TECHNISCHER BERICHT TECHNICAL REPORT RAPPORT TECHNIQUE CEN ISO/TR 16178 September 2012 ICS 61.060 Ersatz für CEN ISO/TR 16178:2010 Deutsche Fassung Schuhe - Möglicherweise in Schuhen und Schuhbestandteilen vorhandene kritische Substanzen (ISO/TR 16178:2012) Footwear - Critical substances potentially present in footwear and footwear components (ISO/TR 16178:2012) Chaussures - Substances critiques potentiellement présentes dans la chaussure et les composants de chaussures (ISO/TR 16178:2012) Dieser Technische Bericht (TR) wurde vom CEN am 30. Juli 2012 als eine künftige Norm zur vorläufigen Anwendung angenommen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel 2012 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. CEN ISO/TR 16178:2012 D
Vorwort Dieses Dokument (CEN ISO/TR 16178:2012) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 309 Schuhe, dessen Sekretariat vom AENOR gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 216 Footwear erarbeitet. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Dieses Dokument ersetzt CEN/TR 16178:2010. 2
Inhalt Seite Vorwort... 2 1 Anwendungsbereich... 4 2 Begriffe... 4 3 Vorhandensein von Chemikalien in Schuhwerkstoffen... 5 Anhang A (informativ) In der Schuhindustrie verwendete Materialien... 11 Anhang B (informativ) Kritische Substanzen, die möglicherweise in Schuhen oder Schuhbestandteilen enthalten sind... 18 Literaturhinweise... 47 3
1 Anwendungsbereich Der vorliegende Technische Bericht stellt eine Liste kritischer chemischer Substanzen auf, die möglicherweise in Schuhen oder Schuhbestandteilen enthalten sind. Dieser Technische Bericht beschreibt die kritischen chemischen Substanzen, deren potenzielles Risiko, die Materialien, in denen sie enthalten sein können, und das oder die Prüfverfahren, die zur quantitativen Bestimmung dieser Substanzen angewendet werden können. Nicht enthalten sind Anforderungen; es liegt in der Verantwortung jedes Anwenders dieses Technischen Berichts, seine eigenen Anforderungen festzulegen, z. B. eine bestimmte Konzentration, Nachweisgrenze oder Quantifizierungsgrenze. Die vorgeschlagenen Prüfverfahren entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Für einige Substanzen ist kein Prüfverfahren enthalten, da es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Technischen Berichts kein normatives Prüfverfahren gab. Es ist beabsichtigt, mögliche neue Prüfverfahren in einer überarbeiteten Fassung dieses Technischen Berichts aufzunehmen. Dieser Technische Bericht gilt für jede Art von Schuhen und Schuhmaterialien. 2 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 2.1 Allergen Substanz, die eine allergische Reaktion hervorrufen kann 2.2 Allergie immunologisch bedingtes Ansprechen auf bestimmte spezifische Substanzen 1 Diese bestimmten Substanzen sind Allergene. 2 Eine Typ-1-Allergie (Allergie der Atemwege) wird durch IgE-Antikörper bewirkt und kann sich in Asthma, Rhinitis und Urtikaria äußern. 3 Eine Typ-4-Allergie (Allergie der Haut) wird von T-Zellen (oder deren Aktivierung) ausgelöst und kann Dermatitis hervorrufen. 2.3 Nachweisgrenze Wert, ab dem die Substanz als nachweisbar betrachtet wird Dies bedeutet, dass das mit der Substanz verbundene Signal dreimal größer als das Hintergrundrauschsignal ist. Die Nachweisgrenze wird durch das Laboratorium für jede Substanz experimentell ermittelt. 2.4 Quantifizierungsgrenze Wert, ab dem die Substanz als messbar betrachtet wird Dies ist der Wert, bei dem die Messunsicherheit gleich 50 % des bestimmten Wertes ist. 2.5 Nichtvorhandensein einer Chemikalie Stadium in dem eine Chemikalie nicht in einem Material, wo das Prüfverfahren sie nicht nachweisen kann, enthalten ist Die Menge der Chemikalie ist kleiner als die Nachweisgrenze des Prüfverfahrens. 4
2.6 kritische Substanz chemische Substanz, die in Schuhen und Schuhbestandteilen gefunden werden kann und aufgrund ihrer chemischen Reaktivität eine Auswirkung auf den Träger und/oder einen Umwelteinfluss haben kann 1 Die von kritischen Substanzen hervorgerufenen Auswirkungen variieren. Sie können karzinogene oder mutagene Auswirkungen, Allergien, Reaktionen auf Giftstoffe usw. sein. 2 Die Gesetzgebung kann sich ändern; dieser Technische Bericht gibt die Informationen wieder, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zur Verfügung standen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Technischen Berichts, sicherzustellen, dass keine Änderungen vorliegen. 2.6.1 kritische Substanz der Kategorie 1 Substanzen, für die eine gefährliche Auswirkung auf den Träger nachgewiesen wurde Diese Substanzen unterliegen Einschränkungen durch die Gesetzgebung auf Europäischer Ebene. 2.6.2 kritische Substanz der Kategorie 2 Substanzen mit einer gefährlichen Auswirkung auf den Träger Diese Substanzen unterliegen in einigen Ländern Einschränkungen durch die Gesetzgebung auf nationaler Ebene. 2.6.3 kritische Substanz der Kategorie 3 Substanzen mit Umwelteinfluss Diese Substanzen werden im EU-Umweltzeichen (en.: European Ecolabel) erwähnt. 2.6.4 kritische Substanz der Kategorie 4 Substanzen, für die ein dringender Verdacht auf eine Auswirkung auf den Träger besteht Diese Substanzen unterliegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Technischen Berichts möglicherweise keinen Einschränkungen durch die Gesetzgebung. 2.6.5 kritische Substanz der Kategorie 5 Substanzen, für die der Verdacht auf eine Auswirkung auf den Träger besteht Diese Substanzen unterliegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Technischen Berichts möglicherweise keinen Einschränkungen durch die Gesetzgebung. 3 Vorhandensein von Chemikalien in Schuhwerkstoffen In Schuhwerkstoffen sind eine Reihe von Chemikalien vorhanden. Tabelle 1 gibt an: a) Werkstoffe, in denen sie vermeintlich vorkommen (für Informationen siehe Anhang A); b) die Liste der kritischen Chemikalien (für Informationen siehe Anhang B); c) Prüfverfahren, die zum Nachweisen und quantitativen Bestimmung dieser Chemikalien angewendet werden können; d) das zugehörige potenzielle Risiko, beurteilt durch Anwendung der Skala für die Kategorien kritischer Substanzen (siehe 2.6). 5
Bei Verbundwerkstoffen sollten die Prüfungen auf die Gesamtkomponente angewendet werden. BEISPIEL 1 Beschichtetes Textil (Baumwolle plus PVC-Beschichtung): eine Prüfung an PVC und eine Prüfung an den Zellulose-Naturfasern sollten vorgenommen werden. BEISPIEL 2 Mischtextil (PES + Baumwolle): Eine Prüfung am Zellulose-Naturfasertextil und eine Prüfung am PES-Textil sollten vorgenommen werden. 6