Änderung der Schulordnung und Schulgeldordnung der Städt. Musikschule



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Transkript:

Vorlage 2007 Nr. Bildung, Kultur, Sport, Soziale Lebenswelten Geschäftszeichen: 41-6 Imbescheid 29.10.2007 VA 07.11.2007 nö Beratung GR 14.11.2007 ö Beschluss Thema Änderung der Schulordnung und Schulgeldordnung der Städt. Musikschule Beschlussantrag [1.] Der Gemeinderat nimmt die allgemeinen Ausführungen der Verwaltung zur gegenwärtigen Problemsituation der Musikschule zur Kenntnis (siehe Anlage 1) [2.] Der Gemeinderat ändert die Schulordnung der Musikschule wie folgt: a) 2 (Wirkungsbereich der Schule): Abs. (2) erhält folgende Fassung: Die Musikschule Ostfildern unterrichtet Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Ostfildern. Auswärtige Schüler können nur aufgenommen werden, wenn sie eine allgemein bildende Schule in Ostfildern besuchen oder wenn frei werdende Unterrichtsplätze nicht mit Schülern aus Ostfildern belegt werden können. Über die Aufnahme entscheidet der Musikschulleiter. b) 4 (Ausschluss vom Unterricht): erhält folgende Fassung: Überschrift: Kündigung : In folgenden Fällen kann die Musikschule das Vertragsverhältnis kündigen: 1. Bei mehrmaligem nicht entschuldigtem Fehlen im Unterricht nach Aussprache mit dem gesetzlichen Vertreter 2. Bei ungenügenden Leistungen nach Aussprache mit dem gesetzlichen Vertreter Fristlose Kündigung ist möglich: 3. Bei Nichtbezahlung des Schulgeldes trotz Mahnung 4. Bei schweren Verfehlungen gegen die Schulordnung und/oder bei Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

- 2 - c) 6 (An- und Abmeldung der Schüler): Abs. (7) erhält folgende Fassung: Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende eines Schulhalbjahres (28./29.2. bzw. 31.8. jeden Jahres) möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle spätestens 8 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. Liegen Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts vor, die der Schüler nicht zu vertreten hat (z.b. Wegzug, gesundheitliche Gründe), kann der Schulleiter eine vorzeitige Kündigung zulassen. Synopse der Schulordnung (s. Anlage 2). [3] Der Gemeinderat ändert die Schulgeldordnung der Musikschule wie folgt: a) 2 (Schuldner) erhält folgende Fassung: Zur Zahlung des Schulgeldes sind die Unterzeichner der Anmeldung verpflichtet. Für Minderjährige kann nur der gesetzliche Vertreter eine Anmeldung vornehmen. Synopse der Schulgeldordnung (s. Anlage 3) b) 5 (Tarife) Die Anlage Schulgeldtarife wird insgesamt gemäß Anlage 3.1 dieser Vorlage geändert. Durch die Änderungen werden die einzelnen Tarife durchschnittlich um ca. 4,5% erhöht. Aschenbrandt Fachbereichsleitung Bolay Oberbürgermeister

Anlage 1 1. Allgemeine Ausführungen Die Städt. Musikschule hatte in den vergangenen Jahren einen Zuschussbedarf in der Größenordnung von ca. 680.000. Dieser soll laut Zielvorgabe der Verwaltungsführung für das Jahr 2008 um 3% (ca. 20.400,- ) reduziert werden. Der Zuschussbedarf der Städt. Musikschule stieg seit 1998 um ca. 120.000. Im gleichen Zeitraum entstanden der Musikschule Mehrbelastungen in Höhe von ca. 177.500, die diese nicht zu vertreten hatte. Sie setzen sich zusammen aus massiven Zuschusskürzungen des Landes, Tarifsteigerungen um ca. 15%, gestiegenen bzw. zusätzlichen inneren Verrechnungen (Miete für das Stadthaus etc.). Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Belegungen um 24%, nicht zuletzt durch sehr starke Nachfrage aus dem Scharnhauser Park. Dieser Entwicklung ist zu entnehmen, dass es der Musikschule gelungen ist, durch sukzessive Umstrukturierungen, u. a. verstärkten Gruppen- bzw. Kleinklassenunterricht, eine signifikante finanzielle Optimierung umzusetzen. Der Zuschussbedarf pro Schüler stieg in diesem Zeitraum trotz der genannten Mehrbelastungen nominell lediglich um 2,6%. In den kommenden Jahren ist durch die weiterhin steigende Nachfrage nach Musikschulplätzen, auch mit einer Steigerung der Schülerzahlen zu rechnen. Damit werden zusätzliche Kosten verbunden sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 2. Möglichkeiten der Abmangelreduzierung Zur Erreichung dieser Budgetvorgabe bestehen operativ zwei grundsätzliche Möglichkeiten: A. Erhöhung der Einnahmen B. Reduzierung der Ausgaben 1. Öffentliche Zuschüsse 1. Sachausgaben 2. Private Zuschüsse 2. Personalausgaben 3. Schulgelder 3. Effizienzsteigerung (organisator. Maßn.) Hierzu ist im einzelnen festzuhalten: A.1/A.2: A.3: B.1: Beeinflussung durch den Schulträger sind nur in bedingtem Maße möglich. Versuche zur Drittmittelakquise werden kontinuierlich unternommen. In der Vergangenheit wurden die Schulentgelte regelmäßig der allgemeinen Preisentwicklung angepasst, zuletzt am 01.09.2003. Die Verwaltung schlägt diese Verfahrenspraxis bis auf weiteres vor. Die Sachausgaben betragen nur etwa 7 % des Gesamtbudgets der Musikschule und werden ohnehin nach dem allgemeinen Sparsamkeitsgebot verwaltet. Wesentliche Kürzungen sind darüber hinaus nicht möglich. (Nachrichtlich: Verrechnungspositionen mit 12,5% sind nicht veränderbar).

B.2: B.3: Die Personalkosten im Haushalt der Städt. Musikschule umfassen insgesamt rund 80,4% der Gesamtausgaben. Diese sind vorerst nicht reduzierbar, da in den nächsten Jahren keine Abgänge von fest angestellten Lehrkräften zu erwarten sind. Die Effizienzsteigerung der Musikschule wurde durch Umstrukturierungsmaßnahmen in den letzten Jahren stetig weiterverfolgt. Somit bleiben als wirksame und realistische Maßnahmen der Abmangelreduzierung lediglich folgende Maßnahmen darzustellen: a) Aufnahmebeschränkungen b) Erhöhung der Musikschulentgelte Eine generelle Aufnahmebeschränkung sollte nicht erwogen werden, da zum einen den jungen Familien - insbesondere im Scharnhauser Park - ein Anrecht auf einen Ausbildungsplatz für ihre Kinder an der Musikschule eingeräumt werden sollte und darüber hinaus die Reduzierung musischer Angebote den derzeitigen Bildungsanforderungen entgegengesetzt wäre, zumal viele Schulen in diesem Bereich sehr schlecht mit Lehrkräften versorgt sind. Als zu erwägende Möglichkeit einer Steuerung erscheint eine Beschränkung für auswärtige Schüler. Die Musikschule wird derzeit von 172 auswärtigen Schülern (14,3%) besucht, davon 20 aus Denkendorf und Neuhausen, also dem Bereich des gymnasialen Schulverbandes. Die Tendenz ist rückläufig im Jahre 1998 waren es insgesamt noch 24,7% auswärtige Schüler, noch im vergangenen Schuljahr waren es 15,7%. Die Verwaltung schlägt daher vor, ab 01.03.2008 grundsätzlich keine auswärtigen Schüler mehr zuzulassen, mit Ausnahme derer, die eine Schule in Ostfildern besuchen. Weitere Ausnahmen können darüber hinaus nur dann zugelassen werden, wenn frei werdende Unterrichtsplätze nicht mit Schülern aus Ostfildern besetzt werden können. Damit wäre eine sanfte Steuerung der Nachfrage gewährleistet, parallel zum erwarteten Anstieg der Nachfragen aus Ostfildern, die dann sukzessive berücksichtigt werden können. Der Auswärtigenzuschlag soll bei 10% belassen werden, um die Entgelte für die SchülerInnen aus dem Bereich des gymnasialen Schulverbands sozialverträglich zu halten. Diese Regelung soll in der Schulordnung verankert werden. Ergänzend sind weitere Änderungen der Schul- bzw. Schulgeldordnung aus vertragsrechtlichen Gründen erforderlich. Zur Erhöhung der Musikschulentgelte soll die Anlage zur Schulgeldordnung entsprechend angepasst werden. 3. Erläuterungen zur Änderung der Schulordnung 2 Begründungen s.o. 2

4 und 6 sollen aus folgendem Grund geändert, bzw. neu eingefügt werden: Die Schulordnung enthält bisher keine Regelung, unter welchen Umständen die Musikschule das Vertragsverhältnis mit ihren Schülern / Schülerinnen kündigen kann. Es gibt zwar die Möglichkeit des Ausschlusses vom Unterricht, das Schulgeld müsste dann aber trotzdem weiter bezahlt werden. Im 4 wird dieser Mangel beseitigt und klar definiert, in welchen Fällen die Musikschule kündigen bzw. fristlos kündigen kann. Die Ergänzung in 6 regelt die Fälle, in denen der Schüler / die Schülerin eine vorzeitige Auflösung des Unterrichtsvertrags beantragen kann. 4. Erläuterungen zur Änderung der Schulgeldordnung 2 soll aus folgendem Grund geändert werden: Schuldner ist bisher nach diesem Paragraph der Schüler / die Schülerin, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter. Wenn der Schüler / die Schülerin volljährig wird, wird er / sie anstelle der Eltern Schuldner / Schuldnerin. Mahnverfahren und Vollstreckungen gegen volljährige Schüler und Schülerinnen sind in der Regel wenig aussichtsreich, weil sie oft über kein eigenes Einkommen verfügen (Studenten). Deshalb sollen die Eltern, die als Vertragspartner unterzeichnet haben, weiterhin zur Zahlung des Schulgeldes verpflichtet sein. 5. Perspektiven Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Abmangelreduzierung der Städtischen Musikschule wurde ein erster Schritt getan, um den politischen Vorgaben Rechnung zu tragen. Im offenen Findungsprozess hingegen bleibt die mittelfristige Ausrichtung der Musikschularbeit vor dem Hintergrund der sich verändernden gesellschaftlichen Anforderungen und Bedingungen. Hierzu zählen unter anderem: Die Zusammenarbeit von Musikschule und allgemein bildenden Schulen jenseits der bereits bestehenden Angebote (hier bleibt die über den FB 2 / Abt. 40 geführte Befragung der Schulleitungen abzuwarten) Die eventuelle Ausweitung des Musikschulangebotes für ältere Bürger und Bürgerinnen Die Frage nach der Breitenarbeit insgesamt (Relat. von Einzel- und Gruppenunterricht, Erschließung neuer Zielgruppen etc.) Die regionale Dimension der Kultur in Ostfildern im Allgemeinen sowie für die Musikschule im Besonderen (Überarbeitung der Kulturthesen ) 3

Alle Entwicklungen können nicht losgelöst hiervon sowie von den bestehenden Personalstrukturen und bindungen gesehen werden. Insofern erscheint es aus Sicht der Verwaltung in den kommenden beiden Jahren 2008 und 2009 notwendig, die politische Diskussion weiterzuführen und die Vorgaben zu klären, welchen Weg die Musikschule in den kommenden Jahren gehen soll. 4

Seite 1 von 4 Anlage 2 Schulordnung der Musikschule 1 Ziel des Unterrichts Ziel der musikpädagogischen Arbeit der Musikschule Ostfildern ist, bei den Schülern Freude am Musizieren zu wecken, ihnen einen ihrer Ausbildungszeit angemessenen technischen, musikalischen und stilistischen Ausbildungsstand zu vermitteln. Änderungen 1 Ziel des Unterrichts 2 Wirkungsbereich der Schule 2 Wirkungsbereich der Schule (1) Neben Ihrem eigentlichen Wirkungsbereich, dem Unterricht, strebt die Musikschule vor allem an: - eine enge Zusammenarbeit mit den Ostfilderner Kindergärten und Schulen, Mitwirkung bei der Intensivierung der dortigen musikalischen Erziehung, sowie Ergänzung des Musikunterrichts der allgemeinbildenden Schulen; - eine Zusammenarbeit mit musizierenden Gruppen und Vereinen, sowie kirchlichen Einrichtungen von Ostfildern. (2) Neben Kindern und Jugendlichen aus Ostfildern können auch Auswärtige und Erwachsene aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Musikschulleiter. (2) Die Musikschule Ostfildern unterrichtet Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Ostfildern. Auswärtige Schüler können nur aufgenommen werden, wenn sie eine allgemein bildende Schule in Ostfildern besuchen oder wenn frei werdende Unterrichtsplätze nicht mit Schülern aus Ostfildern belegt werden können. Über die Aufnahme entscheidet der Musikschulleiter. 3 Unterricht (1) Grundlagen des Unterrichtsaufbaus der Städt. Musikschule Ostfildern ist der Strukturplan und das Lehrplanwerk für Musikschulen des Verbandes deutscher Musikschulen e.v.. Danach ist der Unterricht wie folgt aufgebaut: 3 Unterricht A) Unterrichtsstufen 1. Grundstufe: Musikalische Früherziehung (Unterricht in Klassen) 2. Unterstufe: Gruppen- oder Einzelunterricht im Hauptfach 3. Mittelstufe: Einzelunterricht im Hauptfach 4. Oberstufe: Einzelunterricht im Hauptfach Die Zuweisung zu der Unter-, Mittel- oder Oberstufe erfolgt je nach Leistungsstand des Schülers. B) Unterrichtsfächer 1. Grundlagenfächer Früherziehung, Rhythmik 2. Hauptfächer a) Instrumentalfächer: Klavier, Gitarre, Blockflöte sowie sämtliche Orchesterinstrumente b) Gesang c) Ballett

Seite 2 von 4 3. Ergänzungsfächer Sing- und Instrumentalgruppen, Orchester, Kammermusik, Theorie, Gehörbildung, Rhythmik 4. Studienvorbereitende Ausbildung Änderungen sind je nach Bedarf und Möglichkeiten der Musikschule vorbehalten. (2) Die Lehrkräfte der Städt. Musikschule Ostfildern tragen entsprechend der Schulkonzeption die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Schüler. (3) Der Unterricht der Musikschule wird nach Möglichkeit dezentralisiert eingerichtet. Dies gilt insbesondere für den Unterricht der Grundstufe. (4) Die Unterrichtsstunde in Musikalischer Früherziehung, Rhythmik und Ballett dauert grundsätzlich 60 Minuten, im instrumentalen Einzelunterricht wahlweise 30 oder 45, bei entsprechender Begabung auch 60 Minuten. Die Unterrichtsdauer im instrumentalen Gruppenunterricht richtet sich nach der Anzahl der Schüler, mindestens jedoch 30 Minuten. Kombinierter Einzel- und Gruppenunterricht ist möglich. (5) Die Musikschule bemüht sich, Wünsche bezüglich Lehrkraft, Unterrichtsform und Unterrichtsort zu berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. (6) Für Unterrichtsversäumnisse haben sich die Schüler rechtzeitig vorher beim Fachlehrer oder bei der Geschäftsstelle zu entschuldigen. (7) Von den Schülern wird erwartet, dass sie an einem Ergänzungsfach teilnehmen, sowie bei öffentlichen Veranstaltungen der Musikschule mitwirken. Die Einteilung hierzu nimmt der Fachlehrer vor. (8) Die Schüler der Musikschule sind verpflichtet, ihren Leistungsstand durch Vorspiele nachzuweisen. (9) Die öffentlichen Vorspiele und Konzerte sollen in möglichst breiter Form die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Musikschule demonstrieren. (10) Zeugnisse werden nicht ausgestellt. Durch Fachlehrer werden auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen und schriftliche Beurteilungen ausgestellt. (11) Die Aufnahme in weiterführende Unterrichtsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung des Schülers der entsprechenden Stufe entspricht. Über Ausnahmen entscheidet der Musikschulleiter. (12) Die Aufsicht über die Schüler der Städt. Musikschule Ostfildern besteht nur während der Unterrichtsstunden.

Seite 3 von 4 4 Ausschluss vom Unterricht In folgenden Fällen kann ein Schüler von der Musikschule ausgeschlossen werden: 1. Bei Nichtbezahlung des Schulgeldes trotz Mahnung 2. bei schweren disziplinarischen Verfehlungen 3. bei mehrmaligem nicht entschuldigtem Fehlen im Unterricht 4. bei ungenügenden Leistungen nach Aussprache mit dem gesetzlichen Vertreter des Schülers. 4 Kündigung In folgenden Fällen kann die Musikschule das Vertragsverhältnis kündigen: 1. bei mehrmaligem nicht entschuldigtem Fehlen im Unterricht nach Aussprache mit dem gesetzlichen Vertreter 2. bei ungenügenden Leistungen nach Aussprache mit dem gesetzlichen Vertreter Fristlose Kündigung ist möglich 3. Bei Nichtbezahlung des Schulgeldes trotz Mahnung 4. bei schweren Verfehlungen gegen die Schulordnung und/oder bei Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen im Zusammenhang mit dem Vertragverhältnis. 5 Schuljahr (1) Das Schuljahr der Städt. Musikschule Ostfildern beginnt am 1.9. jeden Jahres und endet am 31.8. eines Jahres. Der Unterricht beginnt jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien. (2) Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Ostfildern gilt auch für die Städt. Musikschule Ostfildern. 6 An- und Abmeldung der Schüler (1) Das Unterrichtsverhältnis zwischen Musikschule und Schüler ist ein Vertrag, der durch die Anmeldung begründet wird. Die Anmeldung zur Musikschule ist bei der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen; sie wird durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsstelle rechtswirksam. (2) Die Anmeldung ist mindestens für ein halbes Schuljahr bindend. (3) Der zugeteilte Unterrichtsplatz ist nicht übertragbar. (4) Die jeweilige Abmeldefrist wird in der Stadtrundschau Ostfildern veröffentlicht. (5) Ein Anspruch auf Aufnahme in ein Unterrichtsfach bzw. in eine bestimmte Unterrichtsstufe besteht nicht. (6) Der Unterrichtsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein halbes Schuljahr, wenn der Schüler sich nicht gemäß Abs. (7) abmeldet. (7) Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende eines Schulhalbjahres (28./29.2. bzw. 31.8. jeden Jahres) möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle spätestens 8 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. In besonders begründeten Einzelfällen kann der Musikschulleiter eine vorzeitige Abmeldung zulassen. (8) Lehrkräfte sind nicht befugt, An- oder Abmeldungen von Schülern rechtsverbindlich entgegenzunehmen. 5 Schuljahr (1) Das Schuljahr der Städt. Musikschule Ostfildern beginnt am 1.9. jeden Jahres und endet am 31.8. eines Jahres. Der Unterricht beginnt jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien. (2) Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Ostfildern gilt auch für die Städt. Musikschule Ostfildern. 6 An- und Abmeldung der Schüler (1) Das Unterrichtsverhältnis zwischen Musikschule und Schüler ist ein Vertrag, der durch die Anmeldung begründet wird. Die Anmeldung zur Musikschule ist bei der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen; sie wird durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsstelle rechtswirksam. (2) Die Anmeldung ist mindestens für ein halbes Schuljahr bindend. (3) Der zugeteilte Unterrichtsplatz ist nicht übertragbar. (4) Die jeweilige Abmeldefrist wird in der Stadtrundschau Ostfildern veröffentlicht. (5) Ein Anspruch auf Aufnahme in ein Unterrichtsfach bzw. in eine bestimmte Unterrichtsstufe besteht nicht. (6) Der Unterrichtsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein halbes Schuljahr, wenn der Schüler sich nicht gemäß Abs. (7) abmeldet. (7) Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende eines Schulhalbjahres (28./29.2. bzw. 31.8. jeden Jahres) möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle spätestens 8 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. Liegen Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts vor, die der Schüler nicht zu vertreten hat (z.b. Wegzug, gesundheitliche Gründe) kann der Schulleiter eine vorzeitige Kündigung zulassen. (8) Lehrkräfte sind nicht befugt, An- oder Abmeldungen von Schülern rechtsverbindlich entgegenzunehmen.

Seite 4 von 4 7 Lernmittel, Instrumente (1) Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel und Instrumente werden von den Schülern grundsätzlich selbst beschafft. Hierbei soll der Fachlehrer beratend mitwirken. 7 Lernmittel, Instrumente (2) Die Musikschule stellt je nach Möglichkeit Musikinstrumente den Schülern mietweise zur Verfügung. Die Mietdauer ist in der Regel auf ein Schuljahr befristet. Sie kann auf begründeten Antrag von der Geschäftsstelle verlängert werden. Das Nähere regelt ein Mietvertrag. 8 Gesundheitsbestimmungen Schüler, die an einer im Seuchenerlass aufgeführten ansteckenden Krankheit leiden, dürfen während dieser Zeit die Musikschule nicht besuchen. 8 Gesundheitsbestimmungen 9 Schulbeirat (1) Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Schulträger kann gemäß 4 der Satzung ein Schulbeirat gebildet werden. 9 Schulbeirat (2) Der Schulbeirat besteht aus dem Musikschulleiter sowie aus Elternvertretern für die Unterrichtsfächer. Dabei ist für jedes Unterrichtsfach ein Elternvertreter zu wählen. Als Vertreter des Schulträgers gehören dem Schulbeirat der Musikschule der erste Bürgermeister und sieben Stadträte an. (3) Der Schulbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Schule zu wahren und zu pflegen 2. der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben 3. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten; 4. an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten 5. das Verständnis der Öffentlichkeit für die Musikschule zu stärken. (4) Vorsitzender des Schulbeirates ist der erste Bürgermeister. 10 Inkrafttreten Die Schulordnung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 10 Inkrafttreten Die Schulordnung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 3 Schulgeldordnung der Musikschule Änderungen 1 Schulgeldpflicht (1) Für die Teilnahme am Unterricht der Städt. Musikschule Ostfildern wird ein Entgelt (Schulgeld) gemäß den nachstehenden Bestimmungen erhoben. 1 Schulgeldpflicht (2) Für versäumte Unterrichtsstunden eines Schülers wird das Schulgeld nicht erstattet. (3) Bei längerer Krankheit eines Schülers und in sonstigen besonderen Härtefällen kann das Schulgeld auf Antrag anteilmäßig erstattet werden. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsstelle der Musikschule. (4) Fallen pro Schuljahr mehr als 2 Unterrichtsstunden aus, wird das Schulgeld ab der 3. ausgefallenen Unterrichtsstunde anteilmäßig dann erstattet, wenn den Ausfall die Schule zu vertreten hat und die Stunden nicht nachgeholt werden. Die Erstattung erfolgt nach Schuljahresende. (5) Ferien und schulfreie Tage haben auf die Berechnung des Schulgeldes keinen Einfluss. 2 Schuldner Zur Zahlung des Schulgeldes sind die Schüler, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter verpflichtet. 3 Fälligkeit (1) Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt. Die Schulgeldpflicht entsteht bei Schuljahresbeginn und ist in zwölf gleichen Beträgen zu Beginn eines jeden Monats zu bezahlen. 2 Schuldner Zur Zahlung des Schulgeldes sind die Unterzeichner der Anmeldung verpflichtet. Für Minderjährige kann nur der gesetzliche Vertreter eine Anmeldung vornehmen. 3 Fälligkeit (2) Die Rechnungsstellung erfolgt mit Eintritt in die Musikschule. (3) Das Schulgeld soll nach Möglichkeit bargeldlos durch Kontoabbuchung eingezogen werden. 4 Ermäßigungen (1) Förderpass 4 Ermäßigungen Für Schüler, deren Familien im Besitz des Förderpasses der Stadt Ostfildern sind, ermäßigt sich das Schulgeld. Die jeweiligen Ermäßigungssätze richten sich nach den jeweils gültigen Förderpassrichtlinien.

Anlage 3 5 Tarife Die Schulgeldtarife sind in einer Anlage der Schulgeldordnung festgelegt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Schulgeldordnung. 5 Tarife 6 Inkrafttreten Die Schulgeldordnung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 6 Inkrafttreten

file:///c /Dokumente und Einstellungen/Pfisterer/Lokale Einstellungen/Temporary Internet Files/OLK12/Anlage zur Schulgeldordnung 3.1.htm Übersicht zur GR-Vorlage Anlage 3/1 Anlage zur Schulgeldordnung (gültig ab 01.03.2008) Das Schulgeld ist ein Jahresentgelt. Die Schulgeldpflicht entsteht bei Schuljahresbeginn und ist in zwölf gleichen Beträgen zu Beginn eines jeden Monats zu bezahlen. Hieraus ergeben sich die folgenden monatlichen Entgelte: Kinder / Erwachsene ² Jugendliche ¹ Monatliches Monatliches Monatliches Monatliches Entgelt für Entgelt für Entgelt für Entgelt für Ostfilderner Auswärtige Ostfilderner Auswärtige ALT NEU ALT NEU ALT NEU ALT NEU Aufnahmeentgelt 12,00 12 12 12 12,00 12 12,00 12 Musikalische Früherziehung / 27,00 28 29,70 31 MuKiMu 3+4 Instrumentenkarussel 1/ Elementares Musiktheater MuKiMu 1+2/ 33,00 34 36,30 38 Instrumentenkarussell 2 / Bläservorschule Ballett 60 Min. 30,00 30 33,00 33 37,50 38 41,25 42 Ballett 75 Min. 38 42 47 52 Ballett 90 Min. 45,00 45 49,50 50 56,25 57 61,88 62 Ballett 120 Min. u. mehr 65,00 60 71,50 66 81,25 75 89,38 83 ZusatzfachChoreographie/Spitze 15,00 15 16,50 17 18,75 19 20,63 21 EINZELUNTERRICHT 30 Minuten 60,50 63 66,55 70 75,63 79 83,19 87 45 Minuten 87,00 91 95,70 100 108,75 114 119,63 126 60 Minuten 115,00 120 126,50 132 143,75 150 158,13 165 GRUPPENUNTERRICHT 2 Schüler 30 Minuten 36,00 38 39,60 42 45,00 48 49,50 53 2 Schüler 45 Minuten 54,00 57 59,40 63 67,50 72 74,25 79 3 Schüler 45 Minuten 36,00 38 39,60 42 45,00 48 49,50 53 3 Schüler 60 Minuten 54,00 57 59,40 63 67,50 72 74,25 79 Ab 4 Schüler 45 Minuten 33,00 34 36,30 38 41,25 43 45,38 47 (Blockflöte, Percussion u. a.) KOMBINATIONSUNTERRICHT (auf Anfrage) z. B. 2 er Gruppe 30 Minuten + 14-tägig 15 Minuten Einzelunterricht 4er Gruppe 45 Minuten + 1 x monatlich 15 Minuten Einzelunterricht 54,00 57 59,40 63 67,50 72 74,25 79 36,00 38 39,60 42 45,00 48 49,50 53 TAKE FIVE ( 5er Karten für Einzelstunden) auf Anfrage ZUSATZFÄCHER Musiktheorie (Gruppe) für Schüler 16,50 17 18,15 19 20,63 22 22,69 24 mit Hauptfachbelegung für externe Schüler 27,00 28 29,70 31 33,75 35 37,13 39 Studienvorbereitende Ausbildungnur nach Rücksprache mit der Schulleitung 140,00 145 154,00 160 ENSEMBLE, ORCHESTER, SPIELKREIS; KINDERCHOR frei frei frei frei Leihentgelt für Instr. 9,00/13,00/19,00/22,00 bleibt bleibt Sozialermäßigungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Richtlinien zum Förderpass Mehrfachbelegungen ³: 2. Belegungen: 20% Ermäßigung auf das Fach mit dem niedrigeren Tarif 3 Belegungen: 30% Ermäßigung 4. und weitere Belegung: 40 % Ermäßigung ¹ kindergeldberechtigt nach Einkommensteuergesetz ² ab 21 Jahre - Ausnahme: Kindergeld berechtigt nach 32 Einkommensteuergesetz ³ Zusatzfächer sind von Mehrfachermäßigungen ausgenommen, da sie bereits mit einer Ermäßigung berechnet sind. file:///c /Dokumente und Einstellungen/Pfisterer/Lokale Einstellungen/Temporary Internet Files/OLK12/Anlage zur Schulgeldordnung 3.1.htm31.10.2007 12:14:03

Anlage 4 Vergleich der wichtigsten Gebühren an den Musikschulen in der Region (Stand September 2007) Musikschule Mus. Früherz. Gruppe Gruppe 2 Einzelunterr. Einzelunterr. Aufnahme- Instrumenten- Auswärtigen- Mehrf.-/ Geschw. 60 min 2 Schüler 30 2 Schüler 45 30min 45 min. gebühr miete Zuschlag Ermäßigungen Ostfildern 27,00 36,00 54,00 60,50 87,00 12,00 9,00-22,00 10 % 20 / 30 / 40 Seit 1.3.2003 ab 1.3.2008 28,00 38,00 57,00 63,00 91,00 12,00 9,00-22,00 10 % 20 / 30 / 40 % Esslingen 20,00 (45 min.) 35,00 48,00 61,00 87,00 12,00 11,00 / 16,00 25/50/75/100 % (seit 1.4.2006) Leinfelden-Echterd. 25,00 ---- 49,90 64,00 96,00 7,00 18,00 20 50 % (Stand 1.9.2007) Nürtingen 23,00 33,00 53,00 62,00 80,00 9,00 / 13,00 bis 50 % einkommensabh. Filderstadt 21,50 (50 min) 46,00 59,00 75,00 14,00 5,00 25, 50, 100% (seit 1.4.2006, je plus 3 Mosaikstein ) Stuttgart 30,00 36,00 54,00 56,00 84,00 12,00 10,00 25,00 keine Ausw. ----------------- (seit 1.8.2006) Göppingen 21,00 42,00 53,00 79,00 8,00 15,00 25, 50, 75% (seit 27.11.2003) Kirchheim (e.v.) 30,00 (60 min) 36,00 48,00 (40 ) 72,00 108,00 12,50 / 15,00 5,00 ------------------ Köngen-Wendl. (e.v.) 31,00 (45 min) 45,00 --- 62,00 86,00 14,00 15,00 22,00 6,00 ------------------- Neuhausen (e.v) 25,50 38,00 51,00 58,00 85,00 10,00 12,00 / 15,00 25 / 30 %