Naturgeburtstage für NABU-Gruppen vor Ort Die am häufigsten gestellten Fragen Mit dem Naturgeburtstag sollen vor allem Kinder im Alter von 4-12 Jahren und deren Eltern angesprochen werden. Die Eltern werden entlastet und angeregt, Naturthemen stärker in die Erziehung ihrer Kinder mit einfließen zu lassen. Zugleich wird dem Geburtstagskind und seinen Gästen die Möglichkeit gegeben, mit Spiel und Spaß die Natur für sich zu entdecken und den Geburtstag zu einem einmaligen Ereignis zu machen. Der Naturgeburtstag ist auch eine Alternative zu den mit immer größerem Aufwand veranstalteten Kindergeburtstagen unserer heutigen Konsumgesellschaft und verdeutlicht, dass die Natur vor der eigenen Haustür erlebenswert ist. Er ist eine pädagogisch sinnvolle, mit Erlebnisspielen gespickte Naturbegegnung und soll Lust auf mehr Natur in der eigenen Freizeitgestaltung wecken. Ein Naturgeburtstag bietet in idealer Weise die Möglichkeit, Kinder über Spaß und Spiel auf Phänomene und Beziehungen in der Natur hinzuweisen und für die Belange der Natur und Umwelt zu sensibilisieren. Der Vorteil für den Teamer ist, dass das Projekt nicht so zeitaufwändig ist, wie z.b regelmäßig eine Kindergruppe zu leiten. Der Teamer kann sich mit der Familie auf einen gemeinsamen Termin einigen und muss sich nicht auf eine regelmäßige Verpflichtung einlassen. Wie kann Ihre NABU-Gruppe ins Projekt Naturgeburtstag einsteigen? Der Einstieg ins Projekt Naturgeburtstag kann für Ihre NABU-Gruppe ganz einfach sein. Bedingung dafür ist, dass Sie eine interessierte Person in der Gruppe haben, die Spaß an der Arbeit mit Kindern und in der Natur hat und sich vorstellen kann, die Naturgeburtstage zu veranstalten. Die NAJU bietet regelmäßig Wochenend-Seminare an, bei denen diese Person dann die praktischen Grundlagen der Naturpädagogik kennenlernen und ausprobieren kann. Termine und Anmeldemöglichkeiten findet man hier: http://www.naju-bw.de/fortbildungen/naju_seminare.php Vielleicht hat diese Person auch sogar schon Erfahrung in der Umweltbildung mit Kindern, dann muss sie das Seminar nicht unbedingt besuchen. Sie kann sich auch einfach die Konzepte ansehen, die der NABU für Interessierte ins Verbandsnetz gestellt hat und sich bei uns als Naturgeburtstags-Teamer anmelden. (Sonja Lehmann, Tel.: 0711 966 72 29, Sonja.Lehmann@NABU-BW.de) Vermittlung von Naturgeburtstagen Die Homepage des NABU steht den Teamern als kostenlose Werbeplattform zur Verfügung. Sie können dort ihre Kontaktinformationen veröffentlichen. Die Eltern wenden sich dann direkt an einen Teamer aus ihrer Nähe und besprechen mit ihm den Termin und alle Details für den geplanten Naturgeburtstag. Wenn Sie über eine hauptamtlich besetzte NABU-Geschäftsstelle verfügen, können Sie sich auch überlegen, ob Sie diese als Kontakt- und Vermittlungsstelle für die Naturgeburtstage FAQ Naturgeburtstag, Seite 1 von 5
angeben möchten. Die Buchungsanfragen müssten dann von dort an den Teamer weitergegeben werden. Es bleibt aber natürlich die Entscheidung dieser Geschäftsstelle, ob sie zu diesem nicht unerheblichen Mehraufwand bereit ist oder nicht. Ob private Telefonnummer und Mail-Adresse des Teamers oder offizielle der Geschäftsstelle, eines ist wichtig: Unter der angegebenen Telefonnummer sollte täglich jemand erreichbar sein bzw. die Mail-Adresse sollte regelmäßig abgerufen werden. Finanzen und Rechnungsstellung Kostenbeitrag der Eltern Ihre Gruppe kann gemeinsam mit dem Teamer entscheiden, wie viel Geld sie für einen Naturgeburtstag verlangen. In der Regel kostet ein Naturgeburtstag 92. Wenn es mehrere Teamer in einem Ort oder einer Region gibt, macht es sicherlich Sinn, dass sich diese bezüglich der Preise absprechen, damit es keine zu große Konkurrenz vor Ort gibt. Auf Wunsch können wir Ihnen Naturgeburtstags-Teamer in der Nähe nennen, damit Sie sich mit diesen absprechen können. Ihren Preis für einen Naturgeburtstag würden wir zusätzlich zu den Kontaktdaten auf unsere Homepage mit aufnehmen. Entlohnung des Teamers (s. Vorlagen Übungsleiterpauschale) Wer für eine NABU-Gruppe Naturgeburtstage veranstaltet, darf dies im Rahmen der Übungsleiterpauschale tun. Das heißt, er hat einen Freibetrag von 2.100 Euro im Jahr, den er nicht versteuern muss. Vorrausetzung ist allerdings, dass er die Naturgeburtstage nebenberuflich durchführt, d.h. die Tätigkeit darf durchschnittlich nicht mehr als 6 Stunden in der Woche an Arbeitszeit kosten. Die Jahrespauschale von 2.100 Euro ist an die Person gebunden, d.h. sie kann nur ein Mal jährlich geltend gemacht werden. Es ist also nicht möglich, 2.100 Euro beim NABU und weitere 2.100 Euro beim Sportverein geltend zu machen. NABU-Gruppen, die sich absichern wollen, lassen sich vom Naturgeburtstags-Teamer schriftlich bestätigen, dass keine weiteren Einnahmen aus Übungsleiterpauschalen erzielt werden (s. Vorlagen). Zahlungen, die über die 2.100 Euro hinausgehen, unterliegen der Steuerpflicht. Nicht nur der Teamer, sondern auch der NABU muss dann dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben entrichten. Es ist daher sehr wichtig, darauf zu achten, dass die 2.100 Euro nicht überschritten werden! Wird von der Übungsleiterpauschale Gebrauch gemacht, ist es weiter wichtig zu wissen, dass der Unkostenbeitrag der Eltern nicht auf das Privatkonto des Teamers überwiesen werden darf, sondern auf ein Konto Ihrer NABU-Gruppe eingezahlt werden muss. Das Vorgehen ist hier also: Die Eltern bezahlen den Naturgeburtstag auf das NABU-Konto ein und der NABU überweist das Geld an den Teamer. Um das Verfahren übersichtlicher zu machen, kann sich Ihre NABU-Gruppe überlegen, ob Sie ein eigenes Konto nur für den Naturgeburtstag eröffnen möchten. Und um die Auszahlungsweise zu vereinfachen, könnten Sie beispielsweise den Teamer nicht nach jedem Geburtstag, sondern einmal im Quartal auszahlen. Trotzdem wird es für die NABU-Gruppe so sein, dass sie einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand hat, um dem Teamer regelmäßig das Honorar für die durchgeführten FAQ Naturgeburtstag, Seite 2 von 5
Geburtstage zu überweisen. Manche NABU-Gruppen berechnen für den Mehraufwand 5-10 Euro pro Naturgeburtstag und ziehen diese vom Honorar des Teamers ab (Bsp.: Ein Naturgeburtstag kostet 90 Euro, 85 Euro bekommt der Teamer, 5 Euro behält die NABU- Gruppe). Dies müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Naturgeburtstags-Teamer entscheiden. Rechnungsstellung / Bezahlung des Naturgeburtstags Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie die Bezahlung des Naturgeburtstags abgewickelt werden kann: Die Eltern zahlen per Rechnung (s. Vorlagen): Der Teamer stellt im Namen Ihrer NABU-Gruppe eine Rechnung an die Eltern. Dabei macht es Sinn, auf Vorauskasse oder zumindest eine Anzahlung vorab zu bestehen, da es leider immer wieder Eltern gibt, die nicht zahlen. In diesem Fall bleibt dem Teamer noch die Möglichkeit, einen nicht vorab bezahlten Naturgeburtstag abzusagen. Eine Mahnung nach einer bereits durchgeführten Veranstaltung ist zeitaufwendig und nervend und leider auch nicht immer erfolgreich. Die Eltern bezahlen vor Ort in bar: Vor dem Beginn der Veranstaltung zahlen die Eltern den Betrag in bar an den Teamer, der ihnen den Erhalt mit einem Quittungsblock bestätigt. Der Teamer zahlt nach der Veranstaltung das Geld bar auf Ihre NABU-Konto ein und Sie überweisen seinen Anteil dann auf sein privates Konto. Vorteil dieser Variante ist, dass auf die schriftliche Rechnung verzichtet werden kann. Nachteil ist, dass das Verfahren relativ aufwändig ist und der Teamer Wechselgeld dabei haben muss. Zusätzlich müssen Sie Ihrem Teamer soweit vertrauen, dass er die Naturgeburtstage auch wirklich über das NABU-Konto abrechnet und nicht schwarz auf eigene Rechnung macht. Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Teamer, welches Verfahren für Sie das sinnvollste ist. Versicherung Es gibt zwei Versicherungen, die für Ihre NABU-Gruppe und den Naturgeburtstags-Teamer wichtig sind: die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist wichtig bei der Frage Was mache ich, wenn einem Kind auf einem von mir veranstalteten Naturgeburtstag etwas zustößt? Die Unfallversicherung ist wichtig für die Frage Was mache ich, wenn mir auf einem Naturgeburtstag etwas zustößt? Haftpflichtversicherung (s. auch Prüfschema zum Versicherungsschutz) Kommt ein Kind auf einem Naturgeburtstag zu Schaden, so greift zunächst die private Kranken- oder Unfallversicherung des Kindes bzw. seiner Eltern. Die Versicherung behandelt einen solchen Fall nicht anders, als wenn das Kind auf einem privaten Ausflug mit den Eltern oder Freunden zu Schaden gekommen wäre. Anders liegt der Fall, wenn das Kind zu Schaden kam, weil der Naturgeburtstags-Teamer etwas falsch gemacht hat oder ein Verschulden des NABU vorliegt. Beispiel: Ein Naturgeburtstags-Teamer lässt kleine Kinder ohne Sicherheitsmaßnahmen und ohne Warnhinweise auf Bäumen herumklettern (Verletzung der Aufsichtspflicht). Oder er führt die FAQ Naturgeburtstag, Seite 3 von 5
Veranstaltung auf einem NABU-Gelände durch, welches vom NABU nicht ordentlich gewartet wurde (z.b. Verkehrssicherheit, großer Ast fällt vom Baum auf Kind). In einem solchen Fall wird die Kranken- bzw. Unfallversicherung des Kindes versuchen, die Kosten auf den Naturgeburtstags-Teamer bzw. den NABU zu übertragen. Nun ist die Frage wichtig: Wird der Naturgeburtstag im Auftrag und Namen des NABU durchgeführt? Und: Geschieht dies auf Übungsleiterpauschale und ist es damit eine ehrenamtliche Tätigkeit (s. Punkt Finanzen)? Hierbei gilt: Wird die Veranstaltung im Auftrag und Namen Ihrer NABU-Gruppe durchgeführt und wird der Naturgeburtstags-Teamer auf Übungsleiterpauschalen-Basis bezahlt, dann greift die NABU-Gruppenhaftpflicht-Versicherung. Sie schützt sowohl den Teamer, als auch den NABU, vor finanziellen Ansprüchen. Dies gilt natürlich nur, wenn der Teamer die Übungsleiterpauschale finanziell nicht überschritten hat (s. Punkt Finanzen). Ist die Übungsleiterpauschale überschritten, greift die NABU-Gruppenhaftpflicht-Versicherung nicht mehr. Unfallversicherung (s. auch Prüfschema zum Versicherungsschutz) Kommt ein Teamer auf einem Naturgeburtstag oder auf dem Weg dorthin zu Schaden, so greift zunächst die Krankenversicherung des Teamers und übernimmt die Kosten. Anders ist dies bei Unfällen, bei denen einem Teamer bleibende Schäden entstehen (z.b. Arm muss amputiert werden) oder die dazu führen, dass der Teamer sogar stirbt (Bsp. Autounfall auf dem Weg zum Naturgeburtstag). In einem solchen Fall wird die Versicherung wissen wollen, ob der Naturgeburtstag im Namen und Auftrag des NABU veranstaltet wurde, und ob der Teamer NABU-Mitglied ist. Können beide Fragen mit Ja beantwortet werden, greift die NABU- Unfallversicherung. Müssen die Fragen mit Nein beantwortet werden, muss die private Unfallversicherung des Teamers einspringen, sofern er eine solche hat. Also: Ihr Naturgeburtstags-Teamer sollte auf jeden Fall auch Mitglied des NABU sein oder werden, um rundum geschützt zu sein. Weitere Infos rund um das Thema Versicherung finden Sie im NABU-Verbandsnetz. Benutzung des Logos Wenn Ihre NABU-Gruppe Naturgeburtstage anbieten möchte, kann sie das Logo des Naturgeburtstages zur Werbung verwenden. Kooperation mit selbstständigen Anbietern Ab und zu sind auch selbstständige Naturpädagogen daran interssiert, in Kooperation mit und im Auftrag von einer NABU-Gruppe Naturgeburtstage anzubieten. Dies hat für beide Seiten Vorteile: Für die selbstständig tätige Person ist die Kooperation mit einem Verein vor Ort eine gute Werbung und Ihre NABU-Gruppe kann durch ein weiteres Angebot mehr Menschen für den NABU interssieren. Der Aufwand für die NABU-Gruppe ist dabei minimal. FAQ Naturgeburtstag, Seite 4 von 5
Im Folgenden eine kurze Übersicht über die auch oben genannten Punkte: Vermittlung: Auf der NABU-Homepage wird die Kontaktadresse der selbstständigen Person genannt mit dem Hinweis im Auftrag des NABU XY. Die Vermittlung läuft ausschließlich über diese Person, so dass Sie keinen Mehraufwand haben. Finanzen und Rechnungsstellung: Entscheiden Sie gemeinsam mit der selbstständigen Person, wie hoch der Unkostenbeitrag der Eltern sein soll. Die Rechnungsstellung läuft ausschließlich über die/den Selbstständige/n (siehe Vorlagen), so dass kein Mehraufwand auf Ihre NABU-Gruppe zukommt. Die Einnahmen aus dem Naturgeburtstag müssen von der Person versteuert werden. Versicherung: Wird der Naturgeburtstag im Auftrag des NABU durchgeführt, verhält sich die Versicherung ähnlich wie in den oben genannten Beispielen mit ehrenamtlichen Teamern. Um von der NABU-Gruppenversicherung Vorteil ziehen zu können, sollte jedoch auch eine selbstständig tätige Person NABU-Mitglied sein. Zusätzlich macht es Sinn zu prüfen, ob die eigene Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung im Schadensfall einspringt oder ggf. erweitert werden sollte. Logo: Bietet eine selbstständig tätige Person Naturgeburtstage im Namen Ihrer NABU-Gruppe an, so darf sie das Logo zu Werbezwecken nutzen. Rückfragen an: Sonja Lehmann, Tel. 0711-96672-29; E-Mail: Sonja.Lehmann@NABU-BW.de FAQ Naturgeburtstag, Seite 5 von 5