Bewertung des Landschaftsbildes im Zuge der Errichtung von Windkraftanlagen auf Waldstandorten

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Transkript:

Universität für Bodenkultur, Wien Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung Bewertung des Landschaftsbildes im Zuge der Errichtung von Windkraftanlagen auf Waldstandorten Boris Salak, Thomas Schauppenlehner, Christiane Brandenburg, Alexandra Jiricka, Christina Czachs

Alle wollen ein Stück von der Landschaft Energiewirtschaft (erneuerbare Energie) Erholungsnutzung Verkehrsinfrastruktur Industrie/ Gewerbe Gemeinden Naturschutz Land- und Forstwirtschaft Jagd/Fischerei BewohnerInnen Verändert nach: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/landschaft-freiraum/landschaft/wachsendestadt/umland/interkommunal.html

Landschaftsbild im Naturschutzgesetz Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 1 (2) Durch dieses Landesgesetz werden insbesondere geschützt: 3. die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der Erholungswert der Landschaft; 3 (8) Landschaftsbild: Bild einer Landschaft von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft; 3 (2) Eingriff in das Landschaftsbild: eine Maßnahme von nicht nur vorübergehender Dauer, die zufolge ihres optischen Eindruckes das Landschaftsbild maßgeblich verändert. Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, Fassung vom 04.08.2015 https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung/lroo/20000147/o%c3%b6.%20nschg%202001%2c%20fassung%20vom%2004.08.2015.pdf

Bewertung des Landschaftsbildes Landschaftsbild und auch der Erholungswert zusammengesetzt aus objektiv vorhandenen Landschaftselementen, die subjektiv von den Betrachtenden wahrgenommen werden; Wahrnehmung ist stark von persönlichen Prägungen und Vorlieben sowie Wertvorstellungen abhängig; (vgl. EDELBAUER et al. 2005) identitätsstiftend.

Erholungswert [ ] Erholung als die mit dem Aufenthalt des Menschen in der Landschaft verbundene geistige und körperliche Regeneration definiert [ ]. Die Qualität des Erholungswertes der Landschaft erschließt sich dabei über Vielfalt, Eigenart und Ursprünglichkeit sowie Schönheit der Landschaft ; (AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 1995) Erholungswert umfasst alle Sinneseindrücke; Landschaftserlebnisfunktion [ ] Vermögen der Landschaft durch physisch und psychisch positive Wirkungen beim Menschen eine körperliche und seelische Regeneration hervorzurufen [ ]. (STADTBAUAMT BAD SAULGAU 2010, S.30)

Gesundheit Gesundheit im weiteren Sinne ist allerdings mehr als das Freisein von Krankheit. Wohlbefinden und eine harmonische Einbettung in die heimatliche Umwelt sind sicher auch wichtige Aspekte von Gesundheit. Die Freude an der Wohnumgebung, die Möglichkeit von Erholung und Ruhe daheim und im unmittelbaren Nahbereich der Wohnung sind entscheidende Aspekte dieses umfassenderen Gesundheitsbegriffes. Diese Aspekte können nicht allein mittels Grenzwerten für einzelne Belastungen erfasst werden. (MOOSHAMMER 2009)

Voraussetzung von Erholung E Eigenschaften einer Landschaft Schönheit Eigenart Vielfalt Komplexität Kohärenz Mystik Lesbarkeit Infrastruktur Rad-, Wanderwege Loipen Rast- und Sitzgelegenheiten Gastronomie Störungsfreiheit Geräusche Gerüche visuelle Wirkungen L N H

Ansprüche der Erholungssuchenden an die Landschaft Geringe Ansprüche an die Infrastruktur - kontemplativ Hohe Ansprüche an die Infrastruktur - konsumtiv Natur zur komplexen Sinneserfahrung und Erholung Natur als Kulisse Zweckgebundene Nutzung der Natur Lebrac (CC BY-SA 3.0), https://de.wikipedia.org/wiki/hainbuche# /media/file:reinhardswald_hainbuchen. jpg Jiricka Czachs Czachs (verändert nach JIRICKA & PRÖBSTL-HAIDER 2013)

Orte der Erholungsnutzung Erholung in der Natur Czachs Czachs Erlebniswelten Golf NFLD (CC BY-SA 3.0) https://en.wikipedia.org/wiki/humber_valley_gol f_resort#/media/file:humber_valley_golf.jpg Brandenburg Czachs Alltagswelten Fotos: Gantner & Czachs

Verlust an Alltagserholungslandschaften Zersiedelung Landwirtschaftlich dominierte Landschaft Service-Landschaft Medy Sejai; (CC0) https://commons.wikimedia.org/wiki/file:etalement_urbai n_banlieue_paris_-_03.avril.2005.jpg?uselang=de Czachs Czachs

Segregation der Landschaften Tourismusgebiete mit Landschaften, die z.t. unter Schutz gestellt sind z.b. Salzkammergut, Wachau Klementschitz (CC BY-SA 3.0) https://commons.wikimedia.org/wiki/file:dachsteingosau.jpg Störungsfreiheit möglich? versus großflächige Service- und Funktionslandschaften z.b. Wiener Becken Wie groß ist die Störungstoleranz? Doronenko (CC BY-SA 3.0 at) https://commons.wikimedia.org/wiki/category:wachau#/media/file:bur gruine_hinterhaus,_spitz_an_der_donau_25.jpg, Czachs Czachs

Beeinträchtigung der Erholung Verlust an Fläche für Erholung Beeinträchtigung der Qualität der Infrastruktur (z.b. Wege,...) Veränderung des ästhetischen Werts Veränderung der Durchgängigkeit der Landschaft und des Betretungsrechts Störung durch Lichtreflexe, Lärm,

Qualität der Infrastruktur Mehrwert und/oder Verlust des Erholungswertes durch Errichtung von Forststraßen/Wartungswegen Czachs Hendele (CC0); https://pixabay.com/de/wald-wandernwanderweg-weg-pfad-682003/ Berufung der Landesumweltanwaltschaft Tirol bzgl. der Errichtung Forstweg Hainzenmarterl-Weg (2010) Zitate aus der Argumentation Licht und Schatten, Oberfläche und dem Gelände angepasster Wegverlauf lassen den Steig mit seiner Umgebung verschmelzen. Gerade für Kinder stehen derartige Steige an oberster Stelle hinsichtlich Erholungswert im Gegensatz zum langweiligen Gehen auf Forstwegen bleibt es auf solchen Steigen stets spannend. (Amt der Tiroler Landesregierung 2010)

Landschaftsbild und Erholung Der Erholungswert verknüpft das Landschaftsbild mit gesellschaftlichen Werten (Gesundheitsvorsorge u.a.). Die Bedürfnisse an Erholungslandschaften sind vielfältig. Eine starke Segregation in geschützte Landschaftsteile, Tourismuslandschaften und Funktionslandschaften zeichnet sich ab. Zunehmende Störung der Alltagslandschaft. Landschaft als Grundlage zur Erholung ist keine Selbstverständlichkeit, Verluste sind vielfach unheilbar.

Beurteilung des Landschaftsbildes und Erholungswertes durch ExpertInnen versus Betroffene Beurteilung durch ExpertInnen Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 3 (8) Landschaftsbild: Bild einer Landschaft von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft Beurteilung durch die Betroffenen Partizipation

Partizipationsstufen 9 Selbstorganisation Geht über Partizipation hinaus 8 Entscheidungsmacht 7 Teilweise Entscheidungskompetenz Partizipation 6 Mitbestimmung 5 Einbeziehung 4 Anhörung Vorstufen der Partizipation 3 Information 2 Anweisung 1 Instrumentalisierung Nicht-Partizipation http://www.partizipative-qualitaetsentwicklung.de/partizipation/stufen-der-partizipation.html

Information durch Visualisierung Kernziele von Visualisierungen Informationen bereitstellen Abstände einschätzen Dimensionen erfassen Sichtbarkeiten erleben Landschaftswirkung beurteilen Unterstützung der eigenen Vorstellung (und Vorstellungskraft) Ansichten (wertfrei) Einstellungen (positive oder negative Bewertungen von z.b. Ereignissen) Werte (generelle Vorstellungen von richtig oder falsch) Quelle: KOTLER & ROBERTO 1989

Information durch Visualisierung Visualisierungen als Grundlage der Glaubwürdigkeit durch eigene, erfahrungsbasierte Beurteilung der Umgebung (Realitätsnähe) der individuellen (emotional orientierten) Beurteilung des dargestellten Vorhabens Visualisierungen zur Unterstützung von Planungsprozessen der Informationsbereitstellung der eigenen Vorstellungskraft Visualisierungstechniken Statische Bilder Interaktive 3-D-Engines Virtual Reality (VR) Augmented Reality (AR)

Animiertes Bild Statisches Bild Visualisierungstechniken Statische Bilder eingeschränkte Standortwahl für den/die BetrachterIn einfache und kostengünstige Erstellung hohe Realitätsnähe (potenziell) geringe Immersion (Eintauchtiefe) gute Integrationsmöglichkeiten bei Befragungen (digital, analog) geringe Anwendungshürden (online, Webbrowser) eingeschränkte Outdoor- Anwendung Smartphones/Tablets Befragung etc. Quelle: eigene Darstellung Quelle: eigene Darstellung

Visualisierungstechniken Statische Bilder Manipulationspotenzial vorhanden Perspektivenwechsel (Vogelperspektiven/Obersicht) Starkes Teleobjektiv > kleiner Bildausschnitt WEAs stark überhöht Brennweitenverzerrung (Teleobjektive) speziell ausgewählte Sichtachsen ungenaue Dimensionierungen Hintergründe mit besonders hohen/niedrigen Kontrasten unkorrekte Belichtung unkorrekte Farbgebung usw.

Visualisierungstechniken Interaktive 3-D-Modelle (3-D-Engines) Standortwahl im gesamten 3-DModell möglich (auch Kamerafahrten und neuralgische Punkte) aufwändige Erstellung hoher Modellierungsaufwand Integration von GIS-Daten etc. hoher Immersionsgrad durch freie Navigation in vertrauter (virtueller) Umgebung für Beteiligungsprozesse geeignet technische Barrieren (Hardware Installation Navigation) Manipulationsmöglichkeiten (Video, Audio) Quelle: eigene Darstellung

Visualisierungstechniken Virtual Reality (VR) freie Wahl der Standorte & -Pfade aufwändige Erstellung Grundlage: 3-D-Modell zeit- und kostenintensiv teure Software notwendige Hardware: VR-Brille sehr hoher Immersionsgrad durch VR-Brille (Abschottung nach außen) geeignet für Beteiligungsprozesse Barrieren wie 3-D-Modelle Übelkeit, Schwindel möglich (Pfadsetzung wesentlich) Quelle: eigene Darstellung

Visualisierungstechniken Augmented Reality (AR) georeferenzierte AR-Modelle Standort in realer Umgebung wählbar reale Landschaftseffekte (Wind, Lärm, Gerüche, Geräusche) erlebbar Positionsbestimmung durch GPS Boom durch mobile Endgeräte vergleichsweise neue Technologie für Außenanwendungen viele AnbieterInnen unterschiedliche Zugänge & Systeme technische Probleme GPS-Ungenauigkeiten (agps) Fehlen der Objektverdeckung Animationen schwierig / nicht möglich Quelle: eigene Darstellung

Information Anhörung Forschung zur lokalen Akzeptanz von Windenergie (ACRP; TransWind, www.transwind.boku.ac.at) Partizipationsworkshop mit Visualisierungsparcours 1. Informationen zu einem (fiktiven) Szenario 2. Erleben digitaler Visualisierungsmethoden 3. Bewertung der Techniken mittels Fragebogen Fokusgruppendiskussionen max. 12 Personen/Gruppe ca. 90 Minuten

Information Anhörung Bewertung der Techniken durch BürgerInnen (erste Erfahrungen aus den WS) Räume des persönlichen Alltags werden unmittelbar aufgesucht (eigenes Haus, eigener Garten, Terrasse, FreundInnen, Bekannte,...) Siedlungsgebiet wird nach kurzer Zeit verlassen und Orte der persönlichen Erholung werden aufgesucht ProbandInnen finden sich in den virtuellen Welten gut zurecht Die Anwendung hat einen... statische Bilder 3-D-Engine VR-Brille...hohen Informationsgehalt ** *** *...wirkt realistisch ** *** *...wirkt glaubwürdig *** ** *...hilft, das Landschaftsbild besser beurteilen zu können...unterstützt mich in der visuellen Vorstellung des Vorhabens ** *** * ** *** * Quelle: TransWind 2015

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Universität für Bodenkultur Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung (ILEN) Christiane Brandenburg christiane.brandenburg@boku.ac.at Boris Salak boris.salak@boku.ac.at Peter-Jordan-Straße 65, A-1180 Wien Tel.: +43 1 47654-7218 Fax: +43 1 47654-7209

Literatur AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG (1995): Naturschutzbegriffsdefinitionen, Hrsg. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung. AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG (2010): Forstweg Hainzenmarterl-Weg, Berufung des Landesumweltanwaltes 2010, Büro Landesumweltanwalt. EDELBAUER, J., KRINZ, M., LANGMANTEL, G., PÖCKL, M., RIHS, H., SCHRAMAYR, G., STADLER, N. & WANIVENHAUS, C. (2005): Leitfaden für die Beurteilung der Auswirkungen von Eingriffen auf das Landschaftsbild - Eine Hilfestellung für die Praxis, Arbeitskreis Landschaftsbild, Amt der NÖ Landesregierung. JIRICKA, A. SCHUBLACH, F., PRÖBSTL U. (2013): Braucht der Landschaftsschutz den Erholungswert? Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur KOTLER, P. & ROBERTO, N. (1989): Social marketing: strategies for changing public behavior, Free Press, New York/London. MOOSHAMMER, H. (2009): Zur Umweltverträglichkeitserklärung S7 Fürstenfelder Schnellstraße Abschnitt West unter besonderer Berücksichtigung des Teilgutachtens 5.1.13 Humanmedizin, im Auftrag der Umweltanwaltschaften Steiermark und Burgenland.