Studienordnung für den Masterstudiengang. Architektur. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) University of Applied Sciences.



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Transkript:

Fachbereich Bauingenieurwesen/ Architektur Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) University of Applied Sciences vom 27. März 2007 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 521), hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), nachfolgend HTW Dresden genannt, die folgende Studienordnung als Satzung erlassen.

Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Aufbau des Studiums 5 entfällt 6 Studienablaufplan 7 Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen 8 entfällt 9 Studienberatung 10 Studienabschluss 11 Inkrafttreten Anlage : Studienablaufplan. Studienordnung Master Architektur WS 05/06 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums im konsekutiven Masterstudiengang Architektur des Fachbereichs Bauingenieurwesen/ Architektur der HTW Dresden. 2 Ziel des Studiums (1) Das Studium ist auf die berufliche Tätigkeit des Architekten ausgerichtet, die sich auf die Planung, Realisierung und Erneuerung von Städten, Siedlungsbereichen und Gebäuden sowie deren Umfeld und Ausstattung bezieht. Im Sinne der Berufsaufgaben und einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Architektur zielt das Studium im Masterstudiengang auf die Entwicklung und Schulung von Kreativität, von räumlichem und technisch-konstruktivem Denken und Gestalten und auf die Fähigkeit, gesellschaftliche Bezüge herzustellen, die vielfältigen Einflüsse und Bedingungen zu ordnen, zu interpretieren, zu bewerten und zu organisieren, um Entscheidungen herbeiführen zu können. Darüber hinaus dient das Studium dem Erwerb von Wissen und Methoden, die zu kreativen, integrativen und kooperativen Lösungen interdisziplinärer Problemstellungen auf dem Gebiet der Architektur führen. Das Studienangebot verbindet hohe gestalterische und konzeptionelle Qualitäten beim Entwerfen von Architektur und Städtebau mit der Schwerpunktbildung in den Vertiefungsbereichen, die sich sowohl auf den Bereich des Neubaus wie auch auf das Bauen im Bestand erstrecken. Die Beherrschung des komplexen Entwurfs- und Realisierungsprozesses in einem generalistisch angelegten Studium wird verbunden mit Profilbidung in folgenden Bereichen: - Gestalterisch-konzeptionelles Profil in den Aufgabenfeldern Städtebau, Objektplanung und Innenraumgestaltung - Technisch-konstruktives Profil auf den Aufgabenfeldern Bauplanung und Baukonstruktion - Organisatorisch-wirtschaftliches Profil in den Aufgabenfeldern Projektentwicklung, Projektsteuerung und Baumanagement. (2) Der Student erwirbt einen Abschluss, der die Voraussetzungen für eine weiterführende Qualifikation in Form einer Promotion im In- und Ausland bietet. (3) Der Abschluss ermöglicht eine Kammerzulassung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den jeweiligen Architektengesetzen. Er erfüllt die Anforderungen der Internationalen Architekten Union (UIA), der UNESCO und des GATT- Abkommens und befähigt somit zu einer weltweiten Anerkennung als Architekt. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzung zum Studium im Masterstudiengang Architektur ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Architektur mit einer Gesamtnote der Abschlussprüfung von mindestens gut. Die Voraussetzungen für den Masterstudiengang Architektur können an einer Hochschule des In- oder Auslands erworben worden sein. (2) Weitere Zugangsvoraussetzung ist die Ableistung eines mindestens 15 wöchigen Büropraktikums während oder nach Abschluss des berufsqualifzierenden Hochschulstudiums aus Absatz 1. Im Büropraktikum mit vorwiegend planerischer Ausrichtung Studienordnung Master Architektur WS 05/06 3

sollen Einblicke in das Leistungsbild und die Berufspraxis des Architekten gewonnen werden. Es ist in Architekturbüros bzw. in vergleichbaren Planungsbüros und in maximal zwei jeweils zusammenhängenden Abschnitten abzuleisten. Es ist vom Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs Architektur anerkennen zu lassen. Dem Antrag auf Anerkennung ist ein vom Praktikumsbetrieb bescheinigter Nachweis über die Dauer des Praktikums und die ausgeführten Arbeiten sowie ein Tätigkeitsbericht mit technisch- wissenschaftlichem Inhalt vorzulegen. (3) Der Nachweis einschlägiger Berufspraxis wird auf Antrag zur Verbesserung der Gesamtnote der Zugangsvoraussetzung berücksichtigt. Dabei führt ein Jahr Tätigkeit zu einer Notenverbesserung um 0,5; maximal kann eine Verbesserung um eine Notenstufe erfolgen. Eine Verbesserung auf weniger als 1,0 ist nicht möglich. (4) Ein vom Fachbereichsrat einzusetzender Zulassungsausschuss des Studiengangs kontrolliert die Erfüllung der Voraussetzungen. Der Zulassungsausschuss setzt sich aus zwei Professoren, einem Mitarbeiter und einem Studenten des Masterstudiengangs Architektur zusammen. 4 Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für das konsekutive Masterstudium Architektur beträgt vier Semester, die in Form von Präsenz- Lehrveranstaltungen, Selbststudium und Projektarbeit zu absolvieren sind. Im vierten Semester ist eine Masterarbeit anzufertigen und mündlich zu verteidigen. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Die vorliegende Studienordnung sowie die Prüfungsordnung, die Studieninhalte und das Lehrangebot sind so gestaltet, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann (2) Das Studium ist modularisiert. Module bestehen aus in sich abgeschlossenen Lerneinheiten, die jeweils durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert werden. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen und Selbststudienanteilen und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann. (3) Soweit die Zulassung zu Modulprüfungen vom erfolgreichen Nachweis vorangegangener Modulprüfungen abhängig gemacht wird, ist dies im Studienablaufplan (Anlage 1) ausgewiesen. (4) Das Leistungspunktsystem entspricht dem European Credit Transfer System (ECTS) - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen. Jedem Modul sind Credits (Leistungspunkte) zugeordnet. Credits sind das quantitative Maß für den Arbeitsaufwand (work load) der Studierenden. Ein Credit entspricht in der Regel einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Die Anzahl der Credits richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zum Arbeitsaufwand zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) und alle Arten des Selbststudiums wie Vor- und Nachbereitungszeiten von Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen, Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich praktischer Studienzeiten. Die Anzahl der Credits ergeben sich aus der Anlage. entfällt 5 Studienordnung Master Architektur WS 05/06 4

6 Studienablaufplan (1) Der Studienablaufplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Ablauf des Studiums. 7 Studieninhalte / Formen der Lehrveranstaltungen (1) Die Module des Masterstudiengangs Architektur werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert: Dauer und Angebotsturnus des Moduls/ Modulart, Arbeitsaufwand (work load), Lehrgebiete und Lehrformen, Leistungspunkte (Credits), Voraussetzungen für die Teilnahme, Lernziele/Kompetenzen, Inhalte, Prüfungsleistungen, Lernmittel, Verwendbarkeit des Moduls. Die Modulbeschreibungen können auf der Internetseite des Fachbereichs Bauingenieurwesen/ Architektur eingesehen werden. (2) An Lehrveranstaltungen werden im Masterstudiengang Architektur an der HTW Dresden unterschieden: Vorlesungen, Übungen, Projektseminare/Praktikum. (3) Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Seminare leiten zu selbständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Sie sollen die Studierenden außerdem auf das Anfertigen der Masterarbeit und deren Verteidigung vorbereiten. (4) Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule mit vertiefendem oder fachübergreifendem Inhalt können aus einem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die gewählten werden als Pflichtmodule behandelt. Zu den Wahlpflichtmodulen zählen die in der Anlage genannten. Darüber hinaus können Zusatzmodule fakultativ belegt werden. (5) Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können bis zur Höhe von fünf ECTS Credits pro Semester auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb des Fachbereichs Bauingenieurwesen/ Architektur angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden. (6) Die Teilnahme an Wahlpflicht- und Zusatzmodulen ist gegenüber dem Dozenten verbindlich innerhalb der ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit zu erklären. Die Teilnahme an einem Wahlpflichtmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Plätze beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des numerus clausus. Die HTW Dresden behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten; in diesem Fall sind andere zu wäh- Studienordnung Master Architektur WS 05/06 5

len. Die im Studienablaufplan (Anlage) angegebene Liste der Wahlpflichtmodule kann durch Beschluss des Fachbereichsrates modifiziert werden. entfällt 8 9 Studienberatung (1) Die studienbegleitende fachliche Beratung wird am Fachbereich Bauingenieurwesen/ Architektur der HTW Dresden durch den Studiendekan sowie den Vorsitzenden der Studienkommission Architektur durchgeführt. Die Studienberatung unterstützt die Studierenden in ihrem Studium durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken im betreffenden Studiengang, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. (2) Die Inanspruchnahme der Studienberatung ist freiwillig mit der Einschränkung, dass Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters keine der im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Prüfungsleistungen erbracht haben, im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen müssen. 10 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur festgelegt; sie werden außerdem von den Lehrenden zu Beginn des Moduls erläutert und ggf. präzisiert. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (96 ECTS Credits) und der Masterarbeit (24 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 120 ECTS Credits. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums wird der Hochschulgrad Master of Arts, M.A. verliehen. 11 Inkrafttreten Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2005/06 im Masterstudiengang Architektur an der HTW Dresden aufnehmen. Die Studienordnung wurde vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen/ Architektur am 25.06.2002 und vom Senat am 14.06.2005 beschlossen und vom Rektoratskollegium der HTW Dresden am 27.03.2007 genehmigt. Sie tritt mit Wirkung vom 01.09.2005 in Kraft und wird durch Aushang veröffentlicht. Studienordnung Master Architektur WS 05/06 6

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates vom 14.06.2005 und der Genehmigung des Rektoratskollegiums der HTW Dresden vom 27.03.2007. Dresden, den 27.03.2007 Prof. Dr.-Ing. Hannes Neumann Rektor Studienordnung Master Architektur WS 05/06 7

Anlage 1: Studienablaufplan Master Architektur (4 Semester Regelstudienzeit) Kompetenzfeld Modulnr. Modulbezeichnung Semesterwochenstunden (SWS) 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Credits V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P Entwerfen M 1 Entwurf -/-/6 10 Entwurfsvertiefung M 2 Ringvorlesung Vertiefungsgebiete Architektur 4/-/- 4 M 3 Workshop/Stegreifentwürfe -/4/- 5 Ergänzende Wissenschaften M 4 Ästhetische Theorie und Praxis -/4/- 5 M 5 Architekturtheorie 2/-/- 2 Wahlpflichtmodule: Wahl von 2 Modulen: 4 W 1 Baugeschichte Sondergebiete 2/-/- (2) W 2 Baurecht Sondergebiete 2/-/- (2) W 3 Bauplanung Sondergebiete 2/-/- (2) W 4 Betriebswirtschaft Sondergebiete 2/-/- (2) Entwerfen M 6 Integrierter Entwurf -/-/6 11 Entwurfsvertiefung Wahlpflichtmodule (Wahl von 3 Modulen): 15 S 1 Städtebau/Regionalplanung 4/-/- (5) S 2 Projektentwicklung/-management 4/-/- (5) S 3 Hochbau/Gebäudetypologie 4/-/- (5) S 4 Denkmalpflege/Bauen im Bestand 4/-/- (5) Ergänzende Wissenschaften M 7 Freiraumplanung 2/-/- 2 Wahlpflichtmodule (Wahl von 1 Modul): 2 W 5 Künstlerisches Gestalten Sondergebiete 2/-/- (2) W 6 Baumanagement Sondergebiete 2/-/- (2) Entwerfen M 8 Integrierter Entwurf -/-/6 11 Entwurfsvertiefung Wahlpflichtmodule (Wahl von 3 Modulen): 15 S 5 Baukonstruktion 4/-/- (5) S 6 Tragwerksentwurf 4/-/- (5) Studienordnung Master Architektur WS 05/06 7

Kompetenzfeld Semesterwochenstunden (SWS) Modulnr. Modulbezeichnung 1. 2. 3. 4. Sem. Sem. Sem. Sem. Credits V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P S 7 Hochbau/Gebäudetypologie 4/-/- (5) S 8 1 Innenraum/Farbgestaltung/Design 4/-/- (5) Ergänzende Wissenschaften M 9 Kunstgeschichte 2/-/- 2 Wahlpflichtmodule (Wahl von 1 Modul): 2/-/- 2 W 7 Städtebau Sondergebiete 2/-/- (2) W 8 Tragwerkslehre Sondergebiete 2/-/- (2) M 10 Thesisseminar -/-/4 6 M 11 Thesis x 24 V Ü P = Vorlesung = Übung = Projektseminare/Praktika Credits = ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) Module = Abgeschlossene Lehr-/Lerneinheiten 1 = Zur Modulprüfung wird nur zugelassen, wer die Modulprüfung im Modul M 4 mit ausreichend (4,0) oder besser bestanden hat. Studienordnung Master Architektur WS 05/06 8