Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Weiterbildung in. Klientenzentrierter Psychotherapie



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Transkript:

Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Weiterbildung in Klientenzentrierter Psychotherapie

Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Weiterbildung in Klientenzentrierter Psychotherapie 13. Auflage, Januar 2010 1

Inhalt Präambel... 4 Gesamtüberblick Weiterbildung Klientenzentrierte Psychotherapie... 5 A. Allgemeines 1. Ziel.... 6 2. Teilnahmevoraussetzungen... 6 3. Entscheidungs- und Auswahlseminar... 6 4. Dauer und Umfang... 7 5. Träger und Ort der Weiterbildung... 7 B. Weiterbildungsteile und Inhalte 1. Theorie... 8 1.1 Allgemeines theoretisches Grundwissen... 8 1.2 Klientenzentrierte Theorie... 8 2. Klientenzentriert-psychotherapeutische Praxis... 8 2.1 Klientenzentriert-psychotherapeutische Interventionsmethoden... 8 2.2 Selbständige psychotherapeutische Praxis... 8 3. Supervision.... 9 3.1 Supervision mit AusbilderIn... 9 3.2 Kollegiale Supervision.... 9 4. Selbsterfahrung.... 9 4.1 Selbsterfahrung mit AusbilderIn... 9 4.2 Kollegiale Selbsterfahrung.... 9 5. Eigentherapie... 9 C. Abschluss der Weiterbildung 1. Fünf Psychotherapien... 10 2. Beurteilung der Psychotherapien... 10 D. Supervisionsverpflichtung 2

Durchführungsbestimmungen A. Allgemeines 1. Zulassung zur Weiterbildung... 12 2. Zeitlicher und organisatorischer Ablauf der Weiterbildung... 12 3. Qualifikation der ausbildenden Personen... 12 4. Berufsethische Verpflichtung... 13 B. Zertifikatserteilung 1. Empfehlung................................................... 13 2. Erteilung des Zertifikats.......................................... 14 3. Ungültigkeit des Zertifikats... 14 4. Wiedererwerb des Zertifikats... 14 C. Unterbrechung der Weiterbildung 1. Allgemeines... 14 2. Anerkennung abgeleisteter Weiterbildungsabschnitte... 15 3. Unterbrechungszeitraum... 15 D. Übergangsbestimmungen 3

Präambel Die Weiterbildung in Klientenzentrierter Psychotherapie ist ein von der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v. (GwG) konzipierter eigenständiger Aufbauweiterbildungsgang, der eine zuvor erworbene Personzentrierte Basiskompetenz voraussetzt. Eine Weiterbildung führt nicht zu einer Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz. Die Personzentrierte Basiskompetenz kann erworben werden durch den erfolgreichen Abschluss folgender von der GwG angebotener Weiterbildungsgänge: Personzentrierte Beratung (Grundlagen) Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen Personzentrierte Beratung mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen ( Grundlagen + Aufbau) Personzentrierte Beratung - Master of Counselling Sozialtherapie klientenzentriert/gesprächspsychotherapeutisch orientiert 4

Gesamtüberblick Weiterbildung Klientenzentrierte Psychotherapie Voraussetzung I Voraussetzung II Personzentrierte Basiskompetenz : Personzentrierte Beratung (Grundlagen) Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern u. Jugendlichen Personzentrierte Beratung mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen (Grundlagen + Aufbau) Personzentrierte Beratung - Master of Counselling Sozialtherapie klientenz./gesprächspsychotherap. orientiert Diplom, Staatsexamen, Bachelor oder Master in Psychologie, Humanmedizin, Pädagogik, Theologie, Soziologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Heilpädagogik oder Antrag auf Zulassung von Personen mit besonderer Eignung aus therapienahen Berufsfeldern (z.b. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Musik- und Kunsttherapie, Heilpraktiker für Psychotherapie, Heilpraktiker) Entscheidungs- und Auswahlseminar (20 Stunden) Theorie Praxis Supervision Selbsterfahrung Eigentherapie Allgem. theoretisches Grundwissen Klientenzentrierte Theorie Klientenzentriertpsychotherapeutische Interventionsmethoden Selbständige psychotherapeutische Praxis Supervision mit AusbilderIn Kollegiale Supervision Selbsterfahrung mit Ausbilderin Kollegiale Selbsterfahrung kontinuierlich bei GwG-zertifizierter Therapeut/In 250 Stunden 300 Stunden 320 Stunden 130 Stunden 50 Stunden Fünf abgeschlossene Psychotherapien (min. 150 Stunden) 3-6 Jahre 1070 Stunden Abschluss: Klientenzentrierte Psychotherapie/GwG 5

A. Allgemeines 1. Ziel Durch die Weiterbildung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, in psychotherapeutischen Tätigkeitsfeldern wissenschaftlich fundierte, professionelle, klientenzentrierte Psychotherapie durchführen zu können. 2. Teilnahmevoraussetzungen Neben dem nachzuweisenden erfolgreichen Erwerb der Personzentrierten Basiskompetenz (siehe Präambel) ist der Nachweis von Diplom, Staatsexamen oder eines gleichwertigen Abschlusses (z. B. Bachelor oder Master) in einem der folgenden Fächer Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung: Psychologie Humanmedizin Pädagogik Theologie Soziologie Sozialwissenschaften Sozialarbeit Sozialpädagogik Heilpädagogik Bei besonderer Eignung oder in besonderen Fällen können Personen aus therapienahen Berufsfeldern einen Antrag auf Zulassung stellen. Mit Beginn der Weiterbildung sind die Mitgliedschaft in der GwG und Mitgliedschaft in einer regionalen Arbeitsgruppe der GwG weitere Teilnahmebedingungen. 3. Entscheidungs- und Auswahlseminar (20 Std.) Das Seminar dient vor allem dazu, die TeilnehmerInnen ausführlich zu informieren und bei ihrer Entscheidungsfindung zu beraten. Über die Aufnahme in die Weiterbildung entscheidet der Vorstand der GwG auf der Grundlage der Empfehlung des AusbilderInnenteams. 6

4. Dauer und Umfang Die Weiterbildung dauert in der Regel mindestens drei Jahre und sollte nach spätestens sechs Jahren abgeschlossen werden. Sie umfasst einen Arbeitsaufwand von 1070 Weiterbildungsstunden, der sich aus folgenden Teilen zusammensetzt: 150 Std. Theoretisches Grundwissen (100 Std. mit AusbilderIn / 50 Std. Lektüre) (Allgemeine Psychologie, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie, Neurosenlehre, Qualitätsmanagement ) 100 Std. Trainingskurs Klientenzentriert-psychotherapeutische Interventionsmethoden 100 Std. Klientenzentrierte Theorie 320 Std. Supervision (200 Std. mit AusbilderIn / 120 Std. kollegial) 130 Std. Selbsterfahrung (90 Std. mit AusbilderIn / 40 Std. kollegial) 200 Std. selbständige psychotherapeutische Praxis 50 Std. Eigentherapie 5. Träger und Ort der Weiterbildung Träger der Weiterbildung sind in der Regel die von der GwG anerkannten Teams von AusbilderInnen für Klientenzentrierte Psychotherapie oder die GwG-Akademie. Sie führen die Weiterbildung eigenverantwortlich durch. Die GwG zertifiziert die entsprechend den gültigen Richtlinien durchgeführte Weiterbildung. Die Weiterbildung findet in bei der GwG angemeldeten Kursgruppen statt. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 10 TeilnehmerInnen pro AusbilderIn festgelegt. Die Eigentherapie der TeilnehmerInnen wird von einer/m dafür qualifizierten von der GwG anerkannten PsychotherapeutIn durchgeführt. 7

B. Weiterbildungsteile und Inhalte 1. Theorie 1.1 Allgemeines theoretisches Grundwissen 1.1.1 Zeitlicher Umfang: 150 Weiterbildungsstunden, davon 50 Stunden Lektürestudium 1.1.2 Lerninhalte: Grundsätzliche Theorien der Allgemeinen Psychologie, aus der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie und der Neurosenlehre, sowie allgemeine wissenschaftliche Kriterien, Standards und Methoden der Qualitätssicherung. 1.2 Klientenzentrierte Theorie 1.2.1 Zeitlicher Umfang: 100 Weiterbildungsstunden 1.2.2 Lerninhalte: Personzentrierte Entwicklungstheorien; Inkongruenz- und Empathie- Diagnostik und andere personzentrierte Diagnostikmodelle; personzentrierte Kommunikationsmodelle; klientenzentriert-psychotherapeutisches Prozessverständnis, Prozesswahrnehmung und prozessorientierte Veränderungsmessung 2. Klientenzentriert-psychotherapeutische Praxis 2.1 Klientenzentriert-psychotherapeutische Interventionsmethoden 2.1.1 Zeitlicher Umfang: 100 Weiterbildungsstunden als Trainingskurs 2.1.2 Weiterbildungsinhalte: Praktische und methodische Übungen zum klientenzentriert-psychotherapeutischen Vorgehen in verschiedenen Therapiekonstellationen und settings 2.2 Selbständige psychotherapeutische Praxis 2.2.1 Zeitlicher Umfang: 200 Stunden 2.2.2 Lerninhalte: Selbständiger, praktischer Umgang mit Klienten im Umfang von mindestens 200 Therapiestunden innerhalb von mindestens drei Jahren entsprechend dem klientenzentrierten Psychotherapiekonzept mit mindestens fünf Klienten mit unterschiedlichen psychischen Störungen bzw. Krankheitsbildern. 8

3. Supervision 3.1 Supervision mit AusbilderIn 3.1.1 Zeitlicher Umfang: 200 Weiterbildungsstunden 3.1.2 Ausbildungsinhalte: Kontinuierliche Kontrolle und Anleitung zur Verbesserung der selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit 3.2 Kollegiale Supervision 3.2.1 Zeitlicher Umfang: 120 Weiterbildungsstunden 3.2.2 Lerninhalte: Kollegialer personzentrierter Umgang in der gegenseitigen Supervision der selbständigen psychotherapeutischen Praxis der WeiterbildungsteilnehmerInnen 4. Selbsterfahrung 4.1 Selbsterfahrung mit AusbilderIn 4.1.1 Zeitlicher Umfang: 90 Weiterbildungsstunden 4.1.2 Lerninhalte: Eigene Erfahrung in der Gruppe mit den Grundlagen und Prinzipien des klientenzentrierten Konzepts 4.2 Kollegiale Selbsterfahrung 4.2.1 Zeitlicher Umfang: 40 Weiterbildungsstunden 4.2.2 Lerninhalte: Personzentrierter Umgang mit der Selbstexploration von TeilnehmerInnen in der Gruppensituation 5. Eigentherapie 5.1 Zeitlicher Umfang: mindestens 50 Einzelstunden, kontinuierlich parallel zur Weiterbildung bei einer/m von der GwG anerkannten und zertifizierten TherapeutIn 5.2 Lerninhalte: Eigene Erfahrung in der Selbstexploration und therapeutischen Bearbeitung von individuellen Inkongruenzkonstellationen in einer klientenzentrierten Psychotherapie 9

C. Abschluss der Weiterbildung Die Weiterbildung ist abgeschlossen, wenn alle Weiterbildungsteile erfolgreich absolviert wurden und die in der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch die erfolgreiche Durchführung von fünf Psychotherapien mit insgesamt mindestens 150 Einzelstunden Behandlungsumfang nachgewiesen wurden. 1. Fünf Psychotherapien 1.1 Zum Abschluss der Weiterbildung legt jede/r TeilnehmerIn fünf abgeschlossene und vollständig dokumentierte Klientenzentrierte Psychotherapien vor. 1.2 Die Beurteilung erfolgt in der Kursgruppe durch das AusbilderInnenteam einerseits und die Gruppenmitglieder andererseits. 1.3 Die für die Beurteilung erforderliche Zeit zählt nicht zur Weiterbildungszeit. 2. Beurteilung der Psychotherapien 2.1 Die Beurteilung des therapeutischen Verhaltens geschieht auf der Grundlage der zu jeder Beurteilungssitzung vorzulegenden schriftlichen Therapiedokumentation und der Demonstration von drei Ton- oder Videoaufnahmen der jeweiligen Psychotherapie. 2.2 In der Beurteilungssitzung werden von jeder zum Abschluss der Weiterbildung vorgelegten Psychotherapie ein Kontakt aus der Anfangsphase, ein Kontakt aus der Endphase und ein für den Therapieverlauf typischer Kontakt aus der Mitte der Psychotherapie vorgestellt. 2.3 Über jede Beurteilungssitzung wird ein Protokoll geführt, das der GwG mit dem Antrag auf Erteilung des Abschlusszertifikats zugestellt wird. Das Protokoll enthält Angaben zu Zeit, Ort und den Anwesenden der Beurteilungssitzung, ferner zu Umfang und Dauer der Behandlung sowie Angaben zu den vorgestellten Therapiestunden, zu angewandten diagnostischen Verfahren zur Erfassung der therapeutischen Effekte und zu Art und Zeitpunkt der Katamnese., Es enthält getrennte Voten des AusbilderInnenteams und der Gruppenmitglieder zur Angemessenheit der Realisierung klientenzentrierten Vorgehens (angemessen/nicht angemessen) und zum Ergebnis der Psychotherapie (konstruktiv/ nicht konstruktiv). 2.4 Kommt sowohl das AusbilderInnenteam als auch alle Gruppenmitglieder zu dem Ergebnis, dass die/der WeiterbildungsteilnehmerIn jeweils angemessen die Prinzipien der Klientenzentrierten Psychotherapie realisiert hat und das therapeutische 10

Ergebnis aller fünf vorgelegten Psychotherapien konstruktiv ist, empfiehlt das AusbilderInnenteam der GwG die Zertifikatserteilung. 2.5 Kommt das Ausbilderteam und die Gruppenmitglieder bei einer oder mehreren der fünf vorgelegten klientenzentrierten Psychotherapien zu keinem einstimmigen Urteil, kann sich die/der betroffene WeiterbildungsteilnehmerIn an den Vorstand der GwG wenden und eine unabhängige Beurteilung durch entsprechend qualifizierte Personen fordern. D. Supervisionsverpflichtung Die Erteilung und Annahme des Zertifikats in Klientenzentrierte Psychotherapie verpflichtet zur fortlaufenden kollegialen Supervision im Rahmen einer Regionalen Arbeitsgruppe (RAG) der GwG. Dies setzt die Mitgliedschaft in der GwG voraus. Wird der Supervisionsverpflichtung nicht entsprochen, verliert das Zertifikat die Gültigkeit. Zum Wiedererwerb muss die Antragstellerin oder der Antragsteller Mitglied der GwG sein und mindestens 40 Stunden Supervision bezogen auf von ihr oder ihm selbst durchgeführten klientenzentrierten Psychotherapien bei einer Ausbilderin oder einem Ausbilder der GwG absolvieren. 11

Durchführungsbestimmungen A. Allgemeines 1. Zulassung zur Weiterbildung Die GwG erteilt die Zulassung zur Weiterbildung Klientenzentrierte Psychotherapie nach Überprüfung aller erforderlichen Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen. 2. Zeitlicher und organisatorischer Ablauf der Weiterbildung Die Weiterbildung in Klientenzentrierter Psychotherapie wird von den AusbilderInnen zeitlich so geplant, dass ein Abschluss nach drei bis vier Jahren möglich ist, aber nach fünf Jahren spätestens erfolgen sollte. Die Weiterbildung kann kontinuierlich oder in Blockform, auch in integrierter Form, absolviert werden. Es wird empfohlen, Selbsterfahrungseinheiten als Block durchzuführen. Um den einzelnen TeilnehmerInnen ein regelmäßiges Feedback zu geben, wird jeweils zum Ende eines Ausbildungsjahres ein Gespräch mit dem AusbilderInnenteam über den persönlichen Entwicklungsstand und den Qualifikationsfortschritt empfohlen. Das Gespräch sollte auch der Abklärung der Frage dienen, ob ein erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung abzusehen ist. 3. Qualifikation der ausbildenden Personen Die Weiterbildungsveranstaltungen werden von der GwG-Akademie oder von Teams durchgeführt, deren einzelne Mitglieder die Ausbilderqualifikation der GwG für diese Weiterbildung besitzen. Darüber hinaus können kooperierende Experten und Expertinnen zu bestimmten Teilen der Weiterbildung einbezogen werden. Sie müssen weder AusbilderIn noch Mitglied der GwG sein. Die Eigentherapie wird von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: abgeschlossene Weiterbildung in Klientenzentrierter Psychotherapie entsprechend den Richtlinien der GwG seit drei Jahren. Sie darf nicht dem AusbilderInnenteam angehören. Mitgliedschaft in der GwG und in einer der Regionalen Arbeitsgruppen. 12

4. Berufsethische Verpflichtung Ausbilder/innen in der GwG sind verpflichtet, die Weiterbildung entsprechend den gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen durchzuführen. Sie sind zu eigener Fortbildung und Supervision verpflichtet. Es gelten ferner die berufsethischen Verpflichtungen: zwischen AusbilderInnen und WeiterbildungsteilnehmerInnen dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen, keine wirtschaftlichen und dienstlichen Abhängigkeiten bestehen zwischen AusbilderInnen und WeiterbildungsteilnehmerInnen dürfen während der Zeit der Weiterbildung keine sexuellen Beziehungen aufgenommen und unterhalten werden AusbilderInnen dürfen bei den eigenen WeiterbildungsteilnehmerInnen keine Eigentherapie durchführen AusbilderInnen stehen unter Schweigepflicht, die z. B. zu Supervisions- oder Ausbildungszwecken nur mit Einverständnis der jeweiligen WeiterbildungsteilnehmerInnen aufgehoben werden kann. Die wie oben beschrieben entsprechend qualifizierten Personen, die eine Eigentherapie mit WeiterbildungsteilnehmerInnen durchführen, sind verpflichtet, die Eigentherapie nach dem personzentrierten Konzept durchzuführen. Es gelten ferner die berufsethischen Verpflichtungen: zwischen ihnen und WeiterbildungsteilnehmerInnen dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen, keine wirtschaftlichen und dienstlichen Abhängigkeiten bestehen zwischen ihnen und WeiterbildungsteilnehmerInnen dürfen während der Zeit der Weiterbildung keine sexuellen Beziehungen aufgenommen und unterhalten werden diejenigen, die eine Eigentherapie mit WeiterbildungsteilnehmerInnen durchführen, stehen unter Schweigepflicht, die z. B. zu Supervisions- oder Weiterbildungszwecken nur mit Einverständnis der jeweiligen WeiterbildungsteilnehmerInnen aufgehoben werden kann. B. Zertifikatserteilung 1. Empfehlung Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und positiver Beurteilung der fünf klientenzentrierten Psychotherapien empfiehlt das AusbilderInnenteam dem Vorstand der GwG die Zertfikatserteilung. 13

2. Erteilung des Zertifikats Das Zertifikat bzw. die qualifizierte Teilnahmebescheinigung wird vom Vorstand der GwG erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erteilung des Zertifikats wird bei der GwG beantragt. Dem Antrag sind beizufügen: Nachweise über die vollständig absolvierte Weiterbildung die Beurteilungsprotokolle über die fünf durchgeführten Psychotherapien der Nachweis der abgeschlossenen Eigentherapie 3. Ungültigkeit des Zertifikats Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn der Supervisionsverpflichtung (s.o. Richtlinien) nicht entsprochen wird. 4. Wiedererwerb des Zertifikats Zum Wiedererwerb sind 40 Stunden Gruppen- oder Einzelsupervision bei einem/r anerkannten Ausbilder/-in in der GwG zu absolvieren. Der/die Antragsteller/-in muss Mitglied der GwG sein. C. Unterbrechung der Weiterbildung 1. Allgemeines Die Weiterbildung kann auf Antrag bei Vorliegen besonderer Gründe unterbrochen werden. Die Genehmigung der Unterbrechung erfolgt nach entsprechender Überprüfung des Antrages durch die GwG. Die vertragsrechtliche Seite der Unterbrechung vereinbaren die AusbilderInnen mit den WeiterbildungsteilnehmerInnen und gegebenenfalls auch mit der Weiterbildungsgruppe. 14

2. Anerkennung abgeleisteter Weiterbildungsabschnitte Die Anerkennung bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung geleisteter Weiterbildungsabschnitte durch die GwG muss von den AusbilderInnen und WeiterbildungsteilnehmerInnen bei der GwG beantragt werden. 3. Unterbrechungszeitraum Als Unterbrechungszeitraum gilt der Zeitrahmen von zwei Jahren. Wird die Weiterbildung nach Ablauf von zwei Jahren nicht wieder aufgenommen, gilt sie als abgebrochen. Bei einem Unterbrechungszeitraum bis zu zwei Jahren gelten die Richtlinien, die zu Weiterbildungsbeginn in Kraft waren. D. Übergangsbestimmungen Eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung nach den bisher gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen der Weiterbildungsordnung Klientenzentrierte Psychotherapie der GwG wird als Erwerb der Personzentrierten Basiskompetenz anerkannt. Bereits begonnene Grund- und Zusatzausbildungen können nach der alten Ordnung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Ein Übergang oder Wechsel in die neue Weiterbildung ist möglich, bedarf aber eines Antrags an den Vorstand der GwG. 15

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Die GwG ist der größte europäische Fachverband für Psychotherapie und Beratung. Sie wurde 1970 gegründet. Ihre Mitglieder sind in allen Bereichen der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung sowie in der Beratung tätig. Die GwG fördert und unterstützt die seelische Gesundheit der Bevölkerung in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen. Sie verbreitet den Personzentrierten Ansatz in Forschung und Lehre und entwickelt ihn konsequent weiter. Der Personzentrierte Ansatz wurde von dem amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers (1902 1987) aus seiner psychotherapeutischen und pädagogischen Arbeit mit Erwachsenen und Kindern entwickelt: Im Mittelpunkt von Psychotherapie und Beratung steht die Person nicht das Problem. Menschen erfahren und lernen in Psychotherapie oder Beratung, ihre verborgenen Fähigkeiten zu entwickeln und eigenständig Lösungen für ihre Probleme zu finden. Auf der Grundlage des Personzentrierten Ansatzes entstanden mittlerweile national und international verbreitete Psychotherapieund Beratungsmethoden. Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v. Melatengürtel 125a 50825 Köln Tel.: +49 221 925908-0 Fax: +49 221 251276 E-Mail: gwg@gwg-ev.org Internet: www.gwg-ev.org