Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Begünstigten

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Transkript:

ANLAGE A ZU DEN ANBEST-K UND ANBEST-P RWB-EFRE Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Begünstigten 1 ZUSTÄNDIGKEITEN DER BEGÜNSTIGTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN INFORMATI- ONS- UND PUBLIZITÄTSMAßNAHMEN FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT Der Zuwendungsempfänger ist für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Land Baden-Württemberg erhaltene finanzielle Unterstützung durch die in Ziffer 2.1-2.4 angeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen zuständig. Als Beleg für die Durchführung der entsprechenden Publizitätsmaßnahme ist dem Verwendungsnachweis für das Vorhaben im Fall von Ziffer 2.1 und 2.2 ein Foto, im Fall von Ziffer 2.3 und 2.4 ein Ausdruck, Mehrfertigung, Muster oder sonstiger Nachweis beizufügen. 2 MAßNAHMEN DER INFORMATION UND PUBLIZITÄT Für die Maßnahmen der Information und Publizität werden Gestaltungsmerkmale nach der Ziffer 3 dieses Merkblattes verwendet. 3.1 Emblem der Europäischen Union 3.2 Emblem des Landes Baden-Württemberg 3.3 Verweis auf den beteiligten Fonds 3.4 Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert 3.5 Art und Bezeichnung des Vorhabens Soweit nachfolgend auf die Ziffer 3.2 Bezug genommen wird, gilt dies als Verpflichtung zur Einholung der Erlaubnis zur Anwendung des Emblems des Landes bei der Landesanstalt für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. 2.1 Hinweisschilder Während der Durchführung eines Vorhabens ist vom Begünstigten ein Hinweisschild aufzustellen, wenn das Vorhaben folgende Bedingungen erfüllt: a) Es handelt sich um die Finanzierung von o Infrastruktur oder o Baumaßnahmen und b) Der öffentliche Gesamtbeitrag zum Vorhaben (= EU-Mittel + Landesmittel + kommunale Mittel + sonstige öffentliche Mittel) beträgt mehr als 500.000. Das Hinweisschild ist zu Beginn der Bauphase zu errichten und bis zum Abschluss des Vorhabens zu erhalten. Das Hinweisschild ist nach Abschluss des Vorhabens durch eine permanente Erläuterungstafel gemäß Ziffer 2.2 zu ersetzen. Das Hinweisschild muss die unter Ziffer 3.1-3.4 aufgeführten Gestaltungsmerkmale enthalten. Diese nehmen mindestens 25 % der Fläche des Hinweisschilds ein. 1

Soweit Hinweisschilder errichtet werden, obwohl der o.g. Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbeitrag nicht überschritten wird, sind die Gestaltungsmerkmale nach Ziffer 3.1-3.4 ebenfalls zu beachten. 2.2 Erläuterungstafeln Spätestens 6 Monate nach Abschluss eines Vorhabens ist vom Begünstigten eine permanente, gut sichtbare Erläuterungstafel von signifikanter Größe aufzustellen, wenn das Vorhaben folgende Bedingungen erfüllt: a) Es handelt sich um o den Erwerb eines materiellen Gegenstands (z.b. Maschinen), o die Finanzierung von Infrastruktur oder o die Finanzierung von Baumaßnahmen. und b) Der öffentliche Gesamtbeitrag zum Vorhaben (= EU-Mittel + Landesmittel + kommunale Mittel + sonstige öffentliche Mittel) beträgt mehr als 500.000. Die Erläuterungstafeln sind bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist, bei Fehlen einer Zweckbindungsfrist mindestens für 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens zu erhalten. Die Erläuterungstafel enthalten die unter Ziffer 3.1-3.5 aufgeführten Gestaltungsmerkmale sowie Angaben über die Art und die Bezeichnung des Vorhabens. Bei Erläuterungstafeln nehmen die Gestaltungsmerkmale und Angaben mindestens 25 % der Fläche der Erläuterungstafel ein. Soweit Erläuterungstafeln angebracht werden, obwohl der o.g. Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbeitrag nicht überschritten wird, sind die Gestaltungsmerkmale nach Ziffer 3.1-3.5 ebenfalls zu beachten. 2.3 Printmedien (inkl. Artikel), Internet, audiovisuelles Material Sofern der Zuwendungsempfänger Veröffentlichungen wie Broschüren, Websites, Radio-, Fernsehoder Zeitschriftenbeiträge etc. über das Operationelle Programm RWB-EFRE 2007-2013 bzw. über einzelne im Rahmen von RWB-EFRE kofinanzierte Projekte selbst herausgibt oder zur Publikation freigibt, enthalten diese die Bezeichnung der für den Informationsinhalt zuständigen Einrichtung, das für die Förderung zuständige Ministerium (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg oder Umweltministerium Baden-Württemberg, siehe Ziffer 5), einen Hinweis auf die Stelle, bei der weitere Informationen über das Operationelle Programm zur Verfügung stehen, in der Regel auf die Verwaltungsbehörde Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, und den Link auf die Internetseite www.rwb-efre.baden-wuerttemberg.de (siehe Ziffer 6) und einen Hinweis auf die Förderung durch die Europäische Union - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - sowie das Land Baden-Württemberg. Alle Veröffentlichungen enthalten auf der Titelseite gut sichtbar die unter Ziffer 3.1-3.5 genannten Gestaltungsmerkmale. Bei Zeitschriften- und Zeitungsartikeln sowie Websites können - falls redaktionell möglich - die Gestaltungselemente an anderer geeigneter Stelle platziert werden, z.b. unterhalb eines (Online-) Artikels. Auf Websites ist außerdem eine Verbindung (Hyperlink) zu folgenden Websites anzulegen: www.rwb-efre.baden-wuerttemberg.de http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm 2

2.4 Informationsveranstaltungen Sofern der Zuwendungsempfänger Informationsveranstaltungen wie Konferenzen, Seminaren, Messen, Ausstellungen oder Wettbewerbe organisiert und auf denen von der Europäischen Union kofinanzierte Vorhaben präsentiert werden, ist auf die Beteiligung der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie des Landes Baden-Württemberg an diesen Vorhaben hinweisen. Hierzu sind das Emblem der Europäischen Union sowie das Emblem des Landes Baden- Württemberg in den Räumen der Veranstaltung anzubringen (z.b. als Fahne oder Tischfähnchen) sowie auf den Veranstaltungsdokumenten, insbesondere den Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen zu verwenden. Für Veranstaltungsunterlagen und Werbemaßnahmen (Printmedien, Onlineartikel, etc.) gelten die unter Ziffer 2.3 genannten Hinweise zur Gestaltung entsprechend. Sofern sich der Zuwendungsempfänger mit einem Beitrag über ein EU-kofinanziertes Vorhaben an einer Veranstaltung beteiligt, hat er in geeigneter Weise (z.b. mündlich, Folie in Präsentation etc.) auf die Beteiligung der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie des Landes Baden-Württemberg an diesem Vorhaben hinzuweisen. Für Veranstaltungsunterlagen und Werbemaßnahmen (Printmedien, Onlineartikel, etc.) für diesen Programmpunkt gelten die unter Ziffer 2.3 genannten Hinweise zur Gestaltung von Printmedien etc. entsprechend, soweit vom Veranstalter zugelassen. 2.5 Poster Der Zuwendungsempfänger erhält in Verbindung mit dem Zuwendungsbescheid ein RWB-EFRE- Poster, das auf die Förderung durch die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg hinweist. Das Anbringen dieses Posters in dem Vorhaben bzw. im Umfeld des Vorhabens ist im Sinne der Transparenz erwünscht. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. 3

3 TECHNISCHE MERKMALE DER INFORMATIONS- UND PUBLIZITÄTSMAßNAHMEN AUF EBENE DES VORHABENS 3.1 Emblem der Europäischen Union sowie Verweis auf die Europäische Union Das Emblem der Europäischen Union kann unter http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/graph/embleme_de.htm heruntergeladen werden. Bei farbiger Gestaltung sind für die Europaflagge die Farben PANTONE REFLEX BLUE (100 % Cyan / 80 % Magenta) für die Rechteckfläche und PANTONE YELLOW (100 % Yellow) für die Sterne zu verwenden. Bei einfarbiger Reproduktion ist das Rechteck mit einer schwarzen Linie zu umgeben. Die Sterne sind schwarz auf weißem Untergrund einzusetzen. Wenn Blau die einzige Farbe ist, sollte sie zu 100 % als Hintergrundfarbe verwendet werden. Die Sterne erscheinen im Negativverfahren weiß. Hinweisschilder, Erläuterungstafeln und alle anderen Informationsmaßnahmen enthalten das o.g. Emblem der Europäischen Union sowie den Hinweis Europäische Union. 3.2 Emblem des Landes Baden-Württemberg sowie Verweis auf das Land Baden- Württemberg Emblem des Landes Baden-Württemberg Hinweisschilder, Erläuterungstafeln und alle anderen Informationsmaßnahmen enthalten das o.g. Emblem des Landes Baden-Württemberg sowie den Hinweis Baden-Württemberg. Das Emblem des Landes Baden-Württemberg wird auf Anfrage vom RWB-EFRE-Sekretariat der Verwaltungsbehörde an der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (Anschrift s. Ziffer 6) unter Beachtung der wappenrechtlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt. 3.3 Verweis auf den beteiligten Fonds Hinweisschilder, Erläuterungstafeln und alle anderen Informationsmaßnahmen enthalten den Hinweis Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung. Wenn eine Informations- und Publizitätsmaßnahme mehrere Vorhaben betrifft, die von mehr als einem Fonds kofinanziert werden, ist ein Verweis auf die beteiligten Fonds nicht erforderlich. 4

3.4 Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Hinweisschilder, Erläuterungstafeln und alle anderen Informationsmaßnahmen enthalten den Hinweis Investition in Ihre Zukunft. 3.5 Art und Bezeichnung des Vorhabens Erläuterungstafeln enthalten neben den in 3.1 bis 3.4 genannten Gestaltungsmerkmalen zusätzlich Angaben über die Art und die Bezeichnung des Vorhabens. 4 GESTALTUNGSKONZEPT RWB-EFRE Die Gestaltungselemente der Ziffer 4 bilden das Gestaltungskonzept für Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms RWB-EFRE. Die Anwendung dieser Gestaltungselemente ist freiwillig. 4.1 Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert Der Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert wird um ein Ausrufezeichen am Ende ergänzt, das Initial in Kleinschrift gehalten. Das Initial sowie das Ausrufezeichen haben den Farbwert CMYK 100 / 80/ 0/ 0. Sofern eine zweizeilige Darstellung gewählt wird, wird der Schriftzug im erzwungenen Blocksatz dargestellt. investition in Ihre Zukunft! 4.2 Hintergrundfarbe Die Hintergrundfarbe von Hinweisschildern, Erläuterungstafeln, Plakaten, Faltblättern, Printmedien sowie von Internetseiten hat den Farbwert CMYK 0 / 0 / 12 / 0. 4.3 Schriftarten Für Drucksachen werden die nachfolgenden Schriftarten Garamont Amsterdam und Univers verwendet: Garamont Amsterdam Univers Überschriften SH medium Zwischenüberschriften Hervorhebungen in Tabellen Grafiken, Diagramme Fließtext SB roman Hervorhebungen im SH medium Tabellentext Fließtext (kursiv) Organigramme Bildunterschriften Fußnoten Univers 55 Univers 45 Light Univers 45 Light (kursiv) Bei Medien, die elektronisch bearbeitet und individuell, z.b. auf Bürocomputern, ausgedruckt werden, werden die o.g. Schriftarten durch Times New Roman (für Garamont) sowie Arial (für Univers) ersetzt. 5

4.4 Farbstreifen Hinweisschilder, Erläuterungstafeln, Plakate, Faltblätter, Printmedien sowie Internetseiten erhalten einen horizontal verlaufenden Farbstreifen, der im oberen Drittel von Deck- und Innenseiten platziert wird. 4.5 RWB-EFRE-Logo Hinweisschilder, Erläuterungstafeln und Printmedien sowie Internetseiten erhalten auf Titelseiten zudem ein Logo. Logo und Farbstreifen sind in ihrer Gestaltung aufeinander abgestimmt, so dass sie vorzugsweise folgendermaßen gruppiert werden: Der linke Rand des Logos wird bei etwa einem Drittel der Seitenbreite platziert, der untere Rand schließt bündig mit dem schwarzen Farbstreifen ab Die Größe des Logos ist so abgestimmt, dass der Bogen der blauen Teilfläche auf Höhe der Unterkante des gleichfarbigen Streifens beginnt und der Bogen der schwarzen Teilfläche auf der Oberkante des goldfarbenen Streifens endet (s. Abbildung unten). Logo und Farbstreifen können u.u. leicht abweichend von der obigen Beschreibung gruppiert werden, wenn das Seitenlayout dies nahe legt, z.b. bei Verwendung weiterer Logos. Alle Gestaltungselemente, mit Ausnahme der Elemente, die das Baden-Württemberg-Logo enthalten können unter www.rwb-efre.baden-wuerttemberg.de unter dem Punkt Öffentlichkeitsarbeit heruntergeladen werden. 4.6 Verwendungsbeispiele der Gestaltungsmerkmale in Verbindung mit den verbindlichen Bestandteilen Kombination Logo und Farbstreifen: RWB E F R E Kombination Embleme und Verweise: 6

Beispiel eines Deckblatts 7

5 MUSTER FÜR HINWEISSCHILDER UND ERLÄUTERUNGSTAFELN 5.1 Hinweisschilder 8

5.2 Erläuterungstafeln 9

6 ZUSTÄNDIGE STELLEN Verwaltungsbehörde für das Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) Teil EFRE in Baden-Württemberg 2007-2013 ist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Kernerplatz 10 70182 Stuttgart poststelle@mlr.bwl.de www.rwb-efre.baden-wuerttemberg.de Für Fragen zum Merkblatt können Sie sich an die zuständige Stelle für die Information der Interessenten wenden: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Straße 162 Referat 31 - Regionalentwicklung 73525 Schwäbisch Gmünd poststelle@lel.bwl.de www.rwb-efre.baden-wuerttemberg.de Für die Umsetzung der einzelnen Förderprogramme sind folgende Ministerien zuständig: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Königstraße 46 70173 Stuttgart poststelle@mwk.bwl.de www.mwk-bw.de Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Straße 4 70174 Stuttgart poststelle@wm.bwl.de www.wm.baden-wuerttemberg.de Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Kernerplatz 10 70182 Stuttgart poststelle@mlr.bwl.de www.mlr.baden-wuerttemberg.de Umweltministerium Baden-Württemberg Kernerplatz 9 70182 Stuttgart poststelle@um.bwl.de www.um.baden-wuerttemberg.de 10