Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008



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Transkript:

34 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 04 Regen, 20.02.2008 Inhalt: Vergabe Umweltpreis Zusammenfassung der wichtigsten Festlegungen der Teilnahmebedingungen und Bekanntgabe der Anmeldefrist Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2009 bis 2013 - Bewerbungsfrist für Aufnahme in die Vorschlagsliste Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling - Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2005 Aufgebot eines Sparkassenbuches Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern

35 33-170-25.2 Der Landkreis Regen beabsichtigt, in den Jahren 2006 und 2007 erbrachte herausragende Leistungen oder Maßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes mit einem auszuzeichnen. Umweltpreis Die Teilnahmebedingungen sind in den Richtlinien für die Vergabe eines Umweltpreises veröffentlicht (siehe Amtsblatt des Landkreises Regen Nr. 06 vom 08.06.2006). Die wichtigsten Festlegungen werden nachstehend wie folgt zusammengefasst: Teilnahmeberechtigt sind alle Bürger, Vereine und Verbände, Handel und Gewerbe, Wirtschaft und Industrie sowie die Städte, Märkte und Gemeinden. Es werden nur Leistungen berücksichtigt, die im Landkreis erbracht wurden. Die Maßnahmen sollten in den letzten beiden Jahren vor Vergabe des Umweltpreises durchgeführt bzw. abgeschlossen worden sein. Die Anträge sind formlos zu stellen und zu begründen. Darüber hinaus sollte der vorgeschlagenen Maßnahme nach Möglichkeit geeignetes Bildmaterial beigefügt werden. Die Vorschläge sollten sich auf besondere Leistungen von Landwirten, Privatpersonen, aber auch Vereinen, Verbänden und Kommunen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes beziehen. Die Vorschläge sind bis spätestens 31. März 2008 an das Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen mit dem Betreff "Umweltpreis" zu richten. Der Umweltpreis wird als Geldpreis vergeben und ist mit 500,-- dotiert. Weitere Vorschläge können eine Anerkennung durch eine Urkunde bzw. eine Geldprämie erfahren. Die Höhe der Prämie beträgt mindestens 100,-- und höchstens 250,--. Ihr Gesamtbetrag ist auf 500,-- begrenzt. Die eingereichten Vorschläge werden im Landratsamt unter Hinzuziehung von Fachkräften des Natur- und Umweltschutzes vorgeprüft und dem Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen des Landkreises Regen mit einer Empfehlung vorgelegt, der in nichtöffentlicher Sitzung die endgültige Entscheidung trifft. Die Verleihung des Umweltpreises erfolgt durch den Unterzeichneten. Auf den Umweltpreis besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg für die Prüfung und Preisverleihung ist ausgeschlossen. Regen, 13.02.2008 LANDRATSAMT Wölfl Landrat

36 13-421/1 Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2009-2013 Gemäß der gemeinsamen Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Justiz und des Innern vom 18.09.2007 werden bei den Jugendämtern aufgrund der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Vorschlagslisten für Jugendschöffen aufgestellt. Zuständig für die Aufstellung ist der nach den Vorschriften des SGB VIII gebildete Jugendhilfeausschuss. Die für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen sind dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Vorzuschlagen sind für die Jugendkammer beim Landgericht Deggendorf und für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Viechtach voraussichtlich 24 Personen, je zur Hälfte männliche und weibliche, die im Amtsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten mindestens seit einem Jahr im Landkreis Regen wohnen. Im übrigen gelten die Ziffern 2 bis 6 der Abschnitte 1 und 2 der Schöffenbekanntmachung vom 06.12.1991, zuletzt geändert am 18.09.2007 (Az.: 3221 II 418/91 und Nr. IB 2 0143 2) über die Verpflichtung zur Übernahme des Schöffenamtes, die Unfähigkeit und die Nichtberufung zum Schöffenamt, über weitere nicht zu berufende Personen und die Ablehnung des Schöffenamtes auch für die Jugendschöffen. Bewerbungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2009-2013 sind unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf sowie einem Hinweis auf die erzieherische Befähigung bis spätestens 31.03.2008 beim Kreisjugendamt Regen einzureichen. Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner nächsten Sitzung die Vorschlagslisten aufstellen. Langhammer-Rückl Oberregierungsrätin

37 BEKANNTMACHUNG über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2005 des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling 1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.01.2008 den geprüften Jahresabschluss 2005 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2005 mit einer Bilanzsumme von 23.318.328,26 und einem Jahresverlust von 557.361,93 fest und beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 557.361,93 aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. 2. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband München hat den Jahresabschluss 2005 gem. Art. 40, 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und i.v.m. 20 der Verbandssatzung sowie Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geprüft und nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2005 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. 3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2005 liegen in der Zeit vom 03.03.2008 bis 14.03..2008 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald, Gerhard-Neumüller-Weg 1, 94532 Außernzell, zur Einsichtnahme auf. Plattling, 28.01.2008 Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling Christian Bernreiter Verbandsvorsitzender Landrat

38 Aufgebot von Sparkassenbüchern Das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse Regen-Viechtach ist/sind in Verlust geraten. Es/sie wird/werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten (vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet) seine Rechte anzumelden; andernfalls wird/werden das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher für kraftlos erklärt. Sparkassenbuch-Nr.: Mitteilungsdatum: : 243658390 08.02.2008 Probst H., Hentschel Sparkasse Regen-Viechtach Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Folgende (s) aufgebotene Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse Regen-Viechtach wird/werden hiermit für kraftlos erklärt. Sparkassenbuch- Tag der Veröffentlichung: Mitteilungsdatum: : Nr.: 111006169 29.10.2007 30.01.2008 Probst H., Hentschel 111611372 12.11.2007 13.02.2008 Probst H., Hentschel 241316090 12.11.2007 13.02.2008 Probst H., Hentschel Sparkasse Regen-Viechtach