Beamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst



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Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie beim: Bundesamt für Wehrverwaltung ZA 3 - Nachwuchswerbung Postfach 29 63 53019 Bonn Karriere-Hotline 0180-29 29 29 00 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) E-Mail zivileberufe@bundeswehr.org Interessante Berufe, spannende Aufgaben bei der zivilen Bundeswehrverwaltung Beamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Herausgeber und Redaktion: Bundesministerium der Verteidigung Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten Referat Personalmarketing Postfach 13 28 53003 Bonn www.bundeswehr-karriere.de Druck: Moeker Merkur Druck GmbH Niehler Gürtel 102, 50733 Köln Best.-Nr. 2195 www.bundeswehr-karriere.de Karriere mit Zukunft.

Inhaltsverzeichnis Der Arbeitsplatz Bundeswehrverwaltung Der Arbeitsplatz Bundeswehrverwaltung......................... 3 Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst........................... 4 Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst.......................... 6 Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen.................. 7 Auch das macht einen attraktiven Arbeitgeber aus: Soziale Leistungen.............................................. 8 Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich!.................... 9 Informationsmaterial...........................................10 Für Verwaltungsaufgaben der Bundeswehr ist eine von den Streitkräften unabhängige Verwaltung zuständig. Sie stellt die optimale Unterstützung der Streitkräfte im In- und Ausland sicher. Ihre Dienstleistungen umfassen die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten mit Bekleidung, Verpflegung und Material sowie beispielsweise die Betreuung von Kasernenanlagen und Übungsplätzen. In den verschiedenen Dienststellen kümmern sich die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch um Rechtsangelegenheiten, die Berufsförderung der Soldatinnen und Soldaten sowie die Zahlung von Gehältern und Versorgungsbezügen. Dies sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Aufgaben, die von der Bundeswehrverwaltung wahrgenommen werden. Die Bundeswehrverwaltung unterteilt sich in die Territoriale Wehrverwaltung, den Rüstungsbereich, die Militärseelsorge und die Rechtspflege. In diesen Bereichen sind Beamtinnen und Beamte, aber auch zivile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Berufliche Wunschziele! Hier können sie erreicht werden. In bestimmten Einrichtungen mit besonderen Gefahrenpotenzialen und in für die Landesverteidigung wichtigen Anlagen unterhält die Bundeswehr eigene Feuerwehren. Diese sind bei den Teilstreitkräften (Heer, Luftwaffe, Marine), im Sanitätsdienst und im Rüstungsbereich stationiert. Der Dienst bei den Feuerwehren der Bundeswehr ist interessant und abwechslungsreich, aber auch verantwortungsvoll und fordernd. Die Bundeswehrfeuerwehren sind mit modernsten Löschgeräten und Sonderlöschmitteln ausgerüstet, bei denen selbstverständlich auch die Gesichtspunkte des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Vielseitige Aufgabengebiete Die Aufgaben der einzelnen Feuerwehreinheiten hängen stark von deren jeweiligen Einsatzorten ab. Das Einsatzgebiet der Bundeswehrfeuerwehren umfasst die Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen, die vorbeugende Brandbekämpfung, die Gebäudebrandbekämpfung, die Wald-, Moor- und Heidebrandbekämpfung sowie die Munitions-, Flugzeug- und Schiffsbrandbekämpfung. Bei der Marine müssen sowohl Brände auf Schiffen und Booten als auch Brände in Hafenanlagen wirkungsvoll bekämpft werden. Auch der Brandschutz in den Bundeswehrliegenschaften sowie die Beobachtung und der Schutz von Munitionsverlagerungen gehören zu den Aufgaben der Bundeswehrfeuerwehren. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren ist selbstverständlich und sehr gut. Vielleicht entscheiden auch Sie sich für eine Laufbahn in der Bundeswehrverwaltung. Wir würden uns freuen! 2 www.bundeswehr-karriere.de Beamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 3

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen als Besondere Einstellungsvoraussetzungen Beamtin bzw. Beamter Neben den bereits erwähnten allgemeinen Die Einstellungsvoraussetzungen für Beamtinnen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erwarten und Beamte werden durch das Grundgesetz, das wir von Ihnen folgende Vorbildung: Bundesbeamtengesetz und die beamtenrechtlichen Laufbahnvorschriften definiert. 3 mindestens den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene In den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst Berufsausbildung* (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Abschlussprüfung als staatlich können Sie eingestellt werden, wenn Sie geprüfter Techniker) oder einen als gleichwertig 3 Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 anerkannten Bildungsstand Grundgesetz sind 3 bei einem Berufsabschluss in einem nicht förderlichen Beruf*: eine aktive mehrjährige Zugehörig- 3 bereit sind, für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland keit zu einer Freiwilligen Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr mit Abschluss der im Sinne des Grundgesetzes einzutreten 3 persönlich und fachlich für die Aufgaben Grundausbildung geeignet sind 3 die Einstellungsaltershöchstgrenze nicht überschreiten, die grundsätzlich bei der Vollendung 3 wenn Sie als Soldatin/Soldat oder ehemalige(r) oder des 32. Lebensjahres liegt Soldatin/Soldat in der Bundeswehr mindestens 3 uneingeschränkt versetzungsbereit sind. zwei Jahre in einer förderlichen Verwendungsreihe tätig waren und eine Mindestdienstzeit von vier Die Einstellungsaltershöchstgrenze wird in Jahren nachweisen können. folgenden Situationen verlängert: *Als förderliche Berufe im Sinne der Laufbahnvorschriften 3 beim Vorliegen von Betreuungszeiten, z. B. gelten Berufe, die nach dem Berufsbild geeignet sind, die Erziehungsurlaub oder häusliche Pflege eines Voraussetzung für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes (= Laufbahnausbildung) zu schaffen. Nähere Informa- Angehörigen 3 für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (mind. tionen hierzu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen zwölf Jahre): ohne Altersbegrenzung, wenn die Wehrbereichsverwaltung (s. Bewerbungsanschriften). Bewerbung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt oder Sie im Besitz eines Eingliederungs- bzw. Zulassungsscheines sind. Das Auswahlverfahren Ihre persönliche und fachliche Eignung wird vor der Einstellung in einem Auswahlverfahren geprüft. Das Auswahlverfahren besteht aus folgenden Teilen: praktischer Teil: 3 Spurtkraft (Kurzstreckenlauf) 3 Ausdauer (Langstreckenlauf) 3 Kraft (Liegestütze) 3 Gleichgewicht (Schwebebalken) schriftlicher Teil: 3 Aufsatz 3 Rechenarbeit mündlicher Teil: 3 Einzelgespräch Die Teilnahme am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens ist vom Ergebnis des praktischen Teils und der schriftlichen Arbeiten abhängig. Zusätzlich werden bei einer medizinischen Untersuchung Ihre Beamten- und Feuerwehrdiensttauglichkeit sowie die entsprechende Kraftfahrverwendungsfähigkeit festgestellt. Ausbildungsablauf 1. Ausbildungsabschnitt 2. Ausbildungsabschnitt Ausbildungszeit (etwa) 2 1/2 Monate 5 1/2 Monate Die Laufbahnausbildung Die Laufbahnausbildung ist ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst als Beamtin/Beamter auf Widerruf (Brandmeisteranwärterin/Brandmeisteranwärter). Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in fünf Abschnitte. Die Ausbildung endet im Anschluss an den fünften Ausbildungsabschnitt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehr. Die Laufbahnprüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach der Ausbildung Wenn Sie die Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel bei entsprechendem Personalbedarf als Brandmeisterin/Brandmeister zur Anstellung (Beamtin/ Beamter auf Probe, Besoldungsgruppe A 7) in die Bundeswehrverwaltung eingestellt. Ihre Beförderungs- und Aufstiegschancen Je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist die Beförderung bis zur Hauptbrandmeisterin/zum Hauptbrandmeister möglich (Besoldungsgruppe A 9). Grundsätzlich können besonders qualifizierte Beamtinnen/Beamte bereits vier Jahre nach Ende der Probezeit, bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, für den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes zugelassen werden. Inhalte und Lehrinstitut/Dienststelle a) soweit noch nicht vorhanden, Erwerb der Dienstfahrerlaubnis BE/CE b) Einweisungs- und Überprüfungsfahrt c) Einweisung bei einer Standortverwaltung Feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr 3. Ausbildungsabschnitt 6 Monate Praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden 4. Ausbildungsabschnitt 1 Monat Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule in Berlin-Grünau oder Oberammergau 5. Ausbildungsabschnitt 3 Monate Abschlusslehrgang an der zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr mit anschließender Laufbahnprüfung 4 www.bundeswehr-karriere.de Beamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 5

Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen In die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes werden zurzeit Beamtinnen/Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen, die sich bewährt haben, ein Aufstiegsverfahren durchlaufen und die dafür vorgesehene Ausbildung absolviert haben. In Zukunft wird es darüber hinaus auch die Möglichkeit geben, sich direkt für den gehobenen Dienst zu bewerben. In den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst können Sie eingestellt werden, wenn Sie 3 Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind 3 aufgrund Ihrer charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet erscheinen 3 uneingeschränkt gesundheitlich geeignet sind 3 über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in einem förderlichen Studienfach (z. B. Bauingenieur, Architektur, Maschinenbau, Chemie u. Ä.) verfügen oder 3 über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium und eine aktive mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr mit Abschluss der Grundausbildung verfügen oder 3 als Soldatin/Soldat oder ehemalige(r) Soldatin/Soldat in der Bundeswehr mindestens zwei Jahre in einer förderlichen Verwendungsreihe tätig waren und eine Mindestdienstzeit von vier Jahren nachweisen können 3 bei der Einstellung das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Altershöchstgrenze gilt nicht für ehemalige Soldatinnen/Soldaten auf Zeit ab zwölf Jahren Dienstzeit. Feste Einstellungstermine für diese Laufbahn gibt es derzeit nicht. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert. Die Ausbildung dauert 24 Monate und findet an der zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr in Stetten am kalten Markt (Grundausbildung), an Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren sowie kommunalen Feuerwehren (Einsatzdienst) und an einer Landesfeuerwehrschule (Laufbahnlehrgang) statt. Einsatzkräfte bei der Schiffsbrandbekämpfung Maschinist eines Löschfahrzeuges Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge. Diese bestehen aus dem Anwärtergrundbe- wie von allen öffentlichen Arbeitgebern direkt Kindergeld wird von der Bundeswehrverwaltung trag, der Feuerwehrzulage (nach einem Jahr Dienstzeit) und ggf. dem Familienzuschlag. steuergesetzes. gezahlt gemäß den Vorschriften des Einkommen- Nach der Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Probe erhalten Sie Dienstbezüge. Die Besoldung Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und Versorgungsansprüche ergeben sich aus dem sind von Ihnen als Beamtin bzw. Beamter nicht zu Bundesbesoldungsgesetz bzw. dem Beamtenversorgungsgesetz. Sie Anspruch auf Versorgungsbezüge (Pension). entrichten. Nach Beendigung Ihrer Dienstzeit haben Die Höhe richtet sich nach den zuletzt erhaltenen Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden in Dienstbezügen. Auch der Familienzuschlag wird Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils bezahlt weiterhin gezahlt. und sind einkommensabhängig. Die Höhe von Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) richtet sich nach dem Bundessonderzahlungsgesetz. 6 www.bundeswehr-karriere.de Beamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 7

Auch das macht einen attraktiven Arbeitgeber aus: Soziale Leistungen Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich! Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte unter Angabe des von Ihnen gewünschten Einstellungstermins folgende Unterlagen bei: Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die für Ihren Wohnsitz bzw. für Ihren gewünschten Dienstort zuständige Wehrbereichsverwaltung. Flugplatzfeuerwehr bei der Luftfahrzeugbrandbekämpfung Ausrüstung eines Rettungstruppführers zur Rettung von Luftfahrzeugbesatzungen 3 tabellarischen Lebenslauf 3 Passfoto neueren Datums, versehen mit dem vollständigen Namen auf der Rückseite 3 Kopie des letzten Schulzeugnisses oder des Nachweises eines gleichwertigen Bildungsstandes 3 Kopie des Gesellen-, Facharbeiter- oder Meisterbriefes 3 Kopie des Berufsschulzeugnisses 3 Kopien von Nachweisen der bisherigen Tätigkeiten seit Schulentlassung 3 ggf. Nachweis eines erfolgreich absolvierten Hochschulstudiums (nur gehobener feuerwehrtechnischer Dienst). Wenn Sie in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen wohnen und sich bewerben möchten: Wehrbereichsverwaltung Nord Hans-Böckler-Allee 16 30173 Hannover Tel.: (0511) 284-0 E-Mail: WBVNordDezernatI4@bundeswehr.org Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland wohnen und sich bewerben möchten: Urlaub Der Urlaub wird entsprechend der Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst gewährt. Die Urlaubsdauer beträgt je nach Alter zwischen 26 und 30 Arbeitstagen. Beihilfe im Krankheitsfall für Beamtinnen und Beamte Als Beamtin bzw. Beamter sind Sie von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreit. Sie haben Anspruch auf Versorgung, Unfallfürsorge und Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen. Der Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung ist jedoch ratsam, da je nach Familienstand nur ein Teil der Kosten durch die Beihilfe ersetzt wird (50 80 %). Sozialdienst der Bundeswehr Im Rahmen der Fürsorge des Dienstherrn steht allen Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien der Sozialdienst der Bundeswehr für vielfältige Hilfeleistungen bei der Bewältigung sozialer Probleme zur Verfügung. Er gliedert sich in die beiden Teilgebiete Sozialberatung und Sozialarbeit. Sozialberater/-innen erteilen Auskünfte zu allen Ansprüchen auf staatliche Versorgungsleistungen und zu notwendigen Maßnahmen privater Vorsorge. Sie geben auch praktische Hilfestellung bei den erforderlichen Anträgen (z. B. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Versorgung). Sozialarbeiter/-innen helfen in familiären Notlagen oder anderen kritischen persönlichen Situationen. Außerdem benötigen wir: 3 von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten eine Kopie des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach 10 (4) Soldatenversorgungsgesetz 3 ggf. einen Nachweis über eine aktive mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr mit Abschluss der Grundausbildung. Hinweis: Abschriften und Kopien sind nur amtlich beglaubigt gültig. Sie können sich Ihre Bewerbungsunterlagen bei jeder Bundeswehrdienststelle kostenlos beglaubigen lassen. Termine Einstellungstermin Bewerbungsschlusstermin Einstellungstermin Bewerbungsschlusstermin mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst 2. Mai 31. Juli des Vorjahres 2. November 31. Januar des Einstellungsjahres Wehrbereichsverwaltung West Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Tel.: (0211) 959-0 E-Mail: WBVWestDezernatI4@bundeswehr.org Wenn Sie in Baden-Württemberg oder Bayern wohnen und sich bewerben möchten: Wehrbereichsverwaltung Süd Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Tel.: (0711) 2540-0 E-Mail: WBVSuedDezernatI4@bundeswehr.org Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen wohnen und sich bewerben möchten: Wehrbereichsverwaltung Ost Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg Tel.: (03341) 58-0 E-Mail: WBVOstDezernatI4@bundeswehr.org 8 www.bundeswehr-karriere.de Beamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 9

Informationsmaterial Für Ihre Notizen: Weitere Informationen erhalten Sie bei den oben angegebenen Dienststellen oder über das Bundesamt für Wehrverwaltung - Referat ZA 3 / Team Nachwuchswerbung - Telefon: (0228) 947-2666 Karriere-Hotline: 0180-29 29 29 00 E-Mail: zivileberufe@bundeswehr.org Internet: www.bundeswehr-karriere.de 10 www.bundeswehr-karriere.de Beamtin/Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 11