfähigkeit und Methodenkompetenz unter Beweis gestellt werden. In den Didaktischen Hinweisen schreiben Wengert und Trenz: Wegen des geforderten Lehrplanbezugs ist es denkbar und zu erwarten, dass ein Teil der in Frage kommenden Themen bereits im Unterricht ausführlich behandelt oder als Referat bearbeitet wurde. Soll ein solcher Inhalt als Prüfungsthema gewählt werden, muss der Lehrer in der Beratung darauf hinweisen, dass eine bloße Reproduktion des im Unterricht Behandelten oder die reine Wiederholung eines Referats keine ausreichende Leistung darstellen kann. Vielmehr muss der Schüler angehalten werden zu zeigen, dass er das bereist Bekannte kreativ und intelligent fortzusetzen in der Lage ist. 3 (Hervorhebungen: Kumpf) Daraus und aus den bis jetzt gemachten Erfahrungen ergibt sich: Präsentationsfragestellungen nicht nur mit Lehrplanbezug, sondern aus dem Kontext des Unterrichts sind meist sinnvoll. Eine gemeinsame Basis, über die man sich vorher im Unterricht schon verständigt hat, ist so gegeben. Bewährt hat sich eine erweitererte oder neue Problemstellung basierend auf dem,. was bearbeitet wurde. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass es nicht bei einer bloßen Reproduktion bleibt. Eine Möglichkeit ist also eine zweipolige Themenstellung zu wählen: Ausgangspunkt von etwas Bekanntem, im Unterricht gemeinsam Erarbeiteten verknüpft z.b. mit einer Anwendung oder zugespitzt auf einen speziellen Punkt hin oder verglichen und kontrastiert mit einem anderen Modell. Bei einem rein reproduzierenden Thema ( Die Projektionstheorie Feuerbachs ) lässt sich schwerer die Forderung erfüllen, dass alle Punktzahlen erreicht werden können, also auch 15 Punkte. Sicher sind auch hier Ausnahmen denkbar, dass z.b. jemand exzellent Feuerbach darstellt und verstanden hat. Aber in dem Augenblick, wenn es gut verstanden ist, geht es meist über das enge Thema hinaus. Denn dann kann man auch erläutern, wie das Christentum zur Zeit Feuerbachs weithin verstanden und gelebt wurde, wie aufregend die Thesen Feuerbachs in seiner Zeit waren, welche philosophischen Denkvoraussetzungen bei ihm zu finden sind... Die meisten Schüler/innen würden aber bei der Überschrift Die Projektionstheorie Feuerbachs alle diese Aspekte nicht berücksichtigen. Themen in Frageform (Bei einigen Prüfungen fehlte eine Leitfrage!) helfen, eine Problemorientierung im Blick zu behalten. Sie grenzen ein Thema ein und bieten ein Geländer für die Bearbeitung. Wichtig ist eine nicht zu weite Themenformulierung ( Atheismus von den Anfängen bis zur Gegenwart ) Anregungen für Themen: finden sich nicht mehr auf der Homepage des RPI. Eine Liste ist vorhanden, die auf Wunsch gerne zugemailt wird. (Herbert.Kumpf@ekiba.de) Schüler/innen sollen auf diese Liste keinen Zugriff haben. Kursbuch Religion Oberstufe, S.224-233 Religionsbuch Oberstufe, Cornelsen Verlag 2006, auf den Seiten Projektvorschläge und Medienhinweise innerhalb der einzelnen Kapitel Diese Anregungen können kein Ersatz dafür sein, dass Schüler/innen vom konkreten Unterricht aus ihre Themen entdecken und formulieren. (Und dass die Lehrkräfte sich ebenfalls vorher mögliche Themenkonstruktionen überlegen.) Eine Grobgliederung und Literaturangaben geben den Schüler/innen während der Erarbeitungsphase Sicherheit, u.a. damit sie sich nicht auf unseriöse Literatur verlassen. Die Fachlehrkraft kann kompetenter prüfen, indem sie z.b. mindestens auf eine Literaturangabe besteht, die ihr vertraut ist, oder indem sie ihr unbekannte Literatur vorher liest. Schüler/innen müssen allerdings das Recht haben, bei der Erarbeitung während der Woche vorher die eingereichte Gliederung zu modifizieren, die vereinbarte Literatur sollten sie allerdings zu Rate ziehen. 2 Hinweise zur Gestaltung und Durchführung der mündlichen Abiturprüfung, 2.1 Ziele und Inhalte 3 Wengert, Hans Gert / Trenz, Günter: Didaktische Hinweise, S.7

RPI Karlsruhe, Herbert Kumpf, Mai 2012 3/5 Alle vier eingereichten Themen müssen für die Schüler/innen machbar sein. Lückenfüller-Themen sind nicht zulässig. Falls Schüler/innen nicht rechtzeitig oder nur ungenügende Themenvorschläge einreichen, gilt: Wenn der Schüler die Beratungsmöglichkeit des Fachlehrers nicht angenommen hat, die eingereichten Themen nicht den o.g. Kriterien genügen und eine Besprechung mit dem Schüler vor der Informierung des Fachausschussvorsitzenden aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, so hat der Fachlehrer die Möglichkeit, die Themenvorschläge entsprechend den Anforderungen anzupassen. Dem Schüler sind diese Modifikationen umgehend mitzuteilen. 4 5. Das Prüfungsgespräch bzw. das Kolloquium 5.1. Offene Fragen: Differenzen zwischen NGVO und Abiturerlass zur Gestaltung des Kolloquiums, die m.e. ein Grund für unterschiedliche Vorstellungen über das Kolloquium sind: o NGVO, 25, Abs. 5:... und in einem anschließenden Prüfungsgespräch in größere fachliche und überfachliche Zusammenhänge einordnen... sie [die Prüfung] bezieht sich über das Prüfungsthema oder die Aufgabenstellung hinaus auch auf weitere Themen der Bildungs- und Lehrpläne. o Abiturerlass, 2.2, Abs.3:... Das anschließende Prüfungsgespräch soll den Charakter eines Kolloquiums haben und sich im Wesentlichen mit den präsentierten Inhalten und ihrem unmittelbaren [Hervorhebungen: Kumpf] Umfeld beschäftigen. Möglich sind beispielsweise Rückfragen, vertiefende und problematisierende Fragen, anwendungsbezogene Weiterführungen sowie ggf. eine Diskussion über die angewandten Methoden. Die Prüfung bezieht sich auch auf weitere im Unterricht behandelte Themen. Ihre Intention besteht nicht im kleinschrittigen Abfragen, sondern in einer kontextbezogenen Ausweitung. o Wengert, Hans Gert / Trenz, Günter: Didaktische Hinweise. S.4: Dieses [das Prüfungsgespräch] kann [Hervorhebung: Kumpf] sich auf die Präsentation beziehen und den Charakter eines Kolloquiums annehmen, es werden aber auch andere Lehrplaninhalte thematisiert. 5.2 Vorbereitung auf Prüfungsgespräche bzw. Kolloquien bei GFS und Präsentationsabitur Nicht nur eigenständiges Arbeiten und Präsentieren, auch Kolloquien müssen intensiv geübt werden, denn letztere verlaufen oft unbefriedigend übrigens auch in Seminarkursen. Deswegen führen einige Lehrkräfte auch Klausurbesprechungen in Form von Kolloquien durch, insbesondere wenn als gemeinsamer Ausgangspunkt ein Erwartungshorizont vorliegt. Herkömmliche All-over-Wiederholungen vor dem Abitur sind vielen Lehrkräften lieb, weil einige Schüler/innen dabei oft zum ersten Mal Zusammenhänge entdeckten und verstanden.. Aber sie bereiten nicht ausreichend auf die Erfordernisse einer Präsentationsprüfung vor. Vielmehr müssen die Schüler/innen intensiv üben, von ihren vier Themenvorschlägen aus Vernetzungen und Brücken zu den im Unterricht erarbeiteten vier Lehrplanthemen herzustellen (z.b. in einen 4-Strahlenstern eintragen), damit sie später bei der eigenständigen Vorbereitung Ideen haben, die sie vertiefen können. Die Schüler/innen lernen auch viel, wenn sie bei denthemen der anderen nach Verknüpfungsmöglichkeiten suchen. Sie müssen weiterhin lernen zu abstrahieren, also z.b. vorliegende Deutungen auf bestimmte Deutungs-Modelle zu beziehen. Angebote während der Präsentation zu machen, auf die die Prüfenden eingehen können, ohne sich dadurch in ihren möglichen Fragen von vorneherein festlegen zu lassen. zu gewährleisten, dass die Kommission am Ende einen Überblick über die Präsentation hat, damit sie beim Kolloquium sich möglichst auf die ganze Präsentation bezieht und nicht nur auf zufällig erinnerte Punkte. Dieser Überblick kann gegeben werden z.b. durch ein Handout oder eine am Ende der Präsentation sichtbare Visualisierung. nicht nur auf Fragen zum inhaltlich-fachlichen Lernbereich antworten zu können, sondern auch zum methodischstrategischen, sozial-kommunikativen und persönlichen. 5.3 Der z.t. enttäuschende Verlauf der Prüfungsgespräche bzw. Kolloquien Selbst intensive Warnungen ( Man muss mehr im Warenlager liegen haben als man vorne im Schaufenster präsentiert! ) verfehlten ihre Wirkung. 4 verschickt an die Schulen von RSDin Dr. Petra Zachmann, Frühsommer 2008, wird aufgenommen werden in den Oberstufenratgeber des RP KA 2009

RPI Karlsruhe, Herbert Kumpf, Mai 2012 4/5 Schüler/innen haben sich z.t. schlecht oder gar nicht darauf vorbereitet und zu viel Zeit für die Vorbereitung der Präsentation verwendet oder sich gedanklich so auf die Präsentation fixiert, dass sie sich schwer auf das Gespräch einstellen konnten. Die Ermunterung zu einer kleinen Zäsur zwischen Präsentation und Kolloquium (Vorschlag, sich hinzusetzen oder einen Schluck zu trinken) kann hilfreich sein, um umzuschalten. Es wird selten nach methodischen und inhaltlichen Entscheidungen beim Erstellen der Präsentation gefragt. Fragen nach dem persönlichen Lernbereich sind in Übungsphasen im Unterricht sehr wichtig (Einüben von Metakognition), aber in Bewertungssituationen heikel und meines Erachtens weitgehend nicht statthaft.. Möglich und sinnvoll ist allerdings die Frage danach, ob die Methoden auch im Hinblick auf die Stärken der eigenen Person ausgewählt wurden. 6. Organisatorisches zur Durchführung der Präsentationsprüfung / Absprachen mit der Schulleitung Fristen an der Schule: Eine sehr frühe Themenabgabe verhindert die Einbeziehung von 13,2. Die Schüler/innen sind dafür verantwortlich, rechtzeitig mit ihren Themenvorschlägen zum Fachlehrer/in zu kommen. Es ist nicht Aufgabe der Fachlehrkräfte, den Schüler/innen hinterherzulaufen. Die von den Schulen verwendeten Formulare zur Themenweitergabe sollen unbedingt Platz vorsehen für Grobgliederung und Literaturangaben. (War nicht immer der Fall.) Sicherheit schaffen bei der Themenweitergabe hin zum FAV, damit ihn rechtzeitig die richtigen Unterlagen erreichen. Den Fachausschussvorsitz informieren über bearbeitete Themen, GFS, Methodentraining. Als FAV nichts unterschreiben, auf dem das Thema nicht noch mal ausdrücklich formuliert ist. Es gab in mindestens zwei Fällen Verwechslungen - u.a. mit jüdischem RU. Kontakt zwischen FAV und prüfende Lehrkraft: Die Auswahl des konkreten Themas der Präsentationsprüfung aus den vier Vorschlägen nimmt der Prüfungsvorsitzende vor. Es ist dringend erforderlich, dass es vor dieser Auswahl zu einem Kontakt zwischen dem Prüfungsvorsitzenden und dem Fachlehrer kommt. [Hervorhebung: Kumpf] Grundlage dieses Gesprächs ist eine schriftliche Information über das, was im Unterricht behandelt wurde, was erwartet werden kann, welche technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen und welche Themen bereits im Unterricht ausführlich bearbeitet wurden bzw. besonders unterrichtsnah sind. Solche Vorausinformationen sind sehr hilfreich, sie sind auch legitim. 5 Bei diesem Kontakt soll der FAV nicht die Themen nennen, die er auswählen wird, damit auf alle Fälle nicht irgendetwas vor der Einwochenfrist an die zu Prüfenden durchsickert. Räume: Bewährt haben sich zwei Prüfungsräume, zwischen denen die Kommission wandert, so dass die Prüflinge ausreichend Zeit haben, in ihrem Raum alles vorzubereiten. In einigen Fällen muss das Erfordernis zweier Räume gegenüber der Schulleitung nachdrücklich vorgetragen werden, denn z.t. wird dieser organisatorische Mehraufwand als nicht notwendig erachtet. Zeitplanung: Bewährt haben sich 15-minütige Abstände zwischen den einzelnen Prüfungen, 10-minütige Abstände erwiesen sich als problematisch. Neben dem Beratungsbedarf und der Zeit für das meist gewünschte Mitteilen des erreichten Ergebnisses muss auch noch Luft für den Raumwechsel der Kommission sein. Ein 20-minütiger Abstand an einer Schule wurde als sehr wohltuend und sinnvoll erlebt. Ferner sollte eine Kommission an einem Tag nicht mehr als 10 Prüfungen abzunehmen haben. Allerdings gibt es für eine Obergrenze keinerlei Rechtsgrundlage. Materialplanung und Technika: Klar muss sein, welche Materialien, Geräte und ggf. welche Software zur Verfügung steht. Es muss Gelegenheit bestehen, z.b. genau auf dem Computer, mit dem präsentiert wird, einen Probedurchlauf zu machen, denn die einzelnen Powerpoint-Versionen unterscheiden sich hinsichtlich der Animationsmöglichkeiten, was zu irritierenden und ärgerlichen Pannen führen kann. Es muss klar sein,. welche Materialien die Schule stellt, so dass sie nicht selbst gekauft werden müssen. Kann an der Schule z.b. auf Farbfolien gedruckt werden? Übrigens: Präsentationen mit dem Tageslichtprojektor haben auch ihre Tücken: Folien können sich wellen und, wenn an einem heißen Sommertag ein Fenster geöffnet ist, auch davonfliegen. Während der Prüfungen muss für den Eventualfall (kaputte Leuchtmittel, durchgebrannte Sicherung ) zügig für Ersatz gesorgt werden. Nach Möglichkeit sollte es eine komplette Ersatzausstattung aller technischen Geräte geben... Nicht zu vergessen sind Vorüberlegungen zum Super-Gau, einem zentralen Stromausfall. 6 Bei einer Präsentation mit Powerpoint oder Tageslichtprojektor sollen sich die Schüler/innen einmal alle Folien auf weißes Papier ausdrucken. Zur Not können sie damit vor der dreiköpfigen Kommission immer noch präsentieren. 7. Protokoll: Für den ersten Prüfungsteil sind Art und Thema der Präsentation festzuhalten, ansonsten werden wie bei den bisherigen Prüfungen nur die gestellten Fragen protokolliert. Hinweise auf methodische Fähigkeiten und die Qualität des Auftretens werden nicht protokolliert, aber bei gewünschter mündlicher Begründung der Gesamtnote knapp benannt. (Günter Trenz: Schulverwaltung BW, 3/2004, S. 56) 8. Bewertung: 5 Wengert, Hans Gert / Trenz, Günter: Didaktische Hinweise, S.8 6 Fetzner, Jochen: Rahmenbedingungen für die Prüfung, in: Abitur 2004 Präsentationsprüfung, IRP-Broschüre, S.25

RPI Karlsruhe, Herbert Kumpf, Mai 2012 5/5 Eine exzellente Präsentation und überhaupt keine Antworten beim Kolloquium ist nicht mehr ausreichend.... das einfache Zusammenrechnen der beiden Prüfungshälften ist problematisch, denn es kann ja sehr wohl sein, dass eine eigentlich gelungenen Präsentation durch das anschließende Kolloquium stark in ihrer Wertigkeit gemindert wird, weil es sich herausstellt, dass der Schüler das Vorgetragene kognitiv nicht verarbeitet hat. 7 Beobachten: Notenverteilung bei den Präsentationsprüfungen: fehlende Mitte? Zurückgehende Zahlen der Abiturienten/innen in Religion? Erfahrungen: Es ist eine Lust, sich als L auf neue Themen vorzubereiten. Bewertungskriterien zu finden, war meist kein Problem, in einzelnen Fällen aber eine Katastrophe. Wenn es schlecht lief, war meist ein/e Beteiligte/r nie bei irgendeiner Fortbildung. 7 Wengert, Hans Gert / Trenz, Günter: Didaktische Hinweise, S.13