Zweiter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie des Bundes



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Transkript:

Zweiter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie des Bundes

2 A. Zusammenfassung Inhaltsverzeichnis A. Zusammenfassung...4 1. Hintergrund und Ziele... 4 2. Ergebnisse des Monitorings... 5 2.1. Übergreifende Einschätzung... 5 2.2. Überblick über die Fortschritte in den Maßnahmensäulen... 5 3. Aktueller Ausbaustand und Einschätzung zur Zielerreichung... 7 4. Empfehlungen zur Weiterentwicklung... 8 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010...10 1. Maßnahmensäule 1: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau...11 1.1. Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren...11 1.2. Aufbau eines Infrastrukturatlasses...14 1.3. Aufbau Baustellendatenbank...18 1.4. Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen...20 1.5 Verbesserung der Breitbandverteilung im Haus...22 2. Maßnahmensäule 2: Unterstützende Frequenzpolitik...23 2.1. Rasche Nutzung des Potenzials der digitalen Dividende 2010...23 3. Maßnahmensäule 3: Finanzielle Förderung...25 3.1. Analyse verfügbarer Fördermittel...25 3.2. Verbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben...27 3.3. Infrastrukturausbau aus dem Konjunkturpaket II...30 4. Maßnahmensäule 4: Wachstums- und innovationsorientierte Regulierung...31 4.1. Mehr Planungssicherheit für Unternehmen...32 4.2. Grundzüge einer wachstums- und innovationsorientierten Regulierung festlegen...34 4.3. Anreiz- und investitionsorientierte Förderung im EU-Rechtsrahmen...36 5. Maßnahmensäule 5: Information und Transparenz...37 5.1. Aktive und aktivierende Öffentlichkeitsarbeit...37 5.2. Aufbau eines Breitbandkompetenzzentrums des Bundes...40 5.3 Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe...41 5.4 Erstellung eines jährlichen Monitoringberichts...42

A. Zusammenfassung 3 C. Ausbaustand und Zielerreichung...43 1. Ausbaustand zur Grundversorgung und Einschätzung zum Erreichen einer Flächendeckung...43 2. Überblick über den Ausbaustand mit Hochgeschwindigkeitsnetzen und Einschätzung zur Zielerreichung 2014...45 D. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Breitbandstrategie...47 1. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Strategie... 47 2. Ansätze zur Verbesserung der bestehenden Maßnahmen...51 E. Anhang...60 1. Abkürzungsverzeichnis...60 2. Quellenverzeichnis...61

4 A. Zusammenfassung A. Zusammenfassung 1. Hintergrund und Ziele Die Breitbandstrategie des Bundes wurde im Februar 2009 von der Bundesregierung beschlossen und in den Meseberger Beschlüssen vom Herbst 2009 bestätigt. Bis Ende 2010 sollten die weißen Flecken in der Breitbandabdeckung bundesweit beseitigt und Bandbreiten von mindestens 1 Mbit/s flächendeckend verfügbar sein. Mittel- bis langfristig sollen die Hochgeschwindigkeitsnetze kontinuierlich ausgebaut werden. 2014 sollen 75 Prozent der bundesdeutschen Haushalte Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr verfügbar haben. Möglichst bald danach sollen hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse flächendeckend verfügbar sein. (Abbildung 1) Der Bund setzt in erster Linie auf einen Breibandausbau durch Wettbewerb. Öffentliche Fördermittel sollen lediglich ergänzend und insbesondere für den Ausbau in ländlichen Regionen herangezogen werden. Ausbaumaßnahmen sollen das Prinzip der Technologieneutralität berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt in der Breitbandstrategie insbesondere auf Maßnahmen, die die Ausbauakteure unterstützen. Hierfür wurden fünf Maßnahmensäulen definiert: 1. Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau 2. Unterstützende Frequenzpolitik 3. Finanzielle Förderung 4. Wachstums- und innovationsorientierte Regulierung 5. Information und Transparenz Zielsetzung des vorliegenden Monitoringberichts ist es, aufbauend auf den Ergebnissen des Berichts 2010, die Darstellung der erreichten Umsetzungs- und Ausbaufortschritte sowie die Empfehlung von Verbesserungsansätzen für die bestehende Breitbandstrategie aufzuzeigen. Im Monitoringbericht 2011 liegt darüber hinaus ein besonderer Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung der Strategie vor dem Hintergrund der sich verändernden Herausforderung beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Abbildung 1: Ziele des Breitbandausbaus in Deutschland und Europa 2010 Ziel der Bundesregierung Flächendeckende Verfügbarkeit von 1 Mbit/s 2014 Ziel der Bundesregierung Verfügbarkeit von 50 Mbit/s für 75 % der Haushalte 2020 Ziel der Europäischen Union Verfügbarkeit von 30 Mbit/s flächendeckend europaweit für alle Haushalte Quelle: Roland Berger

A. Zusammenfassung 5 2. Ergebnisse des Monitorings 2.1. Übergreifende Einschätzung Seit der Veröffentlichung der Breitbandstrategie konnten im Breitbandausbau in Deutschland deutliche Fortschritte erzielt werden. Dazu hat die Ausgestaltung der Strategie sowie der zugehörigen Maßnahmen in den fünf Maßnahmensäulen einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Befragungen im Rahmen der Monitoringberichte 2010 und 2011 haben deutlich gemacht, dass die Strategie neben der Wirkung einzelner Maßnahmen auch übergreifend Lenkungswirkung entfaltet hat. Das Thema Breitbandausbau konnte auf die politische und öffentliche Agenda gesetzt werden; verschiedene Prozesse, wie etwa die Versteigerung der digitalen Dividende, wurden erheblich beschleunigt sowie Vernetzung und Austausch zwischen den Beteiligten verbessert. Zahlreiche Kommunen haben sich verstärkt für den Ausbau engagiert und mehrere Länder haben Maßnahmen und Ziele der Strategie auf ihre Agenda gehoben. Bereits 2010 waren fast alle Maßnahmen, die auf die Erfüllung des Ziels 2010 zielten, weitgehend umgesetzt. Im laufenden Jahr konnten nun auch wichtige Impulse für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen gesetzt werden, die sich direkt aus den Maßnahmen der Breitbandstrategie ergeben. Die Abbildung 2 fasst die wichtigsten Impulse im Berichtsjahr zusammen: Mehr Transparenz zu Synergiepotenzialen Stärkere Beteiligung von Akteuren außerhalb der Telekommunikationsindustrie (u. a. Energieversorger, Deutsche Bahn, VKU) Schaffung technischer und vertragsrechtlicher Grundlagen für den NGA-Ausbau 2.2. Überblick über die Fortschritte in den Maßnahmensäulen Im Folgenden werden die wichtigsten Fortschritte beim Breitbandausbau seit dem Monitoringbericht 2010 in den fünf Maßnahmensäulen zusammenfassend dargestellt. Die Zusammenfassung fußt auf der detaillierten Analyse der Maßnahmen in Kapitel B und greift die wichtigsten übergreifenden Aspekte je Maßnahmensäule auf: Abbildung 2: Impulse 2010 2011 für den Ausbau von Hochleistungsnetzen Mehr Transparenz zu Synergien ƒ Synergiesstudie ƒ Infrastrukturatlas II ƒ Dezentrale Baustellendatenbanken Stärkere Beteiligung ƒ Deutsche Bahn ƒ Energieversorger ƒ VKU & Stadtwerke Technische und rechtliche Einigung ƒ NGA-Forum ƒ Kooperationsmodelle Verstärkter Ausbau von Hochleistungsnetzen Impulsgeber Politik Quelle: Roland Berger

6 A. Zusammenfassung Maßnahmensäule 1: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau Seit 2010 konnten wichtige Voraussetzungen für die Nutzung von Synergien im Infrastrukturausbau geschaffen werden. Zum einen hat die Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Infrastrukturen identifiziert, deren Mitnutzung eine besonders hohe Hebelwirkung für den Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsnetzen entfalten kann und so mehr Transparenz über das Potenzial der Mitnutzung in Deutschland geschaffen. Zum anderen haben verschiedene Bundesländer dezentrale Baustellendatenbanken errichtet, um den Ausbau in ihrer Region über die Offenlegung möglicher Mitverlegungsoptionen voranzutreiben. Neben Synergiestudie und den Baustellendatenbanken auf Länderebene konnten auch beim Infrastrukturatlas Fortschritte erzielt werden: Er konnte in die zweite Ausbaustufe starten allerdings zunächst noch ohne die Daten der Deutschen Telekom. Zuletzt wurde über die Erweiterung der Bundesrahmenregelung Leerrohre auf die Anwendung in schwarzen Flecken ein weiterer Beitrag zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen geleistet. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin ungenutzte Potenziale zur Kostensenkung beim Ausbau, weil Synergien über Mitverlegung und Mitnutzung nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Die Bereitschaft, Synergienutzung in eigenen Netzen zu ermöglichen, muss sowohl bei privaten als auch öffentlichen Infrastruktureignern erhöht werden sei es durch eine Klärung der Haftungsfragen der Deutschen Telekom oder eine Öffnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hinsichtlich der Netze der Bundesautobahnen sowie der Deutschen Bahn. Maßnahmensäule 2: Unterstützende Frequenzpolitik Die Versteigerung der Digitalen Dividende und der in der Folge zügig begonnene Ausbau der Prioritätsgebiete (Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit mindestens 1 Mbit/s bei weniger als 95 Prozent der Haushalte) ist einer der zentralen Fortschritte in der Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Besonders die zügige Aufrüstung von bestehenden Funkstationen zu Multistandardstationen hat die Anbindung von ländlichen Regionen vorangetrieben. Bereits im ersten Halbjahr 2011 haben Funktechnologien deshalb den größten Beitrag zur Schließung weißer Flecken geleistet. Diese Dynamik wird sich im zweiten Halbjahr absehbar noch verstärken. Der Ausbau der LTE-Versorgung über die Aufrüstung bestehender Stationen führt dazu, dass die Versorgung in unterversorgten Gebieten ergänzt wird und in geringerem Maße bisher vollständig unversorgte Gebiete mit Breitband angeschlossen werden. Neben der Reichweite wird durch die Aufrüstung auch die Leistungsstärke der Netze erhöht. Eine weitere Herausforderung ist die Nutzbarkeit der Frequenzen in den Grenzregionen der Bundesrepublik: Einige Nachbarstaaten nutzen die in Deutschland für den Mobilfunk freigegebenen Frequenzen noch für Fernseh- bzw. Radiosignale. Die Grenzkoordination läuft und ist für einige Nachbarstaaten bereits abgeschlossen. Maßnahmensäule 3: Finanzielle Förderung Die Bereitstellung von finanziellen Fördermitteln durch die Europäische Union, den Bund und die Länder hat in den letzten Jahren zur gestiegenen Ver füg barkeit von Breitbandanschlüssen in Deutschland beigetragen. Insgesamt standen in der Förderperiode von 2008 bis 2010 rund 273 Millionen Euro zur Verfügung. Bis 2013 wird die Gesamtsumme um weitere 181 Millionen auf insgesamt 454 Millionen EUR anwachsen. Dabei sind Überträge aus der ersten Förderperiode 2008 bis 2010 nicht eingerechnet. Am Ende der Förderperiode 2008 bis 2010 war eine Abrufquote von 84 Prozent zu verzeichnen. Auch in der laufenden Periode sind die Abrufquoten bereits hoch nach einem halben Jahr sind 28 Prozent der verfügbaren Mittel bewilligt. In der aktuellen Förderperiode 2011 2013 ist außerdem der Abruf von Fördermitteln der Europäischen Union deutlich höher, als dies in der vorherigen Förderperiode der Fall war. Insgesamt sind die verfügbaren Mittel in der mo men - tanen Förderperiode allerdings um 34 Prozent kleiner als im Förderzeitraum 2008 2010. Bei den EU-Mitteln besteht auch weiterhin zusätzliches Poten zial, das nicht alle Bundesländer nutzen. Schließlich ist der Großteil der Mittel weiterhin auf den An schluss nicht versorgter Gebiete mit einer Breitbandgrundversorgung ausgerichtet. Mittel für

A. Zusammenfassung 7 die Beschleunigung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen sind in größerem Umfang nicht verfügbar. Maßnahmensäule 4: Wachstums- und innovationsorientierte Regulierung Neben einer Vielzahl an Regulierungsmaßnahmen der Bundesnetzagentur (z. B. Mustervertrag für den Zugang zur TAL am Schaltverteiler, Ex-Post-Kontrolle für Glasfaser TAL) zum Breitbandausbau wurden zwei wesentliche Fortschritte im Bereich der wachstums- und innovationsorientierten Regulierung erzielt: Die Einigung im Rahmen des NGA-Forums hat die Grundlage für die technische Interoperabilität von Breitbandnetzen gelegt. Zusätzlich leistet die TKG-Novelle vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung einen wesentlichen Beitrag für den Fortschritt des Breitbandausbaus in Deutschland. Maßnahmensäule 5: Information und Transparenz Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit wurde im letzten Jahr der Grad an Information und Transparenz für Ausbauakteure weiter erhöht. Das Breitbandbüro des Bundes ist aufgebaut und hat im Dezember 2010 den Betrieb aufgenommen. Gleichzeitig haben die Länderkompetenzzentren ihre Aktivitäten ausgeweitet und professionalisiert. Zudem hat der Breitbandatlas der Bundesregierung die Transparenz über den Ausbaustand in Deutschland weiter verbessert. Trotz dieser Fortschritte gibt es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit Themen, die in Zukunft noch verstärkt Berücksichtigung finden sollten. Dazu gehört unter anderem eine stärkere Positionierung des Breitbandausbaus als Treiber volkswirtschaftlichen Wachstums. Zudem kann das Breitbandbüro seine Multiplikatorenwirkung durch zielgruppengerechte Aufbereitung von Informationen noch verstärken. 3. Aktueller Ausbaustand und Einschätzung zur Zielerreichung Die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen ist seit dem letzten Jahr in allen Anschlussgeschwindigkeiten gestiegen. Die Verfügbarkeit von Anschlüssen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s liegt Mitte 2011 bei fast 99 Prozent. Dies bedeutet, dass seit Anfang 2009 für mehr als 2 Mio. Haushalte eine Grundversorgung sichergestellt werden konnte. Um eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen, müssen noch rund 520.000 Haushalte mit Breitbandanschlüssen versorgt werden. Der größte Anteil von Neuanschlüssen ging im letzten Jahr auf Funktechnologien zurück LTE wird erwartungsgemäß den maßgeblichen Beitrag zur weiteren Schließung der verbleibenden weißen Flecken leisten. Für rund 41 Prozent aller Haushalte in Deutschland besteht momentan eine Verfügbarkeit von mindestens 50 Mbit/s. Seit Anfang 2009 hat sich damit die Verfügbarkeit um schätzungsweise 30 bis 35 Prozentpunkte erhöht. Um das Ziel 2014 der Breitbandstrategie zu erreichen, ist ein höherer Ausbaufortschritt erforderlich als im ersten Halbjahr 2011. Die Aufrüstung der Kabelnetze sowie umfangreiche Investitionsankündigungen aus den Branchenverbänden lassen eine Beschleunigung der Wachstumsdynamik erwarten. Trotzdem muss das Ziel auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten ohne weitere finanzielle Förderung als sehr ambitioniert eingestuft werden.

8 A. Zusammenfassung 4. Empfehlungen zur Weiterentwicklung Der Monitoringbericht 2011 enthält Empfehlungen zur übergreifenden Weiterentwicklung der Strategie und zur Verbesserung bestehender Maßnahmen. Erstere erweitern die bisherige Strategie. Letztere betreffen die weitere Umsetzung der in der Breitbandstrategie definierten Maßnahmen. Alle Empfehlungen sind in Kapitel D im Detail dargestellt. Als übergreifende Weiterentwicklungsoptionen hat das diesjährige Monitoring folgende Themen identifiziert: Ziel Langfristiges Ziel für den Zeitraum nach 2014 festlegen und 2010-Ziel auslaufen lassen Die Bundesregierung sollte unter Einbeziehung von Branchenexperten, Verbänden und Ausbauakteuren ein langfristiges Ziel für den Zeitraum nach 2014 festlegen, um einen neuen Orientierungspunkt für die Planungen der Ausbauakteure und die Ausrichtung der Breitbandstrategie zu schaffen. Da das 2010-Ziel perspektivisch erreicht wird, kann es in der neuen Breitbandstrategie bereits entfallen. ƒ ƒ Bestandteile Entwicklung innovativer Übertragungstechnologien fördern und ökonomische, infrastrukturbezogene Sichtweise in die Regelungen zur Netzneutralität einbringen Als neue Bestandteile sollten die Technologieförderung und die Einwirkung auf die Netzpolitik aufgegriffen werden. Die Technologieförderung innovativer Übertragungstechnik kann mittelfristig hohe Bedeutung für den Ausbau gewinnen. Gleiches gilt für eine ökonomisch sinnvolle und investitionsbezogene Ausgestaltung von Netzneutralität. ƒkommunikation ƒ Breitbandausbau kommunikativ als Wachstumstreiber mit Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit und eine erfolgreiche Energiewende positionieren Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sollte den volkswirtschaftlichen Nutzen des Breitbandausbaus sowie dessen Bedeutung für die Energiewende (z. B. für smart grids) in den Vordergrund der Öffentlichkeitsarbeit stellen. Im ersten Schritt sollte eine Studie beauftragt werden, die in der Folge mit Kommunikationsmaßnahmen unterstützt werden kann. Zielgruppe Unternehmen als Zielgruppe der Breitbandstrategie prüfen Die Bundesregierung sollte die Einbindung von Unternehmen als Zielgruppe der Breitbandstrategie prüfen, um den Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands stärker in den Fokus der Breitbandstrategie zu rücken. Reichweite Gesetzesänderungen zur Unterstützung der Breitbandstrategie über das TKG hinaus prüfen Die Bundesregierung sollte prüfen, ob neben der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes eine Anpassung der Gesetzestexte anderer Bereiche eine hohe Relevanz für den Breitbandausbau aufweist. ƒ ƒ Einbindung Breitbanddialog als ständiges Arbeitsgremium zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der Breitbandstrategie etablieren Die Komplexität des Breitbandausbaus erfordert ein hohes Maß an Abstimmung zwischen den Akteuren und regelmäßig auch die Entwicklung neuer Verfahren und Regeln. Das BMWi sollte dies noch stärker institutionalisieren und relevante Akteure auch auf Leitungsebene in die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Strategie einbeziehen. Hierzu eignet sich ein zweistufiges Dialogverfahren, in dem quartalsweise Veranstaltungen auf Leitungsebene durch mindestens 14-tägige Arbeitssitzungen vor- und nachbereitet werden. Dies sollte jeweils für ein Fokusthema erfolgen. Die Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von bestehenden Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bereiche, die ein hohes Verbesserungspotenzial aufweisen. D. h., dass die Umsetzung von Maßnah-

A. Zusammenfassung 9 men noch weiter vorangetrieben werden sollte oder sinnvolle Ergänzungen innerhalb von bereits umgesetzten Maßnahmen identifiziert werden konnten. Abbildung 3: Maßnahmen mit Verbesserungspotenzial Maßnahmen mit Verbesserungpotenzial identifiziert ƒ Finanzierung und Förderung ƒ Nutzung von Synergien ƒ Öffentlichkeitsarbeit Quelle: Roland Berger Relevante Maßnahmen bereits eingeleitet ƒ Unterstützende Frequenzpolitik ƒ Investitionsorientierte Regulierung Folgende neun Empfehlungen sollten im nächsten Jahr zur Verbesserung der Maßnahmen der Breitbandstrategie aufgegriffen werden: ƒ ƒ Verbindlichkeit der Bereitschaft zur Öffnung öffentlicher Infrastrukturen für Mitnutzung erhöhen sowie zur Mitverlegung verpflichten Bereitstellung von Finanzierungsprogrammen für Ausbau von Hochleistungsnetzen vorantreiben ƒ ƒ Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten (insbesondere GRW und EU-Mittel) erhöhen, Erweiterung der Förderprogramme für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen prüfen und bestehendes Reporting ausweiten ƒ ƒ Innovative Geschäftsmodelle, z. B. Genossenschaftslösungen, und technische Lösungen, z. B. Micro-Trenching, für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen unterstützen Umsetzungsstand des Infrastrukturatlas zeitnah weiterentwickeln und Datentiefe weiter erhöhen Erweiterung des Breitbandatlas prüfen und Datenverfügbarkeit ausdehnen Bundesländer bei der Harmonisierung von Standards lokaler Baustellendatenbanken unterstützen Kommunen befähigen, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen effektiv voranzutreiben (Leitfaden, direkte Kommunikation und Gütesiegel für Berater) Außenauftritt auf www.zukunft-breitband.de weiterentwickeln und das Angebot des Breitbandbüros integrieren

10 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 Die Breitbandstrategie des Bundes hat 15 Maßnahmen definiert, um den Breitbandausbau in Deutschland voranzubringen. Abbildung 4 stellt die Maßnahmen mit den dazugehörigen Zielbeiträgen und Umsetzungsständen dar. Im Zielbeitrag wird der potenzielle Beitrag einer Maßnahme zur Erreichung der Ziele bei vollständiger Umsetzung bewertet. Mit dem Umsetzungsstand wird bewertet, inwieweit die in der Breitband strategie definierten Maßnahmen bereits umgesetzt sind. Die Übersicht macht deutlich, dass ein Großteil der Maßnahmen bereits umgesetzt oder weitgehend umgesetzt ist. Dies verdeutlicht, dass eine Weiterentwicklung und Ergänzung der Breitbandstrategie notwendig ist, um wieder neue Impulse für den Ausbau zu setzen. Die einzelnen Einschätzungen werden in den folgenden Kapiteln für jede Maßnahme erläutert und hinterlegt. Abbildung 4: Umsetzungsstände und Zielbeiträge der Maßnahmen Bereiche Nutzung von Synergien Bewertung Zielbeitrag Stand Umsetzung 2010 2014 2014+ 2010 2014!! 1 Mitnutzung bestehender Infrastruktur 2 Aufbau eines Infrastrukturatlasses 3 Aufbau (dezentrale) Baustellendatenbanken 4 Mitverlegung Leerrohre 5 Breitbandverteilung im Haus Finanzierung und Förderung 6 Digitale Dividende 7 Förderbedingungen, Gemeinschaftsaufgaben 8 Zusätzliches Geld aus dem Konjunkturpaket II Unterstützende Frequenzpolitik Innovationsorientierte Regulierung 9 Planungssicherheit 10 Wachstumsorientierte Regulierung 11 Anreizorientierung und Investitionsförderung Information und Transparenz 12 Öffentlichkeitsarbeit 13 BB-Kompetenzzentrum des Bundes 14 Bund-Länder-Arbeitsgruppe 15 Monitoring Umsetzung Zielbeitrag Keine Nicht vorhanden Eingeleitet Sehr niedrig Teilweise erfolgt Niedrig Zum größten Teil erfolgt Hoch Abgeschlossen Sehr hoch Quelle: Roland Berger! Veränderung zu Bericht 2010

B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 11 1. Maßnahmensäule 1: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau Die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau ist ein zentrales Element der Breitbandstrategie des Bundes. Erhebliche Potenziale zur Nutzung von Synergien bestehen nicht nur beim Ausbau von leitungsgebundenen Technologien (Tiefbau), sondern auch beim Ausbau von Mobilfunklösungen (gemeinsame Mastnutzung, leitungsgebundene Mastanbindung). Die Bundesregierung hat fünf Maßnahmen definiert, um die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau voranzutreiben: 1. Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren 2. Aufbau eines Infrastrukturatlasses 3. Aufbau einer Baustellendatenbank 4. Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen 5. Verbesserung der Breitbandverteilung im Haus Die folgenden Kapitel stellen die Umsetzungsstände und Zielbeiträge der jeweiligen Maßnahmen dar. 1.1. Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren Die Maßnahme Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren beschreibt die Notwendigkeit, nutzbare Infrastrukturen in die Ausbauplanung mit einbeziehen zu können und diese bereits existierende Infrastruktur für den Breitbandausbau mitzunutzen. Die Maßnahme bezieht sich dabei auf geeignete Infrastrukturen von privaten und öffentlichen Eignern. Zielsetzung Die Einsparpotenziale durch die Mitnutzung von bestehenden Infrastrukturen sollen verstärkt realisiert werden. Dabei sollen Infrastrukturen auf allen föderalen Ebenen einbezogen werden. Auf Bundesebene betrifft dies insbesondere vorhandene Infrastrukturen, etwa im Geschäftsbereich von BMVBS, BMI und BMVg. Neben bundeseigenen Strukturen sind insbesondere Infrastrukturen der Länder zur Mitnutzung bereitzustellen. Zusätzlich sollen relevante Infrastrukturen der Kommunen und privater Unternehmen in das Konzept einbezogen werden. Zielbeitrag Der Zielbeitrag für das Ziel 2014 und den Zeitraum darüber hinaus wurde für die Maßnahme Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren als hoch eingestuft. Zielbeitrag Mitnutzung bestehender Infrastrukturen 2014 2014+ Hoch Hoch Die Mitnutzung bereits existierender Infrastrukturen kann nach Angaben der Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Kosten des Breitbandausbaus erheblich senken, insbesondere falls Bundesautobahnen und Eisenbahntrassen mit einbezogen werden. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoringbericht (2010) Bereits 2009 haben die relevanten Bundesministerien und die Ministerpräsidenten der Länder erklärt, dass sie ihre Infrastrukturen grundsätzlich zum Zweck des Breitbandausbaus für Dritte öffnen wollen. Trotz dieser grundsätzlichen Offenheit bestand im Einzelfall noch Verbesserungspotenzial für die tatsächliche Realisierung von Kooperationen, wie Gespräche mit Ländervertretern und Unternehmen offenbarten. Einige Länder haben sich aktiv für die Realisierung der Mitnutzung von Infrastrukturen, z. B. der Infrastruktur des behördlichen Polizeifunks BDBOS, eingesetzt, bei weiteren Ländern besteht hierfür noch Potenzial. In einigen Fällen konnten aber im Rahmen von Markterkundungsverfahren durch die Anbieter Synergiepotenziale geprüft und in die Planungen einbezogen werden. Im Monitoringbericht 2010 wurde zum einen empfohlen, Synergiepotenziale mit öffentlichen Infrastrukturen systematisch zu prüfen, zu erfassen und strukturelle Voraussetzungen für die Nutzung zu schaffen. Zum anderen sollte die Verbindlichkeit der Bereitschaft zur Öffnung für Mitnutzung in den Behörden erhöht werden und ein intensiver Dialogprozess mit Infrastruktureignern moderiert werden.

12 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 Ebenso sollten auf Bundes- und Landesebene Ansprechpartner für die Koordination zwischen Unternehmen und öffentlichen Infrastruktureignern benannt werden. Weiterhin wurde im Rahmen des Monitoringberichts 2010 empfohlen, die Breitbandgremien um Energieversorger und kommunale Unternehmen zu erweitern, deren Infrastrukturen und Geschäftsansätze weiteres Potenzial für den Breitbandausbau versprachen. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Der Umsetzungsstand der Maßnahme Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren wurde im letzten Jahr mit eingeleitet bewertet. Dieses Jahr hat sich der Umsetzungsstand auf teilweise erfolgt weiterentwickelt. Umsetzung Mitnutzung bestehender Infrastrukturen 2010 2011 Eingeleitet Teilweise erfolgt Die Fortschritte in der Umsetzung sind durch eine gestiegene Bereitschaft zur Mitnutzung und die gestiegene Transparenz über die Mitnutzungspotenziale von vorhandenen Infrastrukturen zu begründen. Falls große Infrastruktureigner ihre zugesagte Kooperation realisieren, ist mit einem zeitnahen Anstieg des Umsetzungsstandes dieser Maßnahme zu rechnen. Hierzu können die Verpflichtungen im TKG einen wesentlichen Beitrag leisten (siehe Kapitel zu Regulierung). Schaffung von Transparenz durch die Synergiestudie Die Synergiestudie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie leistet einen Beitrag über die positiven Effekte einer Mitnutzung. Die Studie enthält Analysen der vorhandenen Infrastrukturen und deren jeweiliges Potenzial für eine Mitnutzung durch andere Akteure. Außerdem enthält die Studie Informationen zu den technischen und juristischen Herausforderungen bei der Mitnutzung. Aufgrund der hohen Relevanz von Leerrohren entlang von Bundesautobahnen und Eisenbahntrassen für die Mitnutzung beim Breitbandausbau (Abbildung 6) wurden insbesondere diese Infrastrukturen analysiert (Abbildung 5). Im Folgenden werden die Ergebnisse der Synergiestudie beispielhaft für Eisenbahntrassen und Bundesautobahnen dargestellt: 1 Eisenbahntrassen der Deutschen Bahn AG bieten sowohl als Weitverkehrstrasse als auch auf regionaler und lokaler Ebene ein großes Potenzial zur Mitnutzung. Insgesamt sind rund 10.000 Kilometer Glasfaserkabel an dem Schienennetz mit einer Gesamtlänge von rund 38.000 Kilometern verlegt, die theoretisch mitgenutzt werden könnten. Neben der Nutzung bereits existierender Glasfaser wäre auch eine Mitnutzung von Leerrohren/Kabeltrögen möglich. Insgesamt kommt Eisenbahntrassen insbesondere im Vergleich zu den übrigen von der Synergiestudie betrachteten Infrastrukturen ein besonderer Stellenwert bei der Versorgung ländlicher Räume zu, weil Schienenstrecken flächendeckend in Deutschland verlegt sind. Laut Aussage der Deutschen Bahn muss sich die gemeinsam genutzte Infrastruktur aus juristischen Gründen im Besitz der Deutschen Bahn befinden. Abbildung 5: Kosten-Nutzen-Analyse verschiedener Infrastrukturen hoch Kosten/ Hürden niedrig Kabelnetze Bundesautobahnen, Bundes-/Landstraßen etc. Eisenbahntrassen EVU/Stadtwerke hoch Nutzen Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Synergiestudie, 2011 (Abwasserkanäle) Wasserwege niedrig 1 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Synergiestudie, 2011

B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 13 Eine herkömmliche Mitverlegung oder Öffnung von unbebauten Grundstücken lehnt die Deutsche Bahn ab, um eine Behinderung des Bahnverkehrs auszuschließen. Hinzu kommt, dass die Deutsche Bahn 65 Prozent ihres Erlöses an den Bund abführen muss, falls er durch die Vermietung von Glasfaser auf geförderten Schienenstrecken entsteht. Da es sehr schwer ist, zwischen geförderten und nichtgeförderten Strecken zu differenzieren, hat sich die Deutsche Bahn mit dem Eisenbahnbundesamt auf eine pauschale Abfuhr für das gesamte Schienennetz geeinigt. Insgesamt ergibt sich aus dieser Verpflichtung ein verminderter betriebswirtschaftlicher Anreiz für die Öffnung der Infrastrukturen für die Deutsche Bahn. Innerhalb des letzten Jahres wurden Diskussionen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Eisenbahnbundesamt, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn verstärkt, um die Möglichkeiten zur Mitnutzung zu diskutieren. Darüber hinaus wurde eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Erlösabfuhr für die Deutsche Bahn so weit wie möglich zu streichen. Gleichzeitig hat die Deutsche Bahn signalisiert, dass ein grundsätzlicher Wille zur Öffnung ihrer Infrastruktur besteht. Beispielsweise hat die Bahn zugesagt, georeferenzierte Karten aller Strecken an den Breitbandatlas zu liefern. Ebenfalls hat die Deutsche Bahn zugesichert, eine aktuelle und georeferenzierte Karte an den Infrastrukturatlas zu liefern, die Daten zu allen bestehenden Glasfaserkabeln und geplanten Glasfaserstrecken enthält. In Gesprächen zwischen BMWi, BMVBS, Eisenbahnbundesamt und DB AG wurden konkrete Geschäftsmodelle diskutiert; diese werden derzeit weiter konkretisiert. Bundesautobahnen erstrecken sich in Deutschland über eine Länge von 54.000 Kilometern, von denen rund 13.000 elektrifiziert sind. Bundesautobahnen sind besonders als Weitverkehrstrassen zum An - schluss von weißen Flecken geeignet. Während die Mitverlegung von Infrastruktur bereits erfolgt, lehnt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Mitnutzung seiner Infrastrukturen an Bundesautobahnen aus juris tischen und techni- schen Gründen ab. Auf technischer Ebene mangelt es laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an Kapazitäten in bestehenden Leerrohren. Die Leerrohre an Bundesautobahnen haben in der Regel laut Bundesminis terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Innendurchmesser von 5 cm. Ein Glasfaserkabel mit 96 Fasern hat einen maximalen Durchmesser von 13 mm. Für die Steuerungszwecke des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist laut Experteneinschätzung ein Glasfaserkabel ausreichend. Dadurch ergeben sich Potenziale zur Mitnutzung von Leerrohren, die bisher nicht realisiert werden. Neben den technischen Beweggründen sprechen laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch juristische Gründe ge gen die Mitnutzung der bestehenden Infrastruktur. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben die Diskussion aufgenommen, um die Möglichkeiten für eine Mitnutzung gemeinsam zu erschließen. Auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene gibt es weitere Beispiele für Fortschritte bei der Erschließung von Mitnutzungspotenzialen: Im Monitoringbericht des letzten Jahres wurde empfohlen, Energieversorger verstärkt in Arbeits kreise und relevante Gremien zum Thema Breitbandausbau einzubinden. Seit 2010 wurde diese Empfehlung umgesetzt. Auf Bundesebene engagieren sich Energieversorgungsunternehmen nun verstärkt in Arbeitskreisen und Projektgruppen zum Breitbandausbau. Ein Beispiel für diese Entwicklung ist die Zusammenarbeit in der AG flächendeckendes Breitbandinternet beim BMWi, in der unter anderem der VKU vertreten ist. Darüber hinaus wurde im NGA-Forum ein technischer Standard zur Mitnutzung von be stehender Infrastruktur definiert. Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) nun insgesamt verstärkt in Arbeitsgruppen des Breitbandausbaus vertreten und engagiert. Die bereits im vergangenen Jahr eingeleitete Mitnutzung von BOS-Netzinfrastruktur in Schleswig-Holstein wurde dieses Jahr ausgebaut.

14 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 Es gibt auch auf kommunaler Ebene zahlreiche positive Beispiele für die Mitnutzung von existierender öffentlicher und privater Infrastruktur. Besonders die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angestoßenen Modellprojekte zeichnen sich durch einen hohen Grad an Mitnutzung bestehender Infrastruktur aus. Herausforderungen Entscheidungsfindung in Ministerien und Behörden Innerhalb einiger Ministerien gibt es zwar eine generelle Bereitschaft zur Mitnutzung, diese Bereitschaft ist allerdings noch nicht in ausreichendem Maße mit klaren Arbeitsanweisungen untermauert. Gerade das Fehlen standardisierter Prozesse zur Mitnutzung öffentlicher Infrastrukturen hemmt die Umsetzung dieser Maßnahme. Fehlende Transparenz bezüglich existierender Infrastrukturen Die Synergiestudie hat Transparenz über die Mitnutzungspotenziale der verschiedenen Infrastrukturen ermittelt. Um diese Infrastrukturen nun auch nutzen zu können, bedarf es mehr Informationen über öffentliche Infrastrukturen. Die Anzahl öffentlicher Infrastrukturen, die im Infrastrukturatlas abgebildet sind, ist weiterhin gering. Falls Infrastrukturen verzeichnet sind, so bleibt unklar, ob die verantwortliche Behörde eine Mitnutzung gestatten würde. Gleichzeitig sind in der Regel keine Ansprechpartner in den Behörden benannt, die sich für die Mitnutzung von Infrastrukturen einsetzen könnten. Die TKG-Novelle hat für öffentliche Infrastruktureigner allerdings nun ein höheres Maß an Verpflichtung geschaffen, das in der Folge durch die BNetzA umgesetzt werden muss. Mangel an qualifizierter Beratung für den Hochgeschwindigkeitsausbau Der Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsnetzen unter Berücksichtigung von Nutzung bereits existierender In frastruktur setzt eine fundierte Expertise voraus, die Kommunen in der Regel aufgrund von mangelnder Erfahrung nicht vorweisen können. Daraus ergibt sich ein erheblicher Beratungsbedarf, der von externen Beratern bedient wird. Für Kommunen ist es oft schwer, geeignete Beratung zu finden, weil die Anzahl der geeigneten Berater insgesamt klein ist. Weitergabe von Erfahrungswerten der Mitnutzung Bereits im letzten Jahr wurde ein Mangel an geeigneten Fallbeispielen für die Mitnutzung identifiziert. Es gibt zwar inzwischen eine Reihe von Best-Practices, diese sind aber nicht ausreichend aufbereitet, um einen signifikanten Mehrwert für Kommunen zu bereiten. Als Beispiel sind hier die Erfahrungswerte aus den Modellprojekten zu nennen, die aber noch nicht abgeschlossen sind. Nach Abschluss sollte die Erfahrung ausgewertet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 1.2. Aufbau eines Infrastrukturatlasses Durch den Infrastrukturatlas können Unternehmen feststellen, wo bereits relevante Infrastruktur existiert. Dies ist eine Voraussetzung für die Nutzung von Synergien. Derzeit erhebt und verwaltet die Bundesnetzagentur die Daten zur Darstellung im Infrastrukturatlas. Zielsetzung Der Aufbau des bundesweiten Infrastrukturatlasses dient dazu, bereits existierende Infrastruktur transparent zu machen, die für den Breitbandausbau relevant sein könnte. Der Infrastrukturatlas soll insbesondere für ausbauende Unternehmen und Kommunen Unterstützung bereitstellen. Durch die Nutzung von Synergien können sie die Kosten für den Breitbandausbau vor allem für die notwendigen Tiefbauarbeiten reduzieren. Der Ausbau des Infrastrukturatlas ist in drei Phasen geplant: Phase 1: In der ersten Phase des Infrastruktur atlasses werden den Abfrage-/Nutzungsberechtigten Informationen über die Art der Techno logie und Ansprechpartner beim Infra struk tur eigner zur Verfügung gestellt. Die Datenabfrage erfolgte in dieser Phase über einen schriftlichen Antrag des Vertreters der abfrageberechtigten Institutionen bei der Bundesnetzagentur. Phase 2: In der zweiten Phase des Infrastrukturatlasses sollen den Abfrageberechtigten auch Informationen zur Lage der Infrastruktur und

B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 15 Ansprechpartner beim Infrastruktureigentümer zur Verfügung gestellt werden. Phase 3: In der dritten Phase des Infrastrukturatlasses soll die Datenabfrage über eine Website durch eine WebGIS-Applikation ermöglicht werden. Die folgende Abbildung 6 zeigt die ursprüngliche und nun aktuelle angepasste Planung zur Umsetzung der Ausbauphasen. Zielbeitrag Der Beitrag eines Infrastrukturatlasses wird für das Ziel 2014 als niedrig und für das Ziel 2014+ als hoch eingeschätzt. Unternehmen und Kommunen haben im Rahmen von Hintergrundgesprächen wiederholt den theoretischen Nutzen eines bundesweiten Infrastrukturatlasses betont. Zielbeitrag Aufbau eines Infrastrukturatlasses 2014 2014+ Niedrig Hoch Im Vergleich zum Monitoringbericht 2010 wird die Bewertung des Zielbeitrags 2014 von hoch auf niedrig zurückgestuft. Die Einschätzung des Berichts 2010 basierte auf der Annahme, dass der Zeitplan der Weiterentwicklung durch die Bundesnetzagentur eingehalten wird. Die Planung befindet sich jedoch weiterhin deutlich im Verzug, daher muss auch der Zielbeitrag für das Jahr 2014 angepasst werden. Es ist nicht zu erwarten, dass der Infrastrukturatlas zur Zielerreichung 2014 einen entscheidenden Beitrag leisten wird. Für den Zeitraum nach 2014 ist der zu erwartende Zielbeitrag allerdings weiterhin als hoch einzuschätzen, sofern die Phase 3 zügig realisiert wird. Laut Branchenexperten und Unternehmensvertretern kann der Infrastrukturatlas gerade beim Ausbau im ländlichen Raum einen hohen Zielbeitrag leisten. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoringbericht (2010) Im Jahr 2010 befand sich der Infrastrukturatlas in der ersten Ausbauphase. Etwa 110 Organisationen, größtenteils Privatunternehmen, haben Daten an den Infrastrukturatlas geliefert. Von 425 abfrageberechtigten Organisationen hatten 157 der Bundesnetzagentur einen Vertreter benannt. Insgesamt wurde der Umsetzungsstand der Maßnahme im Monitoringbericht 2010 mit teilweise erfolgt bewertet. Bereits 2010 wurden im Monitoringbericht Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Infrastrukturatlasses empfohlen. Einerseits wurde vorgeschlagen, den Umsetzungsstand des Infrastrukturatlas zügig zu verbessern, d. h., die Bundesregierung sollte zeitnah Maßnahmen zur Verbesserung des Infrastrukturatlasses einleiten. Hierzu sollten die beteiligten Unternehmen und öffentlichen Stellen intensiv einbezogen werden. Andererseits wurde angeregt, die Möglichkeiten der Verpflichtung zur Datenbereitstellung zu bestehenden Infrastrukturen zu prüfen. Es sollte über die TKG-Novelle hinaus auch für öffentliche Infrastrukturen sowie Energieversorger geprüft werden, inwieweit die Offenlegung bestehender Infrastrukturen im Rahmen des Infrastrukturatlasses verpflichtend geregelt werden kann. Abbildung 6: Ausbauplanungen Infrastrukturatlas Ursprüngliche Zeitplanung Stufe I Stufe II Stufe III 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Angepasste Zeitplanung Stufe I Stufe II Stufe III Quelle: Bundesnetzagentur, Roland Berger

16 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Die Umsetzung der Maßnahme Aufbau eines Infrastrukturatlasses schreitet weiter voran und seit dem letzten Monitoringbericht Mitte 2010 können einige Fortschritte vermerkt werden. Der Übergang in die zweite Ausbaustufe hat begonnen. Vor allem die gestiegene Bereitschaft der Unternehmen zu einer Mitwirkung und die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen durch die TKG-Novelle tragen zu dieser Weiterentwicklung bei. Insgesamt ist der Umsetzungsstand aber weiterhin nur als teilweise erfolgt einzuschätzen. Umsetzung Aufbau eines Infrastrukturatlasses 2010 Teilweise 2011 erfolgt Teilweise erfolgt Zur Verfügung steht nunmehr die zweite Ausbauphase. Der Hauptgrund für die Verzögerung der für Mai 2010 geplanten zweiten Ausbauphase sind die bereits im letzten Monitoringbericht erwähnten und weiterhin ungeklärten Haftungsfragen. Laut einigen Unternehmensvertretern wird das Inkrafttreten der TKG-Novelle die Bedenken gegen den Übergang zur zweiten Ausbauphase des Infrastrukturatlasses allerdings weitestgehend aus dem Weg räumen, falls die Bundesnetzagentur das Gesetz durch entsprechende Verpflichtungen sinnvoll ergänzt. Die Bundesnetzagentur muss beispielsweise definieren, welche Daten konkret zu liefern sind, insbesondere hinsichtlich der nun geforderten Information über die Verfügbarkeit der gemeldeten Infrastruktur. Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur auch einen Sanktionierungsmechanismus für den Fall verspäteter oder unvollständiger Datenlieferungen prüfen. Unabhängig vom Inkrafttreten der TKG-Novelle und gegen den Willen einiger großer Infrastruktureigner hat der Übergang zur zweiten Ausbauphase des Infrastrukturatlasses am 4. Oktober 2011 begonnen. Die Umsetzung der zweiten Ausbauphase beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen. Insbesondere erhöht die zweite Ausbauphase des Infrastrukturatlasses die Sicherheit des Instruments durch folgende Anpassungen: Verbindliche Verträge mit Abfrageund Nutzungsberechtigten Vertragsstrafenregelung für Nutzungs - berech tigte Verschlüsselter Versand der Informationen Verwendung digitaler Wasserzeichen auf den erstellten Karten zur Rückverfolgung von Dokumenten Gleichzeitig erhöht die zweite Ausbauphase auch die Nutzerfreundlichkeit des Infrastrukturatlasses, weil nun ein breiterer Kreis, u. a. jede einzelne Gemeinde, unmittelbar Informationen abfragen kann. Der Übergang des Infrastrukturatlasses auf eine neue Ausbauphase erfordert den Neuabschluss von Verträgen mit partizipierenden Unternehmen. Um eine möglichst hohe Abdeckung der relevanten Infrastrukturen zu erzielen, hat die Bundesnetzagentur in zwei Phasen insgesamt über 185 Unternehmen kontaktiert, um deren Zustimmung zu einem Übergang in die zweite Ausbauphase des Infrastrukturatlasses einzuholen. Nur ein kleiner Teil der Unternehmen sieht sich aufgrund von Haftungsfragen nicht dazu in der Lage, dem Infrastrukturatlas Daten zur Verfügung zu stellen. Positiv ist zu bemerken, dass parallel zu den Vorbereitungen für den Übergang zur zweiten Ausbauphase durch die Bundesnetzagentur bereits die technischen Voraussetzungen für einen mittelfristigen Übergang zur dritten Ausbauphase erarbeitet werden.

B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 17 Die folgende Abbildung 7 stellt die derzeitige Verteilung der Organisationen dar, die Infrastrukturen gemeldet haben. Sie zeigt, dass der Anteil von Nicht- TK-Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr bereits gestiegen ist und jetzt bei deutlich über 50 Prozent liegt. Bezüglich der Registrierung der Abfrageberechtigten ist ebenfalls ein positiver Trend zu erkennen, wie Abbildung 8 veranschaulicht. Seit Dezember 2009 gab es bundesweit 376 Abfrageanträge. Daraus ergeben sich 208 neue Anträge seit Mai 2010, von denen ein Großteil durch Gebietskörperschaften gestellt wurde. Telekommunikationsanbieter oder relevante Energieversorger nutzen den Atlas nur sehr eingeschränkt. Die Mehrheit der Abfragen an den Infrastrukturatlas wurde in Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern gestellt. Die Rückmeldungen über die nach dem letzten Monitoringbericht neu eingerichtete Feedback- Funktion zeigen: Der Infrastrukturatlas wird von den Nutzern als wichtiges Werkzeug angesehen. Verbesserungsbedarf sehen sie jedoch weiterhin in Bezug auf den Detailgrad der abgebildeten Daten und die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Unternehmen. Neben den beschriebenen Aktivitäten auf Bundesebene haben einige Länder mit dem Aufbau eigener Werkzeuge zur Erfassung von Infrastruktur begonnen. Die verschiedenen Infrastrukturatlanten unterscheiden sich jedoch deutlich in Zielsetzung, Format, Detailtiefe und Qualität. Die in den Bundesländern erfasste Infrastruktur wird nur anteilig an den Infrastrukturatlas übermittelt. So werden beispielsweise in Baden-Württemberg Daten zu Leerrohren erhoben, welche bisher allerdings nicht an die Bundesnetzagentur übergeben werden. Herausforderungen Um die Umsetzung weiter zu beschleunigen, sind folgende Herausforderungen zeitnah zu adressieren: Ungenaue Erfassung Die TKG-Novelle spezifiziert, dass telekommunika tionsrelevante Daten an die Bundesnetzagentur geliefert werden müssen, falls diese eine Lieferung verlangt. Das Format und die Detailtiefe der zu liefernden Daten ist allerdings nicht vorgegeben. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass zwar der Standort von Leerrohren angegeben wird, nicht aber, ob sie auch tatsächlich zur Mitnutzung verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur ist jetzt aufgefordert, die Verfügbarkeit genauer zu definieren und damit Verbindlichkeit herzustellen. Haftung Bis zum Inkrafttreten der TKG-Novelle verbleiben wichtige Haftungsfragen. Es geht hierbei um mögliche Schäden bei Endkunden, falls die Daten z. B. für terroristische Angriffe genutzt werden. Abbildung 7: Zuliefernde Organisationen des Infrastrukturatlasses 160 Öffentliche Hand 9 % TK-Unternehmen 34 % 56 % Energieversorger Gesamt Quelle: Bundesnetzagentur

18 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 Nach dem Inkrafttreten der TKG-Novelle könnten diese Unklarheiten nach Unternehmensangaben weitestgehend durch entsprechende Erlasse der Bundesnetzagentur geklärt werden. anderer Bauherren zu beziehen. Baustellendatenbanken für den Breitbandausbau können vom Grundsatz her zentral (Bundesebene) oder dezentral (z. B. Länderebene) eingerichtet werden. Nutzungsintensität und tatsächliche Relevanz für die Ausbauplanung Insgesamt sind nur 48 Prozent der zunächst 426 Abfrageberechtigten auch tatsächlich für die Nutzung des Infrastrukturatlasses registriert. Auch wenn dies eine beachtliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr darstellt, bleibt die Anzahl der Registrierten verhältnismäßig niedrig. Mit 208 neuen Abfragen in den vergangenen 15 Monaten ist das volle Potenzial des Infrastrukturatlasses bisher nicht realisiert worden. Dies lässt sich sicher zum einen auf die bisher schwierige Handhabung in Ausbauphase 1 zurückführen, zum anderen aber ggf. auch auf eine (noch) mangelnde Wahrnehmung des Potenzials der Mitnutzung in den Kommunen. 1.3. Aufbau Baustellendatenbank Im Rahmen der Breitbandstrategie des Bundes wurde der Aufbau einer Baustellendatenbank vorgeschlagen, die es Telekommunikationsunternehmen ermöglichen soll, Informationen über Baustellen Zielsetzung Durch die Einbeziehung von Baustellen anderer Bauherren können Unternehmen und staatliche Institutionen Synergien im Breitbandausbau realisieren. Durch die Nutzung von Synergien können die Kosten des Ausbaus, beispielsweise durch die Mitverlegung von Leerrohren, gegenüber dem Eigenbau erheblich reduziert werden. Zielbeitrag Eine zentrale Baustellendatenbank ist nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht sinnvoll zu realisieren und damit nicht dazu geeignet, den Breitbandausbau in Deutschland zu beschleunigen. Die Bewertung des Zielbeitrags betrachtet deshalb auch den Beitrag einer verstärkten Etablierung dezentraler Baustellendatenbanken. Aufgrund der vertieften Analyse im Rahmen der Synergiestudie wird der Beitrag des Aufbaus dezentraler Baustellendatenbanken für das Ziel 2014 (mind. 50 Mbit/s für 75 Prozent der Haushalte) als Abbildung 8: Registrierte Abfragevertreter des Infrastrukturatlasses Anteil der Kommunen mit registrierten Abfragevertretern Anstieg registrierter Abfragevertretern seit 2010 in % Abfrageberechtigte gesamt 48 % 35% Mecklenburg-Vorpommern 100 % 0% Brandenburg 89 % 0% Schleswig-Holstein 64 % -11% Sachsen 60 % 28% Baden-Württemberg Sachsen-Anhalt Thüringen Bayern Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Niedersachsen Saarland 33 % 33 % 30 % 29 % 50 % 45 % 44 % 41 % 40 % 35% 20% 0% 48% 66% 50% 87% 27% 0% Quelle: Bundesnetzagentur

B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 19 niedrig eingestuft, was einer verbesserten Einschätzung im Vergleich zum Monitoringbericht 2010 entspricht. Für das Ziel 2014+ wird der Zielbeitrag ebenfalls als niedrig eingeschätzt. Zielbeitrag Aufbau einer (dezentralen) 2014 2014+ Baustellendatenbank Niedrig! Niedrig Derzeit sind Baustellendatenbanken für die Nutzung durch Telekommunikationsunternehmen konzipiert. Laut den Ergebnissen der Synergiestudie müssten die Kommunen und Landkreise stärker als Adressaten der Baustellendatenbanken verstanden werden. Kommunen können dabei Baustellendatenbanken nutzen, um die Synergiepotenziale in ihrer Region aufzuarbeiten. Sobald die Synergiepotenziale erarbeitet sind, können Kommunen dann diese Daten nutzen, um auf Telekommunikationsunternehmen zuzugehen. Telekommunikationsunternehmen hätten einen größeren Anreiz, in einer Kommune auszubauen, weil die Kommune bereits Wege zur Kostenreduktion aufgezeigt hat. Stand der Umsetzung bis zum ersten Monitoringbericht (2010) Zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Monitoringberichts 2010 waren auf Bundesebene noch keine Maßnahmen eingeleitet, die in der Breitbandstrategie vorgesehene nationale Baustellendatenbank umzusetzen. Fortschritte bei der Umsetzung seit 2010 Auf Bundesebene besteht nach wie vor keine Baustellendatenbank, deren Umsetzung weiterhin von einigen Ausbauakteuren im Rahmen der Gespräche zum diesjährigen Monitoring der Breitbandstrategie gefordert wurde. Die Bundesländer haben ihre lokalen Baustellendatenbanken weiterentwickelt. Während der Umsetzungsstand 2010 noch als keine Umsetzung gewertet wurde, ist er für das Jahr 2011 als Umsetzung eingeleitet einzustufen, da die Länder die dezen tralen Ansätze weiter vorangetrieben haben. Zudem hat sich vor allem aufgrund der Synergiestudie der Informationsstand über Best-Practices der vorhandenen dezentralen Baustellendatenbanken auf Länderebene verbessert. Umsetzung Aufbau einer (dezentralen) Baustellendatenbank 2010 2011 Keine Eingeleitet Die Synergiestudie enthält eine Best-Practice-Analyse der existierenden Baustellendatenbanken auf Länder ebene. Darüber hinaus hat die Synergiestudie verschiedene Varianten zur Errichtung von Baustellendatenbanken beschrieben. Sie definiert außerdem, welche Anforderungen eine dezentrale Baustellendatenbank mindestens erfüllen sollte: Neben einer Kurzbeschreibung der Baumaßnahme und Geokoordinaten sollte eine Baustellendatenbank auch Details zum Bauherrn zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Baustellendatenbank ebenfalls Planunterlagen der Baumaßnahmen in einem einheitlichen GIS-Format abbildet. Der Aufbau von Baustellendatenbanken auf Landesebene ist innerhalb des letzten Jahres intensiviert worden. In Bayern (Grabungsatlas), Schleswig-Holstein (Baustellenatlas), Hessen (Breitband-Informationssystem) und Niedersachsen (Baustellenatlas) sind dezentrale Baustellendatenbanken bereits in Nutzung; in Thüringen ist eine Datenbank in Planung. Die genannten Instrumente vereinen, anders als die auf Bundesebene in der Breitbandstrategie ursprünglich vorgeschlagene Lösung, jeweils die Funktionen eines Infrastrukturatlasses mit der einer Baustellendatenbank. Die Anzahl der dargestellten Baustellen ist dabei zwischen den Baustellendatenbanken der Länder unterschiedlich. Während der Grabungsatlas Bayern rund 900 Baustellen anzeigt, enthält der Baustellenatlas Niedersachsen Daten zu 42 Baustellen. Auch die Funktionalität der existierenden Datenbanken ist nicht homogen. Das Hessische Breitband-Informationssystem/Baustellenatlas erlaubt beispielsweise die Eingabe von neuen Daten über ein Online-Tool. In Bayern wird derzeit ein vergleichbares System entwickelt, das jedoch noch nicht umgesetzt ist. Herausforderungen Für den Aufbau einer dezentralen Baustellendatenbank muss eine Reihe von Herausforderungen bewältigt werden:

20 B. Fortschritte bei der Umsetzung der Breitbandstrategie seit 2010 Umsetzungskomplexität Der Aufbau und Betrieb einer dezentralen Baustellendatenbank verursacht hohen Aufwand für den Betreiber der Baustellendatenbank, weil die Daten zu Baustellen nur dezentral in der Fläche verfügbar sind. Gleichzeitig muss die Anlieferung von Daten durch Kommunen auf freiwilliger Basis erfolgen, wofür eine verstärkte Koordination seitens des Betreibers nötig ist. Die Koordination der liefernden Organisationen ist aufgrund der Vielzahl der einzubindenden Akteure besonders aufwändig (in Deutschland gibt es mehr als 11.000 Gemeinden). Aus den Erfahrungen der dezentralen Baustellendatenbanken lässt sich schließen, dass selbst die Verwaltung eines solchen Instruments auf Länderebene signifikante Kapazitäten bindet. Insbesondere die Aufbereitung von angelieferten Daten wurde von Landesvertretern wiederholt als sehr aufwändig beschrieben. Außerdem müsste die Datenbank in möglichst kurzen Abständen aktualisiert werden, um einen wirklichen Mehrwert zu bieten. Dies ist notwendig, weil Telekommunikationsunternehmen im Regelfall spätestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen einen Antrag auf Mitverlegung beim Bauträger stellen müssen, damit dieser noch berücksichtigt werden kann. Dadurch ergibt sich ein enges Zeitfenster, in dem die Baustellendatenbank von den Telekommunikationsunternehmen genutzt werden kann. Dies erfordert eine frühzeitige Meldung von Baumaßnahmen an die Baustellendatenbank sowie eine zügige Reaktion der ausbauenden Unternehmen. Wirkung auf zusätzlichen Breitbandausbau Insgesamt werden Baustellendatenbanken laut Unternehmensvertretern auch langfristig einen geringen direkten Einfluss auf Unternehmen haben. Es wird vermutet, dass eine funktionierende Baustellendatenbank einen größeren Einfluss auf Kommunen und Landkreise hätte; bisher gibt es jedoch noch keine umfangreichen Erfahrungen zur Nutzung und Wirkung dezentraler Baustellendatenbanken. Heterogenität der abgebildeten Daten und mangelnde Vergleichbarkeit Derzeit bilden die dezentralen Baustellendatenbanken sehr unterschiedliche Daten ab. Während in Bayern (Grabungsatlas), Hessen (Breitband-Informationssystem) und Niedersachsen (Baustellenatlas) Leerrohre angezeigt werden, ist dies in Schleswig-Holstein (Baustellenatlas) nicht der Fall. Bei den Baustellendatenbanken, die Leerrohre anzeigen, ist der Detailgrad der Be schreibung der Leerrohre wiederum verschieden. Hessen ist beispielsweise das einzige Bundes land, das Angaben zum Durchmesser der existierenden Rohre macht. Dies erschwert die An wen dung des Instruments bei einer länderübergreifenden Planung. Aufbau einer konsistenten Erfassungsund Darstellungssystematik Um die Wirkung der Maßnahme zu erhöhen, ist eine möglichst hohe Datenvergleichbarkeit das zentrale Erfolgskriterium. Somit liegt die Herausforderung darin, über die Definition von Standards und deren Abstimmung mit den Ländern die Vergleichbarkeit zwischen den Baustellendatenbanken und den Daten in Infrastrukturatlas und Breitbandatlas zu gewährleisten. Dies ermöglicht im nächsten Schritt auch den wechselseitigen Transfer von Daten zwischen den Instrumenten oder gesamthafte Auswertungen. 1.4. Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen Zielsetzung Ziel der Maßnahme ist es, die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Breitbandausbau zu verbessern. Hierfür sah die Breitbandstrategie über das ZuInvG bis Ende 2010 die finanzielle Unterstützung u. a. der (Mit-)Verlegung von Leerrohren vor. Darüber hinaus sollen Kooperationen im Infrastrukturausbau, etwa zwischen Energieversorgern und Telekommunikationsunternehmen, gezielt gefördert werden. Zielbeitrag Der Zielbeitrag der Maßnahme Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren wird für das Ziel 2014 und darüber hinaus als sehr hoch angesehen. Dies erklärt sich vor allem daraus, dass bereits 2010 die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Mitverlegung geschaffen waren, konkrete Umsetzungsprojekte aber erst mit einer langen Vorlaufphase umge-