Verfahrensbeistand ( 158 FamFG)

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Transkript:

Seite 1 von 5 Stand 01.10.09 Zuordnung des Angebotes Verfahrensbeistandschaften für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren Allgemeine Beschreibung des Angebotes Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die eigenständigen Interessen des Kindes oder Jugendlichen in die entsprechenden familiengerichtlichen Verfahren einzubringen. Er hilft dem Kind / Jugendlichen unter Berücksichtigung seiner Entwicklung dabei, seine subjektiven Wünsche und Interessen zu erkennen und entwickeln, damit das Kind / der Jugendliche diese unter Berücksichtigung seiner Entwicklung angemessen selbst oder durch den Verfahrenspfleger in das Verfahren eingebracht werden. Sofern das Gericht dies mit beauftragt wird an der einvernehmlichen Regelung des Verfahrensgegenstandes mitgewirkt. Notwendige Grundleistungen der Verfahrensbeistandschaft Feststellung der subjektiven Wünsche des Kindes / des Jugendlichen Feststellung der objektiven Interessen des Kindes / des Jugendlichen Wiedergabe der Interessen des Kindes / des Jugendlichen Information des Kindes / des Jugendlichen über den Ablauf des Verfahrens Vorbereitung des Kindes / des Jugendlichen zur Teilnahme an Gerichtsterminen / Anhörungen Vorbereitung auf entsprechende Termine / Anhörungen durch das Gericht; ggf. Begleitung Nachbereitung des Verfahrens / Verabschiedung Ggf. Entscheidung über Rechtsmittel

Seite 2 von 5 Stand 01.10.09 Voraussetzungen und Ziele Gesetzliche Grundlage 50 SGB VIII ; 151, 1-8 158 FamFG; 167, 1-6 FamFG 312 FamFG 1632 Abs. 4; 1631b, 1666; 1666 a; 1682 BGB Zielgruppe / Indikation Kinder und Jugendliche, für die das Gericht einen Verfahrensbeistand bestellt Die Durchführung ist nicht möglich wenn : Das Kind oder Jugendliche den Kontakt zum Verfahrenspfleger ablehnt und dies auch durch intensive Bemühungen nicht zu ändern ist. Interessenkollision bei Verwandtschaft, Freundschaft, usw. zu anderen Prozessbeteiligten Ziele Parteiische Interessenvertretung des Kindes / Jugendlichen im Verfahren Subjektstellung des Kindes / Jugendlichen im Verfahren erreichen Transparenz und Beteiligung des Kindes / Jugendlichen im familiengerichtlichen Verfahren realisieren Mitwirkung des Kindes / Jugendlichen im Verfahren ermöglichen Möglichst Akzeptanz des Kindes / Jugendlichen für die Entscheidung erreichen sofern zusätzlich vom Gericht beauftragt : Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrensgegenstandes

Seite 3 von 5 Stand 01.10.09 Leistungsbereich Häufigkeit / Umfang Beschreibung Feststellung der subjektiven Wünsche des Kindes / Jugendlichen bei Beginn der Beistandschaft Kontaktaufnahme mit Kind / Jugendlichen Schaffung einer heruntersprechenden Vertrauens- und Gesprächsatmosphäre Information über Aufgabe und Rolle des Verfahrensbeistandes Exploration der subjektiven Wünsche des Kindes / Jugendliche zu den Fragestellungen Mitwirkung an einer Einvernehmlichen Regelung des Verfahrensgegenstandes Bei zusätzlicher Beauftragung durch das Gericht Unmittelbare Exploration des derzeitigen Lebensumfeldes Gespräche mit engen Bezugspersonen (Eltern, Geschwister, Betreuer, usw.) Ggf. Gespräch mit dem zuständige Jugendamt Abgleich der subjektiven Wünsche des Kindes / Jugendlichen mit den tatsächlichen Gegebenheiten Ggf. Feststellung möglicher Unvereinbarkeiten Entwicklung von möglichen Alternativen

Seite 4 von 5 Stand 01.10.09 Weitergabe der Interessen immer Stellungnahme, die je nach Entwicklungsstand des Kindes / Jugendlichen mit ihm abgesprochen des Kindes / Jugendlichen an ist das Gericht Wiedergabe der subjektiven Wünsche des Kindes / Jugendlichen Wiedergabe des Beratungsverlaufes gemeinsamer Vorschlag aller Beteiligten zur Problemlösung sofern vom Gericht zusätzlich beauftragt Fachlich fundierte Bewertung zur Übereinstimmung bzw. Nichtübereinstimmung der subjektiven Wünsche des Kindes / Jugendlichen Abschluss der Verfahrensbeistandschaft Nach Entscheidung oder anderen Abschluss des Verfahrens Prüfung der gerichtlichen Entscheidung, ob sie den Interessen des Kindes / Jugendlichen entspricht Je nach Entwicklungsstand: Besprechen und lebensweltliche Erläuterung der Entscheidung / Abschluss des Verfahrens mit dem Kind / Jugendlichen Verabschiedung vom Kind / Jugendlichen Ressourcen Dipl.Sozialarbeiter Zusatzausbildung Systemische Familienberatung, NLP, QM Jahrzehntelange Erfahrungen in der öffentlichen Jugendhilfe Jahrzehntelange Erfahrungen in der Mediation schwierigster Familienprozesse Krisenintervention bei kritischen Familiensituationen Räume Möglichkeit von Gesprächen in neutralen Räumen in Remscheid / Wuppertal Gespräche und Beobachtungen im unmittelbaren Lebensumfeld des Kindes / Jugendlichen

Seite 5 von 5 Stand 01.10.09 Qualitätssicherung Qualitätssicherung Möglichkeit der kollegialen Beratung Möglichkeit der externen Supervision Rückmeldemöglichkeit durch Auftraggeber und Betroffene Möglichkeit der Fortbildung Kosten Pauschale gem. 158, Abs. 7 FamFG : 350 bei Beauftragung nach 158, Abs. 4, Satz 3 FamFG : 550 Anschrift, Kontaktaufnahme Reimund Jäckel Dipl.- Sozialarbeiter, Systemischer Familienberater Herbringhausen 49, 42399 Wuppertal Tel.: +49(0)202 / 8983326 Fax: +4932226440475 Handy: +49(0)15152523481 Email: info@jaeckel-beratungsdienste.de Internet:www.jaeckel-beratungsdienste.de