Die Zukunft aktiv gestalten!

Ähnliche Dokumente
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Stand Gesetz vom Stand ImmVermV vom

MERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS?

Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung

Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler

D I E S A C H K U N D E

Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO

Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen

D A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E

DAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE

IHK-Informationsveranstaltung: Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler. - Sachkundeprüfung - am 19. Dezember 2012

Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater

möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt

Aktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung. Neuordnung 34i GewO

Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler

Die Vorschriften zur Durchführung der Sachkundeprüfung treten zum in Kraft.

Merkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler

Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten

Informationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK

Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO

Die Registrierungs- und Erlaubnispflicht in der Vermittlerrichtlinie: Was kommt auf den Versicherungsmakler zu?

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler

Immobiliardarlehensvermittler ( 34i Gewerbeordnung)

Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung

Hinweis: Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt werden kann.

Honorar-Finanzanlagenberater

Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen):

- für natürliche Personen -

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München

Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung

Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung

Industrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße Aachen

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler

Immobiliardarlehensvermittler Honorar Immobiliardarlehensberater

Regeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO)

ERLAUBNISVERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER

Die Verordnung veranlasst weder beim Bund noch bei den Ländern und Kommunen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

Finanzanlagenvermittler und -berater. Die Sachkunde

NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG

Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise gemäß Checkliste einreichen

Absender: 1. selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder

Aktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung

EU-Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie 34i

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER

Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab

REGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER

Regeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO)

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Antrag auf Änderung Nachweise gemäß Checkliste einreichen

(Absender) 1. Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG):

Neue Erlaubnispflicht nach 34 i GewO-E (Immobiliardarlehensvermittler)

Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland

Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO

Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren)

Herzlich willkommen. Informationsveranstaltung für Immobilardarlehensvermittler. Birgit Lohn 04. Mai 2016

Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO

Antragstellung. Angaben zur Person. An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.

Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

ERLAUBNISVERFAHREN FÜR UNGEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER

2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?

Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen

GZ: BA 53-FR /0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht eingetragener Name mit Rechtsform. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München

Stadtverwaltung Mainz Standes-, Rechtsund Ordnungsamt

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler

Die Basis für gute Beratung

Antrag auf Änderung/Löschung Nachweise wie beschrieben einreichen

Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO)

Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater

Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen): Staatsangehörigkeit/-en:

Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab

Hinweis: Hinweis: 1/8. (Absender)

Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Neue Regeln für Vermittler und Berater

Absender: Antragsteller/in: Natürliche Person (Einzelfirma) vertretungsberechtigte Person einer Personengesellschaft (z. B.

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht:

Versicherungsvermittler mit Erlaubnis

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nach 34d Abs. 1 und 2 GewO

AfW: Häufig gestellte Fragen zur Regulierung der Finanzanlagenvermittlung

als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Absatz 1 GewO (Regelverfahren) als Honorar-Immobiliardarlehensberater im Sinne von 34i Absatz 5 GewO

VVR-Formular 4 - Delegation des Sachkundenachweises

Antragsteller/in natürliche Person: Anschrift der Wohnung des Antragstellers: Straße, Hausnummer: Telefon: Fax:

Absender: Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt werden kann.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung

Transkript:

Die Zukunft aktiv gestalten! Zukunft der Versicherungen Antworten und Angebote des BWV Dr. Katharina Höhn Berufsbildungswerk der der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v.

2

3

4

5

6

7

8 Regulierung: Herausforderung und Chance

Die EU- Vertriebsrichtlinie (IDD) Am 23. Februar 2016 in Kraft getreten In Deutschland soll Gesetz zum 23. Februar 2018 in Kraft treten. Zeit zur Umsetzung in deutsches Recht: 24 Monate Seite 9

Die Zielgruppen der IDD Versicherungsunternehmen Versicherungsvermittler Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit ein Unternehmen im Sinne des Artikels 13 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates einschl. der Angestellten, die die Tätigkeit des Versicherungsvertriebs ausüben. auch Direktversicherer Seite Natürliche oder juristische Person, die kein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder ihre Angestellten und kein Versicherung-vermittler in Nebentätigkeit ist und die Versicherungsvertriebstätigkeit gegen Vergütung aufnimmt oder ausübt. Ein- und Mehrfirmenvertreter, Makler, Kreditinstitute Natürliche oder juristische Personen, wenn Versicherungsvertrieb nicht hauptberuflich jedoch kein Kreditinstitut oder Wertpapierfirma Vertrieb nur bestimmter Versicherungen, die eine Ergänzung zu einer Ware oder Dienstleitung sind und keine Lebens- oder Haftpflichtrisiken, es sei denn die Deckung ergänzt nur die hauptberuflich angebotene Ware oder Dienstleistung. Entspricht in etwa Annexvermittler i. S. v. 34d Abs. 3 GewO

Wie definiert die IDD Versicherungsvertrieb? 11 IDD-Definition Versicherungsvertrieb die Beratung, das Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen, das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall, einschließlich der Bereitstellung von Informationen über einen oder mehrere Verträge aufgrund von Kriterien, die ein Kunde über eine Website oder andere Medien wählt, sowie die Erstellung einer Rangliste von Vprodukten, einschl. eines Preis- und Produktvergleichs, oder ein Rabatt auf den Preis eines Vvertrags, wenn der Kunde einen Vvertrag direkt oder indirekt über eine Website oder ein anderes Medium abschließen kann. Seite

Berufliche Weiterbildung gefordert IDD Art. 10 Abs. 2 Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler vertreibende Angestellte von Versicherungsvermittlern und vertreibende Angestellte von Versicherungsunternehmen Nicht Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit Seite

EU-Vertriebsrichtline IDD fordert europaweit 15 Stunden Weiterbildung (Art. 10 Abs. 2) Die Herkunftsmitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler sowie Angestellte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Angestellte von Versicherungsvermittlern den Anforderungen ständiger beruflicher Schulung und Weiterbildung genügen, um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, das den von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und dem entsprechenden Markt entspricht. Hierfür richten die Mitgliedstaaten Mechanismen zur wirksamen Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten ( ) auf der Grundlage von mindestens 15 Stunden beruflicher Schulung oder Weiterbildung pro Jahr ein und veröffentlichen sie. Dabei berücksichtigen sie die Art der verkauften Produkte, die Kategorie der Vertreiber, die Aufgaben, die sie wahrnehmen, und die Tätigkeit, die innerhalb des Versicherungs- oder Rückversicherungsvertreibers wahrgenommen wird. Seite

gut beraten und IDD-Umsetzung

Die Basis für gute Beratung solide Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung Seite

Die Ziele der Initiative gut beraten Vertriebskodizes der Verbände mit Leben füllen Berufsstand weiterhin professionalisieren Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie II vordenken + = Kunden noch besser beraten

Weiterbildungskonten in gut beraten Im 1. Quartal 2016: + 3.000 weitere Teilnehmer

Rechnerisch im Durchschnitt 39 WP / Vermittler in 10 Monaten (Annahme: 100.000 Vermittler) Stand: 31.10.2015

Vermittler nehmen regelmäßige Weiterbildung sehr ernst

Mein Zwischenfazit Ziel Wir geben Impulse für mehr Fach - und Beratungskompetenz! Eine Kultur der selbstverantwortlichen Weiterbildung wird entwickelt! Der Anspruch der EU - Vertriebsrichtlinie (IDD) wird erfüllt! Jeder Vermittler kann gegenüber seinen Kunden seine regelmäßige Weiterbildung nachweisen! erreicht! Beteiligung ist überwältigend hoch. Jeder Vermittler kennt gut beraten Über die Hälfte beteiligt sich aktiv. Manche warten noch bis Weiterbildung vorgeschrieben ist. teilnehmende Vermittler nehmen Weiterbildung sehr ernst gut beraten erfüllt die IDD - Vorgabe schon heute und geht sogar darüber hinaus nämlich 30 Stunden im Jahr anstatt mindestens 15 Stunden. Die Nachweise der Weiterbildung werden von den Vermittlern geschätzt. Viele weisen ihre Kunden von sich aus auf ihre Teilnahme an der Initiative hin. Es ist legitim und gewünscht, dass sich solchermaßen aktive Vermittler von ihren Mitbewerbern positiv abheben möchten. Seite

Die Trägerverbände von gut beraten: Der gut beraten-standard wird in unserer Initiative fortgeführt!

Mein Appell: Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie sich bei gut beraten für Ihre Weiterbildung engagieren. 23

24 Regulierung: Herausforderung und Chance

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie Am 21. März 2016 trat das Gesetz in Kraft Gewerbeordnung 34i: Wer gewerblich den Abschluss von Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen vermitteln oder dazu beraten will ist Immobiliardarlehensvermittler und bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wir warten noch auf Verordnung (ImmVermV) Seite 25

Bisher 34c der GewO Wer gewerbsmäßig» den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,» den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Erlaubnisvoraussetzungen:» Zuverlässigkeit» geordnete Vermögensverhältnisse Seite 26

Ihr To Do, wenn Sie eine Erlaubnis 34 c haben Seit dem 21. März 2016 gilt für Inhaber einer Erlaubnis 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Vermittlung von Darlehensverträgen, außer Immobiliardarlehen)» Sie dürfen bis 20.03.2017 Immobiliardarlehensverträge an Verbraucher vermitteln» Sie müssen bis 20.03.2017 eine Erlaubnis 34 i beantragen Bei IHK oder Gewerbeamt (je nach Bundesland) VSH-Bestätigung Qualifikation (alter Hase, anerkannter Abschluss oder Sachkundeprüfung) Seite 27

Begriffsdefinition Verbraucherdarlehensverträge Entgeltliche Darlehensverträge zwischen Unternehmer als Darlehensgeber und Verbraucher als Darlehensnehmer Allgemein-Verbraucherdarlehen ( 491 Abs. 2 BGB) Immobiliar-Verbraucherdarlehen ( 491 Abs. 3 BGB) 1. die durch Grundpfandrecht besichert sind oder 2. für Erwerb/Erhaltung des Eigentums an Grundstücken, bestehender/ errichtender Gebäude oder grundstücksgleicher Rechten dienen. Seite 28

Wer benötigt eine Erlaubnis nach 34i GewO? Jeder, der gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät bedarf einer Erlaubnis nach 34i GewO. Erlaubnisvoraussetzungen» Zuverlässigkeit» geordnete Vermögensverhältnisse» Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung» Sachkundenachweis Wer benötigt keine Erlaubnis nach 34i GewO:» Kreditinstitute, mit einer Erlaubnis nach 32 Absatz 1 KWG Seite 29

Wer benötigt einen Sachkundenachweis nach 34i GewO? Jeder, der eine Erlaubnis beantragt! Angestellte des Gewerbetreibenden:» Mitarbeiter, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken,» einschließlich Personen in leitender Position, die eine wichtige Rolle bei der Vermittlung/Beratung spielen ACHTUNG Erweiterung gegenüber 34f und 34d GewO Der Gewerbetreibende muss bei diesen Personen den Nachweis der Sachkunde sicherstellen und die Zuverlässigkeit prüfen. Seite 30

Übergangsregelung gem. 160 GewO Bereits tätige Vermittler nach 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1» müssen bis 21.03.2017 im Besitz einer Erlaubnis nach 34i GewO sein.» müssen sich und ihre Angestellten nach 34i Abs. 8 GewO bis 21.03.2017 im Register eintragen lassen.» Es wird auf die Prüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse verzichtet (vereinfachtes Erlaubnisverfahren) Angestellte des Gewerbetreibenden» müssen bis 21.03.2017 den entsprechenden Sachkundenachweis erwerben oder» eine ununterbrochene Tätigkeit seit 21.03.2011 nachweisen. Seite 31

Wie kann der Sachkundenachweis gem. 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO erbracht werden? Der Sachkundenachweis kann erfolgen durch: 1 Sachkundeprüfung vor der IHK ( 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 2 gleichgestellte Berufsqualifikationen (ImmVermV-E) 3 langjährige Tätigkeit ( 160 Abs. 3 GewO) Seite 32

1 Prüfungsverfahren IHK-Sachkundeprüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden kann beliebig oft wiederholt werden mind. 50% der Punkte in allen Prüfungsteilen bestanden Schriftlicher Prüfungsteil Prüfungsfragen nicht öffentlich geschlossene Fragen Papierprüfung oder über PC Praktischer Prüfungsteil Voraussetzung: Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils Simulation Kundenberatungsgespräch Grundlage: Fallvorgaben und Bewertungsbogen DIHK Befreiungsmöglichkeit für Versicherungsfachmann, Finanzanlagen- Fachmann Seite 33

1 Prüfungsverfahren IHK-Sachkundeprüfung Schriftlicher Prüfungsteil Praktischer Prüfungsteil Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung 40 Prüfungsfragen 60 Minuten Prüfungszeit Finanzierung und Kreditprodukte 60 Prüfungsfragen 90 Minuten Prüfungszeit Seite 34

1 Prüfungsverfahren Praktischer Prüfungsteil - Befreiungsmöglichkeit Der praktische Prüfungsteil ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling besitzt. eine Erlaubnis nach 34d Abs. 1 (Versicherungsvermittler) eine Erlaubnis nach 34e Abs. 1 (Versicherungsberater) eine Erlaubnis nach 34f Abs. 1 (Finanzanlagenvermittler) eine Erlaubnis nach 34h Abs. 1 (Honorar-Finanzanlagenberater) einen Sachkundenachweis im Sinne des 34d Abs. 2 Nr. 4 (Prüfung vor IHK) einen nach 19 Abs. 1 VersVermV gleichgestellten Sachkundenachweis (Versicherungsfachmann/-frau BWV) einen Sachkundenachweis im Sinne des 34f Abs. 2 Nr. 4 (Prüfung vor IHK) einen Sachkundenachweis im Sinne des 34h Abs. 1 Satz 4 (Prüfung vor IHK) Seite 35

1 Bundesweit geplante IHK-Prüfungstermine für 2016 23. Juni 2016 28. Juli 2016 22. September 2016 27. Oktober 2016 24. November 2016 Für das Jahr 2017 sind voraussichtlich 8 Prüfungstermine vorgesehen. Seite 36

Wie kann der Sachkundenachweis gem. 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO erbracht werden? Der Sachkundenachweis kann erfolgen durch: 1 Sachkundeprüfung vor der IHK ( 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 2 gleichgestellte Berufsqualifikationen (ImmVermV-E) 3 langjährige Tätigkeit ( 160 Abs. 3 GewO) Seite 37

2 Voraussichtliche Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (1/3) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind als Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung a) als Immobilienkaufmann oder -frau, b) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau, c) Als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung, wenn die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde oder die Abschlussprüfung nach der ab dem 01. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragssteller die Wahlqualifikationseinheit private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat, Seite 38

2 Voraussichtliche Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (2/3) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind als Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung d) als Geprüfter Immobilienfachwirt oder -wirtin e) als Geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin f) als Geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung g) als Geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen Seite 39

2 Voraussichtliche Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (3/3) 2. Abschlusszeugnis als geprüfter Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen 2-jährige Berufserfahrung im Bereich Immobiliardarlehensvermittlung 3. Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Immobiliardarlehensvermittlung 4. Ein vor dem 21. März 2016 abgelegter Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen, des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e.v., der IHK Potsdam/ Nord Westfalen, der Sparkassenakademie Niedersachsen/Schloss Waldthausen/Baden-Württemberg, der Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein NL Lübeck oder der BFZ gemeinnützige GmbH. Seite 40

Wie kann der Sachkundenachweis gem. 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO erbracht werden? Der Sachkundenachweis kann erfolgen durch: 1 Sachkundeprüfung vor der IHK ( 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO) 2 gleichgestellte Berufsqualifikationen (ImmVermV-E) 3 langjährige Tätigkeit ( 160 Abs. 3 GewO) Seite 41

3 Langjährige Tätigkeit gem. 160 Abs. 3 GewO Bestandsschutzregelung/ Alte-Hasen-Regelung Unselbständige oder selbständige Tätigkeit ununterbrochen seit 21.03.2011, wenn dies nachgewiesen werden kann. (z. B. Selbständige durch Prüfberichte, Angestellte durch Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Bestätigung des Arbeitgebers) Seite 42

Lieber spät als nie: Einschulung mit 84 Für Bildung ist es nie zu spät. Das bewies auch der Kenianer Kimani Ng ang a Maruge. Er meldete sich mit 84 Jahren für die erste Klasse an, hatte den großen Traum, die Bibel selbst lesen zu können und Tierarzt zu werden. Er schaffte es bis zur siebten Klasse. Dann starb er an einem Krebsleiden Seite 43

Wir setzen uns für Sie ein! Dr. Katharina Höhn Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Arabellastraße 29 81925 München www.gutberaten.de Telefon: 089-922001-831 Mail: katharina.hoehn@bwv.de