Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering halten 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Ermittlung der Gefährdungen und Ableiten von Maßnahmen Seite 2
Rechtliche Grundlagen ArbStättV Infrastruktur 3a Arbeitsstätten vorschriftsmäßig betrieben werden nach den gegebenen Regeln und Erkenntnissen BetrSichV Arbeitsmittel 10 (1) sicherzustellen, dass Arbeitsmittel, vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. (2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel überprüfen und erproben zu lassen BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung 2. in bestimmten Zeitabständen. Seite 3
Rechtliche Grundlagen - Prüffristen ArbStättV Infrastruktur keine konkreten Angaben von Prüffristen ( Stand der Technik, Gefährdungsbeurteilung )! BetrSichV Arbeitsmittel 10 entsprechend Gefährdungsbeurteilung BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5 vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Seite 4
Regeln und Informationen zu WAS und WER ArbStättV Infrastruktur BetrSichV Arbeitsmittel BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel keine konkreten Vorgaben TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen 5 und Durchführungsanweisungen zu 5 DGUV-I 5090, 5190, XXXX Organisation und Praxistipps Seite 5
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen 4 Durchführung der Prüfung Anlage: Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel Seite 6
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Seite 7
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Seite 8
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Abs. 3.5.2 Beispiel: elektrische Arbeitsmittel Bisher bewährte Prüffrist für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel: soweit erforderlich, jedoch mindestens jährlich. Seite 9
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Abs. 3.5.2 Beispiel: elektrische Arbeitsmittel Bisher bewährte Prüffrist für ortsfeste elektrische Arbeitsmittel: soweit erforderlich, jedoch mindestens alle 4 Jahre. Seite 10
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Tabelle 2 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen Grundsätzlich müssen kraftbetriebene Arbeitsmittel in angemessenen Zeitabständen durch eine befähigte Person geprüft werden. Bewährt hat sich ein jährlicher Abstand, Der empfohlene Prüfumfang der technischen Prüfung umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel. Hiervon abweichende oder konkretisierende Empfehlungen und Empfehlungen für weitere Arbeitsmittel sind: Seite 11
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Auszug aus Tabelle 2 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen Seite 12
TRBS 1203 Befähigte Personen Seite 13
TRBS 1203 Befähigte Personen Befähigte Person Elektrische Gefährdung Berufsausbildung Berufserfahrung Zeitnahe berufliche Tätigkeit elektrotechnische Berufsausbildung (z. B. Elektroniker der Fachrichtungen, Informationselektroniker, sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen) oder abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehene Prüfaufgabe ausreichende Elektrotechnische Qualifikation (Abschnitt 3.3) mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen (Abschnitt 3.3) aktualisiert Kenntnisse zur Elektrotechnik, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch; geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten können z. B. sein: - Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten - Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Industrie, z. B. in Laboratorien, an Prüfplätzen - Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter Leitung und Aufsicht einer befähigten Person. (Abschnitt 3.3) Seite 14
Durchführungsanweisung zu BGV A3 5 Tabelle 1A Seite 15
Durchführungsanweisung zu BGV A3 5 Tabelle 1B Seite 16
Information 5190 - Organisation Seite 17
Information 5090 für den Prüfer Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Durchführung der Prüfung 4 Prüffristen 5 Mess- und Prüfgeräte 6 Gefahren, Prüfplatz, Prüfzubehör 7 Ergänzende Hinweise zu speziellen Betriebsmitteln 8 Betriebsmittelauswahl nach Einsatzbereichen 9 Auswahl geeigneter Anschlussleitungen 10 Prüfprotokolle, Muster Anhang Seite 18
Beispiele aus Information 5090 3.2 Schutzklassen 5.2 Merkmale und Auswahlkriterien für Prüfgeräte Seite 19
Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel - Fachwissen für den Prüfer - 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Durchführung der Prüfung Besichtigen /Messen/Erproben/Dokumentieren 4 Prüffristen 5 Mess- und Prüfgeräte 6 Gefahren, Prüfplatz, Prüfzubehör 7 Ergänzende Hinweise zu speziellen Betriebsmitteln Anhang - Checkliste Bestandsaufnahme - z. B. E-Check-Formular,. Seite 20
Leiter Fachgebiet Elektrische Gefährdungen Tel.: 0221 / 3778-6173/-6178 pechoc.wolfgang@bgetem.de Seite 21