Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen.

Ähnliche Dokumente
Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Sicherheitsrisiken bei Kranken- und Pflegebetten

Völker Services für alle Klinikbetten. Sicherheit und Werterhaltung. Besserer Service

Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Medizingeräte-Information 42/06

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda /

8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Aufbau- und Verwendungsanleitung 3-teilige Seilzugleitern

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Neue Regelungen für den Gerüstbau

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE Abschn. 6

Dienstleistungen. MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

System der. Bühnensteckverbind 63A ( System Eberl ) REICHE & VOGEL-B.DELTSCHAFT. Blumenstr.10 D Berlin (Spandau)

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

Reinigung Normale Reingung der CheckStab Leitfähigkeitselektrode Gründliche Reinigung der Leitfähigkeitselektrode... 2

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte

Befähigte Person Wer ist das?

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Aufbewahrung von Waffen

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz ( ) Travel Power

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Aufbereitung von Medizinprodukten

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Mobile Intranet in Unternehmen

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

Sanitär. Heizung. Flaschnerei.

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Der Schutz von Patientendaten

Medizinische elektrische Geräte und Systeme

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Mean Time Between Failures (MTBF)

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen

Nutzung dieser Internetseite

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers

BilderBox.com. Bilderbox.com. Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen

Installation OMNIKEY 3121 USB

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

DIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Erstellung von Reports mit Anwender-Dokumentation und System-Dokumentation in der ArtemiS SUITE (ab Version 5.0)

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Warum? Orthopäden; Dermatologen; Urologen; Chirurgen; Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter.

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Transkript:

Informationen der für Medizinprodukte zuständigen obersten Landesbehörden zu den Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten (Sicherheitsinformation von Mai 2001, aktualisiert Januar 2014 für NRW) 1 Problem Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen. 2 Ursachen Nach bisherigen Erkenntnissen ist ein Großteil dieser Unfälle mit elektrisch verstellbaren Pflegebetten auf konstruktive Mängel der Betten zurückzuführen. Untersuchungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ergaben, dass insbesondere die Problematik der elektrischen Sicherheit (Brände) nicht nur einzelne Produkte betrifft, sondern möglicherweise eine Vielzahl der elektrisch betriebenen Pflegebetten konstruktive Mängel aufweisen, die zu einem Brand führen können. Eine weitere Ursache von Unfällen mit Kranken- und Pflege betten ergibt sich daraus, dass die sicherheitstechnisch erforderlichen Maße der Seitengitter bei vielen Kranken- und Pflegebetten nicht eingehalten sind, wodurch Patienten eingeklemmt werden können. - 1 -

Diese aufgetretenen Fehlfunktionen als Ursache der Brände und Einklemmungen wurden zumindest in einzelnen Fällen auch durch Handhabungsfehler und fehlende bzw. unzureichende Wartung begünstigt. Bei alleiniger Berücksichtigung der seit Januar 2001 gültigen Norm DIN EN 1970 für Pflegebetten sind die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der europäischen Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte nicht eingehalten. Aufgrund der Untersuchung der Vorkommnisse legt das BfArM Empfehlungen vor, wie das Risiko bei Kranken- und Pflegebetten reduziert werden kann. In Bezug auf die elektrische Sicherheit müssen Pflegebetten die in Anlage 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen. 3 Verpflichtung der Hersteller Die Hersteller wurden aufgefordert, gegenüber den zuständigen Behörden zu belegen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Kranken- und Pflegebetten die Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie erfüllen. Falls dies nicht der Fall war, wurden die Hersteller verpflichtet, ihre Kunden zu informieren und aufzufordern, bis zu einer Nach-/Umrüstung der betroffenen Kranken- und Pflegebetten, diese nur noch eingeschränkt zu betreiben (generelle Trennung vom Netz ggf. nur für die notwendige Zeit der Verstellung Anschluss ans Netz). 4 Risiken bestehen weiter Trotzdem besteht weiterhin ein unvertretbares Risiko von Bränden von elektrisch betriebenen Pflegebetten. Auch im Hinblick auf die Gefahren, die mit mangelhaften Seitengittern verbunden sind, ist es unbedingt erforderlich, umgehend geeignete - 2 -

unmittelbar wirksame Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Patienten, Anwender und Dritter einzuleiten. 5 Verpflichtung der Betreiber Da die Maßnahmen der Hersteller nicht alle Betreiber oder diese nicht in der erforderlichen Deutlichkeit erreichten, besteht die Notwendigkeit, die gebotenen Sicherheitsrnaßnahmen auch auf Seiten der Betreiber durchzusetzen. Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass die den Patienten zur Verfügung gestellten Betten die Regelungen des Medizinproduktegesetz (MPG) erfüllen und dass sie nicht betrieben werden dürfen, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten gefährdet werden können ( 22 Abs. 1 S. 2 MPG). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist gern. 43 Abs. 1 Nr. 4 MPG strafbewehrt, auch der Versuch ist strafbar. Betreiber ist bei stationär betriebenen Kranken- und Pflegebetten die jeweilige Einrichtung. Im Bereich der ambulanten Pflege sind in der Regel die Kranken- und Pflegekassen sowie die Unfallversicherungsträger Betreiber. 6 Vorgehen zur Risikominimierung 6.1 Neubeschaffung Elektrisch verstellbare Pflegebetten, die vom Hersteller in Verkehr gebracht werden, müssen konform mit der europäischen Medizinprodukte-Richtlinie sein. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Hersteller belegen, dass ihre Produkte in Bezug auf die elektrische Sicherheit mindestens die Anforderungen der Norm für Krankenhausbetten (DIN EN 60601-2-38) erfüllen bzw. eine vergleichbare - 3 -

Sicherheit gewährleisten (s. Anlage 1). Zum 01.10.2010 wurden die DIN EN 1970 und DIN EN 60601-2-38 durch die DIN EN 60601-2-52 ersetzt. Bei der Neubeschaffung von Pflegebetten wird den Betreibern empfohlen, sich dies ggf. ausdrücklich bestätigen zu lassen. 6.2 Bestand 6.2.1 Erfassung Nach 8 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) haben Betreiber ihren Bestand an elektrisch verstellbaren Kranken- und Pflegebetten (aktive Medizinprodukte) zu erfassen und ein Bestandsverzeichnis zu führen. 6.2.2 Überprüfung Elektrische Sicherheit Sämtliche Pflegebetten sind auf Mängel entsprechend der beigefügten Checkliste (Anlage 1) zu überprüfen und ggf. fachgerecht um- bzw. nachrüsten oder reparieren zu lassen. Dies gilt insbesondere für die in Abschnitt A der Checkliste genannten Anforderungen. Bis zur Umrüstung dürfen die Betten nur noch eingeschränkt betrieben werden. Diese Betten müssen vom Stromnetz getrennt sein oder dürfen nur für die Zeit der Verstellungam Netz angeschlossen sein. Ist durch den Betreiber gewährleistet, dass die Netzanschlussleitungen sowie die Antriebssysteme täglich mindestens visuell von einer Elektrofachkraft oder einer unterwiesenen Person überprüft werden,können die Pflegebetten in der Zeit bis zur Umrüstung weiter betrieben werden. - 4 -

Seitengitter Die Betreiber haben die in Ihrem Bestand befindlichen Kranken- und Pflegebetten hinsichtlich der korrekten Funktion der Seitengitter zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel (z.b. verschlissene, beschädigte Aufhängungen und Verriegelungen) zu beseitigen. Daneben ist die Einhaltung der Maße der Seitengitter anhand der beigefügten Checkliste (siehe Anlage 2) zu überprüfen. Bei der Messung der Abstände sind die sich durch zu erwartende mechanische Belastungen ergebenen Maße entscheidend! Bei Betten, deren Seitengitter die angegebenen Maße um weniger als 10% überschreiten, ist es notwendig, dass diese Seitengitter nicht bei kleinen oder untergewichtigen Patienten zur Anwendung kommen bzw. dass durch zusätzliche Maßnahmen ein Einklemmen oder ein Durchrutschen dieser Patienten verhindert wird. Seitengitter, deren Abmessungen 10% oder mehr über den vorgegebenen Werten liegen, dürfen bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr verwendet werden und müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. (gestrichen Januar 2014) 6.2.3 Regelmäßige Wartung und Kontrolle Die Betreiber haben die notwendigen und vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs- und Kontrollarbeiten regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Daneben sind die für sog. ortsbewegliche Betriebsmittel, zu denen auch elektrisch verstellbare Pflegebetten zählen, erforderlichen regelmäßigen Überprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger durchzuführen. 7 Überwachung Die zuständigen Behörden werden die Einhaltung dieser Forderungen und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen kontrollieren.. - 5 -

8 Anlage 1 Checkliste elektrische Sicherheit 8.1 A Netzanschlusskabel muss ein EPR-Kabel oder ein Kabel vergleichbarer Qualität (z.b. H05 BQ-F nach VDE 0282-10) sein. Ausreichende Zugentlastung und Knickschutz an der Netzanschlussleitung muss vorhanden sein. Netzanschlussleitung sowie sonstige elektrische Verbindungsleitungen müssen sicher verlegt sein, so dass eine Scherung, Quetschung sonstige mechanische Schädigung unwahrscheinlich ist. Antriebssystem hat Feuchtigkeitsschutzklasse IPX4 oder mindestens einen Tropfschutz gegenüber von oben eindringenden Flüssigkeiten. 8.2 B Vorhandensein einer Vorrichtung, die beim Transport des Bettes gewährleistet, dass die Netzanschlussleitung nicht auf den Boden fallen und überrollt werden kann. Ausreichende Wartungs- und Pflegemaßnahmen müssen beschrieben sein (Hinweis auf VBG4 bzw. UVV A2) reicht i. d. R. nicht aus!). Primärsicherung: Nachrüstung ist sinnvoll und zu empfehlen. Ist das Fehlen der Primärsicherung der einzige Mangel, kann auf eine Umrüstung verzichtet werden. 9 Anlage 2 Checkliste Seitengitter - 6 -

Neben der Überprüfung anhand der folgenden Punkte ist die volle Funktionsfähigkeit (Einrastungen, Befestigungselemente) des Seitengitters zu prüfen. Festgestellte Mängel müssen beseitigt werden. Einhaltung der Maße der Seitengitterkomponenten gemäß nachfolgender Skizze: Bezeichnung Maße Anforderung in mm A Das größte Maß in mindestens einer Richtung zwischen Bestandteilen des Seitengitters/Haltegriffs in allen normal verwendeten Positionen A<120 B Dicke der normalerweise verwendeten Matratze ohne Kompression wie vom Hersteller angegeben wie vom Hersteller angegeben C Höhe der Oberkante des Seitengitters über der Matratze ohne Kompression und dem Bettboden in ebener Position C>220 D Abstand zwischen Kopf-/Fußteil/Zubehör und Seitengitter/Haltegriff mit dem Bettboden in ebener Position. Gilt auch bei erweitertem Fußteil. D<60 oder D>250-7 -

E Abstand zwischen unterteilten Seitengittern mit dem Bettboden in ebener Position E<60 oder 250<E<400 F Das größte Maß in mindestens einer Richtung jeder Öffnung unterhalb des Seitengitters, entweder falls D>250:F<60 falls D<60:F<120 G Länge des/der Seitengitter G>2/3H H Abstand zwischen Kopf- und Fußteil ohne Erweiterungen dieser Teile keine Anforderungen - 8 -