Unsere Teilnahmebedingungen haben sich in einigen Punkten geändert. Dies betrifft insbesondere die Hinweise für die teilnehmenden Motivwagen.



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Transkript:

1. Vorsitzender Christoph Thieltges Am Weinberg 14 54518 Dreis Tel.: 0176/70886891 e-mail: christoph.thieltges@kv-dreis.de Liebe Teilnehmer des Dreiser Rosenmontagszug! Unsere Teilnahmebedingungen haben sich in einigen Punkten geändert. Dies betrifft insbesondere die Hinweise für die teilnehmenden Motivwagen. Auch wenn Sie schon ein-, oder mehrmals am Zug teilgenommen haben, nehmen Sie sich bitte etwas Zeit um die Ausführungen zu lesen. Damit bleiben uns zeitraubende Rückfragen und Probleme bei der Aufstellung erspart. In der Anlage finden Sie auch Merkblätter und Gesetzesauzüge über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen, die an Festumzügen teilnehmen. Über dieses Thema gab es in der Vergangenheit immer wieder Fragen und Unklarheiten. Ich wünsche trotz der umfangreichen Lektüre viel Spaß und einen schönen Rosenmontagsumzug bei Ihrem Karnevalsverein aus Dreis! Helau!! Dreis, den 10.09.2014 Christoph Thieltges 1. Vorsitzender des Karnevalsvereins Dreis 1976 e.v.

Teilnahmebedingungen für den Fastnachtumzug 2015 Wir bitten um unbedingte Einhaltung und Beachtung der nachfolgenden Punkte! 1. Durchführung, Aufstellung und Verhalten 2. Besondere Hinweise für Motivwagen und Fahrzeuge 3. Haftung 4. Entsorgung von Verpackungsmüll 1. Durchführung, Aufstellung und Verhalten im Rosenmontagszug 1.1 Der diesjährige Rosenmontagszug findet am Montag, den 16.02.2015 statt. Start ist pünktlich um 14:11 Uhr! 1.2 Die Meldestelle ist ab 12:30 Uhr in der Salmstraße. Die Anfahrt hat von der Talstraße her in die Straße im Gartenfeld zu erfolgen. Sie bekommen dort auch ihren Aufstellort mitgeteilt. Nach 13:30 ist eine Anmeldung nicht mehr möglich!! Die Aufstellung des Zuges muss um 13:50 Uhr abgeschlossen sein!! 1.3 Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Zug immer mit Schritttempo in Bewegung bleibt. Entstandene Lücken sind schnellstmöglich zu schließen. 1.4 Den Anweisungen von Feuerwehr, Polizei, Malteser Hilfsdienst, sowie Zugordnern ins unbedingt folge zu leisten. 1.5 Die Zugteilnehmer werden gebeten, die Lautstärke von Musik so anzupassen, das andere Zugteilnehmer, insbesondere die mitwirkenden Musikvereine nicht beeinträchtigt werden. 1.6 Die Ausgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche ist strengstens untersagt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind strafbar und werden mit erheblichen Geldbußen geahndet. Auch erwachsene Teilnehmer sollten hier Zurückhaltung üben, da betrunkene Teilnehmer absolut keinen guten Eindruck bei den Zuschauern hinterlassen. 1.7 Das Werfen von Gegenständen, die beim Auftreffen Verletzungen hervorrufen können, ist nicht gestattet! 1.8 Teilnehmer die den Ablauf des Zuges stören oder behindern, die Teilnahmebedingungen nicht einhalten, sowie Teilnehmer deren Aufmachung als Fußgruppe oder Wagen kein der Fastnacht angemessenes und angemeldetes Thema oder Motto erkennen lassen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen, bzw. aus dem Zug entfernt!

2.0 Besondere Hinweise für Motivwagen! 2.1 Die Anfahrt der Motivwagen muss zwingend von der Talstraße her in die Straße Im Gartenfeld erfolgt, da ein rangieren der Wagen während der Aufstellung nicht möglich ist. 2.2 Allen Fahrzeugführern ist grundsätzlich verboten, vor und während der Veranstaltung Alkohol zu sich zu nehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge mit alkoholisiertem Fahrer aus dem Zug zu entfernen. Zudem erlischt auch der Versicherungsschutz! 2.3 Die Fahrer sind für das ordnungsgemäße Führen, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, sowie für eine gültige Haftpflichtversicherung ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich. 2.4 Teilnehmen dürfen nur Fahrzeuge und Zugmaschinen, die nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen und angemeldet sind. Anhänger die nicht zugelassen sind oder durch entsprechende Umbauten die Betriebserlaubnis in Frage gestellt ist, dürfen nur teilnehmen, wenn eine technische Abnahme durch einen amtlichen Sachverständigen (DECRA,TÜV, usw.) erfolgt ist. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzuweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Merkblättern und Gesetzesauszügen. 2.5 Für alle Fahrzeuge, die am Zug eingesetzt werden, also auch Land,- u. Forstwirtschaftl. genutzte Zugmaschinen oder Anhänger, insbesondere Eigenbauten, muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Dies gilt auch für Pferdefuhrwerke und mitgeführte Tiere. Der jeweiligen Versicherungsgesellschaft muss mitgeteilt werden, dass das versicherte Fahrzeug an dem Fastnachtsumzug teilnimmt. Eine entsprechende Bestätigung vom Versicherer muss vorliegen. Die Teilnahme von Reitpferden ist nicht gestattet. 2.6 Personen dürfen erst auf ihrem zugeteilten Aufstellplatz den Motivwagen oder Anhänger besteigen, da auf der An,- bzw. Abfahrt keinerlei Versicherungsschutz besteht!! 2.7Die Fahrzeugführer müssen eigenverantwortlich für besondere Sicherheitsvorkehrungen, wie z.b. Fahrzeugbegleiter rechts und links vom Fahrzeug, sorgen!! Dies gilt insbesondere in engen Kurven, auf der Kreuzung Brückenstraße/Freie Reichstraße, und in Ortsmitte beim befahren des Dorfplatzes!!

2.8Motivwagen müssen an den Seitenwänden, sowie an der Rückfront mit einer festen Verkleidung, (Unterlaufschutz) die höchstens 30 cm über dem Boden endet, versehen sein. Unterlaufschutz! Die jeweiligen Fahrzeuge dürfen die Abmessungen von: Länge 14,00 m, Höhe 4,00 m und Breite von 2,50 m nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieser Maße können die Fahrzeuge von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 2.9Bonbon/Konfetti-Kanonen sind beim Abschuss nach oben zu richten. Das Wurfmaterial ist so zu werfen, das eine Verletzung der Zuschauer ausgeschlossen ist, und sollte nicht unmittelbar neben oder unter dem Wagen zum Liegen kommen. Das Werfen von Gegenständen, die beim Auftreten Verletzungen hervorrufen können, ist nicht gestattet! 3.0 Haftung 3.1Der Veranstalter hat für die Teilnehmer im Umzug eine Haftpflichtversicherung. Diese gilt nur für die Dauer des Umzuges. Es besteht keine Versicherung gegen Schäden an den Teilnehmern selbst, oder deren Sachen und Fahrzeugen. Eine Teilnahme am Umzug ist daher nur möglich, wenn bei der Anmeldung die anhängende Freistellungserklärung mit den Unterschriften alles Teilnehmer der jeweiligen Gruppe abgegeben wird! Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. 4.1 Verpackungsmüll 4.2 Es ist wegen der hohen Reinigungskosten ausdrücklich nicht gestattet, leere Kartonagen, Verpackungen, Getränkeleergut und Ähnliches auf der Umzugsstrecke zu entsorgen. Diese Abfälle müssen von den Teilnehmern mitgenommen und entsorgt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer die sich nicht an diese Vorgabe halten, an den Reinigungskosten zu beteiligen.

Weitere Infos erhalten Die ggf. beim Zugleiter oder bei Christoph Thieltges (Tel.:0176/70886891) Abgabe der Anmeldung und der Freistellungserklärung bis spätestens 09.02.2013!! Vor dem Rosenmontagsumzug wird ab 11:11 Uhr in der Halle ein Jeckenessen vom KVD und dem Cateringservice Koch mit 2 Menüs angeboten. Voranmeldung bitte bei Detlef Koch unter der 0151/18809218. Im Anschluss an den Zug findet in der Halle die Fastnachtsfeier statt. Mit Livemusik ab 15:33 Uhr, Cocktailbar und Fassbier in der Halle, haben wir dieses Jahr für euch ein paar Neuerungen. Eintritt Rosenmontag in der Halle 3, für Zugteilnehmer Eintritt frei!! Wir wünschen euch allen einen schönen Rosenmontagszug und eine tolle Fastnacht 2015 bei eurem Karnevalsverein aus Dreis!! Helau!!!

Freistellungserklärung für den Rosenmontagsumzug in Dreis 2013 1. Der Rosenmontagsumzug 2015 wird vom Karnevalsverein Dreis 1976 e.v. organisiert und veranstaltet. 2. Der Veranstalter hat für alle gemeldeten Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber dritten abdeckt. 3. Für Schäden an eingesetzten Fahrzeugen, Anhängern, Sachen oder Anderem, sowie am Umzug beteiligten Personen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 4. Insbesondere bestätige ich, das eine gültige Haftpflichtversicherung für die mitgeführten Fahrzeuge, Anhänger, Pferdefuhrwerke und mitgeführten Tiere bei einem Haftpflichtversicherer besteht und der Versicherer die erforderliche Schadensdeckung für die Teilnahme an diesem Rosenmontagsumzug bestätigt hat. 5. Weiterhin erkenne ich meine alleinige Verantwortlichkeit für die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen beim Befahren der Umzugstrecke, insbesondere bei den Gefahrenstellen an. 6. Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen, erkläre mich zu allen Punkten einverstanden und sichere deren Einhaltung zu. 7. Diese Haftungsfreistellung erkenne ich mit meiner Unterschrift ausdrücklich an! Name/Bezeichnung der Gruppe:... Oder Motiv/Motto:. Name u. Unterschrift des Gruppenverantwortlichen:.. Bei Mitführen eines Fahrzeugs zusätzlich ausfüllen: Name u. Unterschrift des Fahrzeugführers:. Name u. Unterschrift des Fahrzeughalters:.. Unterschriften aller Zugteilnehmer: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Erziehungsberechtigten! (Gegebenenfalls Rückseite). Diese Freistellung ist bis spätestens 09.02.2013 bei Christoph Thieltges 0176/70886891 abzugeben! Ansonsten ist die Teilnahme am Rosenmontagsumzug nicht möglich!!

Anmeldung zur Teilnahme am Dreiser Rosenmontagsumzug 2015 Montag, den 16.02.2015 Thema/Motiv: Fuß gruppe: PKW: ca. Gesamtlänge: LKW: ca. Gesamtlänge:... Traktor mit ca. Gesamtlänge: Anhänger Sonst. Fahrzeug: ca. Gesamtlänge: Eigene Musik: Ja Nein Lautstärke: Laut eher leise Abgabe der Freistellungserklärung: Ja Nein Erwachsene: Kinder und Jugendliche Unter 18 Jahren Anzahl:.. Anzahl.. Anschrift eines Verantwortlichen der Gruppe: Name: Straße:.. Vorname:.. Tel.:. Wohnort: Handy.:.. Besonderheiten/Wünsche bei Zugaufstellung:..