Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Weiterbildung. Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen

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1 Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Weiterbildung Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen 1. Auflage, August 2013

2 Herausgegeben von der GwG - Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v. Melatengürtel 125a Köln Tel Fax gwg@gwg-ev.org Internet:

3 Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 I. Richtlinien A. Allgemeines 1. Ziel Inhalte Teilnahmevoraussetzungen und Möglichkeiten der Weiterführung Verwendbarkeit Dauer und Umfang Träger der Weiterbildung... 5 B. Module der Weiterbildung Modul 1: Grundlagen des Personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis Schwerpunkt Suchtstörungen... 6 Modul 2: Personzentrierte Beratung im Tätigkeitsfeld Sucht... 8 C. Abschluss der Weiterbildung 10 D. Supervisionsverpflichtung 10 II. Durchführungsbestimmungen A. Allgemeines 1. Zulassung zur Weiterbildung Anerkennung von Vorleistungen Zeitlicher und organisatorischer Ablauf der Weiterbildung Qualifikation der Kursleitung Berufsethische Verpflichtung B. Zertifikatserteilung 1. Erteilung des Zertifikats Ungültigkeit des Zertifikats

4 Präambel Etwa 3,5 Mio. Menschen sind in Deutschland von Abhängigkeitserkrankungen betroffen. Bei einer noch deutlich größeren Gruppe besteht ein sog. schädlicher Gebrauch. Im psycho-sozialen Bereich Tätige begegnen diesem Personenkreis tagtäglich, insbesondere in Krankenhäusern, Beratungsstellen, Arztpraxen, betrieblichen Sozialdiensten, aber auch in Gesundheitsämtern, der Bewährungshilfe und der Jugendhilfe. Somit besteht in all diesen Berufsfeldern regelmäßiger Bedarf an adäquaten Interventionsmöglichkeiten zur Motivierung, Beratung und Behandlung der suchtkranken bzw. suchtmittelauffälligen Klienten und Patienten. Eine weitere Gruppe, die Bedarf an fachspezifischer Beratungsqualifikation hat sind Selbstbetroffene, die ehrenamtlich in der Selbsthilfe als Gruppenleiter/in tätig sind. Um den beraterischen Aufgaben im Umgang mit einer oft auch schwierigen und in der Regel somato-psycho-sozial mehrfach belasteten Personengruppe gerecht zu werden, bedarf es geeigneter, theoretisch fundierter und in der Praxis erprobter, Konzepte und Handlungskompetenzen. Dabei erweist sich insbesondere das personzentrierte Vorgehen als geeigneter Ansatz. Die GwG führt seit 20 Jahren eine von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anerkannte Weiterbildungsmaßnahme zum Sozialtherapeuten durch. Für die Teilnahme sind durch die Kostenträger allerdings nur Personen einzelner Berufsgruppen zugelassen, die zudem über bestimmte Tätigkeitsmerkmale verfügen müssen. Es besteht darüber hinaus jedoch großer Bedarf an einer personzentrierten Beraterqualifikation, die den Besonderheiten von suchtkranken und suchtgefährdeten Menschen gerecht wird. Diese Lücke wird durch den Weiterbildungsgang Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen geschlossen. 2

5 I. Richtlinien A. Allgemeines 1. Ziel Durch die Weiterbildung werden die Teilnehmenden befähigt, in ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern, in denen sie mit suchtmittelauffälligen und suchtkranken Personen konfrontiert sind, eine wissenschaftlich fundierte, professionelle und an den Besonderheiten des Störungsbildes ausgerichtete Beratung durchzuführen. Das Verständnis von Suchtstörungen orientiert sich an einem bio-psycho-sozialen Verstehens- und Erklärungskonzept. Der Personzentrierte Ansatz bietet in allen Formen von Beratung Hilfestellung und Begleitung bei der Veränderung von Verhaltensweisen, Überzeugungen und Selbstbildern. Veränderungen bzw. Krisen werden in aller Regel als bedrohlich erlebt und gehen mit Ambivalenzen einher. Sie sind umso eher zu bewältigen, je mehr Sicherheit, Vertrauen und Zuversicht eine Beziehung vermittelt. Personzentrierte Beratung als konstruktives Beziehungsgeschehen ermöglicht und unterstützt persönliches Wachstum, indem der grundsätzliche Wert der/des Anderen anerkannt und geschätzt wird, einfühlend die innere Welt des Gegenübers verstanden wird, sich ein ehrliches Gegenüber zeigt und den Kontakt anbietet. Die Weiterbildung Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen stellt die Kombination einer fundierten beraterischen Qualifikation mit der Vermittlung suchtspezifischer Inhalte ( Störungswissen ) dar. Es werden Fähigkeiten entwickelt und gefördert, hilfreicher und effektiver mit den spezifischen Problemen und schwierigen Situationen umzugehen. Dadurch erhöht sich die Kompetenz im Verstehen und Handeln. Die Weiterbildung vermittelt den Teilnehmenden Fähigkeiten zur Gestaltung von Kontakt und Kommunikation auf der Grundlage des Personzentrierten Ansatzes und gibt diesen damit eine konzeptgebundene, handlungsleitende Orientierung für die kommunikative Gestaltung von Beratungsgesprächen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. In praktischen Übungen, in simulierten und realen Gesprächssituationen wird das eigene Kommunikationsverhalten erfahrbar, reflektiert und erweitert. Dabei werden die Praxisbezüge und die Erfahrungshintergründe der Teilnehmer/ innen ausführlich berücksichtigt und mit einbezogen. Auf diesem Weg ergeben sich fundierte Einblicke in die Vielfalt psycho-sozialer Arbeitsbereiche und in das breit gefächerte Suchthilfesystem in Deutschland. Diese Erfahrungsweite ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Weiterbildungsmaßnahme. 3

6 2. Inhalte In zwei Modulen á 145 Unterrichtsstunden werden Informationen zu den Erscheinungsformen von schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit vermittelt und das suchtspezifische Störungsmodell der Gesprächspsychotherapie erläutert. Im weiteren Verlauf werden die Merkmale einer eindeutig strukturierten helfenden Beziehung nach personzentrierten Gesichtspunkten erarbeitet und auf die Anwendung in den Arbeitsfeldern der Kursteilnehmer übertragen. Dabei finden unterschiedliche Beratungssettings, wie Einzel-, Gruppen- und Angehörigengespräche Berücksichtigung. Die Bedeutung der Gruppenarbeit im Tätigkeitsfeld Sucht erfährt bereits durch die Durchführungsform der Weiterbildung besondere Beachtung. In ausführlichen Trainingseinheiten werden die Grundlagen der Personzentrierten Beratung erlernt und geübt. Spezielle Interventionsformen, wie etwa die Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing, MI) werden vorgestellt und erprobt. Davon ausgehend werden auch die verschiedenen Phasen des Veränderungsprozesses und die daraus sich ableitenden spezifischen Beratungskompetenzen (wie zum Beispiel Motivationsaufbau oder Rückfallbearbeitung) mit einbezogen. Auf häufig vorkommende komorbide Störungen, wie etwa Depressionen, Ängste, Persönlichkeitsstörungen und Psychosen wird eingegangen. Das vielfältig gegliederte Suchthilfesystem in Deutschland, die Zugangswege und die teilweise erforderlichen Antragstellungen werden von den Teilnehmenden kennengelernt. In die Weiterbildung integriert ist die Darstellung von Erscheinungsformen und Behandlungsmöglichkeiten der Glücksspielsucht und des pathologischen PC/ Internet-Gebrauchs (sog. Computersucht). Durch die fallbezogene Supervision wird es möglich den Transfer der Weiterbildungsinhalte in die Praxis ausführlich und regelmäßig zu begleiten und zu unterstützen. In die Ausbildungseinheiten werden regelmäßig auch Elemente der Selbsterfahrung integriert. So wird der Ansatz in seiner Wirksamkeit, vor allem auch persönlich, erfahrbar. 3. Teilnahmevoraussetzungen und Möglichkeiten der Weiterführung Die berufsbegleitende Weiterbildung richtet sich an Personen, die im psychosozialen, medizinischen oder pädagogischen Bereich mit Suchtmittelauffälligen oder Abhängigkeitskranken befasst sind sowie an MitarbeiterInnen betrieblicher Dienste. Darüber hinaus eignet sich die Fortbildung, unter bestimmten Voraussetzungen, als Qualifizierungsmaßnahme für ehrenamtlich Tätige im Bereich der Suchtkrankenhilfe. 4

7 Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen können sich die Weiterbildung sofern die geforderten spezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind -sowohl bei einer nachfolgenden Weiterbildung Personzentrierte Beratung als auch beim von der GwG-Akademie angebotenen und von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) anerkannten Bildungsgang Sozialtherapie anrechnen lassen. 4. Verwendbarkeit Diese Weiterbildung entspricht den Modulen 1 und 2 der GwG-Weiterbildung Personzentrierte Beratung. Absolvent/innen erwerben so neben dem Abschluss Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen den GwG-Abschluss Personzentrierte Kommunikation die Voraussetzung für die Teilnahme an Modul 3 einer GwG-Weiterbildung Personzentrierte Beratung, wodurch sie das GwG-Zertifikat Personzentrierte Berater/in erwerben können und die Voraussetzung zur Teilnahme an anderen von der GwG angebotenen Weiterbildungen (z.b. Personzentrierte Beratung in der Personal- und Organisationsentwicklung) 150 Std. der Weiterbildung können auf eine GwG-Weiterbildung zum/zur Sozialtherapeut/in (anerkannt von der Deutschen Rentenversicherung Bund) angerechnet werden. 5. Dauer und Umfang Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und umfasst einen Arbeitsaufwand von 420 Stunden, der sich zusammensetzt aus: 290 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/-innen, davon 220 UStd. Theorie, Methodik, Weiterbildungssupervision 50 UStd. Selbsterfahrung mit Ausbilder/in 20 UStd. Abschlusscolloquium 130 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung, davon 40 UStd. kollegiale Gruppenarbeit 40 UStd. Eigenstudium 50 UStd. Beratungspraxis 6. Träger der Weiterbildung Träger der Weiterbildung ist die Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung GwG e.v. Die Weiterbildung wird von durch die GwG anerkannte Kursleiter/innen durchgeführt. 5

8 B. Module der Weiterbildung Modul 1: Grundlagen des personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis Schwerpunkt Suchtstörungen 1. Teilnahmevoraussetzung Tätigkeit in beratungsrelevanten Arbeitsfeldern Vorgespräch (per Telefon oder persönlich) mit der Kursleitung 2. Lerninhalte theoretische Grundlagen des Personzentrierten Konzeptes und des zugrunde liegenden Menschenbildes Personzentrierte Theorien zur Entwicklung und Persönlichkeit Modell zur personzentrierten Störungstheorie der Sucht Basiswissen zu schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit Erscheinungsformen abhängigen Verhaltens (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, nicht-stoffgebundene Suchtformen) Ursachenkonzepte zu Suchtstörungen Kennenlernen des gegliederten Versorgungssystems bei Suchtstörungen Basisprinzipien der Personzentrierten Beratung Ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten Strukturierung von Gesprächsprozessen unter besonderer Berücksichtigung des Tätigkeitsfeldes Sucht Methoden personzentrierter Gesprächsführung zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit Vergleich mit anderen Konzepten und Methoden berufethische Prinzipien 6

9 3. Arbeitsformen Theorieveranstaltungen Praktische und methodische Übungen Supervision Selbsterfahrung Kollegiale Gruppenarbeit 4. Arbeitsaufwand 210 Stunden Arbeitsaufwand (Workload), verteilt über mind. ein Jahr: 145 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/-innen, davon 120 UStd. Theorie, Methodik, Weiterbildungssupervision 25 UStd. Selbsterfahrung mit Ausbilder/in 65 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung, davon 20 UStd. kollegialer Gruppenarbeit 20 UStd. Eigenstudium 25 UStd. Beratungspraxis 7

10 Modul 2: Personzentrierte Beratung im Tätigkeitsfeld Sucht 1. Teilnahmevoraussetzung Abschluss des Moduls Grundlagen des Personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis - Schwerpunkt Suchtstörungen oder Äquivalenznachweis mindestens ein Jahr einschlägige berufliche oder ehrenamtliche Praxis Weiterbildungsbegleitende, dokumentierfähige Beratungspraxis Aufnahmegespräch mit der Kursleitung, u. a. zur Festlegung möglicher Äquivalenzen und eventuell noch zu erbringender Leistungen 2. Lerninhalte prozessorientierte Planung von Gesprächen prozess- und phasenangemessene Interventionen Krisen- und Kurzinterventionen Gender, Diversity und interkulturelle Aspekte Theorie und Praxis zur Interaktion in Gruppen Gestaltung von Paar- und Angehörigengesprächen Diagnostik und Dokumentation in der Arbeit mit Suchtkranken Informationen zu häufigen komorbiden Störungen Spezielle Anwendungsgebiete personzentrierter Interventionen mit Abhängigen (Beratungsstelle, Krankenhaus, Betrieb, komplementäre Einrichtung, Selbsthilfe ) unter Einbeziehung von Fallbeispielen der Kursteilnehmer Spezielle Interventionsformen Aufbau von Veränderungsmotivation Rückfallprävention und -bearbeitung, Arbeit mit Angehörigen und dem sozialen Umfeld interdisziplinäre Kooperation Rechtliche Aspekte Körpertherapeutische Interventionen und Entspannungstechniken Informieren/Psychoedukation 8

11 3. Arbeitsformen Theorieveranstaltungen Praktische und methodische Übungen Supervision Selbsterfahrung Kollegiale Gruppenarbeit 4. Arbeitsaufwand 210 Stunden Arbeitsaufwand (Workload), verteilt über mind. ein Jahr: 145 Unterrichtsstunden mit Ausbilder/-innen, davon 100 UStd. Theorie, Methodik, Weiterbildungssupervision 25 UStd. Selbsterfahrung mit Ausbilder/in 20 UStd. Abschlusscolloquium 65 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung, davon 20 UStd. kollegialer Gruppenarbeit 20 UStd. Eigenstudium 25 UStd. Beratungspraxis Abschluss: Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen / GwG 9

12 C. Abschluss der Weiterbildung Die Weiterbildung Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen ist abgeschlossen, wenn die Module 1 und 2 erfolgreich absolviert wurden sowie das Abschlusskolloquium erfolgreich abgeschlossen wurde. In dem Abschlusskolloquium wird ein eigener Beratungsfall vorgestellt. Der Teilnehmende zeigt, dass er in der Lage ist, einen von ihm durchgeführten Beratungsprozess unter Berücksichtigung des personzentrierten Konzeptes zu begründen und dabei den störungsspezifischen Kontext zu berücksichtigen. Das Ergebnis des Kolloquiums wird mit erfolgreich oder nicht erfolgreich bewertet. Die im Rahmen eines schriftlichen Protokolls festgelegte Beurteilung erfolgt im Rahmen der Weiterbildungsgruppe und ist somit für alle Teilnehmenden transparent. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und positiver Beurteilung empfiehlt die Kursleitung der GwG dem/der Kursteilnehmer/in die qualifizierte Teilnahmebescheinigung bzw. das Zertifikat Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen zu erteilen. D. Supervisionsverpflichtung Die Erteilung und Annahme des Zertifikats Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen setzt die Mitgliedschaft in der GwG voraus und verpflichtet zur fortlaufenden kollegialen Supervision im Rahmen einer Regionalen Arbeitsgruppe (RAG) der GwG. Wird der Supervisionsverpflichtung nicht entsprochen, verliert das Zertifikat die Gültigkeit. Zum Wiedererwerb muss die Antragstellerin oder der Antragsteller Mitglied der GwG sein und mindestens 40 Stunden Supervision bezogen auf von ihr oder ihm selbst durchgeführter personzentrierter Beratungen bei einer Ausbilderin oder einem Ausbilder der GwG absolvieren. 10

13 II. Durchführungsbestimmungen A. Allgemeines 1. Zulassung zur Weiterbildung Die GwG erteilt die Zulassung zur Weiterbildung Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen nach Überprüfung aller erforderlichen Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen. 2. Anerkennung von Vorleistungen Personen, die das Modul Grundlagen des Personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis bereits separat oder im Rahmen einer anderen GwG-Weiterbildung absolviert haben und bereits Kenntnisse zum Themenbereich Suchtstörungen erworben haben, können die Weiterbildung Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen direkt mit dem Modul 2 beginnen. Für Personen, die das Modul Grundlagen des Personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis bereits separat oder im Rahmen einer anderen GwG-Weiterbildung absolviert haben und über keine Kenntnisse zum Themenbereich Suchtstörungen nachweisen können, bietet die GwG ein 3-tägiges, kostenpflichtiges Überbrückungsseminar an. Nach dem Besuch eines solchen Überbrückungsseminars können diese Personen die Weiterbildung Personzentrierte Beratung bei Suchtstörungen direkt mit dem Modul 2 beginnen. 3. Zeitlicher und organisatorischer Ablauf Die Weiterbildung findet in Kursgruppen mit maximal 12 Teilnehmenden pro Ausbilder/in statt. Die Durchführungsform gewährleistet ein an der Persönlichkeit der WeiterbildungsteilnehmerInnen orientiertes prozesshaftes und personzentriertes Lernen. Die Weiterbildungsgruppe ist gleichzeitig auch ein Erfahrungsund Lernfeld für die Prozesse in interaktionellen Gruppen. Auf diesem Weg können auch die erforderlichen Fähigkeiten für die eigene Arbeit mit Gruppen modellhaft erfahren werden. 11

14 Die Weiterbildung wird in regelmäßigen zwei- bis dreitägigen Seminareinheiten über den Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. 4. Qualifikation der Kursleitung Kursleitung und Dozent/innen verfügen über langjährige Theorie- und Praxiserfahrungen in der ambulanten und stationären Suchtkrankenhilfe, der Personzentrierten Beratung und in der Lehrtätigkeit in personzentrierten Verfahren. Darüber hinaus bestehen spezielle Kenntnisse in den Bereichen Körperpsychotherapie, in der Arbeit mit Persönlichkeitsstörungen inkl. Borderlinestörungen und in der Behandlung Glücksspielsüchtiger. 5. Berufsethische Verpflichtung Die Kursleitung ist verpflichtet, die Weiterbildung entsprechend den gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen durchzuführen. Sie sind zu eigener Fortbildung und Supervision verpflichtet. Es gelten ferner die berufsethischen Verpflichtungen: zwischen Kursleiter/-in und Kursteilnehmer/-innen dürfen keine verwandtschaftlichen Beziehungen, keine wirtschaftlichen und dienstlichen Abhängigkeiten bestehen zwischen Kursleiter/-in und Kursteilnehmer/-innen dürfen während der Zeit der Weiterbildung keine sexuellen Beziehungen aufgenommen und unterhalten werden Kursleiter/-innen stehen unter Schweigepflicht, die z. B. zu Supervisions- oder Kurszwecken nur mit Einverständnis der jeweiligen Kursteilnehmer/-innen aufgehoben werden kann. 12

15 B. Zertifikatserteilung 1. Erteilung des Zertifikats Der/die Antragsteller/-in muss Mitglied der GwG sein. Das Zertifikat bzw. die qualifizierte Teilnahmebescheinigung über einzelne Module wird vom Vorstand der GwG erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erteilung des Zertifikats wird bei der GwG beantragt. Dem Antrag sind Nachweise über die vollständig absolvierte Weiterbildung beizufügen. 2. Ungültigkeit des Zertifikats Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn der Supervisionsverpflichtung (s. o. Richtlinien) nicht entsprochen wird. 13

16 Notizen 14

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20 Die GwG ist einer der größten europäischen Fachverbände für Psychotherapie und Beratung. Sie wurde 1970 gegründet. Ihre Mitglieder sind in allen Bereichen der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung sowie in der Beratung tätig. Die GwG fördert und unterstützt die seelische Gesundheit der Bevölkerung in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen. Sie verbreitet den Personzentrierten Ansatz in Forschung und Lehre und entwickelt ihn konsequent weiter. Der Personzentrierte Ansatz wurde von dem amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers ( ) aus seiner psychotherapeutischen und pädagogischen Arbeit mit Erwachsenen und Kindern entwickelt: Im Mittelpunkt von Psychotherapie und Beratung steht die Person nicht das Problem. Menschen erfahren und lernen in Psychotherapie oder Beratung, ihre verborgenen Fähigkeiten zu entwickeln und eigenständig Lösungen für ihre Probleme zu finden. Auf der Grundlage des Personzentrierten Ansatzes entstanden mittlerweile national und international verbreitete Psychotherapie- und Beratungsmethoden. Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v. Melatengürtel 125a Köln Tel.: Fax: Internet:

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