4. Risikobericht 4.1 Risikomanagement Die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken unter Berücksichtigung der Anforderungen des 25a KWG und der eigenen Rahmenbedingungen (z.b. Risikotragfähigkeit, Eigenkapitalausstattung, sonstige Reserven) gehören zu den originären Handlungsfeldern von Kreditinstituten. Entsprechend ihrer Risikostrategie geht die Sparkasse Passau nur die Risiken ein, die für eine kontinuierliche Steigerung des Sparkassenvermögens bzw. zur nachhaltigen Existenzsicherung erforderlich sind und die Risikotragfähigkeit und damit den Bestand des Hauses nicht gefährden. Zielsetzung ist die Optimierung des Ertrags im Verhältnis zum eingegangenen Risiko. Zur Messung, Steuerung, Analyse und Überwachung dieser Risiken besteht ein Risikomanagement- und Controllingsystem, dessen Ausgestaltung sich nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt an unserer Geschäftstätigkeit ausrichtet. Die Systematik und Organisation der Steuerung von Risiken wird kontinuierlich weiterentwickelt und regelmäßig den Anforderungen der Sparkasse Passau, aktuellen Marktgegebenheiten und den geforderten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen angepasst. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des Risikomanagements bzw. des Risikocontrollings war auch in den aktuellen allgemeinen Krisensituationen (z.b. Finanzmarktkrise, Schulden- und Eurokrise) jederzeit gewährleistet. Im Rahmen der aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten strategischen Zielsetzung der Risikostrategie sind das Einhalten einer jeweils grünen Ampel bei der Risikotragfähigkeit und beim Risikomonitoring sowie das Einhalten unserer Eigenkapitalstrategie wesentliche Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen. So ist sichergestellt, dass verknüpft mit der Ertragsund Volumensplanung auch die notwendige Kapital- und Liquiditätsausstattung der Sparkasse Passau jederzeit gegeben ist, um die Geschäftsaktivitäten im geplanten Umfang zu betreiben. Das Einhalten der grünen Ampelphasen bei der Risikotragfähigkeit und beim Risikomonitoring wird bei der Planung und Festlegung des Gesamtbanklimits (Risikoszenario 1) berücksichtigt. Risikomanagement und -controlling beinhalten die Identifizierung, Quantifizierung, Limitierung und Überwachung der Risiken sowie das Ableiten von Handlungsempfehlungen für den Vorstand. Von zentraler Bedeutung für die risikostrategische Ausrichtung der Sparkasse sind die bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Für die Sicherstellung der termingerechten Umsetzung der MaRisk- Novelle 2012 vom 14.12.2012 wurde eine Projektgruppe gebildet. Ausgangspunkt für den Risikomanagementprozess ist die Geschäftsstrategie, die mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Dabei werden die strategischen Ziele und Planungen für die nächsten Geschäftsjahre festgelegt. Aus den geplanten Geschäftsaktivitäten werden die für die Sparkasse relevanten Risikoarten abgeleitet und im Risikohandbuch (Basis des Risikomanagementprozesses) zusammengeführt.
Als wesentliche Risiken des Bankgeschäftes hat die Sparkasse Passau - abgeleitet aus der ganzheitlichen Risikoinventur - folgende Risikoarten definiert: - Adressenausfallrisiken - Liquiditätsrisiken - Marktpreisrisiken - Operationelle Risiken - Strategische Risiken Für diese Bereiche - sowie für mögliche Ertragsrisiken - wird zudem geprüft, ob Inter- und Intra- Risikokonzentrationen vorliegen. Jedes Risiko wird - abhängig von seiner Bedeutung für die Sparkasse - in geeigneter Weise laufend überwacht und gesteuert. Hierbei werden die erforderlichen organisatorischen und funktionalen Aufgabentrennungen eingehalten. In der Regel sind Schwellenwerte festgesetzt, die bei Über- bzw. Unterschreitung bestimmte Handlungen auslösen. Das Risikohandbuch wird anlassbezogen bzw. regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Es gibt jeweils einen aktuellen Überblick über den Risikomanagementprozess der Sparkasse. Neben der Messung und Steuerung von Risiken in den einzelnen Bereichen werden regelmäßig Risikotragfähigkeitsanalysen auf Gesamthausbasis durchgeführt. Die Risikostrategie bildet den Ausgangspunkt für die Festlegung des Risikokapitals. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden unter Berücksichtigung der in der Risikostrategie festgelegten Risikobereitschaft für das jeweilige Geschäftsjahr Limite auf Gesamtbankebene sowie in den Risikobereichen festgelegt. Die quantifizierbaren Einzelrisiken werden zu einem Gesamtbankrisiko zusammengefasst und den definierten Limiten gegenübergestellt. Die Auslastung der Limite wird laufend überwacht. Die Sparkasse führt vierteljährlich Stresstests durch, in denen die Auswirkungen verschiedener, unter Risikogesichtspunkten kritischer Szenarien betrachtet werden. In der Berichtsdarstellung werden folgende Szenarien abgebildet: Prognoseszenario, Risikoszenario 1, Risikoszenario 2, historischer Stresstest, hypothetischer Stresstest (schwerer konjunkturelle Abschwung) und inverser Stresstest. Im Prognoseszenario werden die im aktuellen Geschäftsjahr zu erwartenden GuV-Ergebnisse aus den Risikobereichen angesetzt. Das Risikoszenario 1 stellt einen Belastungsfall unter bestimmten Annahmen (z.b. Zinsschock + 1 v. H.) dar. Die Festlegung der Limite (Gesamtbanklimit, Limit für Zinsspannenrisiko, Limit für Risiken aus Handelsgeschäften i. S. d. MaRisk, Limit für Adressrisiken im Kundengeschäft, Liquiditätslimit, Risikowert für übrige Ergebnis- und Risikobereiche, Risikowert für operationelle Risiken, Puffer) werden auf Basis des Risikoszenarios 1 vorgenommen. Zudem wird vierteljährlich auch der Auslastungswert zum 31.12. des Folgejahres an den Vorstand zur Information berichtet. Damit wird u. a. auch die Forderung der MaRisk nach einer Betrachtung über den Bilanzstichtag hinaus erfüllt. Das Risikoszenario 2 stellt einen weiteren Belastungsfall (z.b. Zinsschock von + 2 v. H.) dar. Mit jeweils einem lokalen historischen und einem lokalen hypothetischen (schwerer konjunkturelle Abschwung) Szenario wird ergänzend zu den Risikoszenarien 1 und 2 seit 2010 die Widerstandsfähigkeit der Sparkasse Passau gegen extreme, aber denkbare krisenhafte Zukunftsentwicklungen dargestellt. Das seit 2011 simulierte inverse
Szenario untersucht, ab wann die Überlebensfähigkeit des Instituts nicht mehr gegeben wäre. Dabei wird auf Basis des Risikoszenarios 1 geprüft, welcher zusätzliche Anfall an Risiko in den einzelnen wesentlichen Risikogruppen eintreten müsste, bis die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften nicht mehr erfüllt werden könnten und damit die Risikotragfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Die Betrachtung bezieht sich dabei auf die als wesentlich definierten Risikogruppen unserer Risikostrategie. Im hypothetischen Szenario (Annahme: schwerer konjunktureller Abschwung) werden zudem mögliche Ertragsrisiken betrachtet. Anders als bei den Risikoszenarien 1 und 2 werden die Parameter aufgrund einer hausindividuellen Kausalkette festgelegt. Risikokonzentrationen fließen in das hypothetischen Szenario mit ein. Die Ergebnisse sollen eine zusätzliche Sicht auf die Risikotragfähigkeit aus anderen Blickwinkeln ermöglichen und müssen anders als bei den Risikoszenarien 1 und 2 - nicht mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Quantifizierung der wesentlichen Risiken erfolgt anhand der Risikoaddition ohne Diversifikationseffekte (periodisches Modell der Risikomessung). Die Darstellung der Gesamtrisikolage bzw. Risikotragfähigkeit erfolgt auf Grundlage handelsrechtlicher Vorschriften unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Eigenmittelerfordernisse. Über die Gesamtrisikolage und Risikotragfähigkeit wird der Vorstand und der Verwaltungsrat turnusmäßig unterrichtet. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement-Aktivitäten sind Gegenstand des internen Kontrollsystems und werden gemäß der MaRisk durch die Interne Revision geprüft. Im Rahmen der Risikomanagementorganisation ist der Vorstand für die Entwicklung der Unternehmens- und Risikostrategie, sowie für ein funktionierendes Risikomanagementsystem verantwortlich. Ihm obliegt darüber hinaus die Verantwortung für die gesamte Risikoüberwachung. Der Vorstand informiert den Verwaltungsrat über die Risikostrategie, das Überwachungssystem sowie mittels der Limitauslastung und der Limitveränderungen vierteljährlich über die Risikosituation der Sparkasse. Der Verwaltungsrat überwacht, ob der Vorstand alle Maßnahmen zur Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung ergriffen hat und ob die sparkasseninternen Richtlinien ausreichend sind. Daneben obliegt ihm das Recht und die Pflicht auf Auskünfte gemäß den Vorschriften der MaRisk. Das Risikomanagementsystem umfasst alle Geschäftsbereiche der Sparkasse Passau und gewährleistet eine integrierte Risikoüberwachung. Für die Koordination und Unterstützung des Risikomanagementsystems und die Gewährleistung der Aktualität des Risikohandbuches ist die Unternehmenssteurung verantwortlich. 4.2 Risikoarten 4.2.1 Adressenausfallrisiken Unter Adressenausfallrisiko wird der potentielle Verlust verstanden, der durch den Ausfall eines Geschäftspartners sowie durch Wertminderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Verschlechterungen der Bonität von Geschäftspartnern entstehen kann. Die Adressenausfallrisiken
im Kreditbereich werden im Rahmen einer detaillierten Kreditrisikostrategie bzw. dem laufenden Berichtssystem erfasst und bewertet, wobei die Vermeidung bzw. Steuerung von Risikokonzentrationen im Vordergrund steht. Aus der Aufgabenstellung der Sparkasse (Art. 2 SpkG) ist vor allem das Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft von besonderer Bedeutung für die Sparkasse. Die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner und die Hereinnahme von Sicherheiten minimieren die Gefahr bzw. die finanziellen Folgen eines Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen im Kreditgeschäft. Zur Beurteilung des Adressenausfallrisikos bei Krediten erfolgen eine individuelle Bonitätsbeurteilung sowie eine laufende Bonitätsüberwachung. Kreditlimite werden als Obergrenze für Kreditengagements festgelegt und deren Einhaltung laufend überwacht. Kredite werden vor allem an Privatpersonen und Unternehmen im Geschäftsgebiet vergeben. Die größten Anteile an Unternehmenskrediten haben die Branchen Energie-/Wasserversorgung, verarbeitendes Gewerbe und Grundstück-/Wohnungswesen. Grundlage für die Kreditentscheidung und die Festlegung einer risikoadjustierten Bepreisung bildet, neben weiteren Analyseverfahren, grundsätzlich eine detaillierte Kreditrisiko-Einstufung im Rahmen des S-Standard-Rating-Systems bzw. ergänzender Ratingverfahren. Die Einstufung der einzelnen Geschäftspartner wird auf Gesamtbankebene zusammengefasst. Im Rahmen der Risikoberichte wurden der Vorstand und der Verwaltungsrat vierteljährlich über die Strukturmerkmale des Kreditportfolios unterrichtet. Die Einhaltung der Planungen aus der Kreditrisikostrategie wird vierteljährlich überprüft. Kreditrisiken wird durch die Bildung einer angemessenen Risikovorsorge (z.b. in Form von Einzelbzw. Pauschalwertberichtigungen) Rechnung getragen. Das tatsächliche Bewertungsergebnis Kredit präsentierte sich 2012 mit + 151 T deutlich günstiger als der in das Managementsystem eingestellte Prognosewert. Ursächlich hierfür waren insbesondere in Einzelfällen nicht mehr benötigte Risikovorsorgebeträge aus den Vorjahren. Das Limit im Rahmen der Risikotragfähigkeit für Kreditausfälle im Kundengeschäft wurde für das Berichtsjahr auf 15,0 Mio. festgelegt. Die Auslastung zum 31.12.2012 betrug 21,5 % (3.231 T ). Bei den Adressenausfallrisiken im Handelsbereich werden von der Geschäftsleitung Risikolimite und Parameter zur Risikomessung festgelegt. Die Limitfestlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Handelsaktivitäten sowie der Ertrags- und Substanzkraft der Sparkasse. Es werden eine Volumenslimitierung auf Geschäftspartnerebene (Exposure-Limitierung) sowie eine Ausfalllimitierung auf Portfolioebene durchgeführt. Dabei wird unterschieden nach Erfüllungs-, Emittenten- und Wiedereindeckungsrisiken. Die Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling überwacht und regelmäßig nach Art und Höhe bewertet. Das Adressrisiko wird über den Ausfallsatz des einzelnen Wertpapiers bzw. der einzelnen Emittenten errechnet.
Bei der Messung und Überwachung der Risikopositionen und der Analyse der damit verbunden Verlustpotentiale (Risikocontrolling) wenden wir die Ertragswertperspektive (GuV-orientierte Sichtweise) an. Für das gesamte A-Depot wurde im Rahmen der Risikotragfähigkeit (Risikoszenario 1) ein Ausfalllimit in Höhe von 3,6 Mio. definiert, das alle Adressrisiken im Handelsbereich umfasst (Emittenten-, Vorleistung-, Wiedereindeckungsrisiko). Stichtagsbezogen betrug die Auslastung 69,4 %. Alle Ausfalllimite wurden eingehalten. Bezüglich Streuung der Adressrisiken hat die Sparkasse die Adresslimite so festgelegt, dass eventuelle Risikokonzentrationen im Landesbankensektor angemessen gesteuert werden. Im Spezialfonds HI SP Fonds wird im Bereich der Unternehmensanleihen eine breite Branchenstreuung eingehalten. Die größten Branchen in diesem Bereich sind Automobilhersteller und Zulieferer bzw. Industriegüter und Dienstleistungen. Das Reporting an die zuständigen Mitglieder im Vorstand erfolgt im Rahmen des Risikoreports zum Monatsultimo und anlassbezogen bei außergewöhnlichen Marktbewegungen sowie im Rahmen des Berichts durch den Überwachungsvorstand bzw. der Stresstests im Quartalsturnus. Bei den Eigenanlagen ist die Sparkasse Passau großteils im Pfandbriefmarkt investiert. Im Übrigen ist den Adressrisiken aus Eigenanlagen auch im Limitsystem Rechnung getragen. Ferner ist die Sparkasse Passau auch an Kreditinstituten und Versicherungen in der S-Finanzgruppe mittelbar über den Sparkassenverband Bayern beteiligt. Bisher eingetretenen Wertminderungen wurde durch Abschreibungen angemessen Rechnung getragen. Der im Rahmen der Risikotragfähigkeit im Risikoszenario 1 für die übrigen Ergebnis- und Risikobereiche, in welchem die Beteiligungen enthalten sind, festgelegte Risikowert betrug im Berichtsjahr 28,8 Mio.. Auch in der Zukunft stellen die Beteiligungen innerhalb der Sparkassenfinanzgruppe eine nennenswerte Risikoposition der Sparkasse Passau dar. Das Länderrisiko bewegt sich in einem vertretbaren Rahmen. Die Adressrisiken werden insgesamt als angemessen, vertretbar und nicht überhöht bewertet.
4.2.2. Liquiditätsrisiken Unter Liquiditätsrisiko im engeren Sinne wird das Risiko verstanden, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können. Das Liquiditätsrisiko wird von der Sparkasse durch eine entsprechende Liquiditätsplanung und eine verantwortungsvolle Strukturierung der Aktiva und Passiva gesteuert. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Liquidität (Verordnung über die Liquidität der Institute (LiqV)) werden bei diesen Planungen berücksichtigt. Die Liquiditätsbeschaffung erfolgte insbesondere über Kundeneinlagen. Kurzfristige Liquidität wurde über den Geldmarkt sichergestellt. Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war stets gegeben. Anhand einer Prioritätenliste haben wir für den Fall eines Liquiditätsengpasses, bei Unterschreiten des regulatorischen Limits (Liquiditätskennzahl < / = 1,05) bzw. Überschreiten des Limits für das EZB-Refinanzierungspotential (Limithöhe 200,0 Mio. ) festgelegt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge zu ergreifen sind. Die Angemessenheit der angewendeten Verfahren, der Umgang mit Risikokonzentrationen, der dauerhafte Zugang zu Refinanzierungsquellen, die Wirkung eines Kursverfalls auf den Sekundärmärkten für Wertpapiere sowie die Kosten der Kreditaufnahme als Alternative zu den Kosten der Veräußerung des Wertpapierbestandes werden in jährlichem Turnus überprüft. Zusätzlich wird das Refinanzierungskontingent EZB (Pfanddepot EZB) und das Limit Refinanzierungspotential halbjährlich überprüft. Abschließend wird das Liquiditätsrisiko verbal gewürdigt. In regelmäßigen vierteljährlichen Stresstests wird die Wirkung erheblicher Liquiditätsabflüsse hinsichtlich der Auswirkung auf die Zahlungsfähigkeit und die Ertragslage der Sparkasse Passau dargestellt. Im Stresstest zum Bilanzstichtag wurde auf 12-Monatssicht ein potentieller Liquiditätsabfluss von 312,3 Mio. simuliert, der eine GuV-Wirkung von -2.881 T hätte. Damit war das im Rahmen der Risikotragfähigkeit mit 5,0 Mio. festgelegte Limit zu 57,6 % ausgelastet. Das regulatorische Risiko nach LiqV wird gemessen mittels Liquiditätskennziffer und Beobachtungskennzahlen. Die Liquiditätskennzahl per 31.12.2012 betrug 3,64 (Berechnungsturnus monatlich). Die Beobachtungskennzahlen betrugen 17,94 (über 1 Monat bis 3 Monate), 3,59 (über 3 Monate bis zu 6 Monaten) und 2,59 (über 6 Monate bis zu 12 Monate). Die Fähigkeit, potentielle Liquiditätsabflüsse mit sicheren Refinanzierungsquellen kompensieren zu können, wird mit dem Limit Refinanzierungspotential gemessen. Das Limit Refinanzierungspotential in Höhe von 200,0 Mio. war zum Stichtag zu 18,0 % ausgelastet. Die Limitüberwachung erfolgt im Rahmen des täglichen Risikoreports. Eine monatlich erstellte Liquiditätsvorschau zeigt anhand von Prognosedaten den kumulierten Liquiditätssaldo der Nichtbanken- und Eigengeschäfte auf und gibt Anhaltspunkte für den möglichen Anlage- und Aufnahmebedarf. Der kumulierte Liquiditätssaldo zum Planungshorizont 31.12.2013 beträgt 127,0 Mio..
Im Berichtsjahr wurde die Liquiditätskennziffer Survival Period nach Beendigung einer Testphase im Mai in die aktive Liquiditätssteuerung mit einbezogen. Per 31.12.2012 lag die Kennzahl im Risikoszenario bei 36 Monaten. Das Reporting erfolgt monatlich. Zahlungsverpflichtungen, die die Zahlungsbereitschaft beeinträchtigen könnten, sind auf Basis unserer Finanzplanung nicht ersichtlich. Die Zahlungsbereitschaft war und ist gegeben. 4.2.3 Marktpreisrisiken Unter Marktpreisrisiko versteht man das Risiko eines möglichen Verlustes aufgrund nachteiliger Veränderungen der Marktpreise oder der preisbeeinflussenden Rahmenbedingungen. Es kann aus Wertpapieren, Geld- und Devisenprodukten, Derivaten sowie Währungen resultieren. Für Marktpreisrisiken im Sinne der MaRisk werden unter Berücksichtigung der Risikoarten (z.b. Zinsänderungs-, Währungs- und Aktienkursrisiko) Risikolimite und Parameter zur Risikomessung festgelegt. Die Limitfestlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Ertrags- und Substanzkraft der Sparkasse. Es wird eine GuV-orientierte Limitierung vorgenommen. Im Bereich der GuV-orientierten Limitierung werden auf Gesamthaus- und Portfolioebene Verlustlimite vergeben, die GuV-orientiert durch das Handelsergebnis ausgelastet werden. Über Simulationen werden für den Normal Case täglich zukünftige Abschreibungsrisiken ermittelt und ihre Auswirkungen auf die Risikosituation dargestellt. Darüber hinaus werden Stress-Szenarien für extreme Marktentwicklungen errechnet. Die Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling überwacht. Alle Limite im Handelsbereich waren eingehalten. Die zuständigen Mitglieder der Geschäftsleitung bzw. der Gesamtvorstand werden regelmäßig über die Ergebnisse informiert (Reporting: Risikoreport zum Monatsultimo und anlassbezogen bei außergewöhnlichen Marktbewegungen; Bericht des Überwachungsvorstandes und Stresstests im Quartalsturnus). Nachdem Währungs- bzw. Aktienrisiken für unser Haus von untergeordneter Bedeutung sind, stellt das Zinsänderungsrisiko das wesentliche Marktpreisrisiko dar. Sicherungsgeschäfte bestehen in Form von Zins- und Forwardswaps (Payer-Swaps) ausschließlich zur Zinsbuchsteuerung (Nominalbetrag zum Bilanzstichtag 85,0 Mio. ). Folgende Parameter zur Messung der Limitauslastung hat die Sparkasse festgelegt (normal case): Renten: 100 Basispunkte Zinsanstieg zum Planungshorizont (zusätzlich Berücksichtigung von Bonitätsspreads gemäß Einteilung der Wertpapiere in Bonitätsklassen) Investmentfonds: VaR (95% / 63 Tage Haltedauer bei den Wertpapierfonds bzw. Immobilienfonds CS Euroreal; 500 Tage Haltedauer bei den übrigen Immobilienfonds) Währungsrisiko: 6 % Währungskursänderung Die Höhe der Marktpreisrisiken stellt sich per 31.12.2012 wie folgt dar: Das Gesamtlimit in Höhe von 20,0 Mio., das alle Marktpreisrisiken im Handelsbereich umfasst, war mit 15,71% ausgelastet. Damit ist das latente Risiko für die Sparkasse tragbar. Im Rahmen einer wertorientierten, passiven Zinsbuchsteuerung sind wir laufend über die aktuellen Zinsänderungsrisiken und -chancen informiert. Zu diesem Zweck werden alle relevanten
Zahlungsströme des variablen und festverzinslichen Geschäftes zu einem Summenzahlungsstrom aggregiert. Diese Vorgehensweise erlaubt es uns, den Barwert dieses Zahlungsstroms zu ermitteln. Auf Basis von VaR- und RORAC (Return On Risk Adjusted Capital)-Kennzahlen sind wir in der Lage, die Auslastung unserer Limite (Risiko-, Abweichungs- und GuV-Limit) zu überprüfen. Dabei orientieren wir uns bezüglich der Effizienz der Zinsänderungsrisikostrategie am RORAC der gewählten Benchmark und stellen durch die Einräumung von Abweichungslimiten sicher, dass von definierten Zielstrukturen nur innerhalb des tolerierten Rahmens abgewichen wird. Durch diese stringente Limitierung wird der Bedarf von Risikoabsicherungen frühzeitig durch Limitüberschreitungen signalisiert und im Rahmen der definierten Steuerungsprozesse geregelt. Es erfolgt ein monatliches bzw. anlassbezogenes Reporting. Mittels der Modernen Historischen Simulation wurde im Berichtsmonat Dezember 2012 ein Value at Risk von 5,11 % (Benchmark 5,32 %) berechnet. Der Planungshorizont hierfür beträgt 3 Monate, das Konfidenzniveau 95 % und die Haltedauer 90 Tage. Der Basel-II-Zinskoeffizient zur Messung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch lag stichtagsbezogen bei 19,43 v. H. (31.12.2012) und war damit eingehalten. Im Rahmen der Risikotragfähigkeit wurde für das Jahr 2012 ein Limit für das Zinsspannenrisiko in Höhe von 7,3 Mio. definiert, das zu keiner Zeit voll ausgelastet war. Die Marktpreisrisiken bewegen sich innerhalb des Rahmens der geschäftspolitischen Zielsetzungen und sind als tragbar und nicht überhöht zu bewerten. 4.2.4 Operationelle Risiken Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur, infolge externer Einflüsse, rechtlicher Risiken oder wesentlicher Auslagerungen eintreten können. Den operationellen Risiken wird mit zahlreichen Maßnahmen entgegengewirkt. Hierzu zählen unter anderem zentrale Vorgaben durch Arbeitsanweisungen, eine angemessene Notfallplanung, die Implementierung der IT-Sicherheitsrichtlinie, Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformularen, Einsatz von auch gesetzlich geforderten Beauftragten (z.b. Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz-, Betrugspräventions- und Geldwäschebeauftragter), Ausund Weiterbildung unserer Mitarbeiter, usw.. Versicherbare Gefahrenpotentiale haben wir durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Zentrale Elemente der Steuerung sind das Interne Überwachungssystem, bestehend aus dem Internen Kontrollsystem und der Internen Revision bzw. eine regelmäßige, angemessene Berichterstattung an den Vorstand und den Verwaltungsrat der Sparkasse. Zur Identifikation und Bewertung dieser Risiken werden nennenswerte Schäden in einer Schadensfalldatenbank erfasst und analysiert, sowie die bestehenden Systeme regelmäßig auf ihre Aktualität hin geprüft. Zusätzlich wird die Methode Risikolandkarte angewandt, um operationelle Risiken durch strukturiertes Vorgehen zu identifizieren und zu bewerten. Die Methode ist zukunftsbezogen ausgerichtet und stellt bewusst auf subjektive Einschätzungen hinsichtlich der operationellen Risiken ab. Ziel ist es, alle wesentlichen operationellen Risiken zu erkennen, um so den kontrollierten Umgang mit den Risiken zu ermöglichen bzw. letztendlich die Eintrittswahrscheinlichkeit von Verlusten zu verringern. Die
ermittelten Risiken werden nach aktueller Einschätzung die künftige Entwicklung unserer Sparkasse nicht beeinträchtigen und sind daher als tragbar und nicht überhöht zu bewerten. 4.2.5 Strategische Risiken Unter Strategischen Risiken werden Vertriebsrisiken, Planungsrisiken und Reputationsrisiken zusammengefasst. Für strategische und sonstige Risiken ermittelt die Sparkasse Risikowerte, die in der Risikotragfähigkeits-berichterstattung auf Gesamtbankebene berücksichtigt werden. 4.3 Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der Sparkasse Sämtliche für uns wesentliche Risiken überwachen und steuern wir laufend unter Berücksichtigung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Auch für die nicht wesentlichen Risiken treffen wir angemessene Vorkehrungen. Unser Risikoüberwachungssystem beinhaltet Vorkehrungen zur Risikofrüherkennung, um Risiken rechtzeitig zu identifizieren und im Sinne eines aktiven Risikomanagements gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die Risikotragfähigkeit entsprechend der Risikotragfähigkeitsanalysen ist in den Risikoszenarien 1 und 2 sowie im Rahmen der historischen und hypothetischen (schwerer konjunktureller Abschwung) Stresstests gegeben. Unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Ausgestaltung der neuen Eigenmittelanforderungen durch Basel III/CRR ist die Risikotragfähigkeit nach derzeitigem Planungsstand in den Berichtszeiträumen 2013 und 2014 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- /Substanzsituation der Sparkasse gegeben. Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse haben, sind nicht erkennbar. Die Sparkasse sieht sich durch das implementierte Risikomanagement sowohl für das bestehende Geschäft als auch für die kommenden Herausforderungen gut gerüstet. Unsere Risikoposition steht somit weiterhin im Einklang mit den Rahmenbedingungen (z.b. Risikotragfähigkeit, Limitauslastungen, Eigenkapital und Risikovorsorge), ist angemessen, nicht überhöht und somit vertretbar.