STADTGEMEINDE TRAISMAUER



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Transkript:

STADTGEMEINDE TRAISMAUER ABÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Ä N D E R U N G S A N L A S S P L A N U N G 380/2015 10.06.2015 fwaanlas_1895 Schedlmayer Raumplanung ZT GmbH A 3382 Loosdorf GF Dipl.-Ing. Dr.techn. Herbert Schedlmayer Parkstraße 5 Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung Telefon 02754/6803 Telefax 02754/6803-4 staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker office@raumordnung.at www.raumordnung.at LG St. Pölten FN 265661d ATU61876278

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 2 1. ALLGEMEINES 1.1. Stand der Örtlichen Raumordnung in der Stadtgemeinde Traismauer Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Traismauer stammt aus dem Jahre 2005 und besteht aus einem Flächenwidmungsplan, einer Grundlagenforschung, einem Verordnungstext und einem Örtlichen Entwicklungskonzept. Für dieses Entwicklungskonzept wurde bereits die Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Der Flächenwidmungsplan ist digital und basiert derzeit auf der DKM mit Stand 2014. Die letzte Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde am 24.02.2015 vom Gemeinderat beschlossen. 1.2. Vorliegendes Änderungsverfahren Die aktuelle Änderung umfasst insgesamt 1 Änderungspunkt zum Flächenwidmungsplan (Ausweisung von Grünland Windkraftanlagen). Es ergeben sich keine Änderungen bei der Flächenbilanz. Eine aktualisierte Flächenbilanz wird der Neudarstellung des Flächenwidmungsplans nach Gemeinderatsbeschluss beigelegt. Zudem werden sukzessive auf von Änderungen betroffenen Planblättern des Flächenwidmungsplanes die Festlegungen der Wohndichteklassen gestrichen (Änderungspunkt a), weil Wohndichteklassen im Raumordnungsgesetz 2014 nicht mehr enthalten sind. Die gegenständliche Änderung (Grünland Windkraftanlagen) wird am Planblatt 4 durchgeführt, daher werden auch alle Wohndichteklassen am Planblatt 4 entfernt.

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 3 1. KG. WALDLETZBERG, KG. OBERNDORF AM GEBIRGE KG. Waldletzberg Grdst. 231, 245, 247, 258, 259, 265 (Teilflächen) KG. Oberndorf am Gebirge Grdst. 584, 585/1, 592/1 (Teilflächen) Umwidmung Planblatt 4 von Grünland Land- und Forstwirtschaft auf Grünland Windkraftanlagen 1.1. Örtliche Situation Die o. a. Grundstücksteile befinden sich in bzw. in der Nähe der Waldflächen beim Reutbühel (350 m) zwischen Oberndorf am Gebirge und Sitzenberg-Reidling. Der vorwiegend hügelige Umgebungsbereich ist land und forstwirtschaftlich genutzt. Im Umkreis von 750 Metern befindet sich kein landwirtschaftliches Wohngebäude bzw. erhaltenswertes Gebäude, Grünland Kleingärten oder Grünland Campingplätze. Abbildung: Umgebungsbereich der geplanten Windkraftanlagen, 750 Meter Radius Das nächstgelegene Bauland Wohngebiet befindet sich in Waldletzberg und weist eine Entfernung von mindestens 1.250 Meter zur nächsten geplanten Windkraftanlage auf. Die nächstgelegenen Ortschaften Thallern (Gemeinde Sitzenberg-Reidling) sowie Unter-Hameten und Einöd (Gemeinde Herzogenburg) weisen einen Abstand mindestens 2 Kilometern auf. Im Umkreis zwischen sechs und zehn Kilometer befinden sich die bereits bestehenden Windparks WP Statzendorf, WP Kleinhain, WP Hoher Kölbling und WP Pottenbrunn I III, sowie der geplante Windpark Pottenbrunn IV.

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 4 1.2. Planung und Änderungsanlass Die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Traismauer geschieht aufgrund der Erstellung des sektoralen Raumordnungsprogrammes über die Windkraftnutzung in NÖ. Dieses wurde am 29. April 2014 von der NÖ Landesregierung beschlossen. Laut Verordnung ist es Ziel, den NÖ Energiefahrplan 2030 umzusetzen. Dieser sieht vor, dass bis 2020 50% des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2015 soll in Niederösterreich mehr Strom aus erneuerbarer Energie erzeugt werden als verbraucht wird (Quelle: http://www.noe.gv.at/bilder/d68/noe_energiefahrplan_2030_kurzfassung_de.pdf). Da es nicht Ziel ist, weiter größere Anteile des Strombedarfs durch Stromimport (z.t. aus deutschen oder tschechischen Atomkraftwerken) zu decken, ist Österreich und v.a. Niederösterreich als größtes Bundesland gefordert! Der Änderungsanlass begründet sich allerdings auch durch die Zielsetzungen des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, welches unter Leitziele festhält: Schonende Verwendung natürlicher Ressourcen Sparsame Verwendung von Energie Verstärkter Einsatz von Alternativenergien Wesentlicher Bestandteil dieses sektoralen Raumordnungsprogrammes sind die Darstellungen der Windkraftzonen im gesamten Landesgebiet. Die zu widmenden Flächen liegen allesamt im Bereich der Zulässigkeitszone MO 05 (Mostviertel und Zentralraum St. Pölten 05). Durch die Erstellung eines solchen Programmes wurden flächendeckend die Parameter, die bereits bei der Ausweisung von Windkraftanlagen galten, und zwar: 1.200m Abstand vom den nächstgelegenen Widmungen mit Schutzanspruch (Wohnbauland, Sondergebiete mit Schutzanspruch, Grünlandnutzungen mit Erholungsfunktion) 750m Abstand zum nächsten Hauptgebäude in einem gesamten Kartenwerk zusammengefasst. Außerdem wurden Flächen wie naturschutzrechtliche Schutzgebiete Naturdenkmäler UNESCO-Weltkulturerbe abgeschieden. Weitere, bisher nicht gesetzlich genau definierte Tabubereiche, die nun allerdings ebenfalls ausgeschieden wurden, sind: Interessenszonen des Naturschutzes Flächen hoher ökologischer Wertigkeit Tourismuszonen Flächen, die dem Schutz des Alpenraumes dienen Weitere (technische und rechtliche) Ausschlussbereiche waren: Flugsicherheitszonen Tabuflächen aus Kleinregionalen Entwicklungskonzepten Sichtachsen aus UVP-Gutachten Zuletzt wurden auf der Grundlage der Studienergebnisse BirdLife sowie weiterer Untersuchungen die Zonen gegebenenfalls modifiziert. Als Mindestgröße für die Ausweisung einer Zone gelten 40 ha. Klares Ziel dabei ist die Bündelung von Anlagen. So soll verhindert werden, dass allerorts (in Bereichen, die zwar die technischen, rechtlichen und naturräumlichen Ansprüche erfüllen) Windkraft entsteht, sondern Windenergie in Windparks gebündelt wird. Als wesentlicher Änderungsanlass der Widmung auf Grünland Windkraft ist die Erstellung des sektoralen Raumordnungsprogrammes über die Nutzung von Windkraft in NÖ sowie das Ziel der Umsetzung des oben

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 5 beschriebenen Energiefahrplans zu sehen. Die rechtlich verbindlichen Kartenwerke wurden im Maßstab 1:150.000 verfasst. Eine parzellenscharfe Abgrenzung der Zonen ist nicht möglich. Vielmehr muss im Einzelfall die Einhaltung der Abstände geprüft werden. Folgendes Datenblatt war Teil der Grundlagenerhebung der Ausweisung des sektoralen Raumordnungsprogrammes und beschreibt dabei die Zone MO 05:

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 6 Folgende Schutzgüter sind im Umgebungsbereich situiert: Wald Tiere, Pflanzen, Lebensräume Landschaft als menschlicher Aktionsraum Kulturelles Erbe (Burgen, Schlösser u. dgl.) Technische Infrastruktur (Schnellstraße, Landesstraßen, Gemeindestraßen) Manche dieser und weiterer Schutzgüter werden im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung genauer beschrieben. Dabei wird vor allem auf die Auswirkung auf das Landschaftsbild eingegangen. Der Schattenwurf sowie die Schallemission sind nicht Teil der strategischen Umweltprüfung. Hierfür gibt es ein separates Gutachten, das den Auflageunterlagen beigelegt wird. Im Rahmen dieses Berichtes werden folgende Rahmenbedingungen untersucht und gegebenenfalls angemerkt, ob diese Teil einer Strategischen Umweltprüfung zu sein haben: Bauland und Baubestand Naturschutz Nachbargemeinden Lärmentwicklung Verkehrssicherheit Landschaftsbild Erbe, Denkmal Erholungswert der Landschaft Regionales Raumordnungsprogramm Abbildung: Auszug aus der Karte der Eignungszone (Anlage zur sektoralen Raumordnungsprogramm)

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 7 Bauland und Baubestand (Quelle: Projektkonzept Windpark Traismauer, WEB Windenergie AG, 2015) Die Positionierung der Windkraftanlagen erfolgte unter Rücksichtnahme auf die lt. NÖ-Raumordnungsgesetz erforderlichen Mindestabstände von 1200 m beziehungsweise 2000 m zu gewidmetem Wohnbauland und 750 m zu landwirtschaftlichen Wohngebäuden oder erhaltenswerten Gebäuden im Grünland. Die Abstände im folgenden Plan sind jeweils von der Grundstücksgrenze der Gebäude bis zum Mittelpunkt der WKA gemessen. Abbildung: Flächenwidmungspläne der Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Herzogenburg Die nächstgelegenen Baulandflächen befinden sich in Waldletzberg und Oberndorf am Gebirge. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist keine Siedlungserweiterung Richtung der geplanten Windkraftanlagen vorgesehen. Es sind sogar Siedlungsgrenzen ausgewiesen, die eine Erweiterung aufgrund der exponierten Lage verhindern sollen.

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 8 Abbildung: Auszug aus dem ÖEK der Stadtgemeinde Traismauer Die Stadtgemeinde Herzogenburg sieht in ihrem Entwicklungskonzept eine kleine Baulanderweiterung in Einöd Richtung Norden vor. Nach Widmung bzw. Bebauung der potenziellen Erweiterungsfläche würde immer noch ein Abstand von knapp über 2000 Meter zur nächstgelegenen Windkraftanlage bestehen. Abbildung: Auszug aus dem ÖEK der Stadtgemeinde Herzogenburg Die Widmung Grünland Windkraftanlagen steht nicht im Widerspruch u den gesetzlichen Rahmenbedingungen und beeinträchtigt somit nicht das bestehende Wohnbauland. Auch künftige Siedlungserweiterungen gemäß derzeitigem örtlichem Entwicklungskonzept werden den Mindestabstand nicht unterschreiten.

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 9 Naturschutz (Quelle: Projektkonzept Windpark Traismauer, WEB Windenergie AG, 2015) Im Planungsgebiet des Windparks Traismauer bestehen keine direkten Überlagerungen mit naturschutzrechtlich relevanten Bereichen. In der Umgebung Tullnerfeld und Dunkelsteinerwald sind jedoch Schutzgebiete vorhanden. In ca. 3,3 km Entfernung zum nächstgelegenen Standort befindet sich das Natura 2000 Gebiet (Flora-Fauna- Habitat & Vogelschutz) Tullnerfeld Donau-Auen. Die Natura 2000 Gebiete Kamp- und Kremstal, Wachau & Wachau-Jauerling, Pielachtal, NÖ Alpenvorlandflüsse, sowie Wienerwald Thermenregion bestehen außerhalb des 10-km Untersuchungsradius. Ebenfalls außerhalb dieses Untersuchungsraumes sind die Landschaftsschutzgebiete Göttweiger Berg und seine Umgebung, sowie der Biospährenpark Wienerwald. Die Naturschutzgebiete Steinige Ries, Höhereck Grochelberg - Toter Berg und Pielach Mühlau liegen etwa 20 km vom nächstgelegenen Standort entfernt. Der nachfolgende Übersichtplan gibt Auskunft über die nächstgelegenen Schutzgebiete unterschiedlicher Kategorien im Planungsumfeld. Abbildung: Schutzgebiete im Projektgebiet Nähere Untersuchungen zu den Schutzgütern werden in der strategischen Umweltprüfung abgehandelt. Nachbargemeinden Grundsätzlich ist zum schützenswerten Bauland einer Nachbargemeinde ein Abstand von 2000 m einzuhalten. Dieser kann auf das übliche Maß von 1200 m reduziert werden, sofern die davon betroffene Nachbargemeinde per Gemeinderatsbeschluss einer Unterschreitung zustimmt. Die 2000 Meter Mindestabstand werden nicht unterschritten. (siehe Abbildung im Absatz Bauland und Baubestand ). Die geplante Ausweisung von Grünland Windkraftanlagen kollidiert nicht mit den raumordnerischen Interessen der Nachbargemeinden. Die Mindestabstände werden nicht unterschritten.

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 10 Lärmentwicklung (Quelle: Projektkonzept Windpark Traismauer, WEB Windenergie AG, 2015) Als Grundlage für die Berechnung der Schallimmissionen bei der umliegenden Wohnnachbarschaft wurde der von Vestas angegebene maximale Schallleistungspegel von 106,5 db(a) zuzüglich eines 3dB Sicherheitsaufschlags zur Abdeckung von Ergebnisunsicherheiten verwendet. Die Firma VESTAS gibt den Schallleistungspegel in Nabenhöhe für den Windkraftanlagentyp VESTAS V112-3,3 MW mit 3.300 kw Nennleistung und 140 m Nabenhöhe in den Allgemeinen Spezifikationen (General Specification, Dokument-Nr.: 0034-7282 V09 vom 08.01.2015) an. Für die Vorab-Berechnung der zu erwartenden Schallimmissionen wurde der Noise Mode 0 verwendet. Die unten dargestellte Isophonenkarte zeigt, dass sämtliche für Dauerwohnzwecke genutzten Objekte außerhalb der 40 db-isophonenlinie liegen. Abbildung: Übersichtsplan der zu erwartenden Schallemissionen (Aufpunkthöhe 4 m) Aufgrund der hohen Abstände zu schützenswerten Nutzungen kommt es bei der Errichtung der Windkraftanlagen zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung.

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 11 Verkehrssicherheit Die geplanten Windkraftanlagen befinden sich fernab von Autobahn, Schnellstraße, sonstigen Landesstraßen sowie Sammel- und Aufschließungsstraßen. Die Zufahrt erfolgt über Güterwege. Durch die Widmung Grünland Windkraftanlagen wird die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Landschaftsbild Die Errichtung einer mit Flügelspitzen 196 Meter hohen Anlage hat in der Landschaft zweifelsohne Auswirkungen und wird innerhalb der Landschaft wirksam. Die Auswirkung der Errichtung einer solchen Anlage auf das Landschaftsbild wird einer strategischen Umweltprüfung (Scoping) unterzogen, welcher den Auflageunterlagen beiliegt. Erbe, Denkmal Im Umgebungsbereich der Anlage befinden sich denkmalgeschützte Gebäude. Die Strategische Umweltprüfung geht ebenfalls auf potenzielle Auswirkungen auf diese Schutzgüter ein. Erholungswert der Landschaft Im Nahbereich befinden sich mehrere Rad- und Wanderwege. Die Auswirkungen auf den Erholungswert der Landschaft werden in der strategischen Umweltprüfung behandelt. Wald Vier der Fünf Anlagen sind innerhalb von Forstflächen situiert. Die Auswirkungen auf das schutzgut Wald werden in der strategischen Umweltprüfung behandelt. Regionales Raumordnungsprogramm NÖ-Mitte Die Stadtgemeinde Traismauer liegt wie alle Gemeinden der Bezirke Krems, St. Pölten und Lilienfeld im Geltungsbereich des Regionalen Raumordnungsprogrammes NÖ-Mitte. Der Projektstandort liegt in keinem erhaltenswerten Landschaftsteil oder einer regionalen Grünzone, in denen Baulandwidmungen oder manche Grünlandwidmungen unzulässig wären. Der nächstgelegene erhaltenswerte Landschaftsteil liegt mindestens 100 bis 400 Meter weiter nördlich (zwischen Waldlesberg und den geplanten Windkraftanlagen). Die nächste regionale Grünzone befindet sich entlang der Traisen in etwa 2,1 km Entfernung. Widersprüche zur regionalen Planung bestehen nicht.

DER STADTGEMEINDE TRAISMAUER 12 Änderungspunkt a Streichung der Wohndichteklassen Planblatt 4 Im Zuge der sukzessiven Streichung der Wohndichteklassen soll jene im Bereich der Ortschaft Waldletzberg entfernt werden. Anlass ist die Änderung der gesetzlichen Grundlage. Loosdorf, am 10.06.2015 DI Herfrid Schedlmayer