Name: Klaus Hebrank, Rechtanwalt und Dozent Ablauf: 1. Konflikte 2. Lösungsmöglichkeiten für Konflikte 3. Schlichtungs-/Mediationsverfahren 1
das menschliche Zusammenleben schafft Konflikte das Recht und die Gesetze sollen daher das Zusammenleben regeln allerdings können und wollen die Gesetze nicht alle Bereiche detailliert regeln Konflikte können auf verschiedene Arten gelöst werden 2
mögliche Konflikte im geschäftlichen Bereich: - Qualitätsmängel bei der Lieferung - verspätete Lieferung(en) - verspätete Zahlung - Produkthaftung - Verletzung gewerblicher Schutzrechte - Unternehmenskäufe - Fragen im Insolvenzverfahren - wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten - Arbeitnehmerabwerbung - Gesellschafterrechte 3
Nicht entstehen lassen Nachgeben Schiedsgericht Konflikt Vergleich Gericht Schlichtung/ Mediation 4
Konflikt nicht entstehen lassen im Vorfeld kommunizieren, alles direkt ansprechen auf bestimmte Anzeichen (Verhalten) achten Erkundigungen/Beratung (IHK/HWK/Innung/RA) einholen Verträge schriftlich abschließen/auch Änderungen Verhandeln (Harvard-Methode) von Geschäften Abstand nehmen Vorsicht vor Verträgen aus dem Internet 5
Nachgeben eine der Konfliktparteien gibt nach Vorteile: schnelle Rechtssicherheit; keine Kosten für die Rechtsverfolgung Nachteile: keine Aussprache und Beschäftigung mit der Sache (dem Problem); Unterdrückung des Nachgebenden/Gesichtsverlust; weitere ähnliche Konflikte; schwelende Konflikte 6
Gerichtliches Verfahren keine Selbstjustiz, daher Gerichte Vorteile: richterliche Klärung und Entscheidung des Konfliktes; Hemmung der Verjährung Nachteile: lange Dauer; Kosten; man bekommt ein Urteil, kein Recht; Urteil muss durchgesetzt werden; Öffentlichkeit; Beweisprobleme 7
Vergleich die Parteien vergleichen sich (gegenseitiges Nachgeben; außergerichtlich/gerichtlich) Vorteile: keine richterliche Entscheidung; ggf. keine Außenwirkung; geringere Kosten als gerichtliches Verfahren Nachteile: keine richterliche Entscheidung; muss vollstreckt werden 8
Schiedsgerichte nach besonderer vertraglicher Vereinbarung Vorteile: keine Öffentlichkeit; Auswahl der Schiedsrichter Nachteile: zwingende Durchführung; aber evtl. ergebnislos 9
freiwillige Möglichkeit Schlichtung/Mediation Schlichtung: ein Schlichter schlägt eine Lösung vor Mediation: die Parteien finden selber die Lösung ihres Konfliktes durch die Mithilfe eines Dritten, des Mediators 10
Schlichtung/Mediation Vorteile: keine Öffentlichkeit; schnelles Verfahren; Verfahrensordnungen flexibel; dauerhafte Lösung des Konfliktes; neutraler/all-parteilicher Schlichter/ Mediator; Lösung erfolgt durch die Parteien selber; Hemmung der Verjährung; menschliches Miteinander stärken; Gesichtswahrung; auch Konflikte mit mehreren Parteien; kann jederzeit beendet und wieder aufgenommen werden; Parteien sind Herren des Verfahrens; Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens 11
Schlichtung/Mediation Nachteile: menschlicher Faktor; alle müssen sich auf das Verfahren einlassen; kann jederzeit beendet werden (von einzelnen Personen); 12
Anwendungsbereiche: Verhandeln: bei allen Beziehungen (aber nicht übertreiben) Nachgeben: die Gegenseite hat Recht ; Konfliktlösungsscheue; Vermeidung von öffentlichen Streitigkeiten gerichtliches Verfahren: kein anderes Verfahren möglich; man benötigt ein Urteil 13
Anwendungsbereiche: Vergleich: unklare Beweislage; hohe Kosten für eine Beweiserhebung (mit unklarem Ausgang); Stressvermeidung; kurze Verfahrensdauer Schiedsgerichte: bei allen vereinbarten Streitigkeiten; gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten Schlichtung/Mediation: grds. alle Konflikte; besonders Konflikte im kaufmännischen Bereich, Gesellschaftsrecht; weitere Geschäftskontakte 14
Verfahrensablauf entstandener Konflikt mind. eine Konfliktpartei wünscht Schlichtung Antrag auf das Schlichtungsverfahren Abschluss der Schlichtungsvereinbarung Vorschuss auf die Kosten Benennung des Schlichter Bestimmung des Ortes und der Zeit des Schlichtungsverfahrens Durchführung des Schlichtungsverfahrens Beendigung des Schlichtungsverfahrens Protokoll 15
Konflikt mind. eine Partei wünscht Schlichtung Antrag Kostenvorschuss Schlichtungsvereinbarung Benennung Schlichter Durchführung Schlichtung Ort und Zeit der Schlichtung Beendigung Schlichtung Protokoll 16
Mindestens eine Partei wünscht das Verfahren die andere(n) muss/müssen dann aber zustimmen Kostenpauschale für die Geschäftsstelle: 100 ; wird von der anderen Partei nicht zugestimmt, wird die Hälfte der Kostenpauschale zurückerstattet daher: vorher abklären 17
Kostenvorschuss Schlichter/Mediator erhält pro Stunde 150 zzgl. der notwendigen Auslagen als Vorschuss sind 600 je zur Hälfte von den Parteien zu zahlen 18
Schlichtungsvereinbarung notwendig zur Durchführung des Verfahrens im Internet erhältlich: www.ihk-kassel.de / Recht und Steuern / Außergerichtliche Streitbeilegung / Downloads 19
Benennung des Schlichters durch die Parteien (bei Einigsein) durch die Geschäftsstelle 20
Ort und Zeit nunmehr hat der Schlichter den Ablauf übernommen er bestimmt Zeit und Ort der mündlichen Schlichtungsverhandlung er soll dabei Rücksicht auf die Interessen der Parteien nehmen 21
Durchführung des Schlichtungsverfahrens Parteien sind frei zunächst: Schilderung des Konfliktes durch Schlichter oder Parteien Unterschied Schlichtung/Mediation: bei der Schlichtung macht der Schlichter einen Vorschlag zur Lösung, bei der Mediation finden die Parteien unter Anleitung des Mediators selber die Lösung 22
Durchführung des Schlichtungsverfahrens der Schlichter wendet besondere Moderationsund Mediationstechniken an z. B.: Rollenspiele, Spiegeln, Brainstorming der Schlichter versucht die Interessen, die hinter den geäußerten Positionen stehen, zu ergründen die Dauer des Schlichtungsverfahrens lässt sich nicht vorhersagen 23
Beendigung des Verfahrens die Parteien alleine oder gemeinsam können jederzeit das Verfahren beenden der Schlichter kann das Verfahren beenden, wenn er keinen Erfolg in dem Verfahren sieht im Normalfall wird das Verfahren durch eine Schlichtungsvereinbarung beendet 24
Protokoll der Schlichter fertigt ein Protokoll über das Ergebnis der Schlichtung an dieses müssen die Parteien genehmigen 25
Ein Schlichtungs- oder Mediationsverfahren kann erfolgreicher und kürzer sein als andere Konfliktlösungsmöglichkeiten. Daher sollte es öfter in Betracht gezogen werden. 26