eurex rundschreiben 107/14



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Transkript:

eurex rundschreiben 107/14 Datum: 27. Mai 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich Autorisiert von: Mehtap Dinc Euro-Swap-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf 2-, 5-, 10- und 30- jährige in Euro denominierte Zins-Swaps Kontakt: Nadja Urban, Eurex Product Development, T +49-69-211-1 51 05, nadja.urban@eurexchange.com, Frank Odendall, Eurex Product Development, T +44-207-8 62-70 18, frank.odendall@eurexchange.com Zielgruppe: Alle Abteilungen Anhänge: 1. Aktualisierte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich 2. Market-Making-Programm (nur in englisch) Zusammenfassung: Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben die Einführung von Futures-Kontrakten auf in Euro denominierte Zins-Swaps mit unterschiedlichen Laufzeiten (2, 5, 10 und 30 Jahre) sowie Festsatzausgestaltung ( Euro-Swap-Futures ) zum 1. September 2014 beschlossen. Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu folgenden Punkten: Einführungstermin, Kontraktspezifikationen, Handelszeiten, Risikoparameter, Market-Making, notwendige Vorbereitungen zum Handelsbeginn. Informationen speziell zum Clearing der neuen Produkte, Nutzung der Wholesale-Funktionalitäten und Transaktionsentgelte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Clearing AG werden im Eurex Clearing-Rundschreiben enthalten sein, welches wir unseren Handelsteilnehmern in Kürze zur Verfügung stellen. Eurex Deutschland Börsenplatz 4 60313 Frankfurt/Main Postanschrift: 60485 Frankfurt/Main Deutschland T +49-69-211-1 17 00 F +49-69-211-1 17 01 memberservices@ eurexchange.com Internet: www.eurexchange.com Geschäftsführung: Dr. Thomas Book, Mehtap Dinc, Michael Peters, Andreas Preuß ARBN: 101 013 361

eurex rundschreiben 107/14 Euro-Swap-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf 2-, 5-, 10- und 30- jährige in Euro denominierte Zins-Swaps 1. Einführungstermin Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG haben die Einführung von Futures-Kontrakten auf in Euro denominierte Zins-Swaps mit unterschiedlichen Laufzeiten (2, 5, 10 und 30 Jahre) sowie Festsatzausgestaltung ( Euro-Swap-Futures ) beschlossen. Mit der Einführung von physisch belieferten Euro-Swap-Futures ergänzt Eurex Exchange die europäischen Benchmark-Futures-Kontrakte auf deutsche, französische und italienische Staatsanleihen um ein weiteres wichtiges Zinssegment des internationalen Finanzmarktes. Mit Euro-Swap-Futures stehen dem Markt effiziente und kostengünstige Instrumente zur Verfügung, die dem wirtschaftlichen Marktrisiko eines OTC- Zins-Swaps entsprechen und sowohl einzeln als auch in Kombination mit den europäischen Staatsanleihen- Futures-Kontrakten der Eurex Exchange eingesetzt werden können. Neben der Margin-Effizienz eines standardisierten Futures-Produktes bietet die Nutzung von Euro-Swap- Futures an Eurex Exchange Margin-Effizienzen durch Cross Margining mit den liquiden deutschen Benchmark-Staatsanleihen-Futures. Die Einführung der Euro-Swap-Futures-Kontrakte erfolgt am Montag, den 1. September 2014 und wird durch ein Market-Making-Programm unterstützt. Zur Umsetzung der Beschlüsse werden die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich, wie in Anhang 1 dargestellt, zum 1. September 2014 angepasst. 2. Kontraktspezifikationen 2-jährige Euro- Swap-Futures 5-jährige Euro- Swap-Futures 10-jährige Euro- Swap-Futures 30-jährige Euro- Swap-Futures Basiswert In Euro denominierte Zins-Swaps mit unterschiedlichen Laufzeiten (2, 5, 10 und 30 Jahre) und Festsatzausgestaltungen. Der Nominalwert eines Zins-Swap-Futures-Kontrakts beträgt EUR 100.000. Die jeweils zugrundeliegenden Zins-Swaps entsprechen den Bedingungen einer OTC-Zinsderivat-Transaktion gemäß Kapitel VIII Teil 3 Ziffer 3.3.1 i.v.m. Ziffer 3.3.2 (ISDA Zins-Swap fest-variabel) der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG und enthalten die in der unteren Tabelle dargelegten produktbezogenen Bestimmungen. Eurex-Produktkürzel FSWS FSWM FSWL FSWX ISIN DE000A11RAV2 DE000A11RAX8 DE000A11RAZ3 DE000A11RA14 Preisermittlung In Prozent vom Nominalwert: (100 % + (Marktwert des lieferbaren Zins-Swaps / Nominalwert))*100 Minimale Preisveränderung/ Tickwert 0,005 % / 5 EUR 0,01 % / 10 EUR 0,01 % / 10 EUR 0,02 % / 20 EUR Seite 1 von 6

eurex rundschreiben 107/14 2-jährige Euro- Swap-Futures 5-jährige Euro- Swap-Futures 10-jährige Euro- Swap-Futures 30-jährige Euro Swap-Futures Erfüllung Nach Handelsschluss sind Käufer und Verkäufer eines Zins-Swap Futures- Kontrakts verpflichtet, am Liefertag einen gemäß dem Basiswert definierten Zins-Swap mit der Eurex Clearing AG abzuschließen. Dabei ist der Verkäufer eines Zins-Swap Futures-Kontrakts als Festsatzzahler zur Lieferung verpflichtet. Der Käufer eines Zins-Swap Futures-Kontrakts ist verpflichtet, als Festsatzempfänger diese Lieferung zu akzeptieren. Liefertag Letzter Handelstag Liefertag der Zins-Swap Futures-Kontrakte ist der Börsentag, der dem dritten Mittwoch des Liefermonats des jeweiligen Zins-Swap Futures-Kontrakts unmittelbar vorausgeht (IMM-Datum). Letzter Handelstag der Zins-Swap Futures-Kontrakte ist der Börsentag, der dem jeweiligen Liefertag unmittelbar vorausgeht. Handelsschluss der Zins-Swap Futures-Kontrakte am letzten Handelstag ist 12:15 Uhr MEZ. Laufzeiten Festsatzausgestaltung Täglicher Abrechnungspreis Schlussabrechnungspreis Die drei nächsten Quartalsmonate des Zyklus März, Juni, September und Dezember. Ein fester Zinssatz ausgedrückt in Prozent pro Jahr, der 25 Basispunkten (also 0,25 % pro Jahr) oder einem Vielfachen davon entspricht und von der Eurex Deutschland und Eurex Zürich vor dem ersten Handelstag des jeweiligen Zins-Swap Futures-Kontrakts festgelegt wird. Es wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:15 Uhr MEZ (Referenzzeitpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Verfallsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden. Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex Exchange am Schlussabrechnungstag um 12:15 Uhr MEZ. Maßgeblich ist der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller während der letzten Handelsminute eines Börsentages abgeschlossenen Geschäfte, sofern in diesem Zeitraum mehr als zehn Geschäfte zustande gekommen sind. Ist dies nicht erfüllt, wird der Abrechnungspreis aus dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise der letzten zehn zustande gekommenen Geschäfte gebildet, sofern sie nicht älter als 30 Minuten sind. Ist eine derartige Preisermittlung nicht möglich oder entspricht der so ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt Eurex Exchange den Abrechnungspreis fest. Seite 2 von 6

eurex rundschreiben 107/14 Jedem Zins-Swap Futures-Kontrakt liegt ein Zins-Swap zugrunde mit den folgenden produktbezogenen Merkmalen: Allgemeine Bestimmungen (a) Bezugsbetrag (Notional Amount) bzw. Betrag des Berechnungszeitraums ( calculation period amount ): Der Nominalwert eines Zins-Swap Futures- Kontrakts. (b) Abschlussdatum (Trade Date): Der Liefertag des jeweiligen Zins-Swap Futures-Kontrakts. (c) Anfangsdatum (Effective Date): Der dritte Mittwoch des Quartalsmonats in den Monaten März, Juni, September bzw. Dezember, je nachdem, in welchem dieser Monate der jeweilige Zins-Swap Futures- Kontrakt verfällt. (d) Enddatum (vorbehaltlich einer Anpassung nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention): Der 2., 5., 10. bzw. 30. Jahrestag des Anfangsdatums, abhängig vom jeweiligen Zins- Swap Futures-Kontrakt. (e) Geschäftstage: TARGET (EUTA) (f) Geschäftstagskonvention: Folgetagmodifiziert (Modified Following). Wenn ein Zahlungstermin für die Zahlung eines Festbetrags oder variablen Betrags nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention angepasst wird, wird die Anzahl von Tagen in dem betreffenden Berechnungszeitraum an den neuen Zahlungstermin angepasst (adjusted). Anfangszahlung (a) Schuldner der Anfangszahlung: Falls der Schlussabrechnungspreis des Zins- Swap Futures-Kontrakts größer als 100 % seines Nominalwerts ist, der Käufer des Zins- Swap Futures-Kontrakts. Falls der Schlussabrechnungspreis des Zins- Swap Futures-Kontrakts kleiner als 100 % seines Nominalwerts ist, der Verkäufer des Zins- Swap Futures-Kontrakts. (b) Betrag der Anfangszahlung: Ein Betrag in Euro (gerundet auf volle Cent), der gemäß der folgenden Formel bestimmt wird: =( ( 100))/100 wobei Notional den Bezugsbetrag (Notional Amount) des Zins-Swaps bezeichnet und SAP den Schlussabrechnungspreis des Zins- Swap Futures-Kontrakts bezeichnet. Seite 3 von 6

eurex rundschreiben 107/14 (c) Zahlungstermin für die Anfangszahlung: Anfangsdatum (Effective Date) des Zins-Swaps. Festbeträge (a) Zahler der Festbeträge: Der Verkäufer des Zins-Swap Futures-Kontrakts. (b) Fälligkeitstage für Festbeträge (vorbehaltlich einer Anpassung nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention): Jeder Jahrestag des Startdatums im Zeitraum vom Startdatum bis einschließlich zum Enddatum des Zins-Swaps. (c) Festsatz: Ein fester Zinssatz ausgedrückt in Prozent pro Jahr, der 25 Basispunkten (also 0,25 % pro Jahr) oder einem Vielfachen davon entspricht und von Eurex Deutschland und Eurex Zürich an dem Börsentag festgelegt wird, der dem ersten Handelstag des jeweiligen Zins-Swap Futures- Kontrakts unmittelbar vorausgeht. (d) Zinstagesquotient für Festbeträge: 30/360. Variable Beträge (a) Zahler der variablen Beträge: Der Käufer des Zins-Swap Futures-Kontrakts. (b) Fälligkeitstage für variable Zahlungen (vorbehaltlich einer Anpassung nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention): Halbjährlich ab dem Startdatum (ausschließlich) bis einschließlich zum Enddatum des Zins- Swaps. (d) Floating Rate Option: EUR-EURIBOR Reuters. (e) Vereinbarte Fälligkeit (Designated Maturity): 6 Monate. (f) Spread: Nicht anwendbar. (g) Zinstagesquotient für variable Beträge: Actual/360. (h) Neufestsetzungstage (Reset Dates): Jeweils der erste Tag des jeweiligen Berechnungszeitraums (Calculation Period). Die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Anhang 1) wurden entsprechend ergänzt. Seite 4 von 6

eurex rundschreiben 107/14 3. Handelszeiten (in MEZ) Produkt Pre-Trading Continuous Post-Trading OTC-Trading Letzter Trading Handelstag Handel bis Euro-Swap-Futures 07:59-08:30 08:30-19:00 19:00-19:30* 8:30-19:00** 12:15 * Am jeweils letzten Handelstag beginnt die Post-Trading-Periode um 12:15 Uhr und endet um 20:00 Uhr. ** Am jeweils letzten Handelstag endet die Eingabe von OTC Block Trades um 12:15 Uhr. 4. Market-Making Eurex Exchange bietet interessierten Handelsteilnehmern die Möglichkeit, als Market Makers (MMs) für die neuen Euro-Swap-Futures zu agieren. Als MMs erklären sich die Eurex-Handelsteilnehmer bereit, für eine spezifizierte Mindestanzahl von Kontrakten unter Einhaltung eines maximalen Spreads und im Rahmen einer festgelegten Zeitdauer kontinuierlich Geld- und Briefkurse (Quotes) zu stellen. Das Market-Making-Programm besteht vom 1. September 2014 bis zum 31. August 2016 (Commitment- Periode). Bei Erfüllung der Quotierungsverpflichtungen profitieren die MMs von einem 100-prozentigen Rabatt auf die Entgelte für Orderbuch-Transaktionen und Wholesale-Geschäfte und einer Erlösbeteiligung. Weitere Details entnehmen Sie bitte Anhang 2. Bitte beachten Sie: Eine formale Anmeldung für das Market-Making ist seit Inkrafttreten der mit Eurex- Rundschreiben 083/07 angekündigten Änderungen in den Regelwerken bezüglich Market-Making nicht mehr erforderlich. Zwecks Registrierung der Member-ID für die Performance-Messung ist es jedoch erforderlich, dass sich interessierte Handelsteilnehmer mit den verantwortlichen Ansprechpartnern von Eurex Product Development, Nadja Urban oder Frank Odendall, in Verbindung setzen. 5. Margining und Risikoparameter Das Risiko für die Euro-Swap-Futures-Kontrakte wird zunächst im Risk Based Margining System berechnet. Die Margin-Parameter werden zum Handelsart auf der Eurex-Website veröffentlicht unter dem folgenden Link: Marktdaten > Clearing-Daten > Risikoparameter und Initial Margins 6. Vendorenkürzel Die Vendorenkürzel für die neuen Produkte entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Produkte > Vendoren Produkt-Codes Seite 5 von 6

eurex rundschreiben 107/14 7. Notwendige Vorbereitungen zum Handelsbeginn Euro-Swap-Futures-Kontrakte werden ab dem 11. Juni 2014 in der Eurex-Simulationsumgebung zu Testzwecken verfügbar sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Simulationskalender auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link: Technologie > Simulationskalender Der Prozess der physischen Belieferung in den Euro-Swap-Futures erfolgt über Eurex Clearing. Zur Freischaltung für den Handel in Euro-Swap-Futures muss jeder Eurex-Teilnehmer beachten, dass sein Clearing-Mitglied sowohl eine Lizenz zum Clearing für Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich sowie zum Clearing von in Euro denominierten OTC-Zinsderivat- Transaktionen besitzen muss und das Clearing von Euro-Swap-Futures für den entsprechenden Eurex-Teilnehmer übernommen hat. Die Formulare dazu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Eurex Clearing AG, welches dazu in Kürze publiziert wird. Der Simulation Guide wird in Kürze publiziert und unter dem folgenden Link zur Verfügung stehen: Technology > Eurex Exchange's T7 > System Documentation > Release 2.1 > Simulation 8. Entgelt für die exzessive Systemnutzung und Order-Transaktions-Verhältnis für Euro-Swap-Futures Die Eurex Euro-Swap-Futures werden der Produktgruppe der Fixed Income Futures FBND zugeordnet. Die gültigen Limit-Parameter der Produktgruppe FBND entnehmen Sie bitte der Eurex-Website unter dem Link: und Technologie > Entgelt für exzessive Systemnutzung Technologie > Order-Transaktions-Verhältnis Weitere Informationen zu den Entgelten für die exzessive Systemnutzung und dem Order-Transaktions- Verhältnis entnehmen Sie bitte den Eurex-Rundschreiben 212/13 und 213/13. Sollten Sie Fragen haben oder am Market-Making für diese Kontrakte interessiert sein, wenden Sie sich bitte an Nadja Urban unter Tel. +49-69-211-1 51 05 oder E-Mail: nadja.urban@eurexchange.com oder Frank Odendall unter Tel. +44-207-86-2 70 18 oder E-Mail: frank.odendall@eurexchange.com. 27. Mai 2014 Seite 6 von 6

Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 107/14 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 01.09.2014 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 1 und der Eurex Zürich ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 1. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte [ ] 1.18 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Zinsswap Futures-Kontrakte Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf Zinsswaps ( Zinsswap Futures-Kontrakte ). 1.18.1 Kontraktgegenstand Ein Zinsswap Futures-Kontrakt ist ein Terminkontrakt auf in Euro denominierte Zinsswaps mit unterschiedlichen Laufzeiten (2-,5-,10 und 30 Jahre) und Festsatzausgestaltungen. Der Nominalwert eines Zinsswap Futures-Kontrakts beträgt EUR 100.000. Die Bedingungen des jedem Zinsswap Futures-Kontrakt zugrundeliegenden Zinsswap entsprechen den Bedingunen einer OTC-Zinsderivat-Transaktion gemäß Kapitel VIII Teil 3 Ziffer 3.3.1 i.v.m. Ziffer 3.3.2 (ISDA Zinsswap fest-variabel) der Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG mit den folgenden produktbezogenen Bestimmungen (zur Klarstellung: die folgenden Angaben beziehen sich auf einen (1) Zinsswap je Zinsswap Futures-Kontrakt): 1. Allgemeine Bestimmungen: (a) Bezugsbetrag (Notional Amount) bzw. Betrag des Berechnungszeitraums ( calculation period amount ): Der Nominalwert eines Zinsswap Futures- Kontrakts.

Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 107/14 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 01.09.2014 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 2 und der Eurex Zürich (b) Abschlussdatum (Trade Date): Der Liefertag (wie in Ziffer 1.18.6 Absatz 1 definiert) des jeweiligen Zinsswap Futures- Kontrakts. (c) Anfangsdatum (Effective Date): (d) Enddatum (vorbehaltlich einer Anpassung nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention): (e) Geschäftstage: Der dritte Mittwoch des Quartalsmonats in den Monaten März, Juni, September bzw. Dezember, je nach dem in welchem dieser Monate der jeweilige Zinsswap Futures- Kontrakt verfällt. Der 2., 5., 10. bzw. 30. Jahrestag des Anfangsdatums, abhängig vom jeweiligen Zinsswap Futures-Kontrakt. TARGET (EUTA) (f) Geschäftstagskonvention: Folgetag modifiziert (Modified Following). 2. Anfangszahlung Wenn ein Zahlungstermin für die Zahlung eines Festbetrags oder variablen Betrags nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention angepasst wird, wird die Anzahl von Tagen in dem betreffenden Berechnungszeitraum an den neuen Zahlungstermin angepasst (adjusted). (a) Schuldner der Anfangszahlung: Falls der Schlussabrechnungspreis des Zinsswap Futures-Kontrakts größer als 100 Prozent seines Nominalwerts ist, der Käufer des Zinsswap Futures-Kontrakts. Falls der Schlussabrechnungspreis des Zinsswap Futures-Kontrakts kleiner als 100 Prozent seines Nominalwerts ist, der Verkäufer des Zinsswap Futures-Kontrakts. (b) Betrag der Anfangszahlung: Ein Betrag in Euro (gerundet auf volle Cent), der gemäß der folgenden Formel bestimmt wird: = ( ), wobei

Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 107/14 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 01.09.2014 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 3 und der Eurex Zürich Nominalwert den Nominalwert des Zinsswap Futures-Kontrakts bezeichnet und SAP den Schlussabrechnungspreis des Zinsswap Futures-Kontrakts bezeichnet. (c) Zahlungstermin für die Anfangszahlung: Anfangsdatum (Effective Date) des Zinsswaps. 3. Festbeträge: (a) Zahler der Festbeträge: (b) Fälligkeitstage für Festbeträge (vorbehaltlich einer Anpassung nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention): Der Verkäufer des Zinsswap Futures- Kontrakts. Jeder Jahrestag des Startdatums im Zeitraum vom Startdaum bis einschließlich zum Enddatum des Zinsswaps. (c) Festsatz: Ein fester Zinssatz ausgedrückt in Prozent pro Jahr, der 25 Basispunkte (also 0,25 Prozent pro Jahr) oder einem Vielfachen davon entspricht und von den Eurex Börsen an dem Börsentag festgelegt wird, der dem ersten Handelstag des jeweiligen Zinsswap Futures-Kontrakts unmittelbar vorausgeht,. (d) Zinstagesquotient für Festbeträge: 30/360. 4. Variable Beträge: (a) Zahler der variablen Beträge: (b) Fälligkeitstage für variable Zahlungen (vorbehaltlich einer Anpassung nach Maßgabe der anwendbaren Geschäftstagskonvention): (d) Floating Rate Option: (e) Vereinbarte Fälligkeit (Designated Maturity): Der Käufer des Zinsswap Futures- Kontrakts. Halbjährlich ab dem Startdatum (ausschließlich) bis einschließlich zum Enddatum des Zinsswaps. EUR-EURIBOR Reuters. 6 Monate. (f) Spread: Nicht Anwendbar.

Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 107/14 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 01.09.2014 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 4 und der Eurex Zürich (g) Zinstagesquotient für variable Beträge: (h) Neufestsetzungstage (Reset Dates): Actual/360. Jeweils der erste Tag des jeweiligen Berechnungszeitraums (Calculation Period). Sofern dies aus Gründen der Marktentwicklung sinnvoll erscheint oder aus sonstigen Gründen, können die Eurex Börsen jederzeit einen oder mehrere weitere Zinsswap Futures-Kontrakt einführen, für die ein anderer Festzins festgelegt wird und die im übrigen den bereits handelbaren Zinsswap Futures-Kontrakten entsprechen. 1.18.2 Verpflichtung zur Lieferung Nach Handelsschluss der jeweiligen Zinsswap Futures-Kontrakte sind Käufer und Verkäufer eines Zinsswap Futures-Kontrakts verpflichtete am Liefertag (Ziffer 1.18.6 Absatz 1) einen gemäß Ziffer 1.18 Absatz 1 definierten Zinsswap miteinander abzuschließen (die Lieferung ). 1.18.3 Laufzeit Für Zinsswap Futures-Kontrakte stehen an den Eurex-Börsen Laufzeiten bis zum Liefertag (Ziffer 1.18.6 Absatz 1) des nächsten, übernächsten und drittnächsten Liefermonats zur Verfügung. Liefermonate sind die Quartalsmonate März, Juni, September, Dezember. 1.18.4 Letzter Handelstag, Handelsschluss Letzter Handelstag der Zinsswap Futures-Kontrakte ist der Börsentag der dem jeweiligen Liefertag (Ziffer 1.18.6) unmittelbar vorausgeht. Handelsschluss der Zinsswap Futures-Kontrakte an dem letzten Handelstag ist 12:15 Uhr MEZ. 1.18.5 Preisabstufungen (1) Der Preis eines Zinsswap Futures-Kontrakts mit einem zugrundeliegenden Zinsswap mit 2 Jahren Laufzeit wird in Prozent vom Nominalwert mit drei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,005 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 5. (2) Der Preis eines Zinsswap Futures-Kontrakts mit einem zugrundeliegenden Zinsswap mit 5 bzw. 10 Jahren Laufzeit wird in Prozent vom Nominalwert mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 10.

Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 107/14 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 01.09.2014 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 5 und der Eurex Zürich (3) Der Preis eines Zinsswap Futures-Kontrakts mit einem zugrundeliegenden Zinsswap mit 30 Jahren Laufzeit wird in Prozent vom Nominalwert mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,02 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 20. 1.18.6 Lieferung (1) Liefertag der Zinsswap Futures-Kontrakte ist der Börsentag, der dem dritten Mittwoch des Liefermonats des jeweiligen Zinsswap Futures-Kontrakts unmittelbar vorausgeht. (2) Die Lieferung erfolgt direkt zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG. Die Ausführung von Lieferungen zwischen Clearing-Mitgliedern und Nicht-Clearing-Mitgliedern und eigene Kunden ist Aufgabe des zuständigen Clearing-Mitglieds; die Ausführung von Lieferungen zwischen Nicht-Clearing- Mitglieder und deren Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder. [ ]

Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 107/14 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 01.09.2014 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 6 und der Eurex Zürich Annex C zu den Kontraktspezifikationen: Handelszeiten Futures-Kontrakte [ ] Fixed Income Futures-Kontrakte Produkt Produkt- ID Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode OTC Block Trading Letzter Handelstag Handel bis Notifzierung bis CONF-Futures CONF 07:30-08:30 08:30-17:00 17:00-20:00 08:30-17:00 12:30 20:00 Euro-Bobl-Futures FGBM 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30 10 08:00-22:00 12:30 20:00 Euro-BTP-Futures FBTP 07:30-08:00 08:00-19:00 19:00-19:30 08:00 19:00 12:30 20:00 Euro-Bund-Futures FGBL 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30 10 08:00-22:00 12:30 20:00 Euro-Buxl -Futures FGBX 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30 10 08:00-22:00 12:30 20:00 Euro-OAT-Futures FOAT 07:30-08:00 08:00-19:00 19:00-19:30 8:00-19:00 12:30 20:00 Euro-Schatz-Futures FGBS 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30* 08:00-22:00 12:30 20:00 Mid-Term-Euro- FOAM 07:30-08:00 08:00-19:00 19:00-19:30 08:00-19:00 12:30 20:00 OAT-Futures Mid-term Euro-BTP- FBTM 07:30-08:00 08:00-19:00 19:00-19:30 08:00 19:00 12:30 20:00 Futures Short-term Euro- FBTS 07:30-08:00 08:00-19:00 19:00-19:30 08:00 19:00 12:30 20:00 BTP-Futures * Am jeweils letzten Handelstag beginnt die Post-Trading-Full-Periode um 12:30 und endet um 20:00. alle Zeiten MEZ Zinsswap Futures-Kontrakte Produkt Produkt- ID Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode OTC Block Trading Letzter Handelstag Handel bis Notifzierung bis Zinsswap Futures- FSWS 07:59-08:30 08:30-19:00 19:00-19:30 08:30-19:00 12:15 20:00 Kontrakte auf 2-, 5-, 10-, und 30jährige Zinsswaps FSWM FSWL FSWX * Am jeweils letzten Handelstag beginnt die Post-Trading-Full-Periode um 12:30 und endet um 20:00. alle Zeiten MEZ [ ]

Anhang 1 zu Eurex-Rundschreiben 107/14 Eurex14 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Stand 01.09.2014 und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Seite 7 und der Eurex Zürich Annex E Allokationsverfahren (Teil A Ziffer 2.5 Abs. 3 der Handelsbedingungen) und Pfadprioritäten (Teil A Ziffer 2.5 Abs. 2 der Handelsbedingungen) * Produktgruppe Allokationsverfahren Pfadpriorität Geldmarkt-Futures Time-Pro-Rata Pro-Rata Pfadpriorität Fixed Income Futures Time Direkter Pfad Index-Futures Time Direkter Pfad Futures auf börsengehandelte Indexfondsanteile Time Direkter Pfad Volatilitätsindex-Futures Time Direkter Pfad Futures auf Aktien Time Direkter Pfad Inflations-Futures Time Direkter Pfad Index-Dividenden-Futures Time Direkter Pfad Edelmetall-Futures Time Direkter Pfad Immobilienindex-Futures Time Direkter Pfad Rohstoffindex-Futures Time Direkter Pfad Sturmschaden-Futures Time Direkter Pfad Agrarindex-Futures Time Direkter Pfad Futures auf Aktiendividenden Time Direkter Pfad Daily Futures auf KOSPI 200 Optionskontrakte Time n/a Futures auf Xetra-Gold Time Direkter Pfad Futures auf börsengehandelte Rohstoffwertpapiere Time Direkter Pfad Zinsswap Futures Time Direkter Pfad Optionen auf Geldmarkt-Futures Time n/a Optionen auf Fixed Income Futures Time n/a Indexoptionen Time n/a Optionen auf börsengehandelte Indexfondsanteile Time n/a Optionen und LEPOs auf Aktien Time n/a Edelmetall-Optionen Time n/a VolatilitätsiIndex-Optionen Time n/a Index-Dividend-Optionen Time n/a Optionen auf Xetra-Gold Time n/a Rohstoffindex-Optionen Time n/a Optionen auf börsengehandelte Rohstoffwertpapiere Time n/a * Tabelle gilt nur für an der New Trading Architektur gehandelte Produkte (Annex F) [ ]

Attachment 2 to Eurex circular 107/14 Market Maker (MM) Programme for Euro-Swap Futures Quote Obligations Market Makers will be obliged to supply bid and ask quotes with the following spreads and sizes: Average Spread: Quotation Period: In percent of the par value (price quotation) on a monthly basis. In fast market conditions the spread will be doubled and the number of contracts will be halved. 80 percent of the core trading hours of the underlying OTC Interest Rate Swaps (09:00 a.m. to 5:30 p.m. CET) from September 1, 2014 until August 31, 2016 on a monthly average. Market Makers will be obliged to supply bid and ask quotes on their M-accounts only in the front month contracts until three exchange trading days immediately preceding the last trading day of the front month contract; afterwards, market makers have the choice of quoting the front month or the next contract month. Valid from 1 September 2014 to 31 August 2016 Page 1 of 2

Attachment 2 to Eurex circular 107/14 Fee Rebates and Revenue Sharing MM Fees: Revenue Sharing: Upon fulfillment of obligations, Market Maker firms will receive a 100% exchange fee rebate on the M-accounts during the liquidity commitment period (i.e. until August 31, 2016) Refunds apply for the entire member-firm market making volume on the M- accounts. As of September 1, 2014 until December 31, 2016, 50% of the net revenues in Euro Swap Futures will be distributed to the Market Makers upon fulfillment on a quarterly basis as follows: 30% of the defined revenue sharing pool is equally shared 70% of the defined revenue sharing pool is distributed to the six leading market makers in terms of traded volume in the respective quarterly period according to their trading share within this group. Traded volume and trading share refer to exchange traded and wholesale volumes on P- and M-accounts Valid from 1 September 2014 to 31 August 2016 Page 2 of 2