4 Parkraumbewirtschaftung



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Transkript:

4 Parkraumbewirtschaftung Die Bereitstellung von Stellplätzen außerhalb der öffentlichen Räume konnte besonders in den dicht bebauten Stadtgebieten das Wachstum des Kfz-Bestandes nicht kompensieren. So wurde der ruhende Verkehr vor allem in den Innenstadtbereichen zu einem zentralen städtischen Problem. Viele Gemeinden in Österreich nehmen diese prekäre Lage zum Anlass, Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften. 4.1 Parkraumbewirtschaftung in den Gemeinden 5 In 122 Gemeinden in Österreich werden Parkplätze in zentrumsnahen Gebieten bewirtschaftet. Seit 2005 haben sich somit 19 weitere Gemeinden für eine solche Maßnahme entschieden. In der Steiermark gibt es mit 18 die meisten Gemeinden, die Parkraumbewirtschaftung betreiben, in Niederösterreich und Oberösterreich sind es je 17 und in Tirol 16 Gemeinden. Mit nur 3 Gemeinden weist das Burgenland die wenigsten Gemeinden mit Parkraumbewirtschaftung auf. Erfolge der Parkraumbewirtschaftung Die wesentlichsten Erfolge der Parkraumbewirtschaftung in den Gemeinden können wie folgt zusammengefasst werden: Reduktion der Stellplatzauslastung nach Einführung einer Parkraumbewirtschaftung. Durch die Gebührenpflicht für Kurz- und Dauerparker wurden in parkraumbewirtschafteten öffentlichen Straßenräumen nach Einführung der Bewirtschaftung bis zu 30 % der Parkplätze frei. Rückgang des vorschriftswidrigen Parkens, damit Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger. Rückgang der Fahrleistungen und der Parkplatz-Suchzeit bis auf ein Drittel 6. Änderung der Verkehrsmittelwahl: Die öffentlichen Verkehrsmittel gehören ebenso wie das Fahrrad zu den Gewinnern der Parkraumbewirtschaftung. Sie werden speziell für den Weg zur Arbeit verstärkt benützt. In Wien sind 25 % der Besucher und Beschäftigten, die vorher ihr Auto im öffentlichen Straßenraum (im Parkraumbewirtschaftungsgebiet) abgestellt hatten, auf die öffentlichen Verkehrs mittel umgestiegen 7. 5 ÖAMTC, ARBÖ und http://www.auto.at/ Stand: 2010 6 HERRY, ROSINAK & Partner [1996]: Vorher-Nachher-Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken 6 bis 9, Magistrat der Stadt Wien, Wien 1996 7 HERRY, KfV [1994]: Vorher-Nacher-Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung im 1. Bezirk, MA der Stadt Wien, Wien 1994 Seite 60

Karte 14: Parkraumbewirtschaftung in Österreichs Gemeinden 2010 Seite 61

4.2 Parkdauer und Parkpreise Die Regelungen betreffend die maximal zulässige Parkdauer reichen von 30 Minuten (z. B. Stockerau) bis zu 3 Stunden (z. B. Steyr). Österreichweit sind 1,5 Stunden maximal zulässige Abstelldauer am häufigsten. In den meisten Gemeinden mit Parkraumbewirtschaftung kostet das Abstellen des Fahrzeuges auf einem bewirtschafteten Parkplatz EUR 0,50 pro 30 Minuten. Mehr als EUR 0,50 für 30 Minuten Parken, nämlich EUR 0,70 pro 30 Minuten, muss beispielsweise in Wörgl (Zone 1) und EUR 0,60 pro 30 Minuten in Graz bezahlt werden. Am günstigsten kommt eine halbe Stunde Parken in Wolfsberg in Kärnten, dort beträgt die Parkgebühr EUR 0,20 pro 30 Minuten (nach 10 Minuten gratis Parken). Die Vorarlberger Gemeinden Bregenz, Bludenz und Rankweil ist ein ganztägiges Abstellen des Fahrzeuges erlaubt. In Bludenz wird für den ganzen Tag in den Zonen 2 und 4 eine Gebühr von EUR 3,00 und in der Zone 3 eine Gebühr von EUR 2,00 eingehoben. In Bregenz kostet ein Tagesticket für die Zone A (Innenstadt) EUR 5,20 und für die Zone B (Randgebiete) EUR 3,50 und in Rankweil beträgt der Tagestarif EUR 3,00. Ab 4 Stunden müssen in Fuschl am See EUR 3,30 bezahlt werden, die Parkdauer ist dann aber unbegrenzt. Allerdings gilt die Bewirtschaftung in Fuschl nur in der Zeit von Mai bis September. In der Gemeinde Leibnitz ist die erste Stunde Parken kostenlos. 4.2.1 Parkpreise in europäischen Großstädten In der Bundeshauptstadt kostet eine Stunde Abstellen eines Autos in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone seit 1. September 2007 EUR 1,20 (Ausnahme bilden dabei Gratisparkscheine für eine Parkdauer von 10 Minuten). Im Vergleich dazu sind die Kurzparkgebühren in anderen europäischen Großstädten meist höher als in Wien: Parkgebühren in ausgewählten europäischen Städten 2010 Stadt EUR/h Anmerkung München 1,00 Berlin 2,00-3,00 Paris 2,50 Zentrum Amsterdam 3,20-4,00 Zentrum Kopenhagen 0,40-3,89 Zentrum Madrid 1,00-1,80 Budapest 0,41-1,55 Quelle: Internetrecherche diverser HERRY 2010 Städte-Homepages Tabelle 47: Eine Stunde Parken - Städtevergleich Seite 62

4.2.2 Zahlungsmöglichkeiten Der für das Abstellen notwendige Parkschein ist in den meisten Gemeinden, die eine Parkraumbewirtschaftung durchführen, bei Parkscheinautomaten erhältlich. Vor allem in den niederösterreichischen Gemeinden (z. B. Krems an der Donau, St. Pölten, Waidhofen an der Ybbs etc.) besteht zusätzlich zum Kauf bei einem Parkscheinautomaten die Möglichkeit, den Kurzparkschein in einer Trafik bzw. bei Geldinstituten etc. zu erwerben. In zahlreichen Orten ist das Bezahlen der Parkgebühr auch mittels einer Magnetkarte (Quickwertkarte) möglich. Alternativ zu Parkscheinen, -uhren oder -automaten können in vielen österreichischen Städten, wie Wien, Graz, St. Pölten, Mödling, Stockerau, Wels, Gleisdorf, Gmunden, Linz, Bregenz und Bludenz, Gebühren für Kurzparkzonen auch mittels Mobiltelefon bezahlt werden. In Österreich gibt es derzeit fünf elektronische Parksystemanbieter, nämlich Handy Parken, Simpty, Mobile City, MobilZahlen Handyparken und Park&More. In den Gemeinden Innsbruck und Hall in Tirol ist es möglich, Parkgebühren in kostenpflichtigen Kurzparkzonen über eine elektronische Parkuhr abzurechnen. Das dazu erforderliche Gerät ist bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC um EUR 70,00 (Club-Mitglied) erhältlich. Die Abrechnung erfolgt über eine vorher aufgeladene Pre-paid-Card (Guthaben von EUR 50,- EUR 100,- oder EUR 150,-). Elektronische Parksysteme in Österreich: 2011 (Stand Feb. 2011) Bundesland Stadt System Abrechnungsmodus W Wien Handy Parken keine minutengenaue Abrechnung St. Pölten Handy Parken keine minutengenaue Abrechnung NÖ Mödling Handy Parken keine minutengenaue Abrechnung Stockerau Handy Parken keine minutengenaue Abrechnung Linz Simty Linz Mobile City Linz MobilZahlen Handyparken OÖ Linz Park&More Wels Handy Parken Abrechnung in 6-Min.-Schritten Gmunden Handy Parken Abrechnung in 6-Min.-Schritten Gmunden MobilZahlen Handyparken Graz Simty Graz Mobile City STMK Graz MobilZahlen Handyparken Graz Park&More Gleisdorf Handy Parken keine minutengenaue Abrechnung T Innsbruck Smart Park / elektronische Parkuhr Abrechnung in 3-Min.-Schritten Hall i.t. Smart Park / elektronische Parkuhr Abrechnung in 3-Min.-Schritten Bregenz Handy Parken Mintengenaue Abrechnung VBG Bludenz Mobile City Bludenz MobilZahlen Handyparken Quelle: ÖAMTC, http://www.oeamtc.at/, Februar 2011 HERRY 2011 Tabelle 48: Elektronische Parksysteme in Österreich 2011 Die Vorteile des elektronischen Parkscheines sind: bargeldloses Zahlen minutengenaue Abrechnung keine Suche nach dem nächsten Automaten kein anfallender Weg zum nächsten Automaten Verlängerung des Parkscheins von unterwegs Seite 63

4.2.3 Ausnahmeregelungen für Bewohner Damit eine Verbesserung der Parkraumsituation für die Wohnbevölkerung geschaffen wird, bieten viele Gemeinden, die gebührenpflichtige Kurzparkzonen betreiben, den davon betroffenen Anrainern Ausnahmeregelungen an. Die Preisunterschiede beim Kauf so genannter Bewohner-Parkpickerl sind jedoch enorm: Zahlen Anrainer in Linz EUR 46,40 pro Jahr bzw. EUR 79,80 für 2 Jahre und in Klagenfurt EUR 66,01 für ein Jahr, müssen Anrainer in Imst EUR 130,00 pro Jahr und in Wr. Neustadt schon EUR 150,20 pro Jahr bzw. EUR 258,13 für zwei Jahre bezahlen. In den bewirtschafteten Bezirken Wiens kostet eine Ausnahmegenehmigung für den jeweiligen Bezirk (1. bis 9. und 20.) EUR 196,49 pro Jahr bzw. EUR 331,49 für zwei Jahre 8. Im Bereich Stadthalle (15. Bezirk) gilt die Kurzparkzone vom 1. September bis zum 30. Juni jedes Jahres täglich zwischen 18:00 und 23:00 Uhr. Das Bewohner-Parkpickerl kostet dort EUR 122,09 pro Jahr bzw. EUR 182,69 für zwei Jahre 9. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Tarife der Bewohnerparkkarten der österreichischen Landeshauptstädte (Stand: Februar 2011) 10 : Ausnahmegenehmigung für Bewohner in den Landeshauptstädten 2010 Stadt EUR 1 Gültigkeit Eisenstadt 122,02 1 Jahr Klagenfurt 141,01 1 Jahr St. Pölten 167,20 1 Jahr Linz 93,20 1 Jahr Salzburg 40-80 2 2 Jahre Graz 126,27 1 Jahr Innsbruck 147,36 1 Jahr Bregenz 95,00 1 Jahr Wien (Bez. 1-9, 20) 196,49 1 Jahr 1 inkl. Bundes- und Verwaltungsabgaben HERRY 2011 2 straßenabh. Gebühr Quelle: Internetrecherche diversen Städte-Homepages Tabelle 49: Bewohnerparken - Städtevergleich 4.3 Parkraumbewirtschaftung in ausgewählten Städten Eine wichtige Grundlage für die Diskussion zum Thema Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung bilden Vorher-Nachher-Untersuchungen (Stellplatzerhebungen und Befragungen), die einen guten Überblick über die Veränderung der Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum geben. 8 alle Parkabgaben inkl. Verwaltungsabgaben 9 alle Parkabgaben inkl. Verwaltungsabgaben 10 Internetrecherche diverser Gemeinde-Homepages Seite 64

4.3.1 Parkraumbewirtschaftung in Wien In Wien wurden schon 1959 Kurzparkzonen im 1. Bezirk eingerichtet, jedoch bezogen sich diese nur auf einzelne Straßenabschnitte oder kleinere Bereiche. Am 1. Juli 1993 wurde erstmals eine flächendeckende Kurzparkzone im 1. Bezirk eingerichtet. 1995 folgten die Bezirke 6 bis 9, wobei in diesen Bezirken für diverse Geschäftsstraßen eine Ausnahmeregelung getroffen wurde. 1997 wurde die Parkraumbewirtschaftung auf den 4. und 5. Bezirk ausgedehnt und 1999 um den 2., 3. und 20. Bezirk erweitert. Seit 1. September 2007 wurde die Geltungsdauer der flächendeckenden Kurzparkzone in den Bezirken 1 bis 9 und 20 auf Montag bis Freitag (werktags) in der Zeit von 9 bis 22 Uhr ausgeweitet 11. Abbildung 35: Parkraumbewirtschaftung in Wien Vergleich VOR und NACH Einführung der Parkraumbewirtschaftung Auf Grund der Wohnqualitätsbeeinträchtigung der Bewohner im Bereich Stadthalle (15. Bezirk) durch Parkplatz suchende Pendler und Besucher der Stadthalle vorwiegend in den Abendstunden wurde im Zeitraum vom 1. September 2005 bis zum 30. Juni 2007 in diesem Bereich eine Kurzparkzone (in den Monaten Juli und August ist die Kurzparkzone aufgehoben), die täglich von 18:00 bis 23:00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) gilt, testweise eingeführt. Seit 1. September 2007 gilt diese Regelung unbegrenzt, wobei sich das Bewirtschaftungsgebiet aufgrund der Ergebnisse der Erhebungen und Bewohnerbefragungen in der Testphase (siehe Abbildungen 36 und 37) bis zur Johnstraße erweitert wurde. 11 Stadt Wien, Stadtentwicklung, http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/parkraumbewirtschaftung/geschichte.html, 10.02.2011 Seite 65

Abbildung 36: Parkraumbewirtschaftung in Wien-Stadthallenumgebung - Auslastung einem Tag ohne Veranstaltung in der Stadthalle Vergleich VOR und NACH (vor Ausweitung) Einführung der PRB Abbildung 37: Parkraumbewirtschaftung in Wien-Stadthallenumgebung - Auslastung einem Tag mit Veranstaltung in der Stadthalle Vergleich VOR und NACH (vor Ausweitung) Einführung der PRB Seite 66

4.3.2 Parkraumbewirtschaftung Graz In Graz gibt es Grüne Zonen welche gebührenpflichtige Parkplätze darstellen. In der Grünen Zone stehen ca. 11.600 Stellplätze zur Verfügung. Es gibt insgesamt 10 Parkzonen, in denen flächendeckend, werktags (von Montag bis Freitag von 09:00 22:00) Gebührenpflicht gilt. Das Parken in den Grünen Zonen ist an Samstagen gebührenfrei. Die Mindestgebühr (30 min Parken) beträgt EUR 0,40. Die Kosten für 1-Tages-Ticket belaufen sich auf EUR 5,- und die für ein 2-Tages-Ticket auf EUR 10,-. In den Grünen Zonen kann gegen Gebühr ohne zeitliche Beschränkung geparkt werden 12. J I H 9 A B 10 8 G 3 2 1 7 11 6 C 5 F E D Kartengrundlage: Stand: 19. März 2010 Meter 0 250 500 1.000 Karte 15: Parkraumbewirtschaftung in Graz 13 12 Stadt Graz, Parkraum Bewirtschaftung, http://www.graz.at/cms/beitrag/10065936/1357076; 10.02.2011 13 Stadt Graz, Parkraum Bewirtschaftung, http://www.graz.at/cms/beitrag/10065936/1357076; 10.02.2011 Seite 67

4.4 Park-Anlagen in Österreich 4.4.1 Parkgaragen in Österreich im Vergleich Für eine Stunde Parken in einer österreichischen Parkgarage sind durchschnittlich EUR 2,33 zu bezahlen. Am billigsten ist das Kurzparken in Garagen in Bregenz mit EUR 0,71 für eine Stunde. In Salzburg sind hingegen für dieselbe Abstelldauer EUR 6,58 zu bezahlen. Bei einem Preisvergleich des Parkgaragenangebotes in den Landeshauptstädten 14 zeigt sich, dass in Wien (EUR 134,99), Innsbruck (EUR 125,90) und Graz (EUR 110,79) die durchschnittliche Monatsmiete für Dauerparkplätze deutlich über dem österreichweiten Schnitt von rund EUR 97,- liegt. Parkgaragenpreise in ausgewählten Städten in Österreich 2010 in [Euro] 1 Stunden Kurzparken Monatsmiete für Dauerparkplätze 1 Durchschnitt in EUR B Eisenstadt 1,77 99,67 K Klagenfurt 2,15 85,56 Villach 1,00 67,67 St. Pölten 1,30 72,00 N Klosterneuburg 2,00 79,00 Wiener Neustadt 1,40 75,00 O Linz 2,36 91,83 Salzburg 1,79 88,27 S Zell am See 1,60 130,00 Badgastein 2,50 110,00 ST Graz 2,48 110,79 T Innsbruck 1,89 125,90 V Bregenz 0,71 64,50 W Wien 2,66 134,99 Österreich Gesamt 2,33 97,15 1 Preis für Dauerparken (monatlicher Sommertarif) HERRY 2010 Quelle: ÖAMTC, Parkgaragen Tabelle 50: Parkgaragenpreise in ausgewählten Städten in Österreich 2010 In Wien liegt die durchschnittliche Monatsmiete für Dauerparkplätze in Parkgaragen im 1. Bezirk (EUR 271,48) deutlich höher als in den restlichen Bezirken. In den Bezirken 2. bis 9. und 20. beträgt die durchschnittliche Monatsmiete etwa EUR 137,-, im 13. Bezirk (Wien Hietzing) liegt die Miete etwas höher (in etwa EUR 159,-) und in den übrigen Bezirken bei rund EUR 90,-. 14 ÖAMTC, Parkgaragen Seite 68

Durchschnittliche Monatsmiete für Dauerparkplätze in Parkgaragen in Wien nach Bezirken 2010 [in EUR] 300,00 271 250,00 200,00 150,00 100,00 146 143 138 100 147 148 164 143 93 79 92 159 113 120 104 103 92 94 92 85 77 135 50,00 31-1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Wien Bezirk Quelle: ÖAMTC, Parkgaragen HERRY 2010 Abbildung 38: Durchschnittliche Monatsmiete für Dauerparkplätze in Parkgaragen in Wien nach Bezirken 2010 4.4.2 Parkgaragen im internationalen Vergleich Im Vergleich zu anderen europäischen Städten liegt die durchschnittliche Parkgaragengebühr für 3-stündiges Parken in Wien (EUR 7,80) im Mittelfeld, in Venedig zahlt man für eine Parkzeit von drei Stunden deutlich mehr (EUR 10,00). Durchschnittliche Parkgaragengebühren für 3 Stunden in ausgewählten europäischen Städten 2011 in [EUR] 12,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,49 8,00 7,80 7,50 6,94 6,00 5,37 4,35 4,00 2,00 0,00 Venedig Paris Berlin München Wien Bratislava Zürich Budapest Ljubljana Quelle: diverse Städte-Homepages, Februar 2011 HERRY 2011 Abbildung 39: Durchschnittliche Parkgaragengebühren für 3 Stunden in ausgewählten europäischen Städten 2011 Seite 69

4.4.3 Park-&-Ride-Anlagen in Österreich Park-&-Ride-Anlagen fungieren als wichtige Schnittstellen zwischen motorisierten Individualverkehr und Öffentlichen Verkehr. Daher werden beispielsweise bereits an 213 Bahnhöfen in Niederösterreich kostenlose Abstellplätze für Bahnkunden angeboten. Aufgrund einer Rahmenvereinbahrung mit der ÖBB (seit 1995) übernimmt das Land Niederösterreich zwischen 35 % und 45 % an Errichtungskosten. Im Zeitraum von 1995 bis 2009 wurden rund 13.600 Pkw-Stellplätze errichtet 15. Legende: Park-&-Ride Anlage - realisiert Park-&-Ride Anlage - in Plannung Bike-&-Ride Anlage - realisiert Bike-&-Ride Anlage - in Plannung Quelle: NÖ Landesregierung, RU7, http://www.noel.gv.at/verkehr-technik/autofahren-in-noe/park-ride/park_ride_karte.wai.html, Februar 2011 Karte 16: Park-&-Ride Anlagen in Niederösterreich 2011 15 Amt der NÖ Landesregierung, RU7, NÖ Strategie Verkehr, St. Pölten 2010 Seite 70

In einigen Städten werden Kombitickets bei einer Nutzung von speziellen Park-&-Ride-Anlagen angeboten: Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH, kurz IVB genannt, bieten ein Kombinationsticket, das so genannte Park&Ride plus Bus-Ticket an, d.h. es ermöglicht das Parken in der Park-&-Ride-Anlage Olympiaworld in Kombination mit der Nutzung aller Buslinien des IVB in der Kernzone Innsbruck mit einem Ticket um EUR 8,- (bis zu 5 Personen) 16. In Salzburg werden in den beiden Park-&-Ride-Anlagen Messe, die an der Autobahnabfahrt Messe liegt, und Salzburg Süd, die an der Autobahnabfahrt Süd, Alpenstraße liegt, Kombitickets zum Preis von EUR 12,- bzw. EUR 13,- (inkludiert Parkplatzgebühr und Tages-Netzkarte für max. 5 Personen) angeboten 17. 4.4.4 Park-&-Ride Anlagen in Europa Der ADAC führte 2009, zusammen mit 19 Automobilclubs in 22 Großstädten Europas, eine Studie Park-&-Ride in Europa durch. Die Ergebnisse zeigten, dass sich in sämtlichen Städten Europas die Park-&-Ride-Anlagen deutlich voneinander unterscheiden, vor allem im Preis (mal billig, mal teuer, mal kostenlos), der Beschilderung und der Gestaltung. In einigen Hauptstädten wie Kopenhagen, Brüssel, Madrid, Lissabon und Zagreb gibt es kein Park-&-Ride-System bzw. waren die Auskünfte widersprüchlich. Rechnet man das Ticket für den ÖPNV mit ein, finden sich Wien mit EUR 6,40 und alle deutschen Städte mit EUR 5,- bis 6,50 im europäischen Mittelfeld 18. Spitzenpreise von Park-&-Ride-Anlagen im europäischen Städtevergleich 2009 in[eur] Genf Oslo Paris Stockholm Helsinki Köln Wien München Amsterdam Berlin Hamburg Rom Sheffield Budapest Luxemburg Prag Ljubljana 6,40 6,40 6,40 6,10 6,00 5,60 5,20 5,00 4,49 3,00 3,00 2,57 1,00 10,89 15,70 24,19 40,59 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 40,00 45,00 24 Stunden Parken inkl. ÖPNV-Ticket in [EUR] Quelle: ADAC-Studie 2009, Park and Ride in Europa, http://www.adac.de/infotestrat/tests/verkehrsmittel/park-ride/default.aspx, Februar 2011 HERRY 2011 Abbildung 40: Spitzenpreise von P&R-Anlagen im europäischen Städtevergleich 2009 16 IVB, http://www.ivb.at/, Februar 2011 17 http://www.salzburg.info/static/cms/salzburginfo/bdb06_anreise_verkehr/park_ride_folder.pdf, Februar 2011 18 ADAC-Studie 2009, Park and Ride in Europa, http://www.adac.de/infotestrat/tests/verkehrsmittel/park-ride/default.aspx, Februar 2011 Seite 71

4.4.5 Bike-&-Ride-Anlagen In Österreich stehen laut einer ÖBB Erhebung 342 Park-&-Ride-Anlage bzw. Bike-&-Ride-Anlagen an den Schnittstellen des Öffentlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese bieten insgesamt Platz für über 23.500 Zweiräder, davon sind über 80 % überdacht. Das Land Niederösterreich verfügt mit 142 Park-&-Ride-Anlage bzw. Bike-&-Ride-Anlage über das höchste Stellplatzangebot. Zweiradabstellangebot an den Schnittstellen des Öffentlichen Verkehrs nach Bundesländern 2009 (Stand: 12.5.2009) Zweiradabstellplätze Anzahl der Stationen (Fahrrad, Mofa, Motorrad) Bundesland mit P&R bzw. B&R insgesamt davon überdacht davon nicht überdacht Burgenland 15 521 380 141 Kärnten 21 1.213 832 381 Niederösterreich 142 12.500 10.162 2.398 Oberösterreich 60 3.166 2.872 294 Salzburg 20 1.173 1.160 13 Steiermark 44 1.938 1.729 209 Tirol 24 1.799 1.559 240 Vorarlberg 12 1.155 953 202 Wien 4 162 26 36 Österreich 342 23.687 19.673 4.014 Quelle: ÖBB HERRY 2011 Tabelle 51: Zweiradabstellangebot an den Schnittstellen des Öffentlichen Verkehrs nach Bundesländern 2009 4.4.6 Park-&-Drive-Anlagen in Österreich Park-&-Drive-Anlagen dienen als zusätzliches Angebot an Pendler. In einem Rahmenübereinkommen mit dem Bund hat beispielsweise das Land Niederösterreich seit 2007 fünf Park-&-Drive-Anlagen entlang von höherrangigen Straßen errichtet. Diese sollten zur Bildung von Fahrgemeinschaften und darüber hinaus zu einer Einsparung von Treibstoff und CO 2 dienen. Offizielle Park-&-Drive-Anlagen in Niederösterreich 2011 (Stand Februar 2011) Bereich A2/B26 Wr. Neustadt West Anzahl der Stellplätze 44 A1/L80 Haag A1/B1 Amstetten West B22/B31 Gstadt S6/B54 Seebenstein 44 109 11 80 Summe der Stellplätze 288 Quelle: Amt der Niederösterreichen Landesregierung HERRY 2011 Tabelle 52: Offizielle Park-&-Drive-Anlagen in Niederösterreich 2011 Seite 72