Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung



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Transkript:

Information Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung Gleiche Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an Teilhabe junger Menschen

Seite 2 Vorwort Der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland ist auf einem guten Weg. Die Bundesländer haben bereits damit begonnen, Geld für Investitionen in neue Kitas oder für Tagespflegestellen abzurufen. Der Bund stellt insgesamt 4 Milliarden Euro zusätzlich zu den Mitteln von Ländern und Kommunen zur Verfügung, damit Deutschland bis zum Jahr 2013 europäisches Niveau erreicht. Das bedeutet: Für jedes dritte Kind unter drei Jahren ist dann ein Betreuungsplatz vorhanden. Ich wünsche mir ein breites, familiennahes Angebot in guter Qualität. Dabei legen wir die Messlatte bewusst hoch an. Denn Eltern wünschen sich hochwertige Plätze. Was Vätern und Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, eröffnet ihren Kindern insbesondere solchen mit schlechten Startchancen früh das wichtige Tor der Bildung. Das Kinderförderungsgesetz, das am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten ist, ist der letzte zentrale Baustein zum Betreuungsausbau. Jetzt ziehen Bund, Länder und Gemeinden an einem Strang, um bis 2013 ein möglichst breites, vielfältiges Angebot zu schaffen. Dabei kommt es auf alle an, die sich im Bereich der Kinderbetreuung engagieren, ganz ausdrücklich auch Tagesmütter und -väter, pfiffige Elterninitiativen und Betriebskindergärten, die qualitativ gut sind und für alle Kinder offen stehen. Ursula von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Leitbild: ein kinderfreundliches Deutschland Jede zweite Bundesbürgerin und jeder zweite Bundesbürger ist der Meinung: Eine gute Kinderbetreuung ist das wichtigste Kennzeichen einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Das zeigt einmal mehr, dass die Bundesregierung mit ihrer Politik auf dem richtigen Weg ist. Das Elterngeld und der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind entscheidende Schritte in diese Richtung.

Seite 3 Mit einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau des Betreuungsangebots, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, will die Bundesregierung die Eltern bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben verbessern. Schwerpunkte dabei sind familiennahe Angebote und eine vielfältige Betreuungs landschaft. Ziel: Kinderbetreuung ausbauen Qualität verbessern Die Kinder und Jugendhilfestatistik 2007 zeigt, dass in den östlichen Bundesländern (ohne Berlin) fast die Hälfte aller Kinder in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege sind. In den westlichen Bundesländern (ohne Berlin) kann nur etwa jedes zehnte Kind unter drei Jahren betreut werden. Diese Zahlen belegen, dass der Ausbau er Betreuungsplätze deutlich forciert werden muss, um den Wünschen der Eltern nach Betreuung gerecht zu werden. Der nachhaltige Ausbau der Tagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ist daher erklärtes Ziel der Bundesregierung. Wir haben schon viel erreicht. Bund, Länder und Kommunen haben sich nach nur wenigen Monaten Beratung auf das gemeinsame Ziel verständigt, bis 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege zu schaffen. Quote der Inanspruchnahme von Kindern im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege am 15. 3. 2007 sowie jährlicher Ausbaubedarf, um eine Quote von 35 % im Jahre 2013 in Deutschland zu erreichen Inanspruchnahmequote in % der unter 3-Jährigen 40 30 20 10 0 35,0 31,8 28,5 25,3 22,0 18,8 15,5 3,3 6,5 9,8 13,0 16,3 19,5 15,5 15,5 15,5 15,5 15,5 15,5 15,5 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Jährlicher Ausbaubedarf Bisher erreichte Quote der Inanspruchnahme Die angestrebte Versorgungsquote entspricht dem Bedarf von Eltern und Kindern in Deutschland und bringt unser Land auf den europäischen Durchschnitt.

Seite 4 Umsetzung des Ziels: Schaffung rechtlicher Voraussetzungen Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung ist sichergestellt. Der Bund beteiligt sich mit vier Milliarden Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro (2,15 Mrd. Euro für Investitionsmittel und 1,85 Mrd. Euro als Entlastung für die Bundesländer an den Betriebskosten bis 2013). Ab 2013 beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten mit 770 Millionen Euro jährlich. Mit der Errichtung des Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen in Betreuungsplätze ist die erste finanzielle Grundlage für den Ausbau geschaffen. Nun stehen die erforderlichen Mittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierungs, Renovierungs, Modernisierungs und Ausstattungsmaßnahmen in Tageseinrichtungen und für die Kindertagespflege bereit. Die Kommunen können ihre Bedarfe anmelden; die Bundesländer haben begonnen, die erforderlichen Mittel beim Bund abzurufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz, das die für den Ausbau erforderlichen Änderungen des Kinder und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes enthält, schafft die Bundesregierung die nötigen rechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Vorgesehen sind folgende Ausbauschritte: I Bis zum 31. Juli 2013 sollen die objektiv-rechtlichen Kriterien für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ert werden. So werden Eltern einbezogen, die eine Arbeit suchen. Auch wird es eine Förderverpflichtung gegenüber den Kindern geben, die damit in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung unterstützt werden. I Ab dem 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, eingeführt werden. Im Gesetz werden e, für den Ausbau wichtige Punkte aufgegriffen: I Beispielsweise soll die Profilierung der Kindertagespflege durch eine leistungsgerechte Vergütung der Tagespflegepersonen erreicht werden. Ziel ist, qualifiziertes Personal für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu gewinnen. I Über die Änderung im Finanzausgleichsgesetz erhalten die Länder vom Bund im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Ausbauphase 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Milliarden Euro und anschließend jährlich 770 Millionen Euro. Chancengleichheit durch Wahlfreiheit Will ich mein Kind zuhause selbst betreuen? Will ich mein Kind in einer Einrichtung, einer altersgemischten Gruppe oder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen?

Seite 5 Mütter und Väter müssen frei wählen können! Eine solche Wahlfreiheit haben Eltern nur, wenn ein ausreichendes und vielfältiges Betreuungsangebot in guter Qualität zur Verfügung steht. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Zu einem vielfältigen Betreuungsangebot in guter Qualität gehört nicht nur eine ausreichende öffentliche Infrastruktur. Betriebliche Angebote ergänzen und helfen in besonderer Weise, die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern aufeinander abzustimmen. Von den Vorteilen profitieren Beschäftigte, ihre Familien und Unternehmen gleichermaßen. Mit dem Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, das Teil des Unternehmensprogramms Erfolgsfaktor Familie ist, setzt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anreize für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Dafür stehen von 2008 bis Ende 2011 insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Chancengleichheit durch Qualität Begabungen frühzeitig in einer altersgerechten Form zu fördern, Benachteiligungen rechtzeitig zu erkennen und abzubauen, das sind unsere Ziele: Davon profitieren alle Kinder insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien. Daher ist gute Kinderbetreuung genauso wichtig wie mehr Kinderbetreuung! Je jünger das Kind, desto besser müssen die Qualität der Förderung und die Zusammenarbeit mit den Eltern sein. Nationale und internationale Studien betonen, dass der Besuch einer Kinderkrippe zu größeren Bildungschancen führt. Für benachteiligte Kinder verbessern sich die Bildungschancen noch mehr. Deshalb setzt die Bundesregierung neben dem quantitativen Ausbau auch darauf, die Qualität entscheidend zu verbessern. Ziel ist es, die Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege von Anfang an optimal in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und zu bilden und damit Chancengerechtigkeit zu schaffen.

Bundesprogramme zur Unterstützung der frühkindlichen Bildungsqualität Bund, Länder und Kommunen tragen für eine bedarfsgerechte und gute Kinderbetreuung gemeinsam die Verantwortung. Mit zwei Programmen unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger für mehr Qualität sowohl in Tageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege zu sorgen: I das Forum frühkindliche Bildung I das Aktionsprogramm Kindertagespflege Beide Programme liefern mit ihren pädagogischen Eckpunkten für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung Aufstieg durch Bildung. Impressum Dieser Flyer ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; er wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de Stand: April 2009, 2. Auflage Gestaltung: www.avitamin.de Bezugsstelle: Druck: Publikationsversand der Bundesregierung Silber Druck ohg, Niestetal Postfach 48 10 09 18132 Rostock Für e Fragen nutzen Sie unser Tel.: 0 18 05/77 80 90* Servicetelefon: 0 18 01/90 70 50** Fax: 0 18 05/77 80 94* Fax: 0 30 18/5 55 44 00 E Mail: publikationen@bundesregierung.de Montag Donnerstag 9 18 Uhr www.bmfsfj.de E Mail: info@bmfsfjservice.de * jeder Anruf kostet 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich ** nur Anrufe aus dem Festnetz, 3,9 Cent pro angefangene Minute