Trinkwasserverordnung. Änderungen in Bezug auf Trinkwassergüte und -hygiene



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Transkript:

Trinkwasserverordnung Änderungen in Bezug auf Trinkwassergüte und -hygiene Trier 7. Dezember 2011 Dr. Steffen Schneider Hessenwasser Zentrallabor / Mikrobiologie Minimierungsgebot TrinkwV 2001 4 (1) frei von Krankheitserregern nicht einzuhalten, aber unkritisch, solange keine Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist Revision TrinkwV (2011) 4 (1) Angleichung an 37 (1) IfSG Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. eigentlich in Verbindung mit 5 (1)-(3) ausreichend, aber 1

Minimierungsgebot Revision TrinkwV (2011) 5 (4neu) Konzentrationen von Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den a.a.r.d.t. mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist. zielt u. a. auf möglicherweise potenziell pathogene, im Wasser autochthon enthaltene Mikroorganismen (Ps. aeruginosa, Legionella spec.) und Verbesserung der Aufbereitung bei belasteten Rohwässern. Formulierung wenig präzise keine klare Orientierung für den Vollzug Aussage Kein Desinfektionsgebot ; nur in Begründung! Mikrobiologische und Indikatorparameter Parameter \ Revision Bedarf WVU Versuch Umsetzung Escherichia coli Enterokokken Coliforme Bakterien* Koloniezahl 20 /36 * Clostridium perfringens Pseudomonas aeruginosa Legionella spec.* * Weitere Ausführungen 2

Koloniezahl bei 22 C und bei 36 C TrinkwV 2001 Methode nach TrinkwV 1990 darf ugeschränkt angewendet werden. Andere Methoden [z.b. DIN EN ISO 6222] nur nach einjähriger Paralleluntersuchung. Revision TrinkwV (2011) Methode nach DIN EN ISO 6222 darf ugeschränkt angewandt werden. Methode nach TrinkwV 1990 darf für abgefülltes Trinkwasser nicht mehr verwendet werden (Harmonisierung mit EU Recht) Plötzlicher oder kontinuierlicher Anstieg ist unabhängig vom Verfahren unverzüglich zu melden Koloniezahl bei 22 C und bei 36 C Probleme mit Untersuchungen nach DIN EN ISO 6222: Verfahren dauert 3 statt 2 Tage Statt Grenzwerte (z. B. 100 KBE / ml) nur Anforderung ohne anormale Veränderung keine klare Definition Einhaltung des Parameters schwer zu überprüfen In der Regel zusätzlicher Brutschrank notwendig (Akkreditierung) Mäßige Korrelation mit dem etablierten Verfahren 3

Koloniezahlen bei 22 C/20 C, Rohwässer (n = 168) ISO (22 C) Daten erhoben von der Landeswasserversorgung, Stuttgart, Frau Dr. R. Fischeder 10000 1000 100 R² = 0,8675 10 1 1 10 100 1000 10000 TrinkwV 1990 (20 C) Coliforme Bakterien Gemäß TrinkwV 2001 Einstufung als mikrobiologischer Parameter (Anlage 1 zu 5 Abs. 2 u. 3) abweichend zu EU Trinkwasserrichtlinie! Folglich häufig gleich beurteilt wie echte Fäkalindikatoren E. coli und Enterokokken Häufig Ursache für Abkochgebot In vielen Wasserlaboratorien häufigste Ursache für mikrobiologische Beanstandung 4

Abkochgebot wegen coliformer Bakterien in Trinkwasser? 08/2007 08/2007 11/2007 Befunde in Trinkwasser 2007 (HW-Zentrallabor: Fremd- und eigene Proben) 5,0% 4,0% 3,0% Beanstandungsquoten bei 5.154 Proben (ohne Baufreigaben) 4,3% 2,0% 1,0% 0,0% KBE 22 C KBE 36 C Coliforme E.coli Enterokokken C.perfringens Ps. aeruginosa Alle Parameter 5

Abkochgebot wegen coliformer Bakterien in Trinkwasser? Ohne weitere Hinweise auf eine fäkale Verunreinigung oder andere gravierende Mängel sollte der Nachweis von coliformen Bakterien nicht Anlass zu einer Abkochempfehlung sein (s. a. Leitlinien des BMG zu 9 TrinkwV, 2004). 2008 Coliforme Bakterien Revision TrinkwV (2011) Einstufung der coliformen Bakterien als Indikatorparameter (Anlage 3 zu 7 Teil I) entsprechend der EU Richtlinie und unter Berücksichtigung sensitiverer Nachweismethoden. Mehr Handlungsspielraum für das Gesundheitsamt bei Grenzwertüberschreitung von Indikatorparametern ( 9(5)): Das Gesundheitsamt kann nach Prüfung im Einzelfall von der Anordnung von Maßnahmen absehen, wenn. Das Gesundheitsamt legt fest, bis zu welchem Wert und für welchen Zeitraum die Nichteinhaltung geduldet wird. 6

Legionella spec. Gemäß TrinkwV 2001 Einstufung weder als mikrobiologischer (Anl.1) noch als Indikatorparameter (Anl. 3) Erwähnung lediglich in Anlage 4, I 2. Satz 2: Der periodischen Untersuchung unterliegt auch die Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation Keine Angaben zur Probenahmetechnik Keine Angaben zu Nachweisverfahren Keine Angaben zur Bewertung Keine Angaben zu Maßnahmen Ausführung nach UBA - Empfehlung (2000) Legionella spec. Untersuchung und Bewertung gemäß UBA Empfehlung 2000 Dokumentation der Installation (Pläne) Dokumentation der Temperaturen (PN + konst.) Probenahme nach DIN 38411-1 mit Festlegungen keine Desinfektion und Ablaufvolumen 5 bis 10 Liter DIN EN ISO 19458 (2006) Probenahmestellen nach DVGW W 552 DVGW W 551 (2004) Beschreibung Direktansatz (ISO 11731) Beschreibung Membranfiltration DIN EN ISO 11731-2 (2008) Säurebehandlung Vorgabe Inkubation, Zwischenkontrollen Vorgabe Subkultur & Ergebnisangabe (höherer Wert) Zähl- und Auswertebereich DIN EN ISO 8199 (2008) Bewertung der Ergebnisse nach DVGW W 552 W 551 (2004) 7

Legionella spec. Probenahme, Untersuchung und Bewertung der Ergebnisse setzt zumindest voraus: Kenntnis der a.a.r.d.t. DIN EN ISO 19458, 8199, 11731-2 ISO 11731, DVGW W 551, (552), 553 VDI 6023 etc. Kenntnis der UBA Empfehlungen (2000, 2006) Einschätzung der verschiedenen Regeln und Empfehlungen hinsichtlich ihrer Hierarchie Legionella spec. Status quo bei Probenahme und Untersuchungsverfahren: Große Varianz bei der Probenahme Auswahl der Stelle Vorbehandlung der PN-Stelle Ablaufvolumen Große Varianz bei Untersuchungsverfahren Unterschiedliche Volumina (1 ml, 10 ml, 100 ml) Unterschiedliche Vorbehandlung (thermisch, Säure) Bewertung nach dem gleichen Schema (DVGW W 551 / UBA Empfehlung 2006) 8

Legionella spec. Revision TrinkwV (2011) gemäß 14 (2) Untersuchungspflicht (systemisch!) für Großanlagen (Speicherinhalt > 400 l) Untersuchungshäufigkeit gemäß Anlage 4 II b Probenahmestellen gemäß a. a. R. d. T. (W 551) Probenahmestellen müssen vorhanden sein Probenahmetechnik gemäß DIN EN ISO 19458 Zweck b) Ablaufvolumen bei Probenahme maximal 3 l (Empfehlung 1 l) Untersuchungsverfahren gemäß Anlage 5 f) (ISO 11731, DIN EN ISO 1173-2 und ggf. UBA - Empfehlung Bewertung nach Anlage 3 II (Technischer Maßnahmewert: 100 /100ml) Legionella spec. Revision TrinkwV (2011) verbleibende Probleme Umsetzung der Untersuchungspflicht! Keine oder zu wenige Untersuchungen Richtige Entnahmestellen Richtige Entnahmetechnik Unterschiedliche Ergebnisse bei unterschiedlichen Ablaufvolumina (250 ml bis 3 Liter; Umfrage DVGW PK Mikrobiologie) Dokumentation des Ablaufvolumens? 9

Resümee mikrobiologische Parameter Pseudomonas aeruginosa und Escherichia coli: keine Änderung Coliforme Bakterien: als Indikatorparameter nicht mehr so problematisch Koloniezahlen: weniger klar als zuvor Legionellen: verbesserungsbedürftig, ggf. durch eine weitere UBA Empfehlung Clostridium perfringens: auf Novelle der EU Richtlinie hoffen Minimierungsgebot: Diskussionsstoff bis zur Verabschiedung der nächsten Revision Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aquabacterium schneideri 10