EU-Strukturfondsförderung 2014 2020 EFRE-Maßnahmen für Nachhaltige Stadtentwicklung Christian Weßling Referat Städtebau- und EU- Förderung
Förderperiode 2014-2020 Sachsen bisher: Konvergenz- bzw. Phasing-Out-Region Sachsen ab 2014: Übergangsregion BIP: eindeutig über 75 %
Veränderungen Bisherige Regelung in FP 2007-2013 Vorgesehene Regelung in FP 2014-2020 Interventionssatz 75 % EU-Mittel Dresden/Chemnitz: 75 % EU-Mittel Leipzig: 60% EU-Mittel (Leipzig bei BIP > 90 % EU 27: 50 % EU-Mittel) Aufteilung EFRE / ESF 78 % zu 22 % Dresden/Chemnitz und Leipzig: 60 % zu 40 % (Leipzig bei BIP > 90 % EU 27): 48 % zu 52 % Zweckbindung der Mittel 60 % der EU-Mittel auf Ziele der Lissabon- Strategie (ohne Sanktionen) EFRE: Quotierung von 60 % (DD, C) bzw. 80 % (L) der Mittel auf drei thematische Ziele Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Verringerung der CO2- Emmissionen in der Wirtschaft ESF: Konzentration von 70 % (DD, C) bzw. 80 % auf vier Investitionsprioritäten Konzentration von 20 % für soziale Eingliederung und Bekämpfung der Armut
Finanzvolumen EU-Mittelverteilung 2007-2013 in Sachsen EFRE: 3.091 Mio. 2.409,6 Mio. für Dresden/Chemnitz 681,6 Mio. für Leipzig ESF: 872 Mio. Evtl. EU-Mittelverteilung 2014-2020 in Sachsen EFRE: 1.404 Mio. 1.236 Mio. für Dresden/Chemnitz 168 Mio. für Leipzig ESF: 1.006 Mio. 4
Die fünf EU-Kernziele für das Jahr 2020 1. Beschäftigung 75 % der 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen. 2. Forschung und Entwicklung sowie Innovation 3 % des BIP der EU sollen für FuE und Innovation aufgewendet werden (öffentliche und private Investitionen). 3. Klimawandel und Energie Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % (oder sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990; Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %; Steigerung der Energieeffizienz um 20 %. 4. Bildung Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10 %; Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %. 5. Armut und soziale Ausgrenzung Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden
Konzentration 11 thematische Ziele: 1. Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation 2. Verbesserung des Zugangs sowie der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien 3. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU 4. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft 5. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements 6. Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen 7. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen 8. Förderung von Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität 9. Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut 10.Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur 11.Verbesserung der institutionellen Kapazitäten 6
EFRE-Rahmenbedingungen Für Übergangsregionen sind 3 Ziele im EFRE verpflichtend: 3 Quotierte oder Muss - Ziele: Ziel 1: Stärkung von Forschung und Innovation Ziel 3: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Ziel 4: Verringerung der CO 2 -Emissionen Sachsen wird darüber hinaus weitere Ziele fördern: Ziel 5: Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements Ziel 6: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen Ziel 7: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen 7
Integrierte Stadtentwicklung Art. 99 Allge. VO und Art. 7 EFRE-VO: Integrierte Territoriale Investitionen (ITI) EU-Kommission verlangt: Nachhaltige Stadtentwicklung setzt ein Bündel von integrierten Maßnahmen in einer Gebietskulisse voraus Verschiedene Maßnahmen müssen aus verschiedenen thematischen Zielen und Prioritäten finanziert werden Fazit: Kommunen müssen integrierte Konzepte unter Einbindung der lokalen Akteure erarbeiten 8
Stadtentwicklung Untersetzbar für Stadtentwicklung aus dem EFRE Ziel 1: Stärkung von Forschung und Innovation Ziel 3: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Ziel 4: Verringerung der CO 2 -Emissionen Ziel 5: Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements Ziel 6: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen Ziel 7: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen 9
Integrierte Konzepte Ziel 4: Verringerung des CO 2 -Emissionen - Energetische Sanierung von kommunalen Gemeinbedarfs und Folgeeinrichtungen - Herstellung energieeffizienter technischer Infrastrukturen im Stadtquartier (Wärme-/ Stromversorgung, BHKW, Nahwärmenetze) - Implementierung erneuerbarer Energien im Stadtquartier (Geothermie, Solar, Windkraft) 10
Integrierte Konzepte Ziel 3: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU - Unterstützung der lokalen Wirtschaft - Neuansiedlung von Klein- und Kleinstunternehmern (z. B. Kreativwirtschaft, Gründerinitiativen, Dienstleister) - Investitionen in Kleinunternehmer (Sanierung von Geschäftsgebäuden oder -räumen; Ausstattung) 11
Integrierte Konzepte Ziel 6: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen - Maßnahmen zur umfassenden Herstellung grüner Infrastruktur d.h. Grünanlagen, Grünzüge, Frischluftschneisen, Gewässeranlage/-renaturierung - Wohnumfeldmaßnahmen 12
Integrierte Konzepte Ziel 7: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr - Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und beruhigung (z. B. Reduzierung von Luft- und Lärmbelastung) - Maßnahmen zur intelligenten Verkehrsführung (z. B. Grüne Welle, Kreisverkehre) - Verbesserung des Fußgänger- und Radverkehrs - Einführung innovativer umweltschonender Mobilitätsformen und -konzepte 13
ESF-Förderung in der Stadtentwicklung EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 Der ESF ist das wichtigste beschäftigungspolitische Förderinstrument der EU. Sein Hauptanliegen besteht darin, Beschäftigung und Bildung zu fördern, ab 2014 insbesondere - Qualität und Produktivität der Arbeitswelt - Mobilität der Arbeitskräfte - allgemeine und berufliche Bildungsmaßnahmen - soziale Eingliederung. => Der ESF unterstützt nicht-investive Projekte ( investiert in Menschen ). STAATSMINISTERIUM DES INNERN 14
ESF-Förderung in der Stadtentwicklung EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 Thematische Vorgaben der EU für den ESF: Thematische Ziele ESF Förderung von Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität Beschäftigung Investitionen in Bildung, Kompetenzen, lebenslanges Lernen Bildung Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung soziale Integration STAATSMINISTERIUM DES INNERN 15
ESF-Förderung in der Stadtentwicklung EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 Thematische Vorgaben der EU für den ESF: Thematische Ziele ESF Förderung von Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität Voraussichtliche Prioritäten in Sachsen Selbständigkeit / Unternehmertum / Existenzgründungen Anpassung der Arbeitskräfte / Unternehmen an d. Wandel Investitionen in Bildung, Kompetenzen, lebenslanges Lernen Verringerung Schulabbrecher / hochwertige Früherziehung Lebenslanges Lernen / Kompetenzen der Arbeitskräfte / Arbeitsmarktrelevanz der allg. / berufl. Bildung Verbesserung der Hochschulen / Zahl der Studierenden Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung Aktive Eingliederung STAATSMINISTERIUM DES INNERN 16
ESF-Förderung in der Stadtentwicklung EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 Mögliche Förderinhalte für die Stadtentwicklung: Selbständigkeit / Unternehmertum / Existenzgründungen bietet Fördermöglichkeiten für lokale Wirtschaftsentwicklung, z. B. in Stadtteilzentren, Geschäftsstraßen, für Klein- / Kleinstunternehmen, Gründer, Kreativwirtschaft im Stadtteil zum Beispiel: - Stadtteilmanager Wirtschaft - Standortmarketing - Standortinitiativen - Unternehmernetzwerke -> Kombination mit EFRE Schwerpunkt KMU-Förderung möglich (z. B. Standortkonzepte, bauliche Investitionen, Geschäftsumfeld) STAATSMINISTERIUM DES INNERN 17
ESF-Förderung in der Stadtentwicklung EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 Mögliche Förderinhalte für die Stadtentwicklung: Verringerung Schulabbrecherquote / hochwertige Früherziehung bietet Fördermöglichkeiten für informelle Bildungsangebote (außerhalb Kita / Schule) für Kinder und Jugendliche im Stadtteil zum Beispiel: - frühkindliche Angebote (0-3 Jahre) - Freizeitangebote im Kreativ-, Natur-/Umwelt-, Sportbereich u. ä. - spezielle Angebote für benachteiligte Kinder / Jugendliche, z. B. Lernhilfe, Vermittlung von Alltagsfähigkeiten - Familienangebote für benachteiligte Familien, Alleinerziehende -> Bildung im Sinne umfassender Persönlichkeitsentwicklung STAATSMINISTERIUM DES INNERN 18
ESF-Förderung in der Stadtentwicklung EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 Mögliche Förderinhalte für die Stadtentwicklung: Lebenslanges Lernen / Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte und der Arbeitsmarktrelevanz der allg. / berufl. Bildung bietet Fördermöglichkeiten für Erwachsenenbildung außerhalb beruflicher/betrieblicher Bildung im Sinne lebenslangen Lernens im Stadtteil zum Beispiel: - Angebote für Bürgerbildung zur Verbesserung von Querschnittskompetenzen (z. B. Sprache, IT, Umweltverhalten, Sozialkompetenzen u. ä.) - niedrigschwellige Bildungsangebote für benachteiligte Bewohner (z. B. für Migranten, Alleinerziehende, Einkommensschwache) - Weiterbildung im Ehrenamt Kommune als Ausbildungsort - Studenten beschäftigen sich mit kommunalen Problemstellungen (z. B. im Energie-, Sozialbereich) -> Hochschulkooper. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 19
ESF-Förderung in der Stadtentwicklung EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 Mögliche Förderinhalte für die Stadtentwicklung: Aktive Eingliederung bietet Möglichkeiten zur Förderung von sozialer und wirtschaftlicher Teilhabe insbesondere benachteiligter Bewohnergruppen im Stadtteil zum Beispiel: - Nachbarschafts-, Betreuungs- / Patenschaftsprojekte, z. B. für Kinder, Alleinerziehende, Einkommensschwache, Migranten - andere Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, die der sozialen Integration, z. B. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen - Stadtteilmanager Soziales / Bildung -> Ziel ist immer, die Situation und Fähigkeiten benachteiligter Gruppen zu bessern, so dass diese besser/wieder am Arbeitsleben teilhaben können STAATSMINISTERIUM DES INNERN 20
Weiteres Vorgehen Dezember 2012: EFRE OP Entwurf an die EU-Kommission Januar Dezember 2013: Verhandlungen mit Kommission Januar/Februar 2013: April 2013: Oktober 2013: Konkretisierung der Fördergegenstände im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung mit interessierten Kommunen Entwurf einer VwV/Förderrichtlinie Erlass der VwV/Förderrichtlinie
Zusammenfassung Gebietskulisse Integrierter Ansatz keine Einzelprojektförderung Schwerpunktsetzung bei den thematischen Zielen der Europäischen Kommission Einbindung der lokalen Akteure Aufruf durch das SMI - Wettbewerb
Wer ein Ziel will, darf den Weg nicht scheuen, er sei glatt oder rau. Theodor Fontane