BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Andrea Voßhoff, MdB (Stellvertretende Vorsitzende) Katherina Reiche, MdB Jens Koeppen, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Nr. 08 / 2011 (25. Februar 2011) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Reform des SGB II 3. Kurz notiert 4. Terminvorschau Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, nach dem monatelangen Tauziehen um die Reform der Regelsätze des SGB II haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat am heutigen Tag dem im Vermittlungsausschuss getroffenen Kompromissvorschlag zugestimmt. Mit den Beschlüssen erhalten rund 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Empfänger rückwirkend zum 1. Januar einen um 5 auf 364 Euro erhöhten Regelsatz. Rund 2,5 Millionen Kinder werden künftig auf die Leistungen des Bildungspaketes zugreifen können. Das gesamte Unterstützungspaket für bedürftige Kinder beträgt 1,6 Milliarden Euro. Dies sind enorme Investitionen des Bundes in bessere Zukunftschancen für alle Kinder. Verantwortlich für die Umsetzung des Bildungspaketes werden die Kommunen sein, die nunmehr zum schnellen Handeln aufgefordert sind, damit die Leistungen ausgezahlt werden können. Mit der schrittweisen Übernahme der vollständigen Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2015 um 12,24 Milliarden Euro entlastet. Legt man einen Zeitraum bis 2020 zugrunde, ergibt sich aus heutiger Sicht ein Finanztransfer von ca. 54 Milliarden Euro vom Bund auf die Kommunen. Darin enthalten sind rund 15 Milliarden Euro Kompensation für Bildung und Teilhabe durch zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten für
Unterkunft und rund 38,9 Milliarden Euro durch die zusätzliche Übernahme von Kosten der Grundsicherung im Alter. Ihr Michael Stübgen, MdB 2. Reform des SGB II Union und FDP in Bund und Ländern haben sich mit der SPD in Bund und Ländern auf einen Kompromiss beim Gesetz über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose und deren Kinder geeinigt, der am heutigen Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. 2.1. Eckpunkte der Vereinbarungen: Bildungspaket: a) wird auch für Kinder von Familien, die Wohngeld beziehen (zusätzlich 160.000 Kinder), gewährt. b) Die Trägerschaft geht komplett auf die Kommunen über. c) Der Bund stellt auf dem Weg der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft den Kommunen 2011, 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen Euro für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit zur Verfügung. d) Das Gesamtvolumen von 1,6 Mrd. Euro (ab 2014: 1,2, Mrd. Euro) pro Jahr (inklusive Verwaltungskosten und Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung) wird über die Beteiligungsquote des Bundes an den "Kosten der Unterkunft" (KdU) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Kommunen erstattet. Die Erstattung der Leistungsausgaben für das Bildungspaket wird auf Basis der Ist-Kosten jährlich fortlaufend angepasst. e) In einem Drei-Stufen-Modell werden die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer durch den Bund übernommen. Das entspricht allein 2012 bis 2015 einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Mrd. Euro. Regelsätze: a) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Übungsleiter werden auf den Regelsatz in Höhe einer Obergrenze von 175 Euro monatlich nicht angerechnet. b) Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz durch den Bund übernommen. c) Der Regelsatz steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro und am 1. Januar 2012 als einmaliger Inflationsausgleich vor dem Hintergrund der Veränderung der Anpassungszeiträume (1. Januar statt bisher 1. Juli) um drei Euro. Unabhängig davon erfolgt zum selben Zeitpunkt die im Gesetz geplante Regelsatzanpassung zum 1. Januar 2012 aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. 2
d) Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird dahingehend überprüft, ob Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr abweichend von der bisherigen Systematik den vollen Regelsatz erhalten können. Mindestlohnregelungen: a) Einführen einer absoluten Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Entleihzeiten und verleihfreie Zeiten. b) Der Grundsatz des "Equal Pay" gilt schon heute in der Zeitarbeitsbranche. Die Tarifvertragsparteien entscheiden einvernehmlich und frei darüber, ob sie davon abweichen wollen. c) Einführen einer Günstigkeitsklausel: Liegt in einem Entleihbetrieb die Equal-Pay-Marke unter der festzulegenden Lohnuntergrenze in der Leih- und Zeitarbeit, so ist für die Entlohnung des Leiharbeitnehmers der Mindestlohn in der Leiharbeit maßgebend. d) Ermöglichen eines branchenspezifischen Mindestlohns im Wach- und Sicherheitsgewerbe (einschließlich Geld- und Werttransporte), sowie der Aus- und Weiterbildung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. 2.2. Was ändert sich 2011 konkret? a) Regelsätze Der Regelsatz für Erwachsene ist neu berechnet worden. Grundlage waren die Daten des Statistischen Bundesamtes. Ab dem 1.Januar 2011 gelten 364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte 328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und 291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld. Damit gibt es: 287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren. Das Sozialgeld läge nach den aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ab 2011 für alle drei Altersgruppen eigentlich niedriger als das, was derzeit bereits gezahlt wird. Dennoch werden die bisherigen Beträge beibehalten. Die Bundesregierung gewährt den Familien damit Bestandsschutz. Der Unterschied soll bei zukünftigen Erhöhungen allerdings verrechnet werden. Kinder und Jugendliche haben zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung bei Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Dies wird über ein neues Bildungspaket finanziert. b) Wie wurden die neuen Regelsätze berechnet? Die neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche und für Erwachsene wurden für 2011 auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 des Statistischen Bundesamtes berechnet. Alle fünf Jahre werden private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Wohnsituation befragt. 60.000 Haushalte aus ganz Deutschland dokumentieren dafür drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben. 3
Zukünftig soll die jährliche Anpassung der Regelsätze auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR) erfolgen. Die LWR ist die so genannte kleine Schwester der EVS. Sie wird immer in den Jahren vorgenommen, in denen keine EVS stattfindet. Diese erfasst jedoch noch nicht den spezifischen Verbrauch dieser Einkommensgruppe, weswegen die LWR hierfür noch verändert werden muss. Bis Daten aus der spezifischen LWR vorliegen, sollen die Regelsätze mit Hilfe der Preissteigerung und der Lohnentwicklung angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt künftig immer zum 1. Januar. Zum 1. Januar 2012 wird der Regelsatz um weitere 3 Euro auf 367 Euro angehoben, um einen Ausgleich zu den Preissteigerungen und der Inflationsrate zu schaffen. c) Was ist das Bildungspaket? Im bisherigen Regelsatz der Grundsicherung wurden Bildungsausgaben für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht berücksichtigt. Zukünftig sollen diese Kinder zusätzlich zum Sozialgeld auch auf ihrem Bildungs-Lebensweg unterstützt werden. Die Leistungen des Bildungspakets kommen nun auch den Kindern aus Familien mit geringfügigem Einkommen zugute. Also denjenigen, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, weil das Einkommen zwar über dem Existenzminimum liegt, aber nicht für die Versorgung der Kinder ausreicht. Auch die Kinder von Wohngeldempfängern sind Nutznießer. d) Was wird mit dem Bildungspaket genau gefördert? Kinder und Jugendliche, die Hilfe benötigen, haben Anspruch auf: Lernförderung, wenn nachweislich Bedarf besteht Kultur, Sport und Mitmachen mit einem "soziokulturellen Teilhabebudget" kann jedes Kind Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen einen Zuschuss zum warmen Mittagessen, wenn Schule und Hort dies anbieten ein Schulbasispaket bestehend aus einem Betrag für Schulmaterial (zum Beispiel Taschenrechner oder Hefte) und für die Kosten für eintägige Klassenausflüge Jugendliche, die ihre weiterführenden Schulen ab der 10. Klasse nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Das Schulbasispaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen. Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel werden durch das Schulbasispaket finanziert. Auf Empfehlung zahlreicher Praktikerinnen und Praktiker wird das Paket in zwei Stufen ausbezahlt: 70 Euro erhalten die Eltern zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres, um die Schulmaterialien über das Schuljahr gut abdecken zu können. Teil des Schulbasispakets ist auch ein Gutschein für die Teilnahme an eintägigen Schul- oder KiTa-Ausflügen. Jedes Kinder kann Zugang zu Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel und Kultur, zu Ferienfreizeiten und zu außerschulischer Bildung erhalten. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Jahresbeitrag von bis zu 120 Euro. Kinder und Jugendliche, die am Kita- oder Schulmittagessen teilnehmen, erhalten einen Zuschuss von etwa 26 Euro im Monat. 4
e) Welche Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf das Bildungspaket? Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung den Auftrag erteilt, Teilhabe und Bildungszugang für die leistungsberechtigten Kinder zu ermöglichen. Von den Leistungen des Bildungspakets sollen künftig nicht nur die Kinder in der Grundsicherung profitieren, sondern auch die Kinder von Wohngeldempfängern und Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten. Denn auch die Tochter oder der Sohn zum Beispiel eines Bauhelfers mit drei Kindern braucht manchmal Nachhilfe, die die Familie vielleicht nicht bezahlen kann. Es gibt heute schon eine Fülle guter Aktivitäten und Programme in den Ländern und Kommunen. An diese möchte der Bund mit seiner Initiative für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche andocken. f) Wo müssen die Leistungen beantragt werden? Wie sind die Voraussetzungen? Grundsätzlich sind die Kommunen für das Bildungspaket zuständig. Bis die Zuständigkeiten bei den Kommunen endgültig geregelt sind, können Anträge beim Jobcenter gestellt werden, die sie weiterleiten. "Schulnah", das heißt außerhalb der Schule, soll die Lernförderung dann vorgenommen werden können, wenn keine ausreichende reguläre schulische Lernförderung (für alle Kinder) angeboten wird. Allerdings sollen auch in den Fällen die Lehrer den Förderbedarf feststellen. Denn sie sind es, die am besten Bescheid wissen, wo es hakt und wo Nachhilfe nötig ist. Die Sach- und Dienstleistungen werden entweder über Gutscheine oder Direktüberweisung abgerechnet. Kommunen erhalten damit den nötigen Spielraum zur Ausgestaltung des Bildungspakets. Auf diese Weise können zudem die teilweise schon bestehenden unterschiedlichen Systeme vor Ort genutzt werden. 3. Kurz notiert 3.1. Defizitquote 2010 Das staatliche Finanzierungsdefizit Deutschlands betrug im Jahr 2010 82,0 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt nach aktualisierten Ergebnissen weiter mitteilt, ergibt sich daraus bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (2.498,8 Milliarden Euro) für den Staat eine Defizitquote von 3,3% im Jahr 2010. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Daten in Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995. Das Finanzierungsdefizit ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen (1.082,1 Milliarden Euro) und der Ausgaben (1.164,1 Milliarden Euro) des Staates. Aufgeteilt auf die staatlichen Ebenen betrugen die Defizite des Bundes 57,9 Milliarden Euro, der Länder 17,2 Milliarden Euro und der Gemeinden 10,0 Milliarden Euro. Ein positiver Finanzierungssaldo war hingegen bei der Sozialversicherung festzustellen. Sie erzielte im Jahr 2010 einen Überschuss von 3,0 Milliarden Euro. In der für das europäische Verfahren bei einem übermäßigen staatlichen Defizit maßgeblichen Abgrenzung beträgt das Finanzierungsdefizit des Staates 81,6 Milliarden Euro. Das leicht geringere Defizit resultiert dabei aus der Berücksichtigung der Erträge und Aufwendungen aus Swapgeschäften und Zinsderivaten. Auch in dieser Abgrenzung liegt die Defizitquote bei 3,3 Prozent. 3.2. Förderung für energetische Sanierung Wer sein Haus energetisch saniert oder energetisch baut, wird vom Staat finanziell unterstützt. Ab 1. März werden neben Gesamtsanierungen auch wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten gefördert. Die staatliche Förderbank KfW gibt Geld für den Austausch alter Fenster, die Wärmedämmung von Dächern oder die Heizungserneuerung. Die Förderung kann als Zuschuss oder als 5
zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen werden. Je energieeffizienter der Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt es vom Staat. Für die höchste Stufe der energieeffizienten Sanierung gibt es ab März einen Zuschuss von maximal 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Maximal sind das 13.125 Euro pro Wohnung. Die Bürger können aber auch einen vergünstigten Kredit aufnehmen, der 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inklusive der Nebenkosten abdeckt. Höchstens sind 75.000 Euro möglich. Wie hoch der Zinssatz liegt, entscheidet sich zum 1. März. Die Zinssätze der KfW sind aber auf jeden Fall günstiger als ein Darlehen bei einer Geschäftsbank. Zum 1. März 2011 führt die KfW zudem in allen Förderprogrammen eine Finanzierungsvariante ein, die für Sanierer günstig ist. Über die gesamte Laufzeit des Kredites können Kunden die Tilgung aussetzen. Die Laufzeit des Kredits beträgt mindestens vier und maximal acht Jahre. Das bedeutet für den Kunden, dass sie KfW-Darlehen zukünftig noch besser in ihre individuelle Finanzierungsplanung einplanen können. Was früher nur bei der Kombination unterschiedlicher Maßnahmen der Fall war, ist ab März auch Bedingung für einzelne Maßnahmen: die Einschaltung eines Bausachverständigen. Er muss die Maßnahme vor und nach der Durchführung prüfen. Gefördert wird dieser Sachverstand auch: mit maximal 2.000 Euro. 4. Terminvorschau 28.02.2011 Treffen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan in Hannover 28.02. bis 05.03.2011 Cebit-Messe in Hannover 01.03.2011 Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen für Februar 2011 02.03.2011 Treffen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem österreichischen Ministerpräsidenten Werner Faymann in Berlin 02.03.2011 Gespräch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem portugiesischen Ministerpräsidenten Jose Socrates in Berlin 04.03.2011 Treffen der 14 EU-Staats- und Regierungschefs von christdemokratischen und konservativen Parteien zur Euro-Schuldenkrise in Helsinki Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 6